Berichte aus der Rechtswissenschaft. Anne-Mone Winter

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Transkript:

Berichte aus der Rechtswissenschaft Anne-Mone Winter Die grundlegenden Probleme der Falschbeurkundungstatbestände der 271,348 StGB; insbesondere die besondere Beweiskraft und der Inhalt öffentlicher Urkunden D 7 (Diss. Universität Göttingen) Shaker Verlag Aachen 2004

Inhaltsverzeichnis Seite Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis IX XXIV 1. Teil: Einleitung : Problemstellung und Gang der Arbeit 1 2. Teil: Die öffentliche Urkunde und ihre Beweistragweite als zentrales Problem der Falschbeurkundungsdelikte der 271,348 StGB 4 A. Schutzgut und Schutzzweck der Falschbeurkundungsdelikte.5 I. Der Wahrheitsschutz öffentlicher Urkunden.7 II. Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung.8 B. Öffentliche Urkunden und Dateien 10 I. Der Begriff der öffentlichen Urkunde 11 1. Die Definition des Begriffs der öffentlichen Urkunde 11 2. Die einzelnen Merkmale der öffentlichen Urkunde. 14 a. Der Begriff "Urkunde" als Teil des Begriffs "öffentliche Urkunde" 14 aa. Die Perpetuierungsfunktion 14 bb. Die Beweisfunktion 15 cc. Die Garantiefunktion 16 b. Die arteigenen Merkmale der öffentlichen Urkunde i.s.d. 415 Abs. 1 ZPO 16 aa. Der öffentliche Aussteller. 17 (1) Die Behörde als Aussteller. 17 (a) Die Kirchenbehörde als Behörde i.s.d. 415 Abs. 1 ZPO? 17

n (b) Der Behördenbegriff unter Zugrundelegung des geistigen Ausstellerbegriffs 18 (2) Die mit öffentlichem Glauben versehene Person als Aussteller 20 bb. Die Zuständigkeit des öffentlichen Ausstellers 21 (1) Die Anforderungen an die Zuständigkeit. 22 (2) Der Umfang der Amtsbefugnisse 23 cc. Die Form 24 n. Die Rechtmäßigkeit der Errichtung der öffentlichen Urkunde 25 HI. Der Begriff der öffentlichen Datei..26 1. Der Grund für die Erweiterung des Schutzbereichs auf öffentliche Dateien 27 2. Das Erfordernis einer hypothetischen Subsumtion.28 IV Die Beweistragweite und der Inhalt der öffentlichen Urkunde als zentrales Problem..29 1. Die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunden im Zivilprozess 31 a. Die Echtheit der Urkunde als Voraussetzung ihrer Beweiskraft 31 b. Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde 32 aa. Die öffentlichen Erklärungsurkunden gemäß 415 ZPO. 33 bb. Die öffentlichen Zeugnisurkunden gemäß 418 ZPO 33 cc. Die öffentlichen Dispositivurkunden gemäß 417 ZPO.34 2. Das Wesen von Beurkundungen in öffentlichen Urkunden im Sinne der 271, 348 StGB.35 a. Die Außenwirkung als Wesensmerkmal von Beurkundungen in öffentlichen Urkunden 38 aa. Die Berechtigung einer Außenwirkung 38 bb. Die Ermittlung der Außenwirkung 42 (1) Eindeutige verwaltungsrechtliche Vorgaben.42 (2) Externe Dritte als Repräsentanten der Allgemeinheit und die Bedeutung der Aushändigung an einen Externen 44 cc. Die Überprüfung der Rechtsprechung anhand der entwickelten Grundsätze 45 a. Die Beweiskraft als Wesensmerkmal von Beurkundungen in öffentlichen Urkunden.49 aa. Die Herleitung der besonderen Beweiskraft im Strafrecht.50 bb. Die Beschränkung der 271,348 StGB auf die

