Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Mario Wohlwend, Gemeinderäte

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1 Schellenberg, Mai 2014 Protokollauszug Sitzung Nr. 06 vom 14. Mai 2014 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Als Gast von Trakt. 1 bis. 15: Protokoll: Martin Kaiser, Leiter Baubüro Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. BU Acker - Genehmigung Neuzuteilungsplan Die Baulandumlegung "Acker" wird einerseits durch die Strasse "Dorf" und andererseits durch die Strasse "Stotz" sowie die angrenzende Waldfläche abgegrenzt. Im Umlegungsperimeter sind die Grundstücke Nr. 591, 593, 594, 595, 596, 597, 598 und 599 enthalten. Die Baulandumlegung "Acker" umfasst ein Gebiet von 13'682 m². Mit der Durchführung der Baulandumlegung sollen zweckmässig gestaltete und erschlossene Baugrundstücke entstehen, um eine zonengerechte und bodensparende Überbauung zu ermöglichen. Am 2. April 2014 wurden alle Grundeigentümer im Baulandumlegungsperimeter "Acker" von der Gemeinde eingeladen, damit ihnen der Entwurf des Neuzuteilungsplans vorgestellt werden konnte. Die Gespräche wurden einzeln geführt, damit jeder Grundeigentümer die Möglichkeit hatte, sich frei zu äussern. Die Grundeigentümer sind mit dem vorliegenden Vorschlag einverstanden. Nun liegen der Neuzuteilungsplan und das Umlegungsverzeichnis mit Besitzstandstabellen und Rechtsverhältnissen im alten und neuen Bestand (dingliche Rechte / Dienstbarkeiten) vor. Gemäss Gesetz über die Baulandumlegung (LGBl Nr. 61; Art. 10) hat der Gemeinderat den Neuzuteilungsplan zu beschliessen

2 Zusätzlich sind das Umlegungsverzeichnis mit Besitzstandstabellen und Rechtsverhältnissen im alten und neuen Bestand (dingliche Rechte / Dienstbarkeiten) aufzustellen. Der Neuzuteilungsplan ist vom Gemeinderat während 14 Tagen öffentlich aufzulegen und den Grundeigentümern zuzustellen. Die Planauflage ist in den amtlichen Kundmachungsorganen bekanntzugeben. Die von der Umlegung betroffenen Grundeigentümer sind davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Während der Planauflage und bis 14 Tage nach Ablauf der Planauflage können beim Gemeinderat schriftlich begründete Einsprachen eingereicht werden. Gegen die vom Gemeinderat abgewiesenen Einsprachen steht dem Einsprecher während 14 Tagen das Beschwerderecht an die Regierung zu. Gegen Entscheidungen der Regierung kann binnen 14 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Der Neuzuteilungsplan bedarf der Genehmigung der Regierung, welche die grundbücherliche Durchführung veranlasst. Antrag an den Gemeinderat Zur Weiterbearbeitung der Baulandumlegung Acker beschliesst der Gemeinderat gemäss Gesetz über die Baulandumlegung (LGBl Nr. 61; Art. 10) folgendes: - Genehmigung des Neuzuteilungsplanes vom 28. April Genehmigung des Umlegungsverzeichnisses mit Besitzstandstabellen und Rechtsverhältnissen im alten und neuen Bestand (dingliche Rechte / Dienstbarkeiten) vom 28. April Durchführung der öffentlichen Planauflage vom 21. Mai bis 3. Juni 2014 Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag. (Ausstand: Gemeinderätin Marianne Hasler) Neubau fehlendes Teilstück der Wisslegut Strasse - Arbeitsvergaben Baumeisterarbeiten Die Baumeisterarbeiten für das Projekt Neubau Wisslegut Strasse wurden gemäss ÖAWG ausgeschrieben. Das Projekt umfasst neben dem Gemeindeanteil auch einen Teil für die Werke. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung Baumeisterarbeiten vier gültige Offerten eingegangen. Der Gesamtauftrag wird zum Offertpreis von 439' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Marxer-Büchel AG, Ruggell, vergeben. Der Gemeindeanteil beträgt 377' Franken

