Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: Internet: post@amt-scharmuetzelsee.de www.amt-scharmuetzelsee.de
In eigener Sache Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Scharmützelsee, liebe Gäste unserer schönen Region, mit Ablauf des 01. Dezembers diesen Jahres endet meine Zeit als Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee. Ich durfte viele Jahre als Leiter von Kommunalverwaltungen im Scharmützelseegebiet die Entwicklung der Region mit gestalten und entwickeln. Dies bis Ende 1992 als hauptamtlicher Bürgermeister, amtierender Amtsdirektor und seit 02.12.1992 als mehrfach widergewählter Amtsdirektor. Gemeinsam haben wir damaligen Bürgermeister mit unseren Gemeinden dafür gekämpft, bei der Verwaltungsreform 1992 die Scharmützelseeregion in einem Amt zusammenzuführen. Unser wichtigstes Ziel war es, gemeinsam eine erfolgreiche Tourismusregion zu entwickeln und die Orte lebenswert zu gestalten. Viel Zeit ist seitdem vergangen. Das Ergebnis kann sich meiner Meinung nach durchaus sehen lassen. Wir haben in dieser Zeit gemeinsam sehr viel erreicht, einiges bleibt noch zu tun. Gern hätte ich mich mit vielen Ideen auch weiterhin eingebracht und die künftige Entwicklung mitgestaltet. Meine Bereitschaft dazu hatte ich ausdrücklich erklärt. Die Entscheidung die Stelle des Amtsdirektors trotz meiner Bereitschaft die Arbeit fortzuführen auszuschreiben war für mich ein Zeichen dafür dass eine weitere Zusammenarbeit nicht gewollt ist und es am nötigen Vertrauen fehlt. Vertrauen und Verlässlichkeit auf beiden Seiten sind entscheidende Voraussetzungen für ein Gelingen. Trotzdem möchte ich dies nicht als gehen im Groll verstanden wissen. Jede Veränderung bietet auch Chancen, die genutzt werden wollen. Neben der weiteren Entwicklung und Gestaltung der Region stehen auch Herausforderungen wie die Kreisgebietsreform und die Verwaltungsreform auf Gemeindeebene an. Um dabei unsere Scharmützelseeregion erfolgreich aufzustellen, ist eine guten Zusammenarbeit Aller nötig und das eine oder andere Inseldenken zu überwinden. Dafür wünsche ich uns allen viel Kraft und Erfolg. Insbesondere hoffe ich, dass der Amtsausschuss bei der Auswahl meines Nachfolgers eine gute Entscheidung getroffen hat. Zum Abschied wünsche ich dem Amt und der Region eine gute weitere Entwicklung und allen Akteuren immer die richtigen Entscheidungen. Meinem Nachfolger wünsche ich eine glückliche Hand und viele gute umsetzbare Ideen. Auf Wiedersehen Ihr C. Krappmann Erreichtes 1992-2016 Amt - (endlich) ab 2016 eine Stelle Wirtschaftsförderung und Tourismus - Amtsgewerbepark entwickelt und vermarktet (Fürstenwalder Chaussee in Saarow) - Oberschule saniert - Scharmützelseehalle (Sporthalle) neu gebaut - Kita Akazienweg saniert - Kita Petersdorf erweitert und saniert - Technik aller Feuerwehren in den Orten erneuert - Feuerwehrgerätehaus Wendisch Rietz neu gebaut - mit den ersten Fördermöglichkeiten nach damaligen Stand 2010/2011 DSL 2
im Amtsgebiet ausgebaut - mit allen Akteuren mehrfach Entwicklungskonzepte erarbeitet und zielgerichtet umgesetzt - Ortsverbindung Bad Saarow - Wendisch Rietz mit Radweg ausgebaut - durch gute Entwicklungsentscheidungen die Einwohnerzahl von 6700 auf 9500 entwickelt - eine gute technische und soziale Infrastruktur wurde geschaffen, dies sichert Wohnund Wirtschaftsstandort Scharmützelsee - unzählige Fälle von Kommunalvermögen und Altansprüche geklärt - im Rahmen mehrerer Gemeinde- und Verwaltungsreformen konnte erreicht werden die Identität der Region zu erhalten und zu stärken BS - zum Thermalsole- und Moorheilbad entwickelt - sehr viele Straßen erneuert (wie Pieskow, Nordufer, Saarow Dorf, Alte Straße Neu Golm, Alte Dorfstraße Petersdorf u.v.a.) - Rad-, Wander- und Uferwege errichtet - Bahnhof saniert - Scharwenka- Haus saniert - Jugendclub und Vereinshaus geschaffen - Dorfgemeinschaftshaus Petersdorf neu gebaut - Heimatstube Neu Golm geschaffen - Baurecht für zahlreiche Baugebiete mit Investoren geschaffen und entwickelt - Erich-Weinert-Platz saniert - Verlängerung der Bahnlinie bis zum Klinikum DR LW RW WR - Bereich Gutshof Radlow saniert - Badestand saniert und entwickelt - Schulscheune/ Gemeindezentrum geschaffen - Hauptstraße 20 altes Gemeindebüro zu Wohnungen umgebaut und erweitert - Uferweg ausgebaut - Straße Langewahl Streitberg gebaut - Ortsdurchfahrt Chausseestraße ausgebaut - alle Nebenstraßen ausgebaut/ saniert - Kita Saniert und erweitert - Gemeindehaus mit Feuerwehr saniert und erweitert - Ausbau mehrerer Straßen in Kolpin - Schaffung und Vermarktung des Baugebietes Großer Seeweg in Kolpin - Sanierung Dorfgemeinschaftshaus und Jugendclub in Kolpin - Sanierung das alten Gemeindehauses zum Dorfgemeinschaftshaus/ mit Landgasthof am Dolgensee - Sicherung der Campingplätze Dahmsdorf und Schwarzhorn mit der Treuhand - Bodenordnungsverfahren Reichenwalde seit 2008 zur Flurneuordnung (noch nicht abgeschlossen) - Ausbau von Straßen in Neu Reichenwalde - Entwicklung zum Staatlich anerkannten Erholungsort - Haus des Gastes und Festwiese errichtet 3