in Unwahrheit der von der besonderen Beweiskraft erfassten Angaben 52 (1) Die Methodik der Rechtsprechung 52 (2) Bindings Kritik an der Rechtsprechung und sein eigener Vorschlag; 55 (3) Hartlebs Kritik an der Rechtsprechung und sein eigener Vorschlag 57 (4) Kritische Auseinandersetzung und Überlegungen zu einer einheitlicheren Lösung 57 (a) Beweiskrafterzeugende Wirkung der 415, 417 f. ZPO im Sinne von Beurkundungen in öffentlichen Urkunden 66 (b) Bestimmung des für 271, 348 StGB relevanten Urkundeninhalts anhand der speziellen Beurkundungsvorschriften 71 (c) Zwischenergebnis 75 cc. Annahme einer erhöhten Beweiskraft von ungepriiften Tatsachen in einer öffentlichen Urkunde? 76 dd. Gesetzlich zwingend vorgeschriebener Urkundeninhalt als Voraussetzung für die strafbewährte Wahrheitspflicht? 82 3. Die Recbtsnatur des Inhalts der öffentlichen Urkunde 85 a. Die Ansicht der Rechtsprechung und die Kritik Puppes 85 b. Eigene Überlegungen zu einer differenzierteren Lösung 86 aa. Urkunden, die im Zusammenhang mit dem staatlichen Aufgabenbereich entstehen 87 bb. Urkunden, die dem fiskalischen Bereich zuzuordnen sind..87 4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse hinsichtlich der Beweistragweite und des Inhalts der öffentlichen Urkunde 88

rv 3. Teil: Der Wahrheitsschutz gemäß 271 StGB.93 A. Stellung und Funktion des 271 StGB.93 B. Öffentliche Urkunden als Tatobjekt des 271 StGB.93 I. Unechte Urkunden als Sonderfall des Begriffs Urkunde"..94 II. Unechte Urkunden als urkundenähnliche Gegenstände.95 IH. Echte öffentliche Urkunden als Voraussetzung für die Verwirklichung des 271 StGB 96 C. Das Bewirken einer Falschbeurkundung.98 I. Rechtserhebliche Erklärungen, Verhandlungen und Tatsachen als Beurkundungsgegenstand 100 1. Genereller und pauschaler Ausschluss von Dispositivurkunden i.s.d. 417 ZPO?. 101 2. Existenzberechtigung des Merkmals Rechtserheblichkeit" 102 II. Das Bewirken von Beurkundungen und Datenspeicherungen 104 1. Die Qualität des Bewirkens 104 a. Die Auslegungsansätze der überwiegend vertretenen Ansicht 105 b. Die Einordnung des 271 Abs. 1 StGB als Grundtatbestand bzw. alslex generalis 106 c. Die strenge Ansicht im Schrifttum. 107 d. Kritische Auseinandersetzung 108 aa. Die Ermittlung des Anwendungsbereichs des 271 Abs. 1 StGB 108 (1) Eingrenzung des Begriffs,3ewirken" durch den natürlichen Bedeutungsinhalt 108 (2) Systematische Überlegungen 108 (3)Teleologische Auslegung. 110 (4) Die Einordnung des 271 Abs. 1 StGB als höchstpersönliches Pflichtdelikt des am Beurkundungsvorgang beteiligten Bürgers 111

bb. Keine Rechtfertigung für eine Abweichung zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand 112 cc. Fazit für die Qualität des Bewirkens i.s.d. 271 Abs. 1 StGB 113 2. Hervorrufen eines falschen Anscheins 113 D. Die Unwahrheit von Beurkundungen 114 E. Das subjektive Unrecht des 271 Abs. 1 StGB 118 I. Das erforderliche Wissen um Eigenschaften der öffentlichen Urkunde 119 II. Der Irrtum des Extraneus 120 1. Irrtum über die Unwahrheit der beurkundeten Tatsache. 120 2. Irrtum über die Gut- und Bösgläubigkeit des beurkundenden Amtsträgers 121 III. Der Verzicht auf eine Täuschungsabsicht bei 271 Abs. 1 StGB 121 F. Die versuchte mittelbare Falschbeurkundung gemäß 271 Abs. 4 StGB 123 I. Entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über den Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft? 123 H. Die Abgrenzung zwischen untauglichem Versuch und Wahndelikt bei einem Irrtum des Extraneus über den Begriff der öffentlichen Urkunde 124 G. Der Gebrauch falscher Beurkundungen gemäß 271 Abs. 2 StGB 126 I. Stellung und Funktion 126 1. Der Gebrauch ausländischer öffentlicher Urkunden als praktischer Falldes 271 Abs. 2 StGB 126 a. Die überwiegend vertretene Ansicht zur Anwendbarkeit des 271 Abs. 2 StGB auf ausländische öffentliche Urkunden und die Kritik Cramers und Wiedenbrügs 127 b. Kritische Auseinandersetzung 130 2. Die Behandlung des expliziten Verweises in 271 Abs. 2 StGB auf 271 Abs. 1 StGB 132

