NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG

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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES GEROLDSHAUSEN Sitzungstag 18.01.2017 Beginn: 19.30 Uhr Sitzungsort: Rathaus Geroldshausen TAGESORDNUNG Öffentlich: Top 1: Top 2: Top 3: Top 4: 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung Änderung des Bebauungsplanes "Rechts der Mooser Straße" Neubau eines interkommunalen Bauhofs - Zustimmung zur geplanten Geländeanhebung / Auffüllung Top 5: Bahnhaltepunkt Geroldshausen - Ergebnis der Besprechung vom 15.12.2016 Top 6: Sonstiges Seite 1

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 18.01.2017 Top 1: 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen Ziel und Zweck der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen ist, die Initiative einer Ergotherapeutin zu unterstützen, die beabsichtigt, das Therapieangebot ihrer Ergotherapiepraxis in Kürnach, Landkreis Würzburg, um den Bereich Therapeutisches Reiten in Geroldshausen im Ortsteil Moos zu erweitern. Der Ortsteil Moos und das vorgesehene Grundstück sind für die Durchführung dieses Therapieangebots mit der hierzu notwendigen Anlage mit Pferdehaltung gut geeignet. Zudem besteht in dem in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Gut Moos bereits ein großer Pferdepensionshaltungsbetrieb, mit dem in gegenseitiger Absprache gemeinsame Synergien genutzt werden sollen. Ergotherapie dient der Behandlungen geistiger, seelischer und körperlicher Erkrankungen und Behinderungen durch Schaffung von Eigeninitiative, Stärkung von Selbstbewusstsein und Wahrnehmung, Förderung der Sozialkompetenz, Besserung der Motorik sowie Besserung der Lebensbewältigungskompetenz. Dabei sind fast alle ergotherapeutisch relevanten Erkrankungen und Einschränkungen mit dem Pferd therapeutisch behandelbar, wobei Studien belegen, dass das Pferd als zusätzliches Medium zu einer Intensivierung der ergotherapeutisch relevanten Förderungsbereiche beiträgt. Da die Ergotherapeutin als Privatperson im Gegensatz zu einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht privilegiert ist, um im Außenbereich Baumaßnahmen durchführen zu dürfen, beabsichtigt die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. zu unterstützen. Dadurch soll die Errichtung eines Stallgebäudes, Heulagers mit Nebengebäuden, einem Reitplatz mit teilweiser Überdachung sowie entsprechenden Bewegungsflächen (Paddocks) zur tiergerechten Haltung der Pferde ermöglicht werden. Dabei soll eine gute Einbindung der Anlage sowie der Gebäude in das naturräumliche Umfeld Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck ist die Änderung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 274 (zukünftig Fl.Nr. 274/3), Gemarkung Moos in die Darstellung Sondergebiet Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung nach 11 BauNVO von ca. 0,3 ha und die Darstellung einer privaten Grünfläche von ca. 10 m Breite als Gewässerschutzstreifen zum Riedbach vorgesehen. Die Änderungen sind auch Inhalt des Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung der Gemeinde Geroldshausen für den Änderungsbereich. Weiterhin soll dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB erfolgen. 1. Der Gemeinderat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 0,3 ha des Grundstücks Fl.Nr. 274 (zukünftig Fl.Nr. 274/3) der Gemarkung Moos. 2. Der Vorentwurf der Planung des Büros arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner gmbh, Kitzingen wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB gemäß der Bestimmungen der Baugesetzgebung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Anwesend: 8 Top 2: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung Ziel und Zweck der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung ist, die Initiative einer Ergotherapeutin zu unterstützen die beabsichtigt, das Therapieangebot ihrer Ergotherapiepraxis in Kürnach, Landkreis Würzburg, um den Bereich Therapeutisches Reiten in Geroldshausen im Ortsteil Moos zu erweitern. Der Ortsteil Moos und das vorgesehene Grundstück sind für die Durchführung dieses Therapieangebots mit der hierzu notwendigen Anlage mit Pferdehaltung gut geeignet. Zudem besteht in dem in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Gut Moos bereits ein großer Pferdepensionshaltungsbetrieb mit dem in gegenseitiger Absprache gemeinsame Synergien genutzt werden sollen. Ergotherapie dient der Behandlungen geistiger, seelischer und körperlicher Erkrankungen und Behinderungen durch Schaffung von Eigeninitiative, Stärkung von Selbstbewusstsein und Wahrnehmung, Förderung der Sozialkompetenz, Besserung der Motorik sowie Besserung der Lebensbewältigungskompetenz. Dabei sind fast alle ergotherapeutisch relevanten Erkrankungen und Einschränkungen mit dem Pferd therapeutisch behandelbar, wobei Studien belegen, dass das Pferd als zusätzliches Medium zu einer Intensivierung der ergotherapeutisch relevanten Förderungsbereiche beiträgt. Da die Ergotherapeutin als Privatperson im Gegensatz zu einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht privilegiert ist, um im Außenbereich Baumaßnahmen durchführen zu dürfen, beabsichtigt die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzung hierfür zu schaffen bzw. zu unterstützen. Dadurch soll die Errichtung eines Stallgebäudes, Heulagers mit Nebengebäuden, einem Reitplatz mit teilweiser Überdachung sowie entsprechenden Bewegungsflächen (Paddocks) zur tiergerechten Haltung der Pferde ermöglicht werden. Dabei soll eine gute Einbindung der Anlage sowie der Gebäude in das naturräumliche Umfeld Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck die Änderung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 274 (zukünftig Fl.Nr. 274/3), Gemarkung Moos in die Darstellung Sondergebiet Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung nach 11 BauNVO von ca. 0,3 ha und die Darstellung einer privaten Grünfläche von ca. 10 m Breite als Gewässerschutzstreifen zum Riedbach vorgesehen. Die Änderungen sind auch Inhalt des Parallelverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen für den Änderungsbereich. Weiterhin soll dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Therapeutisches Reiten mit Pferdehaltung im Ortsteil Moos. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche von ca. 0,3 ha des Grundstücks Fl.Nr. 274 (zukünftig Fl.Nr. 274/3) der Gemarkung Moos. 2. Der Vorentwurf der Planung des Büros arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner gmbh, Kitzingen wird gebilligt. 3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB gemäß der Bestimmungen der Baugesetzgebung beauftragt. GR in Dr. Petra Steinbach hat gem. Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 8 Top 3: Änderung des Bebauungsplanes "Rechts der Mooser Straße" Für die Schaffung von Baurecht für die Grundstücke Fl.Nrn. 98 und 98/2 ist die Änderung des Bebauungsplans notwendig (wie im Gemeinderat am 18.10.2016 dargestellt). Nun muss für die Änderung des Bebauungsplanes Rechts der Mooser Straße der Aufstellungsbeschluss gefasst werden und der Vorentwurf, welcher durch das Büro Winter erstellt wird, gebilligt werden. Weiterhin soll dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB erfolgen. Auf die Anregung von GR Künzig, evtl. ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen, weist Bürgermeister Schäfer darauf hin, dass die Ausschreibung in Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgen wird. 1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Rechts der Mooser Straße in Geroldshausen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 98 und 98/2 der Gemarkung Geroldshausen. 2. Der Vorentwurf der Planung des Büros Winter wird unter der Voraussetzung gebilligt, dass die bisherigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes bestehen bleiben. 3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB gemäß der Bestimmungen der Baugesetzgebung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Anwesend: 8

