Positionspapier Flüchtlinge in Neuss

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Transkript:

Positionspapier Flüchtlinge in Neuss Als Christdemokraten ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten mussten, in unserer Stadt willkommen zu heißen. Diesen Menschen wollen wir Schutz und Perspektive in Neuss bieten. Die CDU Neuss begrüßt den Bau einer neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW in Neuss, die eine menschenwürdige und innenstadtnahe Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährleistet. Im Gegensatz zu kommunalen Flüchtlingen bleiben die Bewohner der ZUE nur wenige Wochen in Neuss, bis sie als kommunale Flüchtlinge auf die Kommunen in NRW weiterverteilt werden. Die Stadt Neuss bekommt vom Land NRW Miete für die ZUE und ist nicht für die Asylbewerber zuständig, die dort untergebracht werden. Für die Kinder der Bewohner der ZUE müssen keine Kita- oder Schulplätze bereitgestellt werden. Das Schützenfest wird durch die ZUE nicht beeinträchtigt. Der Stadt Neuss werden durch die ZUE deutlich weniger kommunale Flüchtlinge zugewiesen. Trotzdem führt die große Anzahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, dazu, dass Neuss ab April ca. 50 kommunale Flüchtlinge pro Monat aufnehmen muss. Andere Städte vergleichbarer Größe ohne ZUE erhalten eine höhere Anzahl an Flüchtlingen. Um diese menschenwürdig unterbringen zu können, müssen einige neue Wohnmöglichkeiten eingerichtet werden. Die CDU Neuss setzt sich dabei für eine dezentrale Unterbringung in kleinen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet ein. Ausnahmeregelungen für einzelne Stadtteile lehnen wir dabei ab. Auf Grundlage der aktuellen Daten müssen bis 2016 noch weitere 600 Bettenplätze geschaffen werden. Die Verwaltung plant, alle Standorte nur temporär für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die Nutzungsdauer soll in der Regel 24 Monate nicht übersteigen. An jedem Standort soll im Vorfeld eine Beteiligung der Bürger stattfinden. Menschen, die länger bei uns bleiben, wollen wir integrieren. Wir begrüßen die bereits bestehenden und alle zukünftigen Initiativen von Vereinen, Kirchen und Bürgern, die sich um eine Integration der kommunalen Flüchtlinge bemühen. Diese wollen wir in ihrer Arbeit unterstützen.

Die CDU Neuss nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Die Unterbringung der Flüchtlinge soll daher transparent und nachvollziehbar erfolgen. Sowohl die Verwaltung als auch die Politik ist gefordert, die Öffentlichkeit stets möglichst breit und detailliert zu informieren, um Vorurteilen und Gerüchten vorzubeugen. Besonders die Stadtverordneten sind Ansprechpartner für die Bürger in ihrem Wahlkreis und können geäußerte Bedenken und Sorgen aufnehmen. Die Geschäftsstelle sammelt ihre Eindrücke gerne für eine Gesamtübersicht. Die Gewährleistung der Sicherheit aller Einwohner unserer Stadt hat für uns oberste Priorität. Wir werden daher etwaige Veränderungen in unserer Stadt genau beobachten und eng mit der Polizei, dem Ordnungsamt und den Rettungsdiensten zusammenarbeiten, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Strafrechtliche Verfehlungen Einzelner dürfen nicht verschwiegen aber auch nicht verallgemeinert werden. Vorurteile, Hetze und Rassismus widersprechen unseren christlichen Überzeugungen. Ihnen werden wir endschieden entgegen treten. Wir lehnen jedweden politischen oder religiösen Extremismus, auch unter den ankommenden Flüchtlingen, konsequent ab. Extremisten sind in Neuss nicht willkommen. Die Vielzahl an Flüchtlingen ist eine große Herausforderung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ein reiches Land wie Deutschland kann dies leisten, wenn alle Ebenen von den Kommunen, über die Länder bis zum Bund diese Aufgabe gemeinsam angehen. Das Land Nordrhein-Westfalen lässt die Kommunen hier jedoch zurzeit im Stich. Wir fordern die rot-grüne Landesregierung auf, die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen endlich entsprechend der realen Flüchtlingszahlen zu unterstützen und ihre Mittel für die Kommunen aufzustocken. Auch müssen Asylverfahren deutlich beschleunigt werden, um den Bewerbern möglichst schnell Planungssicherheit und eine Perspektive geben aber auch um Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten schneller ausweisen zu können. Gleichzeitig ist ein ordentliches Asylverfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien selbstverständlich. Anerkannte Asylbewerber sollen schnellstmöglich einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Ausländische Schul- und Berufsabschlüsse müssen entsprechend in kürzeren Verfahren anerkannt werden können. Die CDU-geführte Bundesregierung arbeitet bereits daran, das Asylverfahren weiter zu beschleunigen.

