Impressum. Verteiler. Datum 3. April Bericht-Nr Verfasst von R. Christ J. Zurschmiede

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Transkript:

Bericht Tempo-30-Zone Stadt Murten, Long Vernez Mitwirkung Kunde Bauverwaltung Murten Rathausgasse 17 3280 Murten Datum 3. April 2017

Impressum Datum 3. April 2017 Bericht-Nr. 0.1 Verfasst von R. Christ J. Zurschmiede Basler & Hofmann West AG Ingenieure, Planer und Berater Industriestrasse 1 CH-3052 Zollikofen T +41 31 544 24 24 Bernstrasse 30 CH-3280 Murten T +41 26 672 99 77 Verteiler Stadt Murten

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 6 1.1 Anlass zum Bericht 6 1.2 Perimeter 6 1.3 Verwendete Grundlagen 8 2. Bestehende und angestrebte Qualitäten des Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumes 9 2.1 Zonenplan Murten 9 2.2 Hauptnutzungen und deren Qualitäten 10 3. Ziele der Tempo-30-Zone 11 4. Strassenhierarchie und Funktion im Verkehrssystem 12 4.1 Strassenhierarchie 12 4.2 Besonderheiten 12 5. Sicherheitsdefizite 14 5.1 Auswertung der Unfallstatistik 14 5.2 Weitere Defizite / besondere Sicherheitsansprüche 14 6. Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen 15 7. Massnahmen 16 7.1 Mögliche Massnahmen und deren Vor- und Nachteile 16 7.2 Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen 16 7.3 Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf das übergeordnete Verkehrsnetz 16 8. Kostenschätzung 17 9. Mitwirkung 17 10. Schlussfolgerung: Zweckmässigkeit einer Tempo-30-Zone in Long Vernez 18 10.1 Fazit 18 10.2 Weiteres Vorgehen 18 Anhang 1 Übersicht über die möglichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung Anhang 2 Massnahmenplan Long Vernez

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 6 1. Ausgangslage 1.1 Anlass zum Bericht Basler & Hofmann wurde von der Stadt Murten mit der Planung von Tempo-30-Zonen in fünf Quartieren beauftragt. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen entspricht einer Forderung des kommunalen Verkehrsrichtplanes (Auflagefassung vom November 2014). Die verkehrsberuhigten Zonen sollen dazu dienen, die Verkehrssicherheit in den Wohnquartieren zu erhöhen, die Koexistenz zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu verbessern und die Wohnqualität zu steigern. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich Tempo-30-Zonen in Murten als Instrument zur Verkehrsberuhigung und Wohnqualitäts-Förderung bereits etabliert. So sind beispielsweise die Gebiete Engelhardstrasse, Schützenmatt, Längmatt und Mühleweg schon heute verkehrsberuhigt. Es soll nun geprüft werden, ob in der Strasse Long Vernez ebenfalls eine Tempo-30-Zone umgesetzt werden soll. Diese Massnahme entspricht dem Massnahmenblatt 2 des Verkehrsrichtplanes. 1.2 Perimeter Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Strasse Long Vernez (vgl. Abb. 1). Die Strasse weist eine ungefähre Länge von 380 m auf und befindet sich im südlichen Teil des Gemeindegebiets, südlich des Bahnhofs Murten. Bei Long Vernez handelt es sich um eine Sackgasse, am südlichen Ende schliesst ein kommunaler Rad- und Fussweg an. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h. Abb. 1 Long Vernez Murten FR (Quelle: http://map.geo.admin.ch, Stand 26.1.2015)

Süd-Ende der Strasse Mittlerer Bereich der Strasse Nord-Ende der Strasse Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 7 Long Vernez weist einen relativ einheitlichen Charakter auf, die Bebauungsstruktur variiert nur leicht. Die nachstehenden Abbildungen illustrieren den Charakter der Strasse.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 8 1.3 Verwendete Grundlagen Folgende Grundlagen wurden verwendet: _ AV-Plangrundlagen vom 6. November 2014 _ Verkehrsmessungen vom November 2014 (Basler & Hofmann West AG) _ Unfallgeschehnisse der letzten 3 Jahre _ Kommunaler Verkehrsrichtplan (Auflagefassung vom November 2014)

