Bewerbungsbedingungen

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Transkript:

Bewerbungsbedingungen 1. Ablauf des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb durchgeführt und vollzieht sich in zwei Stufen: a) Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden diejenigen Bewerber auf Grundlage ihrer Teilnahmeanträge ermittelt, die zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden. Die Zahl der auszuwählenden Teilnehmer wird auf 5 beschränkt und erfolgt nach den unter Ziffer 2. genannten Kriterien. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist der veröffentlichte Bewerbungsbogen nebst den dazugehörigen Anlagen zu verwenden. b) Auf der zweiten Stufe werden die ausgewählten Teilnehmer aufgefordert, binnen 30 Tagen ab Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Erstangebot einzureichenden. Dazu sind der veröffentlichte Angebotsbogen und ein Honorarangebot abzugeben. Nach Auswertung der Erstangebote wird der Auftraggeber mit allen noch am Verfahren beteiligten Teilnehmern ein Verhandlungsgespräch führen. An dem Gespräch sollen die für das Projekt verantwortlichen Personen teilnehmen. In dem Verhandlungsgespräch erhalten die Teilnehmer Gelegenheit, ihr Unternehmen und ihr Angebot in einer kurzen Vorstellung (maximal 30 Minuten) zu präsentieren. Im Anschluss wird der Auftraggeber ggf. Fragen zu dem Erstangebot stellen und über den Inhalt des Angebots verhandeln, soweit es sich nicht um Mindestanforderungen handelt. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten alle Teilnehmer Gelegenheit, binnen zehn Tagen ein überarbeitetes Angebot einzureichen. Dieses Angebot ist endgültig und kann nicht nachverhandelt werden. Auf seiner Grundlage entscheidet der Auftraggeber nach den unter Ziffer 3. genannten Kriterien über den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote, d.h. ohne vorheriges Verhandlungsgespräch zu vergeben. 2. Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden a) Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in den folgenden Schritten:

- 2 - (1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung der Formalien, (2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, (3) Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfüllt sind. (4) Sollten mehr als 5 Bewerber die unter (1) bis (3) geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dazu wird der Auftraggeber die unter c) genannten objektiven Kriterien bewerten und die 5 Bewerber auswählen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. b) Die Bewerber müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen bzw. nachweisen: (1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis, des Bewerbers oder des für das Projekt benannten Hauptsachbearbeiters und eines Stellvertreters, den Beruf des Architekten auszuüben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als sechs Monate sein. (2) Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes für vergleichbare Leistungen in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 getrennt nach den einzelnen Jahren. Der jährliche Gesamtumsatz für vergleichbare Leistungen muss im Mittel mindestens 500.000 netto betragen haben. (3) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem Mindesthöhe von 2.000.000,00 für Personenschäden je Schadensereignis und 1.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis. Ausreichend ist der Nachweis einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Falle der Auftragsvergabe mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mit Erteilung des Auftrags muss ein entsprechender Versicherungsschein im Original nachgereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen. (4) Vorlage der Eigenerklärung (im Original) über die Vermeidung von Interessenkonflikten nach 6 VGV, (5) Vorlage der Eigenerklärung (im Original), dass bei dem Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen,

- 3 - (6) Vorlage der Eigenerklärung (im Original), dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt, (7) Vorlage der Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue, Die Mindestanforderungen nach Ziff. 1, 2 und 4-6 können auch durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden. c) Bei der Auswahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden folgende objektive Kriterien zu Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt: (1) Referenzen (60 Punkte) Es sind bis zu 5 Referenzobjekte aus dem Bereich des öffentlichen Hochbaus mit Fertigstellungszeitpunkt in den Jahren 2008 bis 2017 nachzuweisen, in denen der Bewerber mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 10 zu 34 HOAI beauftragt war. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 30 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber den Bau oder die Sanierung von mindestens zwei Veranstaltungs-, Sportoder Mehrzweckhallen oder sonstiger Versammlungsstätten betreut hat; 15 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber den Bau oder die Sanierung von mindestens drei Projekten mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 (Kostengruppen 200 bis 600) von mindestens 1,5 Millionen brutto betreut hat; 15 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber jeweils bei mindestens drei Projekten die Planungsleistungen (Leistungsphase 5), die Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7) und die Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9) erbracht hat. Die Punkte werden bei jedem Kriterium zu gleichen Teilen auf die vom Teilnehmer geforderte Anzahl an Referenzen verteilt. Soweit eine der Referenzen die Anforderungen nur teilweise erfüllt, wird ein Bruchteil der auf sie entfallenden Punktzahl vergeben werden. (2) Projektteam (40 Punkte)

