SEPA-Leitfaden Für Firmen und Vereine



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Inhaltsverzeichnis Teil A: Überweisungsverkehr... 2 Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs-Formulare bereits entsprechend geändert?... 2 Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash), über Ihre Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)?... 2 Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein?... 3 Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt?... 3 Teil B: Lastschriftverkehr... 4 Ziehen Sie Lastschriften ein?... 4 Haben Sie eine Gläubiger-ID?... 4 Was ist ein Lastschriftmandat?...5 Setzen Sie aktuelle SEPA-Lastschriftmandate ein?...5 Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert?... 6 Ziehen Sie Lastschriften bisher im Einzugsermächtigungs-Verfahren ein?... 6 Haben Sie die Einzugsermächtigungen auf SEPA-Basis-Lastschriftmandate umgestellt?... 6 Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?... 7 Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt?... 8 Haben Sie mit uns eine Inkassovereinbarung für die neuen SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart?... 8 Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland?... 9 Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-Zahlungsverkehr außerhalb des SEPA- Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus?... 9 Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften... 10 Teil C: Allgemeines/Glossar... 11 SEPA - Single Euro Payments Area... 11 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren... 11 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren... 11 SWIFT... 11 Gläubiger-Identifikationsnummer... 11 SEPA - 32 Länder... 12 EPC - European Payments Council... 12 EU - Europäische Union... 12 Euro-Staaten... 12 EWR... 12 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer... 13 Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code... 13 Mandatsreferenznummer... 13 Bankarbeitstag/TARGET-Tage... 13 Weitere Informationen zu SEPA (Internetadressen)... 14 Stand: März 2013 1

Teil A: Überweisungsverkehr Von diesem Kapitel sind alle Kunden betroffen. Unabhängig davon, ob die Zahlungsabwicklung elektronisch oder papierhaft durchgeführt wird, muss diese Checkliste auf jeden Fall durchgearbeitet werden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands und der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl künftig die IBAN und den BIC ihrer Volksbank eg angeben. Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungsformulare bereits entsprechend geändert? Ja: Perfekt, gleich weiter mit der nächsten Frage. Nein: Ergänzen Sie auf Ihren Rechnungsformularen IBAN und BIC. Außerdem ist eine Information über IBAN und BIC an die eigenen Zahlungsempfänger zu empfehlen. Eine Überprüfung weiterer Dokumente (z. B. Musterbriefe, Zahlscheine) sollte ebenso erfolgen. Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash), über Ihre Finanzbuchhaltungs- Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)? Banking-, Finanzbuchhaltungs-Software, Dienstleister oder Steuerberater: Prüfen Sie, ob die Software SEPA-fähig ist. Haben Sie Profi cash von der Volksbank eg im Einsatz, sollte es mindestens die Version 10 sein. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Software-Lieferanten und lassen Sie sich bestätigen, dass sie ebenfalls SEPA-fähig sind. Nein, nichts davon: Benutzen Sie bitte die neuen Formulare für die SEPA- Überweisung. Hinweis: Auch die bisherigen Zahlschein-Formulare müssen ausgetauscht werden. Stand: März 2013 2

Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein? Ja: Einreichungen von Datenträgern sind ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr möglich. Welche Alternativen es zum Datenträgeraustausch (DTA) gibt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater. Nein: Dann haben Sie in dieser Frage keinen weiteren Handlungsbedarf. Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferantendaten um IBAN und BIC ergänzt? Ja: Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Nein: Fragen Sie Ihre Geschäftspartner nach IBAN und BIC. Nutzen Sie ggf. unseren IBAN-Konverter. Die Stammdaten Ihrer Kunden und Lieferanten können damit um IBAN und BIC ergänzt werden. Informationen zum IBAN-Konverter erhalten Sie unter: http://www.voba-sbh.de/sepa Die notwendigen Zugangsdaten teilen wir Ihnen bei einer email Anfrage gerne mit. Hinweis: Beim automatischen konvertieren kann die Fehlerquote bei ca. 5% liegen. Bei einem fehlerhaften IBAN wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Kontoinhaber. Am besten, Sie holen IBAN und BIC Ihrer Kunden und Lieferanten direkt ein. Auf unserer Internetseite http://www.voba-sbh.de/sepa haben wir Ihnen ein entsprechendes Musteranschreiben zur Verfügung gestellt. (Bezeichnung: Erfragung IBAN und BIC) Hinweis: Schecks können Sie weiterhin im Zahlungsverkehr nutzen. Diese sind von der SEPA-Umstellung nicht betroffen. Stand: März 2013 3

Teil B: Lastschriftverkehr Ziehen Sie Lastschriften ein? Nein: Dann hat der Teil B für Sie keine Relevanz und Sie können direkt in Teil C des Leitfadens übergehen. ABER, wenn Sie den Wunsch haben, zukünftig SEPA-Lastschriften einzuziehen, dann arbeiten Sie den Teil B des Leitfadens unbedingt durch. Sie erlangen wichtige Grundlagen zum SEPA-Lastschrifteinzug und sind bestens vorbereitet. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Ihren Kundenberater wenden. Ja: Das bisherige Lastschriftverfahren, wie Sie es kennen, wird durch die neuen SEPA-Lastschrift-Verfahren ersetzt. SEPA-Basislastschrift (bisher Einzugsermächtigung) SEPA-Firmenlastschrift (bisher Abbuchungsauftrag) Grundlage für das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren ist das Mandat. Informationen hierzu finden Sie auf der nächsten Seite. Hinweis: SEPA-Lastschriften können nur noch online eingereicht werden. Alle anderen Einreichungsarten wie Datenträger oder Belege wurden vom EPC (European Payments Council) ersatzlos gestrichen und sind deshalb nicht mehr möglich. Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften einziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. Diese muss vor Nutzung der neuen SEPA- Lastschriftverfahren bei der Dt. Bundesbank beantragt weden. Erklärung zur Gläubiger-ID auch im Teil C. Haben Sie eine Gläubiger-ID? Ja: Nein: Hinterlegen Sie die Gläubiger-ID in den Stammdaten Ihrer Banking Software/Finanzbuchhaltungssystem. (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer unter folgendem Link: www.glaeubiger-id.bundesbank.de Achtung! Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID nicht doppelt! Jedes Unternehmen/Verein benötigt max. eine Gläubiger-ID. Diese kann für alle Bankverbindungen des Unternehmens/Verein benutzt werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Gläubiger-ID zusammen mit Ihrer neuen Inkassovereinbarung mit. (Siehe Seite 8) Stand: März 2013 4

Was ist ein Lastschriftmandat? Die Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat. Dieses enthält die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug eines bestimmten Betrages mittels Lastschrift und die Weisung an seine Bank (Zahlstelle) zur Einlösung der Lastschrift von seinem Konto. Hinweis: Jede Person, bei der Sie Lastschriften einziehen, muss zuvor ein Lastschriftmandat unterschreiben. Der Zahlungspflichtige erhält eine Kopie des Mandates für seine Unterlagen. Das Lastschriftmandat muss feste Vorgaben beinhalten. Einen Mustertext finden Sie auf unserer Internetseite. Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in englisch) verfasst sein. Das muss ein Mandat enthalten: Mandatstext (rechtlich vorgegeben, deshalb immer Mustertexte verwenden): Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen- Lastschrift einzuziehen Der Kontoinhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen Angaben zu den Zahlungspartnern: Name des Empfängers Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) des Empfängers Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist Names des Zahlungspflichtigen Name der Bank des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Mandats-Referenznummer Setzen Sie aktuelle SEPA-Lastschriftmandate ein? Ja Setzen Sie ab sofort nur noch die neuen Formulare, welche die rechtlichen Mustertexte enthalten, ein. Was Sie bei bestehenden Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträgen tun müssen, erfahren Sie beim jeweilingen Verfahren auf Seite 6/7. Nein Passen Sie Ihre Vorlagen/Muster auf die neuen rechtlichen Vorgaben an. Sofern die bisherige Einzugsermächtigung/Abbuchungsverfahren in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Entsprechende Mustertexte finden Sie auf unserer Internetseite unter www.voba-sbh.de/sepa (Bezeichnung: SEPA-Firmenlastschriftmandat/SEPA-Lastschriftmandat) Stand: März 2013 5

Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert? Ja: Nein: Prüfen Sie, ob Sie sich an die Vorgaben gehalten haben. Die Mandats-Referenznummer hat max. 35 alphanumerische Stellen. Definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine Mandats-Referenznummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltungs- bzw. Banking-Software. Verwenden Sie z. B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc. In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei. (Leerzeichen sind nicht erlaubt) Ziehen Sie bisher Lastschriften im Einzugsermächtigungs-Verfahren ein? Ja: Nein: Weiter mit der nächsten Frage: Haben Sie die Einzugsermächtigungen auf SEPA Lastschriftmandate umgestellt? Weiter mit der übernächsten Frage: Nutzen Sie das Abbuchungsauftragsverfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? Haben Sie die Einzugsermächtigungen auf SEPA-Basis-Lastschriftmandate umgestellt? Nein: Als Zahlungsempfänger können Sie die Ihnen vorliegenden Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank eg für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das neue SEPA-Basis- Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Voraussetzung hierfür ist, Ihre Kunden einmalig schriftlich zu informieren, dass Sie die gültig vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandat nutzen werden. Folgende Punkte muss das Schreiben (Umwidmungsschreiben) enthalten: Angabe Ihrer Gläubiger-ID (CI) Angabe der Mandats-Referenznummer des entsprechenden Kunden Falls Sie keine gültige, von Ihrem Kunden original unterzeichnete Einzugsermächtigung vorliegen haben, können Sie die vereinfachte Umstellung nicht nutzen und Sie müssen ein neues Mandat für das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren einholen. Ja: Weiter mit der nächsten Frage: Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags- Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? WICHTIG: Prüfen Sie bitte unbedingt, ob alle notwendigen Einzugsermächtigungen vorhanden sind. Es besteht das Risiko, dass SEPA-Lastschriften für die kein oder kein gültiges Mandat vorliegt, bis zu 13 Monate nach Abbuchung zurückgegeben werden können! Stand: März 2013 6

Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? Ja: Das Abbuchungsauftrags-Verfahren existiert nicht länger und Sie müssen Handeln. Setzen Sie das Verfahren bei... Privatkunden ein? Die SEPA-Firmenkunden-Lastschrift (B2B) ersetzt das bisherige Abbuchungsauftrags-Verfahren - darf allerdings ausschließlich nur noch zwischen Firmen genutzt werden! Ist Ihr Kunde ein Privatkunde (Verbraucher), so müssen Sie das Zahlungsverfahren auf die SEPA- Basislastschrift umstellen. Hierfür holen Sie bei Ihrem Geschäftspartner ein neues SEPA-Mandat ein. Das entsprechende Musteranschreiben erhalten Sie über die FAQ auf unserer Internetseite www.voba-sbh.de/sepa (Bezeichnung: SEPA-Lastschriftmandat) Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreichungsfristen auf Seite 10. Firmenkunden ein? Es ist notwendig für das SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren neue Mandate bei Ihren Firmenkunden einzuholen. Sofern der Abbuchungsauftrag in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Das entsprechende Musteranschreiben erhalten Sie auf unserer Internetseite www.voba-sbh.de/sepa (Bezeichnung: SEPA-Firmenlastschriftmandat) Nein: Dann gehen Sie bitte weiter zur nächsten Frage. Stand: März 2013 7

Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt? Ja: Weiter mit der nächsten Frage: Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? Hinweise auf Seite 9 Nein: Erkundigen Sie sich wann mit Ihrer Elektronic-Banking-Software, Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware oder über Ihren Dienstleister SEPA- Lastschriften mit den Besonderheiten der Mandatsverwaltung generiert werden können. Stellen Sie die entsprechende Archivierung sicher. Hinweis: Die Electronic-Banking-Produkte der Volksbank eg (Profi Cash ab Version 10.x, Internet-Banking, etc.) sind alle SEPAfähig. Sie bieten auch Funktionen wie die Konvertierung von Konto-Nr. und BLZ in IBAN und BIC sowie, je nach Version, die Mandatsverwaltung inklusive der erforderlichen Archivierung. Haben Sie mit uns eine Inkassovereinbarung für die neuen SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart? Ja: Bitte prüfen Sie, ob die Inkassovereinbarung bereits die neuen SEPA- Lastschriftverfahren beinhaltet und Sie berechtigt, diese Verfahren bei uns zu nutzen. Dies ist erst mit den aktuellsten Formularversionen möglich. Nein: Sprechen Sie Ihren Firmenkundenberater an. Er wird mit Ihnen die aktuelle Inkassovereinbarung für die neuen SEPA-Lastschriftverfahren schließen. Stand: März 2013 8

Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? Ja: Prüfen Sie, ob Sie diese Geschäftskonten noch benötigen. Mit SEPA können Sie Ihren EURO Zahlungsverkehr in insgesamt 32 Ländern (siehe Glossar, Seite 12) über Ihr Geschäftskonto bei uns abwickeln. Hier können Sie alle Kontobewegungen an zentraler Stelle einsehen. Sie können Ihre nationalen und internationalen Geschäftskonten auch in unser automatisiertes Cash-Management einbinden. Sie verbessern Ihre Liquidität durch die tägliche Übertragung Ihrer Umsätze von verschiedenen Geschäftskonten auf ein Geschäftskonto in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Sie können Soll- und Haben-Umsätze zu einem Gesamtsaldo zusammengefasst oder getrennt übertragen. Verbessern Sie Ihr Cash-Management durch gezielte Liquiditätssteuerung. Erleichtern Sie Ihre Konten-Disposition. Durch SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einfach und einheitlich. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen. Nein: Weiter mit der nächsten Frage Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands- Zahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus? Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich und einfach. Prüfen Sie, ob diese Zahlungen durch SEPA-Zahlungen ersetzt werden können. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Daraus können für Sie zahlreiche Chancen und Vorteile entstehen, die Sie optimal ausschöpfen sollten. Stand: März 2013 9

Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften Bisher konnten Sie Lastschriften einfach bei uns einreichen. Wir haben dies unter Berücksichtigung der Valuta direkt Ihrem Konto gutgeschrieben. Unter SEPA wird aus jeder Lastschrift eine Termin-Lastschrift. Damit wir diese zu Ihrem festgelegten Ausführungstermin verarbeiten können, müssen Sie die neuen SEPA-Einreichungsfristen beachten: SEPA-Basis-Lastschrift: Erst- und Einmal-Lastschriften Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift: Erst- und Einmal-Lastschriften sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Stand: März 2013 10

Teil C: Allgemeines/Glossar SEPA - Single Euro Payments Area SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. SEPA umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und der Schweiz führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008 sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das SEPA-Lastschriftmandat. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet und dient für Lastschrifteinzüge, bei denen eine frühe Finalität ohne Lastschriftrückgaben erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. SWIFT Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC. Gläubiger-Identifikationsnummer Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) dient bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennnummer benötigt. Sie ist in Deutschland z. B. 18 Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Stand: März 2013 11

SEPA - 32 Länder Der Binnenmarkt Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen. Einheitlich rechtlicher Rahmen in der EU gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon. EPC - European Payments Council Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland. EU Europäische Union Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern. Euro-Staaten Zum Januar 2011 haben 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. EWR Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 30 Ländern. Dies sind die 27 EU- Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Stand: März 2013 12

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer Beispiel: DE02123456781234567890 Bestandteile der deutschen IBAN - das Länderkennzeichen (DE für Deutschland) - eine zweistellige Prüfziffer - die achtstellige Bankleitzahl - die zehnstellige Kontonummer Die IBAN kann je Land unterschiedlich lang sein. Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code Ehemals war es der Bank Identifier Code, zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, er besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. So sieht ein BIC aus: GENO DE61 VS1 ( BIC der Volksbank Schwarzwald Baar Hegau) Mandatsreferenznummer Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine Mandatsreferenz-Nummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltung. Verwenden Sie z. B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc. (Leerzeichen sind nicht erlaubt). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei. Bankarbeitstag/TARGET-Tage Bankarbeitstag ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET- Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen) ihre Schalter geöffnet haben. Deren Umsätze werden am nächsten Bankarbeitstag, meist mit rückwirkender Fälligkeit, nachgebucht. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. An einigen Tagen im Jahr (europaweite Feiertage) ist das TARGET-System in allen Teilnehmerstaaten geschlossen. Diese Feiertage sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag Anmerkung: Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen. Stand: März 2013 13

Weitere Informationen zu SEPA (Internetadressen) http://www.voba-sbh.de/sepa Internetseite der Volksbank eg Musteranschreiben IBAN-Konverter: Mit ihm wandeln Sie Ihre Kontonummern und die Bankleitzahl bequem in IBAN und BIC um. http://www.voba-sbh.de/sepa Die notwendigen Zugangsdaten teilen wir Ihnen bei einer email Anfrage gerne mit. Videos: SEPA wird Ihnen in einem kurzen Film erklärt. http://www.sepadeutschland.de/ Internetseite der Deutschen Bundesbank Die SEPA-Website richtet sich vornehmlich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch Unternehmen und Handel finden auf den Internetseiten wichtige Informationen zu SEPA und zur internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) sowie ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen. http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de Hier erhalten Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer Stand: März 2013 14