Niederschrift über die 68.öffentliche Sitzung des Gemeinderates

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1 Gemeinde Emmerting Seite: 1395 Niederschrift über die 68.öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Rathaus Emmerting 1. Stock Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm. Josef Maier 2. Bgm. Stefan Kammergruber 3. Bgm. Siegfried Ribesmeier GRin Gisela Kriegl GR Florian Maier GR Konrad Waitzhofer GR Josef Fellner GRin Olga Antesberger GR Georg Dr. Lößel GR Josef Sandhöfner GR Erwin Scheiwein GR Florian Ott Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten GR Radecker, GR Frank, GR Bergmann GR Kastenhuber und GR Schaffer Unentschuldigt fehlten Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Architekt Johann Wiesbauer Pkt. 6 GL Schmidhammer Vorsitzender: Schriftführerin: 1. Bgm. Josef Maier Inge Schaffer

2 1396 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Aktuelle Bürgerfragestunde 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Marcel Altenkirch, Brucker Str. 15, Emmerting; Errichtung eines Pferdestalls mit Bergeraum und Futterlager 4.2 Diana und Thomas Zick, Lessingstr. 13, Emmerting; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Simon-Pittner-Ring Margit Barth, Rupertistr. 18, Tyrlaching, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Simon-Pittner-Ring Anatolij Nazarov, Hauptstr. 6, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung Bau einer Fertiggarage ohne Dachstuhl mit Isolierung 4.5 Murat Erbay, Simon-Pittner-Ring 16, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports 5. Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Schließanlage 6. Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Außenanlagen/Parkplatz/Gehweg 7. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 Südost im Bereich Grundstück Flst.Nr. 783/10(Hager) - 13 a BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken 8. Vollzug der Baugesetze; Vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses 9. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Zentrum im Bereich Flst.Nr. 339 (VR-Bank/Bücherei); 13 a BauGB; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses 10. Verschiedenes 10.1 Vollzug des BayStrWG; hier: Einziehung einer öffentlichen Straße (Teilstück Sengstraße) 10.2 Spielgerät Schule 10.3 Straßenschild Fichtenstraße/Gully beim Anwesen Heinz 10.4 Konrektor ab Schuljahr 2013/ Dank Donum Vitae 10.6 Bauzeitenplan für die Alzbrücke 10.7 Büchereivertrag Gemeindebücherei Heilig-Geist 10.8 Ortszentrumsgestaltung 10.9 Kinderkrippe Oberemmerting; Anschaffung von Spiel- und Ausstattungsmaterialien 11. Wünsche und Anträge 11.1 Überprüfung verschiedener Versitzgruben 11.2 Schulweghelfer 11.3 Bericht der Schulrektorin 11.4 Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes 11.5 Anfragen GR Waitzhofer 11.6 Heckenschneiden - Hermann-Löns-Straße 11.7 Dorfplatzgestaltung

3 1397 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Maier begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und den Vertreter der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Den GRen Maier, Bergmann und Scheiwein spricht er nachträglich Glückwünsche zum Geburtstag aus. Die Gemeinderäte Kastenhuber, Radecker und Schaffer befinden sich im Urlaub, GR Bergmann und GR Frank sind dienstlich verhindert. Auf Anfrage wird das Einverständnis zur vorliegenden TO erteilt. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Die redaktionelle Änderung in Bezug auf die Anwesenheit von GR Scheiwein wird entsprechend berücksichtigt. Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: 10 : 0 (GRin Antesberger und GR Dr. Lößel waren in der letzten Sitzung nicht anwesend) 3. Aktuelle Bürgerfragestunde Es liegen keine Anträge vor. 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Marcel Altenkirch, Brucker Str. 15, Emmerting; Errichtung eines Pferdestalls mit Bergeraum und Futterlager Bgm. Maier verweist auf das Einverständnis des Gemeinderates zur vorliegenden Bauvoranfrage. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 4.2 Diana und Thomas Zick, Lessingstr. 13, Emmerting; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Simon-Pittner-Ring 1 Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen wird zugestimmt. Nachbarunterschriften müssen nachgereicht werden.

4 Margit Barth, Rupertistr. 18, Tyrlaching, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Simon-Pittner-Ring 3 Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 Am Bergmannweg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich somit um ein Genehmigungsfreistellungverfahren gemäß Art. 58 BayBO. 4.4 Anatolij Nazarov, Hauptstr. 6, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung Bau einer Fertiggarage ohne Dachstuhl mit Isolierung Nach Durchsicht der Unterlagen wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung sehr unzureichend und insbesondere in Bezug auf das vorhandene Gelände nicht nachvollziehbar ist. Es wird außerdem festgestellt, dass eine evtl. notwendig werdende Gehwegabsenkung auf Kosten des Antragstellers durchzuführen ist. Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt. Beschlussfassung: 9 : Murat Erbay, Simon-Pittner-Ring 16, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports Bgm. Maier stellt fest, dass die Nachbarunterschrift Wiesmayer verweigert wird, da aufgrund eines anhängigen Verfahrens (Abstandsflächenüberschreitung beim Anwesen Wiesmayer Thomas) nachbarschaftliche Schwierigkeiten vorhanden sind. Bgm. Maier verliest zur Sachlage einen AV des Bauamtsleiters (Telefonat mit Herrn Heigl, Landratsamt Altötting) wie folgt: Bei einer isolierten Befreiung sind von der Gemeinde u.a. zu prüfen, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, bzw. Nachbarn in ihren öffentlich rechtlich geschützten Belangen verletzt werden. Zum vorgebrachten Einwand verweist Herr Heigl auf Art. 28 BayBO (Brandwände), evtl. greift hier die 50 m³ Brutto-Rauminhaltsbestimmung (Bauordnungsrecht). Nachdem ein Verfahren Wiesmayer Thomas anhängig ist, wäre lt. Herrn Heigl vor Beschlussfassung eine gemeinsame Besprechung (Erbay, Wiesmayer, Gemeinde Emmerting) sinnvoll, evtl. mit Landratsamt Altötting. Bgm. Maier hält aufgrund des vorstehenden Sachverhalts eine Zurückstellung des Antrags für sinnvoll. Der Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Murat Erbay wird zurückgestellt. Ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten ist durchzuführen.

