Schalltechnische Untersuchung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Untersuchung"

Transkript

1 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Phys. Michael Krause Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer Dipl.-Ing. Clemens Zollmann ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz Ingenieurkammer Niedersachsen bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2013 Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann Rostocker Straße Garbsen 05137/8895-0, -95 Bearbeiter: Dipl.-Geogr. W. Meyer Durchwahl: 05137/ w.meyer@bonk-maire-hoppmann.de II - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 01/29, 5. Änderung der Stadt Blomberg Sekretariat: Tel.: 05137/ / Fax.: 05137/ /

2 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 2 Inhaltsverzeichnis... Seite 1. Auftraggeber Aufgabenstellung dieses Gutachtens Örtliche Verhältnisse Hauptgeräuschquellen Gewerbelärm Typische Emissionskennwerte Rechenansätze Logistikhallen Straßenverkehrsgeräusche Berechnung der Beurteilungspegel Rechenverfahren Rechenergebnisse Beurteilung Beurteilungsgrundlagen Beurteilung der Geräuschsituation Gewerbelärm abstrakt Logistikhallen Zusatzbelastung Öffentliches Straßennetz Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke Quellen, Richtlinien, Verordnungen... 24

3 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 3 Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist Dieses Gutachten umfasst: 24 Seiten Text 2 Anlagen Datei:06114IIg.docx, Autor: Meyer

4 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 4 1. Auftraggeber PHOENIX CONTACT GMBH & CO.KG FLACHSMARKTSTRAßE BLOMBERG 2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens Der Bebauungsplan Nr. 01/29 der STADT BLOMBERG weist gewerbliche Bauflächen mit dem Schutzanspruch eine Gewerbegebiets (GE gem. BauNVO i )) aus, die durch einen vorhandenen Betrieb genutzt werden, in dem elektrotechnische Kleinteile produziert werden. Im Rahmen der 1. Und 4. Änderung dieses Bebauungsplans wurden durch unser Büro schalltechnische Gutachten erstellt in denen die Neuausweisung von Gewerbegebietsflächen bzw. Überplanung der vorhandenen Gewerbegrundstücke schalltechnisch beurteilt wurden (vgl. Gutachten Nr ff). Mit der anstehenden 5. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes soll der Geltungsbereich nochmals erweitert und insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung einer Logistikhalle geschaffen werden. Hierzu sollen die geplanten Bauflächen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist zu ermitteln, in welchem Umfang emissionsseitige Einschränkungen für die im betrachteten Änderungsbereich gelegenen GE-Erweiterungsflächen festzusetzen sind, um den Schutzanspruch im Bereich der benachbarten schutzwürdigen Bauflächen sicherzustellen. Dabei ist die Geräuschvorbelastung ii durch die vorhandenen Gewerbegebietsflächen zu beachten. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit die Nutzung der geplanten Logistikhallen in einem Teil der betrachteten Erweiterungsflächen - mit den erforderlichen emissionsseitigen Beschränkungen zu vereinbaren sind. In diesem Zusammenhang sind die durch den mit der Nutzung der Logistikhalle neu entstehenden Erschließungsverkehr verursachten Geräuschimmissionen im Bereich der hiervon am stärksten betroffenen öffentlichen Straßen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen im Bauleitverfahren erfolgt unter Beachtung von Beiblatt 1 zu DIN iii. Darüber hinaus werden die im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens von Gewerbebetrieben maßgeblichen Regelungen der TA Lärm iv diskutiert.

5 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 5 3. Örtliche Verhältnisse Die örtliche Situation ist dem Übersichtsplan der Anlage 1 zu entnehmen. Der betrachtete Geltungs- bzw. Änderungsbereich des Bebauungsplans Nr. 01/29 ist dort dargestellt. Das Plangebiet befindet sich in Blomberg östlich der Flachsmarktstraße, beiderseits der Feldbrandstraße. Hierzu ist anzumerken, dass die derzeitige Verbindung der Feldbrandstraße zwischen der Flachsmarktstraße und der Phoenix- Contact-Allee bzw. der Kreisstraße 74 (Schmuckenberger Weg) unterbrochen und ein Teil der Verkehrsfläche überplant und als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Nach den vorliegenden Planunterlagen ist die Erweiterung der Gewerbegebietsflächen in südöstliche Richtung geplant. Dabei soll die geplante Logistikhalle südlich an den Betriebshof einer vorhandenen Lagerhalle anschließen. Die verkehrliche Erschließung der südlichen Teilflächen des Gewerbegebiets soll über eine die vorhandene Erschließungsstraße an die nördlich des Plangebiets verlaufenden Kreisstraße 74 erfolgen. Die topographischen Gegebenheiten im Bereich der geplanten Erschließungsstraße sowie im übrigen Untersuchungsgebiet werden im Rahmen der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Die nächstgelegenen, von den Geräuschen des Plangebiets am stärksten betroffenen schutzwürdigen Bauflächen schließen sich östlich bzw. westlich der Flachsmarktstraße an. Für diese Grundstücke ist nach Mitteilung des federführenden Planungsbüros (BÜRO REINOLD, Rinteln) z.t. die Schutzwürdigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets (WA gem. BauNVO), z.t. die eines Mischgebiets (MI gem. BauNVO) zu Grunde zu legen. Hierzu ist anzumerken, dass sich einige der unmittelbar westlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnhäuser im Eigentum des betrachteten Gewerbebetriebes befinden. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die Beurteilung der durch den neu entstehenden Erschließungsverkehr verursachten Straßenverkehrslärmimmissionen auf der K 74 die vorhandenen Wohnnutzungen am Schmuckenberger Weg berücksichtigt. Für diese Grundstücke ist nach Angaben des o.g. Planungsbüros die Schutzwürdigkeit eines Mischgebiets (MI gem. BauNVO) zu berücksichtigen.

