MARTIN-LUTHER-, TIERGARTEN-, DR. RENGERSTRASSE

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Transkript:

3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES MARTIN-LUTHER-, TIERGARTEN-, DR. RENGERSTRASSE GEMEINDE STRULLENDORF LANDKREIS BAMBERG BEGRÜNDUNG BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG W I T T M A N N, V A L I E R U N D P A R T N E R G B R Hainstraße 12, 96047 Bamberg Tel. 0951/59393 Fax. 0951/59593 e-mail: wittmann.valier@staedtebau-bauleitplanung.de TEAM 4 Bauernschmitt Enders Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB 90419 nürnberg oedenberger straße 65 tel 0911/39357-0 fax 0911/39357-99

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 1 B E G R Ü N D U N G 3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Aufstellungsbeschluss vom 12.06.2017 Einwohnerzahl: Gemeinde Strullendorf davon Zeegendorf Flächennutzungsplan: 8.316 EW (31.12.2016) 546 EW (31.12.2016) wirksamer Flächennutzungsplan Anzeigebehörde für den Bebauungsplan: Landratsamt Bamberg Entwurfsverfasser: BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12, 96047 Bamberg, Tel 0951/59393, Fax 0951/59593 e-mail: wittmann.valier@staedtebau-bauleitplanung.de TEAM 4 Bauernschmitt Enders Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB 90491 nürnberg oedenberger str. 65 tel 0911 / 39357-0 fax 39357-99 w w w. t e a m 4 - p l a n u n g. d e i n f o @ t e a m 4 - p l a n u n g. d e

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 2 1. Grundlagen und Planungsverfahren Der Gemeinderat Strullendorf hat am 12.06.2017 beschlossen, für das Gebiet "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" in Strullendorf den rechtskräftigen Bebauungsplan zum 3. Mal zu ändern. Das unterzeichnende Büro erhielt den Auftrag, den Bebauungsplan anzufertigen und in Absprache mit der Gemeinde das Aufstellungsverfahren durchzuführen. Die grünordnerische Fachplanung wird durch das Büro Team 4 aus Nürnberg betreut und ist in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Durch die nun vorliegende 3. Änderung soll die Planung an geänderte städtebauliche Ziele angepasst werden. Der Plan erhält den Namen "3. Änderung des Bebauungsplanes Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse". Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Gemäß 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im südöstlichen Siedlungsgebiet von Strullendorf und ist komplett von bestehender Bebauung umgeben. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist im Sinne des 1a Abs. 2 BauGB und dient der inneren Nachverdichtung. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt und der untere Schwellenwert von 20.000 m² Grundfläche ( 13a BauGB) wird nicht erreicht. Die Regelungen unter 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Flächennutzungsplan ist nach 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung anzupassen. 2. Derzeitige örtliche Gegebenheiten Die Gemeinde Strullendorf liegt im Landkreis Bamberg im Regierungsbezirk Oberfranken. Strullendorf gehört zum Stadt- und Umlandbereich des Oberzentrums Bamberg innerhalb der Planungsregion 4 Oberfranken West und wird im Landesentwicklungsprogramm dem Verdichtungsraum zum Oberzentrum Bamberg zugeordnet. Naturräumlich liegt Strullendorf im Mittelfränkischen Becken (Regnitztal) bzw. Albvorland sowie Nördliche Frankenalb. Über die St 2244 besteht eine Verbindung nach Bamberg bzw. eine Anbindung an die A 73. Strullendorf war in den letzten Jahrzehnten überwiegend eine wachsende Gemeinde.

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 3 In Strullendorf befinden sich verschiedene größere, mittelgroße und kleinbetriebliche Unternehmen. Die Gemeinde besitzt ein großes Industrie- und Gewerbegebiet im Westen der Ortschaft zwischen Bahn und Kanal. Die erforderlichen Versorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen sind vorhanden. Strullendorf verfügt über diverse Lebensmittelläden, Bankfilialen und eine Postfiliale. Die medizinische Versorgung und eine Seniorenbetreuung sind in Strullendorf ebenfalls gewährleistet. Weitere Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung befinden sich in Amlingstadt und Geisfeld. In Strullendorf sind Grund- und Mittelschule vorhanden; eine weitere Grundschule befindet sich in Amlingstadt. Weiterführende Schulen werden in Bamberg besucht. Die erforderliche Betreuung der Vorschulkinder erfolgt in diversen Kindergärten im Gemeindegebiet. Strullendorf verfügt über eine Busanbindung des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) nach Bamberg. Weiterhin führt die Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg mit einem Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt) durch Strullendorf. Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Bamberg. 3. Beschaffenheit und Lage des Baugebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von der bebauten Ortslage umgeben. Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen innerhalb des Geltungsbereiches: Flurnummern ganz: 1000/70 Das Plangebiet ist nahezu eben bei einer Höhe von ca. 255 m ü. NN. An der Oberfläche austretendes Wasser wurde nicht beobachtet. Bodendenkmäler oder Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. 4. Geplante Nutzung Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasste Gebiet ist ca. 0,101 ha groß. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Das bisher in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ""Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" ausgewiesene "Wohngebiet" (WA) nach 4 BauNVO bleibt grundsätzlich bestehen. Die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind im Plangebiet nicht zulässig sind,

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 4 da diese im Plangebiet und der unmittelbar angrenzenden Bebauung neue und den Wohncharakter beeinträchtigende Konflikte schaffen würden. Die überbaubaren Flächen innerhalb des Plangebietes sind so gefasst, dass innerhalb dieser Baugrenzen verschiedene Baukörper errichtet werden können; die "Textlichen Festsetzungen" enthalten weitere Gestaltungshinweise. Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse ist wie folgt vorgeschrieben: Es sind maximal 2 Vollgeschosse festgesetzt, dabei ist das 2. Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig. Entsprechend der umgebenden Bebauung wird für die Dachneigung eine Neigung zwischen 35-48 festgesetzt. Im rechtsverbindlichen Plan ist für das Plangebiet ein Baurecht ausgewiesen, durch die Änderung wird ein weiteres Baurecht geschaffen. Im Plan ist eine entsprechende Grundstücksteilung durch eine vorgeschlagene Grundstücksgrenze dargestellt. In den "Textlichen Festsetzungen" werden die maximal zulässigen traufseitige Wandhöhen vorgeschrieben. Weiterhin ist die maximale Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK) in Abhängigkeit von den angrenzenden Verkehrsflächen vorgeschrieben. Die zulässige Grund- und Geschossflächenzahl ist dem Planeinschrieb zu entnehmen. Die maximal zulässigen Grund- und Geschossflächenzahlen gemäß BauNVO werden dabei eingehalten. Festlegungen zu Kniestöcken und Firstrichtungen wurden nicht getroffen. Im Bebauungsplan sind Garagen als Bebauungsvorschlag eingetragen. Es gelten die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung; die entsprechenden Stauräume müssen gewährleistet werden. Die verkehrstechnische Erschließung ist in Kapitel 6.1 "Verkehr" erläutert. 5. Grünordnung / Artenschutz / Eingriffsregelung 5.1 Ziele der Grünordnung und Begründung der Festsetzungen Bei der Baufläche handelt es sich um eine von Bebauung umgebene, ca. 0,10 ha große private Grünfläche im Osten der Gemeinde Strullendorf. Südlich, jedoch außerhalb des Geltungsbereiches sind mehrere teils ältere Einzelbäume vorhanden. Im rechtswirksamen Bebauungsplan Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse der Gemeinde Strullendorf wird die Fläche als große Wohnbaufläche mit einem Baurecht und einem Pflanzgebot für eine Baumpflanzung dargestellt. In der 3. Änderung des Bebauungsplans ist geplant das Baurecht auf zwei Grundstücke zu teilen und die grünordnerischen Festsetzungen anzupassen. Ziel der Grünordnung ist die Gestaltung des Ortsbildes. Auf Grund dessen wird festgesetzt, dass innerhalb der Grundstücksfläche die nicht überbaubaren oder durch Nebenanlagen und Wegeflächen überplanten Grundstücksflächen gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten sind. Die Verwendung von Nadelgehölzen 1. und 2. Wuchsordnung sowie eine randliche Einfriedung mit Nadelgehölzhecken ist dabei unzulässig. Zulässig und erwünscht sind dagegen Fassaden- und Wandbegrünungen. In Anlehnung an das Pflanzgebot des ursprünglichen Bebauungsplans und zur Begrünung der Bauflächen ist zudem mindestens ein großkroniger Laub- oder Obstbaum je Baugrundstück zu pflanzen und dauerhaft gärtnerisch zu unterhalten. Ausfälle sind gleichwertig zu ersetzen.

