Deutscher Sparkassen- und Giroverband SEPA - der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 2
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3
Die neue Kontokennung - IBAN und BIC IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. WELADED1BEK) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10- stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 87 41250035 0012343121 IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 4
Die neuen Einzugsverfahren SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Anwenderkreis Bestätigung der Mandatserteilung durch den Zahlungspflichtigen gegenüber Sparkasse SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) Verbraucher und gewerbliche Personen nicht erforderlich SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) nur gewerbliche Personen erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Erstattungsanspruch für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch für nicht autorisierte Zahlungen 8 Wochen Ausgeschlossen (Verzicht wird im Rahmen der Mandatserteilung ausgesprochen) 13 Monate nicht relevant (nur Widerruf der Firmenlastschrift ggü. Sparkasse vor Belastung) Rückgabefrist Sparkasse (z.b. wegen fehlender Kontodeckung) spätestens 5 Tage nach Fälligkeit spätestens 2 Tage nach Fälligkeit Seite 5
Der Lastschriftprozess im Überblick Zahlungsempfänger Zahlungspflichtiger 2. SEPA-Lastschriftmandat 3. Vorabinformation 1. Inkassovereinbarung 4. Lastschrifteinreichung 8. Gutschrift 1. Kundenbedingungen 7. Kontobelastung 5. Vorlage der Lastschrift bei Zahlstelle Bank Sparkasse Beckum- 6. Zahlungsverrechnung Sparkasse des Zahlungsempfängers Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen *Illustration SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Seite 6
Die Gläubiger-ID: Identifikationsmerkmale des Lastschrifteinreichers Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation des Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Seite 7
Der Lastschriftprozess im Überblick Zahlungsempfänger Zahlungspflichtiger 2. SEPA-Lastschriftmandat 3. Vorabinformation 1. Inkassovereinbarung 4. Lastschrifteinreichung 8. Gutschrift 1. Kundenbedingungen 7. Kontobelastung 5. Vorlage der Lastschrift bei Zahlstelle Bank Sparkasse Beckum- 6. Zahlungsverrechnung Sparkasse des Zahlungsempfängers Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen *Illustration SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Seite 8
Mandatsreferenz als grundlegende Neuerung des SEPA-Lastschriftverfahrens Die Mandatsreferenz-Nummer (kurz Mandatsreferenz) dient der Identifikation der jeweils erteilten Einzugsermächtigung. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben. Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden. Beispiel einer Mandatsreferenz WAF/12345-67-89 Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen Als (Sonder-)Zeichen können verwendet werden: 0 9 A Z a z :?,-( +.)/ Sollte die Mandatsreferenz bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftmandates noch nicht bekannt sein (z.b. Vertragsnummer), hat der Zahlungsempfänger diese dem Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug mitzuteilen. Seite 9
Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden Seite 10
Der Lastschriftprozess im Überblick Zahlungsempfänger Zahlungspflichtiger 2. SEPA-Lastschriftmandat 3. Vorabinformation 1. Inkassovereinbarung 4. Lastschrifteinreichung 8. Gutschrift 1. Kundenbedingungen 7. Kontobelastung 5. Vorlage der Lastschrift bei Zahlstelle Bank Sparkasse Beckum- 6. Zahlungsverrechnung Sparkasse des Zahlungsempfängers Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen *Illustration SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Seite 11
Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder in den Unternehmen In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.b. Call Center) Informationstechnologie Seite 12
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sind strategische Entscheidungen und Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank online beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit allen relevanten Kreditinstituten abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften stehen auf unserer Homepage zur Verfügung Seite 13
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschriftverfahren sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren * ISO 20022 XML-Standard Seite 14
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung Auf unserer Homepage im Bereich Firmenkunden stehen Ihnen schon jetzt zur Verfügung: allgemeine Informationen zu den SEPA Zahlverfahren Broschüren zum SEPA-Lastschriftverfahren Check-Listen für die Umsetzung in den Unternehmen Projektbegleitende Broschüre für die Unternehmen Konvertierungstools zur Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC Mustertexte und Musterbriefe für die Umsetzung laufende Informationen über Veränderungen und Neuerungen der SEPA Migrations-Verordnung Seite 15
Viel Erfolg bei der Umsetzung wünscht Ihnen: Frank Göhler Bachelor of Finance stv. Marktbereichsleiter Firmenkunden Weststr. 32, 59269 Beckum Telefon 0 25 21 / 27 215 Fax 0 25 21 / 27 318 e-mail firmenkunden@ sparkasse-beckum.de Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung. Seite 16