Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom 24.11.2016 Am 24.11.2016 fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben zahlreichen Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 1. Bekanntgaben der Beschlüsse aus letzter nichtöffentlicher Sitzung vom 27.10.2016 Bürgermeisterin Höflinger gab bekannt, dass die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung in der Gemeinderatssitzung am 22.12.2016 bekannt gegeben werden. 2. Gemeinde Walddorfhäslach Blutspenderehrung am 24.11.2016 Gemeinderatsinformation Bilder der Blustpenderinnen und Blutspender auf Seite 8 des Amtsblattes Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte zur Blutspenderehrung im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 die Damen und Herren Blutspender sowie Herrn Vorsitzenden Dr. med. Reiner Schenk und Herrn Bereitschaftsleiter Andreas Kresse des DRK-Ortsvereins Pliezhausen/Walddorfhäslach sehr herzlich. Sie erläutert eingangs, dass es eine große Freude sei, jedes Jahr mehrere Blutspenderinnen und Blutspender der Gemeinde Walddorfhäslach für ihre langjährige, herausragende und Menschleben rettende Spendenbereitschaft geehrt und ausgezeichnet werden können. Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Pliezhausen-Walddorfhäslach Dr. med. Reiner Schenk führte aus, dass jeder Blutspender, der eine Stunde investiert um 500 ml seines Blutes für andere zu spenden, ein Held ist. Denn jede Blutspende rettet bis zu drei Leben. Während einerseits der Bedarf an Blutkonserven steigt, lässt sich gleichzeitig durch den demographischen Wandel ein Rückgang der Blutspenden verzeichnen. Weiter führte er aus, dass der gesamte Bedarf an Blutkonserven in Deutschland gedeckt wäre, wenn 6 % der Bevölkerung jährlich zum Blut spenden gehen würden. Aktuell sind es lediglich 3-4 % der Bevölkerung, welche regelmäßig Blut spenden. Jeder zwischen dem 18. und 71. Lebensjahr, Erstspender bis zum 64. Lebensjahr, kann Blut spenden. Frauen können bis zu 4 Mal jährlich, Männer bis zu 6 Mal jährlich Blut spenden. Folgende langjährige und an der Sitzung anwesende Blutspenderinnen und Blutspender wurden gemeinsam von Bürgermeisterin Silke Höflinger und dem DRK-Ortsverbandsvorsitzenden Dr. med. Reiner Schenk und DRK Bereitschaftsleiter Andreas Kresse mit Ehrennadeln und -urkunden sowie einem Weinpräsent der Gemeinde ausgezeichnet und geehrt (alphabetische Reihenfolge), wobei besonders die Ehrung von Herrn Schweizer für 100-maliges und Herrn Aspacher für 75- maliges Blutspenden hervorzuheben ist: Herr Ulrich Aspacher, Frau Birgit Burkhardt, Herr Hans Gaiser, Frau Renate Rösch, Herr Reiner Rösch, Frau Margarete Schmid (keine Teilnahme möglich) und Herr Werner Schweizer. Die Vorsitzende dankte den geehrten Damen und Herren sowie Herrn Dr. Schenk und Herrn Kresse für Ihre Teilnahme sehr herzlich. 3. Gemeindehaushalt 2017 Einbringung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (erste Gemeinde im Landkreis) Haushaltsplanung Eckdaten Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, daß die Gemeinde Walddorfhäslach die erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen sein werde, die zum 01.01.2017 den Haushaltsplan auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnunswesen umstellen wird. Die bisherige Haushaltskameralistik mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch die neue doppische Struktur mit Ergebnis-, Finanzhaushalt und einer Vermögensrechnung (Bilanz) ersetzt. Bei der NKHR-Umstellung handelt es sich um ein inhaltlich umfangreiches und zeit- und personalintensives Projekt, weshalb die Einbringung des Haushaltes mit hoher Wahrscheinlichkeit im Januar 2017 erfolgen werde, zumal derzeit die Umstellung auf die neue Finanzsoftware INFOMA erfolgt. Der weitere Zeitablauf der Einbringung der Haushaltsplanung 2017 ist daher abhängig vom reibungslosen Ablauf und Aufbau der neuen INFOMA-Haushaltsstruktur.
