Partizipation an der Gesetzgebung

Ähnliche Dokumente
Das Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan -

Deutsches Institut für Menschenrechte

Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusive Hochschulen in Hessen. 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke

R a i n e r N i e u w e n h u i z e n K a p e l l e n s t r G r e v e n T e l / F a x / e

F r e i t a g, 3. J u n i

L 3. L a 3. P a. L a m 3. P a l. L a m a 3. P a l m. P a l m e. P o 4. P o p 4. L a. P o p o 4. L a m. Agnes Klawatsch

Geschäftsordnung des Monitoringausschusses. nach der UN-Konvention über die Rechte. von Menschen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis

Die UN Behindertenrechtskonvention 29. Januar 2010, Stuttgart

Die Zukunft ist inklusiv:

Teilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus

Poverty Reduction Strategies (PRS)

Gleiche Rechte! Aber wie?

Die Umsetzung der BRK in Bund und Kantonen

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Nichts über uns ohne uns! ISL e.v.

Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23.

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte

Etablierung einer Beteiligungskultur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf. Düsseldorf, 16.

BürgerInnenbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) Graz als Beispiel ( Kommunale Politik in Theorie und Praxis)

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

Ministerium für Soziales und Gesundheit

Zwischen Euphorie und Enttäuschung: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

Schulische Bildung im Zeitalter der Inklusion Aussagen und Handlungsfelder der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?

Geschäftsordnung Wiener Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wien

Univ. Prof. in Dr. in Barbara Gasteiger Klicpera Arbeitsbereich Integrationspädagogik und Heilpädagogische Psychologie Institut für Erziehungs-und

MENSCHEN MIT SCHWEREN BEHINDERUNGEN ALS RICHTER/STAATSANWALT? EINE UMSETZUNGSPROBE DER UN- BEHINDERTENRECHTSKONVENTION IN TAIWAN

Anleitung. Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz

Die 10 Gütekriterien Gesundheitsfördernder Hochschulen als inhaltlicher Hintergrund für eine Zertifizierung.

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die AG Bundesteilhabegesetz (AG BTHG): Ein Rückblick. ISL e.v.

Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung

Stufen der Partizipation in der Gesundheitsförderung und Prävention

Soziale Arbeit Persönliche Assistenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Die BRK und die rechtlichen und politischen Folgen für f Deutschland

Alle inklusive! Ergebnisse der Reha-Tagung

ICF in der beruflichen Rehabilitation. Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke

Bestellung einer oder eines ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Gesamtsteuerung

Kinderrechte sind Menschenrechte!

(Verfassungs-)Rechtliche Rahmenbedingungen der direkten Demokratie in Graz

Das Persönliche Budget

Wer sind wir? Worum geht es?

Prof. Dr. Carla Wesselmann BP-Woche im Juni 2017

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes

Die UN-Behindertenrechtskonvention - Hintergründe und Ziele des Nationalen Aktionsplans mit Fokus auf den Bereich Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Runder Tisch Inklusion jetzt

Beschwerden ermöglichen!

Recht auf Wasser - Human Rights beyond MDG s Practice beyond Theory

Mut zur Inklusion machen!

Workshop 5: Was können wir vom Konzept Supported Employment (SE) lernen?

Empowerment Meetings. Good knowledge enables, bad knowledge disables»

Deutsches Institut für Menschenrechte

Die UN- Behindertenrechtskonvention

AK Behindertenhilfe AG Wohnen, Pflege und Betreuung. Regionale Planungskonferenz Wohnen Kreis Borken. 07.November Bericht über die Fachtagung

Der Weg zum. Inklusionsplan. der StädteRegion Aachen. Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland

Vom Kind aus denken?!

UNO-Behindertenrechtskonvention Rolle und Aufgaben der DOK (resp. künftig IH) bei der Förderung und Überwachung der Umsetzung der UNO-BRK

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven

BAB im BeB. Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer (BAB) im Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB) Bericht des

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion auf kommunaler Ebene: Wie kann Inklusion geplant werden? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin

Mehr Mitmachen in der Demokratie

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

Stufen der Partizipation in der Gesundheitsförderung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung

Der Niederösterreichische Monitoring-Ausschuss zeigt auch, wie Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen

Die Umsetzung der UN BRK im internationalen Vergleich Tendenzen und Praxisbeispiele Vortrag von Klaus Lachwitz, Präsident, Inclusion International,

Menschen mit Behinderung im SGB II

Fachtagung Hauptsache dabei(?) Oktober2010 in Berlin. Dr. Ludger Kowal-Summek. Grundgedanken zur UN- Behindertenrechhtskonvention (BRK)

