Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016)

Ähnliche Dokumente
Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g

Tarifvertrag Land: Probleme (I)

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L?

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1. Zwischen. vertreten durch.

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012


WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung

Tarifverhandlungen. - Sachstand -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

3 Abs. 3 EFZG sagt: "Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhälnisses."

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Neuregelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

ARBEITGEBER INFO 10/2012

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012

Nr. 10 München, den 26. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, Berlin

Optimierte Entgeltfortzahlung. Ich vertrau der DKV. Ich vertrau der DKV. Versicherungsgruppe. Ein Unternehmen der FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

Tarifvertrag für Schulhausmeister steht

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Lohn- und Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für die Freie Universität Berlin vom 3. Dezember 2010

Rundschreiben 5/2005

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Aushilfen

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

ss: /2 Oe; ~ MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg vom 18. August 2006, gültig ab 01.

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen)

Inhaltsverzeichnis Seite

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle?

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit

Runderlass für Hilfskräfte

... zur Infoveranstaltung. Freie MitarbeiterInnen im 3. Kreis. Manövriermasse oder MitarbeiterIn mit Perspektive?

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 11. April Zwischen.

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel...

Merkblatt zur Altersteilzeit und zum FALTER Arbeitszeitmodell

Anlage 3 TV-L-AnwBeschl

1. War die Vereinbarung einer dreimonatigen Probezeit im Arbeitsvertrag von

Benutzer/innen- Verwaltung

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)

A R B E I T S P A P I E R

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Überleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG

Inhaltsverzeichnis Seite

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV)

INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE

Entgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

1. Welche Kriterien sind für die Einstufung eines Mitarbeiters als Dienstnehmer maßgeblich?

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Impressum kavberlin.de

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

Transkript:

Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Beschreibung der Felder: Besoldung 2 3 Beschreibung der Felder: Tarif 4 4 Hinweise 7 4.1 Abweichende Fristen der Lohnfortzahlung 7 Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-1 Stand: 06.2016

1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Der Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist für jeden Beschäftigten anzulegen und darf bei einem Austritt nicht abgegrenzt bzw. gelöscht werden. Das Gültigkeitsende ist mit dem 31.12.9999 (unendlich) einzugeben. Wird der Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) nicht angelegt, kommt es in der Personalstandstatistik zu einer Fehlermeldung. 2 Beschreibung der Felder: Besoldung 2 1 3 4 5 6 10 7 8 9 1. Vertragsart In der Eintrittsmaßnahme wird für Beamte der Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) angeboten. Hier ist über den Aufruf der Wertehilfe die entsprechende Vertragsart auszuwählen und anzulegen. Bei der Pflege des Infotypen Vertragsbestandteile (IT 0016) wird in Abhängigkeit der Vertragsarten 11 Beamter auf Zeit, 12 Beamter auf Probe, 13 Beamter auf Widerruf durch eine dynamische Personalmaßnahme der Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) mit den entsprechenden Terminarten zur Pflege vorgeschlagen. Wird im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) die Vertragsart 10 Beamter auf Lebenszeit angelegt, wird durch eine dynamische Personalmaßnahme der Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) mit der Terminart "F9 erreichen 65. Lebensjahr" zur Pflege vorgeschlagen. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-2

2. Nebentätigkeit Landesverwaltungsamt Berlin Das Kennzeichen Nebentätigkeit ist zu setzen, wenn der Mitarbeiter eine Genehmigung zur Ausübung von Nebentätigkeiten erhalten hat. Für die entsprechenden Zeiträume einer Nebentätigkeit sind im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) durch Kopieren neue Datensätze anzulegen. Mit dem Sichern wird eine dynamische Maßnahme ausgelöst, die nach dem Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) den Infotyp Nebentätigkeiten (IT 0329) aufruft. 3. Entgeltfortzahlung Im Feld Entgeltfortzahlung ist die Angabe 99 Jahre erforderlich, damit bei der Eingabe einer Abwesenheit, z.b. 0200 Erkrankung mit Attest, die Bezüge maschinell für die Zeit der Abwesenheit nicht gekürzt werden. 4. Krankengeldzuschuß Das Feld Krankengeldzuschuß ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 5. Sonderregel Das Feld Sonderregel ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 6. Probezeit Das Feld Probezeit ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 7. Kündigungsfrist AG Das Feld Kündigungsfrist AG ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 8. Das Feld Kündigungsfrist AN Das Feld Kündigungsfrist AN ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 9. Arbeitserlaubnis Das Feld Arbeitserlaubnis ist für den Bereich Besoldung nicht zu pflegen. 10. Eintrittsdatum Das Feld Eintrittsdatum kann zur Information angelegt werden. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-3

