Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 20.10.2011). Name, Vorname Kanzlei / Firma Straße PLZ/Ort Fon./Fax E-Mail Datum Unterschrift Den Kostenbeitrag von 20,- EUR (inkl. MwSt.) für Klausur und Online-Besprechung am 16.11.2011 o o zahle ich nach Rechnung (Adresse wie oben) zahle ich nach Rechnung an folgende Adresse: o bitte ich Sie, per Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen Name, Vorname Kanzlei / Firma Bank BLZ Konto-Nr Straße PLZ/Ort Kontoinhaber falls abweichend vom Teilnehmer Datum Unterschrift Teilnahmebedingungen der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung: Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung wird eine Probeklausur aus dem Bereich der Zivilprozessordnung als pdf-datei zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Internetseite der DeutschenAnwaltAkademie. Die Klausuren entsprechen den Prüfungsstoffen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV). Die zur Lösung zur Klausur erforderlichen Gesetzestexte und Kommentare werden nicht gestellt. Die Lösungen müssen zu dem jeweils genannten Stichtag an die DeutscheAnwaltAkademie postalisch oder per E-Mail gesandt werden. Bei Einsendung der Klausurlösung ist darauf zu achten, dass das ausgefüllte Anmeldeformular beigefügt ist. Später zugesandte Lösungen, oder Lösungen, bei denen das Anmeldeformular nicht beigefügt ist, sind von der Korrektur ausgeschlossen. Die eingesandten Lösungen werden nach Ablauf der Einsendungsfrist korrigiert und anschließend per Post zusammen mit einer Lösungsskizze zurückgesandt. Mit der Anmeldung zur Klausurübung erfolgt zugleich die Zulassung zur Online-Besprechung, welche jeweils zeitnah zu den Prüfungsterminen der Refa-Fachprüfung liegt. Der Kostenbeitrag für die Klausurkorrektur nebst der Onlinebesprechung fällt jeweils pro eingereichte Übungsklausur einmalig an. Sie gehen als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen ein. Die DeutscheAnwaltAkademie haftet nicht für die Inhalte der Klausuraufgaben, der Lösungsskizzen sowie der Online-Besprechung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der DeutschenAnwaltAkademie oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Klausuraufgaben und die Lösungsskizzen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der DeutschenAnwaltAkademie vervielfältigt werden. Die Klausuraufgaben, Lösungsskizzen sowie die Online-Besprechungstermine stehen exklusiv nur den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klausurübung zur Verfügung. DeutscheAnwaltAkademie GmbH Littenstraße 11 10179 Berlin Fon 030 / 726153-0 Fax 030 / 726153-111 daa@anwaltakademie.de www.anwaltakademie.de
1. Aufgabe 10 Punkte RA P erhält den Auftrag zur Geltendmachung einer Forderung in Höhe von 6.000 im gerichtlichen Mahnverfahren. 1.1 Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids wird gestellt beim zuständigen Gericht am Wohnort des Antragstellers am Wohnort des Antragsgegners Amtsgericht Landgericht 1.2 Die gerichtliche Zuständigkeit ist geregelt in örtlich sachlich 1.3 Der Antrgsgegner kann sich wehren gegen den Mahnbescheid mit dem den Vollstreckungsbescheid mit dem 1.4 Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig nach Einlegung des Rechtsbehelfs bei der Forderung in Höhe von 6.000 aus einem Mietvertrag über Wohnraum in Bonn sachlich örtlich aus einem Darlehensvertrag zwischen dem Kläger aus Aachen und dem Beklagten aus Köln sachlich örtlich 1
2. Aufgabe 4 Punkte Bestimmen Sie durch Ankreuzen der Felder in der Tabelle, ob die Absprachen der Parteien zur örtlichen Zuständigkeit wirksam oder unwirksam sind. Gerichtstandsvereinbarungen sind wirksam unwirksam 1. Die Vollkaufleute A aus Stuttgart und B aus Frankfurt vereinbaren in mündlicher Absprache die örtliche Zuständigkeit des LG Köln wegen der großen Sachkompetenz. 2. Die Privatpersonen E aus Köln und F aus Hamburg vereinbaren mündlich wegen einer Forderung aus einem Kaufvertrag die örtliche Zuständigkeit des AG Flensburg. 3. A wohnt in Mailand. Er vereinbart mit B aus München die örtliche Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des B. 4. Die Vollkaufleute A und B vereinbaren schriftliche die örtliche Zuständigkeit des LG Bonn für Streitigkeiten über ein in Karlsruhe gelegenes Grundstück. 2