3 Pflästerungsarbeiten Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung Pflästerungsarbeiten acht gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 36' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Matt Baugeschäft, Ruggell vergeben. Belagsarbeiten Die Belagsarbeiten für das Projekt Neubau Wisslegut Strasse wurden gemäss ÖAWG ausgeschrieben. Das Projekt umfasst neben dem Gemeindeanteil auch einen Teil für die Werke. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung Belagsarbeiten sieben gültige Offerten eingegangen. Der Gesamtauftrag wird zum Offertpreis von 60' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Toldo AG, Schaan, vergeben. Der Gemeindeanteil beträgt 58'430.- Franken. Neubau Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker Arbeitsvergabe Baumeisterarbeiten Die Baumeisterarbeiten für das Projekt Neubau Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker wurden gemäss ÖAWG ausgeschrieben. Das Projekt umfasst neben dem Gemeindeanteil auch einen Teil für verschiedene Werke. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung Baumeisterarbeiten fünf gültige Offerten eingegangen. Der Gesamtauftrag wird zum Offertpreis von 145' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Marxer-Büchel AG, Ruggell, vergeben. Der Gemeindeanteil beträgt 112' Franken. Neubau Fusswegverbindung Widumweg-Widum Arbeitsvergabe Bauingenieurleistungen Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Arbeitsgattung "Bauingenieurleistungen" drei gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 11' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Seger & Gassner AG, Vaduz, vergeben

4 Umsetzung des Friedhofkonzeptes - Arbeitsvergabe Landschaftsarchitekt Für die Umsetzung des Friedhofkonzeptes liegt dem Gemeinderat eine Offerte der Firma PR Landschaftsarchitektur, St. Gallen, vom , über 22' (inkl. MwSt.) zur Vergabe vor. Der Gemeinderat genehmigt einen weiteren Kredit von 23'000.- Franken und vergibt den Auftrag zum Offertpreis an die Firma PR Landschafsarchitektur, St. Gallen. Alpe Dürrwald - Reinhard Vaschauner fragt die Gemeinde für eine Bestossung der Alpe für die Alpsommer an Landwirt Reinhard Vaschauner wird in diesem Jahr 24 Mutterkühe und 12 Kälber auf der Alpe Dürrwald sömmern. Somit wird die Alpe Dürrwald trotz der Tuberkuloseproblematik in diesem Sommer ausgelastet sein. Reinhard Vaschauner hat bei der Gemeinde angefragt, ob er eine Zusage haben könne, dass er mit seinem Vieh auch in den kommen Jahren auf die Alpe Dürrwald kommen könne. Diese Anfrage hängt mit dem österreichischen ÖPUL-Fördersystem zusammen. Dieses Förderprogramm unterstützt zum einen österreichische Landwirte finanziell, die ihr Vieh in Österreich auf die Alpe bringen und zum anderen die Alpe selbst. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Förderung ist jedoch, dass die gesamten sechs Jahre abgedeckt werden. Wenn ein Landwirt z.b. drei Jahre sein Vieh auf die Alpe bringt, dafür Fördergelder erhält und dann drei Jahre nicht, müsste er die bezogenen Fördergelder wieder zurück zahlen. Alpmeister Martin Kaiser hat die Angelegenheit auch mit dem Schellenberger Landwirt Leo Elkuch besprochen, der in den vergangenen Jahren immer rund 56 Rinder auf der Alpe Dürrwald gesömmert hat. Da aufgrund der Tuberkulose-Problematik und des derzeitigen Kenntnisstandes in den kommenden drei Jahren keine Änderung in Bezug auf die Alpung von Liechtensteinischem Vieh auf Vorarlberger Alpen erwartet wird, zeigt Leo Elkuch Verständnis für das geplante Vorgehen. Mit einer Zusage wäre die Gemeinde auf der sicheren Seite und die Bestossung der Alpe wäre für weitere sechs Jahre gesichert. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass man Reinhard Vaschauner die Zusage für die Alpsommer 2015 bis 2020 geben könne, um die Bestossung der Alpe Dürrwald zu sichern. Jakobsweg: Vereinbarung zur Platzierung eines Kunstwerkes auf der Gemeindeparzelle 1287 Dem Gemeinderat liegt eine Vereinbarung mit dem Verein perspek-tu-m, Binzastrasse 89, 9493 Mauren zur Platzierung eines Kunstwerkes auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr zur Genehmigung vor. Der Gemeinderat ist mehrheitlich damit einverstanden, dass auf dem Grundstück Nr ein Kunstwerk aufgestellt wird. In die Vereinbarung mit aufgenommen werden soll aber, dass Unterhalt, Rückbau und Entsorgung des Kunstwerkes Sache des Vereins Perspek-TU-m sind

5 Vorbehaltlich, dass kein Eingriffsverfahren gemäss Natur und Landschaft notwendig ist, und keine Einwände des Amtes für Kultur, Abteilung Archäologie erhoben werden, genehmigt der Gemeinderat mehrheitlich die Vereinbarung mit den erwähnten Änderungen. Abstimmung: 8 Ja (5 FBP, 3 VU), 1 Nein (FL). UVP-Verfahren Stadttunnel Feldkirch Am haben sich die Vorsteher des Unterlandes und Schaan mit Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer und ihrem Mitarbeiter Remo Looser getroffen, um die Fragestellung zur Parteienstellung rund um das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im Zusammenhang mit dem Stadttunnel Feldkirch zu diskutieren. Für die Beurteilung bzw. das Verfahren sind österreichische Gesetze relevant. Gemäss österreichischem Recht hat nur eine Bürgerinitiative in Österreich das Recht auf Parteistellung, nicht aber eine Initiative im betroffenen Nachbarland. Das Land Liechtenstein hat demzufolge keine Parteienstellung. Es wird aber versucht, im Rahmen des Espoo-Verfahrens oder über die Alpenkonvention eine Parteistellung zu erlangen. Parteistellung haben neben der LGU und dem VCL alle Gemeinden, in denen öffentliche Gebäude in einem Abstand von max. 100m zu der betroffenen Strasse stehen. Grundsätzlich kann also davon ausgegangen werden, dass Mauren (Schaanwald), Eschen (Nendeln), Gamprin (Bendern) und wohl auch Schaan Partei im entsprechenden Verfahren sein können. Noch ist nicht bekannt, wann das UVP-Verfahren gestartet wird. Es wird aber davon ausgegangen, dass das Verfahren noch vor den Sommerferien abgeschlossen werden soll. Für die Einreichung einer Stellungnahme werden maximal sechs Wochen zur Verfügung stehen. Die Grundsatzposition der Regierung stützt sich nach wie vor auf dem Positionspapier vom 3. November 2009 und der Umweltverträglichkeitserklärung vom ab. Der Gemeinderat einigt sich im Rahmen der Debatte darauf, eine Stellungnahme zum Stadt- Tunnel Feldkirch einzureichen und wird sich anteilsmässig an den Kosten beteiligen. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass wenn der Stadt-Tunnel gebaut wird auch Schellenberg mit Mehrverkehr und damit verbunden mit zusätzlicher Luft- und Lärmbelastung zu rechnen hat. Massnahmen zur Reduktion von Fremdstoffen in der PET-Sammlung "Säga" Mit Schreiben vom 10. April 2014 hat der Verein PET-Recycling Schweiz die Gemeinde darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Monaten vermehrt hohe Fremdstoff-Anteile in der PET-Sammlung festgestellt wurden. Die Aufrechterhaltung eines geschlossenen Flaschenkreislaufes (aus alten Flaschen werden neue) bedinge einen möglichst sortenreine Sammlung. Daraufhin wurde vom Deponiewart versucht, dieses Anliegen umzusetzen. Am Samstag, den hat dies in der Sammelstelle "Säga" zu heftigen Diskussionen und Unmut geführt. Gemeinderat Mario Wohlwend hat am Samstag, den 3. Mai 2014, per einen Antrag an die Umweltkommission und die Gemeinde gestellt