6 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 6 4. Hauptgeräuschquellen 4.1 Gewerbelärm Typische Emissionskennwerte Die DIN nennt im Abschnitt für die BEURTEILUNGSZEITEN "tags und nachts" für Gewerbegebiete einen "typischen" flächenbezogenen Schallleistungspegel v von 60 db(a) und für Industriegebiete einen entsprechenden Pegelwert von 65 db(a). Dabei ist zu beachten, dass sich diese Kennwerte gem. Abschnitt 3 der Norm wie folgt definieren: Für nach der TA Lärm zu beurteilende Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen ist in der Nacht die volle Stunde... mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend, zu dem die Anlage relevant beiträgt. Ende des Zitats. Diese Definition entspricht der sogenannten ungünstigsten Nachtstunde in Nr. 6.4 der TA Lärm. Sie ist zutreffend für einzelne Betriebsgrundstücke, kann jedoch zumal bei ausgedehnten GE- und GI-Gebieten - nicht pauschal auf das gesamte Gebiet übertragen werden. Im Mittel kann daher zwischen 22 und 6 Uhr (BEURTEI- LUNGSZEIT nachts) von einem ggf. deutlich niedrigeren Emissionskennwert ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass aus den innerhalb von Gewerbegebieten einzuhaltenden IMMISSIONSRICHTWERTEN vi ein deutlicher Unterschied der am Tage und in der Nacht tatsächlich auftretenden Geräuschemissionen resultiert. Nach vorliegenden Mess- und Rechenergebnissen muss andererseits davon ausgegangen werden, dass die o.g. Emissionskennwerte am Tage ggf. eine Einschränkung der industriellen/ gewerblichen Nutzung bedeuten können. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Differenzierung der flächenbezogenen Emissionswerte für Industriegebiete (GI - BauNVO), eingeschränkte Industriegebiete (GIe), Gewerbegebiete (GE-BauNVO) und eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe) angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Zusammenstellung lediglich eine grobe Rasterung darstellt, die der Einschätzung im Rahmen der städtebaulichen Planung im Hinblick auf künftige Entwicklungen ermöglichen soll ( typisierende Betrachtung ).

7 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 7 Tabelle 1 Ausweisung bzw. Nutzungsmöglichkeit flächenbezogener Schallleistungspegel L w" in db(a) GI GIe GE GEe *) - 48 *): bei ein- oder zweischichtig arbeitenden Betrieben, deren Betriebszeit nicht in die Nachtzeit fällt, ist der in der Zeit von Uhr höchstzulässige flächenbezogene Schallleistungspegel von untergeordneter Bedeutung. Auf systematische Unterschiede zwischen den in der DIN genannten, gebietstypischen flächenbezogenen Schallleistungspegeln und den durch die aktuelle DIN definierten Emissionskontingenten wird im Abschnitt 5.1 näher eingegangen Rechenansätze Nach den Ergebnissen bisher durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen ist zu berücksichtigen, dass durch die z.z. im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel die für Allgemeine Wohngebiete maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE im Bereich der am stärksten betroffenen Nachbarwohnbebauung ausgeschöpft werden. Für diese Beurteilungspunkte ist eine Pegelerhöhung durch den Teilschallpegel der neu geplanten GE-Erweiterungsflächen auszuschließen. Die Berechnungen erfolgen unter Ansatz der derzeitig im Bebauungsplan festgesetzten Emissionsbeschränkungen. Dabei werden für die einzelnen Teilflächen des Gewerbegebiets folgende Emissionsansätze berücksichtigt:

8 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 8 Tabelle 2 - Gewerbegebiet Bestand Teilfläche LW LW [TG 1] [TG 2] [TG 4] [TG 6] [TG 7] [TG 8] [TG 9] [TG 10] [TG 11] [TG 12] [TG 13] LW : Flächenbezogener Schallleistungspegel Pegel in db(a) Unter Beachtung der plangegebenen Geräuschvorbelastung sowie der vorhandenen Vorbelastung durch die Betriebsanlagen außerhalb des Geltungsbereichs ist sicherzustellen, dass in der Summe (Vorbelastung zzgl. Teilschallpegel der GE-Erweiterungsflächen) die jeweils maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE eingehalten werden. Diese Anforderungen werden erreicht, sofern für die Erweiterungsflächen folgende flächenbezogenen Schallleistungspegel festgesetzt werden: Tabelle 3 - Gewerbegebiet Neu Teilfläche LW LW ) [TG 3] [TG 5] [TG 14] [TG 15] Pegel in db(a)

9 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Logistikhallen Für die Berechnung der i.v. mit Anlieferungsvorgängen verursachten Geräuschimmissionen von Lkw-Fahrzeugen wird eine Untersuchung der Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zugrunde gelegt. In dieser Studie wird für LKW mit einer Motorleistung < 105 kw ein längenbezogenes Fahrgeräusch von 62 db(a) genannt. Für leistungsstärkere LKW beträgt der längenbezogene Emissionskennwert 63 db(a). Die Ware wird i.d.r. zum überwiegenden Teil auf Europaletten gelagert und mit Hilfe von Handhubwagen verfahren. Entsprechend den Ergebnissen dieser Studie aus dem Jahre 2005 sind beim Einsatz von Rollcontainern und Palettenhubwagen an so genannten Außenrampen (Rampen ohne Ladeschleuse) typische Schall- Leistungspegel zwischen 76 db(a) und 89 db(a) je Vorgang maßgebend. Tabelle 4: Schall-Leistungspegel bei der Be-/ Entladung an Außenrampen Vorgang Zustand Einwirkzeit L wat,1h je Ereignis S L wamax Palettenhubwagen über Ladebordwand Palettenhubwagen über stationäre Überladebrücke Voll 88,0 1,2 116 Leer 89,1 2,5 121 Voll < 5 sec. 75,9 2,7 104 Leer 84,9 3,9 113 Rollcontainer über Ladebordwand Voll 77,4 2,9 111 Leer 77,8 1,7 112 S = Standardabweichung Bei den folgenden Berechnungen wird ein mittlerer Schall-Leistungspegel von 84 db(a) für die Bewegung einer Palette (mittels Handhubwagen) pro Stunde zu Grunde gelegt. Das gesamte, i.v. mit Warenein- bzw. -ausgängen verursachte Lkw- Verkehrsaufkommen wird vom Auftraggeber mit rd. 450 Lkw-Bewegungen am Tage (6.00 bis Uhr) abgeschätzt. Dabei sind insgesamt rd Bewegungen von Paletten mit Hilfe eines Hubwagens zu berücksichtigen. Unter Beachtung der vorgenannten Anzahl der Betriebsvorgänge sowie der o.g. Emissionskennwerte errechnen sich für die Lkw-Fahrstrecke (l 150 m) bzw. die Lkw-Ladezonen folgende Schallleistungs-Beurteilungspegel:

