STEFFI S PFLEGETEAM. Steffi s Pflegeteam. SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /

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Transkript:

STEFFI S PFLEGETEAM Steffi s Pflegeteam SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624

Pflegedienstleitung Doreen Schikora Pflege auf hohem Niveau Steffi s Pflegeteam ist seit 2002 erfolgreich in der häuslichen Krankenpflege tätig. Neben unserem ambulanten Dienst mit Sitz in Kolbermoor sind wir auch im Betreuten Wohnen in Amerang rund um die Uhr im Einsatz. Qualität und Kundenzufriedenheit stehen bei Steffi s Pflegeteam an oberster Stelle. Daher ist unser Pflegedienst bereits seit 2008 vom TÜV zertifiziert. Wir wollen nicht einfach nur die Mindestanforderungen der Kranken- und Pflegekassen erfüllen, sondern darüber hinaus Pflege auf hohem Niveau anbieten ohne auf Menschlichkeit und den liebevollen Umgang mit unseren Pflegebedürftigen zu verzichten, ist die einhellige Meinung des gesamten Teams. Zertifizierte Pflegeeinrichtung TÜVNord Freiwillige Prüfung nach bpa Standard Pflege TÜV Inhalt Pflege-TÜV 2 Ergebnis MDK Prüfung 3 So hilft die Pflegeversicherung 4 Pflegereform 5 So hilft Steffi s Pflegeteam 6 Unsere Leistungen 7 Pflegesachleistung 8 Pflegegeld 9 Verhinderungspflege 10 Kurzzeitpflege 11 Häusliche Betreuung 12 Tagespflege 13 Wohnungsumbau 14 Betreute Wohngruppen 15 Leistungen der Pflegeversicherung anhand von Beispielen 16 Überblick Pflegeleistungen 18 Betreutes Wohnen 20 Pflegelexikon 22 Kontakt 24 2

Note 1 für hervorragende Pflege Das Ergebnis der MDK Prüfung bestätigt erneut, dass Steffi s Pflegeteam in Qualität und Kundenzufriedenheit zu den Besten Bayerns gehört. MDK Sehr gut 1,2 PRÜFERGEBNIS Wie jedes Jahr, stand auch im April wieder der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) unangemeldet vor unserer Tür, um eine umfangreiche Qualitätsprüfung in den Bereichen Pflegerische Leistungen, Ärztlich verordnete Pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation sowie Kundenzufriedenheit durchzuführen. Die Anforderungen an gute Pflege steigen stetig und so dauert eine solche Prüfung schon mal einen ganzen Tag. Umso mehr freut es mich als Pflegedienstleitung so Doreen Schikora dass unsere Anstrengungen mit der Note Sehr gut belohnt wurden. Mit einem Dank an Sie und vor allem an die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung bitten wir Sie, die Pflege und die Qualität auch weiterhin in dieser positiven Weise sicherzustellen., lautet die tolle Rückmeldung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern. Vor allem freut mich aber, dass wir auch bei der Kundenzufriedenheit mit der Bestnote 1,0 abgeschnitten haben. Dies zeigt mir, dass unser Konzept mit individueller Bezugspflege und dem Einsatz von hochqualifizierten und motivierten Pflegekräften aufgegangen ist. Der Kunde ist König lautet unser Motto und als Dienstleister sind wir immer bestrebt, die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Erster TÜV-zertifizierter Pflegedienst im Landkreis Rosenheim. Steffi s Pflegeteam Telefon: 08031 / 2314231 Spinnereiinsel 1 Mobil: 0174 / 3020624 83059 Kolbermoor info@steffis-pflegeteam.de 3

So hilft die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine Basisversorgung für den Pflegefall geschaffen. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollversicherung. Die Pflegeversicherung sichert im bestimmten Rahmen die Grundversorgung ab, wobei die Pflegekassen jeweils den pflegebedingten Anteil übernehmen. Darüber hinaus gehende Kosten für Pflege und Betreuung hat der Versicherte selbst zu tragen, gegebenenfalls auch der Sozialhilfeträger, falls die Eigenmittel des Pflegebedürftigen hierfür nicht ausreichen. Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Dabei kann man zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar. Die Pflegeversicherung bietet Ihnen flexible Möglichkeiten, die verschiedenen Leistungen zu kombinieren. 4