5 Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Schließanlage Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Maier Herrn Architekt Wiesbauer. Er verweist auf den Beschluss des Gemeinderates vom , in dem festgelegt wurde, dass der Kindergarten St. Elisabeth und die Kinderkrippe auf die elektronische Schließanlage der Grundschule aufgeschaltet wird. Ein entsprechendes Angebot der Firma Kasberger ist vorzulegen. Von Herrn Wiesbauer wird das zwischenzeitlich eingegangene Angebot der Firma Kasberger, Neuötting, vom in Höhe von ,15 vorgelegt. Die Firma Kasberger, Neuötting erhält den Auftrag zur Erweiterung der FSB- Anlage (Schule Emmerting) für den Kindergarten St. Elisabeth und die Kinderkrippe entsprechend dem vorliegenden Angebot vom über eine Summe in Höhe von ,15 incl. MWST. Beschlussfassung: 11 : 1 Herr Wiesbauer stellt fest, dass bis zur Inbetriebnahme der Kinderkrippe übergangsweise provisorische Zylinder montiert werden müssen, da die Firma Kasberger eine Lieferzeit von ca. 5 Wochen vorgibt. GR Fellner teilt mit, dass er die zum prov. Einbau benötigten Schließzylinder zur Verfügung stellt. Bgm. Maier fragt Herrn Wiesbauer ob die Inbetriebnahme am in Ordnung geht. Herr Wiesbauer bejaht die Frage und informiert über den Stand der Arbeiten wie folgt: - Ab Lieferung lose Möbel/Spielgeräte, Montage WC-Trennwand Kinder-WC und Restmontage Elektro - Ab Montage Plissee-Vorhänge, Montage Tür- und Fensterbeschläge und Fingerklemmschutz - An den Fassaden sind noch folgende Arbeiten erforderlich: 34 KW Fertigstellung Hinterlüftete Fassade 35 KW Fertigstellung Montage Holzlamellen Pergola Das Glas am Stahl-Glas-Dach und die Abtrennung zwischen Vorplatz und Kinderspielbereich unter dem Dach sollten besser nach den Außenanlagen montiert werden. Bgm.Maier wendet sich an 2. Bgm. Kammergruber und regt an, dass der Kindergartenausschuss evtl. vor Inbetriebnahme nochmals eine Besichtigung durchführt (Bgm. Maier im Urlaub).

6 Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Außenanlagen/Parkplatz/Gehweg Es liegen 3 Angebot vor: 1. Firma Swietelsky brutto ,69 2. Firma Streicher brutto ,98 3. Firma TTB Traunreut brutto ,84 Bgm. Maier teilt weiter mit, dass von der Firma Swietelsky (günstigster Bieter) die Fertigstellung erst bis spätestens zugesichert werden konnte. Die Firma wird jedoch versuchen, die Baumaßnahme vorzuziehen, kann jedoch für eine frühere Fertigstellung nicht garantieren. Allgemein wird Kritik daran geübt, dass die Ausschreibung nicht bereits früher durchgeführt wurde. Bgm. Maier sichert zu, die Firma Swietelsky im Vergabeschreiben nochmals zu ersuchen, die Bauarbeiten vor dem abzuschließen. Der Firma Swietelsky wird der Auftrag für die Baumaßnahme Außenanlage Kinderkrippe entsprechend dem Angebot vom in Höhe von ,59 brutto erteilt. Es wird um eine Fertigstellung vor dem ersucht. Bgm. Maier fragt Herrn Wiesbauer nach dem Ergebnis der durchgeführten Abnahme für die Zimmer- und Spenglerarbeiten. Herr Wiesbauer erwidert, dass der Gemeinde ein Abnahmeprotokoll vorliegen muss. Es habe jedoch keine nennenswerten Beanstandungen gegeben. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Kinderkrippe verliest Bgm. Maier einen AV des Geschäftsleiters wie folgt: Anruf von Kinderkrippenleiterin Mehring, Frau Madeleine Fischer am Kinderkrippe Emmerting voll belegt deshalb Antrag ein Kind aus Emmerting aufzunehmen. Schriftlicher Antrag der Kinderkrippe Mehring Träger Kath. Pfarrkirchenstiftung Mehring auf Kostenübernahme wird vorgelegt.

7 Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 Südost im Bereich Grundstück Flst.Nr. 783/10(Hager) - 13 a BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Fristende 12. August 2013) ist am die Stellungnahme des Landratsamtes Altötting hierzu eingegangen. Stellungnahme des Sg. 52 Hochbau: 1. In der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplanes ist zwar jetzt ein Baufenster eingetragen, dieses wurde jedoch über den gesamten Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung gelegt, so dass störend große Baukörper möglich wären, die weit über das hinausgehen, was der Betriebseigentümer derzeit an Baumaßnahmen beabsichtigt und sich in erheblichem Maße beeinträchtigend auf das Baugebiet auswirken würden. 2. Die Baugrenzen sind in unregelmäßigen Abständen an den Grundstücksgrenzen entlang geführt und scheinen eher zufällig aufgrund von Zeichenungenauigkeiten entstanden zu sein. Auch die gewählte Strichstärke der Baugrenze entspricht in der Realität mindestens einem halben Meter. Eine größere Zeichengenauigkeit ist daher zwingend notwendig. 3. Nachdem die derzeit eingetragenen Baugrenzen mehr oder minder an den Grundstücksgrenzen verlaufen, könnte unter Umständen ein unmittelbarer Grenzanbau entstehen, was jedoch nicht im Sinne der Nachbarn und der Gemeinde sein dürfte. 4. Aus den in den Punkten 1 bis 3 genannten Gründen wird eine Reduzierung des Baufensters auf die tatsächlich dem vorhandenen Betrieb zugestandene Erweiterung für erforderlich gehalten. Darüber hinaus wird eine ergänzende Festsetzung, nach der die Abstandsflächen des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO einzuhalten sind, empfohlen (siehe Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO). 5. Die Gültigkeit der Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes bezieht sich wohl auch auf die darin enthaltenen Planeinträge zur Geschosszahl, zur Dachform und zur Bauweise. Eine entsprechende Ergänzung dieser Einträge in der Zeichnung ist daher noch vorzunehmen. 6. Zur Unterscheidung von der Geltungsbereichsgrenze ist für die Baugrenze, das in der Planzeichenverordnung enthaltene Symbol zu verwenden. Dies ist insbesondere bei Schwarz- Weiß-Kopien von Bedeutung. 7. Die Überschrift zu den Pflanzlisten wurde nun von Mögliche Bepflanzung in Pflanzliste für den neuen Geltungsbereich, aus der ausgewählt werden kann, bei verpflichtender oder nicht verpflichtender Bepflanzung abgeändert. Der bereits in der letzten Stellungnahme festgestellte Mangel, dass der Bebauungsplan keinerlei verbindliche Festsetzungen über vorzunehmende Pflanzungen enthält und auch die ursprünglich festgesetzten Baumpflanzungen entfallen sind, ist damit nach wie vor nicht behoben. 8. Aufgrund negativer einschlägiger Erfahrungen wird empfohlen, in den Bebauungsplan auch eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen oder Sonnen-kollektoren auf Dächern aufzunehmen (Vorschlag: Solaranlagen auf Dächern sind nur zulässig, wenn sie in die