10 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 10 Lkw-Fahrstrecke: LWAr = 99,3 db(a) Ladezonen: LWAr = 105,8 db(a) Als Gesamt-Schallleistungs-Beurteilungspegel ergibt sich durch energetische Addition: LWAr = 106,8 db(a). In der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) ist nach den derzeitigen Planungen kein Lkw- Liefer- bzw. Ladebetrieb vorgesehen. 4.2 Straßenverkehrsgeräusche Die Berechnung der Emissionspegel der durch den vom neu entstehenden Ziel- und Quellverkehr der Logistikhalle am stärksten betroffenen Kreisstraße 74 erfolgt auf der Grundlage der RLS-90 vii unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche und der durchschnittlichen, täglichen Verkehrsstärke (DTV) einschließlich Lkw- Anteil. Die Fahrbahnoberfläche der zu untersuchenden Straßenabschnitte besteht aus Asphalt. Hierfür ist gem. RLS-90 ein Fahrbahnoberflächenkorrekturwert DStrO = 0 db(a) zugrunde zu legen. Die für Steigungen der Straßen von mehr als 5 % zu beachtenden Pegelzuschläge DStg werden im Rahmen der Ausbreitungsberechnung in Ansatz gebracht. Grundlage für die Berechnung der Emissionspegel sind die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung des Büro ZACHARIAS VERKEHRSPLANUNGEN vom April Danach sind in der Bestandssituation 2014 (ohne neu entstehenden Erschließungsverkehr) für die maßgeblichen Straßenabschnitte der folgenden Verkehrszahlen zu Grunde zu legen: 1 Verkehrsuntersuchung zur Anlage einer Logistikhalle von Phoenix Contact in der Stadt Blomberg; Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover; April 2014

11 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 11 Tabelle 5 Verkehrsmengen und Emissionspegel (Bestandssituation 2014) Straßenabschnitt DTV2014 [Kfz/24h] K 74 (West) [1] K 74 (Ost) [2] Mt [Kfz/h] MN [Kfz/h] pt [%] pn [%] vpkw [km/h] vlkw [km/h] Lm,E,T [db(a)] Lm,E,N [db(a)] ,5 2, ,4 49, ,5 2, ,6 51, ,8 3, ,3 49,9 In den letzten 2 Spalten der Tabelle sind die Emissionspegel für die K 74 unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angegeben. Im Prognosefall (Bestand zzgl. neu entstehenden Erschließungsverkehr) sind für die Straßenabschnitte folgenden Verkehrszahlen und Lkw-Anteile zu berücksichtigen: Tabelle 6 Verkehrsmengen und Emissionspegel (Prognosesituation) Straßenabschnitt K 74 (West) [1] K 74 (Ost) [2] DTV [Kfz/24h] Mt [Kfz/h] MN [Kfz/h] pt [%] pn [%] vpkw [km/h] vlkw [km/h] Lm,E,T [db(a)] Lm,E,N [db(a)] ,3 6, ,5 51, ,3 6, ,6 53, ,0 3, ,6 50,1 In den Tabellen 5 und 6 bedeutet: Straße: betrachteter Straßenabschnitt DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h M T maßgebende stündliche Verkehrsmenge (tags) in Kfz/h M N maßgebende stündliche Verkehrsmenge (nachts) in Kfz/h p T % maßgebender Lkw-Anteil tags ( Uhr) in % p N % maßgebender Lkw-Anteil nachts ( Uhr) in % v Pkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h v Lkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw in km/h L m,e,t berechneter EMISSIONSPEGEL (tags) in db(a) berechneter EMISSIONSPEGEL (nachts) in db(a) L m,e,n

