Stadt Büren. Begründung zur

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Stadt Büren Begründung zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Ruhnenpöstchen Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gem. 3(2) und 4(2) BauGB -Offenlegung- 05/13

I Begründung 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass... 3 2 Darstellung in der Landes-/Regionalplanung... 4 3 Räumlicher Geltungsbereich... 5 4 Änderungsinhalte... 5 5 Erschließung... 7 6 Sonstige Belange... 7 6.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege... 7 6.2 Immissionsschutz... 7 6.3 Altlasten... 8 6.4 Ver- und Entsorgung / Niederschlagswasser... 8 7 Umweltbelange... 8 8 Artenschutz... 8 9 Monitoring... 9 II Umweltbericht (als gesonderter Bestandteil der Begründung) Anlage: Artenschutzprüfung (Büro Mestermann, Warstein, Januar 2013) - 2 -

1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Der im Nordosten des Siedlungsbereiches der Kernstadt Büren gelegene Änderungsbereich ist gekennzeichnet durch eine ungegliederte Flächennutzung. Im nördlichen Teil befinden sich einige Wohngebäude und kleinere gewerblich genutzte Bereiche (Getränkehandel, Fliesenlegebetrieb, Lagerräume/-hallen). Südlich und südöstlich an diesen Bereich angrenzend liegt der Bauhof der Stadt Büren mit seinen Lagerflächen, Hallen und dem Bürogebäude. Weiter nach Süden zum Einmündungsbereich der Brenkener Straße/L 637 auf die Haarener Straße/Lindenstraße (L 754) befinden sich bisher unbebaute, als Gartenland genutzte Grundstücke, die nach Osten hin durch eine nach Nordosten führende Erschließungsstraße von einem teilweise gewerblich genutzten Bereich getrennt werden. Dieser östliche Teil des Änderungsbereiches ist mit einer Lagerhalle eines Dachdeckerbetriebes sowie einem ehem. Betriebsleiterwohnhaus bebaut. Städtebauliches Ziel der Stadt Büren ist es, diesen Bereich siedlungsräumlich an den südlichen bebauten Bereich anzubinden und so eine zusammenhängende Nutzung zu erreichen und die bisherigen Außenbereiche in den im Zusammenhang bebauten und genutzten Siedlungsteil einzubeziehen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, die durch die vorhandene Nutzung bestehenden Ansprüche an die Fläche verträglich zu erweitern, um Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, die in einem Zusammenhang mit der tatsächlich vorhandenen Nutzung stehen. Der Rat der Stadt Büren hat daher in seiner Sitzung am 14.04.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des bereits gewerblich genutzten Teilgebietes so zu ändern, dass hier eine Erweiterung der gewerblichen Nutzung möglich ist. Damit verbunden ist die erstmalige Darstellung der vorhandenen Nutzung als gewerbliche Baufläche um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung und Intensivierung der bisher im Außenbereich liegenden Betriebe zu erreichen. Im Rahmen der notwendigen landesplanerischen Abstimmung und weiterer Überlegungen stellte sich heraus, dass die ursprünglich geplante Darstellung und Erweiterung der gewerblichen Nutzung weder dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dieses Bereiches entsprach noch mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang zu bringen ist. Eine Anbindung an die vorhandenen Siedlungsstrukturen wäre damit nicht möglich gewesen, so dass es zu einer Verfestigung eines gewerblichen Ansatzes im Außenbereich gekommen wäre. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold soll nun der gesamte Bereich zwischen Brenkener Straße und Haarener Straße gemäß seiner vorhandenen und geplanten Nutzung bauleitplanerisch erfasst werden. Einerseits wird dadurch der Bestand planungsrechtlich gesichert, andererseits eröffnet dieses städtebaulich sinnvolle Entwicklungsmöglichkeiten für eine gewerbliche Nutzung und für eine zukunftsfähige Erweiterung des Bauhofes bzw. von damit in Verbindung stehender (kommunaler) Infrastruktur. In der seiner Sitzung am 31.01.2013 hat daher der Rat der Stadt Büren der Erweiterung des Änderungsbereiches zugestimmt. - 3 -

2 Darstellung in der Landes-/Regionalplanung Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-Höxter sieht für den Planbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vor. Innerhalb dieses ASB liegen der bereits mischbaulich genutzte Bereich im Norden des Änderungsbereiches sowie die teilweise bereits gewerblich genutzte Fläche im Südosten. Da der gewerbliche Ansatz nur eine untergeordnete Rolle spielt, gehen die Darstellungen im Regionalplan mit den geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplanes konform. Auch die geplante Darstellung einer zweckgebundenen Sonderbaubaufläche für den städtischen Bauhof einschl. seiner Nebenanlagen und flächen widerspricht nicht den Darstellungen des Regionalplanes. Die geplante Flächennutzungsplanänderung entspricht somit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung. Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-Höxter (ohne Maßstab) Die landesplanerische Zustimmung zu dieser Änderung gem. 34 Landesplanungsgesetz NW (LPIG NW) wurde durch die Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 02.02.2012 (Az 32.704.11.01-2594) erteilt. - 4 -

3 Räumlicher Geltungsbereich Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Siedlungsrand Bürens und wird im Westen durch die Brenkener Straße/L 637 begrenzt. Nördlich und östlich schließen sich Flächen für die Landwirtschaft an; hier befinden sich vereinzelt (ehemals) landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie am östlichen Rand ein ehemaliges Betriebsleiterwohnhaus. Die südliche Grenze des Änderungsbereiches bildet die Haarener Straße/L 754. Übersichtsplan mit Änderungsbereich (ohne Maßstab); Quelle: Kreis Paderborn, Gis-Portal 4 Änderungsinhalte Der gesamte ca. 5,5 ha große Bereich ist bisher vollständig als Fläche für die Landwirtschaft gem. 5 (2) Nr. 9a BauGB im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Büren dargestellt. Gemäß der o.g. Zielsetzung gliedert sich die Änderung in 3 Bereiche: 1. Darstellung einer gemischten Baufläche Der nördliche Bereich ist bereits baulich genutzt und gekennzeichnet durch das Nebeneinander von Wohnbebauung und kleineren Gewerbebetrieben. Hier erfolgt durch die Darstellung einer gemischten Baufläche gem. 1 (1) Nr. 2 BauNVO die planungsrechtliche Erfassung des Bestandes. Eine über den Bestand hinausgehende Entwicklung ist nicht vorgesehen, da dieses mit einer Ausdehnung in die Landschaft verbunden wäre. Dieses ist nicht städtebauliches Ziel der Stadt Büren. - 5 -

2. Darstellung einer gewerblichen Baufläche Im östlichen Bereich ist bereits eine gewerbliche Nutzung vorhanden. Die Fläche wird über eine gut ausgebaute Erschließungsstraße (Stichweg) an die Haarener Straße angebunden. Neben der Erfassung des gewerblich genutzten Bereiches erfolgt hier die Ausdehnung der gewerblichen Baufläche nach Südwesten bis an die Haarener Straße heran. Dadurch kann der hier vorhandene gewerbliche Ansatz geringfügig erweitert werden, um an dieser Stelle eine verträgliche kleinräumige Intensivierung der Gewerbenutzung zu ermöglichen. Die Erweiterung bezieht sich ausschließlich auf die Lückenschließung zwischen zurückliegender vorhandener Nutzung und der Haarener Straße und der Nutzung der vorhandenen Erschließung. Eine Ausdehnung in die Landschaft ist damit nicht verbunden. 3. Darstellung einer Sonderbaufläche Der südlich und östlich der Mischbaufläche vorhandene städtische Bauhof wird als Sonderbaufläche gem. 1 (1) Nr. 4 und 1 (3) Satz 3 BauNVO i.v.m. 11 BauNVO dargestellt. Dieses entspricht der tatsächlichen Nutzung. Um hier ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für Bau- und Betriebshöfe sowie den damit verbundenen Nebennutzungen zu schaffen, wird die Sonderbaufläche nach Süden hin bis an die Brenkener Straße und die Haarener Straße ausgedehnt. Es wird dadurch die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, an dieser Stelle die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt sinnvolle Erweiterung des Bauhofes oder anderer in das Aufgabenspektrum der Kommune fallenden Nutzungen/Einrichtungen sowohl flächenmäßig als auch funktional zu realisieren. Damit besteht planungsrechtlich die Möglichkeit, im Sinne einer nachhaltigen zukunftsorientierten Ausrichtung der Stadt insbesondere aus energetischer Sicht Einrichtungen und Nutzungen zu realisieren. Die Darstellung erfolgt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung: Bau- und Betriebshöfe sowie Einrichtungen, Gebäude, Lagerplätze und -hallen, die der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen, einschl. der damit - Insbesondere zur regenerativen Energiegewinnung - in funktionalem Zusammenhang stehenden Nebenanlagen (z.b. BHKW, Grünabfallsammelstellen, Holzhackschnitzelverwertung, etc.) Eine Ausweisung als Wohnbaufläche würde insbesondere immissionsschutzrechtliche Probleme aufwerfen (Nähe zur Kläranlage (Geruch); Nähe zur Straße (Straßenlärm); Nähe zum Bauhof (Betriebs-/Gewerbelärm)). Darüber hinaus ist die Ausweisung von Wohnbauflächen aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle wenig sinnvoll (u.a. kein Zusammenhang mit vorhandenen Siedlungsstrukturen). Eine Ausweisung als Mischbaufläche hätte zur Folge, dass hier die nach BauNVO zulässigen Nutzungen realisiert werden könnten. Dazu zählen u.a. auch Gewerbebetriebe und eine wohnbauliche Nutzung. Es könnte somit ein größerer gewerblicher und/ oder wohnbaulicher Ansatz entstehen. Dieses widerspricht der städtebaulichen Vorstellung der Stadt, Gewerbe an den bestehenden Standorten zu konzentrieren und das Wohnen an attraktiveren Standorten zu etablieren. So wären z.b. nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, Gartenbaubetriebe und sonstige Gewerbebetriebe dort möglich. Eine Ausweisung als gewerbliche Baufläche würde einen weiteren gewerblichen Ansatz ermöglichen. Dies ist im Hinblick auf die vorhandenen Gewerbegebiete nicht gewünscht. Dar- - 6 -

über hinaus ist die Fläche aufgrund der geringen Größe für ein attraktives Gewerbegebiet zu klein. 5 Erschließung Durch das vorhandene Straßennetz sind sämtliche Bereiche bereits erschlossen. Während das Mischgebiet über die Brenkener Straße und die innere Erschließungsstraße Steinweg erschlossen ist, wird die gewerbliche Baufläche über die vorhandene gut ausgebaute Stichstraße von der Haarener Straße aus erschlossen. Die Erschließung des Bauhofes erfolgt ebenfalls über den Steinweg. In Anbetracht einer möglichen südlichen Erweiterung ist ggf. auch eine Erschließung des Areals über die Brenkener und/oder Haarener Straße möglich. Hier ist dann vorab eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger herbeizuführen. 6 Sonstige Belange 6.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege Innerhalb des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befinden sich nach heutigem Wissensstand keine Baudenkmale oder sonstigen Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Wenn wider Erwarten bei Erdarbeiten kultur- und erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach 15 und 16 Denkmalschutzgesetz die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL- Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld) anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu belassen. Bau- und Naturdenkmäler sind ebenfalls nicht bekannt. 6.2 Immissionsschutz Die immissionsschutzrechtliche Situation im Plangebiet ist charakterisiert durch die vorhandenen Betriebe und die umgebende Nutzung (Kläranlage). Da keine Darstellungen erfolgen, die hinsichtlich des Immissionsschutzes zu einem Konfliktpotential führen, ist davon auszugehen, dass weiterhin keine Beeinträchtigungen vorhanden sein werden. Der Planbereich liegt unter Berücksichtigung des Leitfadens der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) mit Stand vom 07.03.2013 außerhalb von Achtungsabständen. Es werden somit angemessene Abstände zwischen schutzbedürftigen Gebieten und Betriebsbereichen nach der StörfallV (Rechtsgrundlage Art. 12 EU 96/82/EG i.v.m. 50 BImSchG und KAS-18) eingehalten. - 7 -

6.3 Altlasten Das Gelände wird seit Jahrzehnten teilweise gewerblich genutzt; die Wohnbebauung existiert ebenfalls schon seit geraumer Zeit. Der Bereich des Bauhofstandortes und deren Randbereiche sind im Altlastenkataster des Kreises Paderborn als Altlastenfläche Nr. 44170004 mit einer Größe von ca. 1,9 ha gekennzeichnet. Es handelt sich hier um eine ehemalige Deponie, die mit Hausmüll und überwiegend Boden und Bauschutt verfüllt wurde (Volumen rd. 84.000 m 3 ). Eine Gefährdung kann zum derzeitigen Zeitpunkt weitestgehend ausgeschlossen werden, zumal die Fläche zumindest teilweise durch Gebäude und Platzbefestigungen versiegelt ist. Bei Baumaßnahmen bzw. Tiefbauarbeiten sollte jedoch die Bodenschutz und Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Paderborn informiert und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden. 6.4 Ver- und Entsorgung / Niederschlagswasser Das gesamte Gebiet ist an die Stromversorgung der RWE Netzservice GmbH angeschlossen. Die Wasserversorgung wird von der Stadt Büren, Wasserwerk sichergestellt. Eine Gasversorgung ist durch die e.on Westfalen Weser bereits vorhanden. Die Abwasserentsorgung ist ebenfalls durch das Abwasserwerk der Stadt Büren gewährleistet. 7 Umweltbelange Nach dem BauGB sind im Flächennutzungsplan die aufgrund der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Dazu wurde ein Umweltbericht erstellt, de gesonderter Bestandteil dieser Begründung ist. 8 Artenschutz Die Vorhabenfläche ist nur teilweise mit Grün- und Gehölzstrukturen bewachsen. Eine Nutzung der Vorhabenfläche als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte durch planungsrelevante Tierarten kann mangels geeigneter Gehölz- und Habitatstrukturen ausgeschlossen werden. Auch das Vorkommen bodenbrütender Vogelarten kann aufgrund der örtlichen Situation ausgeschlossen werden. Vorhabenspezifisch wird es damit nicht zu einer Tötung besonders geschützter Arten gem. 44 (1) Nr. 1 BNatSchG kommen. Eine Störung von streng geschützten Tierarten und europä- - 8 -

ischen Vogelarten gem. 44 (1) Nr. 2 sowie eine Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Tierarten gem. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschossen werden. Auf der Vorhabenfläche kommen keine besonders geschützten Pflanzen vor, der Verbotstatbestand nach 44 (1) Nr. 4 BNatSchG tritt damit nicht ein. Zusammenfassend wird deutlich, dass vorhabenspezifisch keine Verbotstatbestände gem. 44 (1) BNatSchG erfüllt werden. Detaillierte Aussagen dazu enthält das als Anlage beigefügte Protokoll einer Artenschutzprüfung. 9 Monitoring Die Stadt Büren wird Maßnahmen zur Überprüfung von Umweltauswirkungen vorsehen. Sollten sich Entscheidungen und Festsetzungen auf Prognosen stützen, werden entsprechende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen dieser Planentscheidungen vorgesehen. So ist im Einzelnen zu prüfen, ob die angenommenen Eingangsparameter sich im Laufe der Zeit entgegen der Annahme verändern und damit möglicherweise die getroffenen Festsetzungen nicht mehr ausreichen. Weitere Überwachungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Aufgestellt: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren im Mai 2013 Stadt Büren Der Bürgermeister Büren,...... Dipl.-Ing. Markus Caspari H:\Projekte\003-Büren\101-00 84. Änd. FNP Bereich Ruhnenpöstchen\!03 Entwurf\Begründung_84 Änd FNP_Offenlegung.doc - 9 -

II Umweltbericht (Büro Mestermann, Warstein, Februar 2013) - 10 -

Anlage: Artenschutzprüfung (Büro Mestermann, Warstein, Januar 2013) - 11 -