Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) - Vorstellung und Vergabe der Ingenieurarbeiten. Gast: Florin Banzer, Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen.

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1 Schellenberg, August 2011 Protokollauszug Sitzung Nr. 11 vom 24. August 2011 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) - Vorstellung und Vergabe der Ingenieurarbeiten Gast: Florin Banzer, Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen. Dem Gemeinderat liegt ein Angebot für die Ingenieurarbeiten für die Einführung des Generellen Entwässerungsprojektes (GEP) vom Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt, Eschen, zur Behandlung und Beschlussfassung vor. Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf 350'000.- Franken. Die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsprojektes beruht auf einem gesetzlichen Auftrag des Landes (Gewässerschutzgesetz). Florin Banzer vom Ingenieurbüro Sprenger & Steiner erläutert dem Gemeinderat die Grundsätze des GEP sowie das detaillierte Angebot. Als Planungsinstrument für die nachhaltige Entwicklung der Siedlungsentwässerungsanlagen verfügen sämtliche Gemeinden des Landes über Generelle Kanalisationsprojekte (GKP), welche zwischen 1960 und 1985 gemeindeweise erstellt wurden. -1-

2 Das klassische GKP beruht auf dem Grundsatz, das Abwasser aus Haushalt Gewerbe und Industrie sowie das Regen-, Schmelz- und Sickerwasser möglichst rasch, wirtschaftlich und betriebssicher der Kläranlage bzw. den Vorflutern zuzuführen. Neuere oder überarbeitete GKP's enthalten bereits Vorgaben der "modernen" Entwässerungsphilosophie (z.b. modifizierte Misch- bzw. Trennsysteme). Aufgrund zunehmender negativer Einflüsse der Siedlungstätigkeit auf den natürlichen Wasserkreislauf sind es - im Unterschied zu den Entwässerungszielen - die den seinerzeitigen GKP's zugrunde gelegt wurden - neuerdings vor allem wasserbauliche, gewässerökologische und abwassertechnische Aspekte sowie Aspekte des quantitativen Gewässerschutzes, welche eine differenziertere Betrachtung der Siedlungsentwässerung erfordern. Die neue Entwässerungsphilosophie macht eine Überarbeitung der Entwässerungsplanung notwendig. Die gesetzliche Basis für diese Anpassung der Entwässerungsplanung stellt das Gewässerschutzgesetz sowie die Verordnung zum Gewässerschutzgesetz dar. Darin wird festgehalten, dass die Gemeinden für die Entwässerungsplanung verantwortlich sind und die Generellen Entwässerungspläne (GEP) der Genehmigung durch die Regierung bedürfen. Im Vorfeld der GEP-Bearbeitungen auf Gemeindeebene wurde auf der Ebene des Abwasserzweckverbandes (AZV) in den Jahren ein sogenanntes Verbands-GEP (VGEP) erarbeitet, welches einerseits die übergeordneten Entwässerungsthemen koordiniert und andererseits ein Hilfsmittel für eine standardisierte GEP-Bearbeitung der Gemeinden liefern soll. Ist-Situation Schellenberg Das bestehende GKP der Gemeinde Schellenberg ist in zwei Bereiche gegliedert. Der Bereich "Hinterschellenberg" wurde 1974 und der Bereich "Vorderer- und Mittlerer Schellenberg" 1975 erstellt; das geltende Konzept ist also bereits 35 Jahre alt fand eine GKP-Überarbeitung für die Baulandumlegung Platta/Klenn statt wurde, aufgrund umfangreicher Ausdehnung und Umzonierungen der Bauzone, eine GKP-Überprüfung im Bereich "Vorderer- und Mittlerer Schellenberg" notwendig, welche zur Folge hatte, dass in der Plattastrasse ein Retentionsbecken gebaut wurde. Eine analoge Überprüfung 2007 für Hinterschellenberg ergab, was eigentlich bekannt war, nämlich dass das im GKP von Anbeginn vorgesehene Retentionsbecken schon längst erforderlich wäre. Ebenso ergab eine Überprüfung 2008 für das Gebiet "Kesse/Hinterschloss" von wo das Abwasser ins Kanalnetz Mauren abgeleitet wird, dass über kurz oder lang auch da ein Retentionsbecken notwendig sein wird. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass das Ingenieurbüro Sprenger & Steiner in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hanno Konrad mit der Umsetzung des Generellen Entwässerungsprojektes beauftragt werden soll und genehmigt dafür im übertragenden Wirkungskreis einen Verpflichtungskredit von 350'000.- Franken. In einem ersten Schritt sollen vorab im Rahmen von Phase 1 der Offerte vom die Schritte bis 1.3 realisiert werden. Der Gemeinderat genehmigt dafür ein Kostendach von 100'000.- Franken exkl. MwSt. -2-

3 Arrondierung Kochenacker Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2008 das Ingenieurbüro Hanno Konrad mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags für die Zusammenlegung des Flurweges und der privaten Zufahrtsstrasse "Kochenacker" erteilt. Zwischenzeitlich wurden mit den Eigentümern diverse Gespräche geführt und es zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Antrag an den Gemeinderat Damit die weiteren Verhandlungen mit dem Land Liechtenstein geführt werden können, muss der Gemeinderat sein Einverständnis zur Übernahme der Strassenparzelle mit 89.4 Klaftern geben. Zudem soll der Gemeinderat den Eigentümeranteil an den Erschliessungskosten (Strasse, Wasser und Abwasser) festlegen. In der Vergangenheit wurde den Eigentümern 35% der Erschliessungskosten in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag. Freizeit- und Sportanlage Schellenberg Die folgenden Arbeiten (Punkt 5.1 bis 5.3) im Zusammenhang mit der Umgebungsgestaltung bei der neuen Sport- und Freizeitanlage wurden im offenen Verfahren gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. 5.1 Gärtnerarbeiten Gemäss dem beiliegenden Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Gärtnerarbeiten vier gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 76' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Pro Natura, 9493 Mauren, vergeben. 5.2 Erdarbeiten Gemäss dem beiliegenden Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Erdarbeiten zwei gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 164' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern, vergeben. -3-

4 5.3 Oberbau/Belag Gemäss dem beiliegenden Offertvergleich und Vergabeantrag (ÖAWG, Art. 38) sind für die Oberbau- und Belagsarbeiten zwei gültige Offerten eingegangen. Die Arbeit wird zum Offertpreis von 549' Franken (inkl. MwSt.) an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern, vergeben. Freizeit- und Sportanlage - Vergabe Lieferauftrag für die Ausrüstung vom Rückhaltebecken Von der Firma Nill Metallbau AG, Winterthur, liegt eine Offerte für die Lieferung von einem Abflussregulartor und einer Einstiegslukenabdeckung beim Regenrückhaltebecken bei der Sport- und Freizeitanlage vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäss vorliegender Offerte an die Firma Nill Metallbau AG, Winterthur zum Offertpreis von 8' Franken. Strassenbeleuchtung Widum (Zufahrtstrasse über Gemeindeparzelle 11/VI) Von den Liechtensteinischen Kraftwerken, Schaan, liegt dem Gemeinderat eine Offerte für die Ausführung der Strassenbeleuchtung "Widum" vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zum Offertpreis von 5' Franken an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan. Zivilschutzwesen, Katastrophenschutz Zivilschutz Umbau der Funkantennenanlagen im Dorfzentrum und im Kindergarten auf Polycom Für die Erneuerung der Funkantennenanlage für den Zivilschutz im Gemeindehaus und im Kindergarten auf Polycom, liegt von der Firma Nägele-Capaul, Triesen, eine Offerte vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zum Offertpreis von 8' Franken an die Firma Nägele-Capaul, Triesen. -4-