12 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Berechnung der Beurteilungspegel 5.1 Rechenverfahren Im Rahmen städtebaulicher Planungen erfolgen die Berechnungen der Gewerbelärmimmissionen Frequenz-unabhängig nach dem alternativen Verfahren gemäß Nr der ISO ISO viii, da bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Angaben über die Frequenzspektren maßgebender Emittenten regelmäßig nicht vorliegen (typisierende Betrachtung, abstrakter Planfall). Berechnungen nach dem alternativen Verfahren führen bei gleichen Emissionspegeln zu höheren Immissionspegeln als die detaillierte - frequenzabhängige Berechnung (vgl. Nr der ISO ). Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass die auf der Grundlage des alternativen Verfahrens berechneten Pegelwerte spätere vereinfachte Prüfungen (emissionsseitige Prüfung) mit ausreichender Sicherheit zulassen und dass für Sonderfälle für eine detaillierte Ausbreitungsrechnung Reserven bestehen. Das Kriterium für die Betrachtung flächenhafter Geräuschemissionen wird im Sinne der ISO beachtet, dabei wird von einer Gleichverteilung der Geräuschemissionen bei einer mittleren Quellhöhe hq = 3 m über GOK ausgegangen. Im Hinblick auf die Ermittlung der Geräuschbelastung aus dem betrachteten Gewerbegebiet ist Folgendes zu beachten: Im Dezember 2006 wurde die DIN ix veröffentlicht. Bei strikter Anwendung dieser Norm ist ausschließlich die geometrisch bedingte Pegeländerung in die Ausbreitungsrechnung einzustellen. Hierdurch bleiben Zusatzdämpfungen durch Bodeneffekte, Luftabsorption usw. unberücksichtigt. Diese Zusatzdämpfungen betragen bei den im vorliegenden Fall zu beachtenden Abständen im Mittel 3 bis 5 db(a). Andererseits ist nach dem angesprochenen alternativen Verfahren der ISO die Raumwinkelkorrektur mit KO = + 3 db(a) in Ansatz zu bringen. In der Anwendung der vorgenannten Rechenverfahren ergibt sich für die Immissionsorte in den o.g. Abständen zum Plangebiet eine systematische Pegeldifferenz von ca. 1 bis 2 db(a). Eine darüberhinausgehende Pegeldifferenz tritt auf, wenn die im Bereich des jeweils betrachteten Immissionsortes ggf. auftretende Eigenabschirmung außer Acht gelassen wird; hierdurch können sich im Einzelfall Pegeldifferenzen von bis zu 20 db(a) ergeben.

13 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 13 Die angesprochenen, immissionsseitigen Pegeldifferenzen wären durch eine Reduzierung der Lärmemissionskontingente zu kompensieren. Hierdurch wären die in aktuellen Bebauungsplänen festzusetzenden Emissionskontingente entsprechend niedriger als die in früheren Plänen festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel. Bei strikter Anwendung der DIN ergäben sich daher systematische Unterschiede zu den in der Vergangenheit von der STADT BLOMBERG in anderen Gewerbegebieten insbesondere den übrigen Teilflächen des hier betrachteten Geltungsbereichs - vorgenommenen Lärmkontingentierungen. Es entstünde allein bedingt durch die formale Anwendung der genannten DIN - der Eindruck, dass aktuell geplante Gewerbe- und Industriegebiete nach schalltechnischen Kriterien weniger nutzbar seien als die in der Vergangenheit ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, weiterhin die vorgenannten Zusatzdämpfungen unter Beachtung der Vorgaben einer Berechnung nach dem alternativen Verfahren gemäß Nr der ISO in die Berechnungen einzustellen. Diese Vorgehensweise x ist in der textlichen Festsetzung zur Lärmkontingentierung bzw. der Begründung zum Bebauungsplan zu dokumentieren. Die angesprochenen Rechenverfahren wurden im Rechenprogramm soundplan xi programmiert. Die Berechnungen wurden mit folgenden voreingestellten Rechenparametern durchgeführt: Winkelschrittweite: 1 Reflexzahl: 3 Reflextiefe: 1 Reflexverlust xii : 1 db Seitenbeugung: ja Suchradius: 5000 m Bei den Berechnungen wird vorausgesetzt, dass die i.s. einschlägiger Beurteilungsverfahren zu beachtenden Pegelzuschläge (z.b. Zuschläge für eine Impuls- oder Tonhaltigkeit, Zuschläge für Geräuscheinwirkungen in Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit...) sowie abweichende Beurteilungsintervalle (z.b. volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel) im angesetzten Emissionspegel enthalten sind. Dies ist bei dem jeweiligen Einzelnachweis ebenso zu berücksichtigen wie die o.a. Randbedingungen des Ausbreitungsmodells (frequenzabhängige Berechnung, angenommene Quellhöhen...).

14 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Rechenergebnisse Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind der Tabelle 7 zu entnehmen. Die Berechnungen erfolgten für diskrete Immissionsorte im Bereich der von den Geräuschen des Plangebiets am stärksten betroffenen, schutzwürdigen Nachbarbauflächen. Dargestellt sind die zu erwartenden Beurteilungspegel, die sich bei einer Nutzung der im Bebauungsplan Nr. 01/29 gelegenen Gewerbegebietsflächen unter Beachtung der in Abschnitt angegebenen Emissionsansätze am Tage (6.00 bis Uhr) bzw. in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) ergeben). Tabelle 4 - Beurteilungspegel Gewerbelärm abstrakt - Aufpunkt Stockwerk ORIENTIERUNGSWERT a) BEURTEILUNGSPEGEL tags nachts tags nachts 1a EG ,0 36,0 1b EG ,3 33,3 2 EG ,3 35,3 3 EG ,8 38,8 3 1.OG ,2 39,2 4a EG ,6 41,6 4a 1.OG ,9 42,9 4b EG ,8 41,8 4b 1.OG ,5 42,5 5 EG ,9 40,9 5 1.OG ,4 41,4 6a EG ,5 41,5 6b EG ,6 40,6 6b 1.OG ,4 41,4 7 EG ,9 40,9 7 1.OG ,5 41,5 8 EG ,5 37,5 8 1.OG ,0 38,0 9 EG ,7 39,7 9 1.OG ,4 40,4 alle Pegelangaben in db(a) a) Anhaltswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN Für die am stärksten betroffene, vorhandene Wohnbebauung am Schmuckenberger Weg (K 74) (Aufpunkt (S)) ist in der Bestandssituation (Ohne neu entstehenden Erschließungsverkehr) von einer Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm

15 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 15 von Bestand: Aufpunkt (S) Lm,tags = 67,1 db(a) Lm,nachts = 56,7 db(a) auszugehen. Entsprechend den im Abschnitt 4.4 dargestellten Emissionspegeln im Prognosefall - mit neu entstehendem Erschließungsverkehr - ist eine Erhöhung der Immissionsbelastung um bis zu 2,3 db(a) zu erwarten, d.h. Prognose Aufpunkt (S) Lm,tags = 69,0 db(a) Lm,nachts = 59,0 db(a) 6. Beurteilung 6.1 Beurteilungsgrundlagen Im Rahmen der vorliegenden städtebaulichen Planung sind in der Beurteilung der schalltechnischen Situation die folgenden Erlasse, Richtlinien und Normen zu beachten: Beiblatt 1 zu DIN "Schallschutz im Städtebau Gewerbelärm TA LÄRM In Beiblatt 1 zu DIN "Schallschutz im Städtebau" - Teil 1, Berechnungsverfahren werden als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung u.a. die folgenden ORIENTIERUNGSWERTE genannt: bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 bzw. 40 db(a) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 bzw. 45 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten;

16 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 16 der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen. Zur Beurteilung des Einflusses unterschiedlicher Geräuschquellen ist im Beiblatt 1 zur DIN folgendes ausgeführt: Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Ende des Zitates. Nach Nr. 6.1 der TA Lärm sind bei Gewerbelärmimmissionen die folgenden IMMIS- SIONSRICHTWERTE zu beachten: c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Danach ergeben sich die folgenden zulässigen Maximalpegel: Baugebiet tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) WA WS = 85 db(a) = 60 db(a) MI/MD/MK = 90 db(a) = 65 db(a) Abschnitt 2.4 der TA Lärm beschreibt Regelungen bezüglich Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung sowie Fremdgeräuschen: Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. Im Abschnitt 7.4 der TA Lärm ist bezüglich der i.v. mit einer Anlage verursachten Verkehrslärmimmissionen folgendes ausgeführt:

17 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 17 Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissonsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswegen, Alfred-Schütte-Allee 10, Köln. Zur Frage eines ggf. relevanten Immissionsbeitrages wird im Abschnitt der TA Lärm u.a. ausgeführt: Die Genehmigung für die beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Die Pegelerhöhung bleibt kleiner als 1 db(a), wenn der Teilschallpegel der Zusatzbelastung den Immissionspegel der bestehenden Vorbelastung um mindestens 6 db(a) unterschreitet: L gesamt = L Zusatz = L Vor L Zusatz L Vor - 6 db(a) L gesamt = L Vor [ L Vor - 6 db(a) ] L gesamt = := L Vor + 0,9 < L Vor + 1 db(a). energetische Addition gemäß: L 1 L 2 = 10 LG (10 0,1 L ,1 L2 ) Im Sinne dieser Überlegung kann davon ausgegangen werden, dass ein relevanter Immissionsbeitrag auch dann nicht anzunehmen ist, wenn der Teilschallpegel der

18 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 18 zu beurteilenden Zusatzbelastung den für den Bereich schutzbedürftiger Nachbarbauflächen maßgeblichen IMMISSIONSRICHTWERT um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Neben den absoluten Skalen von RICHTWERTEN bzw. ORIENTIERUNGSWERTEN, kann auch der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegelunterschieden Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden üblicherweise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet (vgl. u.a. Sälzer xiii ): messbar (nicht messbar ): Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 db(a) werden als "nicht messbar" bezeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Überprüfung einer derartigen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist. wesentlich (nicht wesentlich): Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV - eine Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 db(a) xiv definiert. Diese Festlegung ist an den Sachverhalt geknüpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation subjektiv wahrnimmt. Rein rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungspegels eines Verkehrsweges um 3 db(a) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen Beurteilungszeitraum - bei ansonsten unveränderten Randbedingungen - verdoppelt ( + 3 db(a)) bzw. halbiert ( - 3 db(a)) wird. Insofern kann eine Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE um bis zu 3 db(a) ggf. als geringfügig angesehen werden und wäre dem gemäß abwägungsfähig. Verdoppelung : Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 db(a) werden subjektiv als "Halbierung" bzw. "Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung beschrieben. 6.2 Beurteilung der Geräuschsituation Gewerbelärm abstrakt Unter der Voraussetzung, dass für die bisher betrachteten Gewerbegebietsflächen die in Tabelle 2 bzw. die betrachteten Erweiterungsflächen die in Tabelle 3 angegebenen Emissionswerte festgesetzt werden, kann durch die Teilschallpegel des Plangebiets die Einhaltung bzw. eine Unterschreitung der maßgeblichen ORIEN- TIERUNGSWERTE im Bereich der am stärksten betroffenen Nachbarbebauung nachgewiesen werden. In diesem Fall können die ORIENTIERUNGSWERTE für Allgemeine Wohngebiete - unter der Annahme, dass die WA-ORIENTIERUNGSWERTE durch die

19 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 19 vorhandenen, außerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Betriebsteile ausgeschöpft werden in den maßgeblichen Aufpunkten (1a) bzw. (1b) in der Summe weiterhin gerade erreicht bzw. im Aufpunkt (1a) mit Lr = 56,4 db(a) geringfügig überschritten werden. (Hinweis: Eine rechnerisch ermittelte Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE um rd. 1 db(a) ist i.d.r. messtechnisch nicht nachzuweisen. => vgl. Abschnitt 6.1) Eine vergleichbare Immissionsbelastung ergibt sich für die Aufpunkte (5) und (6). Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten - historische Nachbarschaft zu den bestehenden Anlagen des Gewerbebetriebs kann u.e. eine geringfügige Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE um 1 bis 2 db(a) begründet werden. Ggf. könnte mit Blick auf die Gemengelagenregelung nach Ziffer 6.7 der TA Lärm selbst eine Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE für WA-Gebiete um bis zu 5 db(a) Eingang in die Planung finden. Unter Beachtung der für die Erweiterungsflächen ermittelten, maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel ist die Nutzung der Teilflächen [TG 3] und [TG 15] in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) nur in eingeschränktem Umfang möglich. Intensive Freiflächennutzungen z.b. ein intensiver Lkw- / Stapler-Fahrverkehr oder umfangreiche Lkw-Ladetätigkeiten sind in dieser Beurteilungszeit nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass durch eine sinnvolle Anordnung der Betriebsgebäude auf dem Betriebsgrundstück insbesondere für bodennahen Geräuschquellen (=> Lkw-Fahrverkehr) Schallpegelminderungen erreicht werden können, die dem flächenbezogenen Schallleistungspegel hinzuzurechnen sind. (vgl. Vorschlag für eine textliche Festsetzung). Damit ist der tatsächlich nutzbare ( wahre ) Schallleistungspegel höher als der o.a. immissionswirksame Kennwert. Ein Vorschlag für die Festsetzung von emissionsseitigen Einschränkungen ist dem nachfolgenden Text zu entnehmen. Vorschlag für eine textliche Festsetzung: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen flächenbezogenen Schallleistungspegel L w weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten.