Fakten zum Thema 56 Millionen Menschen sind weltweit zurzeit auf der Flucht vor Krieg und Gewalt. So viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. 86 % der Flüchtlinge weltweit leben in anderen Entwicklungsländern. Nicht einmal 5 % erreichen einen europäischen Staat. 2015 werden ca. 300.000 Flüchtlinge in Deutschland erwartet. Dies ist ca. ein Drittel aller Flüchtlinge, die in der EU einen Asylantrag stellen. Im Bezug zur Bevölkerungsgröße liegt Deutschland nur im oberen Mittelfeld und nimmt 2,5 Asylbewerber pro tausend Einwohner (Stand 2014) auf. Schweden (8,4), Ungarn (4,2), Österreich (3,3), Malta (3,2), Schweiz (2,9), Dänemark (2,6) und Norwegen (2,6) nehmen relativ mehr Asylbewerber auf Die größten Gruppen unter den Asylsuchenden sind: Syrer, Roma, Afghanen, Eritreer, Nigerianer, Ukrainer. Viele Flüchtlinge sind aufgrund der Kriegs- und Fluchterfahrungen traumatisiert. 2014 wurden ca. 29,8 % aller Asylbewerber (1,7 als Asylberechtigte, 21,9 % als Flüchtlinge, 6,2 % haben ein befristetes Aufenthaltsrecht) mit einem Bleiberecht ausgestattet. 33,7 % der Anträge wurden

abgelehnt. 36,5 % wurden aus formellen Entscheidungen ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt, z. B. wegen dem Dublin-Verfahren. In NRW gibt es keine Mindeststandards hinsichtlich Raumgröße und Belegung. Mindeststandards aus anderen Bundesländern gehen von 4,5-9 m² Wohn- und Schlaffläche pro Person aus. Es geht daher um keine Luxusunterbringung wie manchmal behauptet wird, sondern nur um das menschenwürdig Notwendige. Für die Unterbringungskosten, die Lebensunterhalts- und Krankenbehandlungskosten sowie die Bereitstellung von Kitas und Schulen werden jährlich ca. 5.000 netto pro kommunalen Asylbewerber aus kommunalen Mitteln benötigt. Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten. Danach haben sie auf Antrag bei der Ausländerbehörde und nach Zustimmung durch die Agentur für Arbeit einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Da Deutsche, aber auch EU- Ausländer und anerkannte Flüchtlinge vorrangig behandelt werden, sind die Jobchancen für Asylbewerber weiter schlecht. Nach anderthalb Jahren Aufenthalt in Deutschland entfallen die oben genannten Beschränkungen und der Asylbewerber erhält einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Für qualifizierte Asylbewerber und für die Aufnahme von betrieblichen Ausbildungen gelten niedrigere Hürden. Das System der Flüchtlingsunterbringung Sobald ein Flüchtling sich bei einer Behörde in Deutschland meldet und Asyl beantragt, wird er vom Bundesland, in dem er sich gemeldet hat, zu einer Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Dort erfolgen eine Registrierung und eine medizinische Untersuchung. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt eine Anhörung und Aktenanlage. Hier wird die Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens bescheinigt. Nach ca. einer Woche wird der Asylbewerber in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE), wie sie an der Rennbahn entstehen soll, verlegt. In der ZUE ist das Land für die Versorgung und die Kosten des Asylbewerbers zuständig. Dort bleibt er durchschnittlich 2-6 Wochen. Die maximale Verweildauer beträgt drei

Monate. Von dort wird der Asylbewerber einer Kommune zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahl der Kommune. Ähnlich wird die Gesamtzahl der Asylbewerber in Deutschland auf die Länder verteilt (dies nach dem sog. Königsteiner Schlüssel). Sobald der Asylbewerber aus der ZUE einer Kommune zugeteilt wurde, wird er als kommunaler Flüchtling bezeichnet und die entsprechende Kommune ist für die Kosten der Unterbringung und die weiteren Kosten zuständig. Da die Asylbewerber in der ZUE zwar auf unsere kommunale Quote angerechnet werden, die Kosten aber beim Land liegen, spart die Stadt durch die ZUE ca. 4 Mio. im Jahr. Zuständigkeiten im Asylverfahren Bund Anerkennungsverfahren Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder Land Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Zuweisung auf Kommunen Kostenerstattung für Aufnahme und Unterkunft Kommunen (für kommunale Flüchtlinge) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sonstige Leistungen etwa zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern Bereitstellung von Kitaplätzen und Schulplätzen

Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland