- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

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Transkript:

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015

Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3 3. Inhalt der Bebauungsplanänderung und städtebauliche Festsetzungen...4 4. Flächenaufteilung...5 5. Verfahren...6 2

1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss Für den vorstehenden Bereich wurden in den Jahren 2001 und 2011 Bebauungsplanänderungen des ursprünglichen Bebauungsplanes Im Vogelsang durchgeführt. Hierbei wurde die ehemals gewerbliche Nutzung der Fläche in eine Mischnutzung überführt. Aufgrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse konnte diese Änderung nicht in einem Schritt durchgeführt werden. Der gesamte Bereich wurde somit zwar als Mischgebiet ausgewiesen, die festgesetzten Baugrenzen beziehen sich hierbei jedoch auf zwei Teilbereiche, so dass eine durchgehende Bebauung in diesem Teil nicht möglich ist. Um eine sinnvolle, der Nachfrage angemessene Bebauung zu ermöglichen, soll für den betreffenden Bereich der Bebauungsplan geändert werden. Der Rat der Stadt Mayen hat daher zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß 1 Abs. 5 BauGB am..2014 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Im Vogelsang" gefasst. Da die Voraussetzungen des 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfüllt sind, wird die vorliegende Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die zulässigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung rechtsverbindlich festgesetzt und bilden die Grundlage für die weiteren, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderlichen Maßnahmen. 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Abb. 1: Geltungsbereich 3

Der Geltungsbereich mit einer Größenordnung von ca. 615 m² umfasst einen Bereich oberhalb der bestehenden Bahnlinie. Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung. 3. Inhalt der Bebauungsplanänderung und städtebauliche Festsetzungen Wie bereits angesprochen, wurde der Gesamtbereich im Rahmen von zwei Bebauungsplanänderungen überplant ( Im Vogelsang (5. Änderung) - östlicher Bereich und Im Vogelsang (6. Änderung) westlicher Bereich). Die vorliegende 8. Änderung sieht eine Anpassung der Baugrenzen/Baufenster vor. Abb. 2a: Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes 5. Änderung (o. Maßstab) 4

Abb. 2b: Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes 6. Änderung (o. Maßstab) Um ein aus städtebaulicher Sicht homogenes Bild der teilweise exponierten Bereiche zu gewährleisten, wird im Plangebiet die Gestaltung von Doppelhaushälften aufeinander abgestimmt. Dies betrifft neben der Gebäudehöhe auch die Dachform, Dachneigung und Ausrichtung der Dachflächen. Die sonstigen im ursprünglichen rechtskräftigen Bebauungsplan/den Bebauungsplanänderungen genannten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, planungsrechtlichen Festsetzungen und Plandarstellungen gelten unverändert weiter. 4. Flächenaufteilung Nettobauland ca. 615 m² Plangebiet (gesamt) ca. 615 m² 5

5. Verfahren Das Baugesetzbuch ermöglicht durch den 13a für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens. Hierzu sind verschiedene Kriterien zu erfüllen, die im 13a aufgeführt sind: - weniger als 20.000 m² Grundfläche, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden zu addieren sind - bei den zu beplanenden Flächen muss es sich um Flächen handeln, die widernutzbar gemacht, nachverdichtet o. ä. werden - es dürfen keine Schutzgüter gem. 1 (6) Nr. 7b BauGB beeinträchtigt werden Da die genannten Kriterien im vorliegenden Fall erfüllt sind, wird das Verfahren auf Grundlage des 13a BauGB durchgeführt. Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts sind somit nicht erforderlich. Artenschutzrechtliche Betrachtungen sind aufgrund der geringen Größe und Ausprägung der betreffenden Fläche nicht erforderlich. Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient investiven Maßnahmen. Mayen, den...... Wolfgang Treis, Oberbürgermeister 6