20 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 20 Hier sind nach Abwägung aller Belange die Zahlenwerte L w gemäß Tabelle 2 für die Zeit von 6-22 Uhr und von 22-6 Uhr einzufügen. Bezüglich einer Festsetzung immissionswirksamer, flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) wird auf die diesbezüglich positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom verwiesen (BVerwG 4 NB 3.97). Um die Bestimmtheit der Regelungen für spätere Genehmigungsverfahren von Einzelbauvorhaben sicher zu stellen, sollten die folgenden ergänzenden Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden: Schallpegelminderungen, die im konkreten Einzelfall durch Abschirmungen erreicht werden, erhöhte Luftabsorptions- und Bodendämpfungsmaße (frequenz- und entfernungsabhängige Pegelminderungen sowie die meteorologische Korrektur nach DIN ISO , Hrsg. Deutsches Institut für Normung, Beuth Verlag Berlin, Oktober 1999) und/oder zeitliche Begrenzungen der Emissionen können bezüglich der maßgebenden Aufpunkte dem Wert des Flächenschallleistungspegels zugerechnet werden. Die festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel sind als Beurteilungspegel i.s. der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm; GMBl Seite 503ff) zu verstehen. Demgemäß ist bei einem schalltechnischen Nachweis nach dem im Anhang A zu dieser Verwaltungsvorschrift beschriebenen Verfahren vorzugehen. Eine Umverteilung der flächenbezogenen Schallleistungspegel ist zulässig wenn nachgewiesen wird, dass der aus den festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel resultierende Gesamt-Immissionswert L Gl nicht überschritten wird. Wie bereits im Abschnitt 5.1 näher ausgeführt erfolgte die Ausbreitungsrechnung unter Beachtung der Vorgaben einer Berechnung nach dem alternativen Verfahren gemäß Nr der ISO Dabei wurde die durch Bodeneffekte und Luftabsorption hervorgerufene Zusatzdämpfung für f = 500 Hz in die Berechnungen eingestellt. Dieser Sachverhalt ist in den textlichen Festsetzungen z.b. wie folgt zu dokumentieren: Die Berechnung der aus den festgesetzten Flächenschallleistungspegeln resultierenden Immissionswerte Ll ist gemäß Nr der ISO nach dem alternativen Verfahren für eine Mittenfrequenz f = 500 Hz und eine mittleren Quellhöhe hq = 3 m über GOK durchzuführen.

21 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Logistikhallen Als Gesamt-Schallleistungs-Beurteilungspegel für die Tageszeit (6.00 bis Uhr) ergibt sich unter Berücksichtigung der in Abschnitt zusammengestellten Emissionswerte für den betrachteten Lkw-Liefer- und Ladebetrieb in der Summe ein (Gesamt-)Schallleistungs-Beurteilungspegel von: LWAr = 106,8 db(a). Unter Beachtung der Größe der Teilflächen [TG14] und [TG15], in denen die Lkw- Liefer- und Ladevorgänge erfolgen sollen, sowie den für diese Flächen ermittelten flächenbezogenen Schallleistungspegeln (vgl. Tabelle 3) ist die Einhaltung folgender Bezugspegel nachzuweisen: [TG14]: LWA = lg = 108,8 db(a) [TG15]: LWA = lg = 103,3 db(a) [TG14] / [TG15]: LWA = 109,9 db(a) Damit werden die für die Teilflächen zu beachtenden, flächenbezogenen Schallleistungspegel tags sicher eingehalten bzw. unterschritten. Unter Beachtung der für die Nachtzeit ermittelten Flächenaschallleistungspegel sind diese Vorgänge nur in sehr geringem Umfang (z.b. 1 Lkw /h) denkbar. Dies ist ggf. im Einzelfall zu prüfen. Unabhängig hiervon ist nach den vorliegenden Rechenergebnissen festzustellen, dass durch die Nutzung der Logistikhallen im oben beschriebenen Umfang am Tage (6.00 bis Uhr) die jeweils maßgeblichen ORIENTIERUNGS- bzw. IMMISSIONSRICHTWERTE im Bereich der am stärksten betroffenen, schutzwürdigen Wohnnutzungen deutlich unterschritten werden. In den betrachteten Aufpunkten beträgt die Unterschreitung jeweils 10 db(a) oder mehr. Damit befinden sich die Aufpunkte nicht mehr im Einwirkungsbereich des Anlagenteils i.s. von Nr. 2.2 der TA Lärm. Insofern führen die durch die betrachtete Nutzung verursachten Geräuschimmissionen für den Fall, dass die jeweils maßgeblichen Bezugspegel durch die vorhandenen bzw. plangegebenen gewerblichen Nutzungen ausgeschöpft werden, zu keiner messbaren Pegelerhöhung.