3 Beschreibung der Felder: Tarif 1 2 3 4 9 5 6 7 8 10 11 12 1. Vertragsart Wird der Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) mit der Funktion Anlegen aufgerufen, wird als Vertragsart unbefristet vorgeschlagen. Durch eine dynamische Personalmaßnahme wird der Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) mit der Terminart "FC Regelaltersgr. Trf " zur Pflege vorgeschlagen. Ist das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten nicht auf Dauer angelegt, so ist eine entsprechende Vertragsart aus der Wertehilfe auszuwählen. Durch Betätigung der Enter-Taste wird dann das Feld Befristet bis im Block Vertragliche Regelungen eingeblendet. Dort ist der Zeitpunkt der Befristung einzugeben. In Abhängigkeit der Vertragsarten wird durch eine dynamische Personalmaßnahme der Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) mit den entsprechenden Terminarten zur Pflege angeboten. 2. Nebentätigkeit Das Kennzeichen Nebentätigkeit ist zu setzen, wenn der Mitarbeiter eine Genehmigung zur Ausübung von Nebentätigkeiten als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten hat. Für die entsprechenden Zeiträume einer Nebentätigkeit sind im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) durch Kopieren neue Datensätze anzulegen. Beim Sichern wird eine dynamische Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-4

Maßnahme ausgelöst, die nach dem Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) den Infotyp Nebentätigkeiten (IT 0329) aufruft. 3. Stichtag Im Feld Stichtag wird systemseitig das Tagesdatum eingesetzt. 4. Entgeltfortzahlung Im Feld Entgeltfortzahlung wird im Bereich Tarif systemseitig die entsprechende Lohnfortzahlungsfrist ermittelt. Die Ermittlung der Lohnfortzahlungsfrist erfolgt auf der Grundlage der im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) hinterlegten Datumsart T1 Beschäftigungszeit. Der Eintrag ist systemseitig notwendig, um eine maschinelle Fristenberechnung für entsprechende Abwesenheiten durchzuführen, daraus folgt ggf. auch die maschinelle Einstellung der Entgeltzahlung. 5. Krankengeldzuschuß Im Feld Krankengeldzuschuß wird im Bereich Tarif systemseitig die entsprechende Krankengeldzuschussfrist ermittelt. Die Ermittlung der Krankengeldzuschussfrist erfolgt auf der Grundlage der im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) hinterlegten Datumsart T1 Beschäftigungszeit. Der Eintrag ist systemseitig notwendig, um die maschinelle Berechnung eines Krankengeldzuschusses für den ermittelten Zeitraum durchzuführen. 6. Probezeit Das Feld Probezeit wird im Bereich Tarif systemseitig mit einem Wert Monate gefüllt. 7. Kündigungsfrist AG Das Feld Kündigungsfrist AG ist für den Bereich Tarif systemseitig teilweise mit einem Wert hinterlegt. Die Ermittlung der Kündigungsfrist erfolgt auf der Grundlage der im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) hinterlegten Datumsart T1 Beschäftigungszeit bzw. der Datumsart T8 BeschZeit Kündigung. 8. Kündigungsfrist AN Das Feld Kündigungsfrist AN ist für den Bereich Tarif systemseitig teilweise mit einem Wert hinterlegt. Die Ermittlung der Kündigungsfrist erfolgt auf der Grundlage der im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) hinterlegten Datumsart T1 Beschäftigungszeit bzw. der Datumsart T8 BeschZeit Kündigung. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-5

9. Block Abweichende Fristen Landesverwaltungsamt Berlin Der Block abweichende Fristen ist bei Bedarf manuell zu pflegen. Die manuelle Eingabe ersetzt einen maschinell ermittelten Wert im Block tarifliche Fristen (siehe Abweichende Fristen der Lohnfortzahlung). 10. Arbeitserlaubnis Im Feld Arbeitserlaubnis kann ein entsprechendes Ablaufdatum hinterlegt werden. 11. Sonderregel Das Feld Sonderregel steuert die maschinelle Ermittlung der Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschussfristen (BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O, TV-L/TVÜ-L) im Block tarifliche Fristen. Voraussetzung für die maschinelle Berechnung der Fristen für die Lohnfortzahlung und die Krankengeldzuschusszeit ist, dass im Feld Sonderregel der Wert 0 oder der Wert 1 vorhanden ist. Sonderregel 0: Hier gilt der 71 BAT (alte Regelung bis 30.06.1994). Voraussetzung ist auch, dass im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) die Datumsart 01 Technisches Eintrittsdatum und die Datumsart V1 Dienstzeit vorhanden ist. Sonderregel 1: Hier gilt für Angestellte der 37 BAT (neue Regelung ab 01.07.1994) oder 37 BAT-O und für Arbeiter der 34 BMT-G / BMT-G-O. Voraussetzung ist auch, dass im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) die Datumsart 01 Technisches Eintrittsdatum und die Datumsart T1 Beschäftigungszeit vorhanden ist. Mit Einführung des Tarifvertrages des öffentliche Dienstes (TV-L) sind auch neue Vorschriften für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gem. 22 TV-L in Verbindung mit 13 TVÜ-L und 14 TVÜ-L in Kraft getreten. Für Lehrkräfte gelten die Regelungen mit dem Übergangs- TV Lehrkräfte bereits ab 01.09.2008: Folgende Werte könne im Feld Sonderregel aufgrund der Regelungen des 22 TV-L, in Verbindung mit 13 TVÜ-L, hinterlegt werden: Sonderregel 0: Dieser Wert ist für Personalfälle gültig, für die nach den bisherigen tarifrechtlichen Regelungen 37 BAT/BAT-O anzuwenden war, und für alle neu eingestellten tariflich Beschäftigten. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-6

Sonderregel 1: Dieser Wert ist für Personalfälle, die unter die Regelungen des TV-L/ TVÜ-L fallen, nicht relevant. Sonderregel 2: Ist gültig für Personalfälle, für die vor der Überleitung in den TV-L die tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT anzuwenden war und die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind ( 13 Abs. 1 TVÜ-L). Sonderregel 3: Dieser Wert ist gültig für Personalfälle, die vor der Überleitung in den TV-L nach den tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Außerdem ist er für die Personalfälle auszuwählen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und einen An-spruch auf Krankengeld erst ab der 27.Kalenderwoche der Arbeitsunfähigkeit haben ( 13 Abs. 3 TVÜ-L). 12. Eintrittsdatum Das Feld Eintrittsdatum kann zur Information angelegt werden. 4 Hinweise 4.1 Abweichende Fristen der Lohnfortzahlung Im IPV-System wird die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich maschinell ermittelt. Sollte es doch erforderlich werden, dass die maschinell ermittelte Lohnfortzahlungsdauer im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) korrigiert werden muss, ist hierfür der Block abweichende Fristen manuell zu pflegen. Dies kann z.b. beim Eintritt eines Beschäftigten erforderlich werden, wenn Vorerkrankungen vom Vorarbeitgeber zu berücksichtigen sind, die zu einer Kürzung der Lohnfortzahlungsfrist / der Krankengeldzuschusszeit führen. In diesem Fall ist der Block abweichende Fristen entsprechend anzupassen. Für Beschäftigte des Mitarbeiterkreises 5B m Zuschuss. 16e SGB II gelten die gesetzlichen Regelungen für die Entgeltfortzahlung. Gem. 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz beträgt die Entgeltfortzahlung 6 Wochen. Das wird maschinell auch so ermittelt. Die vierwöchige Wartefrist gem. 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz kann hingegen maschinell nicht ermittelt werden. Es wird empfohlen, bei Eintritt einen Datensatz mit 28 Tagen ab Eintrittsdatum zu pflegen. In diesem Datensatz sind im Block abweichende Fristen bei der Entgeltfortzahlung die Werte 0 und Tage zu hinterlegen. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-7 Stand: 06.2016

Soll danach wieder eine maschinelle Berechnung der Lohnfortzahlungsfristen für diese Beschäftigten vorgenommen werden, ist ab diesem Zeitpunkt ein neuer Datensatz über Kopieren anzulegen. Hier sind im Block abweichende Fristen die entsprechenden Felder zu löschen und der Datensatz ist zu sichern. Autor: LVwA PS IPV Seite 0016-8 Stand: 06.2016