- 4 - Bis zu 20 Punkte für die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters in vergleichbaren Projekten Bis 10 Punkte für die Anzahl der für das Projekt verfügbaren Architekten und Bauingenieuren oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation, wobei die maximale Punktzahl bei insgesamt 4 Berufsträgern erreicht wird Bis zu 10 Punkte für die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters im Bereich des nachhaltigen Bauens 3. Einzureichende Angebote, Prüfung und Wertung, Verhandlungen In der Angebotsphase sind der veröffentlichte Angebotsbogen und das Honorarangebot abzugeben. Das Honorarangebot muss eine prüffähige Darstellung der Honorarermittlung nach den Vorschriften der HOAI enthalten. Für zusätzliche oder besondere Leistungen, die nicht über die v.h.-sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Zeitaufwand erfordern, sind die Stundensätze (netto) der Berufsträger (Architekt/Ingenieur) und Mitarbeiter (z.b. technische Zeichner oder vergleichbare Qualifikation) anzugeben. a) Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in folgenden Schritten: (1) Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung der Formalien, (2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, (3) Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der unter c) angegebenen objektiven Zuschlagskriterien. Falls der Auftraggeber sich dazu entscheidet den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, gelten die gleichen Kriterien für die Prüfung und Wertung der Angebote. b) Der Zuschlag auf die zu wertenden Angebote wird nach folgenden objektiven Kriterien erteilt: (1) Höhe des Gesamthonorars einschließlich Nebenkosten (30 Punkte) Gewertet werden können nur Angebote, bei denen das Honorar die Mindestsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht unterschreitet. Dem Honorarangebot sind die Honorarzone IV sowie die anrechenbaren Kosten, die sich aus der Baukostenberechnung des Auftraggebers ergeben, zugrunde zu legen.

- 5 - Das günstigste zu wertende Angebot erhält 30 Punkte. Liegt der Angebotspreis mehr als 50 % über dem Angebotspreis des günstigsten zu wertenden Angebots, werden 0 Punkte vergeben. Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die zwischen dem günstigsten zu wertenden Angebot und 150 % des günstigsten zu wertenden Angebots liegen, wird mit folgender Formel ermittelt: (Günstigstes Angebot x 150% - Angebotspreis) x 2 x 30 Punktzahl = Günstigstes Angebot (2) Höhe der Stundensätze für zusätzliche und besondere Leistungen (10 Punkte) Anzugeben sind die Stundensätze für zusätzliche und besondere Leistungen, die nicht über die v.h.-sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Zeitaufwand erfordern. Es werden jeweils bis zu 5 Punkte vergeben für Stundensatzes für Berufsträger (Architekt/Ingenieur) Höhe des Stundensatzes für Mitarbeiter (z.b. techn. Zeichner oder vergleichbare Qualifikation) Das günstigste zu wertende Angebot erhält jeweils 5 Punkte. Liegt der angebotene Stundensatz mehr als 50 % über dem günstigsten angebotenen Stundensatz, werden 0 Punkte vergeben. Im Übrigen erfolgt die Verteilung der Punkte in entsprechender Anwendung der Formel unter (1). (3) Projektorganisation (50 Punkte) Für die folgenden Einzelkriterien werden jeweils max. 5 Punkte vergeben: Abstimmung der Planungsergebnisse mit dem Auftraggeber Abstimmung mit anderen fachlich an der Planung Beteiligten Umsetzung von Planungsänderungen (Reaktionszeit, Einbindung der Beteiligten) Vergabemanagement Koordination der Bauausführung mit den bauausführenden Unternehmen und an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Terminplanung und Terminsicherheit Kostenkontrolle und Kostensicherheit Nachtragsmanagement Dokumentation des Bauablaufs Organisation der Abnahme und Mängelbeseitigung

- 6 - Dabei wird unter den Bewerbern folgender vergleichende Maßstab angelegt: 5 Punkte die Darstellung ist besonders überzeugend 4 Punkte die Darstellung ist überzeugend 3 Punkte die Darstellung ist durchschnittlich 2 Punkte die Darstellung weist Mängel auf 1 Punkt die Darstellung weist erhebliche Mängel auf 0 Punkte die Darstellung ist unbrauchbar (4) Verfügbarkeit und örtliche Präsenz (10 Punkte) Für die folgenden Einzelkriterien werden jeweils max. 5 Punkte vergeben: Erreichbarkeit für den Auftraggeber (Verfügbarkeitszeiten) Präsenz auf der Baustelle (Einrichtung eines Baustellenbüros in vom AG gestellten Räumlichkeiten, feste Anwesenheitszeiten, usw.) Die Vergabe der Punkte erfolgt nach dem vergleichenden Maßstab wie unter (3).