N i e d e r s c h r i f t. 2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses

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1 Kreis Segeberg KREISTAGSBÜRO N i e d e r s c h r i f t 2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 18:00 Uhr 21:40 Uhr Kreistagssitzungssaal, Hamburger Straße 30, Bad Segeberg Anwesende: Herr Rudolf G. Beeth Herr Gerd-Rainer Busch Herr Thomas Jäger Frau Cordula Schultz Frau Annette Glage Frau Monika Saggau Frau Ute Algier Frau Ingrid Helmrich Herr Anton Josov Herr Christoph J. Lauff Herr Joachim Miermeister Herr Kay Schurna Frau Susanne Strehl Frau Irmgard Block Frau Ulla Lange Herr Christopher Schmidt Frau Annelie Eick Frau Caerstin Hunger Herr Klaus-Peter Schroeder Herr Dr. Jörg Seeger Herr Toni Köppen Herr Ingo Kümmel Herr Norbert Dachsel Herr Holger Bettaque Herr Torben Heyl Herr Karl-Heinrich Senckel Herr Hans Siebke Frau Daniela Otto Vertretung für: Frau Albert, Bettina Vertretung für: Frau Hahn-Fricke, Angelika Vertretung für: Frau Lessing, Edda Vertretung für: Frau Jahn, Rosemarie Vertretung für: Herrn Weber, Oliver Seite: 1/7

2 Herr Hans Jeenicke Frau Elke Steen Kreisseniorenbeirat Frau Rita Marcussen Herr Jens Wersig Herr Dirk Wilkens Frau Lore Würfel Herr Joachim Behm Frau Miriam Eissing Herr Tobias Lentz Kreisjugendkommission Frau Janny Lircher Kreisjugendkommission Frau Svenja Polonji Kreisjugendkommission Herr Stankat Jugendamtsleiter Herr Brinker FDL Kita, Jugend, Schule, Kultur Herr Omernik FDL Sozialpädagogische Hilfen Nord Frau Rohwer FDL Eingliederungshilfe Frau Kristoffersen FS Kinderschutz und Qualitätsmanagement Herr Giesecke Soziale Sicherung Herr Wenzel Kita, Jugend, Schule, Kultur Frau Harder Protokollführerin als Gast als Gast Abwesende: Frau Bettina Albert Frau Angelika Hahn-Fricke Frau Edda Lessing Frau Caerstin Hunger Frau Rosemarie Jahn Herr Oliver Weber Herr Ulrich Klinke Herr Holger Weihe Herr Wolfgang Wittek Herr Viktor Vogt Vertreter d. Belange ausl. Einwohner Frau Elfriede Burmeister Kreisseniorenbeirat Tagesordnung: (öffentlich) 1 Einwohnerfragestunde I 2 Formalien 2.1 Genehmigung der Tagesordnung 2.2 Genehmigung der Niederschrift der Jugendhilfeausschusssitzung vom Seite: 2/7

3 2.3 Genehmigung der Niederschrift der Sozialausschusssitzung vom Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2015 hier: Anhörung der im Kreisgebiet tätigen Beratungsträger 3.1 Erziehungsberatung Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön - Segeberg GmbH Therapiehilfe e.v. 3.2 Fachberatung gegen sexuelle Gewalt Deutscher Kinderschutzbund Segeberg ggmbh 3.3 Schwangerschaftskonfliktberatung ProFamilia 3.4 Suchtberatung Ambulante und teilstationäre Suchthilfe (ATS) des Landesvereins für Innere Mission Sozialwerk Norderstedt e.v Therapiehilfe e.v. 3.5 Schuldnerberatung, Haushalts- und Finanzierungskompetenz Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.v Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein Diakonisches Werk Altholstein GmbH 3.6 Wohnungslosenberatung Diakonisches Werk Altholstein GmbH 4 Berichte der Verwaltung 4.1 Prüfauftrag der Landesregierung zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen Vorlage: DrS/2013/ Weitere Berichte 5 Verschiedenes 5.1 Informationen und Anfragen Seite: 3/7

4 5.2 Anregungen für die nächste Sitzung 6 Einwohnerfragestunde II Protokoll: Die Vorsitzenden eröffnen die Sitzung und stellen fest, dass die Ausschüsse ordnungsgemäß geladen wurden und beschlussfähig sind. Anschließend werden die Punkte der Tagesordnung wie folgt beraten und beschlossen: (öffentlich) zu 1 Einwohnerfragestunde I Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt. zu 2 Formalien zu 2.1 Genehmigung der Tagesordnung Auf Vorschlag von Frau Glage wird der TOP 4.1 Prüfauftrag der Landesregierung zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen aufgrund der voraussichtlichen Länge der Sitzung in die nächste Sitzung verschoben. Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung genehmigt. zu 2.2 Genehmigung der Niederschrift der Jugendhilfeausschusssitzung vom Frau Saggau gibt folgende Ergänzungen zum TOP 3.4 Gründung und Förderung eines lokalen Netzwerks für den Kreis Segeberg im Rahmen der bundesweiten Bildungsinitiative Haus der kleinen Forscher zu Protokoll: Ziel der Stiftung Haus der kleinen Forscher ist es, die Bildungschancen für alle zu fördern. Zumal die Bedeutung der naturwissenschaftlichen und technischen (Früh-) Bildung in unserer technologieorientierten Gesellschaft ständig wächst. Dies erfordert zum einen ein Umdenken, da das Haus der kleinen Forscher die Neugier und Begeisterung für naturwissenschaftliche Prozesse weckt und zum Anderen durch technische Fragestellungen nachhaltig wirkt und somit langfristig zur Nachwuchssicherung beiträgt. Die CDU weist nachdrücklich darauf hin, dass wir die naturwissenschaftlichen und technischen Bereiche ganzheitlich im Bildungsbereich sehen mit fließenden Übergängen zwischen KiTa, Grundschule, weiterführende Schulen und Ausbildung/ Studium. Die Niederschrift wird in der Form genehmigt. zu 2.3 Genehmigung der Niederschrift der Sozialausschusssitzung vom Frau Glage trägt die Ergänzungen der CDU-Fraktionen zur Niederschrift vor, welche dem Protokoll anhängen. Daraufhin wird die Niederschrift genehmigt. zu 3 Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2015 hier: Anhörung der im Kreisgebiet tätigen Beratungsträger Herr Stankat gibt anhand einer Präsentation, welche dem Protokoll anhängt, einen Einstieg in die gemeinsame Sitzung, zu welcher alle Träger, die im Beratungswesen tätig sind, erschienen sind sowie zum bisherigen Werdegang und zukünftigen Planungen. zu 3.1 Erziehungsberatung Herr Omernik erläutert die Rechtsgrundlagen für die Erziehungsberatung, welche sich in 28 Seite: 4/7

5 SGB VIII und 36a Abs. 2 SGB VIII wiederfinden. Aufgrund dieser Vorschriften sei die Inanspruchnahme für die Ratsuchenden kostenfrei. Allerdings solle die Erziehungsberatungsstelle nicht therapeutisch arbeiten, sondern eine niederschwellige, zeitnahe Beratung für alle Bürger darstellen. Der ASD des Jugendamtes arbeite eng mit den Beratungsstellen zusammen. zu Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön - Segeberg GmbH Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH erläutert deren Antworten auf den Fragenkatalog anhand von praktischen Beispielen. zu Therapiehilfe e.v. Der Träger gibt anhand von Erläuterungen zu dem ausgefüllten Fragebogen einen Einblick in deren tägliche Arbeit. zu 3.2 Fachberatung gegen sexuelle Gewalt Herr Omernik informiert darüber, dass es zur Einrichtung einer Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch keine verpflichtende gesetzliche Grundlage gibt, sondern es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Diese ist jedoch notwendig, da diese Problematik aufgrund der fachlichen Thematik und des Aufwandes bzgl. der Arbeit mit Täter und Opfer nicht allein durch die Mitarbeiter des ASDs befriedigend bearbeitet werden konnte. Der damalige Jugendhilfeausschuss habe sich Anfang der 90er Jahre für eine Trägerlösung entschieden. zu Deutscher Kinderschutzbund Segeberg ggmbh Anhand eines Fallbeispiels erläutert Frau Heinemann die Arbeitsweise des Deutschen Kinderschutzbundes Segeberg ggmbh und beantwortet die Frage von Frau Schultz dahin gehend, dass für eine längerfristige Therapie ein Therapeut zu kontaktieren wäre. zu 3.3 Schwangerschaftskonfliktberatung Herr Stankat weist darauf hin, dass die Grundlage zur Schwangerschaftskonfliktberatung im 219 StGB liegt, wonach die Beratung lt. Absatz 2 nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen hat. zu ProFamilia Nachdem der Träger ProFamilia seine Antworten zum Fragenkatalog ausgeführt hat, werden die Fragen von Frau Glage dahingehend beantwortet, dass die Ratsuchenden entweder zur Paar- oder Schwangerschaftsberatung sowie zur Schwangerschaftskonfliktberatung erscheinen, wobei es sich meist um einmalige Kontakte handle. Insgesamt habe der Träger Standorte in Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Bornhöved und Bad Bramstedt. zu 3.4 Suchtberatung Herr Giesecke zitiert zunächst aus der Leistungsvereinbarung mit der ATS. Er ergänzt, dass eine weitere rechtliche Grundlage 16 a SGB II sei, in dem geregelt ist, dass der kommunaler Träger Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Arbeitsuchende zu erbringen hat. Ziel dieser Leistungen sei der Abbau von Vermittlungshemmnissen, so dass die betreffenden Personen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Die Beratungsträger dieser Leistungen träfen sich unter Federführung des Kreises zweimal im Jahr zu einem Erfahrungsaustausch, an dem auch das Jobcenter beteiligt sei. zu Ambulante und teilstationäre Suchthilfe (ATS) des Landesvereins für Innere Mission Die ATS des Landesvereins für Innere Mission gibt einen Einblick in deren tägliche Arbeit und informiert, dass diese bis Menschen im Kreis Segeberg betreuen und zur Prävention eng mit dem Jobcenter zusammen arbeiten. zu Sozialwerk Norderstedt e.v. Die Vertreter des Sozialwerkes Norderstedt e.v. zählen die einzelnen Süchte auf, weswegen die Ratsuchenden zu ihnen kommen und ergänzen, dass es sich auch um multiple Probleme Seite: 5/7

6 handle. Zudem werde neuerdings auch eine neue Arbeit mit Angehörigen angeboten. Auf Nachfrage wird erläutert, dass es keine Präventionsarbeit in Schulen gibt, sondern es sich bei dem Angebot um Einzel- und Familienangebote handle. Zur Prävention würde Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Eine Vernetzung mit der Judikative bestehe nicht, stattdessen aber mit dem Jobcenter. zu Therapiehilfe e.v. Frau Lohse von der Therapiehilfe e.v. erläutert die Arbeitsweise des Trägers und hebt den positiven Effekt des Zusammenschlusses im Familienbüro hervor, da hierdurch eine Anonymität für Ratsuchende entsteht. Abschließend äußert Frau Lohse den Wunsch nach Gleichbehandlung, da dieser Träger der einzige im Land sei, der keine Mittel aus dem Sozialvertrag erhalte. Pause: 20:10 Uhr 20:30 Uhr zu 3.5 Schuldnerberatung, Haushalts- und Finanzierungskompetenz Herr Giesecke legt da, dass auch diese Leistung unter die Regelungen des 16 a SGB II falle und demzufolge als kommunale Eingliederungsleistung den Abbau von Vermittlungshemmnissen und somit die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zum Ziel habe. Auch die für den Kreis tätigen Schuldnerberatungsstellen träfen sich unter Federführung der Kreisverwaltung und unter Beteiligung der Kreispolitik sowie des Jobcenters zweimal im Jahr zu einer Koordinierungsrunde. zu Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.v. Nachdem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.v. Einzelheiten zu deren Tätigkeitsbereich bekannt gegeben hat, werden die Fragen aus den Ausschüssen beantwortet. Danach trage der Kreis Segeberg ca % der Kosten der Schuldnerberatung und es handle sich zumindest bezogen auf SGB II- und SGB XII-Empfänger um Pflichtaufgaben des Kreises. zu Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein Neben den Erläuterungen zum Fragenkatalog erwähnt Frau Bergs vom Diakonischen Werk Hamburg-West/ Südholstein, dass die Sprechzeiten ohne Voranmeldung stattfinden. Auf Nachfragen der Ausschüsse erläutert sie, dass es sich bei den Ratsuchenden nach Schätzungen zu 10% um Migranten handle und dass alle drei Standorte in Kaltenkirchen, Norderstedt und Bad Segeberg für den gesamten Kreis zuständig seien. Bei den Menschen über 65 handle es sich um solche, bei denen der Rentenbezug nicht ausreiche. Die Zahl sei steigend. zu Diakonisches Werk Altholstein GmbH Herr Frenzel erläutert die Arbeit des Diakonischen Werks Altholstein GmbH anhand einer Präsentation. zu 3.6 Wohnungslosenberatung Nach Informationen von Herrn Giesecke ist der Kreis gemäß 22 Abs. 1 SGB II Träger der Unterkunftskosten für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Daher habe der Gesetzgeber in 16 a SGB II geregelt, dass der kommunale Träger auch die Leistungen für Menschen in Wohnungsnotlagen zu finanzieren hat. Für diesen Bereich gelte ebenso wie für alle anderen Beratungsträger, die kommunale Eingliederungsleistungen erbringen, dass die in den Leistungsvereinbarungen festgeschriebenen Kontingente erfüllt werden. zu Diakonisches Werk Altholstein GmbH Nachdem Herr Frenzel auch die Arbeit dieses Bereiches vorgestellt hat, gibt er auf Nachfrage von Herrn Kümmel zu Verstehen, dass es zwischen privaten Wohnungsanbietern und Wohnungsbaugenossenschaften keine Unterschiede gäbe. Es bestehe aber Kontakt zu den Genossenschaften. Seite: 6/7

7 Nachdem alle Träger sich und deren Arbeitsfeld vorgestellt haben, bittet Herr Stankat alle Mitglieder der beiden Ausschüsse, sich ein Meinungsbild aus den jeweiligen Fraktionen einzuholen, um entscheiden zu können, ob es in der Zukunft eine Neuausrichtung geben oder es wie bisher weiter gehen soll. Der Vermerk des Rechnungsprüfungsamtes über eine Pflicht zur Ausschreibung ist dem Protokoll beigefügt. Da Frau Schultz sich darüber informiert, ob die Möglichkeit bestehe, ohne Ausschreibung weitere Träger kennen zu lernen, entgegnet Herr Stankat, dass mit den bisherigen Trägern vertraglich geregelt sei, dass es entweder bei den bisherigen Regelungen bleibe oder es ein wettbewerbliches Verfahren gäbe. zu 4 Berichte der Verwaltung zu 4.2 Weitere Berichte Es werden keine Berichte vorgetragen. zu 5 Verschiedenes zu 5.1 Informationen und Anfragen Herr Beeth appelliert alle Anwesende zu der Teilnahme an der Interkulturellen Woche. zu 5.2 Anregungen für die nächste Sitzung Es werden keine Anregungen vorgebracht. zu 6 Einwohnerfragestunde II Aus der Einwohnerschaft wird die Frage gestellt, wieso eine Tagespflegeperson gegenüber Mitarbeiter/Innen in Kindertagesstätten schlechter gestellt sei, da es für letztere einfacher sei, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, da diese in der Woche freigestellt und die Kosten übernommen werden würden. Herr Stankat sowie einige Ausschussmitglieder stellen daraufhin dar, dass für eine Tagespflegeperson lediglich eine Grundqualifizierung notwendig sei und keine Weiterbildungen gefordert werden würden. Die Vorsitzenden schließen mit Dank an alle Beteiligten die Sitzung. gez. Rudolf G. Beeth & Gerd-Rainer Busch (Ausschussvorsitz) f.d.r. Harder (Protokollführerin) Seite: 7/7

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