Top 4: Neubau eines interkommunalen Bauhofs - Zustimmung zur geplanten Geländeanhebung / Auffüllung Dem Gemeinderat wird der Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeanhebung / Auffüllung im Zusammenhang mit der Errichtung des interkommunalen Bauhofes vorgelegt. Vorgesehen ist eine Anhebung des Geländes auf 296,25 m über NN (Normalnull - Meereshöhe). Dies bedeutet, dass teilweise mehr als einen Meter aufgefüllt werden muss. Die Ausschreibung für die Errichtung des Bauhofes läuft zurzeit. Nach Vergabe wird der eigentliche Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat Geroldshausen stimmt den Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeanhebung / Auffüllung im Zusammenhang mit der Errichtung des interkommunalen Bauhofes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 274 (Teilfläche) und 274/1, Gemarkung Moos durch die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim zu. Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Anwesend: 8 Top 5: Bahnhaltepunkt Geroldshausen - Ergebnis der Besprechung vom 15.12.2016 Am 15.12.2016 fand im Bahnhofsgebäude des Bahnhofes Würzburg ein Gespräch mit der DB Netz, DB Station und Service sowie der BEG statt. In diesem Gespräch ging es insgesamt um die Strecke Lauda-Würzburg. So wurde mitgeteilt, dass der Tunnel bei Wittighausen im Jahr 2019 neu gebaut wird. In diesem Zusammenhang wird dann auch der Bahnhof Gaubüttelbrunn modernisiert. Auf Nachfrage nach dem Bahnhaltepunkt Geroldshausen wurde mitgeteilt, dass dafür bisher keine Planungen vorgenommen wurden. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde dann deutlich, dass der Bahnhaltepunkt Geroldshausen nur dann ausgebaut wird, wenn der Bahnübergang Klingenstraße geschlossen wird. Unser Vorschlag, mit einer Unterführung dieses Problem zu lösen, fand wenig Anklang. Insbesondere wurde klargestellt, dass hier die Gemeinde mindestens 1/3 der Kosten übernehmen muss. die möglichen Kosten für die Unterführung belaufen sich auf rd. 2 2,5 Mio.. Über einen Ersatzübergang wurde gar nicht weiter diskutiert, weil das abwegig wäre. Dieses Verhalten der DB und der BEG steht im Widerspruch zu den Aussagen von Innenminister Herrmann, der im Jahr 2015 verkündet hatte, dass Geroldshausen im Jahr 2021 modernisiert werden würde. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde Geroldshausen über nunmehr mindestens 10 Jahre hingehalten wurde und nun endlich von Seiten der DB und der BEG die Fakten auf den Tisch gekommen sind. Sollte die Gemeinde Geroldshausen auf den Bahnübergang Klingenstraße weiter bestehen, werden die Bahnsteige nicht modernisiert.

