Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung

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Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0

Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 33 Abs. 2 SGB VI Regelaltersrente für langjährig Versicherte für schwerbehinderte Menschen (Berufs- oder Erwerbsunfähige) für Arbeitslose oder Altersteilzeitbeschäftigte (bis Geb.- jahrgang 1951) für Frauen (bis Geb.- jahrgang 1951) für besonders langjährig Versicherte 1 33 Abs. 3 SGB VI Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen voller Erwerbsminderung

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick 1 2 3 4 5 6 7 Regelaltersrente Altersrente f. besonders langj. Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für Arbeitslose Altersrente nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Ausgleich Rentenminderung Hinzuverdienst Rentenbeginn 2

Renten und ihre Wartezeiten Wartezeiten Regelaltersrente Jahre 5 15 35 45 Erziehungsrente Rente wegen Erwerbsminderung Rente wegen Todes Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 3 13780191

Wartezeiten was wird alles berücksichtigt? Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen 4 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen + Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt bis 31.12.1951 63 Jahre/ vorzeitig mit 60 Jahren möglich Persönliche Voraussetzungen und Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) und Versicherungsrechtliche Voraussetzungen und Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 5

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anhebung der Altersgrenzen infolge RVAGAnpG Frühestmöglicher Rentenbeginn Stufenweise Anhebung um 2 Jahre 31.12.51 01.01.1952 31.12.63 01.01.64 Geburt bis Geburt bis Geburt ab 60 Jahre 60/01 bis 61/10 Jahre/Monate 62 Jahre 6

7 AR für schwerbehinderte Menschen Tabellarische Darstellung der Altersgrenzen

Rentenabschlag (Zugangsfaktor ) bei vorzeitigem Rentenbeginn 60/62 Jahre Rentenbeginn 63/65 Jahre 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich Beispiel: Der Zugangsfaktor (1,0) vermindert sich um 10,8 Prozent auf 0,892 63/65 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung 8 13712291

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Übergangsregelung ab 2007 ( 236 a SGB VI) Vertrauensschutz Geburt bis 16.11.50 am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 60 Jahre Abschlagsfrei! 1952 bis 1954 am 01.01.07 schwerbehindert und Altersteilzeit vor dem 01.01.07 vereinbart 9 63 (60) Jahre

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vertrauensschutz erfüllt Beispiel: Versicherter geboren am 10.03.1953 Altersteilzeitvertrag 23.12.2006 Anerkennung als schwerbehinderter Mensch seit 30.12.2006 Kein Rentenabschlag bei Rentenbeginn ab 01.04.2016 Mit Abschlag (10,8 %) frühestmöglicher Rentenbeginn 01.04.2013 10

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vertrauensschutz nicht erfüllt Beispiel: Versicherter geboren am 10.03.1953 Altersteilzeitvereinbarung vom: 30.12.2006 Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ab 02.01.2007 Kein Rentenabschlag bei Rentenbeginn ab 01.11.2016 Mit Abschlag (10,8 %) frühestmöglicher Rentenbeginn 01.11.2013 11

Altersrente für besonders langjährig Versicherte i. d. Fassg. d. RV-Leistungsverbesserungsgesetz Regelung ab 01.07.2014 ( 236 b SGB VI) 63 Jahre Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- / Zivildienst Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten bis Geburtsjahrgang 1952: Renteneintritt mit 63! stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1953! Anhebung pro Geburtsjahrgang um jeweils 2 Monate ab Geburtsjahrgang 1964: Renteneintritt 65! 12 Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich!

Altersrente für besonders langjährig Versicherte i. d. Fassg. d. RV-Leistungsverbesserungsgesetz zusätzlich anrechenbar Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld* - als Anrechnungszeiten - als Pflichtbeiträge Weitere anrechenbare Zeiten - Kurzarbeitergeld Nicht: Arbeitslosenhilfe (bis 2004) Nicht: Arbeitslosengeld II (seit 2005) - Teilarbeitslosengeld - Leistg. bei berufl. Weiterbildung - Insolvenzgeld - Leistungen bei Krankheit - Übergangsgeld Freiwillige Beiträge: Zusatzvoraussetzung: mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge! 13

14 Renteneintrittsalter Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach dem RV-Leitungsverbesserungsgesetz Jahrgang Anhebung um.. Monate Abschagsfreier Renteneintritt bis 1952 0 63 Jahre 1953 2 63 Jahre 2 Monate 1954 4 63 Jahre 4 Monate 1955 6 63 Jahre 6 Monate 1956 8 63 Jahre 8 Monate 1957 10 63 Jahre 10 Monate 1958 12 64 Jahre 1959 14 64 Jahre 2 Monate 1960 16 64 Jahre 4 Monate 1961 18 64 Jahre 6 Monate 1962 20 64 Jahre 8 Monate 1963 22 64 Jahre 10 Monate ab 1964 24 65 Jahre

Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen und und Regelalter / 63 Jahre Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 15

Altersrente für langjährig Versicherte Folgen der Anhebung der Regelaltersgrenze - Rechtslage ab 2007 Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze Rentenminderung infolge vorzeitiger Inanspruchnahme Rentenbeginn mit 63 31.12.48 31.12.63 16 Geburt 65 Jahre Max. Abschlag: 7,2 % Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate Abschlag zwischen 7,5 und 13,8 % 67 Jahre Geburt Abschlag: 14,4 %

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen 237 SGB VI Geburt bis 31.12.51 17 und und und und 63 (frühestmögl.) / 65 Jahre (regulär) mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und mind. 52 Wochen nach 58,5 Jahren oder Altersteilzeitarbeit (24 Kalendermonate) Hinzuverdienstgrenzen

Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis 31.12.51 und und und 60 Jahre (frühestmögl./65 Jahre (regulär) nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 18

Regelaltersrente Voraussetzungen und Vollendung des Regelalters Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen 19

20 Anhebung Regelaltersgrenze

Ausgleich Rentenminderung Überblick Allgemeines Beispiel Ausgleichssumme Beispiel Ermittlung Zuschlag Einmalzahlung / Teilzahlung 21 M03i_91

Ausgleich Rentenminderung Allgemeines Auskunft / Zahlung ab 55 Jahre Voraussetzungen für beabsichtigte Altersrente können erfüllt werden tatsächlicher Rentenbeginn kann verschoben werden Teilzahlungen möglich 22 13716291

Ausgleich Rentenminderung Beispiel / 2016 63 Jahre Rentenbeginn ungeminderte Rente 1.495,56 EUR (51,2003 PEP) geminderte Rente 1.347,51 EUR (46,1318 PEP) 65 Jahre + 9 Monate 33 Monate x 0,3% = 9,9 % Rentenminderung = monatlich 148,06 EUR = 5,0689 EP EP 5,0689 x Zugangsfaktor 0,901 Ausgleichsfaktor 6.781,9290 = Ausgleichssumme 38.154,19 EUR Ø Entgelt 2016 36.267 EUR x Beitragssatz 2016 18,7% 23 13712671

Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten Beispiel / 2016 Einmalzahlung i. H. v. 38.154,19 EUR *maßgebend: Zeitpunkt der Zahlung! Einzahlung 38.154,19 EUR x Umrechnungsfaktor * = 0,00014745 5,6258 EP 100 Ø Entgelt 2016 36.267 EUR x Beitragssatz 2016 18,7 24 13716391

Ausgleich Rentenminderung Zahlung Einmalzahlung Betrag steht fest Betrag kann ggf. nicht voll steuerlich berücksichtigt werden erworbene Rentenansprüche stehen auch bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente zur Verfügung Teilzahlung Betrag kann sich ändern durch Veränderung Beitragssatz Durchschnittseinkommen durch Verteilung kann der Betrag steuerlich ggf. voll berücksichtigt werden Erhöhung einer EM-Rente oder Hinterbliebenenrente nur aufgrund der Teilzahlung 25 13716491

Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen (in EUR 2016) Vorzeitiger Rentenbeginn Grenzen bis 450,00 Vollrente ab 450,01 Teilrente Regelalter Keine Grenzen 26

Altersrente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Alte Bundesländer Beispiel Mindestverdiener Brutto EUR 2013 16.830 2014 17.257 2015 17.500 Rente 01.01.16 Regelaltersgrenze Teilrente 2/3 Bezugsgröße in EUR Teilrentenfaktor 0,13 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente mind. (1,5) X X = 2.905 1,5 Hinzuverdienstgrenze (mtl.) 566,48 Teilrente 1/2 0,19 2.905 1,5 827,93 Teilrente 27 1/3 0,25 2.905 1,5 1.089,38

Beispiel Teilrente und Hinzuverdienst ab dem 63. Lebensjahr Beispiel: Versicherte( r ) verdient monatlich 700,00 Euro brutto damit liegt Sie/Er im Bereich einer ½- Teilrente, d. h. der Versicherte könnte seine Beschäftigung weiterhin auf dem bisherigen Niveau ausüben und hätte bereits Anspruch auf die Hälfte seiner Rente. Die vorzeitig in Anspruch genommene Teilrente wird mit Abschlag gezahlt. 28

Beispiel Teilrente und Hinzuverdienst ab dem 63. Lebensjahr Beispiel: Vollrente brutto 500,00 Euro Teilrente als ½ - Teilrente: 250,00 Euro Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahren (Jahrgang 1952): 9,0 Prozent (aus 250,00 = 22,50 Euro) Anteil für KV/PflV (mit Elterneigenschaft): 10,75 Prozent = 24,45 Euro Nettorente: 203,05 Euro Rentenbetrag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 J. 6 Mo.) = 30 x 203,05 Euro = 6.091,50 Euro Gegenrechnung: 6.091,50 : 22,50 = 270,73333 Monate (= 22,561111 Jahre) das bedeutet, erst ab dem 88. Lebensjahr etwa würde sich das Abwarten bis zum 29 Regelalter auszahlen.

Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Alte Bundesländer Beispiel Durchschnittsverdiener Brutto EUR 2013 33.659 2014 34.514 2015 34.999 Rente 01.01.16 Regelaltersgrenze Teilrente 2/3 0,13 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente X X = 2.905 3,0 Bezugsgröße in EUR Teilrentenfaktor Hinzuverdienstgrenze (mtl.) 1.132,95 Teilrente 1/2 0,19 2.905 3,0 1.655,85 Teilrente 1/3 0,25 2.905 3,0 2.178,75 30

Altersrente und Hinzuverdienst Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze 01.01. 31.12. 450 450 450 450 450 450 450 450 450 450 450 450 450 450 Zulässig: 2 x doppelter Hinzuverdienst 31

Rentenbeginn Versichertenrenten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt 31.03. Antrag 14.05. 30.06. Antragsfrist 3 KM 01.04. Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt 31.03. Antragsfrist 3 KM 30.06. Antrag 14.07. 32 01.07. Rentenbeginn

Kranken- und Pflegeversicherung als Rentenbezieher Erfüllung der Vorversicherungszeit Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit z. B. 01.03.1973 Rahmenfrist 13.05.1994 Rentenantragstellung z. B. 24.07.2015 2. Hälfte Mindestens 9/10 dieser 2. Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert = Vorversicherungszeit erfüllt Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung: 2016: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (= 14,6 %): => 7,3 % (RV-Träger zahlt Zuschuss i. H. v. ebenfalls 7,3 %) plus Zusatzbeitrag: => 1,1 %, plus Beitrag zur Pflegeversicherung: => 2,35 % ( Kinderlose zahlen 0.25 % mehr! ) 33

VORZEITIGER EINTRITT EINER ERWERBSMINDERUNG 34

Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden 3 bis unter 6 Stunden volle Erwerbsminderung teilweise Erwerbsminderung 35

Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung 36

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes immer vorrangig Sonderrecht für schwer behinderte Menschen ( 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX) TVöD o. ä. TzBfG (Teilzeit- und BefristungsG) Weiterbeschäftigung Beschäftigung Teilzeitbeschäftigung 37 13931091

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Geburt vor 02.01.61 Vergleich mit der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen Vergleichsperson Antragsteller weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung 38

Rente wegen Erwerbsminderung versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Wartezeit 5 Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten bei Eintritt der Erwerbsminderung und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren oder Wartezeitfiktion 39 13740291

Rente wegen Erwerbsminderung versicherungsrechtliche Voraussetzungen Verlängerung Berücksichtigungszeiten, Anrechnungszeiten usw. Verlängerungszeitraum Voraussetzung nicht erfüllt Weniger als 36 KM Pflichtbeiträge Zeitraum 5 Jahre Anwartschaftserhaltung Erwerbsminderung Mindestens 36 KM Pflichtbeiträge 40 11406492 Voraussetzung erfüllt

Befristung von Renten Rente wegen Erwerbsminderung Regelfall Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre auf Dauer Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre weitere Befristung 41 13740991

Altersrenten: Wer? Wann? Wie(viel)? Weitere Ansprechpartner oder Informationsquellen: oder oder Auskunfts- und Beratungsstellen (bitte Termin vereinbaren! Ansbach Bayreuth (Tel.-Nr. 0921/607-2020) Coburg Hof Nürnberg Roth Würzburg Aschaffenburg Kostenfreies Servicetelefon: DRV Nordbayern: 0800 1000 480 18 DRV BUND: 0800 1000 480 70 Internet: www.drv-nordbayern.de www.drv-bund.de 42 05220591

Service Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 43