22 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Zusatzbelastung Öffentliches Straßennetz Die Beurteilung der i.v. mit der Erweiterung des Gewerbegebiets neu entstehenden Ziel- und Quellverkehre verursachten Verkehrslärmimmissionen auf den öffentlichen Straßen ist unter Beachtung der im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren maßgeblichen TA Lärm auf Grundlage der 16. BImSchV durchzuführen. Danach sind die im Jahresmittel zu erwartenden Verkehrsmengen des Zusatzverkehrs zur Beurteilung der Straßenverkehrsgeräusche maßgeblich. Eine Betrachtung möglicher Spitzentage bzw. Spitzenstunden ist nach den Grundlagen dieser Rechtsverordnung nicht vorgesehen. Nach den vorliegenden Rechenergebnissen ist festzustellen, dass durch den i.v. mit dem Plangebiet entstehenden Erschließungsverkehr eine Erhöhung des Mittelungspegels um 3 db(a) oder mehr auf den am stärksten betroffenen Abschnitten der benachbarten Straßen (Schmuckenberger Weg) nicht anzunehmen ist. In der schalltechnisch ungünstigsten Situation ist gegenüber der Bestandssituation eine rechnerische Pegelerhöhung um bis zu 2,3 db(a) zu erwarten. Darüber hinaus ist im Bereich des Schmuckenberger Weges von einer Vermischung des durch die FIRMA PHOENIX CONTACT verursachten Erschließungsverkehrs mit dem übrigen Straßenverkehr auszugehen. Da die in Abschnitt 7.4 der TA Lärm genannten Voraussetzungen als Auslöser für Lärm mindernde Maßnahmen kumulativ zu sehen sind, ist eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich. Organisatorische Maßnahmen zur Verminderung des Verkehrslärms sind damit nicht abzuleiten. Unabhängig hiervon kann nach den Ergebnissen der durchgeführten Berechnungen eine Unterschreitung der in verschiedenen verwaltungsjuristischen 2 Entscheidungen für die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung genannten Schwellenwerte für Wohngebiete von 70 db(a) (6.00 bis Uhr) bzw. 60 db(a) (22.00 bis 6.00 Uhr) im Bereich der von den Straßenverkehrsgeräuschen am stärksten betroffenen Wohnnutzungen vorausgesetzt werden. (Dipl.-Geogr. W. Meyer) 2015 Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Rostocker Straße 22, D Garbsen 2 soweit im Rahmen der Beurteilung des Plangebietes verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist.

23 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 23 Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke db(a): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen. Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräuschquelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert L m,e in (25 m-pegel), bei Anlagengeräuschen i.d.r. der Schallleistungs-Beurteilungspegel L war. Mittelungspegel "L m" in db(a): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw. zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (6 00 bis Uhr) und "nachts" (22 00 bis 6 00 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbedingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen und Reflexionen. Beurteilungspegel in db(a): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um Pegelzu- oder -abschläge. Z.B. Schienenbonus 3 für Schienenverkehrsgeräusche bei durchgehenden Bahnstrecken; Zuschlag für Tonhaltigkeit... Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach 2 der 16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6) Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN (vgl. Abschnitt 6) Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder vergleichbaren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.b. T.A.Lärm. Ruhezeiten vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Berechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m]. Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über Geländehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht HQ = 0,5 m über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienenoberkante. Wallhöhe, Wandhöhe (H w): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis. 3 Der angesprochene Schienenbonus bei der Berechnung der BEURTEILUNGSPEGEL von Schienenwegen entfällt für Bahnstrecken ab und für Stadtbahn- und Straßenbahnstrecken ab 2019.

24 II - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 24 Quellen, Richtlinien, Verordnungen i ii iii iv v Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) bekanntgemacht im Bundesgesetzblatt I S. 1763, i.d. Fassung vom In Abschnitt 2.4 der TA Lärm ist hierzu ausgeführt: Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002, Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.v., Beuth Verlag GmbH Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl Seite 503ff; rechtsverbindlich seit dem 1.November 1998 Der flächenbezogene Schallleistungspegel L w " ergibt sich aus der Summe der Schallleistungspegel Σ L wa aller Geräuschquellen auf einer Fläche der Größe "S" gemäß: vi vii viii ix x L w " := Σ L wa - 10 lg S / 1 m² Der Kennwert entspricht nach der Nomenklatur der DIN dem Emissionskontingent EK Der IMMISSIONSRICHTWERT von 50 db(a) nachts (vgl. Nr. 6.1 der TA Lärm) betrifft den Schutzanspruch der nach der BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnungen, soweit eine derartige Nutzung durch den Bebauungsplan nicht explizit ausgeschlossen wurde. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) bekannt gegeben vom BMV mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom (siehe Verkehrsblatt 1990, Heft 7, S. 258 ff) unter Berücksichtigung der Berichtigung Februar 1992, bekannt gegeben vom BMV mit ARS 17/1992 vom (siehe Verkehrsblatt 1992, Heft 7, S. 208). DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2 Allgemeine Berechnungsverfahren. (Oktober 1999) vgl. hierzu Abschnitt A.1.4 der TA Lärm EN DIN Geräuschkontingentierung, Dezember 2006, Beuth Verlag GmbH, Berlin soweit im Rahmen der Beurteilung des Plangebiets verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist. xi Ingenieurgemeinschaft Braunstein & Berndt, Leutenbach; Programmversion 7.1 xii xiii xiv an schallharten Gebäudeflächen (Regelfall) Sälzer, Elmar: Städtebaulicher Schallschutz Bauverlag GmbH Wiesbaden und Berlin Bruckmayer, S. und Lang, J.: "Störung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Österreichische Ingenieur-Zeitschrift 112 (1967) Gösele, K. und Schupp, G.: Straßenverkehrslärm und Störung von Baugebieten. FBW-Blätter, Folge 3, 1971 Gösele, K. und Koch, S.: Die Störfähigkeit von Geräuschen verschiedener Frequenzbandbreite. Acustica 20 (1968) Kastka, J. und Buchta, E.: Zur Messung und Bewertung von Verkehrslärmbelästigungsreaktionen. Ergebnisse einer Felduntersuchung, 9. ICA, Madrid, 1977 entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze db(a) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 db(a) erreicht.