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 5 Zur Minimierung der Versiegelung im Umfeld der Bebauung sind, wo mit dem Nutzungszweck vereinbar (z.b. bei Stellplätzen und Wegen), wasserdurchlässige Beläge zu verwenden. 5.2 Eingriffsregelung gemäß BauGB Die Planung dient der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird deshalb gem. 13 a BauGB aufgestellt. Aufgrund der Bestimmungen des 13 a BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da evtl. Eingriffe im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingiffsregelung beim Bebauungsplan der Innenentwicklung als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich. 6. Vorgesehene Erschließung 6.1 Verkehr Das Plangebiet wird ausschließlich über die bereits bestehenden Straßen Martin- Luther-Straße und Tiergartenstraße angebunden und durch diese erschlossen. 6.2 Abwässer Das Plangebiet entwässert über die Kläranlage Strullendorf. Für die Dachflächen- und Niederschlagswässer wird eine Versickerung empfohlen (siehe hierzu auch Ausführungen in Pkt. C. 8 der Verbindlichen Festsetzungen). 6.3 Wasserversorgung Das Baugebiet wird an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Druck und Dargebot sind ausreichend. 6.4 Sonstige Versorgungseinrichtungen Strullendorf wird durch die Bayernwerk AG mit Strom versorgt und ist durch die Deutsche Telekom AG an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen. 7. Kosten für öffentliche Erschließung Kosten für die öffentliche Erschließung fallen nicht an.

3. Änderung des Bebauungsplanes "Martin Luther-, Tiergarten-, Dr. Rengerstrasse" Begründung 6 8. Beteiligte Fachstellen 8.1 Regierung von Oberfranken 95420 Bayreuth 8.2 Landratsamt Bamberg 96052 Bamberg 8.3 Regionaler Planungsverband Oberfranken-West 96052 Bamberg 8.4 Wasserwirtschaftsamt Kronach 96317 Kronach 8.5 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 96049 Bamberg 8.6 Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg 96047 Bamberg 8.7 Amt für Ländliche Entwicklung 96047 Bamberg 8.8 Bayernwerk AG 96052 Bamberg 8.9 Deutsche Telekom Technik GmbH 96052 Bamberg 8.10 Reg. v. Oberfranken - Bergamt Nordbayern 95444 Bayreuth 8.11 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q 80539 München 8.12 Bayerischer Bauernverband 96047 Bamberg 8.13 Erzbischöfliches Ordinariat -Sekretariat für kirchliche Raumordnung 96049 Bamberg 8.14 Evangelische Gesamtkirchenverwaltung 96049 Bamberg 8.15 Industrie- u. Handelskammer 95444 Bayreuth 8.16 Handwerkskammer 95440 Bayreuth 8.17 Gewerbeaufsichtsamt 96407 Coburg 8.18 Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH 90443 Nürnberg 8.19 BUND Naturschutz - Kreisgruppe Bamberg 96047 Bamberg 8.20 Stadt Bamberg 96047 Bamberg 8.21 Gemeinde Pettstadt 96175 Pettstadt 8.22 Markt Hirschaid 96114 Hirschaid 8.23 Markt Heiligenstadt 91332 Heiligenstadt 8.24 Markt Buttenheim 96155 Buttenheim 8.25 Gemeinde Litzendorf 96123 Litzendorf 8.26 Gemeinde Strullendorf 96129 Strullendorf 8.27 Team 4 90419 Nürnberg 8.28 Büro für Städtebau und Bauleitplanung 96047 Bamberg Der Verfahrensablauf wird im Nachtrag festgehalten. Die Stellungnahmen der Fachbehörden und ihre Behandlung im Gemeinderat sind der Verfahrensakte zu entnehmen. Aufgestellt: Bamberg, 26.06.2017 BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12, 96047 Bamberg, Tel 0951/59393, Fax 0951/59593 e-mail: wittmann.valier@staedtebau-bauleitplanung.de