Gemeindeamt Unterweitersdorf 4210, Bezirk Freistadt, O.Ö.

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1 Gemeindeamt Unterweitersdorf 4210, Bezirk Freistadt, O.Ö. Zl.: GR/004/ S.i.d.P. Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterweitersdorf am Donnerstag, den im Gemeindeamt - Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr Anwesende: Bürgermeister als Vorsitzender Herr Ludwig Kürnsteiner SPÖ Vizebürgermeister Herr Wilhelm Wurm SPÖ Gemeindevorstandsmitglieder Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ Herr Erwin Pachner ÖVP Gemeinderatsmitglieder Herr Franz Lehner SPÖ Frau Almut Zillner SPÖ Herr Dipl.-Ing. Daniel Zeller SPÖ Herr Leopold Schiefer SPÖ Herr Josef Wögerer SPÖ Frau Alice Brandstetter SPÖ Herr Rainer Hofer SPÖ Herr Herbert Puchner SPÖ Herr Josef Aichinger ÖVP Herr Hubert Wöckinger ÖVP Herr Karl Barnreiter ÖVP Frau Sieglinde Hametner ÖVP Herr Anton Winkler ÖVP Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP Gemeinderats-Ersatzmitglieder Herr Markus Krieger ÖVP Vertretung für Herrn Hannes Gierlinger Entschuldigt fehlen: Gemeindevorstandsmitglieder Herr Gottfried Reiter ÖVP Gemeinderats-Ersatzmitglieder Herr Hannes Gierlinger ÖVP Vertretung für Herrn Gottfried Reiter Niemand Unentschuldigt fehlen: Seite 1

2 Der Leiter des Gemeindeamtes ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO idgf): Gde.Sekr. Matzinger Christian Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO idgf.): Keine Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 O.ö. GemO idgf.): Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard Anzahl Zuhörer: 0 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass 1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde; 2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; 3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist; 4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. 5. Als Mitunterfertiger werden gemäß 54 Abs. 3 Oö. GemO idgf. von den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen namhaft gemacht: SPÖ: Zeller Daniel ÖVP: Matzinger Johannes Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Keine. Seite 2

3 Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse: Zu 1. Berichte und Informationen des Bürgermeisters Bgm. Kürnsteiner berichtet über folgende Punkte: Stadtfest Gallneukirchen Einladung an Gemeinderäte zur Beteiligung beim VIP-Lauf am Kläranlage Baubeginn am ein Problem ist bei den Bauarbeiten aufgetreten, sodass Umplanungen notwendig waren. Die Beckenform wird abgeändert und die Gusen bekommt einen Bypass, damit das Wasser bei größeren Regenmengen ausweichen kann, wobei das Flussbett nicht trockengelegt wird. Betreubares Wohnen Infoveranstaltung am es wurden 55 Personen eingeladen, 13 Personen waren anwesend und etwa 3 Wohnungswerber haben tatsächliches Interesse gezeigt. Die Wohnungen sollen in etwa einem Jahr bezugsfertig sein. Ausbau S 10 Mühlviertler Straße o Auflageverfahren Trassenverordnung vom o Projektausstellung in Neumarkt am von 15:00-18:00 Uhr o Info-Veranstaltung der Gemeinde mit der Bürgerinitiative am um 17:00 Uhr und um 19:00 Uhr mit den Grundbesitzern und Betrieben im Betriebsbaugebiet im Gemeindesaal GV Pachner schlägt vor, die Information an die Grundbesitzer und an die Betriebe zu trennen, um etwaige Differenzen zu vermeiden. Es werden daher folgende Zeiten vereinbart: Bürgerinitiative: 17,00 Uhr Betriebe: 18,30 Uhr Grundbesitzer und Bevölkerung: 20,00 Uhr Eröffnung Schule/Kindergarten/Eltern-Kind-Zentrum am er teilt diesen Termin nochmals an alle Gemeinderatsmitglieder mit, obwohl eigentlich alle eine schriftliche Einladung erhalten hätten müssen. Zu 2. Abwicklung von Projekten auf Grund einer Übertragungsverordnung - Bericht Vorlage: AV/210/2005 Der Gemeinderat hat mit Verordnung vom die Auftragsvergaben dem Gemeindevorstand übertragen. In der Gemeindevorstandssitzung am bzw wurden folgende Aufträge erteilt: Erweiterung/Sanierung des Kindergartens bzw. der Volksschule: Fassadensanierung (Vollwärmeschutz) Kindergarten-Bestand Auftrag an Fa. Froschauer bzw. Nachträge an Fa. Aistleitner, Traussner, Kaun Gesamtkosten ca , % MwSt. Fallschutzplatten für Spielgeräte Kindergarten Auftrag an Fa. Ren Oö. FreiwaldWerkstätten - ca , % MwSt. Akustikmaßnahmen Pausenhalle Auftrag an Fa. Eurofoam GmbH, Linz ca , % MwSt. Seite 3

