SEPA Informationen zur Einführung Mehr als eine Bank 1
Karin Karnitzschky Leiterin ebanking & Vereinsbetreuung SEPA WAS ÄNDERT SICH FÜR VEREINE? 2
Welche Änderungen erwarten uns? 3
Überblick: SEPA - Hintergrundinfos SEPA-Überweisung Was ändert sich? SEPA-Lastschrift Was ändert sich beim Einzug der Mitgliedsbeiträge Umstellung im Verein Was müssen Sie tun? 4
SEPA HINTERGRUNDINFOS 5
Der europäische Zahlungsraum Heute und 2014 Heute: Viele nationale Verfahren/ Besonderheiten Unterschiedliche rechtliche Auslegungen Unterschiedliche Preise und Vorgaben Ziel 2014: Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes als Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes SEPA = Single Euro Payment Area 6
Hintergrundinfo zu SEPA 32 teilnehmende Länder 27 EU-Mitgliedsstaaten 3 EWR-Mitgliedsstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) Schweiz und Monaco Sie erinnern sich: 01.01.1999 Einführung als Buchgeld 01.01.2002 Einführung als Bargeld 01.01.2006 Einführung IBAN + BIC 28.08.2008 SEPA-Überweisungen 01.11.2009 SEPA-Lastschrift 7
Hintergrundinfo SEPA IBAN = International Banking Account Number Die IBAN hat je Land eine feste Länge (Deutschland 22 Stellen) Länderkennung mit 2 Stellen Prüfziffer mit 2 Stellen Bankleitzahl mit 8 Stellen Kontonummer mit 10 Stellen Bsp. BodenseeBank Konto # 446521 IBAN: DE 26 73369821 0000446521 BIC = Bank Identifier Code hat eine Länge von 8 11 Stellen Der BIC der BodenseeBank lautet: GENODEF1LBB Sie finden Ihre IBAN und Ihren BIC auf Ihrem Kontoauszug, Ihrer EC-Karte und in Ihrem Online-Banking 8
Die Auswirkungen auf Heute: Terminliche Vorgaben durch Umsetzung dreier Verordnungen (EG-924/2009, EU-260/2012, dt. SEPA Begleitgesetz 2012) Termin 01.02.2014 SEPA Einreicherpflicht für alle Nichtverbraucher (Firmen, Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier Ende für die Nutzung nationaler Konto-Nr./ BLZ-Verfahren) Termin 01.02.2016 SEPA-Pflicht auch für alle Verbraucher/ Privatkunden ( IBAN-only ) Vorbereitungszeit ab heute: 323 Tage!!! 9
SEPA-ÜBERWEISUNG WAS ÄNDERT SICH? 10
Die SEPA Überweisung Tipp: Verbrauch der alten Belege/ Bestellung neuer SEPA-Belege Tipp: Einsatz Software/ Prüfung Eingabemasken Prüfung Umrechnung Kto-Nr./ BLZ in IBAN/ BIC 11
SEPA-LASTSCHRIFT WAS ÄNDERT SICH BEIM EINZUG DER MITGLIEDSBEITRÄGE? 12
SEPA-Lastschrift 1. SEPA-Basis-Lastschriftvereinbarung mit Ihrer Bank Unterschrift des Vorstandes und Ergänzung der Gläubiger-ID 2. Gültige Gläubiger-Identifikationsnummer Pflicht für jeden Lastschrifteinreicher (zur Identifizierung / Kontrolle) Kostenloser Antrag bei der Bundesbank - Antrag nur im Internet möglich https://www.glaeubiger-id.bundesbank.de Nach Antragsstellung und Bestätigung der Email folgt die Email mit der Gläubiger-ID (Creditor-ID) Gläubiger-ID in der Lastschriftvereinbarung der Bank und in der Software hinterlegen ZZZ = Frei belegbar 13
SEPA-Lastschrift 3. Mandat Das Mandat ist die neue Berechtigung zur Belastung des Kontos des Mitglieds. Früher: Einzugsermächtigung Aufbewahrung mit dem Mitgliedsantrag Anpassung der Mitgliedsanträge Neu: Gläubiger-ID (siehe 2.) Neu: Mandatsreferenz (siehe 4.) 14