Bequem per Smartphone Bestellen. Fragen Sie uns Wir helfen Ihnen Rosen Apotheke Apothekerin Nadja Wehner e.k. Happinger Str. 77b 83026 Rosenheim Tel: 08031-941 69 69 Fax: 08031-941 23 55 info@rosenapotheke-rosenheim.de Montag - Freitag Samstag Öffnungszeiten: 8.00-19.00 Uhr 8.00-13.00 Uhr Die Pflegereform Die Pflegestärkungsgesetze Mehr Zeit für die Pflege Wie Sie davon profitieren! Das 1. Pflegestärkungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Durch eine Flexibilisierung und Ausweitung bei den Leistungen der Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege und Betreuung sowie mehr Leistungen für Wohnraumanpassungsmaßnahmen und für Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 zielt das Gesetz insgesamt auf eine stärkere Entlastung der pflegenden Angehörigen ab und stärkt somit den Bereich der ambulanten Versorgung. Im 2. Pflegestärkungsgesetz, das voraussichtlich 2017 in Kraft tritt, wird u. a. der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und aus drei Pflegestufen werden fünf. 5

So hilft Steffi s Pflegeteam Wir lösen rasch Probleme Angehörige sind durch eine plötzlich eingetretene Pflegesituation oft überfordert. Es muss nicht nur die richtige Pflegeform und der passende Pflegedienst gefunden werden, Leistungen müssen auch von der Kasse gewährt und die Finanzierung gesichert werden. Wir machen die Sicht frei und unterstützen Sie als Fachleute zum Thema Pflege. Wir geben Ihnen Zeit Pflegende Angehörige sind nicht nur pflegende Angehörige. Sie sind oft auch Ehefrau, Mutter, Großmutter, Mitarbeiterin oder Vereinsmitglied. Wir geben Ihnen die Zeit! Dank der neuen Angebote die auch von der Pflegeversicherung unterstützt werden. Wir schulen Sie als pflegende Angehörige individuell vor Ort unter Einbeziehung des Pflegebedürftigen! Wir entlasten Sie, wenn auch Sie einmal eine Auszeit benötigen (Verhinderungspflege)! Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Bewilligung einer Pflegestufe! Wir klären die Kostenübernahme bei der Kranken- und Pflegeversicherung, ggfls. beim Sozialamt (Hilfe zur Pflege)! Wir unterstützen Sie bei der optimalen Organisation der Pflege zu Hause! Wir organisieren evtl. erforderliche Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern usw.! Kompetente Pflege im Landkreis Rosenheim Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, unterstützen Sie beim Antrag auf eine Pflegestufe und bei der Klärung der Kostenübernahme. 6

Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen... Grundpflege Alle Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. An-/Auskleiden, Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung, usw. Behandlungspflege z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden, Katheter- und Stomapflege, usw. gem. ärztlicher Verordnung Hauswirtschaftliche Versorgung z. B. Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche, Einkaufen, Zubereiten einer Mahlzeit, usw. Häusliche Betreuung z. B. Begleitung bei Spatziergängen, Vorlesen, Spielen, Basteln (Kostenübernahme bis zu 208,- Euro / Monat möglich) 24-Stunden-Pflege bei Ihnen zu Hause oder im Betreuten Wohnen in Amerang Verhinderungspflege bei Krankheit oder Verhinderung der Pf legeperson (Kostenübernahme bis zu 2.418,- / Jahr möglich) Pflegekontrollbesuche gem. 37.3 SGB XI Organisation von Pflegehilfsmitteln z. B. Pflegebett, Notrufgerät, Inkontinenzartikel, Gehhilfen Betreutes Wohnen 7

Pflegesachleistungen Um Unterstützung bei der Pflege zu Hause zu erhalten, können Pflege- und Betreuungsbedürftige die Hilfen ambulanter Pflegedienste nutzen. Sind diese durch Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen, können sie Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung erbringen, deren Kosten innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen werden. Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Leistungen finanzieren, hängt davon ab, welche Pflegestufe vorliegt sowie ggf. ob eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt worden ist. Einen Überblick über die jeweiligen Höchstgrenzen gibt die untenstehende Tabelle. Überschreiten die Kosten diese monatlichen Höchstbeträge, sind die nicht abgedeckten Kosten vom Versicherten selbst zu tragen. Pflegestärkungsgesetz Für ambulant versorgte Pflegebedürftige erhöhten sich ab 01.01.2015 die Sachleistungsbeträge um 4 %. Dabei ergeben sich seit 1. Januar 2015 folgende Ansprüche: Pflegestufe Pflegesachleistung ohne eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegesachleistung mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0 0,00 231,00 1 468,00 689,00 2 1.144,00 1.298,00 3 1.612,00 1.612,00 Härtefall 1.995,00 1.995,00 8

Pflegegeld Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.b. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Kombinationsleistungen Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Pflegestufe 0 1 2 3 Härtefall Pflegegeld seit 1. Januar 2015 ohne eingeschränkter Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0,00 0,00 244,00 316,00 458,00 545,00 700,00 700,00 Besondere Leistungen bei Härtefällen gibt es nur bei Pflegesachleistungen, aber nicht beim Pflegegeld. 9

Verhinderungspflege Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges, denn die Betreuung eines pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen ist verantwortungsvoll und anstrengend. Die häusliche Fürsorge kann pflegende Angehörige mit der Zeit an ihre Belastungsgrenzen führen. Die Folgen dieser seelischen Überlastung können vielfältig sein, sie äußern sich vielleicht in Erschöpfung und Widerwillen oder in Gereiztheit und Ungeduld, aber auch Schlafstörungen, Verspannungen oder Gedankenkreisen können Anzeichen seelischer Belastung sein. Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass die Pflege Ihre eigene Gesundheit bedroht. Nur dann, wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen da sein. Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist oder einfach einmal eine Auszeit braucht? Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege! Ihre Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein Budget von bis zu 2.418 pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie verwenden, für Grundpflege Hauswirtschaftliche Leistungen Betreuungsleistungen Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 0, sie werden bereits seit 6 Monaten von Angehörigen, Nachbarn, etc. gepflegt, Pflegeperson ist an der Pflege gehindert Nutzen Sie das kostenfreie Angebot von Steffi s Pflegeteam und gönnen Sie sich einmal eine Auszeit vom Pflegealltag. Wichtig für Pflegegeldempfänger: Bei stundenweiser Verhinderung (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld nicht gekürzt! Wird die Verhinderungspflege jedoch tageweise (über 8 Stunden) in Anspruch genommen, wird in dieser Zeit das Pflegegeld nur zur Hälfte und nur bis zu 4 Wochen gezahlt. 10

Kurzzeitpflege Manche Pflegebedürftige sind für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen. Oft ist dies im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall oder auch wenn eine Pflegeperson ausfällt. Für diese Fälle gibt es die Kurzzeitpflege die Aufnahme in einer entsprechenden Einrichtung für bis zur vier Wochen. Für alle Pflegestufen, auch die Pflegestufe 0, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für eine notwendige Ersatzpflege für die Dauer von vier Wochen. Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Betrag für die Kurzzeitpflege beträchtlich aufgestockt, höchstens aber verdoppelt werden. Zudem kann die Kurzzeitpflege in der Pflegeeinrichtung auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden. Wird der Betrag für die Kurzzeitpflege mit Hilfe des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege aufgestockt, verringert sich der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege entsprechend für das laufende Jahr. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Bitte beachten Sie, dass die betreffenden Einrichtungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse zugelassen sein müssen, damit sie Leistungen für die Pflege erhalten können. Pflegestufe Betrag Kurzzeitpflege seit 1. Januar 2015 zzgl. Verhinderung maximal 0 1.612,00 1.612,00 3.224,00 1 1.612,00 1.612,00 3.224,00 2 1.612,00 1.612,00 3.224,00 3 1.612,00 1.612,00 3.224,00 Härtefall 1.612,00 1.612,00 3.224,00 11