4 Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts. Keine Wortmeldungen die Auftragserteilungen durch den Gemeindevorstand wurden somit dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Zu 3. Ferienspaßaktion Übernahme Eintritte Freibäder Vorlage: AV/208/2005 S a c h v e r h a l t : Der Gemeinderat hat bereits seit dem Jahr 1997 den Beschluss gefasst, sich an der Ferienspaßaktion der Vereine zu beteiligen und die Kosten für die Eintritte in die Freibäder der Nachbargemeinden zu übernehmen. Die Kosten betrugen bisher: 1997: S , : S 9.233, : S 5.703, : S 6.134, : S 7.857, : 453, : 630, : 622,40 Auch für das Jahr 2005 (Sommerferien) soll wiederum diese Aktion wie folgt beschlossen werden: Übernahme der Eintrittskosten für die Freibäder Gallneukirchen/ Pregarten/Neumarkt/Kefermarkt/Badesee Tragwein (Auflegung von Gutscheinen, Abrechnung mit Gemeinden) pro Kind Gutscheine für max. 8 Eintritte (für Kinder von 6-16 Jahre Jahrgang ) Zeitraum der Gutscheinausgabe bzw. Geltungszeitraum der Gutscheine Beratungsverlauf und Anträge: Familienausschussobm. Vzbgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Ferienspaßaktion mit Ü- bernahme der Eintrittskosten zu beschließen. Keine Wortmeldungen. Die Ferienspaßaktion mit Übernahme der Eintrittskosten wird beschlossen. Zu 4. Krabbelstube - Kostenübernahme Vorlage: AV/203/2005 Der Gemeinderat hat am den Beschluss gefasst, sich an den Kosten (Elternbeitrag) der Krabbelstube Teddybär in Gallneukirchen bei Kindern aus Unterweitersdorf zu beteiligen. In letzter Zeit sind auch Anfragen hinsichtlich des Besuches der Einrichtungen in Pregarten bzw. Hagenberg gekommen, sodass eine Ausweitung des Beschlusses auf diese Gemeinden sinnvoll erscheint, da auch der Gemeindebeitrag in diesen Gemeinden günstiger ist. Seite 4

5 Beratungsverlauf und Anträge: Familienausschussobm. Vzbgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Ausweitung der Kostenübernahme auf die Krabbelstube in Hagenberg und Pregarten zu beschließen. Keine Wortmeldungen. Die Ausweitung der Kostenübernahme auf die Krabbelstube in Hagenberg und Pregarten wird beschlossen. Zu 5. Zu- u. Umbau Lehrerwohnhaus - Auftragsvergaben Vorlage: AV/209/2005 Nachdem die Mutterberatung bzw. das Eltern-Kind-Zentrum im Juni in Betrieb geht bzw. am offiziell eröffnet wird, ist die Auftragsvergabe für die Einrichtung notwendig. Auftragsvergabe: Die Einrichtung für die Mutterberatung wurde vom Land Oberösterreich vergeben die Gemeinde hat sich bei der bestehenden Ausschreibung mit den Tischen und Sesseln für das Eltern-Kind-Zentrum angehängt. Vergabevorschlag: Fa. Wiesner-Hager Möbel GmbH, 4020 Linz für Tische/Sessel 2.523,36 Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Gemeindevorstandes (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Auftragsvergabe lt. Sachverhalt zu genehmigen. Keine Wortmeldungen. Die Auftragsvergabe wird lt. Sachverhalt genehmigt. Zu 6. Kanal BA 07 (Loibersdorf/Gauschitzberg) - Aufstockung Darlehen zur Ausfinanzierung Vorlage: AV/205/2005 Der Gemeinderat hat am bzw. am die Darlehensaufnahme bei der Postsparkasse in der Höhe von ,87 zur Finanzierung des gegenständlichen Kanalbauvorhabens beschlossen. Seite 5

6 Nachdem sich die Gesamtkosten beim gegenständlichen Bauvorhaben auf Grund des Mehraufwandes beim Straßenbau auf 1, ,86 (von ,51) erhöht haben, ist zur Finanzierung eine Aufstockung des Darlehens um ,40 notwendig. Mit Schreiben vom hat die PSK mitgeteilt, dass der Aufstockung zugestimmt wird und alle anderen Bedingungen des Darlehensvertrages unverändert bleiben. Darlehenshöhe per : ,09 (statt ,69) Tilgung: unverändert lt. Tilgungsplan bis zum Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Aufstockung des Darlehens gemäß Sachverhalt zu genehmigen. Keine Wortmeldungen. Die Aufstockung des Darlehens gemäß Sachverhalt wird genehmigt. Zu 7. Kanal BA 10 - Grundsatzbeschluss über Landesförderung und Darlehensaufnahme Vorlage: AV/204/2005 Der Gemeinderat hat am den Grundsatzbeschluss über den Kanalbauabschnitt 10 (Erweiterung Betriebs- u. Mischbaugebiet) gefasst. Mit Schreiben vom (Gem / Wö) hat das Land Oberösterreich (Abt. Gemeinden) nunmehr die Landesförderung in Form eines Landesdarlehens in der Höhe von ,00 genehmigt, worüber der Schuldschein zur Beschlussfassung übermittelt wurde. Inhalt des Schuldscheines: Beschluss der Oö. Landesregierung: Darlehenshöhe: ,00 Aufbringung des Darlehens: Nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel (Siedlungswasserwirtschaft/Gemeindereferat. Zuzählung: Rückzahlung: Weitere Verpflichtungen: Nach Baufortschritt. Zins- u. tilgungsfrei auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensteilbetrages. Die Rückzahlung hat in 20 gleich bleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum 1.3. u eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern die Oö. Landesregierung auf Grund der Finanzlage der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt. Siehe Schuldschein. Seite 6

7 Darlehensaufnahme: Zur Finanzierung der Investitionskosten von ,00 ist eine Darlehensaufnahme von ,00 vorgesehen. Die Darlehensvergabe soll auf Grund der Ausschreibung für den Kanalbauabschnitt 13 erfolgen, die beschränkte Ausschreibung über die Darlehensaufnahme hat dabei folgendes ergeben (lt. Anbotöffnung vom ): Institut Aufschlag Euribor % Variabler Zinssatz Bauzeit % Fix-Zinssatz Bauzeit % Variabler Zinssatz Tilgung % 1. PSK Wien 0,090 2,287-2, Raiffeisenbank Region Gallneukirchen 0,200 2,400 3,625 2,450 0, Volksbank Linz-Mühlviertel 0,250 2,450-2,450 Basis Euribor: 2,200% Die Überprüfung der Angebote hat folgendes ergeben: PSK hat als Basis 2,197 (statt 2,200) angenommen - Fixzinssatz wurde nur von Raiffeisenbank angeboten Auf Grund der Überprüfung wird die Darlehensaufnahme bei der PSK Wien vorgeschlagen. Inhalt Darlehensvertrag: Darlehenszweck: Kanal BA 10 Erweiterung Betriebs- u. Mischbaugebiet Darlehenshöhe: ,00 Zinssatz: Bindung an den 6-Monatseuribor + 0,09%-Punkte Aufschlag Zinsanpassung halbjährlich zum u Zinsverrechnung: dekursiv, kal/360 Laufzeit: 25 Jahre exkl. Bauphase beginnend mit Bauphase: Tilgung: ab halbjährlich zum bzw Alle weiteren Vereinbarungen sind dem vorliegenden Darlehensvertrag zu entnehmen. Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, den Schuldschein und die Darlehensaufnahme gemäß Sachverhalt zu genehmigen. Keine Wortmeldungen. Der Schuldschein und die Darlehensaufnahme wird gemäß Sachverhalt genehmigt. Seite 7

