Ein Jahr Pflegereform Die Umsetzung aus Sicht der Pflegekassen

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Transkript:

Ein Jahr Pflegereform Die Umsetzung aus Sicht der Pflegekassen Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. SEG 2 / MDS Expertentag Dortmund, den 15.01.2018

Versichertenfreundliche Reform 2

Verbesserungen für die Pflegebedürftigen Besser, flexibler und breiterer Zugang: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungssystem Stärkung des Grundsatzes Reha vor Pflege Verbesserung der Pflegehilfsmittelversorgung Ausbau der Pflegeberatung Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen Umfassende Bestandsschutz- und Überleitungsregelungen Höhere Leistungsbeträge wurden eingeführt. Steigende Zahl an Leistungsbeziehern: 31.12.2016 30.06.2017 ambulant 1.974.197 2.327.799 stationär 775.004 776.040 Gesamt 2.749.201 3.103.839 3

Reibungslose Umsetzung durch Selbstverwaltung Information der Versicherten: Alle 2,7 Mio. Leistungsbezieher wurden rechtzeitig, umfassend und verständlich von den Pflegekassen informiert. Interne Maßnahmen: Umfangreiche interne Vorarbeiten/Schulungen/Info-Veranstaltungen wurden bei den Pflegekassen durchgeführt. MDK: Schulungen der (externen) Gutachter, Neueinstellung von Gutachtern und rechtzeitige EDV-Umstellung Verträge: 13.600 stationäre Vergütungsvereinbarungen (Pflegesätze nach Pflegestufen) wurden umgestellt oder neu verhandelt. 4

Feedback der Versicherten Hohes Interesse: Versicherte haben zahlreiche Fragen zum (neuen) Leistungsrecht (Leistungshöhen, günstigere Regelungen bzgl. der Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen etc.) Erklärungsbedürftig: Der selbstständigkeitsbasierte Ansatz ist für Versicherte weniger greifbar als die bisherigen Minutenwerte. Auch die Berücksichtigung von Hilfsmitteln beim Grad der Selbstständigkeit führt häufig zu Nachfragen. Gestiegene Preise/Vergütungen: Kritische Rückfragen kommen vermehrt im Hinblick auf steigende Vergütungssätze/höhere Eigenanteile. Pflegegrad 1: Versicherte erwarten laufende Geldleistungen und sind nach Beratung zu den tatsächlich abrufbaren Leistungen (z. B. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Entlastungsbetrag) eher unzufrieden. 5

Die monetäre Seite der Reform 6

Sozialpolitisches Instrument: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen in vollstationären Einrichtungen seit 1.1.2017 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Aufwendungen. Zuvor erhöhte sich der Eigenanteil noch innerhalb eines Pflegeheims mit steigender Pflegestufe. Pflegebedürftige hatten daher teilweise auf Höherstufungsanträge verzichtet. Durch den EEE sind Anreize für den Versicherten gesetzt, bei zunehmender Pflegebedürftigkeit auch einen entsprechenden Höherstufungsantrag zu stellen Die Höhe der EEE variiert zwischen Regionen und Bundesländern erheblich. 7

214 271 278 292 333 376 438 506 566 572 593 601 691 733 781 829 841 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Bundesübersicht (Stand: 1.1.2018) 1.000,00 EEE = Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen/Monat (ohne Ausbildungskosten) 750,00 500,00 250,00 0,00 THG SAH SAC MVP SHS NDS BRE BRA HES HAM Bund RLP NRW BAY SAR BAW BER 8

271 278 292 214 506 376 333 438 566 733 593 841 601 572 829 781 691 531 534 538 684 564 579 688 729 280 336 329 631 334 628 716 577 817 747 288 489 477 772 838 1.004 525 497 405 463 374 429 533 418 499 636 Finanzielle Belastung des Pflegebedürftigen: Bundesübersicht (Stand: 1.1.2018) EEE Unterkunft + Verpflegung Investitionskosten (näherungsweise) zzgl. Ausbildungsumlage bzw. individuelle Ausbildungskosten! 2.331 2.000,00 1.772 1.500,00 1.082 1.000,00 500,00 0,00 SAH SAC MVP THG BRA NDS SHS BRE HES BAY Bund BER RLP HAM BAW SAR NRW 9

Ausgabenentwicklung in der SPV Mehr Leistungsberechtigte/gestiegene Leistungsbeträge führen zu deutlichen Mehrausgaben: (Neu-)Festlegung der ambulanten Leistungsbeträge ca. 1,59 Milliarden Euro (jährlich) Überleitung der Pflegebedürftigen ca. 3,6 Milliarden Euro zzgl. ca. 800 Millionen Euro Bestandsschutzkosten im vollstationären Bereich (jeweils im Zeitraum von vier Jahren). Jahr 2017 2018 2019 2020 Erwartete Mehrausgaben in Milliarden Euro 3,74 2,51 2,44 2,45 Der Gesetzgeber rechnet damit, dass der Beitragssatz (2,55 %) bis 2022 stabil gehalten werden kann. Dies ist nach Berechnungen des vdek nicht haltbar. 10

Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege 11

Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs ein mühsamer (Vereinbarungs-)Weg Qualitätsmessung und -darstellung sind weiterhin auf dem Verhandlungsweg zu vereinbaren bzw. weiterzuentwickeln. Konfliktlösungsmechanismus: Der neu eingerichtete Ausschuss wird im Nichteinigungsfall um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter erweitert. Ungleichgewicht: Qualitäts(roh)daten sind von den Landesverbänden der Pflegekassen an Dritte weiterzugeben. BMG will entsprechende Nutzungsbedingungen nur genehmigen, wenn Dritte nicht an die Festlegungen des Qualitätsausschusses gebunden sind. Die Sicht des Nutzer: Unterschiedliche Qualitätsdarstellungen werfen mehr Fragen als Antworten auf. 12

Qualitätsausschuss Stand der Arbeiten Ambulante und stationäre Pflege Aufgrund der europaweiten Ausschreibungsfristen ist mit einer Fertigstellung der Aufträge in 2018 zu rechnen. Für den stationären Bereich war ursprünglich 2017 vorgesehen. Ausgestaltung stationär: Neben der externen Prüfung erfolgt zukünftig auch eine Erhebung von Ergebnisindikatoren durch die Einrichtungen Ambulant: Auftrag läuft - komplexeres Setting als stationär Weitere Aufträge: Entwicklung von Instrumenten für die Qualitätssicherung in neuen Wohnformen (in Arbeit) und zur Lebensqualität Qualitätsdarstellung: Was kommt nach den Pflegenoten? Blickwinkel der Pflegebedürftigen nicht vergessen 13

Personal/Fachkräfte im Fokus 14

Auch ein Aspekt der Qualität - Personalausstattung der stationären Einrichtungen Die im Rahmen der PSG II-Umsetzung gewährten Zuschläge bieten großes Potential für Personalanpassungen Beispiele (Hochrechnungen): Land Anpassungen Zusätzliche Vollzeitkräfte (VK) je Land Berlin Es wurde Mehrpersonal von 3,27 VK (vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 100 Betten) vereinbart. Ca. 1.069 VK berechnet auf 32.693 vollstationäre Plätze Brandenburg Es wurde Mehrpersonal von insgesamt 4,0 VK (vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Betten) vereinbart. Ca. 1.260 VK berechnet auf 25.199 vollstationäre Plätze. Nordrhein- Westfalen Die Personalmenge im Funktionsbereich Pflege wurde pauschal um 6,8 Prozent erhöht (zum 01.04.2017). Bei einer Durchschnittseinrichtung mit 80 Plätzen handelt es sich um 2,0 VK. Ca. 4.600 VK über alle rund 2.300 stationären Pflegeeinrichtungen. 15 Relation Fach-/Hilfskräfte 50:50

Personal/Fachkräfte im gesetzlichen Fokus Tendenz: Personalausstattung und deren Bezahlung werden zunehmend (unter-)gesetzlich geregelt. Bundesweit einheitliches Bemessungssystem: Auftrag an die Vertragsparteien zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben (bis 2020). Auf der Suche nach dem gerechten Lohn: Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich (oder nach vergleichbaren Regelungen) vereinbarter Vergütungen kann nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Sanktionen: Für den Fall der Nichtbezahlung vereinbarter Gehälter sind Vergütungskürzungen vorgesehen. 16

Blick nach vorne 17

Lohnsteigerungen als Antwort auf Fachkräftemangel!? Politik diskutiert/fordert gerechten Lohn: Weitere staatliche Eingriffe und der Wettbewerb der Branchen um Fach- und Hilfskräfte in der Pflege werden zu deutlich steigenden Personalkosten führen. Was ist ein gerechter Lohn? Ökonomische Variablen beeinflussen den Lohn (Leistung, Anforderung an den Beruf, Branche, Erfolg, Qualifikation etc.). Punktuelle staatliche Eingriffe sind daher oft problematisch. Definition gibt es nicht, wann er erreicht ist und ob mit steigenden Löhnen dem Fachkräftemangel wirksam begegnet werden kann. Selbstkostendeckung: Das Durchreichen der Lohnabschlüsse ( 84 Abs. 2 SGB XI) ist kritisch zu hinterfragen. 18