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 9 2. Bestehende und angestrebte Qualitäten des Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumes 2.1 Zonenplan Murten Abb. 2 zeigt den betreffenden Ausschnitt aus dem Zonenplan. Überbauungs-Lärmempfindlich-Zonenbezeichnunziffekeitsstufe 0.3/0.4 ES II Wohnzone schwacher Siedlungsdichte II 0.3/0.4 ES II Detailbebauungsplan (Wohnzone) 0.40 ES III Mischzone II 0.5 ES III Industrie- und Gewerbezone I Abb. 2 Ausschnitt Zonenplan Murten (Stand Januar 2011) Eine Mehrheit der Parzellen entlang der Strasse Long Vernez befindet sich in einer Wohnzone mit schwacher Besiedlungsdichte. Es dominieren Einfamilienhäuser älteren Baujahrs (1940er bis 1960er Jahre). Der nördliche Bereich Long Vernez befindet sich in einer Mischzone mit Wohn- und Gewerbenutzung ebenfalls vorwiegend älteren Baujahres. Im südlichen Bereich von Long Vernez ist ein Mehrfamilienhaus vorhanden.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 10 2.2 Hauptnutzungen und deren Qualitäten Durch die dominierende Wohnnutzung sowie durch zahlreiche Einfamilienhäuser mit privaten Grünanlagen ist die Lebens- und Wohnqualität entlang Strasse Long Vernez generell hoch. Sie wird allenfalls gemindert durch Autos, die vereinzelt mit nicht ortsangepassten Geschwindigkeiten verkehren. Da es sich bei Long Vernez um eine Sackgasse handelt, ist kein Durchgangsverkehr vorhanden. Die Strasse Long Vernez hat Potenzial, die Ansprüche der Anwohnenden an erhöhte Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Attraktivität noch besser zu erfüllen, wenn zweckmässige Massnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 11 3. Ziele der Tempo-30-Zone Gemäss Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) gibt es vier verschiedene Gründe, weshalb die allgemeine Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden darf: a. Behebung von nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbaren Gefahren b. Strassenbenützer, die eines besonderen Schutzes bedürfen c. Verbesserung des Verkehrsablaufes d. Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) unter Wahrung der Verhältnismässigkeit Durch die unmittelbare Nähe vieler Wohngebäude zur Strasse Long Vernez sowie durch oft ungenügende Sichtweiten bei Hauszufahrten besteht eine Gefährdung für verschiedene Verkehrsteilnehmende. Daher ist zu prüfen, ob mit einer Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit (von 50 km/h auf 30 km/h) und entsprechenden Massnahmen die gefahrenen Geschwindigkeiten massgebend reduziert werden können und dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Es ist abzuklären, ob unter den gegebenen Umständen die Einführung von Tempo 30 verhältnismässig und realisierbar ist. Zu diesem Zweck wurde der vorliegende Bericht gemäss der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (SR 741.213.3) ausgearbeitet.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 12 4. Strassenhierarchie und Funktion im Verkehrssystem 4.1 Strassenhierarchie Bei der Strasse Long Vernez handelt es sich um eine Erschliessungsstrasse (siehe Abb. 3). Sie mündet im Norden in die Alte Freiburgstrasse, welche als Sammelstrasse klassiert ist. Die Strasse Long Vernez weist einen siedlungsorientierten Charakter auf. Abb. 3 Strassenhierarchie (Quelle: Verkehrsrichtplan, November 2014) 4.2 Besonderheiten Aussagen des Verkehrsrichtplanes Gemäss kommunalem Verkehrsrichtplan (Auflagefassung vom November 2014, Massnahmenblatt 2) ist in Long Vernez eine Tempo-30-Zone vorgesehen. Öffentlicher Verkehr Die nächsten Haltestellen des öffentlichen Verkehrs befinden sich beim Bahnhof Murten (Zug und Bus).