VI a. Systematische Überlegungen bei einem Vergleich mit 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB 133 b. Gesichtspunkte auf der Rechtsfolgenseite_ 134 n. Das Gebrauchmachen" 135 1. Das Gebrauchmachen" als strukturtechnischer Versuch der Täuschung des Rechtsverkehrs 135 2. Körperlicher Gebrauch der öffentlichen Urkunde 136 HI. Das subjektive Unrecht des 271 Abs. 2 StGB 139 1. Das erforderliche Wissen um Eigenschaften der öffentlichen Urkunde. 139 2. Das Erfordernis des Handelns zur Täuschung im Rechtsverkehr" 140 IV. Der versuchte Gebrauch von einer Falschbeurkundung gemäß 271 Abs. 4 StGB 142 H. Schwere mittelbare Falschbeurkundung gemäß 271 Abs. 3 StGB 142 I. Stellung und Funktion 142 II. Die einzelnen Qualifizierungsgründe nach dem 6. StrRG. 143 1. Handeln gegen Entgelt 143 2. Bereicherungs- und Schädigungsabsicht. 144 a. Bereicherung. 144 aa. Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils 144 bb. Unmittelbarkeitserfordernis 145 b. Schädigung 146 C.Absicht 147 I. Strafdrohungen und Konkurrenzen nach dem 6. StrRG 149 4. Teil: Der Wahrheitsschutz gemäß 348 StGB.152 A. Stellung und Funktion des 348 StGB 152 B. Inhalt der Vorschrift 153 I. Täter 153 H. Aufnahmebefugnis und Beurkundungszuständigkeit. 154

VII m. Öffentliche Urkunden als Tatobjekt des 348 StGB 156 IV. Das Beurkunden i.s.d. 348 Abs. 1 StGB 157 1. Rechtlich erhebliche Tatsache 157 2. Beurkunden 158 V. Die Unwahrheit der Beurkundung. 158 1. Die allgemeine Ansicht zur Bestimmung der Unwahrheit und die Kritik Freunds. 159 2. Bedenken hinsichtlich der Ansicht Freunds 161 VI. Erforderlichkeit eines Begebungsaktes für die Tatvollendung 162 1. Die Behandlung von Urkundenentwürfen im Rahmen des 348 Abs. 1 StGB 164 2. Die Behandlung der nachträglichen Veränderung des Urkundeninhalts von Seiten des Amtsträgers nach Begebung in den Rechtsverkehr 165 a. Die extensive Ansicht 165 b. Die Lehre von der Urkundenverfälschung durch den Aussteller 165 c. Die strenge Ansicht im Schrifttum 166 d. Kritische Auseinandersetzung 167 vn. Das subjektive Unrecht des 348 Abs. 1 StGB 169 1. Das erforderliche Wissen um Eigenschaften der öffentlichen Urkunde 170 2. Irrtum über die Rechtserheblichkeit" 170 Vin. Die versuchte Falschbeurkundung im Amt gemäß 348 Abs. 2 StGB 175 1. Die Bestimmung des unmittelbaren Ansetzens" 175 2. Die Abgrenzung zwischen untauglichem Versuch und Wahndelikt 176 a. Irrige Annahme der Zuständigkeit 176 b. Irrtum über den Umfang der Beweiskraft. 178 DC. Der Strafrahmen des 348 StGB im Verhältnis zum Strafrahmen des 271 StGB nach dem 6. StrRG 178

VIII 5. Teil: Schlussbetrachtung und methodische Erfassung der Grundtatbestände der Falschbeurkundungsdelikte. 180 A. Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse in Thesenform. 181 B. Methodische Erfassung der Grundtatbestände der Falschbeurkundungsdelikte. 186