5 Halbnächtige Abschaltung der gesamten Strassenbeleuchtung auf Gemeindestrassen An seiner Sitzung vom 29. September 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, jede zweite Laterne der Strassenbeleuchtung auf den Gemeindestrassen für eine Testphase zwischen 0.30 und 5.30 Uhr auszuschalten. Bei der Gemeinde sind keine Reklamationen eingegangen nur eine positive Rückmeldung ist zu verzeichnen und an einer Stelle wurde die Beleuchtung auf Wunsch wieder eingeschaltet. Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob die Strassenbeleuchtung zwischen 0.30 und Uhr grundsätzlich ganz ausgeschaltet werden soll. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass die Strassenbeleuchtung auf allen Gemeindestrassen zukünftig zwischen 0.30 und Uhr ganz ausgeschaltet werden soll. Das LKW wird noch angefragt, bis wann dies umgesetzt werden kann. Allgemeine Instandhaltungsarbeiten für die Strassenbeleuchtung - Rechnungsfreigabe Für den Unterhalt der Strassenbeleuchtung auf dem gesamten Gemeindegebiet liegt dem Gemeinderat eine Rechnung für das 2. Quartal 2011 der Liechtensteinischen Kraftwerke vor. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung über 9' Franken der Liechtensteinischen Kraftwerke. Kompostierplatz Ruggell - Defizitanteil 2010 Gemäss Abmachung zwischen den Gemeinden Ruggell und Schellenberg aus dem Jahr 1992 beteiligt sich die Gemeinde Schellenberg an den Defizitkosten des von der Gemeinde Ruggell betriebenen Kompostierplatzes beim Steinbruch Limsenegg. Dazu liegt von der Gemeindekasse Ruggell die Abrechnung für das Jahr 2010 vor. Der Kostenanteil der Gemeinde Schellenberg beträgt 20'352.- Franken (dies entspricht 33 Prozent von total 61'254.- Franken). Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung des Defizitanteils von 20'352.- Franken an die Gemeinde Ruggell. -5-

6 Label Energiestadt - Energiekataster, Bilanz-/Indikatorensysteme, Energieplanung und Klimaschutz/-Energiekonzept gemäss Massnahmenkatalog Schellenberg ist auf dem Weg das Energiestadtlabel zu erlangen. Grundlage für alle energiepolitischen Instrumente ist der Energiekataster. Mit dem Energiekataster können Energieformen und die Wirkung der kommunalen energiepolitischen Massnahmen einfach dargestellt und ausgewertet werden. Solange kein landesweiter Kataster erstellt wird, ist es notwendig ca. alle vier Jahre den Kataster auf Gemeindeebene zu überarbeiten, auszuwerten und mit den Resultaten des alten Katasters zur vergleichen. Somit kann die Entwicklung dargestellt und das Erreichen der gesteckten Ziele verifiziert werden. Ziele Der Energiekataster stellt eine Momentaufnahme dar. Ergänzend werden zusätzliche Daten, wie Energiebezugsfläche, Energiekennzahlen, etc., ermittelt. Auch wird eine Energiedichtedarstellung von Wärme/Strom im Hektarraster erstellt. Diese dient als wichtige Grundlage für energieplanerische Tätigkeiten. Anhand der Energiekatasterdaten können umfangreiche Auswertungen erstellt und wichtige Indikatoren (spez. Kennzahlen, CO2-Bilanz, 2000 Watt Berechnung etc.) berechnet werden. Diese werden graphisch dargestellt und in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst. Der Energierichtplan stellt ein auf den zuvor gewonnenen Grundlagen des Energiekatasters aufbauendes, wichtiges Planungsinstrument für zukünftige Massnahmen dar. Neben dem Energierichtplan werden auf zwei zusätzlichen Karten der Ist- Zustand der Energieeinsparung (Gebäudesanierung, Minergie(-P), Dachbegrünung) und der Ist-Zustand der erneuerbaren Energiebereitstellung dargestellt. Für die Erstellung dieser Grundlagen liegt dem Gemeinderat eine Offerte der Firma Lenum, 9490 Vaduz, über 17' Franken (inkl. MwSt.) vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäss Offerte an die Firma Lenum, 9490 Vaduz, zum Offertpreis von 17' Franken. Information zu eingereichten Bauvorhaben 17.1 Anzeigeverfahren: Photovoltaikanlage auf dem Wohnhaus "Rankhag 17" Die Bauherrschaft beabsichtigt eine Photovoltaikanlage auf ihr Wohnhaus montieren zu lassen. Das Baugesuch wurde vom Hochbauamt bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. -6-

7 17.2 Baugesuch: Private Erschliessungsstrasse im Rankhag Der Gemeinderat wurde bereits in vorherigen Sitzungen über den geplanten Strassenbau informiert. Das Baugesuch wurde zwischenzeitlich vom Hochbauamt bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf der Parz. Nr. 233/VI Parz. Nr. Standort: Kubatur: 233/VI Halaweg 1'471 m3 Die Bauherrschaft beabsichtigt ein Einfamilienhaus zu erstellen. Die Zufahrt verläuft über eine private Zufahrtsstrasse. Das Gesuch entspricht der Gemeindebauordnung. Der Entscheid der Gemeinde wurde bereits an das Hochbauamt weitergeleitet. Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis Baugesuch: Wärmepumpe beim Wohnhaus "Ober Betsche 5" Die Bauherrschaft beabsichtigt ihre Heizung zu erneuern. Es soll eine Wärmepumpe am Gebäude installiert werden. Der Entscheid der Gemeinde wurde bereits an das Hochbauamt weitergeleitet. Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Friedhof, Unterhalt Friedhofangelegenheiten Die Situation auf dem Friedhof ist heute so, dass die Reihen bei den bestehenden Familiengräbern blockiert sind, weil immer wieder neue Bestattungen erfolgen und eine geordnete Auflösung auf viele Jahre hinaus nicht möglich ist. Bei den Priestergräbern ist der Platz beschränkt. Mit der Neugestaltung konnten vier zusätzliche Priestergräber geschaffen werden. Das Feld (Grabreihen F und G) nördlich der Totenkapelle könnte im Jahr 2020 geordnet aufgelassen werden, sofern bis dahin dieser Bereich für neue Bestattungen gesperrt bleibt. Nur so könnte man dieses Feld geordnet räumen und mit neuem geeignetem Humus auffüllen. Vorsteher Norman Wohlwend stellt den Antrag, dass sinnvollerweise ganze Grabreihen aufgelöst werden sollen. Im Jahr 2017 wäre die Grabesruhe bei der Grabreihe G und im Jahr 2020 bei der Grabreihe F nördlich der Totenkapelle abgelaufen. -7-

8 Die Friedhofkommission fällte den Beschluss, dass bei diesen zwei Grabreihen (G und F) keine Bestattungen mehr zugelassen werden, damit die Grabreihen im Jahr 2020 geordnet aufgelöst und neu vorbereitet werden können. Der Gemeinderat folgt dem Beschluss der Friedhofkommission und sperrt die Grabreihen (G und F) bis ins Jahr 2020 für neue Bestattungen, so dass diese geordnet aufgelöst und neu für Bestattungen vorbereitet werden können. Archivierungsvertrag mit dem Liechtensteinischen Landesmuseum Im Gemeindearchiv der Gemeinde Schellenberg sind 18 historische Urkunden derzeit unsachgemäss gelagert. Die älteste dieser Urkunden stammt vom Die längerfristige Lagerung dieser Pergamenturkunden im Gemeindearchiv ist wegen der klimatischen Verhältnisse (starke Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen) schädlich und der Erhalt der Urkunden kann unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden. Das Landesarchiv bietet der Gemeinde Schellenberg an, historisch wertvolle Urkunden im eigens dafür geschaffenen Kulturgüterschutzraum des Liechtensteinischen Landesarchivs als Leihgabe fachgerecht zu lagern. Die Details können dem beiliegenden Archivierungsvertrag entnommen werden. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wolle den beiliegenden Archivierungsvertrag und damit die Lagerung der in diesem Vertrag erwähnten 18 historischen Urkunden im Liechtensteinischen Landesarchiv in Vaduz genehmigen. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag vollumfänglich. GEMEINDE SCHELLENBERG Norman Wohlwend, Vorsteher -8-

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