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 13 Fuss- und Veloverkehr Südlich von Long Vernez schliesst ein Fuss- und Radweg an, welcher in Ost-West- Richtung verläuft (vgl. Verkehrsrichtplan vom November 2014, Abb. 4). Die Verkehrsführung des Fuss- und Veloverkehrs in der Strasse Long Vernez erfolgt im Mischverkehr ohne Trottoir. Abb. 4 Plan Langsamverkehr/Velo (Quelle: Verkehrsrichtplan, November 2014) Schulwegnetz Der direkteste Schulweg zur Primarschule verläuft nach Norden über die Alte Freiburgstrasse, der direkteste Schulweg zur Orientierungsschule verläuft nach Süden über den Velo- und Fussweg. Ausnahmetransportrouten Gemäss www.map.geo.admin.ch (Stand 23.2.2015) verlaufen keine Ausnahmetransportrouten durch Long Vernez.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 14 5. Sicherheitsdefizite 5.1 Auswertung der Unfallstatistik Zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.7.2014 ereigneten sich im Perimeter keine polizeilich erfassten Unfälle. 5.2 Weitere Defizite / besondere Sicherheitsansprüche Folgende weitere Sicherheitsdefizite bestehen: _ Einmündungen: Verschiedene Hauszufahrten und Hauszugänge münden mit teilweise geringen Sichtweiten in die Strasse Long Vernez. Dies stellt eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden insbesondere für spielende Kinder dar. _ Fussgänger- und Veloverkehr: Fussgänger- und Veloverkehr werden nicht getrennt vom motorisierten Verkehr geführt. Aufgrund der geraden Strassenführung sind heute relativ hohe Geschwindigkeiten möglich, wodurch sich ein Sicherheitsrisiko für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden ergibt. _ Einmündung in Alte Freiburgstrasse: Die Übersichtlichkeit bei der Einmündung in die Alte Freiburgstrasse ist suboptimal, da beidseitig Mauern die Sicht einschränken. Der Sicherheit der querenden Zufussgehenden ist bei der Umsetzung der Tempo- 30-Zone Beachtung zu schenken. _ Parkierung im Strassenraum: Die Parkierung im Strassenraum verschlechtert teilweise die Sichtweiten.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 15 6. Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen Die verwendeten Messdaten entstammen der Verkehrsmessung der Basler & Hofmann West AG vom 12. 19. November 2014. Die Messung wurden vor Hausnummer 11 durchgeführt (gemäss Abb. 5). Abb. 5 Messstandort Long Vernez, bei Hausnummer 11 in Murten FR (Bildquelle: Eigene Darstellung) Long Vernez vor Hausnr. 11 vom Ende der Sackgasse kommend (7a) vom Bahnhof kommend (7b) Signalisierte Geschwindigkeit: 50 km/h Effektiv gefahrene Geschwindigkeiten: mittlere Geschwindigkeit 26 km/h 25 km/h V 85-Geschwindigkeit 1 34 km/h 35 km/h V max 47 km/h 53 km/h Tempoüberschreitungen 0 % 0 % Schwerverkehrsanteil 2 1 % 3 % Durchschn. tägl. Verkehr (DTV) 3 je Richtung: 95 Fz/Tag 102 Fz/Tag Durchschnittlicher täglicher Verkehr 197 Fz/Tag (DTV) Die Messungen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: Die gefahrenen Geschwindigkeiten (V 85 ) sind für eine Strasse mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Ordnung. Auch der Zielwert für eine Tempo-30-Zone (V 85 38 km/h) ist bereits erreicht. Eine Tempo-30-Zone kann also mit einer eingeschränkten Anzahl an Massnahmen umgesetzt werden. Das Verkehrsaufkommen ist mit rund 197 Fahrzeugen pro Tag gering. 1 Geschwindigkeit, welche von 85% der Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird. 2 Messtoleranz: +/- 3 Prozentpunkte 3 Korrigiert gemäss SN 640 005b