- 2 - Bürgermeisterin Silke Höflinger und Kämmerer Anderas Bieg erläuterten zusammen die nachfolgend aufgeführten Punkte: Gemeindehaushalt 2015 Hinsichtlich der Jahresrechnung 2015 wird auf die Beratungen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.07.2016 verwiesen. Im Ergebnis fiel die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt insbesondere aufgrund höherer Steuereinnahmen höher aus als geplant. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Deckung der Investitionen im Vermögenshaushalt war mit 1.042.000 geplant. Statt einer Entnahme konnten der Rücklage 356.456 zugeführt werden, was im Ergebnis eine Verbesserung um ca. 1.398.456 darstellt. In das Folgejahr wurden projektbezogene Haushaltsausgabereste i. H. v. 2.074.000 übertragen (2014 waren dies 1.526.000 ). Gemeindehaushalt 2016 Wie bereits mit dem Finanzzwischenbericht 2016 in der Gemeinderatssitzung am 29.09.2016 dargestellt läuft auch das Haushaltsjahr 2016 solide und stabil. Der Haushalt 2016 wird ausgabenseitig durch die Umlagesätze bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der Kreisumlage mit ca. 330.000 mehr als in Vorjahren belastet (2015: 4.060.000 ; 2016: 4.390.000 ). Trotz dessen könnte die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt nach dem derzeitigen Stand voraussichtlich mit 548.000 um rund 400.000 höher ausfallen als geplant. Die Entwicklung des Vermögenshaushalts hängt maßgebend davon ab, welche Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 noch realisiert und ausbezahlt werden. Im Ergebnis könnte sich die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von geplanten 1.161.000 auf 695.000 reduzieren. Der Allgemeine Stand der Rücklage würde demnach 2.385.069 betragen. Bei Hinzurechnung der zum Ende 2016 projektbezogenen Haushaltsausgabereste in Höhe von geschätzt 1.600.000, die im Zuge der Umstellung auf das NKHR aufgelöst und der Rücklage zugeführt werden müssen, ergibt sich eine Rücklage von knapp 4.000.000. Hiervon werden die Haushaltsausgabereste im Bereich LSP- Ortskernsanierung Walddorf in den Haushaltsplan 2017 wieder berücksichtigt. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2016 2020: Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 (Haushaltserlass 2017) wurden erst am 14.11.2016 veröffentlicht, da die Verhandlung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zuvor noch nicht abgeschlossen war. Allgemein hingewiesen wurde hierbei auf die Ergebnisse der November-Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen bezüglich der Steuereinnahmen für die Jahre 2016 bis 2021. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2016 wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2016 bis 2021 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,4 % für 2016, 3,1 % für 2017, 3,2 % für 2018 und 3,1 % jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erwartet. Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für die Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2016 2017 2018 2019 2020 Angaben in Milliarden : 5,7 5,9 6,0 6,2 6,4 Grobermittlung Walddorfhäslach: 3,2 Mio 3,3 Mio 3,3 Mio 3,4 Mio 3,4 Mio
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: - 3-2016 2017 2018 2019 2020 Angaben in Millionen : 675 833 1.033 1.000 1.025 Grobermittlung Walddorfhäslach: 130 T 160 T 200 T 190 T 200 T Gewerbesteuerumlagesatz: 2016 2017 2018 2019 2020 Umlagesatz in % 69 68,5 68 68 68 Grobermittlung Walddorfhäslach: 680 T 690 T 680 T 680 T 690 T Kommunale Investitionspauschale: Die Kommunale Investitionspauschale ( 4 FAG) wird voraussichtlich 77 Euro je Einwohner für 2017 betragen. Grobermittlung Walddorfhäslach 2017: rund 400.000 Familienlastenausgleich Die Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ( 29 a FAG) werden voraussichtlich 463 Mio. Euro betragen. Der Betrag wird nach den in 2016 maßgeblichen Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer aufgeteilt. Der Umlagesatz für die Finanzausgleichsumlage ( 1 a FAG) beträgt für 2017 wie im Vorjahr 22,10 %, höchstens jedoch 32 %. Grobermittlung Walddorfhäslach: rund 260.000 Gemeindehaushalt 2017 Steuereinnahmen Die Anteile der Gemeinden und die Kopfbeträge entwickeln sich laut Landes-Haushaltserlass 2017 weitgehend positiv, so dass beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer mit ähnlichen Einnahmen wie in den Vorjahren geplant werden kann. Ein großer Unterschied zu den Vorjahren sind die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen. Diese werden sich, wie im Finanzplan des Haushaltsplanes 2016 ausführlich aufgezeigt, gegenüber den Vorjahren verringern. Zeitgleich erhöhen sich auf der Ausgabeseite die Gewerbesteuer-, Finanzausgleichsund Kreisumlage. Hintergrund dieser Wenigereinnahmen und Mehrausgaben sind die Wechselfaktoren im kommunalen Finanzausgleich. Durch die hohen Steuereinnahmen der letzten Jahre erhöht