Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Hassler Robert, Vizevorsteher

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1 Schellenberg, Juni 2011 Protokollauszug Sitzung Nr. 9 vom 8. Juni 2011 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Hassler Robert, Vizevorsteher Goop Jürgen, Hasler Marianne, Hasler Reinold, Kaiser-Kreuzer Andrea, Risch Patrick, Wohlwend Mario, Gemeinderäte Entschuldigt: Lampert Dietmar, Gemeinderat Als Gast Martin Kaiser, Leiter Baubüro Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Vorprojekt Erweiterung Drainage und Grundwasserregulierung, Kenntnisnahme und Entscheid zur Weiterführung des Projektes Stephan Beck und Jürg Nold vom Ing. Büro Frommelt AG, Vaduz erläutern dem Gemeinderat das Vorprojekt für eine Drainage und Grundwasserregulierung im Schellenberger Riet. Nachdem eine Melioration im Schellenberger Riet von der Regierung abgelehnt wurde, hat die Gemeinde, basierend auf dem Bodenverbesserungsgesetz, einen Antrag für ein Vorprojekt für die Erweiterung der Drainage und der Grundwasserregulierung an das Landwirtschaftsamt gestellt. Das Landwirtschaftsamt hat diesen Antrag genehmigt und das Ingenieurbüro Frommelt beauftragt, ein Vorprojekt für eine Drainage und Grundwasserregulierung im Schellenberger Riet zu erarbeiten. Im Rahmen des Vorprojektes wurde klar, dass östlich der Nofler- bzw. der Limsenegg Strasse eindeutig Handlungsbedarf für eine Bodenoptimierung besteht

2 Gründe für die Optimierung des Wasserhaushalts sind einerseits der Schutz des Bodens vor Auswaschung und/oder Austrocknung andererseits sind aber auch höhere Erträge in Trockenzeiten und die Reduzierung des Energieverbrauchs klare Vorteile einer Optimierung des Wasserhaushaltes. Die Gesamtkosten werden im Vorprojekt für die Variante "Kleinpumpwerk" mit rund 1,5 Mio. Franken veranschlagt. Das Land subventioniert Bodenverbesserungsmassnahmen grundsätzlich mit 50-60% der Kosten. Die Aufteilung der Restkosten ergäbe für Schellenberg einen Kostenanteil von 260'000.- Franken und für Ruggell 95'000.- Franken. Jürg Nold zeigt auf, wie diese Kosten zwischen Gemeinde, Land und den Grundeigentümern aufgeteilt werden könnten. Es gilt nun detaillierte Grundlagen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Vor allem die Varianten der Finanzierung und Rückfinanzierung sollen aufgezeigt werden, damit der Gemeinderat zu einem Entscheid gelangen kann, wie das Projekt realisiert werden kann. Zudem sind für die Umsetzung eines solchen Projektes die genauen vertraglichen Voraussetzungen abzuklären, da der Grossteil der Flächen in Privatbesitz ist. Grundsätzlich ist der Gemeinderat der Ansicht, dass eine Bodenverbesserung im Schellenberger Riet für den Fortbestand der Landwirtschaft und für den Erhalt des Bodens wichtig ist und spricht sich einhellig für eine Weiterbearbeitung des Vorprojektes aus. Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins Antrag zur Kreditgenehmigung für die Erneuerung des HSK Schaan-Bendern Vom Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins liegt ein Antrag zur Kreditgenehmigung für die Erneuerung des Hauptsammelkanals (HSK) Schaan- Bendern im Bereich Hilcona und den Neubau des Entlastungskanals zum Speckigraben zur Genehmigung vor. Das Projekt wurde an der Delegiertenversammlung vom Abwasserzweckverband am 2. Mai 2011 einstimmig genehmigt. Der Hauptgrund für die Erneuerung des Hauptsammelkanals (HSK) im Bereich der Firma Hilcona AG liegt in der ungenügenden hydraulischen Kapazität der Leitung. Das Rohrkaliber muss von 900 mm auf 1200 mm vergrössert werden. Dank der Notüberläufe "Ivoclar" und "Bretscha" sind bisher keine grösseren Rückstauungen aufgetreten, die Schäden verursacht hätten. Der Speckigraben vermochte die Spitzenabflüsse bisher immer abzuführen. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Abflusssituation mit fortschreitender Bauentwicklung und der damit einhergehenden Bodenversiegelung verschlechtern wird. Bei der Bearbeitung der Zustandsuntersuchung wurde festgestellt, dass der HSK im Bereich der verkehrsreichen Pfaffamadkreuzung (Projekt Industriezubringer) grosse Setzungen erfahren hat, die in der Folge zu einer starken Beeinträchtigung der Abflusskapazität führte