Häusliche Betreuung Seit Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 0 Anspruch auf Häusliche Betreuung. Ihre Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein Budget von 104 bzw. 208 pro Monat zur Verfügung. Dieses Budget können Sie für Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Leistungen oder die Entlastung von pflegenden Angehörigen verwenden. Steffi s Pflegeteam bietet in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an: Beaufsichtigung Beschäftigungstherapie, z.b. Spielen, Basteln, Vorlesen Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen, Friedhofsbesuchen Mobilisation bei körperlicher Einschränkung Wir haben speziell für die Beschäftigungstherapie einen Koffer mit allerlei interessanten Dingen angeschafft, wie z.b. das Buch 366 Tage, Aktivierungsarbeit mit älteren Menschen Bildkarten Damals kompakt Fotokarten Unvergessene Zeiten Sprichwortbox, u.v.m. Wichtig für Pflegegeldempfänger: Das Budget für die Häusliche Betreuung kann nicht als Geldleistung ausbezahlt werden! Häusliche Betreuung kann derzeit nur durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden! Wird die Leistung nicht bis spätestens 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch! 12

Tagespflege Unter Tagespflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden bzw. können bei eingeschränkter Alltagskompetenz aus dem Budget für Besondere Betreuungsleistungen finanziert werden. Gewährt wird teilstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Darüber hinaus bietet sie für pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung oft eine bedeutende Entlastungsmöglichkeit. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Pflegestärkungsgesetz Unabhängig von Geld- und Sachleistungen haben Pflegebedürftige Anspruch auf Tagespflege i. H. v. 100 % des Pflegesachleistungsbetrages. Eine Kombination mit Geld- und Sachleistungen ist möglich, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Pflegestufe Tagespflege seit 1. Januar 2015 ohne eingeschränkter Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0 231,00 1 468,00 689,00 2 1.144,00 1.298,00 3 1.612,00 1.612,00 13

Wohnungsumbau / Pflegehilfsmittel Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, dessen Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, der in seiner Alltagskompetenz aber dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (sogenannte Pflegestufe 0), zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Beispielsweise kann das Bad behindertengerecht umgebaut, die Kücheneinrichtung oder anderes Mobiliar angepasst oder es können Schwellen und sonstige Hindernisse abgebaut werden. Zu solchen sogenannten Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000,- Euro als Zuschuss zahlen, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder gerade auch für die Pflegepersonen erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen wieder herzustellen. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so gravierend verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Wohnungsumbau / Pflegehilfsmittel seit 1. Januar 2015 bis zu 4.000,- je Maßnahme bis zu 16.000,- bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung in Pflegestufe 0, 1, 2, 3 Pflegehilfsmittel ( 40 Abs. 2) 40,- pro Monat 14

Ambulant betreute Wohngruppen Ambulant betreute WGs sind: Wohngruppen (3 12 Personen) zum Zwecke der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung mit mind. 3 10 Pflegebedürftigen bzw. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die Leistungen nach 36, 37, 38, 45 b oder 123 SGB XI beziehen, die eine Person / einen Pflegedienst gemeinschaftlich beauftragen, allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder gemeinschaftsfördernde Tätigkeiten zu verrichten. Neu: Auch Wohngemeinschaften mit Senioren der Pflegestufe 0 und eingeschränkter Alltagskompetenz werden gefördert. Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Anspruch auf zusätzlich 205,- monatlich, mit der die Präsenzkraft finanziert werden kann. Als Anschubfinanzierung für eine ambulant betreute WG können zusätzlich 2.500,- pro Pflegebedürftiger bzw. max. 10.000,- pro WG in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon können zudem Wohnungsumbaumaßnahmen bis zu 4.000,- je Maßnahme bzw. bis zu 16.000,- bei mehreren Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. STEFFI S PFLEGETEAM Kostenlose Pflegeberatung Alle Pflegeleistungen Hauswirtschaftliche Versorgung Pflege mit dem TÜV-Siegel Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Tel.: 08031 231 4 231 www.steffis-pflegeteam.de 15

