Gemeinde Schluchsee 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Freiburg, den 12.12.2014 Stand: Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110 0761-707647-0 freiburg@faktorgruen.de Heidelberg Franz-Knauff-Str. 2-4 06221-9854-10 heidelberg@faktorgruen.de Rottweil Eisenbahnstr. 26 0741-15705 rottweil@faktorgruen.de Stuttgart Industriestr. 25 0711-48999-480 stuttgart@faktorgruen.de
L:\gop\401-Schluchsee, Erweiterung Auerhahn\Text\3-Entwurf\FNPÄ\fg_gop401_Offenlage_9 FNPÄ_141212.docx Abb. 1: Ausschnitt aus dem gültigen FNP Abb. 2: Ausschnitt aus dem geänderten FNP Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung Die Gemeinde Schluchsee plant, für die Erweiterung des bestehenden Hotel Auerhahn im Ortsteil Unteraha einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan wird jedoch nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird aufgrund dessen parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Inhalt der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung der bestehenden Sonderbaufläche Hotel Auerhahn nach Norden vgl. Abb.1 und 2). Die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz sowie ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche wird ebenfalls als Sonderbaufläche Hotel Auerhahn ausgewiesen. Die bestehenden Tennisplätze werden in dieser Form nicht mehr benötigt und sollen der Erweiterung der Hotelanlage zugeschlagen werden. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,55 ha. Konflikte mit den angrenzenden bestehenden Nutzungen, wie z. B. Waldabstand, Lärmimmissionen der Bahn bzw. der Bundesstraße sowie dem bestehenden Segelverein, sind auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan: Der Regionalplan stellt unmittelbar südwestlich an das Planungsgebiet angrenzend die Bundestraße B500 und im Nordosten angrenzend die Eisenbahnstrecke und den Bahnhof Aha dar. Das Plangebiet selbst ist ohne Darstellung. Auf eine Kartendarstellung wird daher verzichtet. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 2
Landschaftsschutzgebiet: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Feldberg-Schluchsee an s. Abb. 3). Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der typischen streubesiedelten Landschaft des südlichen Schwarzwaldes im Bereich der Gemeinden Feldberg und Schluchsee 3 der Schutzgebietsverordnung). Die Verordnung führt u. a. folgende Gründe für die Ausweisung an: typische Schwarzwaldlandschaft abwechslungsreicher, ausgeglichener Naturhaushalt Landschaftsbild Vielzahl teilweise seltener und bedrohter Tierund Pflanzenarten naturbezogene Erholung Abb. 3: Schutzgebietskulisse im Umfeld des Plangebiets; in grün: LSG, in orange: Naturpark. Aufgrund der Lage des Plangebiets außerhalb des Landschaftsschutzgebiets ist keine direkte Beeinträchtigung des Schutzzwecks gegeben. Durch das Vorhaben werden auch keine Auswirkungen hervorgerufen, die von außen in das LSG hineinwirken und zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks führen. Hinsichtlich des Landschaftsbildes sind ggf. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung in den Bebauungsplan aufzunehmen, bspw. Eingrünung o. ä.. Naturpark: Das Plangebiet liegt im Naturpark Südschwarzwald s. Abb. 3). Gemäß 3 Abs. 1 der Naturparkverordnung ist der Zweck des Naturparks Südschwarzwald, das Gebiet des Naturparks als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln, zu pflegen und zu fördern insbesondere 1. die besondere Eignung des Naturparkgebietes als naturnahen Erholungsraum und als bedeutsame Landschaft für Tourismus einschließlich des Sports zu fördern, 2. die charakteristische Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft einschließlich deren Offenhaltung im Naturparkgebiet sowie die Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu entwickeln, 3. eine möglichst naturverträgliche Erholung für die Allgemeinheit zu gewährleisten, die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von umweltverträglichen Erholungseinrichtungen zu fördern und dabei dem Prinzip der Konzentration von Sommer- und Winternutzung zielgerecht zu folgen, Überlastungen zu vermeiden, sowie bereits überlastete bzw. gestörte Bereiche durch geeignete Maßnahmen zu entlasten, 4. auf der Basis der natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Qualität des Gebietes durch Aktivierung der vorhandenen Potentiale und durch positives Zusammenwirken verschiedener Bereiche, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, 5. die bäuerliche Landwirtschaft und die Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Erhaltung und Pflege der Kulturund Erholungslandschaft, auch mit ihrer landschaftsbezogenen, typischen Bauweise, und die biologische Vielfalt im Naturparkgebiet zu erhalten, zu berücksichtigen und fortzuentwickeln. Das Vorhaben kann unter dem Gesichtspunkt der Nrn. 1, 3 und 4 als positiv hinsichtlich des Zwecks des Naturparks angesehen werden; ein Widerspruch zu den Zwecken Nr. 2 und 5 ist nicht zu erwarten. Hinsichtlich des Landschaftsbildes sind ggf. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung in den Bebauungsplan aufzunehmen, bspw. Eingrünung o. ä.. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 3
Bestandsaufnahme mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: 1 besondere / 2 allgemeine / 3 geringe Bedeutung 2 1/2 Mensch - Lärm: Bestehende Vorbelastung durch B500 und Eisenbahnlinie - Erholung: Bestehende Hotelanlage, Wanderparkplatz beim Bahnhof Aha, Seglerheim Erholungseignung der Landschaft = 2 Erholungsnutzung / Erholungsinfrastruktur = 1 1/2/3 Arten und Biotope: Der Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung; der nördlich angrenzende Bereich mit dem Feldgehölz ist von allgemeiner Bedeutung. Das Feldgehölz unterliegt aufgrund seiner Artenzusammensetzung, der Größe und der Lage in der freien Landschaft dem Schutzregime des 32 NatSchG. Da der ökologischen Funktion an dem angegebenen Standort eine eher nachrangige Bedeutung zukommt, wird jedoch davon ausgegangen, dass auf Ebene des Bebauungsplanes eine Ausnahme gemäß 30 BNatSchG möglich ist. Die notwendige Ausgleichsmaßnahme ist auf Ebene des Bebauungsplanes nachzuweisen. Kleinflächig sind Bereiche von besonderer Bedeutung vorhanden Weidengebüsch). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Bereich der bestehenden Hotelanlage inkl. Freiflächen, der Erweiterungsfläche sowie im angrenzenden Umfeld vom Seglerheim im Norden bis zum Wanderparkplatz im Süden zwischen See und Waldrand eine Brutvogel-Kartierung im Zeitraum vom 09.04.2014 bis zum 22.06.2014 mit sechs Begehungen durchgeführt. Dabei wurden 30 Vogelarten festgestellt, von denen fünf Arten auf der Vorwarnliste Baden-Württembergs stehen. Im Erweiterungsgebiet fand keine Brut statt; es konnten lediglich singende / rufende Individuen festgestellt werden. Hinsichtlich der Fledermausfauna wurde im Rahmen der Biotoptypen-Kartierung eine Potenzialabschätzung des vorhandenen Baumbestandes im Feldgehölz vorgenommen. Baumhöhlen, die als potenzielle Quartiere anzusehen wären, wurden nicht festgestellt. Eine Nutzung als Jagdhabitat kann nicht ausgeschlossen werden. Das Plangebiet weist aufgrund der vorhandenen Biotoptypen und Strukturen keine spezielle Eignung als potenzieller Lebensraum Ruhe- und Fortpflanzungsstätten) weiterer Arten des Anhangs IV auf. Gemäß den Ergebnissen der Kartierungen und der Potenzialeinschätzungen sind somit keine unüberwindbaren Einschränkungen gegeben, die nicht auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden können. 1/3 Boden: Der Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung; der nördlich angrenzende Bereich verfügt jedoch gemäß BK50 über eine hohe bis sehr hohe Wertigkeit für eine naturnahe Vegetation und ist daher von besonderer Bedeutung. 2 Wasser: Das Plangebiet ist als Grundwassergeringleiter und aufgrund des Fehlens größerer Gewässer von allgemeiner Bedeutung. Im und am Rand des Feldgehölzes finden sich kleinere Wassergräben. Zeitweise ist in Teilen des Plangebiets mit hoch anstehendem Grundwasser zu rechnen. 2 Klima / Luft: Aufgrund der Kleinflächigkeit klimarelevanter Bereiche ist das Plangebiet nur von allgemeiner Bedeutung. 2/3 Landschaftsbild: Der südliche Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung. Der nördliche Bereich mit Feldgehölz und Weidengebüschen verfügt über eine mittlere landschaftliche Bedeutung. Aufgrund der Kleinflächigkeit und der vorhandenen Vorbelastung ist dieser Bereich jedoch nur mit allgemeiner Bedeutung zu bewerten. 3 Kultur- / Sachgüter: Es liegen keine diesbezüglichen Hinweise vor. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: E = hoch, erheblich e = mittel, erheblich g = gering, nicht erheblich + = positive Auswirkung Mensch - Lärm? Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt. Ggf. auftretende Einschränkungen können auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. - Erholung + Durch den Ausbau des Hotels als Betrieb mit Erholungsfunktion Wellness) ist mit einer positiven Auswirkung auf die Erholungsnutzungsmöglichkeiten zu rechnen. Arten und Biotope E Gehölzrodungen und Überbauung von hoch- bis mittelwertigen Biotoptypen. Verlust eines Feldgehölzes, das dem Schutzregime des 32 NatSchG unterliegt. Artenschutzrechtliche Konflikte bzgl. der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) sind aufgrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung und der Potenzialabschätzung nicht zu erwarten. Das Eintreten der Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nrn. 1 & 2 BNatSchG Tötung bzw. erhebliche Störung) kann durch die Rodung des Baumbestandes außerhalb der Brutzeit vermieden werden, d. h. Rodungen sind ausschließlich im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Abschließend ist dies auf Ebene des Bebauungsplans zu regeln. Boden g/e Keine erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der Tennisplätze Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Umlagerung, insbesondere Beeinträchtigung des Standorts für naturnahe Vegetation, im nördlichen Bereich. Wasser e/g Erhebliche Beeinträchtigungen des vorhandenen Grabensystems können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Prüfung ist erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens möglich. Ggf. sind Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Hinsichtlich des Grundwassers sind die durch die Versiegelung hervorgerufenen Beeinträchtigungen als nicht erheblich einzustufen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist jedoch das hoch anstehende Grundwasser zu berücksichtigen. Klima / Luft g Durch die Planung kommt es vor allem im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche zu einer Versiegelung bislang unversiegelter Flächen, während im Süden durch die bestehenden Tennisplätze bereits ein hoher Versiegelungsgrad erreicht ist. Insgesamt ist somit von einer Erwärmung im Gebiet auszugehen. Aufgrund der Höhenlage des Plangebiets stellt dies jedoch keinen erheblichen Belastungsfaktor dar. Kultur- und Sachgüter Landschaftsbild Wechselwirkungen e Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung bislang nicht bebauter Flächen und Veränderung des Charakters der schwarzwaldtypischen Streubesiedlung. Neue Bebauung zwischen den bislang durch das Feldgehölz getrennten Gebäuden des Hotels Auerhahn und des Seglerheims. keine Beeinträchtigung zu erwarten Wechselwirkungen einschl. Wirkungsverlagerungen zwischen Schutzgütern werden - sofern vorhanden - in den jeweiligen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter dargestellt. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 5
Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren V = Vermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: V V V V Abhängig vom Ergebnis des Lärmschutzgutachtens sind ggf. Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Beschränkung des Rodungszeitpunktes zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Erhalt des Baumbestandes am nördlichen und östlichen Rand; falls ein Erhalt nicht möglich sein sollte, ist im Anschluss an die Baumaßnahmen eine neue Eingrünung vorzunehmen. Ggf. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des zeitweise hoch anstehenden Grundwassers Mensch - Lärm Arten Klima / Luft, Landschaftsbild Wasser V/K Ggf. Maßnahmen bzgl. des Grabensystems Wasser K Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen Biotope, Boden K Ausgleich der Beeinträchtigung des Feldgehölzes Ausnahmegenehmigung erforderlich) Biotopschutz Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann: Voraussichtlich werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem Verzicht auf die Ausweisung des Gebietes sind kurzfristig keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands zu erwarten. Insbesondere bedeutsame naturschutzfachliche Aufwertungen innerhalb des Plangebietes sind nicht zu erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Standortalternativen) Die Erweiterung dient in erster Linie der Standortsicherung. Durch die bereits bestehenden Gebäude und Hoteleinrichtungen hat sich das Hotel am bestehenden Standort gut etabliert. Der Anschluss an bestehende Flächen mit Nutzung bestehender Ressourcen und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht ein flächensparendes und gleichzeitig maßvolles Wachstum. Alternative Standorte bzw. eine Verlagerung des Standortes für das Hotel sind aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht daher nicht sinnvoll. Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Grundlagen dieses Umweltberichts sind eine Geländebegehung und Bestandskartierung sowie weitere verfügbare Informationen der LUBW. Des Weiteren werden für die artenschutzrechtliche Bewertung eine Relevanzabschätzung bzgl. der Fledermausfauna sowie eine Brutvogelkartierung herangezogen. Diese Grundlagen sind für die Umweltprüfung auf FNP-Ebene ausreichend. Maßnahmen zur Umweltüberwachung Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 6
Hinweise zur Abschichtung Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan eine Prüfung / Relevanzabschätzung zum besonderen Artenschutz nach den 44 & 45 BNatSchG. Freiburg, den 12.12.2014 Christoph Laule MSc. ETH Umwelt-Natw. 0761 / 707 647 37 laule@faktorgruen.de www.faktorgruen.de Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Seite 7
Schluchsee, Erweiterung Hotel Auerhahn Bestand Biotoptypen 12.61 Entwässerungsgraben 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 33.80 Zierrasen 41.10 Feldgehölz 41.20 Feldhecke 42.30 Gebüsch feuchter Standorte 44.30 45.20 Baumgruppe 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche 60.21 Völlig versiegelte Straße 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 60.23 Schotterweg 60.24 unbefestigter Weg oder Platz 60.52 Baumscheibe 60.62 Ziergarten Geltungsbereich Gebäude Flurstücksgrenzen 0 25 50 100 Meter ± Partnerschaftsgesellschaft Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart Landschaftsarchitekten bdla Projekt Geobasisdaten Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW) www.faktorgruen.de Schluchsee, Erweiterung Hotel Auerhahn Planbez. Bestand Biotoptypen Maßstab 1:2.000 Bearbeiter CL Datum 20.05.2014 L:\gop\401-Schluchsee, Erweiterung Auerhahn\GIS\Projekte\fg_gop401_Schluchsee_Auerhahn_Erweiterung_140520.mxd