25 S Schmuckenberger Weg K Legende Beurteilungspunkt Gliederung Gewerbeflächen vgl. Anlage 2 Emission Schmuckenberger Weg Nummer des Straßenabschnittes Hauptgebäude Nebengebäude 1b 1a Flachsmarktstraße 2 WA 3 Feldbrandstraße MI 4a 4b 5 Flachsmarktstraße WA 9 6b 6a Feldbrand GA-Nr.: / II - / Anlage: 1 Datum: / Bearb.: Me 7 8 Blomberg, 5. Änderung B-Plan Nr. 01/29 - Übersichtsplan - Maßstab 1: m

26 Legende Beurteilungspunkt TG13 65/50 TG5 65/50 60/45 Teilflächen Gewerbe Flächenbezogener Schall - Leistungspegel Hauptgebäude Nebengebäude TG3 64/49 TG15 TG14 63/48 60/45 TG2 58/43 TG3 58/43 8 TG8 63/48 60/45 TG12 7 TG1 55/40 Feldbrand TG7 57/42 TG 9 58/43 1b 1a 2 WA Flachsmarktstraße 3 Feldbrandstraße MI 4a 4b TG6 Flachsmarktstraße 5 WA 55/40 6a 6b TG 10 TG11 60/45 63/48 GA-Nr.: / II - / Anlage: 2 Datum: / Bearb.: Me Blomberg, 5. Änderung B-Plan Nr. 01/29 Gliederung der Gewerbeflächen 9 Maßstab 1: , m

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG DipI g Thas Hppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Aktualisiertes schalltechnisches Gutachten

Aktualisiertes schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat.

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau der Westküstenleitung in Schleswig - Holstein - Abschnitt 4 -

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau der Westküstenleitung in Schleswig - Holstein - Abschnitt 4 - Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme

Schalltechnische Stellungnahme Bonk - Maire - Hoppann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle geäß 29b BISchG Dipl.-Ing. Thoas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schalliissionsschutz Ingenieurkaer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat. Gerke

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schalltechnische Voruntersuchung. zum Neubau des. Umspannwerkes Husum

Schalltechnische Voruntersuchung. zum Neubau des. Umspannwerkes Husum Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Raumordnungsverfahren zur A 39 Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung Bereich Lüneburg

Raumordnungsverfahren zur A 39 Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung Bereich Lüneburg Beratende Ingenieure VBI Bonk - Maire Hoppmann GbR Dr.-Ing. W. Maire Dr. rer. nat. G. Hoppmann Bauwesen - Geräusche - Erschütterungen - Luftreinhaltung www.bonk-maire-hoppmann.de Zertifiziert nach ISO

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang Ergänzung vom 30.01.2019 zum Schalltechnischen Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang hoock farney ingenieure Nr. WAN-4741-01/4741-0I_E02 vom

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Nachtrag zum schalltechnischen Gutachten

Nachtrag zum schalltechnischen Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann PartG mbb Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat.

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN NR. 9/IV/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH HÄWA GMBH INDUSTRIESTRASSE 12

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Sarcellerstr. 1 65795 Hattersheim Bericht-Nr.:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Böttcherkuhle zugl. Änderung "Teilortsbebauungsplan Süd-West, Deckblatt 2"

Böttcherkuhle zugl. Änderung Teilortsbebauungsplan Süd-West, Deckblatt 2 2 970/297 Planzeichenerklärung (BauNVO 2017, PlanZV) Nördlich Hildesheimer Straße Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete Spielplatz Jugendfreizeitplatz, siehe textl. Festsetzungen Ziff. 4

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am

Mehr

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Anlage 3 1 von 15 INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr.

Mehr

Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.0

Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.0 Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.06.2019 Auftraggeber Gemeinde Südlohn Winterswyker Str.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle nach, BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Mess-Stelle gemäß 9b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme

Schalltechnische Stellungnahme Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG DipIg Thas Hppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der Bahnhofstraße in Jeversen

Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der Bahnhofstraße in Jeversen Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Datum der Untersuchung: 16.01.2018 Nummer: 164056-1 Umfang: 11 Seiten Bericht 4 Seiten Anhang DIN A 3 Bearbeiter: Dipl.-Met.

Mehr

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21 SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL NR. 3/II/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH STADT ALBSTADT MARKTSTRASSE 35 72461 ALBSTADT FRAU GUDRUN PINHAL AUSGEFÜHRT VON: LOOS & PARTNER;

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung -

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Umspannwerk in Münchweiler Alsenz - Kontingentierung - im Auftrag von Bachtler Böhme + Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P16-007/E3

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076

Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076 Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz info@schallschutz.biz Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076 Inhalt: Bebauungsplan Am Vulkanpark Stadt

Mehr

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32 GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de

Mehr

Länder-Immissionsschutztage 2011

Länder-Immissionsschutztage 2011 Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und

Mehr

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Bericht zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 02-2016wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Ingenieurbüro für Bauakustik Schürer Passendorfer

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften. Spedition Heinrich Hamprecht. Unterlage III.1.1. Schalltechnische Untersuchung

Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften. Spedition Heinrich Hamprecht. Unterlage III.1.1. Schalltechnische Untersuchung Unterlage III.1.1 Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften Spedition Heinrich Hamprecht Unterlage III.1.1 Schalltechnische Untersuchung In der Fassung vom 16.02.2016 Entwurfsverfasser:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr