Spielgruppe Mäderhof - Anfrage für einen Unterstützungsbeitrag

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1 Schellenberg, März 2012 Protokollauszug Sitzung Nr. 3 vom 7. März 2012 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Entschuldigt: Marianne Hasler, Gemeinderätin Als Gast: Martin Kaiser, Leiter Baubüro Claudia Domenjoz Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Spielgruppe Mäderhof - Anfrage für einen Unterstützungsbeitrag Zu Gast im Gemeinderat ist Claudia Domenjoz aus Ruggell. Sie präsentiert dem Gemeinderat das Konzept für die geplante Spielgruppe Mäderhof, welche ab dem neuen Schuljahr (20. August 2012) auf dem Landwirtschaftsbetrieb von Leo Elkuch im Schellenberger Riet angeboten werden soll. Die Spielgruppe auf dem Bauernhof soll zweimal pro Woche angeboten werden. Die Kinder müssen von den Eltern verbindlich angemeldet werden. Das Spielgruppenjahr entspricht dem Schulkalender. -1-

2 Auf dem Bio-Betrieb Mäderhof im Schellenberger Riet, wo sich die Spielgruppe befinden wird, sollen Kinder ab 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt die Möglichkeit haben zu spielen und einiges zu erleben. Die Kinder sollen sich ausprobieren im Malen, Basteln, Singen, Musizieren, Freundschaften knüpfen, einander treffen, sich im Freien bewegen, den angrenzenden Wald durchforsten, im Garten Blumen pflanzen und Beeren pflücken, Ponys, Kühe, Kälber, Hund und Katze kennen lernen und sehen woher die Milch kommt. Bei all diesen Aktivitäten haben Kinder die Möglichkeit, sich in der Gruppe zu entwickeln, ein Stück Selbständigkeit zu erfahren und ihre Persönlichkeit zu bilden. Das Team der Spielgruppe Mäderhof besteht aus: Claudia Domenjoz Spielgruppenleiterin, arbeitet seit dem Schuljahr 2010 im Ruggeller Spielgruppenteam mit, leitet seit dem Schuljahr 2011 eine eigene Raumspielgruppe. Gelernte Pflegefachfrau, verheiratet, Mutter von drei Töchtern in Ruggell wohnhaft. Roswitha Elkuch Verheiratet, Mutter von vier Kindern. Im Jahr 2010 Abschluss zur Tagesmutter, zuvor Handelsschule und Mithilfe in der Kinderoase. Auf dem elterlichen Biobetrieb Mäderhof im Schellenberger Riet wohnhaft. Ansprechperson für Ross und Pony, Hunde und Katzen. Brigit Elkuch Mutter einer 6-jährigen Tochter, gelernte Landwirtin. Auf dem elterlichen Hof tätig und wohnhaft. Bringt ihr Fachwissen über Kühe, Getreideanbau und Landwirtschafts- Fahrzeuge mit ein. Die Spielgruppe Mäderhof steht unter dem Patronat der Vereinigung bäuerlicher Organisationen in Liechtenstein und soll bereichert werden durch Produkte mit dem Gütesiegel "natürlig vo do". Der Aufbau und der Betrieb der Spielgruppe Mäderhof ist aber auch mit Kosten verbunden wie z.b. die Raum- und Platzmiete, Versicherung u.a. Die Initiantinnen möchten nicht die gesamten Kosten auf die Eltern abwälzen. Die Initiantinnen der Spielgruppe Mäderhof gelangen deshalb mit der Bitte an den Gemeinderat, die Spielgruppe Mäderhof finanziell zu unterstützen. Der Gemeinderat erachtet die Idee einer Spielgruppe auf dem Bauernhof grundsätzlich als sehr interessantes, zukunftsweisendes und innovatives Projekt. -2-