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 16 7. Massnahmen 7.1 Mögliche Massnahmen und deren Vor- und Nachteile Ein Überblick über die möglichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie deren Vor- und Nachteile kann Anhang 1 entnommen werden. In der Regel können die gewünschten Effekte erst aus dem Zusammenspiel von verschiedenen Massnahmen erzielt werden. Es ist nicht nur relevant, welche Massnahmen zum Einsatz kommen, sondern auch in welcher räumlichen Abfolge. Je näher die Massnahmen beieinander liegen, desto stärker ist im Regelfall die Wirkung. 7.2 Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen Die gefahrenen Geschwindigkeiten lassen eine Tempo-30-Zone ohne umfassende verkehrsberuhigende Massnahmen zu. Gegenwärtig sind keine Verkehrsberuhigungsmassnahmen vorhanden. Zur Verkehrsberuhigung sowie zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fussgänger entlang der Alten Freiburgstrasse sind folgende Massnahmen vorgesehen: Eine Trottoirüberfahrt dient zugleich als Eingangstor, eine Bodenmarkierung Zone 30 verdeutlicht den Übergang in den verkehrsberuhigten Bereich. Drei Horizontalversätze (vollflächige Markierung und Poller) dienen im zentralen Bereich der Long-Vernez-Strasse der weiteren Geschwindigkeitsreduktion und der Verdeutlichung der Tempo-30-Zone. Die Horizontalversätze werden einheitlich mit RAL 3018 ( Erdbeerrot ) markiert. Der Vorteil einer vollflächigen Markierung gegenüber einer baulichen Massnahme liegt in der Wahrung der Flexibilität. Haben sich die Massnahmen nach einiger Zeit bewährt, können sie im Rahmen einer Strassensanierung mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis in eine bauliche Lösung überführt werden. Die geschwungene Form der Markierung verbessert die städtebauliche Wirkung der Versätze. Im Bauprojekt ist zu prüfen, ob die Markierung mit einer retroreflektierenden Randlinie versehen werden soll, um die Sichtbarkeit bei Nacht zu verbessern. Gemäss erster Auskunft des kantonalen Tiefbauamtes (Herr Alain Broye, 29.5.2015) besteht dazu voraussichtlich keine Verpflichtung. Die Trottoirüberfahrt bei der Alten Freiburgstrasse ist so dimensioniert, dass die Sichtweiten von der Strasse Long Vernez auf beide Seiten des Trottoirs ausreichend sind und eine sichere Querung für Zufussgehende ohne grössere Umwege möglich ist. Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Massnahmen kann dem Massnahmenplan zum vorliegenden Bericht entnommen werden (vgl. Anhang 2). 7.3 Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf das übergeordnete Verkehrsnetz Da es sich bei der Strasse Long Vernez um eine untergeordnete Sackgasse mit ausschliesslich lokaler Erschliessungsfunktion handelt, wird es zu keiner Verkehrsverlagerung kommen. Es sind somit keine negativen Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsnetz zu erwarten.

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 17 8. Kostenschätzung Nach der Mitwirkung wurde eine Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/- 25 % für die vorgesehenen Massnahmen erstellt. Dabei wurden die Eingaben der Mitwirkung berücksichtigt. Position TEXT Kosten Total Tab. 1 Kostenschätzung +/- 25 % 9. Mitwirkung Am 19. Mai 2017 hatte die betroffene Bevölkerung die Möglichkeit, im Rahmen einer Abendsprechstunde am Projekt mitzuwirken. Folgende Erkenntnisse ergaben sich aus der Mitwirkung: TEXT

Basler & Hofmann Bericht Tempo-30-Zone 18 10. Schlussfolgerung: Zweckmässigkeit einer Tempo-30-Zone in Long Vernez In Tab. 2 werden die Argumente für und gegen die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Strasse Long Vernez zusammenfassend aufgelistet. Argumente für eine Tempo-30-Zone _ Entschärfung der teilweise geringen Sichtweiten bei den Hauszufahrten und Hauszugängen _ Entschärfung der Tatsache, dass kein Trottoir existiert _ Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch für Kinder Argumente gegen eine Tempo-30-Zone _ kaum Nutzungen, die einen flächigen Querungsbedarf auslösen _ Geschwindigkeiten bereits ohne Verkehrsberuhigung moderat _ Kosten _ Verbesserung der Lärmsituation _ Verdeutlichung des siedlungsorientierten Charakters der Strasse _ Erhöhung der Aufenthaltsqualität Tab. 2 Argumente für und gegen eine Tempo-30-Zone in der Strasse Long Vernez 10.1 Fazit Basierend auf den Erwägungen des vorliegenden Berichts kann gefolgert werden, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Strasse Long Vernez sowohl rechtlich zulässig als auch zweckmässig ist. 10.2 Weiteres Vorgehen Entscheidet sich die Stadt Murten für die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Strasse Long Vernez ist eine Zustimmungsverfügung des kantonalen Tiefbauamts (TBA/SPC) zum Konzept und Bericht Tempo 30 einzuholen. Die weiteren Schritte sind anschliessend: _ Ausarbeiten Bauprojekt _ Vorprüfung durch das kantonale Tiefbauamt _ Baubewilligungsverfahren (30 Tage Auflage im Amtsblatt und ggf. Einspracheverhandlungen) _ Genehmigung des Bauprojektes durch die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD/DAEC) _ Publikation der Geschwindigkeitsänderung durch das kantonale Tiefbauamt _ Umsetzung der Massnahmen _ Nachkontrolle 6 12 Monate nach Umsetzung der Massnahmen, ggf. Optimierung.