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Aktive Zentren - Ziele und Instrumente zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit

Wie wollen Menschen mit Behinderung wohnen? Zusammenwirken von Sozialraum und Menschen mit Behinderung Empfehlungen aus der Berliner Kundenstudie

National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012

LEADER-Region NÖ-Süd Beteiligungsverfahren bei der Strategieentwicklung PSE LEADER 14+ WS 2013/14

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Heidelberger Gesellschaft. für ausländisches öffentliches Recht. und Völkerrecht SATZUNG. In der Neufassung vom. 25. Mai Zweck der Gesellschaft

Transkript:

Partizipation an der Gesetzgebung Tagung Partizipation und Beratung im Teilhaberecht 9. September 2016, Kassel

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 2 Observing legislative processes: Implementation of the CRPD Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Projektlaufzeit: 2014 2016 Vergleichsländer: Österreich, Deutschland, Neuseeland und Australien Ausgangsbestimmungen Art 4 Abs. 3 BRK o Partizipation an der Gesetzgebung Art 33 Abs. 3 BRK o o o Staatliche Anlaufstelle (focal point) Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) Staatliche Koordinierungsstelle https://www.uibk.ac.at/rtf/unbrk/

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 3 Diskussionsthemen Bedeutung des Begriffs Partizipation Formen von Partizipation Repräsentation der Zivilgesellschaft (Verbände) Erwartungen und dessen Erfüllung Grenzen der Partizipation

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 4 Ladder of citizen participation Leiter der Bürgerpartizipation Arnstein (1969) Mladenov (2009) Partizipation ist ein Entgegennehmen und Unterstützen von vorbestimmten Entscheidungen - einseitige Legitimation Partizipation ist lediglich ein Auswählen zwischen im Vorhinein festgelegten Alternativen, trotz der Wahlmöglichkeit führt dies zur einseitigen Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung Partizipation ist die Entwicklung von Alternativen im Rahmen eines vorher festgelegten Beziehungssystems hier beginnt der bisherige status quo sich zu verändern Partizipation bewirkt Veränderung im Beziehungssystem und verändert die Muster der Machtverteilung auf dieser Ebene scheint der status quo erfolgreich geändert werden zu können

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 5 Partizipationsmodelle Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung (Österreich - 2008) (http://www.partizipation.at/standards_oeb.html) Principles of Engagement und New Principles of Engagement (Neuseeland) Institutionalisierung

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 6 Beteiligungsprozesse I Sachwalterreform Zeitraum November 2013 Mai 2016 Sitzungen 20 9 Bundesteilhabegesetz Juli 2014 - April 2015 Teilnehmer Ca. 60-70 40 (+ Ersatzmitglieder, andere Beteiligte) Einladungen Menschen mit Behinderung (Beteiligung) ÖAR+ über Monitoringausschu ss, Eigeninitiative der Verbände Ca. 5-10 große AG kleine AG nur für Selbstvertreter + Begleitperson Deutschen Behindertenrat 10 Sitze für Verbände (selbst auch betroffen)

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 7 Beteiligungsprozesse II Ablauf Transparenz Sachwalterreform vorgegebene (flexible) Struktur, Entwicklung im Prozess Mehr Kommunikation nach Außen gefordert vorgegebene (starre) Struktur Bundesteilhabegesetz www.gemeinsameinfach-machen.de

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 8 Repräsentation von Menschen mit Behinderungen ISd Art 4 Abs 3 UN-BRK Convention Coalition DPOs (Neuseeland) eine nationale Struktur und Schwerpunkt aufweisen; die Konvention muss sich in den Zielsetzungen und Werten der Organisation wiederspiegeln; die Mehrheit der Führungsmitglieder sind Menschen mit Behinderungen; die Mehrheit der Mitglieder sind Menschen mit Behinderungen; die Organisation hat den Auftrag und die Berechtigung im Namen ihre Mitglieder zu sprechen; die Organisation setzt sich für ihre Mitglieder ein, und steht im Informationsaustausch mit diesen. Cross-Disability Alliance (ACDA) (Australien) Menschenrechtlicher Rahmen UN-BRK; Geeignete, effektive und direkte Repräsentation der Mitglieder (Menschen mit Behinderungen); Datenerhebung; Nationale und internationale Repräsentation des Behindertensektors.

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 9 Erwartungen und deren Erfüllung Zivilbevölkerung Vertragsstaaten Deutschland Grenzen

Partizipation an der Gesetzgebung Humanwissenschaften 9.9.2016 Seite 10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Beteiligung Eva Nachtschatt Universität Kassel eva.nachtschatt@uni-kassel.de