6 Die Umweltkommission hat umgehend reagiert und in einer Sitzung am Montag, den 5. Mai 2014 beschlossen, den Deponiewart bei der Aufklärung der Kunden in der Sammelstelle "Säga" aktiv zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden verschiedene Abklärungen getroffen, was in die PET-Sammlung darf und was nicht hinein gehört. Grundsätzliches Problem ist die Verunreinigung des PET-Sammelbehälters mit Fremdstoffen. Es wurde ein Infoblatt erstellt, welches von den Mitgliedern der Umweltkommission in der Deponie an die Kunden verteilt wurde. Dieses Infoblatt wurde auch im Anschlagkasten der Gemeinde, im Gemeindekanal und im Internet publiziert. Zudem wurde für das aktuelle Gemeindeinfo ein Beitrag geschrieben. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Situation mit diesen Massnahmen und aufgrund der Tatsache, dass PET-Flaschen mit den korrekten Logos bei der Sammelstelle Säga abgegeben werden können, bestimmt entschärft ist. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass diese Massnahmen ausreichend sind und lobt die rasche Reaktion der Umweltkommission und der Verwaltung. Genehmigung von Mehrkosten für die Sanierung der Alphütte Unteralpe Dürrwald Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. April 2014 einen Gesamtkredit von 22'000.- Franken für die Sanierungsmassnahmen in der Alphütte auf der Unteralpe Dürrwald genehmigt. Von diesem Betrag werden 30% maximal aber 7'500.- Franken vom Land subventioniert. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten hat sich heraus gestellt, dass die unterhalb des bestehenden Holzbodens liegenden Holzbalken total morsch sind und entweder ersetzt werden müssen oder eine neue Lösung gefunden werden muss. Nach einem Lokalaugenschein von Werkmeister Andreas Gassner mit einem Baumeister aus Schruns hat sich heraus gestellt, dass die sinnvollste Lösung die Neuerstellung einer Bodenplatte aus Beton wäre, da Holzbalken langfristig wieder durchfaulen würden. Anschliessend soll der Betonboden gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit abgedichtet werden. Dann folgen eine Dämmschicht und ein schwimmend verlegter Holzbodenbelag. Die Materialkosten für diesen Bodenaufbau betragen rund 2'000.- Franken. Die Arbeiten werden durch den Gemeindewerkhof durchgeführt. Gemäss Rücksprache mit Daniel Kranz vom Landwirtschaftsamt kann die Gemeinde z.hd. der Landesalpenkommission ein Subventionsgesuch einreichen. Antrag an den Gemeinderat Genehmigung eines Zusatzkredites von 8'500.- Franken für die Sanierung des Bodens in der Wohnküche der Hirtenhütte. Auftragsvergabe für die Erstellung der Betonbodenplatte an das Bauunternehmen Vonbank, Schruns, zum Offertpreis von 5' Euro, gemäss Offerte vom Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag

7 Varia - Bauwesen Strassenlampe Egerta Gemeinderat Reinold Hasler fragt an, warum die Strassenlampe beim Anwesen Leo Büchel immer noch halbnächtig ausgeschaltet sei. Er habe dies doch bereits gesagt. Die Situation sei wirklich untragbar, da es dort stockdunkel sei. Nach Rücksprache mit Bauführer Martin Kaiser stellt sich heraus, dass es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt hat. Der Bauführer hatte gemeint, die Lampe sei defekt gewesen. Er werde selbstverständlich sofort veranlassen, dass die Lampe so geschaltet wird, dass sie die ganze Nacht durch eingeschaltet bleibt. Ablauf Baugesuchsverfahren und Zuständigkeiten Gemeinderat Dietmar Lampert fragt an, wie die Zuständigkeiten für ein Baugesuchsverfahren seit Einführung des neuen Baugesetzes geregelt sind. Bauführer Martin Kaiser führt dazu aus, dass der Bauherr bzw. sein Architekt verpflichtet sind, dem Amt für Bau und Infrastruktur dreimal Meldung zu erstatten. 1) Abnahme Schnurgerüst 2) Abnahme Rohbau 3) Endabnahme In der Praxis funktioniere dies nicht immer ideal aber im Grossen und Ganzen sei das neue Vorgehen bekannt und gut eingespielt Bei Gesuchen im vereinfachten Verfahren macht der Gemeindebauführer die Abnahme und erstattet Bericht an das Amt für Bau und Infrastruktur. Busverbindung Schellenberg Gemeinderat Patrick Risch fragt an, ob die Mitglieder des Gemeinderates davon Kenntnis haben, dass die LBA im Verkehrsdienste-Bericht und im Jahresbericht von Linienausdünnungen in extremis sogar Linienstreichungen spricht. Er befürchte, dass auch die Linie nach Schellenberg von diesen Massnahmen betroffen sein könnte und schlägt vor, proaktiv bei der LBA eine Anfrage zu machen, um zu erfahren, was konkret geplant ist. Die Verwaltung wird eine entsprechende Anfrage an die LBA richten und dem Gemeinderat Bericht erstatten. Wartung der Spielplätze am Sonntag Gemeinderätin Marianne Hasler fragt an, ob die Mitarbeiter vom Werkhof die Spielplätze auch am Sonntag warten, ihr sei das kürzlich aufgefallen und sie habe sich gewundert. Vorsteher Norman Wohlwend teilt mit, dass jeden Samstag und jeden Sonntag am frühen Morgen ein Mitarbeiter vom Werkhof einen Rundgang im Dorfzentrum, bei der Sport- und Freizeitanlage, bei der Burgruine und auf den Spielplätzen mache. Wenn nötig wird Abfall beseitigt und das Gröbste aufgeräumt. Gemeinderätin Marianne Hasler bedankt sich für die Information und lobt diese Praxis der Werkhofmitarbeiter

8 Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins - Antrag zur Abänderung des Organisationsreglements Die Delegiertenversammlung des AZV genehmigte am 28. April 2014 einstimmig diverse Änderungen im Organisationsreglement des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtensteins. Folgende wesentlichen Anpassungen wurden neben formellen Änderungen vorgenommen: - Art. 1: Änderung der Rechtsnatur gemäss Vorgabe des Öffentlichkeitsregisteramtes. - Art. 5: Ausweitung auf natürliche und juristische Personen anstatt nur Privatpersonen. - Art. 15: Entfall der Bestimmung, dass das Betriebskommissionsmitglied in der Regel dem Gemeinderat angehören sollte. - Art. 17: Entfall der Bestimmung, dass die Betriebskommissionsmitglieder an der Delegiertenversammlung mit beratender Stimme teilnehmen sollten. - Art. 19: Neue Bestimmung, dass der Präsident solange Betriebskommissionsmitglied der Gemeinde bleibt, solange er als Präsident amtet. Neu treten der Präsident und Vizepräsident des AZV ihre Ämter erst 10 Tage nach der Wahl an. Entfall der Regelung, dass der Präsident und der Vizepräsident im Verbandsgebiet zu wohnen haben. - Art. 42: Gemäss Abwasserreglement der Gemeinden bedarf die Abwärme Nutzung aus Abwasser der Bewilligung des AZV. Durch die Bewilligungspflicht wird gewährleistet, dass der Betrieb der ARA Sendern durch die Abwassernutzung nicht nachteilig beeinflusst wird. Gemäss Art. 15 Abs. 1 b des Organisationsreglements beschliessen die Verbandsgemeinden über die Revision des Organisationsreglements. Der Gemeinderat genehmigt die Anpassungen des Organisationsreglements des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtenstein wie aufgeführt. Forstgemeinschaft Gamprin/Ruggell/Schellenberg - Kostenverteilung 2013 Von der Gemeinde Gamprin-Bendern liegt die Rechnung für den Kostenverteiler der Forstgemeinschaft Gamprin-Ruggell-Schellenberg für das Jahr 2013 zur Genehmigung der Auszahlung vor. Die anteilsmässigen Kosten für die forstwirtschaftlichen Arbeiten für die Gemeinde Schellenberg belaufen sich im Jahr 2013 auf 96' Franken. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung an die Gemeinde Gamprin. Ein Mitglied des Gemeinderates weist darauf hin, dass die Waldwege durch die Bewirtschaftung mit schwerem Gerät immer breiter werden und sich dadurch zu Waldstrassen entwickeln. Die Forstgemeinschaft soll darauf hingewiesen werden, diese Situation im Auge zu behalten. Der Gemeinderat unterstützt dieses Anliegen