3 Einzelne Mitglieder des Gemeinderates äussern aber auch gewisse Bedenken, dass wenn jemand eine Idee für ein neues Projekt habe, immer zuerst die Gemeinde um finanzielle Unterstützung angefragt werde - ohne dass man versuche sein Projekt einer realistischen Kosten- / Nutzenrechnung zu unterziehen oder private Sponsoren zu finden. Auch die Frage der Sicherheit wird als kritischer Punkt angesprochen. Bauführer Martin Kaiser führt in diesem Zusammenhang aus, dass Bau- bzw. zonenrechtliche Fragen und verschiedene Sicherheitsfragen geklärt werden müssten. Nachdem der Mäderhof in einer reinen Landwirtschaftszone liege, sei es fraglich, ob dort überhaupt die Genehmigung erteilt werde, um eine gewerbliche oder auch gewerbeähnliche Tätigkeit aufzunehmen. Ein Mitglied des Gemeinderates würde es zudem als sinnvoller erachten wenn Institutionen unterstützt würden, welche eine Ganztagesbetreuung anbieten und somit berufstätigen Eltern die Möglichkeit geben, ihre Kinder ausserhäuslich zu betreuen. Demgegenüber stehen die Argumente, dass man eine Ganztagesbetreuung und eine Spielgruppe nicht miteinander vergleichen könne, da es sich um total unterschiedliche Angebote und Zielgruppen handle. Vorsteher Norman Wohlwend erläutert dem Gemeinderat eine Aufstellung aus welcher ersichtlich ist, dass es in den fünf Unterländer Gemeinden insgesamt 16 Spielgruppen gibt und wie sie von den einzelnen Gemeinden finanziell unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wird bemängelt, dass ein landesweites Konzept und klare Regeln für die Führung und fachliche Betreuung von Spielgruppen gänzlich fehlen, was den "Wildwuchs" von Spielgruppen fördert und zu unterschiedlichsten Förderansätzen führt. Wenn man bedenkt, dass die Kinderzahlen stetig sinken und das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen im Gegenzug dazu kontinuierlich steigt, müsste man sich schon einmal ein landesweites Konzept für die Führung und Förderung der Spielgruppen überlegen. Schliesslich handle es sich um eine sozialpolitische Angelegenheit von landesweiter Bedeutung und dies sollte mit den verantwortlichen Stellen thematisiert werden. In Schellenberg gibt es derzeit eine Raum- und eine Waldspielgruppe. Die Raumspielgruppe wird insofern unterstützt, als dass der Raum im Gemeindehaus kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Waldspielgruppe wird bis anhin nicht finanziell unterstützt. Den Initiantinnen wird im Rahmen der Debatte auch die Teilnahme am derzeit laufenden Wettbewerb "buuraschlau" empfohlen. Dies haben sie ebenfalls bereits ins Auge gefasst. -3-

4 Nach eingehender Debatte gelangt der Gemeinderat mehrheitlich zum Schluss, dass die Spielgruppe Mäderhof mit einem Beitrag von 1'000.- Franken pro Schuljahr als Raumkostenbeitrag unterstützt werden soll, sofern genügend Kinder angemeldet sind und die folgenden Fragen abschliessend geklärt sind: - Sicherheitskonzept - Versicherungsfragen - Bau- und zonenrechtliche Genehmigung Abstimmung: 5 Ja (3 FBP, 1 FL, 1 VU), 3 Nein (2 FBP, 1 VU) Sport- und Freizeitanlage - Wettbewerb Brunnen beim Kneippbad Die Arbeitsgruppe Sport- und Freizeitanlage hat an ihrer heutigen Sitzung das Siegerprojekt für die Umsetzung des Kneippbades mit Brunnen bei der neuen Sportund Freizeitanlage gekürt. Für die Mitglieder der Arbeitsgruppe ist Fauzie As'Ad Favorit für die Umsetzung des Kneippbades und sie empfiehlt dies auch dem Gemeinderat. Entscheid zur Umsetzung des Siegerobjektes Der Gemeinderat schliesst sich der Meinung der Arbeitsgruppe Sport- und Freizeitanlage an und favorisiert ebenfalls das Projekt des Künstlers Fauzie As'Ad zur Umsetzung. Auftragsvergabe an den Gewinner des Wettbewerbes Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Gestaltung des Kneippbadbrunnens bei der neuen Sport- und Freizeitanlage an den Gewinner des Wettbewerbs Fauzie As'Ad, Silligatter 47, 9492 Eschen, zum Preis von 30'000.- Franken. Es muss noch ein detaillierter Kostenvoranschlag in Bezug auf das Brunnenbecken und weitere Angaben zur Gestaltung und Ausführung vorgelegt werden. Sport- und Freizeitanlage - Arbeitsvergaben Folgende Arbeiten werden gemäss den vorliegenden Offertvergleich- und Vergabeanträgen vom Gemeinderat vergeben: Metallbauarbeiten Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung "Metallbauarbeiten" sechs gültige Offerten eingegangen. -4-