sich auch die Steuerkraftmesszahl, wobei die Bedarfsmesszahl sich lediglich gering erhöht. Dies führt zur Angleichung zwischen Steuerkraft und Bedarf der Gemeinde, weshalb die Gemeinde im Finanzausgleich weniger erhält und mehr abgibt. Trotz dieser negativen Faktoren wird im Ergebnishaushalt ein ausgeglichener Haushalt angestrebt. Die Realsteuerhebesätze der Gemeinde (Gewerbesteuer mit 340%, Grundsteuer A mit 330% und B mit 320%) bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert. Die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten (Feuerwehr, Friedhof, Hallenentgelte, etc.) werden im Haushaltsjahr 2017 grundlegend geprüft und gegebenenfalls neu kalkuliert. Der Stand der Gemeinderücklage beträgt zum 01.01.2017 voraussichtlich knapp 4.000.000. Die Null-Verschuldung im Kernhaushalt kann weiter erfolgreich gehalten werden. Der bestehende Kredit in Höhe von 22.725,47 wird planmäßig getilgt mit 4.788,00 und beträgt zum Jahresende 17.937,47 und somit 3,57 /Kopf. Gemeindehaushalt 2017 wesentliche Investitionen / Sanierungen Die wesentlichen Ausgaben für Investitionen im Kernhaushalt sind nach der neuen Teilhaushaltestruktur und den jeweiligen Produktbereichen gegliedert. Bei den Eckdaten zum Haushalt 2017 sind die möglichen Fördereinnahmen und Zuschüsse noch nicht berücksichtigt. Die Kosten werden brutto inkl. Nebenkosten angesetzt. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden in der Entwurfsplanung zum Haushalt 2017 behandelt. Die wesentlichen Investitionen im Haushaltsjahr 2017 werden voraussichtlich wie folgt eingeplant: Maßnahmen im Bereich Landessanierungsprogramm BW, insbesondere im Ortskern Walddorf, mit 700.000 ; Umbau bestehendes Rasentrainingsspielfeld in ein Kunstrasenspielfeld mit 650.000 (Voraussetzung Förderzusage); Erwerb neues Feuerwehrfahrzeug GWT mit 320.000 (Voraussetzung Förderzusage); Untere Grabenstraße Vollausbau mit 375.000 (Wasser- und Abwasserkosten werden in den Eigenbetrieben entsprechend veranschlagt); diverse Grundstückserschließungskosten mit
- 4-250.000 ; Ausbau Talbrunnenweg und Kreisverkehr mit 230.000 ; Rathaus Ausbau Dachgeschoss mit 200.000 ; Grundstückserwerbe mit 200.000. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rund 3.500.000. Grober Finanzplan 2018 2020 Die Grobplanung im Kernhaushalt für die Jahre 2018 2020 zeigt, dass ein deutlicher Finanzbedarf bestehen wird, vor allem im Bereich Ortskernsanierung Walddorf. Ab wann die Rücklage möglicherweise erschöpft und eine Fremdfinanzierung in Frage kommen wird, wird die Liquiditätsplanung im Haushaltsplan 2017 aufzeigen, in der auch mögliche Förderungen und Zuschüsse sowie der Finanzierungsmittelüberhang aus erwirtschafteten Abschreibungen berücksichtigt sein werden. Der Gemeinderat stimmte den Eckdaten des Haushaltsplanes 2017 zu. 4. Gemeindehaushalt - Umsatzsteuer Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch 2b Umsatzsteuergesetz - Ausübung des Optionsrechts bis 2020 Kämmerer Andreas Bieg erläuterte, daß sich die Umsatzbesteuerung von Gemeinden aufgrund der Neufassung des Steuergesetzes vom 02.11.2015 grundlegend geändert hat. Durch den Wegfall des bisherigen 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) und der neuen Regelung in 2 b UStG wird eine Gemeinde ab dem 01.01.2017 in neuen Bereichen umsatzsteuerpflichtig, die bisher aufgrund der Zuordnung zum hoheitlichen Bereich umsatzsteuerfrei waren. Die Gemeinde Walddorfhäslach ist bisher im Betrieb gewerblicher Art (Ballspielhalle), im Forst und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung umsatzsteuerpflichtig. Mit der Neuregelung gilt die Gemeinde ab dem 01.01.2017 im Grundsatz als Unternehmer und Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage wären immer steuerbar. Lediglich für Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt liegt keine Unternehmereigenschaft vor. Eine abschließende Zuordnung, welche Bereiche der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, gibt es bis jetzt noch nicht. Dank einer Übergansvorschrift in 27 Abs. 22 UStG besteht die Möglichkeit, die neue Vorschrift zeitversetzt ab dem 01.01.2021 anzuwenden. Diese Optionserklärung ist bis zum 31.12.2016 dem Finanzamt Reutlingen zu übermitteln. Die Verwaltung schlägt vor, von der Übergangsvorschrift Gebrauch zu machen, da u.a. die gesetzlichen Definitionen der umsatzsteuerlichen Bereiche bis jetzt noch nicht abschließend geklärt sind. Des Weiteren kann die Erklärung widerrufen werden, sollte sich ein Nachteil in den nächsten vier Jahren festgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der Ausübung des Optionsrechts bis 2020 zu. 5. Gemeindeentwicklung Grundstücksverkehr Grundstücke im Innenbereich UND Innenentwicklung Vorkaufsrecht gemäß 144, 145 BauGB - Flst. Nr. 1248, OT Walddorf Die Grundstückseigentümer haben am 31.10.2016 mit notariell beurkundetem Kaufvertrag, der