Die Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes anhand von Beispielen: Beispiel 1: Herr Müller, Pflegestufe 0, leidet an Demenz, hat seit 1. Januar 2015 folgenden monatlichen Anspruch: Pflegesachleistung = 231,00 Verhinderungspflege = 201,50 2.418,00 / 12 Monate Häusliche Betreuung = 104,00 Tagespflege = 468,00 Pflegehilfsmittel = 40,00 Gesamt = 1.044,50 Für den behindertengerechten Umbau seines Bades bekommt Herr Müller von der Pflegekasse einen Zuschuss i. H. v. 4.000,00. Beispiel 2: Frau Maier, Pflegestufe 2, leidet an Demenz (Stufe 2), hat seit 1. Januar 2015 folgenden monatlichen Anspruch: Pflegesachleistung = 1.298,00 Verhinderungspflege = 201,50 (zzgl. Kurzzeitpflege); 2.418,00 / 12 Monate Besondere Betreuungsleistungen (Stufe 2) = 208,00 Tagespflege = 1.298,00 Pflegehilfsmittel = 40,00 Gesamt = 3.045,50 Für den behindertengerechten Umbau ihres Bades bekommt Frau Maier von der Pflegekasse einen Zuschuss i. H. v. 4.000,00. 16

Bei Fragen rund um die Pflege, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. DOREEN SCHIKORA Pflegedienstleitung Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Tel.: 08031 231 4 231 Fax: 08031 231 4 230 info@steffis-pflegeteam.de www.steffis-pflegeteam.de Kesselhaus Caffetteria Brückenstr Mangfallkanal sel Spinnereiinsel Friedrich-Ebert-Straße Alte Spinnerei Mangfallkanal Giuseppe e Amici Brückenstraße Von-Bippen-Straße Spinnereiinsel Spinnereiinsel Spinnereiinsel Mangfall Mangfall l bere-mangfall-straße Steffi s Pflegeteam im Brothaus nstraße Brückenstraße 17

Pflegeleistungen im Überblick Pflegestufe Pflegesachleistung / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegeld / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Verhinderungspflege / Jahr (max. 6 Wochen) zzgl. 50 % aus dem Budget Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege / Jahr (max. 4 Wochen) zzgl. 100 % aus dem Budget Verhinderungspflege Tagespflege / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Besondere Betreuungsleistungen / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Stufe 1) bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Stufe 2) Wohnungsumbau / je Maßnahme max. bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung Pflegehilfsmittel / Monat Ambulant betreute Wohngruppe / Monat Anschubfinanzierung pro Pflegebedürftiger max. Anschubfinanzierung pro WG max. 18

0 1 2 3 Härtefall 0,00 468,00 1.144,00 1.612,00 1.995,00 231,00 689,00 1.298,00 1.612,00 1.995,00 0,00 244,00 458,00 728,00 728,00 123,00 316,00 545,00 728,00 728,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 806,00 806,00 806,00 806,00 806,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 0,00 468,00 1.144,00 1.612,00 1.995,00 231,00 689,00 1.298,00 1.612,00 1.995,00 0,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 208,00 208,00 208,00 208,00 208,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 205,00 205,00 205,00 205,00 205,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 19

Steffi s Pflegeteam im Betreuten Wohnen Amerang Der Wunsch nach neuen Wohnformen im Alter als Alternative zum Pflegeheim hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Viele ältere Menschen befürchten, dass sie Ihre Eigenständigkeit verlieren, wenn sie in ein Altenoder Pflegeheim gehen, andererseits wollen Sie nicht auf die Sicherheit verzichten, die Ihnen ein Heim bietet. Ich denke, dass wir Ihnen ein in Bayern einzigartiges Haus zeigen können, bei dem die Vorteile eines Betreuten Wohnens mit der Sicherheit eines Altenheimes ideal miteinander verknüpft werden. Im Gegensatz zum klassischen Betreuten Wohnen haben wir einen ambulanten Pflegedienst direkt in unser Haus installiert, d. h. die Pflegekräfte sind an 365 Tagen rund um die Uhr über die im Haus integrierte Notrufanlage im Pflegedienstbüro erreichbar. Da wir gerade an die Pflege hohe Anforderungen stellen, haben wir uns für den ambulanten Pflegedienst Steffi s Pflegeteam als Kooperationspartner entschieden. Steffi s Pflegeteam ist der erste ambulante Pflegedienst im Landkreis Rosenheim und einer von drei Pflegediensten in ganz Bayern, der mit dem Pflege-TÜV seinen hohen Qualitätsstandard unter Beweis stellt. Unsere Hauswirtschaftsdamen kümmern sich auf Wunsch um die Wohnungsreinigung, den Einkauf, kleinere Besorgungen, aber auch um die psychosoziale Betreuung, wie z.b. Spiele- und Bastelnachmittage. Einen unverbindlichen Besichtigungstermin sowie eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung vereinbaren Sie bitte unter 0174 / 30 20 624 20

