Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich



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Transkript:

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 03.04.2013 296. Finanzverwaltung, Zinssätze 2014 im Kontokorrentverkehr IDG-Status: öffentlich Für die im Kontokorrentverkehr mit der Finanzverwaltung stehenden Stellen sind die für das kommende Budget- bzw. Rechnungsjahr geltenden Zinssätze jeweils im Voraus festzulegen. 1. Grundlagen Die konsolidierten, externen langfristigen Schulden (Anleihen, Kassascheine, Darlehen) werden Ende 2014 voraussichtlich rund 6,28 Milliarden Franken betragen. Sie erfordern auf Jahresbasis einen Zinsaufwand (einschliesslich Kommissionen und Gebühren) von rund 161,5 Millionen Franken, was einen gerundeten Satz von 2,625 Prozent ergibt. Gegenüber dem Vorjahr 2013 liegt dieser Wert um 0,125 Prozentpunkte tiefer. 2. Zinsentwicklung Im vergangenen Jahr bewegten sich die Zinsen auf rekordtiefem Niveau. Dies war insbesondere auf die anhaltende Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone und die sehr expansive Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Verteidigung der Kursuntergrenze von Fr. 1.20 gegenüber dem Euro zurückzuführen. 2.1 Kurzfristige Zinsen Seit August 2011 gilt für den 3-Monats-Libor ein Zielband von 0 bis 0,25 Prozent. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) strebt dabei einen Satz möglichst nah bei null an. Der 3- Monats-Libor lag zu Beginn des vergangenen Jahres 2012 bei 0,06 Prozent (Durchschnitt Januar) und erreichte im Durchschnitt April einen Jahreshöchststand von 0,11 Prozent. In den Folgemonaten bildete sich der Durchschnittssatz zurück und erreichte einen Tiefststand von 0,01 Prozent im Dezember. Der Jahresdurchschnitt 2012 betrug 0,07 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt von 0,12 Prozent entspricht dies einem Rückgang um 5 Basispunkte. Zu Beginn des laufenden Jahres 2013 lagen die Durchschnittssätze bei 0,017 Prozent bzw. 0,024 Prozent (Januar bzw. Februar). Gemäss der geldpolitischen Lagebeurteilung der SNB vom 14. März 2013 wird am Mindestkurs von Fr. 1.20 pro Euro festgehalten. Das Zielband für den 3-Monats-Libor bleibt unverändert bei 0,00 0,25 Prozent. Als Richtwert für das Budget 2014 wird der von den Kreditinstituten prognostizierte Wert von durchschnittlich 0,12 Prozent eingesetzt (12-Monats- Prognose, Stand 22. Februar 2013). 2.2 Langfristige Zinsen Der für die betreffenden Kontokorrentverhältnisse massgebende Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen lag zu Beginn des vergangenen Jahres 2012 bei 0,76 Prozent (Durchschnitt Januar) und erreichte einen Höchstwert von 0,83 Prozent im Durchschnitt März. Insbesondere im 4. Quartal setzte ein stetiger Rückgang ein. Der Durchschnitt Dezember lag bei 0,53 Prozent, der Jahresdurchschnitt 2012 bei 0,66 Prozent und somit um 82 Basispunkte unter dem Wert des Vorjahres (1,48 Prozent). Zu Beginn des laufenden Jahres 2013 betrugen die Durchschnitte Januar und Februar 0,68 Prozent bzw. 0,77 Prozent. Für das Budget 2014 wird ein Prognosewert von 1,21 Prozent verwendet. Dieser Wert entspricht dem Durchschnitt der von Kreditinstituten 296/03.04.2013