3 Aufgrund dieser instabilen Situation wurde auch das Entlastungsbauwerk, mitsamt dem daneben liegenden Vereinigungsschacht in Mitleidenschaft gezogen. Dadurch entstand zusätzlich ein Gegengefälle in der Leitung, wodurch sich die Abflusskapazität noch einmal verschlechterte. Ein weiterer Grund ist die Lage des HSK. Momentan befindet sich der Kanal auf einer Länge von 350 m2 in privatem Grund und dies auf einer Sohltiefe von Meter. Laut den gültigen Durchleitungsverträgen ist der AZV verpflichtet, den HSK spätestens dann zu verlegen, wenn irgendwelche Neubauten mit dem Trasse des HSK in Konflikt geraten. Dieser ungewissen Situation will der AZV nun aktiv begegnen, indem eine Verlegung und gleichzeitige Vergrösserung des Hauptsammelkanals angestrebt wird. Im Bereich der Pfaffamadkreuzung, wo im Zusammenhang mit dem Industriezubringer Nord der neue Kreisel ausgebaut wird, müssen die Planungs- und Bauarbeiten koordiniert werden. Hier ist es wichtig, dass die Arbeiten vor dem Bau des Industrie-Zubringers fertig gestellt sind,- also bis spätestens März Der Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins beabsichtigt in den Jahren 2011 und 2012 die Entlastungsleitung (Durchmesser 1200 mm) zum Speckigraben in Schaan neu zu erstellen und die Bauarbeiten mit dem Bau des Industriezubringers Schaan zu koordinieren. Die Gesamtkosten ergeben sich wie folgt: Erneuerung HSK Schaan-Bendern, Bereich Hilcona Neubau HSK Schaan-Bendern, Entlastungskanal zum Speckigraben Gesamtkosten CHF 3'915'000.- CHF 1'140'000.- CHF 5'055'000.- Der Kostenanteil der Gemeinde Schellenberg beträgt 117' Franken oder 2.33%. Für das Jahr 2011 müssten 12'815.- Franken und für das ' Franken genehmigt werden. Der Gemeinderat genehmigt einen Verpflichtungskredit über 117' Franken sowie das Projekt "Erneuerung des HSK Schaan-Bendern", Bereich Hilcona und den Neubau des Entlastungskanals zum Speckigraben sowie die entsprechende Budgetierung Landstrassen - Bereinigung Besitzverhältnisse und Zuständigkeiten In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, der Regierung mitzuteilen, dass die Gemeinde Schellenberg nicht bereit ist, den Radweg Ruggell-Nofels in ihre Zuständigkeit (Unterhalt etc.) zu übernehmen

4 Mit Schreiben vom 10. Mai 2011 teilt die Regierung der Gemeinde Schellenberg folgendes mit: "Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. November 2010 beschlossen, dass der Betrieb und Unterhalt des im Jahr 2009 erstellten Radwegs Ruggell-Nofels in die Zuständigkeit der Gemeinden Ruggell und Schellenberg fällt, da sich dieser Radweg auf deren Gemeindegebiet befindet. Die Regierung hat den Gemeinden in diesem Beschluss ebenfalls zugesichert, dass der Radweg vereinbarungsgemäss durch das Land Liechtenstein noch mit einem Deckbelag versehen wird. Diese Arbeiten sind für das Jahr 2012 vorgesehen. Grundlage für die obige Entscheidung bildete der Regierungsbeschluss vom 9. Dezember 2009, worin die Regierung in Anlehnung an die bis dahin geltenden Praxis entschieden hat, dass die Gemeinden für den Betrieb, Unterhalt sowie allfällige bauliche Erneuerungen der regionalen Fuss-/Radwege auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet verantwortlich sind. Der Boden verbleibt im Eigentum der Gemeinden. Das Land Liechtenstein kann sich an der Erstellung von solchen Fussund Radwegen beteiligen, sofern diese von regionalem Interesse sind und mit dem Landesradwegkonzept korrespondieren. Das regionale Interesse trifft für den Radweg Ruggell-Nofels zu, weshalb das Land auch die Erstellung dieses regionalen Radwegs übernommen hatte. Der künftige Unterhalt liegt nun aber - wie dies in Liechtenstein üblich ist, bei der jeweiligen Gemeinde. Dieser Praxis wurde bislang konsequent nachgelebt. In diesem Zusammenhang gilt es die Radwegbrücke Balzers-Trübbach, die Holzbrücke Vaduz-Sevelen, die Dampfdruckbrücke Schaan- Buchs, die Brücke zur Freizeitanlage Grossabünt Gamprin und auch den Radweg Mauren/Schaanwald-Tisis anzuführen. Bei all diesen Verbindungen liegt der Betrieb und Unterhalt bei den Gemeinden. In diesem Sinne gilt es auch den Radweg Ruggell-Nofels gleich zu behandeln. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme, damit das Projekt "Bereinigung Besitzverhältnisse und Zuständigkeiten an Landstrassen" auch in der Gemeinde Schellenberg baldmöglichst zum Abschluss gebracht werden kann. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass der Gemeinderat die entsprechenden Grundsatzentscheide fällt. Die grundbücherliche Durchführung werden wir nach Abschluss der Neuvermessung in Schellenberg vornehmen." Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte mehrheitlich zum Schluss, dass man der Übernahme des Radweges unter diesen Bedingungen wohl oder übel zustimmen müsse. Der Gemeinderat hebt seinen Beschluss vom in Bezug auf die Betriebsund Unterhaltsregelung des Radwegs Ruggell-Nofels auf und stimmt der Übernahme der Betriebs- und Unterhaltsarbeiten des Radwegs vom Land Liechtenstein gemeinsam mit der Gemeinde Ruggell mehrheitlich zu. Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 1 VU, 1 FL), 2 Nein (1VU, 1 FBP) - 4 -

5 Gemeindehaus - Genehmigung der Rechnung für die Unterhalts- und Reparaturarbeiten bei den Heizverteilungsanlagen Von Firma Büchel Haustechnik liegt eine Rechnung über 13' Franken für Unterhalts- und Reparaturarbeiten bei den Heizverteilungsanlagen im Gemeindehaus zur Freigabe vor. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der vorliegenden Rechnung. Aufhebung der Vereinbarung vom 14. Februar 1973 auf der Parz. Nr. 68a/VI und Auftrag zu Löschung im Grundbuch Die Eigentümer haben mündlich zugesichert, dass sie die Dienstbarkeitsverträge betreffend die Schaffung einer Ausweichstelle im Rankhag unterzeichnen werden, wenn die Gemeinde die alte Vereinbarung vom auf der Parz. Nr. 68a/VI aufhebt und im Grundbuch löschen lässt. Vorsteher Norman Wohlwend erläutert dem Gemeinderat zudem die erarbeiteten Anpassungsprotokolle, in welchen festgehalten wird, wie die Ausweichstelle ausgestaltet wird. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass die Löschung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Eigentümerin der Parz. Nr. 68a/VI vom , nach Eintragung der Dienstbarkeit und nach Vorliegen der Anpassungsprotokolle, im Grundbuch erfolgen kann. Bepflanzung entlang der Holzgatter Strasse - Entscheid und Arbeitsvergabe Von der Firma Müko Gartengestaltung, 9493 Mauren, liegen dem Gemeinderat für die Gestaltung der Rabatten im Holzgatter zwei Offerten mit verschiedenen Arten der Bepflanzung vor. Variante 1 "Blumenrabatte" Variante 2 "Kiesrabatte" CHF 5' CHF 5' Variante 1 "Blumenrabatte" ist in der Erstellung zwar günstiger als Variante 2 "Kiesrabatte" - im Unterhalt ist die Variante 2 jedoch wesentlich günstiger und viel weniger aufwändig. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Neubepflanzung der Rabatten im Holzgatter gemäss Offerte Variante 2 an die Firma Müko, Gartengestaltung, 9493 Mauren, zum Offertpreis von 5' Franken