Altenheim Amerang Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten, n ab wie z.b.sc...ho nat /Mo 850,- eigene Wohnung (ca. 40 m²) familiäre Atmosphäre umfassende Serviceleistungen Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten... onat b 850,- /M schon a t 0,- /Mona 5 schon ab 8...auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes. Altenheim Amerang, Bahnhofstraße 20, 26, 83123 Amerang, Telefon: 08075 / 918448, Mobil: 0174 / 3020624 www.altenheim-amerang.de... auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes... mit einem Tag und Nacht besetzten Pflegedienstbüro im Haus mit Betreuung bis Pflegestufe 3 in den eigenen 4 Wänden durch einen TÜV-zertifizierten Pflegedienst 0 80 75 / 91 84 48 01 74 / 30 20 624 83123 Amerang Bahnhofstraße 26 info@altenheim-amerang.de www.altenheim-amerang.de 21

Das Pflegelexikon Behandlungspflege Betreutes Wohnen Häusliche Betreuung Hauswirtschaftliche Versorgung Hilfe zur Pflege Kombinationsleistungen Kurzzeitpflege MDK Grundpflege z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Verbandwechsel, gem. ärztlicher Verordnung Altengerechtes Wohnen mit einem Dienstleistungspaket wie z. B. regelmäßige Hausbesuche, Notrufbereitschaft, Grundpflege u. Hauswirtschaftliche Versorgung durch z.b. einen Pflegedienst (siehe Seite 20 / 21) Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Leistungen oder Entlastungsleistungen wie z. B. Spazierengehen, Beaufsichtigung, Spielen oder Basteln (siehe Seite 12) z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wechseln sowie Waschen der Wäsche Bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung Pflegebedürftiger, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Pflege wird zum Teil von einem Pflegedienst und zum Teil von Angehörigen übernommen (siehe Seite 9) Aufenthalt in einem Pflegeheim für einen begrenzten Zeitraum, z. B. wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt ist (siehe Seite 11) Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Erstellt das Pflegegutachten Hilfe im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität 22

Pflegegeld Pflegehilfsmittel Pflegekontrollbesuche Pflegesachleistung Tagespflege Verhinderungspflege Wohnungsumbau Ambulant betreute Wohngruppen MDK-Prüfung Pflege-TÜV-Siegel Wird die Häusliche Pflege durch Angehörige sichergestellt, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld (siehe Seite 9) z. B. Pflegebetten, Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl (siehe Seite 14) Beratungsbesuch eines Pflegedienstes für pflegende Angehörige bei Pflegegeldbeziehern Häusliche Pflege durch Pflegedienste in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (siehe Seite 8) Zeitweise Betreuung (tagsüber) in einer teilstationären Pflegeeinrichtung (siehe Seite 13) Leistungen der Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson (siehe Seite 10) Anpassung des Wohnumfeldes an die besonderen Belange der Pflege, z. B. der behindertengerechte Umbau eines Bades (siehe Seite 14) Wohngruppen mit mind. 3 bis max. 10 Pflegebedürftigen, die gemeinsam von einem Pflegedienst versorgt werden (siehe Seite 15) Unangemeldete Qualitätsprüfung eines Pflegedienstes durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Zertifizierung eines Pflegedienstes, die über die Mindestanforderungen der Krankenkassen (MDK-Prüfung) hinaus geht. 23

Steffi S p flegeteam Wir unterstützen Sie bei allen fragen zur Pflege! Sprechen Sie mich an, kommen Sie in unserem büro (Spinnereiinsel 1, brothaus) vorbei oder rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie. Doreen Schikora, Pflegedienstleitung SenIorenberatungSStelle Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor 8 Tel.: 08031 231 4 231