prognostizierten Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen (12-Monats-Prognose, Stand 22. Februar 2013). 3. Prognosen Wirtschaftswachstum und Inflation Laut geldpolitischer Lagebeurteilung vom 14. März 2013 prognostiziert die SNB für das Jahr 2013 ein Wirtschaftswachstum von 1 bis 1,5 Prozent. Hinsichtlich Inflation rechnet die SNB mit einer durchschnittlichen Teuerung von minus 0,2 Prozent im Jahr 2013 bzw. mit einem Wert von 0,2 Prozent im Jahr 2014, dies unter Annahme eines konstanten 3-Monate-Libors von 0,00 Prozent. 4. Die internen Verrechnungssätze im einzelnen Betriebskontokorrente Gemeindebetriebe, Betriebsrechnungsstellen und Dienstabteilungen mit Globalbudget Der Zinssatz für Guthaben der Stadt auf den Betriebskontokorrenten der Gemeindebetriebe, Betriebsrechnungsstellen (ohne Liegenschaftenverwaltung) und Dienstabteilungen mit Globalbudget soll sich wie in den vergangenen Jahren an den städtischen Selbstkosten für die extern zu beschaffenden Fremdmittel orientieren, da hier zwischen Mittelbeschaffung und Mittelverwendung ein direkter Zusammenhang besteht. Der entsprechende Durchschnittssatz kommt wie unter Ziff. 1 dargelegt für das Jahr 2014 gerundet auf 2,625 Prozent zu stehen. Der interne Verrechnungssatz, welcher sich daraus ableitet und der zudem die Kassahaltungskosten der Finanzverwaltung miteinschliesst, beträgt für den gleichen Zeitraum gerundet ebenfalls 2,625 Prozent und vermindert sich gegenüber dem Vorjahreswert von 2,75 Prozent um 12,5 Basispunkte. Gemäss der im Zinssatzbeschluss des Vorjahres (STRB 538/2012) begründeten Praxisänderung werden die Schulden der Stadt auf den Betriebskontokorrenten im Sinn einer marktüblichen Unterscheidung zwischen Soll- und Haben- Zinsen unterschiedlich, d. h. zu einem Satz von 0,50 Prozent verzinst. Liegenschaftenverwaltung Am 28. November 2007 setzte der Bundesrat die geänderte Verordnung zum Mietrecht (VMWG) per 1. Januar 2008 in Kraft. Seither gilt für Mietzinsanpassungen der Referenzzinssatz, welcher vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) vierteljährlich erhoben und vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert wird. Zwischen der Mietzinskalkulation der Liegenschaftenverwaltung und der Verzinsung ihrer Guthaben und Verbindlichkeiten auf dem Kontokorrent der Finanzverwaltung besteht ein enger Zusammenhang, so dass für die Verzinsung des Kontokorrents der Referenzzinssatz massgebend ist. Der Anwendungszeitpunkt, ab dem das Kontokorrent zum Referenzzinssatz zu verzinsen ist bzw. nachfolgende Zinssatzanpassungen an den Referenzzinssatz, richten sich nach dem Zeitpunkt der Mietzinsanpassung durch die Liegenschaftenverwaltung. Im Sinne einer zweckmässigen Vereinheitlichung und aufgrund der Erwägungen in den Zinssatzbeschlüssen der Vorjahre, richtet sich die Verzinsung sämtlicher Rechnungskreise der Liegenschaftenverwaltung nach dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) und Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien Die Mietzinskalkulation richtet sich nach den Vorgaben der Wohnbauförderungserlasse von Kanton und Stadt. Für die Verzinsung von Guthaben der Stadt auf dem Kontokorrent gilt der Referenzzinssatz. Bei Kontokorrent-Schulden der Stadt gilt hingegen der Zinssatz für die übrigen verzinslichen stadtinternen Kontokorrente. Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) Für die Verzinsung des Betriebskontokorrents der Pensionskasse Stadt Zürich (ohne Barwert der zu amortisierenden Einkaufssummen) ist gemäss STRB 1861/2002 der 3-Monats- Libor sowohl für Guthaben als auch für Schulden massgebend. Demgegenüber wird der 296/03.04.2013 2/5

Barwert der zu amortisierenden Einkaufssummen der Pensionskasse gemäss STRB 1160/1994 zum damaligen versicherungstechnischen Zinsfuss von 4,00 Prozent verzinst. Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Die Verzinsung der Kontokorrente der öffentlich-rechtlichen Anstalt Unfallversicherung Stadt Zürich wurde mit STRB 1861/2002 wie folgt geregelt: Bei Guthaben der Stadt kommt der Selbstkostensatz der Stadt Zürich für die extern zu beschaffenden Fremdmittel zur Anwendung. Schulden der Stadt werden zum Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen verzinst, solange diese Konten vorwiegend Anlagecharakter haben. Diese Regelung gilt auch für das Kontokorrent der ehemaligen Unfallkasse (UK). Pensionskasse des Opernhauses Zürich Die Kontokorrentschuld der Stadt wird zum Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen verzinst, solange dieses Konto vorwiegend Anlagecharakter hat. Übrige verzinsliche stadtinterne Kontokorrente Der Zinssatz für Schulden der Stadt auf den übrigen stadtinternen Kontokorrenten (Legate / Fonds, Stiftungen Alterswohnungen und kinderreiche Familien) richtet sich in der Regel nach dem Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen abzüglich 100 Basispunkte. Der massgebende Ansatz wird jährlich auf Basis der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten Tageswerte durch die Finanzverwaltung festgelegt. Dieser Zinssatz gilt auch für das Unterkonto der Spezialfinanzierung des ewz für die Fondsmittel «naturemade-star». Sollte sich aufgrund der Zinsentwicklung ein rechnerischer Zinssatz von weniger als 0,125 Prozent ergeben, kommt ein Mindestsatz von 0,125 Prozent zur Anwendung. Übrige Kontokorrente Guthaben der Stadt auf den Kontokorrenten der Parkhaus Urania AG, der öffentlichrechtlichen Anstalt Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (ZKJ) sind zum Selbstkostensatz zu verzinsen, ebenso das Dotationskapital der AOZ. Der Zinssatz für Schulden der Stadt auf diesen Kontokorrenten richtet sich nach dem Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen abzüglich 100 Basispunkte (Mindestsatz 0,125 Prozent). Der Zinssatz für Schulden der Stadt auf weiteren Kontokorrenten richtet sich fallweise nach dem Kassazinssatz für 10-jährige Bundesanleihen abzüglich 100 Basispunkten (Mindestsatz 0,125 Prozent), nach dem Zinssatz der Zürcher Kantonalbank für Sparkonten oder nach den vertraglichen Bestimmungen. Die beim Bevölkerungsamt geleisteten Vorauszahlungen für Grabbepflanzung und unterhalt werden seit dem 1. Januar 2011 und bis auf Weiteres zu 0,5 Prozent verzinst (STRB 853/2010). Die zugunsten des Tiefbauamts zu leistenden Kautionen sind zum Zinssatz der Zürcher Kantonalbank (ZKB) für Sparkonten zu verzinsen (STRB 1072/2003). Bei den Positionen, deren Verzinsung sich nach dem Zinssatz der ZKB für Sparkonten richtet, gilt in Ergänzung der zugrunde liegenden Stadtratsbeschlüsse und sofern vertraglich nicht anders geregelt rückwirkend ab 1. Januar 2004 folgende Regelung: Bei gesplitteten massgebenden ZKB-Referenzsätzen, d.h. bei unterschiedlichen Verzinsungen je nach Höhe der Einlage, gilt für die Verzinsung durch die Stadt jeweils der niedrigere Ansatz. Weitere Kontokorrentguthaben gegenüber Dritten werden mit marktüblichen Zinssätzen belastet; dies bedeutet für bestehende und künftige Verhältnisse dieser Kategorie in der Regel die Anwendung des Selbstkostensatzes. 296/03.04.2013 3/5

Immobilien-Bewirtschaftung Gemäss STRB 777/2011 gelangt ab dem Budgetjahr 2014 das neue Verrechnungsmodell zur Anwendung. Als Zinssatz für die Kapitalverzinsung gilt der unter Ziff. 1 hergeleitete Selbstkostensatz für die extern zu beschaffenden Fremdmittel von 2,625 Prozent. Für die Immobilien-Bewirtschaftung gelten somit für die Berechnung der Basismieten für die Budgets 2014 2017 während der 4-Jahres-Periode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 und gemäss Ziff. 5.1.1 bzw. 5.1.2 der mit STRB 777/2011 genehmigten Dokumentation «IMMO- Dienstleistungen» folgende Zinssätze: Basismiete in IMMO-Objekten 2,625 Prozent, Basismiete in zugemieteten Objekten 1,313 Prozent (hälftiger Selbstkostensatz). Auf Antrag des Vorstehers des Finanzdepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Die Zinssätze im Kontokorrentverkehr mit der Finanzverwaltung werden für das Jahr 2014 wie folgt festgelegt (Zahlen des Vorjahres gemäss STRB 538/2012 und, wo notwendig, gemäss den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres): 2014 Vorjahr Betriebskontokorrente Gemeindebetriebe, % % Betriebsrechnungsstellen, (ohne Liegenschaftenverwaltung) Dienstabteilungen mit Globalbudget Schulden der Stadt 0,50 0,50 Liegenschaftenverwaltung (alle Rechnungskreise) 2,25 1 2,50 Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien Guthaben der Stadt 2,25 2 2,50 Schulden der Stadt 0,21 3 0,20 Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) Betriebskontokorrent 0,12 4 0,13 Barwert der zu amortisierenden Einkaufssumme 4,00 4,00 Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Schulden der Stadt 1,21 5 1,20 Pensionskasse Opernhaus Zürich 1,21 5 1,20 Übrige verzinsliche stadtinterne Kontokorrente 0,21 3 0,20 Übrige Kontokorrente Parkhaus Urania AG Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (ZKJ) Schulden der Stadt 0,21 3 0,20 Vorauszahlungen für Grabbepflanzungen und 0,50 0,50 -unterhalt durch Bevölkerungsamt Kautionen des Tiefbauamts 0,05 6 0,10 296/03.04.2013 4/5

Immobilien-Bewirtschaftung Kapitalzinssatz für die Berechnung der Basismiete in IMMO-Objekten 2,625 7 in zugemieteten Objekten 1,313 7 Kontokorrente mit Dritten: In der Regel marktüblich bzw. gemäss den vertraglichen Be stimmungen. 1 Die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres, d. h. nach dem effektiv gültigen Referenzzinssatz und dem Zeitpunkt der Mietzinsanpassungen bei den Wohnliegenschaften. Seit 1. Oktober 2012 liegt der Satz bei 2,25 Prozent. 2 Seit 2. Juni 2012 2,25 Prozent, die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres, d. h. nach dem Referenzzinssatz. 3 Es wird für 2014 mit einem Satz von 0,21 Prozent gerechnet, die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres. Der Mindestsatz beträgt 0,125 Prozent. 4 Es wird für 2014 mit einem Satz von 0,12 Prozent gerechnet, die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres. 5 Es wird für 2014 mit einem Satz von 1,21 Prozent gerechnet, die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres. 6 Seit 1. Januar 2013 0,05 Prozent, die effektive Belastung in der Rechnung richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Rechnungsjahres. Bei einem gesplitteten Referenzsatz der Zürcher Kantonalbank gilt in der Regel der niedrigere Ansatz (s. Ausführungen in den Erwägungen). 7 Gültigkeit dieser Sätze vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017, d. h. für die Budgets 2014 2017. 2. Mitteilung an die Departementsvorstehenden und Dienstabteilungen, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Finanzverwaltung (6), die Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien, die Unfallversicherung, die Pensionskasse, die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich und die Asyl-Organisation Zürich. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 296/03.04.2013 5/5