5 Die Arbeit wird zum Offertpreis von 39' Franken an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Goop Metallbau, Schellenberg, vergeben. Schreinerarbeiten Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung "Schreinerarbeiten" fünf gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 24' Franken an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Othmar Oehri AG, Gamprin vergeben. Plattenarbeiten Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung "Plattenarbeiten" fünf gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 90' Franken an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Hans Müller Est., Schellenberg, vergeben. Umgebungsarbeiten/Asphaltbelag Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung "Umgebungsarbeiten/Asphaltbelag" zwei gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 23' Franken an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern, vergeben. Ortsplanungsrevision - Verpflichtungskredit für die weitere Bearbeitung Die Ortsplanungsrevision wurde im Jahr 2006 gestartet und beinhaltet Themen wie: Bestandsaufnahmen Privaterschliessungen eruieren und beurteilen Kapazitätsüberprüfung der bestehenden Bauzonen Strategien Leitsätze Kapazitätsüberprüfung Abwasser Siedlungsränder Gemeindebauordnung etc. Geplant wäre nun die Weiterführung dieser Arbeiten mit dem Architekturbüro Frick Architekten, Schaan. -5-

6 Antrag an den Gemeinderat Genehmigung von einem Verpflichtungskredit über 20'000.- Franken für die weitere Bearbeitung der Ortsplanungsrevision. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag. Erneuerung und Erweiterung Büro Einwohnerkontrolle - Anschaffung von Büromöbeln, Computer, Telefon Für die Erneuerung und Erweiterung des Büros Einwohnerkontrolle wurden folgende Offerten eingeholt: - Möbel: A. Beck. AG, Triesen CHF 13' Telefon: Götz Elektro, Schellenberg CHF 1' Computer: Speedcom AG, Schaan CHF 2' TOTAL CHF 16' Antrag an den Gemeinderat Genehmigung der Gesamtkosten von 16' Franken für die Erneuerung und Erweiterung der Büroeinrichtung im Büro Einwohnerkontrolle. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag und vergibt die Aufträge gemäss den vorliegenden Offerten. Digitale Aufschaltung des GA-Kanals Von der Telecom Liechtenstein, Vaduz liegt dem Gemeinderat ein Schreiben vom vor, in welchem die Telecom anfragt, ob die Gemeinde Interesse hätte den Gemeindekanal auf dem Telecom Kabelnetz digital aufzuschalten. Dies hätte den Vorteil, dass der Gemeindekanal in allen Gemeinden des Landes empfangen werden könnte. Damit verbunden wären einmalige Kosten für den Encoder (Umwandlung des analogen- zum digitalen Signal) von 4'000.- Franken für die Gemeinde. -6-

7 Der Gemeinderat befürwortet die Digitalisierung auf den und vergibt den Auftrag für die Umsetzung an die Telecom Liechtenstein AG, Vaduz zum Pauschalpreis von 4'000.- Franken. Anpassung Reglement zur Benützung des Lagerplatzes Obere Burg Auf Anregung vom Lagerplatzwart Andreas Gassner und aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren wurde das bestehende Reglement für den Lagerplatz marginal angepasst. Die Änderungen sind im beiliegenden neuen Reglement gelb markiert. Wichtigste Änderungen sind das Verbot des Befahrens des Lagergeländes sowie die Integration der einzelnen Formulare. Antrag an den Gemeinderat Genehmigung "Reglement zur Benützung des Lagerplatzes Obere Burg" und dessen Anhänge. Ein Mitglied des Gemeinderates regt an, dass bei Punkt 11) des Reglements eingefügt werden soll, dass die Nachtruhe nicht nur ab 23 Uhr sondern bis 6 Uhr morgens, einzuhalten ist. Der Gemeinderat genehmigt diesen Antrag und die Anregung betreffend die Nachtruhe. Übertretung des Rauchverbotes / Primarschule Schellenberg Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat darüber, dass von der Kanzlei bmp Rechtsanwälte, 9494 Schaan, mit Datum vom , ein Schreiben an die Gemeinde Schellenberg sowie an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) ergangen ist. Die Rechtsanwaltskanzlei bmp befasst sich in diesem Schreiben mit dem Entscheid des Gemeinderates vom betreffend die Rauchverbots-Übertretungen auf dem Areal der Primarschule. Die Entscheidung des Gemeinderates stützte sich auf die Rechtsansicht des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ab, als zuständige Behörde für die Umsetzung, Anwendung und Interpretation des Tabakpräventionsgesetzes (TPG). Beim Amt war vorgängig eine anonyme Anzeige wegen Rauchverbotsübertretungen auf öffentlichen Plätzen eingegangen. -7-

