Kommunalreferat Immobiliendienstleistungen

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Transkript:

Telefon: 0 233-24546 Telefax: 0 233-21200 Az.: KR-ID-IFM-SK Kommunalreferat Immobiliendienstleistungen Vergabe der Sicherungsdienstleistungen für das Oktoberfest 2016 - Auftragserweiterung Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06956 Kurzübersicht zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 24.08.2016 Öffentliche Sitzung Anlass Inhalt Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Rahmenbedingungen für die Vergabe gemäß dem Vergabebeschluss vom 14.04.2016 und 20.07.2016 haben sich wesentlich verändert. Eine erneute Beschlussfassung ist daher erforderlich. Darstellung des neuen Dienstleistungsbedarfes Die Vergabestelle 1 erweitert den Vertrag mit dem bestehenden Sicherheitsdienstleister. Gesucht werden kann auch nach: Ortsangabe: Erweiterung Bewachung, Oktoberfest 2016, Sicherungsdienstleistungen Theresienwiese, 80336 München 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt

Telefon: 0 233-24546 Telefax: 0 233-21200 Az.: KR-ID-IFM-SK Kommunalreferat Immobiliendienstleistungen Vergabe der Sicherungsdienstleistungen für das Oktoberfest 2016 - Auftragserweiterung Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06956 Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 24.08.2016 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Zuständigkeit des Ausschusses Aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.01.2013 und der Vollversammlung vom 23.01.2013 über die Zuständigkeit von Ausschüssen bei Vergabeverfahren ist die Vorlage im zuständigen Fachausschuss vor Durchführung der Ausschreibung zu behandeln. Gemäß den Regelungen des Münchner Facility Managements (mfm) ist das Kommunalreferat (KR) Immobiliendienstleister u. a. für das Referat für Arbeit und Wirtschaft und Fachdienststelle für Sicherungsdienstleistungen. Die Landeshauptstadt München ist Veranstalter im Sinne des 43 Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Die Rahmenbedingungen für die Auftragsvergabe haben sich seit dem Vergabebeschluss vom 20.04.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05840 und V 05841) und der dringlichen Anordnung vom 13.05.2016, bekanntgegeben 20.07.2016, grundlegend geändert. Eine erneute Beschlussfassung für die Erweiterung des Auftrages über die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen auf dem Münchner Oktoberfest ist daher erforderlich. Die nächste reguläre Sitzung des Kommunalausschusses kann wegen Eilbedürftigkeit nicht mehr abgewartet werden, so dass der Feriensenat zu befassen ist.

Seite 2 Angaben über Kosten, den geschätzten Auftragswert und die Kalkulationsgrundlagen werden in nichtöffentlicher Sitzung (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06957) behandelt. 2. Ausgangslage Die Rahmenbedingungen für eine sichere Durchführung des Oktoberfestes haben sich seit der erwähnten dringlichen Anordnung deutlich verändert. Dazu haben im Wesentlichen die jüngsten Vorkommnisse in Bayern beigetragen. In Reaktion darauf soll ein Verbot von Rucksäcken und großen Taschen auf dem Festgelände erlassen und sollen Taschen- und Personenkontrollen deutlich ausgeweitet werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen an den Zugängen des Oktoberfestes müssen die Personalkapazitäten, insbesondere zu den Spitzenbesuchszeiten, nochmals erhöht werden. In Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden ist für das Referat für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter des Oktoberfestes dringend angeraten, die Anzahl der einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter nochmals erheblich zu erhöhen. Von dem zusätzlichen Bedarf wurde das Kommunalreferat als Fachdienststelle unmittelbar am 18.08.2016 durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft informiert. Die Erweiterung des Auftrages wird erst nach und gemäß den Entscheidungen der zuständigen Stadtratsgremien erfolgen. Wegen der erheblichen Abweichung zur bisherigen Beschlusslage ist eine neue Beschlussfassung mit Vergabeermächtigung erforderlich. 3. Bedarf Die Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, ist Veranstalter des Oktoberfestes im Sinne 38 der Versammlungsstättenverordnung (VstättV) und als solche gemäß 43 VstättV verpflichtet bei der Genehmigungsbehörde (KVR) ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Der Bedarf wurde in enger Abstimmung mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich 6 Veranstaltungen (Festleitung), dem Polizeipräsidium München, dem Kreisverwaltungsreferat, HA II - Veranstaltungen und HA IV - Branddirektion, dem Planungsreferat - LBK sowie weiteren Beteiligten neu festgelegt. Die Details hierzu sind im Sicherheitskonzept und in der Postenaufstellung des Referates für Arbeit und Wirtschaft dargelegt. Vertragsgegenstand ist weiterhin die erweiterte Durchführung von Taschen- und Zutrittskontrolldiensten während des Festbetriebes. Diese werden erheblich ausgeweitet, Umfang und Kosten sind in der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06957 behandelt. Vom Auftragnehmer ist für ein Crew-Catering und für die Unterbringung des Sicherheitspersonals zu sorgen. Aus Gründen der Personalgewinnung wird von der LHM - wie schon beim bisherigen Auftrag - ein Ausgleich für den finanziellen Aufwand gewährt.