Bürgermeister Schäfer regt an, Herrn Minister Herrmann anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten. Der Arbeitskreis KBS 780 hat sich dafür ausgesprochen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. In der anschließenden Diskussion merkt GR Künzig an, der Bahnübergang hat erste Priorität, weshalb die Gemeinde auf ihren Standpunkt bestehen soll. Seiner Ansicht nach muss die DB schon aus Gründen der Barrierefreiheit irgendwann reagieren. Weiterhin muss der Übergang Klingenstraße offen bleiben. Auf seine Nachfrage, wie der Zugang zu den Bahnsteigen aussehen soll, wenn die Klingenstraße gesperrt ist, merkt Bgm. Schäfer an, dass in der Klingenstraße ein Überweg angedacht sei. Abschließend stellt Bürgermeister Schäfer fest, dass Herr Minister Herrmann von ihm angeschrieben wird mit der Bitte um Unterstützung unter Hinweis auf den Termin. Nach einer evtl. Antwort wird der Gemeinderat dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Gremium besteht mit dieser Vorgehensweise Einverständnis. Top 6: Sonstiges a) Baumfällarbeiten Es wurden 4 Angebote zum Fällen der Pappeln und Zurückschneiden der stehenbleibenden Bäume abgegeben. Die Kosten belaufen sich auf 8.250 - ca. 12.000. Der günstigste Anbieter ist die Firma Main Baumpflege, Höchberg mit einem Preis von 8.250 brutto. Der Gemeinderat Geroldshausen vergibt den Auftrag für die Baumfällarbeiten bzw. Rückschnitt der stehenbleibenden Pappeln zum Preis von 8.250 brutto an die Firma Main Baumpflege, Höchberg. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 b) Feuerwehrgerätehaus Moos Bürgermeister Schäfer informiert das Gremium über ein Gespräch mit Herrn Klemm aus Giebelstadt, der dort die Neubauten der Feuerwehrhäuser (Eßfeld, Euerhausen) betreut. Im Gemeinderat wurde vereinbart, das Feuerwehrhaus in Eßfeld zu besichtigen, da dieses Haus in etwa dieselbe Größe hat. Bürgermeister Schäfer bittet den Gemeinderat um Terminfestlegung. Nach kurzer Beratung wird der Besichtigungstermin auf Samstag, 11.02.2017, 10 Uhr festgelegt. Treffpunkt ist am Feuerwehrgerätehaus Eßfeld. c) Beschwerde Spielplatz Birkenweg Bürgermeister Schäfer gibt das Schreiben einer Anwohnerin im Birkenweg über die Situation am Spielplatz zur Kenntnis.

Bezüglich des ersten Punktes schlägt Bgm. Schäfer vor, Schilder für Parkverbot aufzustellen. GR Schmidt hält evtl. auch Schilder Anlieger frei und Verbot der Einfahrt für sinnvoll. Im Gremium besteht hiermit Einverständnis. Hinsichtlich des 2. und 3. Punktes (Nachtruhe und Toilette) hält es Bgm. Schäfer für schwierig, hier Abhilfe zu schaffen. GR Wirths regt an, evtl. ein Schild anzufertigen mit allgemeinen Verhaltensregeln und Einhaltung der Nachtruhe. d) Ratsinformationssystem Für die Nutzung des Ratsinformationssystems spricht sich Bürgermeister Schäfer dafür aus, den Vorschlag von Kirchheim aufzugreifen und jedem Gemeinderatsmitglied einen Zuschuss in Höhe von 200 zu gewähren für die Anschaffung eines Tabletts. Nach kurzer Beratung stimmt das Gremium mehrheitlich zu.