8 Mangelhafte Rauchverbotshinweise Die Rechtsanwaltskanzlei bmp gelangt in ihrem Schreiben zum Schluss, dass die gemäss Art. 5 Tabakpräventionsgesetz (TPG) obligatorischen Rauchverbotshinweise bei der Primarschule Schellenberg mangelhaft sind und betont, dass gemäss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 5 TPG die verantwortlichen Personen an gut sichtbarer Stelle deutlich auf das Rauchverbot hinzuweisen haben. So z.b. durch Rauchverbotshinweise oder Rauchverbotssymbole. Diese gesetzliche Vorschrift werde derzeit auf dem Areal der Primarschule nicht erfüllt. Der Gesetzeswortlaut sei eindeutig und verlange permanent an gut sichtbaren Stellen platzierte Rauchverbotshinweise oder Rauchverbotssymbole. Umfang des Rauchverbots In ihren Ausführungen gelangt die Rechtsanwaltskanzlei bmp zudem zum Schluss, dass die vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen vertretene Rechtsmeinung, wonach ausserhalb des Schulbetriebes das Rauchverbot nicht gelte, eine offenkundig falsche Interpretation des TPG sei. Diesbezüglich wird auf Art. 3 TPG verwiesen, worin ein Rauchverbot für den gesamten Innen- und Aussenbereich von Schul- und Kinderbetreuungsstätten normiert wird. Art. 2, Abs. 5, TPV präzisiere den Aussenbereich von Schulen und Kinderbetreuungsstätten. Demzufolge umfasse der Aussenbereich das zur betreffenden Einrichtung gehörende Freigelände, insbesondere Pausen- und Spielplätze sowie Parkierungsflächen. Weder das Tabakpräventionsgesetz noch die dazu gehörige Verordnung sähen eine zeitliche Einschränkung des Rauchverbotes vor. Dies bedeute zweifelsfrei, das für den gesamten Schulbereich geltende Rauchverbot gelte selbstverständlich auch ausserhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten. Abschliessend wird in Form einer schriftlich Bestätigung darum ersucht, dass - an mehreren gut sichtbaren Stellen, innert angemessener Frist deutliche Rauchverbotshinweise und Rauchverbotssymbole beim Gelände der Primarschule Schellenberg angebracht werden und - ab sofort das zeitlich unbefristet geltende Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal anerkannt, umgesetzt, dessen Einhaltung gefördert und ein allfälliger Verstoss sanktioniert wird. -8-

9 Antwort vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Mit Schreiben vom 1. März 2012 hat das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) als zuständige Behörde für die Umsetzung, Anwendung und Interpretation des TPG, der Rechtsanwaltskanzlei bmp geantwortet. In diesem Schreiben betont das Amt, dass die vorgenommene zielgerichtete Interpretation des TPG gesetzeskonform ist und begründet dies ausführlich. Erwägungen des Gemeinderates Mit Begleitschreiben vom , teilt das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen der Gemeinde Schellenberg mit Nachdruck mit, dass die Einhaltung des Rauchverbotes bei allen Anlässen von bzw. mit Jugendlichen unter 16 Jahren auf Anlagen und in Einrichtungen der Gemeinde strikte durchzusetzen ist. Bei kommunaler und jugendfreier Nutzung der hier gegenständlichen Aussenflächen (Mehrfachfunktion Schulareal/öffentlicher Raum) ist sicherzustellen, dass keine Verleitung von Kindern und Jugendlichen, z.b. in Form von mobilen Aschenbechern o.ä. bei Nutzung des Geländes als Schulareal gegeben ist (organisatorische Massnahmen). Zur Frage der Beschilderung wie sie von der Rechtsanwaltskanzlei bmp in ihrem Schreiben gefordert wird, nimmt das ALKVW keine Stellung, weshalb der Gemeinderat davon ausgeht, dass das ALKVW die bestehende Beschilderung als ausreichend und genügend betrachtet. Auch wenn die Debatte im Gemeinderat zu "rauchenden" Köpfen geführt hat und zum Teil eine sehr kontroverse Auseinandersetzung über das geltende Tabakpräventionsgesetz und dessen Auslegung stattgefunden hat, ist sich der Gemeinderat bewusst, dass emotionales Handeln in dieser Frage nicht zielführend ist. Der Gemeinderat betont, dass die Sache ernst genommen werden muss und - wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 9. November 2011 festgehalten wurde - das Personal von Schule und Verwaltung in dieser Frage vermehrt sensibilisiert handeln und aufklären soll. Die sich im Raum um die Primarschule, Kirche, Friedhof, Post, Gemeindeverwaltung bewegenden rauchenden Personen sollen vermehrt darauf aufmerksam gemacht werden, während der Schulzeit, bei schulischen Anlässen oder bei Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen das Rauchen in diesem Bereich zu unterlassen. Grundsätzlich wird aber an dieser Stelle auch ganz klar an die Verantwortung jedes einzelnen - ob Raucher oder Nichtraucher - appelliert. Es sollte möglich sein - dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch und die Freiheit des Einzelnen sich nicht gegenseitig so zermürben, dass ein Nebeneinander in einem vertretbarem Rahmen verunmöglicht wird. -9-

10 Vielmehr sollen gegenseitiger Respekt und Offenheit im Umgang miteinander zu einer für alle Parteien befriedigenden Lösung führen. Dies auch im Lichte der Beurteilung durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, welches seine Rechtsansicht ausführlich dargelegt und begründet hat. Der Gemeinderat gelangte abschliessend zum Schluss, dass aufgrund der ausführlichen Begründung vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei bmp seitens der Gemeinde bis zur Klärung der juristischen Auslegungen kein Handlungsbedarf besteht Baugesuch: Abbruch best. Gebäude / Neubau EFH auf der Parz. Nr. 125/II Parz. Nr. 125/II Standort: St. Georg-Strasse 95 Kubatur: 1'507 m3 Die Bauherrschaft beabsichtigt ein Einfamilienhaus auf ihrer Parzelle zu erstellen. Das Gesuch wurde bereits an das Hochbauamt weitergeleitet. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Anzeigeverfahren: Dachausbau, Gaube, Photovoltaikanlage bei der Liegenschaft "Klenn 26" auf der Parz. Nr. 613/V Die Bauherrschaft beabsichtigt auf der Ostseite des Daches eine Dachgaube zu erstellen, um die Treppe bis in das OG zu erstellen. Zudem soll auf der Westseite des Daches eine Photovoltaikanlage montiert werden. Das Gesuch wurde vom Hochbauamt bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Anzeigeverfahren zur Kenntnis. Bauvoranfrage Umgebungsgestaltung auf Parz. Nr. 411/V und 413/V Die Bauherrschaften beabsichtigen entlang ihrer gemeinsamen Grenze die Böschung zu gestalten. Dabei beabsichtigen sie, eine Betonmauer, bzw. eine Natursteinmauer zu errichten. Auf der Südseite der Grundstücke verläuft ein Treppenweg der Gemeinde. Entlang dieses Treppenweges soll im Abstand von 0.25 m eine horizontal verlaufende Betonstützmauer erstellt werden, welche am höchsten Punkt 1.50 m hoch werden soll. Gemäss Gemeindebauordnung darf die Höhe dieser Stützmauer max m betragen. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Höhe nur auf einer Breite von ca. 60 cm überschritten wird und auf der Nordseite der Trep- -10-

11 pe verläuft und somit keinen Schatten wirft (im Winter schneller schnee- und eisfrei), genehmigt der Gemeinderat diese Mehrhöhe. Varia - Bauwesen Ton Gemeindekanal Gemeinderat Mario Wohlwend und Vizevorsteher Robert Hassler teilen mit, dass beim Gemeindekanal seit ca. 2 Wochen kein Ton mehr kommt. Ein unverzüglich durchgeführter Check durch die Firma GMG hat ergeben, dass der Tuner defekt ist und ersetzt werden muss. Ein Ersatzgerät ist bereits bestellt und die Neumontage wird so rasch als möglich erfolgen. Eine entsprechende Meldung zur Information der Bevölkerung ist im Gemeindekanal aufgeschaltet. Aktienkapital Bergbahnen Malbun AG -Entscheid zur anteilsmässigen Übernahme des Aktienpaketes vom Land Das Aktienkapital der Bergbahnen Malbun AG teilt sich wie folgt auf: Aktionäre Kapital CHF Prozent Land Liechtenstein 13'000' Gemeinden total 6'360' Private Aktionäre 7'565' Total Aktienkapital 27'196' Im Finanzbeschluss des Landtages vom 17. Dezember 2003 heisst es: "Die vom Land gezeichneten Aktien der Bergbahnen Malbun AG werden unmittelbar nach der Liberierung entschädigungslos auf die Gemeinden übertragen. Die Zuteilung der Aktien erfolgt nach dem Verhältnis der Beteiligung der einzelnen Gemeinden am Gesamttotal der Beteiligung aller Gemeinden an der Kapitalerhöhung." Die Regierung ist im letzten Jahr an die Vorsteherkonferenz gelangt und hat sie ersucht, zur Aktienübertragung vom Land auf die Gemeinden Stellung zu nehmen. Die Vorsteherkonferenz hat sich einhellig auf den Standpunkt gestellt, dass das Land Liechtenstein seine Aktien behalten und sie nicht an die Gemeinden übertragen soll. -11-

12 Begründung: Ohne die Beteiligung des Landes wäre das Bergbahnen Projekt nie realisiert worden. Das Land soll auch in Zukunft die Entwicklung der Bergbahnen und des Wintersportortes Malbun massgeblich mitbestimmen können, weil Malbun ein Naherholungsgebiet und eine Wintersportstätte von landesweiter Bedeutung ist. Einzelne Gemeinden haben seinerzeit bei der Aktienzeichnung im Gemeinderat beschlossen, sich nicht weiter finanziell zu beteiligen und auch keine weiteren Aktien zu übernehmen. Mit Schreiben vom 8. Februar 2012 ersucht nun das Ressort Wirtschaft der Regierung die Gemeinden um Mitteilung (gültiger Gemeinderatsbeschluss), ob sie bereit sind, den entsprechenden Aktienanteil vom Land zu übernehmen. Für die Gemeinde Schellenberg würde dies die Übernahme von Aktien vom Land in der Höhe von 308'684 Franken bedeuten. Übersicht Aktienanteile Gemeinde Schellenberg Aktienkapital Schellenberg bestehend Übernahme Aktienanteile vom Land (gratis) Aktienkapital Schellenberg neu CHF 154'342.- CHF 308'684.- CHF 463'026.- Die Regierung teilt in ihrem Schreiben vom weiters mit, dass sie ansonsten nach anderen Wegen suchen müsse, um den Willen des Landtages umzusetzen, falls die Gemeinden einhellig oder teilweise kein Interesse an der Aktienübernahme haben. Mögliche Alternativen seien z.b. eine Kapitalherabsetzung, ein Freihandverkauf durch das Land an Private oder ein Erwerb der Aktien durch die Bergbahnen Malbun AG zum Verkauf an Private. Gemeindevorsteher Norman Wohlwend ist der Ansicht, dass das Land Liechtenstein aus den anlässlich der Vorsteherkonferenz geäusserten Gründen sein Aktienkapital behalten sollte. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat möge beschliessen, dass der Landtag auf seinen Finanzbeschluss vom 17. Dezember 2003 zurückkommen solle und die vom Land gezeichneten Aktien nicht an die Gemeinden zu übertragen. Das Land soll auch in Zukunft die Entwicklung des Wintersportortes und Naherholungsgebietes Malbun massgeblich mitbestimmen können. -12-

13 Finanzausgleich Information Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten die von der Stabstelle Finanzen am zugestellte Übersicht über den Finanzausgleich Die Gemeinde Schellenberg erhält im Rahmen des Finanzausgleiches 2011 vom Land Liechtenstein 7'310'380.- Franken. Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis. Varia Jahresberichte Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten den Jahresbericht vom Verein Zöliakiebetroffene im Fürstentum Liechtenstein. Der Bericht wird schriftlich verdankt. Termin Baumschnittkurs auf der Obstbaumwiese Vorsteher Norman Wohlwend informiert die Mitglieder des Gemeinderates, dass am Samstag, den 17. März 2012 auf der Obstbaumwiese ein Baumschnittkurs durchgeführt wird. Eine Einladung an alle Haushalte folgt noch. GEMEINDE SCHELLENBERG Norman Wohlwend, Vorsteher -13-

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