am 03.11.2016 bei der Gemeinde eingegangen ist, das im Innenbereich befindliche, unbebaute Grundstück Flst. Nr. 1248, Ortsteil Walddorf, mit einem Flächenanteil von gesamt A = 513 m² an die Erwerber veräußert. Der Kaufpreis für das in der Anlage näher dargestellte Grundstück beträgt insgesamt 173 000. Für das Grundstück liegt gemäß 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB infolge nicht vorhandener Bebauung auf dem Grundstück im Innenbereich das gemeindliche Vorkaufsrecht vor. Über das Vorkaufsrecht sowie über eine mögliche Bauverpflichtung für die Erwerber zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufrechtes muss beraten und Beschluss gefasst werden. Die Gemeinde hat seit dem Jahr 2012 bereits bei über 50 derartigen privaten Grundstücksverkaufsfällen das zunächst gesetzlich erforderlich auszuübende Vorkaufrecht in Verbindung mit der Möglichkeit
- 5 - einer diesbzgl. Abwendung der Erwerbenden durch Annahme einer grundbuchrechtlich fünfjährig verankerten Bauverpflichtung als wichtige Maßnahme der Innenentwicklung ausgeübt. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Der Gemeinderat beschließt die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufrechtes und stimmt der Festlegung einer Bauverpflichtung für den Grundstückserwerber zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufrechtes zu und legt die zeitliche Bauverpflichtung auf fünf Jahre fest. 6. Gemeindeentwicklung Bauleitplanung Innenentwicklung Bebauungsplan Brühl und Untere Gasse Teilbereich westlich des Wiesenweges, OT Walddorf - Öffentliche Auslegung vom 28.12.2015 bis 27.01.2016 - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Zweite öffentliche Auslegung vom 09.12.2016 bis 09.01.2017 Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2015 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Brühl und Untere Gasse Teilbereich westlich des Wiesenweges, OT Walddorf gefasst und der anschließenden Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung zugestimmt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum vom 28. Dezember 2015 bis einschließlich 27. Januar 2016 statt. Auf Grund der umfangreichen immissionsschutzrechtlichen Gutachten und der zunächst unklaren geruchsimmissionsrechtlichen Situation auf Grund umliegender Tierhaltungen hat sich die Erstellung der benötigten Gutachten verzögert. Ohne Grundlage dieser Gutachten war keine sachgerechte Abwägung der hervorgebrachten Einwendungen seitens der Gemeinde und des Landratsamtes möglich. Da nun alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen. Anhörung Träger öffentlicher Belange Die Träger öffentlicher Belange wurden fristgerecht angehört. Es wurden Hinweise zu den Festsetzungen hinsichtlich der Örtlichen Bauvorschriften vorgebracht sowie ein Hinweise bezüglich der Flächennutzungsplanberichtigung, den Erläuterungen zur Planzeichnung, zum Landschaftsschutz und die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen. Die Behandlung und Abwägung der in der Stellungnahme geäußerten Hinweise und Anregungen ist in der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen aufgeführt. Beteiligung der Öffentlichkeit Von privater Seite gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Brühl und Untere Gasse Teilbereich westlich des Wiesenweges, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in der Anlage Stellungnahmen und Behandlungen der Stellungnahmen aufgeführt, behandelt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Brühl und Untere Gasse Teilbereich westlich des Wiesenweges, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 15.01.2016) und dem Schriftlichen Teil (Teil B vom 17.11.2016) wird mit der Begründung vom 17.11.2016 gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessener Frist zu geben ( 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB). Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 3. Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan Brühl und Untere Gasse Teilbereich westlich des Wiesenweges, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Land-
- 6 - kreis Reutlingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 15.01.2016 und dem schriftlichen Teil (Teil B) vom 17.11.2016 wird mit Begründung vom 17.11.2016 gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung nach 74 Abs. 7 LBO i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 4. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen. 7. Bürgerfragestunde Bürgermeisterin Silke Höflinger fragte die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger, ob sie an den Gemeinderat und die Verwaltung Fragen, Anregungen oder Wünsche hätten. Es gab keine Wortmeldungen. 8. Bekanntgaben und Verschiedenes Keine wesentlichen Wortbeiträge. 9. Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteils bedankte sich Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende.