PROTOKOLLAUSZUG DER SITZUNG DES GEMEINDERATES 07/10
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1 St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen Fürstentum Liechtenstein GEMEINDE ESCHEN Telefon +423 / Fax +423 / PROTOKOLLAUSZUG DER SITZUNG DES GEMEINDERATES 07/10 Datum / Zeit Vorsitz: Mittwoch, 5. Mai 2010 / Uhr Ott Gregor Gemeinderäte: Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni Entschuldigt: Protokoll: Oehry Daniel Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette Traktanden 1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 06/ Antrag zur Ersatzanstellung Mitarbeiter Werkbetrieb Benennung Rietwege und Strassenverbindungen im Wohngebiet Vorverlegung / Nachtragskredit: Wanderlager der PS Nendeln Festlegung der zukünftigen Gemeinderatshonorare Arbeitsvergabe: PSN Erdbebensicherheitsmassnahmen, 2. Etappe, Teil Kreditfreigabe / Arbeitsvergaben: Ausbau Renkwilerstrasse, Etappe Nachbesetzung Gesundheits- und Seniorenkommission Stellungnahme zur Abänderung der Gesetze betr. das Feuerwehrwesen Vernehmlassungsbericht: Strafgesetzbuch, -Register, -Vollzugsgesetz Vernehmlassungsbericht: Gesetz über die Lebenspartnerschaft Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 06/10 76 Das Gemeinderatsprotokoll 06/10 vom 21. April 2010 wird genehmigt. 2. Antrag zur Ersatzanstellung Mitarbeiter Werkbetrieb 77 Personalkommission Ende Januar 2010 wurde der Rekrutierungsprozess für die Nachfolge unseres langjährigen Mitarbeiters, Peter Hoop, gestartet. Peter Hoop wird am 1. Juni 2010 seine wohlverdiente Frühpension antreten.
2 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite 2 Die Stelle wurde zur Ausschreibung freigegeben und die Eingabefrist für die Ersatzanstellung lief am 26. Februar 2010 aus. Es haben sich insgesamt 36 Kandidaten beworben. Für die 1. Vorstellungsrunde wurden 4 Personen eingeladen. Alle 4 Kandidaten bekundeten ihr weiteres Interesse an der Anstellung. 3 Personen wurden in die 2. Runde aufgenommen und es erfolgte eine unabhängige Bewertung der Vorgesetzten sowie der Personalleiterin. Der Gemeinderat bewilligt die Anstellung von Rupert Podlogar mittels unbefristeter Anstellungsverfügung auf den frühmöglichsten Termin. 3. Benennung Rietwege und Strassenverbindungen im Wohngebiet 78 Kulturkommission / Leiter Dienste Um die Örtlichkeiten im Eschner Riet eindeutige lokalisieren zu können (vor allem in Notsituationen) besteht seit längerem der Wunsch, die Rietwege zu benennen und Wegschilder anzubringen. Für die Wegnamen wurde die 1988 erstellte Flurnamenkarte des Liechtensteiner Namenbuches konsultiert. Der beigezogenen ortskundige Ludwig Kranz hat allerdings im Vorfeld festgestellt, dass die Karte fehlerhaft ist und nicht vollständig mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. In der Folge ist das gesamte Gebiet des Eschner Riets geprüft worden. Die Überprüfung erstreckte sich von der Lokalisierung der Fluren der Flurnamenkarte bis zur Kontrolle des zur Flurnamenkarte gehörenden Begleitheftes. Insgesamt wurden 42 Flurnamen und ihre Geltungsbereiche behandelt. In der Folge hat das Ingenieurbüro Frommelt, Vaduz einen bereinigten Übersichtsplan erstellt. Als glückliches zeitliches Zusammentreffen kann die öffentliche Planauflage der Verpflockung von Operat 7 vom 25. November bis 9. Dezember 2009 gewertet werden. Somit können die bereinigten Daten direkt ins Grundbuch aufgenommen werden. Im Anschluss hat die Kulturkommission die Wege entsprechend den Fluren benannt und schlägt diese dem Gemeinderat zur Verabschiedung vor. Für die Wege im Gebiet Tentscha konnten mit der Gemeinde Gamprin identische Wegnamen gefunden werden. Um die Wortkombination mit Treppen, Stiegen oder Stäga zu vermeiden, hat die Kulturkommission für die vier Strassenverbindungen im Wohngebiet den Begriff «Stieg» gewählt. Stig Deutung gemäss Liechtensteiner Namenbuch: Ein schmaler, steiler Weg, bzw. steile Anhöhe, über die ein oder mehrere Wege führen. Stig Örtlich: Wieshang nordwestlich des Dorfes Eschen, ob dem Schönabüel, zwischen Boia und Benderer Feld, mit Häusern, leicht abfallend (siehe beiliegende Kopie). Neu auch Name für eine Strasse im Gebiet Boia. (Schreibweise gemäss GR-Beschluss 2001 «Stieg») Stig oder Stieg - Sprachlich: Im Duden ist weder Stig noch Stieg enthalten. Im niederdeutschen steht Steig für einen nicht befahrbaren Weg über Anhöhen und Berge. Um die neuen Wegnamen der Bevölkerung näher zu bringen, sollte die Strassenkarte von 2007 erneuert werden. Somit könnte auch die neue Namensgebung und Gebäudenumerierung im Gebiet Wirtschaftspark bereinigt werden. Der Leiter Dienste erläuterte die Thematik und weist auf einige Unstimmigkeiten in der Flurnamenkarte hin. Ganz offensichtlich erscheint diese Diskrepanz beim Gebiet Jodameder,
3 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite 3 das falsch lokalisiert wurde. Ludwig Kranz kontrolliert seit vielen Jahren die Fruchtfolge der Landwirte und kennt das Eschner Riet wie kein Anderer. Er legt Aufgrund seiner Berechnungen dar, dass die 147 Hausteile nicht in dem ursprünglich ausgewiesenen Gebiet liegen konnten. Das Gebiet Jodameder erstreckt sich somit nicht von West noch Ost entlang des Erlabachs sonder von Nord nach Süd entlang der Schwarzen Strasse. Das Namensbuch als Institution gibt es zwischenzeitlich nicht mehr und auch eine Überarbeitung der Flurnamenkarte ist nicht mehr möglich. Die Gemeinde Eschen kann die Berechtigungen lediglich in der periodisch erscheinenden Flurnamekarte aufnehmen. 1. Der Gemeinderat genehmigt die 42 vorgeschlagenen Namen (mit Ausnahme der Nr. 19 bis 23, hier wird aus Stig Weg) für Wege im Eschner Riet und Wegverbindungen im Wohngebiet gemäss beiliegender Liste. 2. Die Erneuerung der Strassenkarte wird 2011 realisiert und dafür werden die nötigen finanziellen Mittel im Budget 2011 eingeplant Vorverlegung / Nachtragskredit: Wanderlager der PS Nendeln 79 Die Primarschule Nendeln führt wie jede andere Primarschule im Land jährlich entweder ein Ski- oder ein Wanderlager im Jugendhaus Malbun durch. Die dadurch entstehenden Kosten werden demgemäss auch jährlich budgetiert. Erst jetzt wurde bekannt, dass das Jugendhaus von Ostern 2011 bis voraussichtlich Sommer 2012 wegen umfassenden Renovierungsarbeiten geschlossen sein wird. Damit jedes Kind der Primarschule Nendeln die Möglichkeit hat, sowohl an einem Wander- als auch an einem Skilager teilzunehmen, beantragt die Schulleitung der PSN die Vorverlegung des Wanderlagers. Die Kosten für das Wanderlager belaufen sich bei 48 Schülern zu je CHF plus zusätzlich einen einmaligen Betrag von CHF 1' für Transportkosten auf insgesamt CHF 10' Im Jahr 2011 fällt folglich kein Wanderlager an und es müssen keine Kosten budgetiert werden. 1. Der Gemeinderat genehmigt die Vorverlegung des Wanderlagers von Herbst 2011 auf Herbst Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 10' für die Wanderlagerkosten
4 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite 4 5. Festlegung der zukünftigen Gemeinderatshonorare 80 Die fünf Unterländer haben die Festlegung der zukünftigen Gemeinderatshonorare diskutiert. Antrag/Änderung: Der Gemeinderat bestätigt das Gemeinderatshonorar gemäss GR-Protokoll 02/08, Trakt. 21 vom 13. Februar Arbeitsvergabe: PSN Erdbebensicherheitsmassnahmen, 2. Etappe, Teil 2 81 Leiter Hochbau Während den Schulsommerferien 2010 wird der 2. Teil der 2. Etappe der Erdbebensicherheitsmassnahmen im Primarschulhaus Nendeln ausgeführt. Die 2. Tranche der Arbeitsgattungen wurde gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV) ausgeschrieben. Die auszuführenden Spezialtätigkeiten zur Erdbebensicherheit im Primarschulhaus Nendeln sollen an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsummen sind netto inklusiv Mehrwertsteuer. BKP Montagebau in Stahl an die Fa. Walser & Wohlwend AG, Schaan zum Offertpreis von CHF BKP Allgemeine Metallbauarbeiten an die Fa. Walser & Wohlwend AG, Schaan zum Offertpreis von CHF Die Abteilung Bauwesen beantragt die nachfolgenden Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben: 1. BKP Montagebau in Stahl an die Fa. Walser & Wohlwend AG, Schaan zum Offertpreis von CHF ; 2. BKP Allgemeine Metallbauarbeiten an die Fa. Walser & Wohlwend AG, Schaan zum Offertpreis von CHF Kreditfreigabe / Arbeitsvergaben: Ausbau Renkwilerstrasse, Etappe 4 82
5 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite 5 Leiter Tiefbau Die Stichstrasse Nr. 4 erschliesst das letzte Teilstück der BU Renkwiler. Die Arbeiten wurden gemäss ÖAWG öffentlich ausgeschrieben. Baumeisterarbeiten: Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Gebr. Hilti AG, Schaan mit dem Offertpreis von CHF das wirtschaftlich preiswerteste Angebot. Pflästerungsarbeiten: Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Gebr. Frick AG, Schaan mit dem Offertpreis von CHF das wirtschaftlich preiswerteste Angebot. Belagsarbeiten: Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Gebr. Frick AG, Schaan mit dem Offertpreis von CHF das wirtschaftlich preiswerteste Angebot. Im Budget 2010 ist die Summe von CHF für diesen Strassenbau reserviert. 1. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditfreigabe von CHF für den Ausbau der Renkwilerstrasse Etappe 4; 2. Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergabe Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebr. Hilti AG, Schaan zum Offertpreis von CHF ; 3. Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergabe Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebr. Frick AG, Schaan zum Offertpreis von CHF ; 4. Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergabe Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebr. Frick AG, Schaan zum Offertpreis von CHF Der Gemeinderat erteilt dem beauftragten Ingenieurbüro und dem Bereich Bauwesen dem Auftrag, die Ausführung des Fussweges zu prüfen Nachbesetzung Gesundheits- und Seniorenkommission 83 Ressort Gesundheit und Soziales Durch das Ausscheiden von Marianne Kranz, Koordinationsstelle Alter & Gesundheit, aus der Gemeindeverwaltung wird diese Stelle durch Manuela Nägele nachbesetzt. In Folge dieser Veränderung ist es notwendig, dass Manuela Nägele Einsitz in die Gesundheitsund Seniorenkommission nimmt. 1. Der Gemeinderat genehmigt den Einsitz von Manuela Nägele in die Gesundheitskommission. 2. Der Gemeinderat genehmigt den Einsitz von Manuela Nägele in die Seniorenkommission.
6 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite Stellungnahme zur Abänderung der Gesetze betr. das Feuerwehrwesen 84 Ressort Sicherheit / Freiwillige Feuerwehr Eschen Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über das Feuerwehrwesen (Feuerschutzgesetz); Totalrevision des Feuerwehrgesetzes vom 16. Mai 1990 (LGBI Nr. 43) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 25. Juni 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. An der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2010 beauftragte der Gemeinderat das Ressort Sicherheit mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates. Zusammenfassung Stellungnahme: Der Gemeinderat hält die Gesetzesvorlage, mit der das geltende Feuerwehrgesetz vom einer Totalrevision unterzogen wird und neu ein "Gesetz über das Feuerwehrwesen" geschaffen werden soll, für völlig verfehlt. Die Notwendigkeit zur Totalrevision des geltenden Feuerwehrgesetzes (FWG) ist in keiner Weise belegt. Dazu kommt, dass die Vorlage zahlreiche gravierende formelle und materielle Mängel aufweist, sodass sie auch aus diesem Grund zurückgezogen werden muss. Mit dem Feuerwehrgesetz vom haben Regierung und Landtag ein modernes und zweckmässiges Gesetz geschaffen, das sich durch klare Systematik, einfache und verständliche Gesetzessprache und präzise Formulierung auszeichnet. Das geltende Feuerwehrgesetz ist ein in den vergangenen Jahren leider immer seltener werdendes Beispiel für gute Gesetzgebung. Dieses Gesetz musste denn auch in den letzten 20 Jahren nur einmal revidiert werden, nämlich im Zuge der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden. Mit Bericht und Antrag 2005/228 wurden Art. 18, 18a, 36 Abs. 1 und Art. 37 geändert bzw. eingefügt. Diese behutsam vorgenommene Teilrevision war sachlich gerechtfertigt und tat der Qualität des Gesetzwerkes keinen Abbruch. Der Gemeinderat stimmt der Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung zu. 10. Vernehmlassungsbericht: Strafgesetzbuch, -Register, -Vollzugsgesetz 85 Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1874 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 25. Juni 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
7 Gemeinderatssitzung 07/10 Seite 7 Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme. 11. Vernehmlassungsbericht: Gesetz über die Lebenspartnerschaft 86 Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sowie die Abänderung weiterer Gesetze zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 16. Juli 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Antrag/Änderung: Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und eventueller Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt. Eschen, 19. Mai 2010 GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.
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