- Baurecht für zahlreiche Baugebiete mit Investoren geschaffen und entwickelt - mehrere Straßen ausgebaut - Radwege (wie Rundwege um die Glubigseen) geschaffen - Freizeitpark/ Tierhof geschaffen Angeschobenes für die nächsten Jahre: Amt - DSL (Breitbandausbau) bis 50Mbit/s - neuer Internetauftritt des Amtes mit besserem Service - nach Organisationsuntersuchung in der Verwaltung Verwaltungsoptimierung - Grundschulneubau als Ersatz für die alte zu kleine Schule BS DR LW RW WR - Neubau MZG Neu Golm - Gemeindehaus mit Feuerwehr - Uferweg Kurpark Platz am Stein - Verlängerung der Bahnlinie Klinik bis Pieskow - Bau eines Radweges auf dem alten Bahndamm Pieskow nach Beeskow - die See- und Ufernutzungskonzeption für den Scharmützelsee ist praktisch fertig und soll den weiteren Beteiligten Behörden vorgestellt werden. Das soll künftig die Entscheidungen zu Stegen auf dem Scharmützelsee erleichtern - Wanderwegekonzept ist in Überarbeitung Ziel Qualität statt Quantität - Entwicklung der Fläche um das Caravan-Center - Baurecht zur mögliche Nachnutzung des ehemalgien Volksgut-Geländes am Wiesenweg - Neubau von altersgerechten Wohnungen am Standort ehemalige Gaststätte - Ausbau der Straßen Alt Kolpin und Neuer Weg, 2. Abschnitt - Errichtung des 1. Bauabschnittes Mehrzweckgebäudes auf dem Sportplatz Kolpin - Bau des Radweges von Dahmsdorf nach Wendisch Rietz - in Zusammenarbeit von Storkow, Rauen, Fürstenwalde und uns Bau des Radweges Storkow Kolpin Rauen - Fürstenwalde - Sanierung der Glubigseeschleuse - Errichtung des Kurparkes im Wohn-und Erholungspark - Ortshafen ist angeschoben Nicht zuletzt konnte in Zusammenarbeit mit anderen Behörden/ Einrichtungen für deas Amtsgebiet erreicht werden, - dass ein großer Teil der Landesstraßen erneuert wurden - dass das Trink- und Abwassernetz erneuert und ausgebaut wurde - dass eine Erdgasversorgung durch die EWE, auch in Randbereichen, geschaffen wurde - dass viele gewerbliche Einrichtungen angesiedelt und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden konnte. 4
Inhaltsverzeichnis 4.ahrgang Bad Saarow, 06.0.2 Seite1e 0. In eigener Sache 02 A Amtliche Bekanntmachungen 014 Nr. 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 14. Sitzung am 22.11.2016 gefasst wurden 07 1.2. Bürgerbeteiligungsverfahren Bad Saarow 2030 gemeinsam gestalten wir Bad Saarow 08 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr.: 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 BauGB 10 2.2. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr.: 067 Amselweg2 der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 BauGB 12 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 03 Altenpflegeheim/ Neue Mühle und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gemäß 3 Abs. 2 BauGB 14 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 16 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 5
C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Hinweis auf die Ausbildungsbörse 2017 17 6
1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 14. Sitzung am 22.11.2016 gefasst wurden Amt Scharmützelsee Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow B e k a n n t m a c h u n g der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 14. Sitzung am 22.11.2016 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 10-200-034/16 Beschluss Abgabe der Optionserklärung zu 2b UStG bei der zuständigen Finanzbehörde Bad Saarow, 25.11.2016 Krappmann - Siegel Amtsdirektor 7
1.2. Bürgerbeteiligungsverfahren Bad Saarow 2030 gemeinsam gestalten wir Bad Saarow Alle Unternehmer und Bürger der Gemeinde Bad Saarow sind herzlich eingeladen, Anregungen zur weiteren Entwicklung unseres Kurortes anzubringen und den Entwicklungsprozess aktiv mitzugestalten. 8
9
2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gem. 13 BauGB Rechtskraft Herstellung der des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 26.09.2016 den Bebauungsplan 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße im beschleunigten Verfahren nach 13 a Bau GB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Geltungsbereich der Satzung 10