Seite 3 4. Vergabeverfahren 4.1 Zuständigkeit Gemäß mfm ist das Kommunalreferat für die Festlegung des Leistungsumfanges und die Erstellung der Leistungsbeschreibungen, die Vergabestelle 1 für die Ausschreibung der Dienstleistungsverträge über Sicherungsdienstleistungen zuständig. 4.2 Verfahren Die Dienstleistung über die Sicherungsdienstleistungen für das Oktoberfest 2016 ist bereits an ein Sicherheitsunternehmen vergeben und soll um den unter Ziffer 3 genannten Bedarf erweitert werden. Der geschlossene Vertrag kann gemäß 132 Abs. 2 GWB entsprechend erweitert werden. 4.3 Behandlungsvorschlag Das Direktorium, Vergabestelle 1, wird ermächtigt die Vertragsausweitung durchzuführen. 5. Beteiligung anderer Dienststellen Die Beschlussvorlage ist hinsichtlich der Ausführungen zum Vergabeverfahren mit dem Direktorium-HA II, Vergabestelle 1 und mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich 6 Veranstaltungen (Festleitung) abgestimmt. 6. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht kein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses. 7. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates Der Korreferentin des Kommunalreferates, Frau Stadträtin Ulrike Boesser, und dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Hans Podiuk, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. 8. Fristen und Termine Eine rechtzeitige Zuleitung der Vorlage konnte nicht erfolgen, da das Kommunalreferat erst am 18.08.2016 über den zusätzlichen Bedarf an Sicherungsdienstleistungen informiert wurde. Die nächste reguläre Sitzung des Kommunalausschusses kann wegen Eilbedürftigkeit nicht mehr abgewartet werden.

Seite 4 9. Beschlussvollzugskontrolle Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil es sich um eine abschließende Vergabeentscheidung handelt. II. Antrag des Referenten 1. Das Direktorium, Vergabestelle 1, wird ermächtigt, für die ergänzenden Sicherungsdienstleistungen den bestehenden Vertrag gemäß 132 Abs. 2 GWB zu erweitern. 2. Die Mehrausgaben werden aus Restmitteln der zweckgebundenen Veranstaltung Oide Wiesn und der Schenkungsmittel Jubiläumswiesn aus Vorjahren sowie über die Kostenumlage der Standgelder auf die Beschicker des Oktoberfestes finanziert. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dieter Reiter Oberbürgermeister Edwin Grodeke Vertreter des Referenten

Seite 5 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei z.k. V. Wv. Kommunalreferat - Immobiliendienstleistungen Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium - HA II - Vergabestelle 1 Abt. 5 das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich 6 Veranstaltungen das Kommunalreferat SB z.k. Am