Übersicht (Lektion vom 18. April 2016) I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit. und Privatrecht Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte)

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Transkript:

Übersicht (Lektion vom 18. April 2016) I. Zusammenhänge zwischen Verwaltungstätigkeit und Privatrecht II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Seite 1 I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit und Privatrecht Privatrechtliches Handeln des Staates Verbot der privatrechtlichen Betätigung in öffentlich-rechtlich geregelten Bereichen Zulässiges privatrechtliches Handeln Administrative Hilfstätigkeit Verwaltung des Finanzvermögens Privatwirtschaftliche Staatstätigkeit Bereiche der Leistungsverwaltung, die nur mittelbar öffentlichen Interessen dienen Achtung: Grundrechtsbindung! Seite 2

I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit und Privatrecht Submissionsverfahren: Zweistufentheorie 1. Stufe (Interner) Entscheid über Vertragsschluss (Verfügung) Behörde Private 2. Stufe Privatrechtlicher Werk-/Kaufvertrag/Auftrag Behörde Private(r) Seite 3 II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Verwaltungshandeln Beispiele Rechtliches Tatsächliches Informelles Verfügung Verwaltungsrechtlicher Vertrag Realakte (Strassenbau u. unterhalt etc.) Auskünfte Warnungen / Informationskampagnen Empfehlungen Berichte / Vernehmlassungen Kooperation Absprachen (Gentlemen s Agreement) Einladung zu Selbstregulierung (z.b. Umweltschutz) Unterschiede Zielen auf Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen ab (Rechte und Pflichten des Verwaltungsrechts) Zielen nicht auf Rechtswirkungen ab, haben aber u. U. (mittelbare) Rechtswirkungen Zielen darauf ab, dass die Privaten sich freiwillig zu einem bestimmten Verhalten bereit erklären, welches sonst rechtlich durchgesetzt würde. Seite 4

II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Handlungsformen der Verwaltung 1 Realakt Rechtsakt [hier: alle Verwaltungs- 2 massnahmen, die nicht auf einen Rechtserfolg gerichtet sind] öffentlichrechtlich privatrechtlich 3 innen aussen 4 Verwaltungsverordnung Dienstbefehl Rechtsverordnung Plan Verfügung Verwaltungsrechtl. Vertrag Privatrechtlicher Vertrag 1 Taterfolg Rechtserfolg 2 Öffentliches Recht Privatrecht 3 Nur Behörden Auch Private 4 Hoheitlich (einseitig) Konsensual (zweiseitig) 1 = Frage nach dem Erfolg: Taterfolg oder Rechtserfolg? 2 = Frage nach der Rechtsgrundlage: Öffentliches Recht oder Privatrecht? 3 = Frage nach den Adressaten: Nur Behörden oder auch Private? 4 = Frage nach dem Handlungsmodus: Hoheitlich (einseitig) oder konsensual (zweiseitig)? (Pierre Tschannen/Ulrich Zimmerli, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Bern 2005, S. 206) Seite 5 Arten von Realakten Unmittelbare Erfüllung von Verwaltungsaufgaben Vollstreckungshandlungen Auskünfte, Belehrungen, Warnungen, Empfehlungen, Rechnungsstellungen und Ermahnungen gegenüber Privaten Amtliche Berichte und Vernehmlassungen Informelles Verwaltungshandeln Seite 6

II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Seite 7 Übersicht (Lektion vom 21. April 2016) II. Exekutorische Sanktionen III. Repressive Sanktionen IV. Zusammenfassender Überblick Seite 8

Chronologischer Ablauf der Rechtsverwirklichung 1. Stufe Generell-abstrakte Regelung (Gesetz/Verordnung); evtl. individuell-konkrete Regelung (z.b. Baubewilligung) 2. Stufe Befehl (Verbot/Gebot), den rechtmässigen Zustand zu bewahren (z.b. Abbruchverbot für Denkmal) wiederherzustellen (z.b. Abbruchbefehl für widerrechtliche Baute) mit Sanktionsandrohung (präventiv oder in besonderer Verfügung), ev. Rechtsmittelverfahren 3. Stufe (Sanktionen) Durchsetzung des Befehls durch verwaltungsrechtliche Sanktionen exekutorisch, zur unmittelbaren Herstellung des rechtmässigen Zustandes repressiv, zur Ahndung des Ungehorsams 4. Stufe Verfügung betreffend Kosten der Vollstreckung Seite 9 Verwaltungsrechtliche Sanktionen Exekutorische Sanktionen Repressive Sanktionen Schuldbetreibung z.b. Eintreibung Steuerforderung Unmittelbarer Zwang z.b. Ausschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers Administrative Rechtsnachteile Strafen und Massnahmen Ordentliche Antizipierte (od. unmittelbarer Vollzug) Verwaltungsstrafen insb. Ordnungsbussen Bestrafung wegen Ungehorsam Disziplinarmassnahmen z.b. Sanierung einer Deponie z.b. Grundwasserschutz nach Unfall z.b. Busse wegen nicht rechtzeitiger Beseitigung eines Mangels an einem Motorfahrzeug z.b. Zwang zur Vorlage von Unterlagen im Verwaltungsprozess z.b. Bestrafung Soldat wegen unerlaubten Entfernen von der Truppe Einziehung unrechtmässig erlangter Vorteile z.b. Einziehung von Vorteilen bei Verstoss gegen das BG über den Erwerb von Grundstücken durch Personen in Ausland Verweigerung von Verwaltungsleistungen z.b. Reduktion von Sozialversicherungsleistungen bei Verweigerung von Mitwirkungspflichten Widerruf begünstigender Verfügungen z.b. Entzug Gastwirtschaftspatent bei Nichtbeachtung einschlägiger Auflagen Seite 10

Allgemeine Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Sanktionen - Zuständigkeit der die Sanktion anordnenden Behörde - Gesetzliche Grundlage - Vollstreckbarkeit - Verhältnismässigkeit - Androhung der Sanktion Seite 11 Gesetzliche Grundlage verwaltungsrechtlicher Sanktionen (nach Pierre Moor) - Keine eigenständige gesetzliche Grundlage nötig, wenn die Sanktion nur eine Verpflichtung darstellt, die an die Stelle derjenigen tritt, welche die Pflichtigen nicht erfüllt haben. - Eine eigenständige gesetzliche Grundlage ist jedoch nötig, wenn die Sanktion eine neue Verpflichtung begründet, die dem Pflichtigen mehr oder anderes gebietet als die zu vollstreckende Norm oder Verfügung (v.a. repressive Sanktionen) Seite 12

Begriff und Bedeutung der Vollstreckbarkeit - Vollstreckbarkeit bildet Voraussetzung einer Sanktion zur Durchsetzung einer verwaltungsrechtlichen Pflicht. - Eine Verfügung ist vollstreckbar, - wenn sie formell rechtskräftig ist, - wenn nur noch ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, das keine aufschiebende Wirkung hat, oder - wenn dem Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung entzogen worden ist. Seite 13 II. Exekutorische Sanktionen Exekutorische Sanktionen Schuldbetreibung z.b. Eintreibung Steuerforderung Unmittelbarer Zwang z.b. Ausschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers Ordentliche z.b. Sanierung einer Deponie Antizipierte (od. unmittelbarer Vollzug) z.b. Grundwasserschutz nach Unfall Seite 14

II. Exekutorische Sanktionen Durch die wird die primäre Leistunsgspflicht umgewandelt in die Pflicht zur Duldung der und die Pflicht zur Bezahlung der Kosten, die dem Gemeinwesen durch die entstehen. Seite 15 III. Repressive Sanktionen Repressive Sanktionen Administrative Rechtsnachteile Strafen und Massnahmen Verwaltungsstrafen insb. Ordnungsbussen Bestrafung wegen Ungehorsam Disziplinarmassnahmen z.b. Busse wegen nicht rechtzeitiger Beseitigung eines Mangels an einem Motorfahrzeug z.b. Zwang zur Vorlage von Unterlagen im Verwaltungs-prozess z.b. Bestrafung Soldat wegen unerlaubten Entfernen von der Truppe Einziehung unrechtmässig erlangter Vorteile Verweigerung von Verwaltungsleistungen Widerruf begünstigender Verfügungen z.b. Einziehung von Vorteilen bei Verstoss gegen das BG über den Erwerb von Grundstücken durch Personen in Ausland z.b. Reduktion von Sozialversicherungsleistungen bei Verweigerung von Mitwirkungspflichten z.b. Entzug Gastwirtschafts-patent bei Nichtbeachtung einschlägiger Auflagen Seite 16

III. Repressive Sanktionen Bestrafung wegen Ungehorsams (Art. 292 StGB) Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft. Seite 17 III. Repressive Sanktionen Bestrafung wegen Ungehorsams (Art. 292 StGB) 1. Subsidiarität von Art. 292 StGB 2. Ausdrückliche Strafandrohung in der Verfügung 3. Vorsatz, Schuld 4. Rechtmässigkeit der Verfügung (beschränkt) Falls bereits Prüfung durch Verwaltungsgericht Keine Nachprüfung durch Strafgericht Falls Nachprüfungsmöglichkeit (Rechtsmittel) gegen Verfügung nicht genutzt wurde Prüfung auf offensichtliche Rechtsverletzungen und auf offensichtlichen Ermessensmissbrauch durch Strafgericht Falls keine Nachprüfungsmöglichkeit bestand Volle Nachprüfung unter Ausschluss der Prüfung der Angemessenheit durch Strafgericht Seite 18

IV. Zusammenfassender Überblick Sanktion Natur Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Zuständigkeit Vollstreckbarkeit Verhältnismässigkeit Androhung Weitere Voraussetz. 1. Schuldbetreibung Ex. Besondere Behörden SchKG 2. Ex. Teil der Vollzugskompetenz besonders wichtig 3. Antizipierte n Ex. Ev. weitere Behörden Polizeigeneralklausel i.d.r. keine Verfügung entfällt 4. Unmittelbarer Zwang Ex. notwendig bei besonders schweren Eingriffen besonders wichtig 5. Verwaltungsstrafen, Ordnungsbussen Repr. geringe Bussen auf Verordnungsstufe Schuld Seite 19 IV. Zusammenfassender Überblick Sanktion Natur Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Zuständigkeit Vollstreckbarkeit Verhältnismässigkeit Androhung Weitere Voraussetz. 6. Bestrafung wegen Ungehorsams Repr. Strafgericht Art. 292 StGB Schuld, subsidiär 7. Disziplinarische Massnahmen Repr. Anforderungen herabgesetzt Rechtliches Gehör Sonderstatusverhältnis 8. Repr. Einziehung unrechtmässiger Vorteile klare gesetzliche Grundlage notwendig Repr. Konnexität ausreichend 9. Verweigerung von Verwaltungsleistungen Lebenswichtiges Gut? 10. Widerruf einer begünstigenden Verfügung Repr. Teil der Vollzugskompetenz Bedingung nicht selbständig vollstr. Interessenabwägung Seite 20