Anhang 1Übersicht über die möglichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung Übersicht über die möglichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung _ Mögliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung _ Vor- und Nachteile der Massnahmen

Mögliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie deren Vor- und Nachteile Bezeichnung Zweck Vorteile Nachteile Abbildung Typische Elemente in Tempo-30-Zonen Torsituation (SN 640 212, Kap. 4) Geschwindigkeitsreduktion, Übergang zwischen Strassenräumen unterschiedlicher Funktion hervorheben Wichtig für Aufmerksamkeitslenkung Keine Nachteile, am Zoneneingang zwingend nötig Horizontale Einengung (SN 640 213 Abs. E) Geschwindigkeitsreduktion, Sicherung Querungen kann zur Verbreiterung der Nebenflächen sowie zur Strassenraumgestaltung beitragen Wirkung bei kleinen Verkehrsmengen und grossen Restbreiten gering, Rückstau bei grossen Verkehrsmengen möglich (vermehrte Abbrems- und Beschleunigungsvorgäng e und Zunahme Lärm) Horizontalversatz: Baulich (SN 640 213 Abs. D) Geschwindigkeitsreduktion Kann zur Verbreiterung der Nebenflächen sowie zur Strassenraumgestaltung beitragen Wirkung bei kleinen Verkehrsmengen und kleinen Versätzen gering, Rückstau bei grossen Verkehrsmengen möglich, vermehrte Abbrems- und Beschleunigungsvorgäng e und Zunahme Lärm Horizontalversatz: Versetzte Seitwärtsparkierung (SN 640 213 Abs. D) Geschwindigkeitsreduktion Kann Parkierungsprobleme lösen Eventuell unerwünschte Schaffung von Parkplätzen, vermehrte Abbrems- und Beschleunigungsvorgäng e und Zunahme Lärm Vertikalversatz: Freie Strecke (SN 640 213 Abs. C) Geschwindigkeitsreduktion, Sicherung Querungen Wirksam zur Geschwindigkeitsreduktion und Querungssicherung Geringe Akzeptanz, kostenintensiv, ev. Lärmquelle Vertikalversatz: Erhöhter Knoten (SN 640 213 S. 8) Geschwindigkeitsreduktion, Sicherung Querungen Wirksam zur Geschwindigkeitsreduktion und Querungssicherung, kann Platzsituation schaffen Mässige Akzeptanz, sehr kostenintensiv, ev. Lärmquelle