3. Aufgabe 16 Punkte Ist die Zustellung der Klageschrift wirksam oder unwirksam. Erläutern Sie die Antwort und nennen Sie die gesetzlichen Vorschriften. 3.1 RA K übersendet die Klageschrift zur Rechtshängigkeit der Klage an den zustellungsbevollmächtigten RA B des Beklagten unmittelbar. wirksam unwirksam Begründung 3.2 Der Postzusteller trifft den Beklagten nicht in seiner Wohnung an. Er übergibt die Klageschrift der zufällig eintreffenden Nachbarin im Hausflur. wirksam unwirksam Begründung 3
3.3 Der Postzusteller trifft den Beklagten in seinem Haus nicht an und übergibt die Klageschrift der 17jährigen Tochter, die ihm die Tür öffnete. wirksam unwirksam Begründung 3.4 Der Postzusteller trifft niemanden in der Wohnung des Beklagten an und legt die Klageschrift in dem mit dem Namen des Schuldners beschrifteten Briefkasten. wirksam unwirksam Begründung 4
4. Aufgabe 7 Punkte 4.1 Das Amtsgericht bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Der Beklagte erscheint ohne Begleitung eines Anwalts und verhandelt nicht. 4.1.1 Welchen Antrag stellt der Klägervertreter? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift 4.1.2 Wie kann sich der Beklagte gegen die Entscheidung des Gerichts wehren? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift 4.1.3 Muss er dazu eine Frist beachten? Geben Sie den Zeitraum an. Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift 4.2 Nach erfolgreicher Einlegung des Rechtsbehelfs bestimmt das Gericht einen neuen Termin. Der Beklagte erscheint nicht. 4.2.1 Wie wird das Gericht auf Antrag des Klägers entscheiden? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift 4.2.2 Kann der Beklagte diese Entscheidung anfechten? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift 5
5. Aufgabe 8 Punkte Welche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel können gegen Entscheidungen der Gerichte eingelegt werden? Geben Sie den Namen (Notfrist, gesetzliche Frist) an und die Dauer. Welche Gerichte sind sachlich für die Einlegung zuständig? Sachverhalt konkrete Bezeichnung Rechtsbehelfs/- mittels Name Frist Dauer zuständige Gerichte für die Einlegung 1. Das AG Siegburg lehnt den Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ab. 2. Das OLG Frankfurt weist die Berufung durch Urteil zurück und lässt ein weiteres Rechtsmittel zu. 3. Das LG Köln entscheidet in 2. Instanz durch ein Urteil und lässt ein weiteres Rechtsmittel nicht zu. 5. Das Familiengericht verpflichtet in seiner Entscheidung den Antragsgegner zur Zahlung von Unterhalt. 6
6. Aufgabe 10 Punkte 6.1 RA P betreibt als Gläubigervertreter die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil in Höhe von 13.000. Er beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung in das bewegliche Vermögen, weil er hochwertige Gegenstände in der Wohnung vermutet. Der Schuldner verweigert dem Gerichtsvollzieher den Zugang. 6.1.1 Welchen Antrag stellt der RA zur Fortsetzung der Sachpfändung? 6.1.2 Welches Gericht ist sachlich zuständig? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift. 6.2 Der Gerichtsvollzieher findet am 10.6.20.. in der Wohnung des Schuldners ein Fernsehgerät Smart TV 3D der Marke Samsung neuestes Modell im Wert von 3.500 vor. Er pfändet im Wege der vorläufigen Austauschpfändung das Fernsehgerät. Das Vollstreckungsprotokoll geht RA P am 13.6.20.. zu. 6.2.1 Welchen Antrag stellt RA P aufgrund der Mitteilung des Gerichtsvollziehers? 6.2.2 Welches Gericht ist sachlich zuständig? 6.2.3 Bestimmen Sie Beginn und Ablaufdatum der Frist für die Antragstellung. Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift. 7
7. Aufgabe 8 Punkte Der Gerichtsvollzieher findet in der Wohnung des Schuldners ein wertvolles Gemälde mit einem Schätzwert von 7.500 vor. Der Schuldner gibt an, das Gemälde gehöre einem Geschäftsfreund. Dieser sei Galerist und nutze die Räume des Schuldners gelegentlich als Ausstellungsplatz. Die Mitteilung des Schuldners ist zutreffend. Der Gerichtsvollzieher pfändet das Gemälde trotz dieser Einwendung. 7.1 Ist die Pfändungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers rechtmäßig? Erläutern Sie Ihre Antwort. 7.2 Wie kann sich der Geschäftsfreund gegen die Pfändung wehren? 7.3 Welches Gericht ist örtlich und sachlich zuständig? Nennen sie die gesetzliche Vorschrift. 8
8. Aufgabe 10 Punkte Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel über einen Betrag von 20.000. Nach aktuellen Informationen aus den Kreisen des Schuldners sei in der Wohnung des Schuldners nichts zu holen. Er arbeite jedoch bei den Fordwerken in Köln und verdiene dort 2.300 netto. Der Schuldner ist verheiratet. Seine Ehefrau ist Hausfrau und betreut die gemeinsame schulpflichtige Tochter. 8.1 Welchen Vollstreckungsantrag wird der Gläubiger stellen? 8.2 Wie werden die Fordwerke in diesem Vollstreckungsverfahren bezeichnet? 8.3 Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig? 8.4 Kann der Gläubiger unbeschränkt die in Betracht kommende Vollstreckungsmaßnahme durchführen? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift. 8.5 Welchen Betrag in Euro kann der Gläubiger monatlich verlangen? 9
9. Aufgabe 7 Punkte Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte. 9.1 Welche Vollstreckungsmaßnahme kommt in Betracht? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift. 9.2 Der Schuldner folgt den Anordnungen nicht und verweigert jegliche Mitwirkung. Welche weitere Vollstreckungsmaßnahme kommt in Betracht? 9.3 Der Schuldner folgt den Anordnungen nicht und verweigert jegliche Mitwirkung. Welche weitere Vollstreckungsmaßnahme kommt in Betracht? 10
10. Aufgabe 5 Punkte Das Arbeitsgericht Köln verurteilt den Arbeitgeber als Schuldner, dem Arbeitnehmer als Gläubiger ein Zeugnis über seine Tätigkeit während des langjährigen Beschäftigungsverhältnisses zu erteilen. Der Schuldner verweigert die Erstellung des Zeugnisses. 10.1 Welches Ziel verfolgt der Gläubiger mit dieser Art der Zwangsvollstreckung? Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift. 10.2 Welches Gericht ist als Vollstreckungsorgan zuständig? 10.3 Welchen Antrag stellen Sie? 11
11. Aufgabe 3 Punkte In dem Rechtsstreit Merzenich./. Fielmann ergeht folgendes Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500 zuzüglich Zinsen dem Basiszinssatz seit dem 1.9.20... zu zahlen. 5 %Punkte über Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der Klageforderung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 11.1 Welche Partei muss die Sicherheitsleistung erbringen? 11.2 Aus welchen Gründen ist der Betrag der Sicherheitsleistung höher als die Klageforderung? 11.3 In welcher Form kann die Sicherheitsleistung erbracht werden? 12
12. Aufgabe 6 Punkte RA P erhält den Auftrag zur Zwangsvollstreckung aus einem rechtkräftigen Titel in Höhe von 75.000. Der Schuldner ist Alleineigentümer eines Hausgrundstückes mit 2 Wohnungen. Die Wohnung im Erdgeschoss nutzt er selbst mit seiner Familie. Die Wohnungseinrichtung hat keinen besonderen Wert. Die Sachpfändung ist nicht Erfolg versprechen. Die Wohnung im Obergeschoß ist vermietet. Nennen sie drei mögliche Vollstreckungsmaßnahmen und die jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgane. 12.1 Vollstreckungsmaßnahme Zuständiges Vollstreckungsorgan 12.2. Vollstreckungsmaßnahme Zuständiges Vollstreckungsorgan 12.3 Vollstreckungsmaßnahme Vollstreckungsorgan 13
13. Aufgabe 7 Punkte G ist Gläubiger einer bisher nicht titulierten Forderung in Höhe von 10.000. Der Schuldner S hat seine Zahlungsversprechen nicht eingehalten. S ist Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses in der Innenstadt von Düsseldorf. Das ist sein einziges Vermögen. S wird durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben unter Klageandrohung mit Fristsetzung aufgefordert, den Betrag zu zahlen. Unmittelbar nach Eingang dieses Schreibens erfährt G von Verkaufsabsichten des Hausgrundstücks und Auswanderungsplänen des S in ein Land des Mittelmeerraums. G befürchtet, dass die Vollstreckung des Urteils im bevorstehenden Rechtsstreit dadurch vereitelt wird. 13.1 Welche prozessuale Maßnahme kann der Gläubiger G bereits vor Erhebung der Klage ergreifen, um die spätere Zwangsvollstreckung in das Hausgrundstück abzusichern? 13.2 Welches Gericht ist örtlich und sachlich zuständig? 13.3 Wie erfolgt die Vollziehung dieser Entscheidung in das Hausgrundstück? 13.4 Welches Vollstreckungsorgan ist für die Vollziehung zuständig? Ende der Bearbeitung 14