SEPA-Lastschrift Bestehende Mitglieder sind in geeigneter Form über Umstellung der alten Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Mandat zu unterrichten. Unsere Empfehlung: Umwidmung auf der Mitgliederversammlung Nehmen Sie das Thema SEPA als Tagesordnungspunkt auf Informieren Sie Ihre Mitglieder über die Umstellung der bestehenden Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschriften (Text in Infomappe) Lassen Sie Ihre Mitglieder über die Umwidmung der bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate abstimmen (Handzeichen) Verzicht auf Massenanschreiben aller Mitglieder (Protokoll) Beachten Sie: Neumitglieder müssen ab diesem Termin neue Anträge ausfüllen. Bei Änderung der Bankverbindung eines Mitglieds benötigen Sie ein neues Mandat. 15
SEPA-Lastschrift 4. Mandatsreferenznummer (MRN) Wird im Mandat mit dem Mitglied vereinbart Zur besseren Erkennung/ Unterscheidung der Lastschrift Frei wählbar durch den Zahlungsempfänger (z.b. Mitgliedsnummer) Ein Mitglied = Eine feste MRN (nicht wiederverwendbar) 5. Vorinformation/ Vorlauffristen Mitglied muss über die bevorstehende Belastung informiert werden ( pre-notification ). Bei Vereinen reicht Nennung Termin auf Mitgliederversammlung aus Mandat so allgemein wie möglich halten Einführung Vorlauffristen (zur Vorab-Info des Zahlungspflichtigen) Früher wurden Lastschriften auf Sicht gebucht Vorlauf 6 Tage bei Erst-/Einmallastschriften Vorlauf 3 Tage bei wiederholenden Lastschriften Dann zeitgleiche Belastung Mitglied / Gutschrift Verein 16
Einreichungen von SEPA-Zahlungen Keine Einreichungen von SEPA-Lastschriftbelegen Keine Vordrucke/ Beleg verfügbar SEPA-Überweisungsbelege sind möglich Keine Einreichung von DTA-Dateien Ablösung Format DTAUS durch Format XML Keine Erstellung von Datenträgern mit Begleitzettel vorgesehen Alternative: Nutzung OnlineBanking Einsatz Vereinssoftware: Prüfung Erfassung IBAN/ BIC möglich/ Konvertierung Konto-Nr./ BLZ Prüfung Erfassung Gläubiger-ID/ Mandate/ Mandatsreferenz-Nr. Prüfung Anbindung OnlineBanking Nachfrage bei Ihrem Software-Anbieter (Updates) 17
UMSTELLUNG IM VEREIN WAS MÜSSEN SIE TUN? 18
Umstellung in Ihrem Verein 1. Formale/ Rechtliche Vorbereitung mit der Bank ª Einholung Gläubiger-ID bei der Bundesbank ª Rückgabe SEPA-Basis-Lastschrift-Vertrag an Bank mit Gläubiger-ID 2. Formale/ Rechtliche Vorbereitung mit den Mitgliedern ª Festlegung Mandatsreferenznummer (MRN) ª Gläubiger-ID + MRN auf Formularen/ Mitgliedsanträgen anbringen ª OK für Umwidmung der Bestandsmitgliedern einholen (kein Anschreiben) ª Ankündigung auf HV, wann Einzug erfolgt ( pre-notification ) 3. Umstellung Software/Einreichungsweg/EDV ª Prüfung SEPA-Fähigkeit Software (IBAN/BIC) ª Prüfung Einreichung (Diskette/Belege -> Umstellung auf OnlineBanking) ª Pflege Gläubiger-ID/Mandatsref.-Nr. in Software ª SEPA-Überweisungen bald umstellen -> Warmlaufen ª SEPA-Lastschriften 2013 vorbereiten - alte Einreichung bis 30.01.2014 möglich 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: Rufen Sie unser Kunden-Service-Center an Tel. 08382/2608-0 Vereinbaren Sie einen Termin Viel Erfolg bei der Umsetzung! 20
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