Farblich gestaltete Strassenoberfläche FGSO: Flächig (SN 640 214) Geschwindigkeitsreduktion, Sicherung Querungen Kostengünstig in der Erstellung Geringe Wirkung, Reduktion Griffigkeit, problematisch im Unterhalt Farblich gestaltete Strassenoberfläche FGSO: Breite Bänder (SN 640 214) Geschwindigkeitsreduktion (optische Verschmälerung der Fahrbahn) Kostengünstig in der Erstellung Geringe Wirkung, problematisch im Unterhalt Rechtsvortritt: Markierung (SN 640 851 Abs. D) Geschwindigkeitsreduktion Kostengünstig und wirksam Geringe Leistungsfähigkeit Bodenmarkierung 30 (SN 640 851 Abs. C) Geschwindigkeitsreduktion Kostengünstig Geringe Wirkung Weitere Elemente Fussgängerstreifen (SN 640 241) Vortrittsberechtigte Querung für Zufussgehende Kostengünstig, hohe subjektive Sicherheit und Akzeptanz Niedrige objektive Sicherheit, in Tempo-30- Zonen i. d. R. nur bei Schulen und Heimen Schutzinsel (SN 640 212, Kap. 9.1) Fahrbahnquerungen erleichtern und sichern Wirksam, deutliche Verbesserung der Sicherheit gegenüber ungesichertem Fussgängerstreifen Bedingt hohe Fahrbahnbreite (i.d.r. 9 m), verkehrsorientiertes Gestaltungselement Mehrzweckstreifen (SN 640 215) Fahrbahnquerungen erleichtern und sichern Verbesserung des Querungskomfortes und der Strassenraumgestaltung Nur bei intensivem, flächigem Querungsbedarf und hohen Verkehrsmengen sinnvoll, bedingt hohe Fahrbahnbreite (i.d.r. 8 m) Trottoirüberfahrt (SN 640 242) Sicherung Fussgängerlängsverkehr Komfortabel und Sicher für Fussgängerlängsverkehr Wirkt beschleunigend auf vortrittsberechtigter Achse, verkehrsorientiertes Element

Bodenmarkierung Hinweis auf Kinder (SN 640 851 Abs. B) Lenkung Aufmerksamkeit Kostengünstig Geringe Wirkung, sollte nur als flankierende Massnahme verwendet werden Eingeschränkte Fahrverbote Senken Verkehrsmenge (Ausschluss bestimmter Verkehrsteilnehmer) Kann Schwer- oder Gesamtverkehrsmenge senken Unerwünschte Verkehrsverlagerung möglich

Anhang 2 Massnahmenplan Long Vernez Massnahmenplan Long Vernez

Legende 45 21 23 Projektperimeter 6 Signatur bestehend projektiert aufzuheben Abschluss niedrig (z.b. Bundstein zweireihig, 6 cm Anschlag gemäss SN 640 242, S. 24) 34 se as r t gs r bu ei r ef t Al 2 1 Fussgängerstreifen Signale 33 16b Horizontalversatz (markiert) 4 6 I r i s we g 10 16d Markierung Poller / Pfosten Schwarzbelag Fahrbahn Schwarzbelag Gehweg 8 10e Referenzbeispiel Burgdorf BE: Horizontalversatz 12 16c 4 Referenzbeispiel Büren an der Aare BE: Gemäss Orthofoto und Ausmessung vor Ort Trottoirüberfahrt 3 16a g we s i r I 16 29 14 8 10 14a 16b 12a g we s i r I 6 6a 12 14 18a 4a 4 18 2 00 6. 50 3. 16a 16 22a L o n g Ve r n e z 50 3. 20 20a 1 11n 22 7 50 3. 24a 24 rasse vatst Pri vée pri Route 9 11 d / z 5F 9 5 hv8 m/ 4k 3 5 V: DT 7 9 1 9 13 13a 26 26a 28 4 2 Stadt a 27 11 11b 15 0 12 z e n r e V g n o L d / z 2F 0 1 5 hv8 m/ 5k 3 Murten 15a 17 120 Befahrbarkeit geprüft für: Begegnungsfall Autos 12 19 27 16 21 8 20 19a 24 20a 21 25 c 4 1 23 3 6 d 4 1 0 0 1 25 10 14b 28b 28a 27 a 25 4 14a 32 2 0 1 18 22a 4 a 36 b 36 22 36a 3 26 38 a 30 90 b 30 a 38 16 12 34 se as r t ds r ha l ge En 80n 80 2e 14 Tempo-30-Zonen in Murten 1 2 2 9 10 80o 3 2 Massnahmenplan Referenzbeispiel Büren an der Aare BE: Referenzbeispiel Moosseedorf BE: 1 3 Bodenmarkierung "30" 8 Bodenmarkierung "Zone 30" 35 Long Vernez Mitwirkung 3 3 6 1 8 0m 10m 20m 30m 67 e ass r ast ul ssa Vi 69 82 Situation 1:500 40m Änd. 75m Gez. Visiert - Erstellt 14.04.2015 sbr jzu A Überarbeitet 03.04.2017 sbr rec B 50m Datum C Plan Nr.: 70150.2_004 Format: Plotdatum: 60 / 105 31.03.2017

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