9 Pfadfinder Schellenberg - Reduktion Umweltbeitrag Die Mitglieder der Pfadfinder haben früher jahrelang Papier gesammelt. Mit der Zeit wurde dies aber zu gefährlich, weil die jungen Leute nicht mehr so selbstverständlich mit Traktoren mit Anhänger umgehen konnten. Deshalb wurde beschlossen, das Papier in der Sammelstelle zu sammeln und den Pfadfindern einen Umweltbeitrag von rund 4'500.- Franken pro Jahr (ehemals Papierbeitrag) auszubezahlen. Vorsteher Norman Wohlwend hat Anfang Jahr bei den Pfadfindern angefragt, ob der Beitrag der Gemeinde in dieser Höhe noch gerechtfertigt sei und regte an, dass die Pfadfinder dies an der Generalversammlung diskutieren sollen. Zwischenzeitlich liegt dem Gemeinderat ein Schreiben der Pfadfinder vor, in dem sie ausführen, in welchen Bereichen sie tätig sind und was sie über das Jahr alles tun. Sie wäre auch bereit im Umweltbereich Projekte zu realisieren oder die Gemeinde zu unterstützen, wenn im Umweltbereich Aufgaben anfallen. Ein Mitglied des Gemeinderates führt dazu aus, dass die Umweltkommission darüber gesprochen habe auch in Schellenberg einen so genannten "Umweltputzete" durchzuführen und er erachte dies als gute Möglichkeit die Pfadfinder einzubinden. Zudem schätze er persönlich auch den Dienst der Pfadfinder beim Café Deponie. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass die Pfadfindern auch zukünftig einen Beitrag für Umweltprojekte erhalten sollen und legt diesen auf 2'500.- Franken pro Jahr fest. (Ausstand: Vorsteher Norman Wohlwend) Bürgerabstimmung - Einbürgerungsgesuch Michael Weninger, sen. Dem Gemeinderat liegen die folgenden Abstimmungsunterlagen für die Bürgerabstimmung am 15. Juni 2014 zur Genehmigung vor: - Hinweisschreiben an die Stimmberechtigten mit Empfehlung zur Einbürgerung - Stimmkarte - Stimmkuvert - Stimmzettel - Zustellkuvert Der Gemeinderat genehmigt die Stimmunterlagen und beauftragt die Verwaltung die Einbürgerung im Vorfeld in Rechnung zu stellen. Unterländer Wintersportverein - Anfrage um finanzielle Unterstützung Der Unterländer Wintersportverein hat bei der Gemeinde Schellenberg um finanzielle Unterstützung angefragt. Auf Nachfrage hat der Verein mitgeteilt, dass derzeit vier Kinder aus Schellenberg Aktivmitglied im UWV sind

10 Antrag an den Gemeinderat Genehmigung und Festlegung eines Jahresbeitrages von Franken für den Unterländer Wintersportverein (UWV). Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Einreichung des Jahresberichtes. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag Vereinsanmeldung Rheintal-Speeders aus Grabs Vom Verein Rheintal-Speeders aus Grabs liegt dem Gemeinderat ein Antrag auf Vereinsanmeldung und Vereinsunterstützung vor. Der Gemeinderat gelangt im Rahmend er Debatte einhellig zum Schluss, dass aus präjudiziellen Gründen keine auswärtigen Vereine zwecks Unterstützung in die Vereinsliste aufgenommen werden. Unterstützungsantrag Musik-Video "Time For Myself-I Bruche Zyt" Dem Gemeinderat liegt ein Gesuch um finanzielle Unterstützung von Bella Farny, Tannwald 2, Schellenberg, für die Realisierung eines Musikvideos vor. Der Gemeinderat beschliesst, dass es sich bei diesem Musikvideo um ein Projekt ohne jeglichen Bezug zur Gemeinde Schellenberg handle und lehnt das Gesuch um finanzielle Unterstützung ab. Varia Abgabe von Unterlagen Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen: - Jahresbericht 2013/14 der Funkenzunft Schellenberg - Jahresbericht 2013 der Kommission für Sport und Freizeit - Jahresbericht 2013 Pfadfinder St. Georg Schellenberg - Jahresbericht 2013 vom A-Z Verein - Dokumentation 120 Jahre Mostereigenossenschaft Schellenberg - Einladung Caritas Liechtenstein - Geschäftsbericht 2013 AHV/IV/FAK Der Gemeinderat bedankt sich für die Unterlagen. Die Jahresberichte werden wie üblich mit einem Schreiben verdankt. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher

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