Herausforderung der Pflegekassen wächst: Sachwalter der Interessen der Pflegebedürftigen Vergütung aushandeln, die gute Qualität zu bezahlbarem Preis sicherstellt: Gute Qualität ist in einem personalintensiven Sektor nur mit angemessener Bezahlung sicherzustellen. Bei steigenden Vergütungssätzen können weniger Pflegesachleistungen aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. Der derzeitige Finanzierungsrahmen bietet perspektivisch geringen Spielraum für Anpassung der Leistungsbeträge. Dynamisierung der Leistungsbeträge ist erforderlich Entwertung der Leistungsbeträge vorbeugen Kopplung an eine wirtschaftliche Kenngröße Pflegesatzverhandlungen sind ein Spagat zwischen Qualität, angemessener Bezahlung und Finanzierbarkeit der Leistung. 19

Prominentes Beispiel: Märkische Allgemeine vom 14.12.2017 Quelle: http://www.maz-online.de/brandenburg/pflegeheimkosten-in-brandenburg-steigen-drastisch 20

Finanzierung Wie lange reicht das Geld? 21

Soziale Pflegeversicherung wo stehen wir? Zahl der Versicherten: rd. 71,95 Mio. (31.12.2016) Leistungsbezieher: 2,7 Mio. Leistungsausgaben: 28,3 Mrd. (2016) Finanzmittel* (Ende 2017): voraussichtlich 7,1 Mrd. Beitragssatz ab 1.1.2017: 2,55 bzw. 2,8 (+0,2 durch PSG II) Erhöhung des Beitragssatzes war die finanzielle Basis für Reform der Pflegeversicherung. Jährlich werden zudem die Finanzmittel* abgeschmolzen: von 9,3 Mrd. (12/2016) auf 7,1 Mrd. (12/2017). *) Finanzmittel: Summe aus Mitteln des Ausgleichsfonds sowie Rücklagen und Betriebsmittel der Pflegekassen 22

Exkurs: Finanzströme in der Pflegeversicherung Beiträge Arbeitnehmer/Arbeitgeber Betriebsmittel + Rücklagen: 1,5 Monatsausgaben (Stand 2017: ca. 4,4 Mrd.) Mitglieder Pflegekassen Pflegevorsorgefonds Beiträge DRV und BA Zuführung Ausgleichsfonds (AGF) Abführung Überschüsse Deckung Defizite (PVF) Entnahme (ab 2035) Vollständiger Finanzausgleich 23

Milliarden Prognose der Finanzmittel 2018 Eckdaten Einnahmen 2018 (bpe GKV-SK 10/17): 37,6 Mrd. Leistungsausgaben 2018 (vgl. BVA): 37,3 Mrd. Ausgaben gesamt 2018: 40,3 Mrd. 8,00 7,1 Mrd. Reduzierung der Betriebsmitteldeckungsquote von 100 % auf 50 % einer Monatsausgabe (Zuständigkeit: BVA) 7,00 6,00 5,00 4,41 Mrd. 4,00 3,00 4,66 4,66 4,66 4,66 4,66 4,66 4,66 4,66 3,11 3,11 3,11 3,11 2,00 1,00 0,00 2,15 1,84 1,58 1,63 1,32 1,07 1,29 1,52 1,30 0,86 0,60 0,33 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember AGF Pflegekassen 24

Fazit Versichertenfreundliche Reform, die reibungslos umgesetzt wurde. Weiterhin hoher Erklärungsbedarf bei den Versicherten. Zusätzliches Personal für Einrichtungen wird durch Steigerung der Vergütungssätze/Zuschläge ermöglicht. Bestandsschutz hat Pflegebedürftige vor den kurzfristigen finanziellen Folgen geschützt. Mittelfristig steigt die finanzielle Belastung der Versicherten deutlich an. Die Höhe der EEE variiert zwischen den Ländern und spiegelt ein föderal angelegtes Verhandlungssystem und die z. T. unterschiedlich teuren Lebensverhältnisse in Ländern/Regionen wieder. Qualitätsmessung wird in 2018 neu aufgestellt. 25

Ausblick Herausforderungen liegen insbesondere in der Gewinnung von ausreichende Pflegefachkräften und der mittelfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung. Angemessener Lohn ist wichtig, reicht alleine nicht, um Fachkräftemangel entgegenzuwirken (Konkurrenz der Branchen zu groß, Gegenbeispiel: Branche der Neuen Medien mit niedrigen Einstiegslöhnen) Aus heutiger Sicht müssen die Beitragssätze in der SPV in 2019 angepasst werden (Alternative: Bundeszuschuss aus Steuermitteln). Der politische Diskurs hierzu muss sofort beginnen. 26

Fotolia, Coloures-pic Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Tel.: 030 / 26 931-1900, Fax: 030 / 26 931-2905, Oliver.Blatt[at]vdek.com