8 1402 Dachfläche integriert oder parallel zu dieser in einem Abstand von maximal 20 cm gemessen von OK Dachfläche bis OK Solaranlage angeordnet werden. ). Stellungnahme des Sg. 52 Tiefbau: Keine Äußerung Stellungnahme des Sg. 53 Landschaftspflege, Grünordnung und Gartenbau: Aus der Sicht der Grünordnung wird bemängelt, dass der Bebauungsplan zwar eine Pflanzenliste aber keinerlei verbindliche Festsetzungen über Art und Umfang der notwendigen Bepflanzungen enthält. Diese Festsetzungen sind notwendig, um eine Bepflanzung rechtlich durchsetzen zu können. Landratsamt Altötting untere Naturschutzbehörde Die Sandrose (Rosa carolina) wächst auf Sandböden und verträgt keinen Kalk im Boden. Sie ist im Botanischen Informationsknoten Bayern nicht als heimische Rose enthalten. Gemäß 40 Abs. 4 BNatSchG bedarf das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur der Genehmigung der zuständigen Behörde. Von dem Erfordernis einer Genehmigung ist gem. 40 Abs. 4 Nr. 4 BNatSchG das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 01. März 2020 ausgenommen; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Vom Planungsbüro Klimpel sind die vorgebrachten Stellungnahmen einzuarbeiten, eine neue geänderte Entwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem Landratsamt Altötting abzusprechen. Im Anschluss daran wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Ergänzung hierzu: Im Zuge dieser Änderung ist das Baufenster zu reduzieren, ein unmittelbarer Grenzanbau zu vermeiden und grundsätzlich auf eine größere Zeichengenauigkeit zu achten. Angaben bzgl. der Abstandsflächen, Geschosszahl, Dachform, Bauweise, Symbol für die Geltungsbereichsgrenze, Festsetzungen zur Grünordnung/Bepflanzung sind zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. In diesem Zuge wird die Sandrose (Rosa carolina) gestrichen. Eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen / Sonnenkollektoren auf Dächern wird nicht vorgenommen, da ggf. wegen der Lage von Gebäuden eine Aufständerung notwendig wird, um eine PV-Anlage usw. sinnvoll/vernünftig zu betreiben.

9 Vollzug der Baugesetze; Vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Grundstückseigentümer und Grundstücksnachbarn wurden folgende Stellungnahmen vorgelegt, die beschlussmäßig zu behandeln sind. Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben v Auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BLmSchV / Verkehrslärmschutzrichtlinien VlärmSchR) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Wasserversorgung VG Emmerting, Schreiben v Das gesamt Gebäude ist nur mit einem Wasserzähler QN 2,5 ausgestattet. Wasserintensives Gewerbe ist daher nicht möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen LRA SG 22 Umwelttechnik, Schreiben v Die Bezeichnung Veranstaltungsraum ist nicht konkret oder geschützt und kann auch wesentlich störende Nutzungen beinhalten. Eine Konfliktsituation ist insbesondere mit einem möglichen Nachtbetrieb (z.b. Diskoveranstaltungen) im Zusammenhang mit der dominanten Wohnnutzung in der Nachbarschaft gegeben. Ob die festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel für den Antragsteller und die Anforderung eines nicht störenden Gewerbebetriebs nicht erheblich einschränkend sind, soll im Vorfeld geprüft und konkretisiert werden. Eine Festsetzung zu einer gutachterlichen schalltechnischen Prüfung von Bauvorhaben soll Inhalt der Bebauungsplanänderung sein. Laut Telefonat mit Herrn Althammer wurde überlesen, dass Veranstaltungsräume in der Bebauungsplanänderungen nicht zum Tragen kommen. Somit ist dieser Hinweis überflüssig.

10 1404 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v Abwasserentsorgung Hinsichtlich der der Regenwasserversickerung wird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verwiesen. Wenn die Versickerungsanlagen diesen Anforderungen entsprechen, ist die Einleitung genehmigungsfrei. Ansonsten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Altötting erforderlich. Wasserversorgung Die Versorgung mit Brauch- und Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität ist durch die Gemeinde sicher zu stellen. Oberflächengewässer und Grundwasser Oberflächengewässer sind im Planungsbereich nicht vorhanden. Grundsätzlich besteht bei Starkregenereignissen immer die Gefahr von Überschwemmungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser. Im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes ist zeitweise mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen. Altlasten und altlastenverdächtige Flächen Im Änderungsbereich sind keine Altlasten bekannt. Sollten dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, die auf eine Altlast o.a. hinweisen, sind das Landratsamt Altötting und das Wasserwirtschaftsamt zu verständigen. Ergänzender Hinweis zur PFOA-Belastung der Böden Gemäß den vorliegenden Planunterlagen liegt die Fläche des Vorhabens am Zentrum des Gebietes der vermuteten Belastung mit PFOA. Aus diesem Grund kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Belastung der Böden durch PFOA nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei größeren Bauvorhaben die mit einem Bodenaushub von mehr als 500 m³ verbunden sind, eine Beprobung auf PFOA zu fordern. Wir bitten in diesem Fall die weitere Vorgehensweise mit dem Landratsamt Altötting und uns abzustimmen. Bgm. Maier spricht sich gegen die Aufnahme eines Hinweises in Bezug auf wild abfließendes Oberflächenwasser aus. In Sachen PFOA wird er sich nochmals um eine Abklärung mit dem LRA AÖ bzw. der Firma Dyneon Burgkirchen bemühen. Inwieweit dieser Sachverhalt überhaupt noch zutrifft ist bis heute nicht geklärt. Es werden keine Hinweise in Bezug auf wild abfließendes Oberflächenwasser aufgenommen.

11 1405 Beschlussfassung: 11 : 1 Die Hinweise bzgl. Grundwasser und PFOA-Belastung werden in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Die Errichtung einer sog. Weissen Wanne gegen steigendes Grundwasser wird trotz vorhandener Bebauung - ebenfalls als Hinweis aufgenommen. b) Fassung des Satzungsbeschlusses Die vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10 wird unter Berücksichtigung der heutigen Beschlüsse als Satzung beschlossen. 9. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Zentrum im Bereich Flst.Nr. 339 (VR-Bank/Bücherei); 13 a BauGB; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses Bgm. Maier teilt mit, dass dieser TOP zurückgestellt werden muss, da Herr Architekt Brodmann bezüglich der Weiterführung des Verfahrens noch einige Dinge abklären muss. Der Bauausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die Stellungnahmen abarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. 10. Verschiedenes 10.1 Vollzug des BayStrWG; hier: Einziehung einer öffentlichen Straße (Teilstück Sengstraße) Bereits in der GR-Sitzung am wurde eine Sitzungsvorlage für das Einziehungsverfahren nach dem BayStrWG behandelt; jedoch ohne Abschluss. Nachdem zwischenzeitlich eine Einigung mit Fam. Feichtner erzielt wurde und eine entsprechende Beschlussfassung in der GR-Sitzung am erfolgte, ist jetzt das Einziehungsverfahren nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz zu beschließen. Ein Teilstück der Sengstraße - kurz nach der Unterführung bis Einmündung in die Brucker Straße soll als öffentliche Straße eingezogen werden (s. beil. Lageplan v ). Die Absicht der Einziehung wird gemäß Art. 8 BayStrWG drei Monate ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden die in Frage kommenden Versorger bzw. das Landratsamt Altötting schriftlich verständigt und um Stellungnahme hierzu gebeten.

12 Spielgerät Schule Nach Ablauf der Frist wird die Angelegenheit erneut dem Gemeinderat vorgelegt. Bgm. Maier legt einen Lageplan vor, aus dem die Platzierung des neuen Spielgerätes ersichtlich ist. Der Standort wurde lt. AV BT Klimpel von der Schulrektorin in Absprache mit Bauhofleiter Leidmann ausgewählt. Bgm. Maier fügt an, dass er sich aufgrund der weiten Entfernung gegen diesen Standort (hinteres Eck Grenze Morawa/frühere Kugelstoßanlage) ausspricht. Festgestellt wird, dass die Hälfte der Anschaffungskosten für das Spielgerät bereits durch eine Spende eingegangen ist. Der Gemeinderat ist allgemein der Ansicht, dass für das Spielgerät ein etwas exponierter Standort gesucht werden sollte. Mit der Schulrektorin ist hinsichtlich einer plausiblen Erklärung für den gewählten Standort nochmals ein Gespräch zu führen Straßenschild Fichtenstraße/Gully beim Anwesen Heinz Bgm. Maier verweist auf TOP 6 vom und verliest eine Mitteilung des Bauhofleiters über die Erledigung (Versetzung Straßenschild/Gully Heinz gereinigt Beobachtung) Konrektor ab Schuljahr 2013/14 Bgm. Maier teilt mit, dass ab dem neuen Schuljahr 2013/14 Herr Franz Schweizer als Konrektor seinen Dienst antritt Dank Donum Vitae Der Verein bedankt sich mit Schreiben vom für die gemeindliche Spende Bauzeitenplan für die Alzbrücke Der geänderte Bauzeitenplan für die Sanierung der Alzbrücke wird jedem Gemeinderatsmitglied ausgehändigt.

13 Büchereivertrag Gemeindebücherei Heilig-Geist Bgm. Maier teilt mit, dass der Büchereivertrag zum Abschluss gebracht wurde Ortszentrumsgestaltung Die für die Zuschussgewährung erforderlichen Unterlagen wurden zwischenzeitlich dem Amt für ländliche Entwicklung, München, zugesandt Kinderkrippe Oberemmerting; Anschaffung von Spiel- und Ausstattungsmaterialien Bgm. Maier teilt mit, dass die am Bau beteiligten Firmen von seiten der Gemeinde angeschrieben und um entsprechende Spenden gebeten wurden. 11. Wünsche und Anträge 11.1 Überprüfung verschiedener Versitzgruben 2. Bgm. Kammergruber spricht die Versitzgrube im Bereich Jansen, Fischerweg an. Die Versitzgrube fasst das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr. Er schlägt daher vor, die Grube als Überlaufgrube zu nutzen und im Bereich weiter vorne eine neue Versitzgrube zu errichten. GR Fellner verweist auf die Versitzgrube im Bereich Neumaier Untere Dorfstraße, bei der auch im Schachtdeckel Wasser stand. Die Angelegenheit sollte vom Bauhof abgeklärt und in der nächsten Bauausschusssitzung aufgegriffen werden. Mit der Errichtung einer neuen Versitzgrube im Bereich Fischerweg 52 (wie vorstehend beschrieben) besteht Einverständnis. Bgm. Maier sichert eine Aufstellung durch Bauhofleiter Leidmann zu, aus der hervorgeht in welchen Bereichen Sanierungsbedarf besteht Schulweghelfer GRin Kriegl weist auf den Schulbeginn hin und fragt an, ob wie in den vergangenen Jahren bei den Gemeinderäten Bereitschaft besteht sich als Schulweghelfer zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechend ausgearbeiteter Plan liegt bereits vor.

14 Bericht der Schulrektorin Bgm. Maier teilt mit, dass die Rektorin der Grundschule, Frau Heininger, ihren Bericht über die Schulsituation in der Oktobersitzung halten möchte, da sich zu diesem Zeitpunkt auch der neue Konrektor vorstellen kann Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes GR Maier stellt den Antrag, das Geschwindigkeitsmessgerät in der Nikolaus-Lenau-Straße aufzustellen, da anscheinend in diesem Bereich zu schnell gefahren wird. Bgm. Maier sagt die Aufstellung zu Anfragen GR Waitzhofer - Im Bereich Kastler Str. bei Loch Richtung Penny-Markt müssen zwei Laternen ausgeschnitten werden. Erledigung wird zugesagt - Gibt es eine Regelung in Bezug auf die Abstände zur Straße beim Bewirtschaften der Felder. Das Bankett sollte eine Breite von 50 cm haben, stellt Bgm. Maier fest. - Aufgestellte Verbotsschilder im Bereich Wild, Augasse, befinden sich zwar im Privatbereich, sind jedoch sehr mißverständlich. Bgm. Maier stellt hierzu fest, dass er mit der Polizei, Herrn Reischer, nach dessen Urlaub einen Ortstermin anberaumen wird. - Knoglerstraße werden die ACO-Drainrinnen gesetzt? Bgm. Maier erwidert, dass BT Klimpel diese Maßnahme überwachen wird. - Der Rundungsbereich Schmidbauer wurde mit großen Steinen aufgefüllt. Kann so nicht bleiben. Bgm. Maier erklärt, dass lt. Ausschreibung ein anderes Material vorgesehen war. GR Ott bezieht sich auf ein Gespräch mit BT Klimpel, in dem er eine Stellungnahme zur Änderung verlangt hat. Eine Notiz über die geänderte Maßnahme, die lediglich zur Kenntnisnahme dient, sei hier nicht ausreichend. Die Angelegenheit wird abgeklärt.

15 Heckenschneiden - Hermann-Löns-Straße 3. Bgm. Ribesmeier weist darauf hin, dass in der Hermann-Löns-Straße die Hecken in den öffentlichen Straßenbereich wachsen. An die Eigentümer ist bereits eine entsprechende Aufforderung ergangen, stellt Bgm. Maier fest. GR Fellner berichtet, dass auch im Bereich der Brucker Straße noch keine Arbeiten (Beseitigung der überhängenden Sträucher) ausgeführt wurden. Auch hier ist die Verwaltung bereits beauftragt entsprechende Aufforderungen auszusprechen (mit Abdruck an den Bauhof zur Überwachung) Dorfplatzgestaltung GR Ott stellt fest, dass im Kreuzungsbereich Obere/Untere Dorfstraße zu schnell gefahren wird. Er weist darauf hin, dass eine Verschwenkung der Straße den Verkehr wesentlich beruhigen würde. Die Verwirklichung des 2. Bauabschnitts würde hier eine Lösung bieten. Ende des öffentlichen Teils.

16 Gemeinde Emmerting Seite: 1395 Niederschrift über die 68.öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Rathaus Emmerting 1. Stock Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm. Josef Maier 2. Bgm. Stefan Kammergruber 3. Bgm. Siegfried Ribesmeier GRin Gisela Kriegl GR Florian Maier GR Konrad Waitzhofer GR Josef Fellner GRin Olga Antesberger GR Georg Dr. Lößel GR Josef Sandhöfner GR Erwin Scheiwein GR Florian Ott Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten GR Radecker, GR Frank, GR Bergmann GR Kastenhuber und GR Schaffer Unentschuldigt fehlten Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Architekt Johann Wiesbauer Pkt. 6 GL Schmidhammer Vorsitzender: Schriftführerin: 1. Bgm. Josef Maier Inge Schaffer

17 1396 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Aktuelle Bürgerfragestunde 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Marcel Altenkirch, Brucker Str. 15, Emmerting; Errichtung eines Pferdestalls mit Bergeraum und Futterlager 4.2 Diana und Thomas Zick, Lessingstr. 13, Emmerting; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Simon-Pittner-Ring Margit Barth, Rupertistr. 18, Tyrlaching, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Simon-Pittner-Ring Anatolij Nazarov, Hauptstr. 6, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung Bau einer Fertiggarage ohne Dachstuhl mit Isolierung 4.5 Murat Erbay, Simon-Pittner-Ring 16, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports 5. Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Schließanlage 6. Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Außenanlagen/Parkplatz/Gehweg 7. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 Südost im Bereich Grundstück Flst.Nr. 783/10(Hager) - 13 a BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken 8. Vollzug der Baugesetze; Vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses 9. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Zentrum im Bereich Flst.Nr. 339 (VR-Bank/Bücherei); 13 a BauGB; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses 10. Verschiedenes 10.1 Vollzug des BayStrWG; hier: Einziehung einer öffentlichen Straße (Teilstück Sengstraße) 10.2 Spielgerät Schule 10.3 Straßenschild Fichtenstraße/Gully beim Anwesen Heinz 10.4 Konrektor ab Schuljahr 2013/ Dank Donum Vitae 10.6 Bauzeitenplan für die Alzbrücke 10.7 Büchereivertrag Gemeindebücherei Heilig-Geist 10.8 Ortszentrumsgestaltung 10.9 Kinderkrippe Oberemmerting; Anschaffung von Spiel- und Ausstattungsmaterialien 11. Wünsche und Anträge 11.1 Überprüfung verschiedener Versitzgruben 11.2 Schulweghelfer 11.3 Bericht der Schulrektorin 11.4 Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes 11.5 Anfragen GR Waitzhofer 11.6 Heckenschneiden - Hermann-Löns-Straße 11.7 Dorfplatzgestaltung

18 1397 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Maier begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und den Vertreter der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Den GRen Maier, Bergmann und Scheiwein spricht er nachträglich Glückwünsche zum Geburtstag aus. Die Gemeinderäte Kastenhuber, Radecker und Schaffer befinden sich im Urlaub, GR Bergmann und GR Frank sind dienstlich verhindert. Auf Anfrage wird das Einverständnis zur vorliegenden TO erteilt. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Die redaktionelle Änderung in Bezug auf die Anwesenheit von GR Scheiwein wird entsprechend berücksichtigt. Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: 10 : 0 (GRin Antesberger und GR Dr. Lößel waren in der letzten Sitzung nicht anwesend) 3. Aktuelle Bürgerfragestunde Es liegen keine Anträge vor. 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Marcel Altenkirch, Brucker Str. 15, Emmerting; Errichtung eines Pferdestalls mit Bergeraum und Futterlager Bgm. Maier verweist auf das Einverständnis des Gemeinderates zur vorliegenden Bauvoranfrage. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 4.2 Diana und Thomas Zick, Lessingstr. 13, Emmerting; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Simon-Pittner-Ring 1 Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen wird zugestimmt. Nachbarunterschriften müssen nachgereicht werden.

19 Margit Barth, Rupertistr. 18, Tyrlaching, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Simon-Pittner-Ring 3 Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 Am Bergmannweg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich somit um ein Genehmigungsfreistellungverfahren gemäß Art. 58 BayBO. 4.4 Anatolij Nazarov, Hauptstr. 6, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung Bau einer Fertiggarage ohne Dachstuhl mit Isolierung Nach Durchsicht der Unterlagen wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung sehr unzureichend und insbesondere in Bezug auf das vorhandene Gelände nicht nachvollziehbar ist. Es wird außerdem festgestellt, dass eine evtl. notwendig werdende Gehwegabsenkung auf Kosten des Antragstellers durchzuführen ist. Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt. Beschlussfassung: 9 : Murat Erbay, Simon-Pittner-Ring 16, Emmerting; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports Bgm. Maier stellt fest, dass die Nachbarunterschrift Wiesmayer verweigert wird, da aufgrund eines anhängigen Verfahrens (Abstandsflächenüberschreitung beim Anwesen Wiesmayer Thomas) nachbarschaftliche Schwierigkeiten vorhanden sind. Bgm. Maier verliest zur Sachlage einen AV des Bauamtsleiters (Telefonat mit Herrn Heigl, Landratsamt Altötting) wie folgt: Bei einer isolierten Befreiung sind von der Gemeinde u.a. zu prüfen, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, bzw. Nachbarn in ihren öffentlich rechtlich geschützten Belangen verletzt werden. Zum vorgebrachten Einwand verweist Herr Heigl auf Art. 28 BayBO (Brandwände), evtl. greift hier die 50 m³ Brutto-Rauminhaltsbestimmung (Bauordnungsrecht). Nachdem ein Verfahren Wiesmayer Thomas anhängig ist, wäre lt. Herrn Heigl vor Beschlussfassung eine gemeinsame Besprechung (Erbay, Wiesmayer, Gemeinde Emmerting) sinnvoll, evtl. mit Landratsamt Altötting. Bgm. Maier hält aufgrund des vorstehenden Sachverhalts eine Zurückstellung des Antrags für sinnvoll. Der Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Murat Erbay wird zurückgestellt. Ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten ist durchzuführen.

20 Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Schließanlage Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Maier Herrn Architekt Wiesbauer. Er verweist auf den Beschluss des Gemeinderates vom , in dem festgelegt wurde, dass der Kindergarten St. Elisabeth und die Kinderkrippe auf die elektronische Schließanlage der Grundschule aufgeschaltet wird. Ein entsprechendes Angebot der Firma Kasberger ist vorzulegen. Von Herrn Wiesbauer wird das zwischenzeitlich eingegangene Angebot der Firma Kasberger, Neuötting, vom in Höhe von ,15 vorgelegt. Die Firma Kasberger, Neuötting erhält den Auftrag zur Erweiterung der FSB- Anlage (Schule Emmerting) für den Kindergarten St. Elisabeth und die Kinderkrippe entsprechend dem vorliegenden Angebot vom über eine Summe in Höhe von ,15 incl. MWST. Beschlussfassung: 11 : 1 Herr Wiesbauer stellt fest, dass bis zur Inbetriebnahme der Kinderkrippe übergangsweise provisorische Zylinder montiert werden müssen, da die Firma Kasberger eine Lieferzeit von ca. 5 Wochen vorgibt. GR Fellner teilt mit, dass er die zum prov. Einbau benötigten Schließzylinder zur Verfügung stellt. Bgm. Maier fragt Herrn Wiesbauer ob die Inbetriebnahme am in Ordnung geht. Herr Wiesbauer bejaht die Frage und informiert über den Stand der Arbeiten wie folgt: - Ab Lieferung lose Möbel/Spielgeräte, Montage WC-Trennwand Kinder-WC und Restmontage Elektro - Ab Montage Plissee-Vorhänge, Montage Tür- und Fensterbeschläge und Fingerklemmschutz - An den Fassaden sind noch folgende Arbeiten erforderlich: 34 KW Fertigstellung Hinterlüftete Fassade 35 KW Fertigstellung Montage Holzlamellen Pergola Das Glas am Stahl-Glas-Dach und die Abtrennung zwischen Vorplatz und Kinderspielbereich unter dem Dach sollten besser nach den Außenanlagen montiert werden. Bgm.Maier wendet sich an 2. Bgm. Kammergruber und regt an, dass der Kindergartenausschuss evtl. vor Inbetriebnahme nochmals eine Besichtigung durchführt (Bgm. Maier im Urlaub).

21 Kinderkrippe Oberemmerting; Vergabe Außenanlagen/Parkplatz/Gehweg Es liegen 3 Angebot vor: 1. Firma Swietelsky brutto ,69 2. Firma Streicher brutto ,98 3. Firma TTB Traunreut brutto ,84 Bgm. Maier teilt weiter mit, dass von der Firma Swietelsky (günstigster Bieter) die Fertigstellung erst bis spätestens zugesichert werden konnte. Die Firma wird jedoch versuchen, die Baumaßnahme vorzuziehen, kann jedoch für eine frühere Fertigstellung nicht garantieren. Allgemein wird Kritik daran geübt, dass die Ausschreibung nicht bereits früher durchgeführt wurde. Bgm. Maier sichert zu, die Firma Swietelsky im Vergabeschreiben nochmals zu ersuchen, die Bauarbeiten vor dem abzuschließen. Der Firma Swietelsky wird der Auftrag für die Baumaßnahme Außenanlage Kinderkrippe entsprechend dem Angebot vom in Höhe von ,59 brutto erteilt. Es wird um eine Fertigstellung vor dem ersucht. Bgm. Maier fragt Herrn Wiesbauer nach dem Ergebnis der durchgeführten Abnahme für die Zimmer- und Spenglerarbeiten. Herr Wiesbauer erwidert, dass der Gemeinde ein Abnahmeprotokoll vorliegen muss. Es habe jedoch keine nennenswerten Beanstandungen gegeben. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Kinderkrippe verliest Bgm. Maier einen AV des Geschäftsleiters wie folgt: Anruf von Kinderkrippenleiterin Mehring, Frau Madeleine Fischer am Kinderkrippe Emmerting voll belegt deshalb Antrag ein Kind aus Emmerting aufzunehmen. Schriftlicher Antrag der Kinderkrippe Mehring Träger Kath. Pfarrkirchenstiftung Mehring auf Kostenübernahme wird vorgelegt.

22 Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 Südost im Bereich Grundstück Flst.Nr. 783/10(Hager) - 13 a BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Fristende 12. August 2013) ist am die Stellungnahme des Landratsamtes Altötting hierzu eingegangen. Stellungnahme des Sg. 52 Hochbau: 1. In der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplanes ist zwar jetzt ein Baufenster eingetragen, dieses wurde jedoch über den gesamten Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung gelegt, so dass störend große Baukörper möglich wären, die weit über das hinausgehen, was der Betriebseigentümer derzeit an Baumaßnahmen beabsichtigt und sich in erheblichem Maße beeinträchtigend auf das Baugebiet auswirken würden. 2. Die Baugrenzen sind in unregelmäßigen Abständen an den Grundstücksgrenzen entlang geführt und scheinen eher zufällig aufgrund von Zeichenungenauigkeiten entstanden zu sein. Auch die gewählte Strichstärke der Baugrenze entspricht in der Realität mindestens einem halben Meter. Eine größere Zeichengenauigkeit ist daher zwingend notwendig. 3. Nachdem die derzeit eingetragenen Baugrenzen mehr oder minder an den Grundstücksgrenzen verlaufen, könnte unter Umständen ein unmittelbarer Grenzanbau entstehen, was jedoch nicht im Sinne der Nachbarn und der Gemeinde sein dürfte. 4. Aus den in den Punkten 1 bis 3 genannten Gründen wird eine Reduzierung des Baufensters auf die tatsächlich dem vorhandenen Betrieb zugestandene Erweiterung für erforderlich gehalten. Darüber hinaus wird eine ergänzende Festsetzung, nach der die Abstandsflächen des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO einzuhalten sind, empfohlen (siehe Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO). 5. Die Gültigkeit der Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes bezieht sich wohl auch auf die darin enthaltenen Planeinträge zur Geschosszahl, zur Dachform und zur Bauweise. Eine entsprechende Ergänzung dieser Einträge in der Zeichnung ist daher noch vorzunehmen. 6. Zur Unterscheidung von der Geltungsbereichsgrenze ist für die Baugrenze, das in der Planzeichenverordnung enthaltene Symbol zu verwenden. Dies ist insbesondere bei Schwarz- Weiß-Kopien von Bedeutung. 7. Die Überschrift zu den Pflanzlisten wurde nun von Mögliche Bepflanzung in Pflanzliste für den neuen Geltungsbereich, aus der ausgewählt werden kann, bei verpflichtender oder nicht verpflichtender Bepflanzung abgeändert. Der bereits in der letzten Stellungnahme festgestellte Mangel, dass der Bebauungsplan keinerlei verbindliche Festsetzungen über vorzunehmende Pflanzungen enthält und auch die ursprünglich festgesetzten Baumpflanzungen entfallen sind, ist damit nach wie vor nicht behoben. 8. Aufgrund negativer einschlägiger Erfahrungen wird empfohlen, in den Bebauungsplan auch eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen oder Sonnen-kollektoren auf Dächern aufzunehmen (Vorschlag: Solaranlagen auf Dächern sind nur zulässig, wenn sie in die

23 1402 Dachfläche integriert oder parallel zu dieser in einem Abstand von maximal 20 cm gemessen von OK Dachfläche bis OK Solaranlage angeordnet werden. ). Stellungnahme des Sg. 52 Tiefbau: Keine Äußerung Stellungnahme des Sg. 53 Landschaftspflege, Grünordnung und Gartenbau: Aus der Sicht der Grünordnung wird bemängelt, dass der Bebauungsplan zwar eine Pflanzenliste aber keinerlei verbindliche Festsetzungen über Art und Umfang der notwendigen Bepflanzungen enthält. Diese Festsetzungen sind notwendig, um eine Bepflanzung rechtlich durchsetzen zu können. Landratsamt Altötting untere Naturschutzbehörde Die Sandrose (Rosa carolina) wächst auf Sandböden und verträgt keinen Kalk im Boden. Sie ist im Botanischen Informationsknoten Bayern nicht als heimische Rose enthalten. Gemäß 40 Abs. 4 BNatSchG bedarf das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur der Genehmigung der zuständigen Behörde. Von dem Erfordernis einer Genehmigung ist gem. 40 Abs. 4 Nr. 4 BNatSchG das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 01. März 2020 ausgenommen; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Vom Planungsbüro Klimpel sind die vorgebrachten Stellungnahmen einzuarbeiten, eine neue geänderte Entwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem Landratsamt Altötting abzusprechen. Im Anschluss daran wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Ergänzung hierzu: Im Zuge dieser Änderung ist das Baufenster zu reduzieren, ein unmittelbarer Grenzanbau zu vermeiden und grundsätzlich auf eine größere Zeichengenauigkeit zu achten. Angaben bzgl. der Abstandsflächen, Geschosszahl, Dachform, Bauweise, Symbol für die Geltungsbereichsgrenze, Festsetzungen zur Grünordnung/Bepflanzung sind zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. In diesem Zuge wird die Sandrose (Rosa carolina) gestrichen. Eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen / Sonnenkollektoren auf Dächern wird nicht vorgenommen, da ggf. wegen der Lage von Gebäuden eine Aufständerung notwendig wird, um eine PV-Anlage usw. sinnvoll/vernünftig zu betreiben.

24 Vollzug der Baugesetze; Vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Grundstückseigentümer und Grundstücksnachbarn wurden folgende Stellungnahmen vorgelegt, die beschlussmäßig zu behandeln sind. Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben v Auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BLmSchV / Verkehrslärmschutzrichtlinien VlärmSchR) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Wasserversorgung VG Emmerting, Schreiben v Das gesamt Gebäude ist nur mit einem Wasserzähler QN 2,5 ausgestattet. Wasserintensives Gewerbe ist daher nicht möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen LRA SG 22 Umwelttechnik, Schreiben v Die Bezeichnung Veranstaltungsraum ist nicht konkret oder geschützt und kann auch wesentlich störende Nutzungen beinhalten. Eine Konfliktsituation ist insbesondere mit einem möglichen Nachtbetrieb (z.b. Diskoveranstaltungen) im Zusammenhang mit der dominanten Wohnnutzung in der Nachbarschaft gegeben. Ob die festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel für den Antragsteller und die Anforderung eines nicht störenden Gewerbebetriebs nicht erheblich einschränkend sind, soll im Vorfeld geprüft und konkretisiert werden. Eine Festsetzung zu einer gutachterlichen schalltechnischen Prüfung von Bauvorhaben soll Inhalt der Bebauungsplanänderung sein. Laut Telefonat mit Herrn Althammer wurde überlesen, dass Veranstaltungsräume in der Bebauungsplanänderungen nicht zum Tragen kommen. Somit ist dieser Hinweis überflüssig.

