Stadt Mühlacker. Planungs- und Baurechtsamt

Ähnliche Dokumente
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Gemeinde Neuenkirchen

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

ORTSGEMEINDE FREISBACH

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Melanchthonstraße 1 Ev. Gemeindehaus", Pforzheim

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

BEBAUUNGSPLAN NR. 8 / 1. ÄNDERUNG. FÜR DAS GEBIET: Gorch-Fock-Straße

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Gemeinde Oberderdingen

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund. - Begründung - Gemeinde Himmelpforten Landkreis Stade

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Westerholz" mit örtlicher Bauvorschrift Maßstab 1 : 1.000

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung

BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES KLEIN PARTWITZ 3.BA Erweiterung um Gemarkung Klein Partwitz Flur 3 Fl.nr. 108/36 und T.v.

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

Grundzüge der Planung

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

B-Plan Südlicher Ortseingang, 1. Änderung Edeka-Markt; Bau eines Bürogebäudes in Eggenstein-Leopoldshafen, OT Eggenstein

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur geplanten Überbauung der Flurstücke 20/5/9/15 und 22/1/2 an der Oberen Bergstraße in Dobel

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Bebauungsplan. Häusernweg - 2. Änderung, Gemeinde Benediktbeuern

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Stadt Rahden. Kreis Minden-Lübbecke. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Krankenhaus. Begründung gemäß 13a i. V. m. 3 (2) und 4 (2) BauGB

Stadt Dissen atw. Bebauungsplan Nr. 61 Am Schützenhaus Aschen 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften. Begründung gem. 9 Abs.

Herrsching a. Ammersee Lkr. Starnberg

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Bebauungsplan. Kita Baldung-Grien-Straße. - Begründung - Entwurf

JAKOBY + SCHREINER J +

Stadt Dinklage Der Bürgermeister. Bereich der 1. Änderung. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 Bahler Grund. Verfahren gem.

NEUHAUSEN. Bebauungsplan Baschäcker 3. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften. Fassung vom

Übersichtsbegehung Artenschutz

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

GEMEINDE HECHTHAUSEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN GRUNDZÜGE DER PLANUNG - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB -

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule

Transkript:

Anlage 3 zu SIVOLA 239/2017 Stadt Mühlacker Planungs- und Baurechtsamt BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN Leimengrube, 1. Änderung, Teilfläche als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Stand: 01.09.2017 INHALT: 1 Allgemeines 2 1.1 Planungsanlass 2 1.2 Lage des Plangebietes / Bestand 2 2 Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse 3 2.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3 2.2 Bebauungspläne 3 3 Verfahrensart 4 3.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung 4 4. Städtebauliches Konzept 4 5 Erschließung / Ver- und Entsorgung 4 6 Umweltverträglichkeitsprüfung 4 7 Ausgleichserfordernis 4 8 Natur- und Artenschutz 5 9 Flächen und Kosten 6 10 Anlage Gutachten Artenschutz 6 1

1 Allgemeines 1.1 Planungsanlass Anlass für die Änderung dieses Bebauungsplans ist ein Beschluss des Gemeinderates vom 22.02.2011 ein kaum noch genutztes Spielplatzgrundstück in Wohnbauland umzuwandeln. Der Beschluss gründet auf eine Bedarfsanalyse für Spielplatzflächen, die im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis führte, dass ein Fortbestand des Spielplatzes wegen mangelnder Frequentierung nicht mehr vertretbar ist und dass sich die Fläche für eine Nachverdichtung eignet. 1.2 Lage des Plangebietes / Bestand Abb.1: Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster 2

Der Geltungsbereich (siehe Abb. 1) liegt 650 Meter südlich vom alten Dürmenzer Ortskern (Bischof-Wurm-Platz) entfernt und ist im Rahmen einer flächenhaften Stadterweiterung in den 1970er Jahren entstanden. Der betreffende Bebauungsplan hat die Bezeichnung Leimengrube. Die Bebauung des Gewanns Leimengrube ist zur Deckung der Nachfrage nach Einfamilienhaus-, Reihenhaus- und Geschoßwohnungsbaugrundstücken entstanden. Der Geltungsbereich befindet sich am Rosenweg. Er hat eine Größe von ca. 812 m² und ist identisch mit den Grenzen des Flurstücks 6140/44. 2 Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse 2.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt Wohnbauflächen dar. Die Änderung des Bebauungsplans ist damit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt. 2.2 Bebauungspläne Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Leimengrube, Ziff. 2.1976.17 (siehe Abb. 2) setzt für die Fläche des Änderungsbereiches eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz fest. Alle umgebenden Flächen sind als Wohnbauflächen festgesetzt und bebaut. Abb.2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2.1976.17. Leimengrube 3

3 Verfahrensart (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB) Das Plangebiet ist allseits von Bebauung umschlossen. Es befindet sich im beplanten Innenbereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Leimengrube, 1. Änderung, Teilfläche ist eine Maßnahme der Innenentwicklung vorgesehen. Es wird 812 m² Grundfläche festgesetzt. Daher sind die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gem. 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB erfüllt. Von der Erstellung eines Umweltberichts und der Anwendung der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung gem. 1a BauGB wird deshalb abgesehen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. 4 Städtebauliches Konzept Ziel dieser Änderung des Bebauungsplans ist die Umwandlung einer nicht benötigten Spielplatzfläche in Wohnbauland. Die Spielplatzfläche hat eine Abmessung von ca. 32 Meter mal 25 Meter und ist von Fußwegen eingerahmt. Die Grundstücksgröße ließe zwar ohne weiteres eine Aufteilung in zwei Baugrundstücke zu, die ungünstige Anfahrbarkeit hindert jedoch diese Lösungsvariante. Das östliche Grundstück könnte nur über den Fußweg, oder an der südlichen Grenze durch den Garten des Nachbarn angefahren werden. Daher hat sich die Stadt entschlossen die Bebauung des Grundstücks mit einer Einzelhausbebauung festzustzen. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich ebenfalls Einzelhäuser. Nur nördlich befinden sich kleine Hausgruppen. Die Festsetzungen der bestehenden Bebauung werden übernommen, um die städtebauliche Kontinuität aufrechtzuerhalten. Das sind insbesondere die Gebäudehöhe mit 3,40 Meter, gemessen vom höchsten natürlichen Geländepunkt am Gebäude, das Satteldach mit 25 Dachneigung die offene Bauweise 5 Erschließung / Ver- und Entsorgung Der Erschließungsbeitrag für die Straßen, Wege u.a. des Baugebietes "Leimengrube" wurde 1983 veranlagt. Das neue Wohnbaugrundstück ist erschlossen, alle Ver- und Entsorgungsleitungen stehen zur Verfügung. 6 Umweltverträglichkeitsprüfung Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine UVP-pflichtigen bzw. vorprüfungspflichtigen Vorhaben festgesetzt. 7 Ausgleichserfordernis gem. 1a BauGB Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a Abs. 1 S. 2 S. 1 BauGB durchgeführt. Gem. 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 S. 6 vor 4

der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleichserfordernis gem. 1a BauGB ist deshalb nicht gegeben. 8 Natur- und Artenschutz Zur Klärung der Fragestellung, ob eine künftige Bebauung zur Beeinträchtigung streng geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie der Europäischen Vogelarten führen und dadurch das Eintreten der Verbotstatbestände des 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Folge haben kann erfolgte eine artenschutzrechtliche Untersuchung (siehe Anlage 1 zur Begründung). Aufgrund der Ausstattung des Geländes wurden die Reptilien (Zauneidechse) und die Europäischen Vogelarten als planungs- und prüfungsrelevant eingestuft. Da die Untersuchung zu fortgeschrittener Jahreszeit am Ende der Brutperiode der Vögel erfolgte, wurden die Europäischen Vogelarten mittels einer Habitatpotentialanalyse abgearbeitet. Hautflügler (Hummeln, Wespen) wurden vom Gutachter nicht als prüfungsrelevant eingestuft. Es gab keine Hinweise auf das Vorkommen von Wildbienen. Insgesamt wurde nur eine geringe Aktivität von Hautflüglern festgestellt. Ausstattung Randlich wird der ehemalige Spielplatz von einem Gehölzsaum aus überwiegend standortheimischen und siedlungstypischen Gehölzen eingefasst. Auf der Fläche stehen 3 kleinere Obstbäume. Der größte Baum ist eine Lärche am südöstlichen Rand der Fläche. Baumhöhlen wurden nicht gesichtet. Im inneren, offenen Bereich gibt es zunächst 2 kreisförmige Sandflächen, die ehemaligen Sandspielflächen. Auch große Teile der übrigen Freifläche bestehen aus Sandboden. Nach Aufgabe der Nutzung als Spielplatz wird die Fläche allmählich von verschiedenen Gräsern und Kräutern erobert. Aktuell ist die Fläche sehr locker bewachsen, dazwischen findet man noch reichlich offenen Sandboden. Gegen den Rand am Übergang zum Gehölz, wird die Gras-Kraut-Vegetation zunehmend dichter, schließlich treten Brombeerranken hinzu. Zauneidechse Das Gelände eignet sich sehr gut als Lebensstätte für die Zauneidechse. Große Flächen sind sonnenexponiert, warm und trocken, es gibt Sandboden für die Eiablage, Sonnplätze, Gehölze als Rückzugsmöglichkeiten und ein ausreichendes Nahrungsangebot. Trotz dieser sehr guten Habitatqualität konnten keine Reptilien beobachtet werden. Das Vorhabengebiet liegt zwar isoliert inmitten eines Wohngebiets, doch wären auch die den Einfamilienhäusern zugeordneten Gartengrundstücke geeignete Habitate. Gründe für das Fehlen konnten nicht ermittelt werden. Möglicherweise haben Reptilien den Weg zur Vorhabenfläche nicht gefunden, möglicherweise sind auch hier, wie in Siedlungen häufig zu beobachten, frei laufende Katzen die Ursache für das Fehlen von Eidechsen. Europäische Vogelarten Die Bäume auf der Vorhabenfläche weisen keine Höhlen auf. Sie sind jedoch, ebenso wie der randliche Gehölzbestand der Fläche, geeignete Bruthabitate für freibrütende Vogelarten. In Betracht kommen Arten, die wenig scheu oder kulturfolgend sind, beispielsweise Grünfink, Girlitz, Amsel, Zilpzalp und Buchfink sowie Haussperling und Hausrotschwanz als Nahrungsgast oder zum Sandbad. Artenschutzrechtliche Einschätzung Das Vorhaben kann zu Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt führen. Unter die Verbotstatbestände des 44 Bundesnaturschutzgesetz fallen die FFH-Arten des Anhang IV (streng geschützte Arten) und die Europäischen Vogelarten. Im vorliegenden 5

Falle wurden die Europäischen Vogelarten und die Zauneidechse als planungsrelevant eingestuft. Zauneidechse -Konfliktanalyse Zauneidechsen oder weitere streng geschützte Reptilien wurden nicht beobachtet. Eine Beeinträchtigung kann daher aus fachgutachterlicher Sicht ausgeschlossen werden. Europäische Vogelarten - Konfliktanalyse Auch wenn aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit keine Vogelkartierung mehr durchgeführt werden konnte, ist aufgrund des Habitatpotentials und aufgrund von Vogelkartierungen zur Brutzeit in anderen Teilen von Dürrmenz das Auftreten einiger wenig scheuer oder kulturfolgender Arten zu erwarten. Für künftige Eingriffe bedeutet dies: 44 (1) Nr. 1 BNatSchG, Tötungsverbot : Werden die Gehölze zur Brutzeit gerodet, besteht die Gefahr, dass Gelege oder Jungvögel in den Nestern zu Schaden kommen. Daher muss die Rodung der Gehölze zur Erschließung des Grundstücks außerhalb der Brutzeit (zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) erfolgen. 44 (1) Nr. 2 BNatSchG, Störungsverbot: Mit einer erheblichen Störung im Sinne des 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist aus fachgutachterlicher Sicht nicht zu rechnen. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG, Beschädigungsverbot: Die im Vorhabengebiet lebenden Brutvögel verlieren ihre Fortpflanzungsstätten. Diese müssen durch Pflanzungen in gleicher Fläche im zeitlichen Vorgriff ausgeglichen werden. Fazit Zauneidechsen wurden im Rahmen der Begehungen nicht nachgewiesen. Das Gelände ist möglicherweise Fortpflanzungs- und Ruhestätte europäischer Vogelarten. Unter Beachtung der formulierten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist das Eintreten der Verbotstatbestände des 44 (1) i.v.m. (5) BNatSchG aus fachgutachterlicher Sicht nicht zu erwarten. Der Begründung ist die Artenschutzrechtliche Einschätzung des Planungsbüros Beck& Partner vom 27.07.2017 beigefügt (Anlage). 9 Flächen und Kosten Fläche Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 812 m². Kosten Der Stadt Mühlacker entstehen durch die Verwirklichung dieses Bebauungsplans keine Kosten. Es entstehen Einnahmen durch den beabsichtigten Verkauf der zuvor öffentlichen Flächen als Wohnbauland. Außerdem entstehen noch Einnahmen durch den Abwasserbeitrag, der fällig wird, wenn es zu einer Wohnbebauung kommt. Mühlacker, den 01.09.2017 Anlage: Artenschutzrechtliche Einschätzung 6