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Bauamt/ Bauleitplanung, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 Bau GB). Auf die Vorschriften des 44 Abs 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow gezeichnet Krappmann Amtsdirektor 11
2.2. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg 2 der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 BauGB Rechtskraft Herstellung der des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg 2 der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 26.09.2016 den Bebauungsplan 067 Amselweg 2 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Bau GB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 067 Amselweg 2 tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Geltungsbereich der Satzung Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Bauamt/ Bauleitplanung, während der Dienststunden 12
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 Bau GB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow gezeichnet Krappmann Amtsdirektor 13
3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 03 Altenpflegeheim / Neue Mühle und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 03 Altenpflegeheim/ Neue Mühle und der Begründung der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z gem. 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 05.10.2016 mit Beschluss - Nr. 09 561 115 /16 gebilligte Entwurf der 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Altenpflegeheim / Neue Mühle für die Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 226/1, 694 und 696 (Erweiterung Altenpflegeheim), und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 12.12.2016 bis zum 18.01.2017 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr Do 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr Fr 8.00 Uhr 12.00 Uhr Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 14
Bad Saarow, den 02.12.2016 gezeichnet Riecke Amtsdirektor 15
B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 16
Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Hinweis auf die Ausbildungsbörse 2017 17
Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 10. Regionale Ausbildungsbörse - Die Jubiläums-Ausbildungsbörse - Rund 80 Unternehmen und Einrichtungen aus dem Land Brandenburg nutzten 2016 die Möglichkeit, sich zu präsentieren und Kontakte mit künftigen Auszubildenden zu knüpfen. Mit dem Angebot von ca. 3.800 Ausbildungsmöglichkeiten in rund 209 Ausbildungsberufen und Bildungsgängen konnten wir in den Vorjahren durchschnittlich 1.600 Besucher erreichen. Die künftigen Auszubildenden kamen von mehr als 34 Schulen in ganz Ostbrandenburg. Damit hat sich die Ausbildungsbörse inzwischen in der Region @see und im Land Brandenburg sehr erfolgreich etabliert. Wir sind uns sicher, dass diese Veranstaltungsplattform auch Ihnen bei der Suche nach zukünftigen geeigneten Fachkräften von Nutzen sein wird. Die 10. Regionale Ausbildungsbörse findet am Mittwoch, den 25. Januar 2017 von 9:00-17:00 Uhr in der EWE- Sport- und Mehrzweckhalle, Frankfurter Straße 68 in Fürstenwalde statt. Der die Börse begleitende Ausbildungskatalog hat sich als eine unverzichtbare und sehr gut genutzte Informationsquelle für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern weit über den Veranstaltungstag hinaus bewährt. Er wird für das Ausbildungsjahr 2017/2018 mehr als 200 Ausbildungsberufe und Bildungsgänge präsentieren und in einer Auflage von 500 Stück erscheinen. Zusätzlich steht er in digitaler Form bereit. Unternehmen mit entsprechenden Ausbildungsangeboten, die nicht an der Messe teilnehmen können, bieten wir ebenfalls die Möglichkeit, ihre Ausbildungsprofile kostenfrei in den Ausbildungskatalog aufzunehmen. Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nicht an der diesjährigen Ausbildungsbörse teilnehmen, können Sie zu jeder Zeit alle Ausbildungsangebote in der neuen Fachkräfte- und Ausbildungsplatzdatenbank unter fachkraefte.atsee.de kostenfrei eintragen lassen. Mehr Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/295312/ausbildungsb%c3%b6rse.html Kontakt: Stadt Fürstenwalde/Spree Wirtschaftsförderung und Tourismus Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree Ihre Ansprechpartnerin: Heike Beyse, Zimmer 138 Telefon: 03361 557-177 Telefax: 03361 557-488 h.beyse@fuerstenwalde-spree.de 18
Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45-141 oder 45-124 Fax: 033631 45-1811 Redaktion: Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/amt/amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung E-Mail post@amt-scharmuetzelsee.de eil 1 Amtliche Bek 19