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BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3162 10. 08. 98 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Spenden eines landeseigenen Unternehmens an einen Sportverein und die Rolle des Umwelt- und Verkehrsministers hierbei Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es zutrifft, daß die landeseigene Südwestdeutsche Verkehrs-AG (SWEG) mit Sitz in Lahr dem SSV Reutlingen seit 1995 wiederholt finanzielle Mittel hat zukommen lassen und ggf. mitzuteilen, wie es zu diesen Zuwendungen gekommen ist; 2. wie hoch die finanziellen Hilfen der SWEG für den SSV Reutlingen insgesamt gewesen sind und wann genau welche Beträge gezahlt worden sind; 3. in welcher Höhe die SWEG aus dem Landeshaushalt seit 1990 insgesamt finanziell gefördert worden ist und die einzelnen Maßnahmen hierbei konkret mitzuteilen; 4. seit wann der Umwelt- und Verkehrsminister Schaufler Präsident des SSV Reutlingen ist, seit wann er Mitglied in einem Organ der SWEG ist und seit wann er Aufsichtsratsvorsitzender der SWEG ist; 5. ob es zutrifft, daß sich der Rechnungshof seit einiger Zeit mit diesen Spendenvorgängen beschäftigt; 6. ob es zutrifft, daß hierzu bereits eine Besprechung zwischen Vertretern des Umwelt- und Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums und des Rechnungshofes stattgefunden hat und ggf. mitzuteilen, zu welchem Ergebnis diese Besprechung geführt hat; 7. ob es zutrifft, daß die Zuwendungen der SWEG an den SSV Reutlingen bei der SWEG wieder ausgeglichen worden sind, nachdem der Rechnungshof seine Untersuchung begonnen hatte und falls ja, mitzuteilen, wie dieser Ausgleich bei der SWEG zustande gekommen ist; 8. wie sie diese Spendenpraxis der SWEG bewertet; 9. ob ihr weitere derartige Zuwendungen landeseigener oder landesbeteiligter Unternehmen an Vereine bekannt sind und falls ja, mitzuteilen um welche weiteren Fälle es sich dabei handelt. Eingegangen: 10. 08. 98 / Ausgegeben: 28. 09. 98 1

10. 08. 98 Maurer, Brechtken, Weimar und Fraktion Begründung Presseberichten zufolge hat die landeseigene Südwestdeutsche Verkehrs-AG (SWEG) dem in finanziellen Schwierigkeiten geratenen SSV Reutlingen seit 1995 mehrfach finanzielle Zuwendungen zukommen lassen. Neben dem Sachverhalt, daß es sich hierbei um ein landeseigenes Unternehmen handelt, das für die Aufrechthaltung seines Betriebes Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erhält, ist diese Angelegenheit vor allem auch deshalb brisant, weil der Umwelt- und Verkehrsminister des Landes zugleich Präsident des SSV Reutlingen und Aufsichtsratsvorsitzender der SWEG ist. Der Antrag fordert von der Landesregierung eine lückenlose Aufklärung über das Zustandekommen und die Begleitumstände dieser Zuwendungen der landeseigenen SWEG an den Reutlinger Verein. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. September 1998 Nr. 5-3231-SWEG/6 nimmt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung. Zu 1.: Nach Darstellung des Vorstandsvorsitzenden der SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-AG hat Minister Schaufler im Mai 1995 mit ihm über seine Funktion beim SSV Reutlingen (Minister Schaufler gehörte seinerzeit als Vereinsmitglied dessen Ausschuß Fußball an) gesprochen und auch ausgeführt, daß dieser Verein derzeit mit finanziellen Problemen zu kämpfen habe; insoweit sei er damit befaßt, entsprechende Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Vor diesem Hintergrund habe er von sich aus Minister Schaufler angeboten, von einem mit ihm befreundeten Unternehmer eine Spende für den SSV Reutlingen einzuwerben, um damit einen Beitrag zu leisten, den Verein wieder auf eine finanziell tragbare Basis zurückzuführen. Da sich die Kontaktaufnahme mit dem befreundeten Unternehmer verzögert habe, habe er sich entschlossen, die Spenden aus seinem Verfügungsbereich bei der SWEG zu entnehmen. Die Ausgabenbelege enthalten den Hinweis, daß die Zuwendungen für die Jugendarbeit des SSV Reutlingen bestimmt und vor dem Hintergrund der Tatsache zu sehen seien, daß die wohl anstehende Fusion HzL/SWEG dazu führen könnte, daß die fusionierte Gesellschaft ihren Unternehmenssitz im Großraum Reutlingen-Hechingen haben wird. Zu 2.: Die Zuwendungen betrugen insgesamt 45 000, DM und wurden in Höhe von 20 000, DM am 23. Juni 1995 15 000, DM am 26. Januar 1996 10 000, DM am 16. Juni 1997 geleistet. 2

Zu 3.: a) Die Finanzhilfen, die die SWEG seit 1990 erhalten hat, belaufen sich auf 138 028 593, DM; sie sind in Anlage 1 dargestellt. In Anlage 2 sind die Leistungen zusammengestellt, die die SWEG als Ausgleichsleistungen in dem fraglichen Zeitraum erhalten hat; sie belaufen sich auf insgesamt 137 444 909, DM. Diese Ausgleichsleistungen sind mit den in Anlage 1 aufgeführten Finanzhilfen nicht vergleichbar, weil sie für Leistungen der SWEG gewährt wurden, zu denen das Unternehmen gesetzlich verpflichtet war. Bei den Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen handelt es sich um staatliche Leistungen aus dem Ressortbereich des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, die auch alle anderen Verkehrsunternehmen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten. b) Über Kapitaleinlagen und Darlehensverzicht hat das Land der SWEG seit 1990 insgesamt 32 621 000, DM an Eigenkapital zugeführt (Anlage 3). Zu 4.: Minister Schaufler ist seit 3. November 1995 Präsident des SSV Reutlingen. Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der SWEG ist Minister Schaufler seit 1. Januar 1996. Zu 5.: Zu 6.: Die Besprechung mit dem Rechnungshof diente der Aufklärung des Sachverhalts. Eine unmittelbar nachfolgende Besprechung der Regierungsvertreter über mögliche Schlußfolgerungen führte im Ergebnis zur Einhaltung einer rechtlichen Stellungnahme zur Spendenpraxis des Vorstands der SWEG durch das Finanzministerium. Diese soll Grundlage für eine Befragung des Aufsichtsrats mit dem Verhalten des Vorstandsvorsitzenden der SWEG sein. Zu 7.: Nach Darstellung des Vorstandsvorsitzenden der SWEG ist er im Zuge der Prüfung des Rechnungshofs im Oktober 1997 von einem der Prüfungsbeamten auf die Spenden angesprochen worden. Nachdem er dann aus einem Telefongespräch mit dem Rechnungshof am 1. April 1998 habe zur Kenntnis nehmen müssen, daß die von ihm getätigten Spenden eine Prüfungsproblematik abgeben sollten, habe er daraufhin unverzüglich am 2. April 1998 die mit insgesamt 45 000, DM verauslagten Spenden bei der SWEG wieder eingelegt. Zu 8.: Die Landesregierung ist der Auffassung, daß diese Spendenpraxis der SWEG nicht akzeptabel ist. Diese Spendenpraxis und mögliche Konsequenzen daraus sind in Kürze Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Vorgänge sind dazuhin Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft Offenburg eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Zu 9. : Weitere derartige Zuwendungen (Spenden) landeseigener oder landesbeteiligter Unternehmen an Vereine sind nicht bekannt. In Vertretung Rückert Staatssekretär 3

Anlage 1 4

Anlage 2 5

Anlage 3 6