25 1404 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v Abwasserentsorgung Hinsichtlich der der Regenwasserversickerung wird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verwiesen. Wenn die Versickerungsanlagen diesen Anforderungen entsprechen, ist die Einleitung genehmigungsfrei. Ansonsten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Altötting erforderlich. Wasserversorgung Die Versorgung mit Brauch- und Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität ist durch die Gemeinde sicher zu stellen. Oberflächengewässer und Grundwasser Oberflächengewässer sind im Planungsbereich nicht vorhanden. Grundsätzlich besteht bei Starkregenereignissen immer die Gefahr von Überschwemmungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser. Im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes ist zeitweise mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen. Altlasten und altlastenverdächtige Flächen Im Änderungsbereich sind keine Altlasten bekannt. Sollten dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, die auf eine Altlast o.a. hinweisen, sind das Landratsamt Altötting und das Wasserwirtschaftsamt zu verständigen. Ergänzender Hinweis zur PFOA-Belastung der Böden Gemäß den vorliegenden Planunterlagen liegt die Fläche des Vorhabens am Zentrum des Gebietes der vermuteten Belastung mit PFOA. Aus diesem Grund kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Belastung der Böden durch PFOA nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei größeren Bauvorhaben die mit einem Bodenaushub von mehr als 500 m³ verbunden sind, eine Beprobung auf PFOA zu fordern. Wir bitten in diesem Fall die weitere Vorgehensweise mit dem Landratsamt Altötting und uns abzustimmen. Bgm. Maier spricht sich gegen die Aufnahme eines Hinweises in Bezug auf wild abfließendes Oberflächenwasser aus. In Sachen PFOA wird er sich nochmals um eine Abklärung mit dem LRA AÖ bzw. der Firma Dyneon Burgkirchen bemühen. Inwieweit dieser Sachverhalt überhaupt noch zutrifft ist bis heute nicht geklärt. Es werden keine Hinweise in Bezug auf wild abfließendes Oberflächenwasser aufgenommen.

26 1405 Beschlussfassung: 11 : 1 Die Hinweise bzgl. Grundwasser und PFOA-Belastung werden in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Die Errichtung einer sog. Weissen Wanne gegen steigendes Grundwasser wird trotz vorhandener Bebauung - ebenfalls als Hinweis aufgenommen. b) Fassung des Satzungsbeschlusses Die vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 an der St im Bereich Guglweiterstr. 2,4,6,8,10 wird unter Berücksichtigung der heutigen Beschlüsse als Satzung beschlossen. 9. Vollzug der Baugesetze; Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Zentrum im Bereich Flst.Nr. 339 (VR-Bank/Bücherei); 13 a BauGB; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Fassung des Satzungsbeschlusses Bgm. Maier teilt mit, dass dieser TOP zurückgestellt werden muss, da Herr Architekt Brodmann bezüglich der Weiterführung des Verfahrens noch einige Dinge abklären muss. Der Bauausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die Stellungnahmen abarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. 10. Verschiedenes 10.1 Vollzug des BayStrWG; hier: Einziehung einer öffentlichen Straße (Teilstück Sengstraße) Bereits in der GR-Sitzung am wurde eine Sitzungsvorlage für das Einziehungsverfahren nach dem BayStrWG behandelt; jedoch ohne Abschluss. Nachdem zwischenzeitlich eine Einigung mit Fam. Feichtner erzielt wurde und eine entsprechende Beschlussfassung in der GR-Sitzung am erfolgte, ist jetzt das Einziehungsverfahren nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz zu beschließen. Ein Teilstück der Sengstraße - kurz nach der Unterführung bis Einmündung in die Brucker Straße soll als öffentliche Straße eingezogen werden (s. beil. Lageplan v ). Die Absicht der Einziehung wird gemäß Art. 8 BayStrWG drei Monate ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden die in Frage kommenden Versorger bzw. das Landratsamt Altötting schriftlich verständigt und um Stellungnahme hierzu gebeten.

27 Spielgerät Schule Nach Ablauf der Frist wird die Angelegenheit erneut dem Gemeinderat vorgelegt. Bgm. Maier legt einen Lageplan vor, aus dem die Platzierung des neuen Spielgerätes ersichtlich ist. Der Standort wurde lt. AV BT Klimpel von der Schulrektorin in Absprache mit Bauhofleiter Leidmann ausgewählt. Bgm. Maier fügt an, dass er sich aufgrund der weiten Entfernung gegen diesen Standort (hinteres Eck Grenze Morawa/frühere Kugelstoßanlage) ausspricht. Festgestellt wird, dass die Hälfte der Anschaffungskosten für das Spielgerät bereits durch eine Spende eingegangen ist. Der Gemeinderat ist allgemein der Ansicht, dass für das Spielgerät ein etwas exponierter Standort gesucht werden sollte. Mit der Schulrektorin ist hinsichtlich einer plausiblen Erklärung für den gewählten Standort nochmals ein Gespräch zu führen Straßenschild Fichtenstraße/Gully beim Anwesen Heinz Bgm. Maier verweist auf TOP 6 vom und verliest eine Mitteilung des Bauhofleiters über die Erledigung (Versetzung Straßenschild/Gully Heinz gereinigt Beobachtung) Konrektor ab Schuljahr 2013/14 Bgm. Maier teilt mit, dass ab dem neuen Schuljahr 2013/14 Herr Franz Schweizer als Konrektor seinen Dienst antritt Dank Donum Vitae Der Verein bedankt sich mit Schreiben vom für die gemeindliche Spende Bauzeitenplan für die Alzbrücke Der geänderte Bauzeitenplan für die Sanierung der Alzbrücke wird jedem Gemeinderatsmitglied ausgehändigt.

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