8 Zu 8. Kanalbau BA 13 (Sanierung/Erweiterung Kläranlage) - Darlehensaufnahme Vorlage: AV/198/2005 Der Gemeinderat hat am den Grundsatzbeschluss über die Sanierung bzw. Erweiterung der Kläranlage gefasst und am den 1. Finanzierungsplan beschlossen. Zur Finanzierung der Investitionskosten von 1, ,00 ist eine Darlehensaufnahme von 1, ,00 vorgesehen - es wurde daher eine beschränkte Ausschreibung über die Darlehensaufnahme durchgeführt, wobei am die Anbotöffnung mit folgendem Ergebnis stattfand: Institut Aufschlag Euribor % Variabler Zinssatz Bauzeit % Fix-Zinssatz Bauzeit % Variabler Zinssatz Tilgung % 4. PSK Wien 0,090 2,287-2, Raiffeisenbank Region Gallneukirchen 0,200 2,400 3,625 2,450 0, Volksbank Linz-Mühlviertel 0,250 2,450-2,450 Basis Euribor: 2,200% Die Überprüfung der Angebote hat folgendes ergeben: PSK hat als Basis 2,197 (statt 2,200) angenommen - Fixzinssatz wurde nur von Raiffeisenbank angeboten Auf Grund der Überprüfung wird die Darlehensaufnahme bei der PSK Wien vorgeschlagen. Inhalt Darlehensvertrag: Darlehenszweck: Kanal BA 13 Erweiterung/Sanierung Kläranlage Darlehenshöhe: 1, ,00 Zinssatz: Bindung an den 6-Monatseuribor + 0,09%-Punkte Aufschlag Zinsanpassung halbjährlich zum u Zinsverrechnung: dekursiv, kal/360 Laufzeit: 25 Jahre exkl. Bauphase beginnend mit Bauphase: Tilgung: ab halbjährlich zum bzw Alle weiteren Vereinbarungen sind dem vorliegenden Darlehensvertrag zu entnehmen. Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Darlehensaufnahme bei der PSK lt. Sachverhalt zu genehmigen. Keine Wortmeldungen Die Darlehensaufnahme bei der PSK wird lt. Sachverhalt genehmigt. Seite 8

9 Zu 9. Bauhofneubau - Grundkauf Stiftinger Vorlage: AV/196/2005 Der Gemeinderat hat am einen Grundvorverkaufsvertrag für den Ankauf eines Grundstückes im Bereich des Mischbaugebiet Stiftinger mit Stiftinger Johann, Püchlstraße 22, abgeschlossen. Das Grundstück ist für den neuen Bauhof samt Altstoffsammelzentrum vorgesehen. Dieser Grundvorverkaufsvertrag ist bis zum befristet, sodass der tatsächliche Ankauf durchzuführen ist, da ansonsten das Vorkaufsrecht verfällt. Auf Grund des angeführten Gemeinderatsbeschlusses wurde daher die Vermessung durch DI. Kainmüller und die Vertragsausfertigung durch Notar Dr. Jaksche durchgeführt es liegt daher folgender Kaufvertrag zur Beschlussfassung vor: vereinbart und abgeschlossen zwischen: K a u f v e r t r a g, Herrn Johann S t i f t i n g e r, geb , Püchlstraße 22, 4210 Unterweitersdorf, als Verkäufer einerseits und der Gemeinde Unterweitersdorf, Gusentalstraße 1a, 4210 Unterweitersdorf, als Käuferin anderseits, wie folgt: I. Kaufgegenstand/Kaufpreis Herr Johann Stiftinger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 55 des Grundbuches Unterweitersdorf, ob der u.a. die Grundstücke 208/4 und 209 vorgetragen sind. Herr Johann Stiftinger verkauft an die Gemeinde Unterweitersdorf und Letztere kauft von Ersterem zur Errichtung des Gemeindebauhofes samt Altstoffsammelzentrum aus der EZ 55 des Grundbuches Unterweitersdorf die mit Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Kainmüller vom GZ 811/2003 aus den Grundstücken 209 und 208/4 neugebildeten Grundstücke 208/4 im Ausmaß von m² und 208/8 im Ausmaß von m² samt allem, was als rechtliches und tatsächliches Zubehör zu diesen Kaufgrundstücken gehört sowie mit allen Rechten und Vorteilen, mit welchen der Verkäufer die Kaufgrundstücke bisher besessen und benützt hat oder doch zu besitzen und zu benützen berechtigt war, um den einvernehmlich festgesetzten Pauschalkaufpreis von ,-- (Euro zweihundertfünfundsiebzigtausendfünfhunderteinundsechzig). II. Kaufpreisberichtigung Die Käuferin verpflichtet sich, den Kaufpreis von ,-- zu bezahlen wie folgt: 1. eine Hälfte des Kaufpreises in Höhe von ,50 innerhalb einer Woche nach jenem Beschluß des Gemeinderates Unterweitersdorf, mit dem dieser Kaufvertrag genehmigt wird, 2. den Kaufpreisrest in Höhe von ,50 Seite 9

10 innerhalb einer Woche nach Erhalt des Grundbuchsbeschlusses über die Eintragung des Eigentumsrechtes am Kaufgrundstück. Die Kaufpreisteilbeträge sind bis zur Fälligkeit nicht zu verzinsen und werden auch nicht wertgesichert vereinbart. Im Fall des Verzuges hat die Käuferin 6 % Verzugszinsen jährlich ab Fälligkeit zu bezahlen. III. Übergabe/Übernahme Die Übergabe bzw. Übernahme der Kaufgrundstücke in den tatsächlichen Besitz und Genuß der Käuferin erfolgt am Tag der Genehmigung dieses Kaufvertrages durch den Gemeinderat der Gemeinde Unterweitersdorf, von welchem Zeitpunkt angefangen Gefahr und Zufall sowie Last und Vorteil hinsichtlich der Kaufgrundstücke auf die Käuferin übergehen. IV. Gewährleistung Der Verkäufer haftet weder für eine bestimmte Eigenschaft noch Beschaffenheit oder Ausmaß der Kaufgrundstücke, wohl aber dafür, dass diese vollkommen grundbuchslastenfrei in das grundbücherliche Eigentum der Käuferin übergehen werden. V. Einverleibungsbewilligung Herr Johann Stiftinger erteilt die Einwilligung, dass aufgrund dieses Kaufvertrages und der vorangeführten Vermessungsurkunde ob der EZ 55 des Grundbuches Unterweitersdorf: 1. a) das Grundstück 208/4 in die Grundstücke 208/4, 208/7 und 208/8 sowie das Trennstück 1, b) das Grundstück 209 in das Grundstück 209 und die Trennstücke 2 und 3 geteilt, 2. das Trennstück 1 in das Grundstück 209, das Trennstück 2 in das Grundstück 208/7 und das Trennstück 3 in das Grundstück 208/4 einbezogen werden, 3. das Grundstück 208/7 lastenfrei ab- und zur EZ 219 Öffentliches Gut zugeschrieben, 4. die Grundstücke 208/4 und 208/8 lastenfrei abgeschrieben, für diese Grundstücke eine neue Einlagezahl eröffnet und ob dieser das Eigentumsrecht für die Gemeinde Unterweitersdorf Gusentalstraße 1a, 4210 Unterweitersdorf grundbücherlich einverleibt wird. VI. Erklärung der Vertragsparteien Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmungen der 934 ff ABGB, dass die in diesem Vertrag vereinbarte Leistung und Gegenleistung (Kaufgrundstücke und Kaufpreis) in einem ortsüblich angemessenen Verhältnis stehen und sie diesen Vertrag auch dann abgeschlossen hätten, wenn eine Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes vorläge. VII. Grundverkehrsgenehmigung 1. Die Käuferin erklärt, nicht Ausländerin in Sinne des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 i.d.g.f. zu sein. 2. Die Käuferin erklärt weiters, dass der vertragsgegenständliche Rechtserwerb nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 i.d.g.f. keiner grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf, da die Kaufgrundstücke 208/4 und 208/8 im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Unterweitersdorf als Bauland ausgewiesen sind. Seite 10

11 Den Vertragsparteien sind in vollem Umfang die Strafbestimmungen des 35 des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994, sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung, nämlich Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes und Rückabwicklung, bekannt. VIII. Erklärung nach der OÖ. Bauordnung Der Verkäufer erklärt im Sinne des 9 der OÖ. Bauordnung an Eides Statt, dass die Grundstücke 209 und 208/4, aus denen die Kaufgrundstücke gebildet werden, nicht mit einem Bauwerk im Sinne der OÖ. Bauordnung verbaut sind. IX. Kosten und Gebühren Sämtliche mit der Errichtung, Vergebührung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages im Zusammenhang stehenden Kosten und Abgaben aller Art gehen ebenso wie die Vermessungskosten zu Lasten der Käuferin, über deren alleinigen Auftrag dieser Vertrag errichtet wurde. X. Sonstige Bestimmungen 1. Die Käuferin beauftragt den Schriftenverfasser Notar Dr. Helfried Jaksche mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr für diesen Kaufvertrag, welche Gebührenvorschreibung vom Schriftenverfasser sogleich nach Unterfertigung dieses Kaufvertrages durch alle Vertragsparteien vorgenommen werden wird, wobei sich die Käuferin verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Gebührenvorschreibung die bekanntgegebene Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr (insgesamt 4,5 % des Kaufpreises) mit dem der Vorschreibung angeschlossenen Zahlschein auf das für das Finanzamt Rohrbach-Freistadt-Urfahr, Abteilung für Gebühren und Verkehrssteuern, eingerichtete Treuhandkonto des Schriftenverfassers bei der Notartreuhandbank zu überweisen. 2. Das Original dieses Kaufvertrages erhält nach grundbücherlicher Durchführung die Käuferin, der Verkäufer erhält eine Vertragskopie. XI. Gemeinderatsbeschluß Dieser Kaufvertrag wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Unterweitersdorf in seiner Sitzung vom genehmigt. Ausdrücklich wird festgehalten, dass dieser Vertrag hinsichtlich der Käuferin keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, den Abschluss des vorliegenden Kaufvertrages zu genehmigen. Bgm. Kürnsteiner meint, dass dies für uns eine einmalige Chance ist, in einer günstigen Lage ein günstiges Grundstück zu erwerben und deshalb ist der Abschluss dieses Kaufvertrages für uns wichtig. Gde.Sekr. Matzinger gibt bekannt, dass ein weiteres Gespräch mit Herrn Stingeder Eduard ergeben hat, dass dieser sehr wohl an einer Lösung bezüglich Zufahrtsstraße interessiert ist und daher der Kauf nicht verzögert werden soll. GR Barnreiter will etwas weiter ausholen und kommt auf einen Zeitungsartikel zu sprechen, wo eine verstärkte Zusammenarbeit im Bauhofbereich (gemeinsamer Bauhof?) der umliegenden Gemeinden (Region Feldaist) zur Diskussion stand. Seite 11

12 Bgm. Kürnsteiner erklärt dazu, dass es verschiedene Gespräche, um eine bessere wirtschaftlichere Zusammenarbeit zu ermöglichen, gegeben hat und noch geben wird. Es besteht sicherlich die Möglichkeit, gemeinsame Geräte anzukaufen bzw. zu verwenden. Der Bau eines gemeinsamen Bauhofes wurde aber nicht mehr weiterdiskutiert und wäre eventuell für die Gemeinden Pregarten, Wartberg und Hagenberg denkbar, aber wir sind schon etwas zu weit weg. Es gibt viele Diskussionen, aber noch keine konkreten Pläne und Lösungsmöglichkeiten. Bei uns herrscht jedenfalls im Bauhof ein extremer Platzmangel und wir haben uns schon bei Wöckinger Gottfried eingemietet und außerdem fällt die Bauhofhütte am Autobahndamm zusammen, sodass auch dieser Lagerplatz bald wegfallen wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass dieses Gebäude zur Gänze der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen sollte, da auch seitens der FF der Platzbedarf gegeben ist. Gde.Sekr. Matzinger findet die Grundfläche ebenfalls ideal und betont, dass wir unseren Bauhof sicher nicht zur Gänze auslagern können. Geräte, wie z. B. einen Böschungsmäher kann man sicher gemeinsam mit umliegenden Gemeinden ankaufen und verwenden. Er ist der Meinung, dass die Projekterstellung für den Bauhofbau samt Altstoffsammelzentrum sehr wichtig sein wird, aber jetzt geht es nur um den Grundkauf und der sollte durchgeführt werden. GR Hametner Sieglinde findet den Standort nicht ideal und meint, dass dieser im Betriebsbaugebiet (Hanl) sicher besser wäre. Bgm. Kürnsteiner gibt bekannt, dass auch dieser Standort diskutiert wurde, aber er ist der Meinung, dass nach dem Ausbau der S10 dieser Platz dort nicht mehr geeignet sein wird. GV Pachner kündigt an, dass auch er ein positives Gespräch mit Stingeder geführt hat und dass er ihm die Zusage gegeben hat, dass eine Zufahrtsstraße möglich sein wird. Ihm und der ÖVP-Fraktion wäre es allerdings ein Anliegen, wenn man dies im Kaufvertrag noch festhalten könnte, dass eine Zufahrt nur über die B125 erfolgen kann und über die Püchlstraße nur eine Notausfahrt errichtet wird. Gde.Sekr. Matzinger gibt zu verstehen, dass dies in Gesprächen bei der Bebauungsplanerstellung geregelt werden muss, aber im Kaufvertrag mit Stiftinger nichts verloren hat. GR Wöckinger erklärt, dass der Grundvorverkaufsvertrag keine Gültigkeit hat, weil er nicht rechtskräftig geworden ist. In der Gemeinderatssitzung am wurde der Grundvorverkaufsvertrag abgeschlossen, der aber nur unter folgenden Voraussetzungen rechtskräftig wird: Zustimmung Gemeinderat Positives Schätzgutachten Aufschließung über B125 (Vereinbarung mit Fellner Heinrich u. Maria, Stingeder Eduard, Stiftinger Theresia) Da aber keine Vereinbarung über die Aufschließung über die B125 vorliegt, ist der Grundvorverkaufsvertrag nicht rechtskräftig geworden, was auch unter Pkt. XII. des Vorverkaufsvertrages nochmals angeführt ist. Er plädiert daher für eine Verschiebung des Kaufvertragsabschlusses um 3 Monate, um nochmals Verhandlungen wegen der Aufschließung der Straße führen zu können. Bgm. Kürnsteiner betont, dass der Kaufvertrag heute abgeschlossen werden wird, weil es eine Lösung mit Stingeder geben wird und übt Kritik an der ÖVP-Fraktion und an GR Wöckinger, dass dieser aus Privatinteressen (Baugrundverkauf an der Püchlstraße) den Kauf verhindern oder zumindest verzögern will. GR Wöckinger wirft ein, dass dies eine Unterstellung ist, die er sich nicht bieten lässt. Er meint, dass eine klare Aussage des Bürgermeisters fehlt und sieht die Gefahr darin, dass der Bürgermeister immer wieder betont, dass eine Zufahrt vorhanden ist. Es ist eine Zufahrt vorhanden, aber die ist denkbar schlecht (Kreuzung Püchlstraße). GR Matzinger und GV Pachner stellen klar, dass niemand den Kauf verhindern will, es geht nur um die Sicherung der Zufahrt, dass diese nicht über die Püchlstraße erfolgen soll, und um sonst nichts. Es soll irgendwo dokumentiert werden, dass die Zufahrt nur über die B125 erfolgen kann. Vzbgm. Wurm erwähnt, dass auch über die Püchlstraße ausgefahren werden könnte, wenn Herr Stiftinger den Grund an einen Privaten verkaufen würde und erinnert daran, dass der Vertrag ausläuft und daher ein Beschluss notwendig ist. Seite 12

13 GV Pachner ersucht um eine Sitzungsunterbrechung diese wird dann von Bgm. Kürnsteiner unterbrochen und nach ca. 10 Minuten wieder aufgenommen danach ersucht GV Pachner um Aufnahme der gleichen Formulierung wie im Gemeinderatsprotokoll vom , die wie folgt lautet: Aufschließung Verkehr: Neuanlage an der westlichen Widmungsgrenze ab der Bundesstraße bis Püchlstraße, wobei die Verbindung zur Püchlstraße nur beschränkt gestattet werden soll (Winterdienst, Müllabfuhr, Feuerwehr usw.) Bgm. Kürnsteiner stimmt einer neuerlichen Aufnahme dieser Formulierung zu. Der Abschluss des vorliegenden Kaufvertrages wird genehmigt. Es wird jedoch festgehalten, dass bezüglich Verkehrsaufschließung nur eine Neuanlage an der westlichen Widmungsgrenze ab der Bundesstraße bis Püchlstraße erfolgt, wobei die Verbindung zur Püchlstraße nur beschränkt gestattet werden soll (Winterdienst, Müllabfuhr, Feuerwehr usw.) Zu 10. Bauhofneubau - Darlehensaufnahme für Grundkauf Vorlage: AV/197/2005 Der Gemeinderat hat am einen Grundvorverkaufsvertrag mit Stiftinger Johann betreffend den Ankauf eines Grundstückes für den Bauhofneubau abgeschlossen. Laut Vertrag ist der Ankauf von ca m² zum Preis von 47,00 (= ,00) vorgesehen, insgesamt werden die Ausgaben samt Nebenkosten (Vermessung, Verträge, Aufschließung usw.) ca ,00 betragen, die mittels Darlehen zwischenfinanziert werden. Es wurde daher eine beschränkte Ausschreibung über die Darlehensaufnahme durchgeführt, wobei am die Anbotöffnung mit folgendem Ergebnis stattfand: Institut Aufschlag Euribor % Zinssatz % Fixzinssatz % 7. PSK Wien 0,120 2, Raiffeisenbank Region Gallneukirchen 0,200 2,400 3, Volksbank Linz-Mühlviertel 0,250 2,450 - Basis Euribor: 2,200% Die Überprüfung der Angebote hat folgendes ergeben: PSK hat als Basis 2,197 (statt 2,200) angenommen Fixzinssatz wurde nur von Raiffeisenbank angeboten Auf Grund der Überprüfung wird die Darlehensaufnahme bei der PSK Wien vorgeschlagen. Inhalt Darlehensvertrag: Darlehenszweck: Grundkauf Bauhof Darlehenshöhe: ,00 Seite 13

14 Zinssatz: Bindung an den 6-Monatseuribor + 0,12%-Punkte Aufschlag Zinsanpassung halbjährlich zum u Zinsverrechnung: halbjährlich, dekursiv, kal/360 Laufzeit: 4 Jahre (bis zum ) Tilgung: eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit spesenfrei möglich Alle weiteren Vereinbarungen sind dem vorliegenden Darlehensvertrag zu entnehmen. Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den mehrheitlichen Antrag, die Darlehensaufnahme bei der PSK lt. Sachverhalt zu genehmigen. Keine Wortmeldungen. Die Darlehensaufnahme bei der PSK wird lt. Sachverhalt genehmigt. Zu 11. Verkehrsflächenbeitrag - Aufhebung Verordnung über Festsetzung Einheitssatz Vorlage: AV/206/2005 Der Gemeinderat hat am eine Verordnung betreffend Festsetzung des Einheitssatzes für den Beitrag zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn öffentlicher Verkehrsflächen gemäß 20 Abs. 6 Oö. Bauordnung beschlossen. In dieser Verordnung wurde der Einheitssatz mit 43,60 niedriger als der von der Oö. Landesregierung festgelegte Einheitssatz von 50,87 festgesetzt. Begründet wurde dies damit, dass mit den Herstellungskosten von 43,60 zum damaligen Zeitpunkt das Auslangen gefunden wurde. Nachdem sich der Straßenbau in den letzten Jahren erheblich verteuert hat bzw. auch die Bauausführung umfangreicher geworden ist, reicht der verminderte Einheitssatz nicht mehr aus und die Verordnung ist daher aufzuheben. Beratungsverlauf und Anträge: Bauausschussobm. Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom ) den einstimmigen Antrag, die Aufhebung der Verordnung vom zu beschließen. GR Barnreiter stellt die Frage, ob dann eine neue Verordnung beschlossen werden muss, wenn diese Verordnung aufgehoben wird und ob diese Maßnahme vielleicht von den Gemeindeprüfern angeregt wurde. Gde.Sekr. Matzinger und Bgm. Kürnsteiner geben zur Antwort, dass bei Aufhebung der Verordnung automatisch die Landesverordnung gilt und die Maßnahme von uns selbst angeregt wurde, da sich der Straßenbau erheblich verteuert hat und der verminderte Einheitssatz nicht mehr gerechtfertigt ist. Es wurde die Beschlussfassung jedoch hinausgezögert, um nicht die Anrainer des Sonnenweges, der kürzlich errichtet wurde, bereits mit dem höheren Beitrag konfrontieren zu müssen. Die Verordnung vom wird aufgehoben und dazu folgende Verordnung beschlossen: Seite 14

15 Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Unterweitersdorf vom betreffend der Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes für den Beitrag zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn öffentlicher Verkehrsflächen. Auf Grund des 20 Abs. 6 Oö. Bauordnung 1994, LGBl. 66/1994 idgf. wird verordnet: 1 Die Verordnung vom , Zl. Bau-275, wird aufgehoben. 2 Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Zu 12. Allfälliges GR Matzinger kommt auf ein Problem im Bereich des Loibersdorfer Baches zu sprechen, wo der Weg aufgrund der Hochwasserkatastrophe 2002 und neuerlicher Regenfälle fast nicht mehr befahrbar ist und bittet die Gemeinde, mit der Wildbach- und Lawinenverbauung bezüglich Sanierung Kontakt aufzunehmen. GR Winkler berichtet über die Gusen-Drainage in Wögern, wo auch immer Probleme nach größeren Regenfällen auftreten (Bauer-Wiese) dieses Problem wurde bereits mehrmals besichtigt, soll aber nochmals mit dem Gewässerbezirk abgesprochen werden. GR Zeller gibt einen Termin am um 16,00 Uhr bei der HTL in der Goethestraße bekannt, wo 2 Projekte über die Sportplatz-Seir-Gründe präsentiert werden. GR Wöckinger gibt bekannt, dass der Durchlass Püchlstraße (bei Wöckinger Franz) beschädigt ist. Bgm. Kürnsteiner bedankt sich für die Zusammenarbeit und für die Beschlüsse im 1. Halbjahr bei den Gemeinderatsmitgliedern und wünscht allen einen erholsamen Urlaub. Seite 15

16 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Ende der Sitzung: 21:10 Uhr Vorsitzender: Schriftführer: Kürnsteiner e.h. Matzinger/Lehner e.h. Gemeinderat: Gemeinderat: Matzinger e.h. Zeller e.h. Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am keine Einwendungen erhoben wurden. Unterweitersdorf, am Der Vorsitzende: Kürnsteiner e.h. Seite 16

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