6 Pfarrkirche - Verbesserung der Trittsicherheit beim Hinterausgang durch das Anbringen einer Farbmarkierung Aufgrund einer Varia-Anfrage von Gemeinderat Gilbert Wohlwend in der Gemeinderatssitzung vom hat die Bauverwaltung zusammen mit Patrick Birrer vom Denkmalschutz abgeklärt, welche Massnahmen getroffen werden könnten, um die Trittsicherheit im Bereich des Hinterausgangs der Pfarrkirche zu verbessern. Die Trittsicherheit und Sichtbarkeit der Stufen könnte verbessert werden, wenn man auf die erste und letzte Stufe eine flüssige gut sichtbare Farbmarkierung aufbringen würde. Der Gemeinderat befürwortet dieses Vorgehen. Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren - Bau von Anlagen im freien Feld Die Bauherrschaft reichte bei der Bauverwaltung ein Baugesuch zum Bau einer Solaranlage auf dem Dach seines Wohnhauses und einer Photovoltaikanlage am Hang im freien Feld auf der Parzelle 413/V ein. Bauführer Martin Kaiser informiert den Gemeinderat, dass das Gesuch beim Hochbauamt im Anzeigeverfahren läuft, das heisst, wenn die Gemeinde nicht binnen drei Wochen beim Hochbauamt eine Stellungnahme abgibt, gilt das Gesuch stillschweigend als genehmigt. Bei Gesuchen die vom Hochbauamt im Anzeigeverfahren behandelt werden, haben die Nachbarn keine Einsprachemöglichkeit, weil sie nicht über das Bauvorhaben verständigt werden. Diese Praxis sollte in Bezug auf den Bau von freistehenden Solar- und Photovoltaikanlagen dringend überdacht werden. Der Gemeinderat leitete die Bauvoranfrage in seiner Sitzung vom 6. April 2011 zur vertieften Abklärung an die Ortsplanungskommission weiter. Die Ortsplanungskommission hat in ihrer Sitzung vom 1. Juni 2011 wie folgt zur Frage von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf dem freien Feld Stellung bezogen: Die Ortsplanungskommission ist sich grundsätzlich einig, dass Solar-, bzw. Photovoltaikanlagen auf dem freien Feld das Ortsbild beeinträchtigen und dass diese Frage vorgängig sehr gründlich abgeklärt werden soll. Es wird deshalb von der Ortsplanungskommission empfohlen, das vorliegende Baugesuch mit der Begründung der Beeinträchtigung des Ortsbildes vorerst abzulehnen. Zudem wird empfohlen, ein Reglement oder zumindest Richtlinien zu erarbeiten, welche die Frage von Sonnenkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf dem freien Feld regeln

7 Dabei sind vertiefte Abklärungen in Bezug auf das Ortsbild, die Blendwirkung, die Sicherheit, die Auswirkungen auf die Nachbarparzellen (Schatten) etc. zu machen. Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Förderung von alternativen Energien auf dem Gemeindegebiet von Schellenberg. Der Gemeinderat kann sich der Argumentation der Ortsplanungskommission jedoch anschliessen und gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass das vorliegende Baugesuch für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf der Parzelle 413/V auf freiem Feld mit der folgenden Begründung abgelehnt werden soll: Dem öffentlichen Interesse am Erhalt eines intakten Ortsbildes steht das öffentliche Interesse an einer umweltverträglichen Energieversorgung gegenüber. Diese Interessen sind in diesem Fall gegeneinander abzuwägen. Nachdem für das Aufstellen von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf dem freien Feld weder im Baugesetz noch in der Bauordnung Richtlinien bzw. Grundlagen oder Vorschriften bestehen, erachtet der Gemeinderat es als falsches Signal, diesen Einzelfall ohne das Vorliegen von entsprechenden Grundlagen zu genehmigen. Der Gemeinderat beauftragt deshalb die Bauverwaltung, in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bauverwaltungen des Landes sowie unter Mitarbeit des Hochbauamtes, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten, in welchen festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen der Bau einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage auf dem freien Feld genehmigt werden könnte. Mit diesem Vorgehen möchte der Gemeinderat erreichen, dass eine einheitliche Stossrichtung verfolgt wird, welche möglichen zukünftigen Gesuchstellern Rechtssicherheit in Bezug auf solche Bauvorhaben bietet. Zudem möchte der Gemeinderat kein Präjudiz schaffen ohne die zahlreichen Fragen, die mit dem Bau von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf dem freien Feld verbunden sind, vorgängig abgeklärt zu haben. Abzuklären sind beispielsweise Fragen der Blendwirkung, sicherheitstechnische Fragen, ortsplanerische Aspekte und alle anderen mit dem Bau von Photovoltaikbzw. Solaranlagen auf dem freien Feld zusammenhängenden möglichen Fragestellungen. Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen und der fehlenden gesetzlichen Grundlagen, die für die Beurteilung dieses Gesuch notwendig wären, lehnt der Gemeinderat das Gesuch um Aufstellung einer Photovoltaikanlage auf der Parzelle 413/V ab

8 Information zu eingereichten Bauvorhaben: Baugesuch: Neubau EFH auf Parz. Nr. 675/V Parz. Nr. 675/V Standort: Tannwald 14 Kubatur: 975 m3 Die Bauherrschaft beabsichtigt ein Einfamilienhaus zu erstellen. Das Gesuch entspricht der Gemeindebauordnung. Der Entscheid wurde bereits an das Hochbauamt weitergeleitet. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Varia - Bauwesen Beleuchtung beim Gemeindehaus - Parkplatz - Trottoir - Strasse Gemeinderat Patrick Risch regt an, dass die Beleuchtung vor dem Gemeindehaus überprüft werden sollte. Er habe das Gefühl, dass an der Stelle vor dem Gemeindehaus wo die drei Parkplätze sind, eine "Überbeleuchtung" vorhanden ist. Eine Strassenlampe vom Land beim Trottoir, eine Dorfleuchte vor den Parkplätzen und die Beleuchtung direkt am Gebäude. Bauführer Martin Kaiser wird diese Frage klären und schauen, ob man die Beleuchtung reduzieren kann. Familienhilfe Unterland Auszahlung der Gemeindesubvention für das laufende Geschäftsjahr 2011 Vom Verein für Familienhilfe und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland werden der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2010 vorgelegt. Verbunden damit ist das Gesuch um die Gewährung der Gemeindesubvention für das laufende Jahr Der Kostenbeitrag der Gemeinde Schellenberg beläuft sich gemäss Kostenverteilschlüssel auf 49' Franken. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2010 zur Kenntnis und bewilligt die Auszahlung des Gemeindebeitrages von 49' Franken. Dieser Betrag ist durch die entsprechende Position im Voranschlag für das Jahr 2011 abgedeckt

9 Gratulation an Schwimmerin Julia Hassler für zwei Gold- und drei Silber-Medaillen bei den LieGames 2011 Nachdem Schwimmerin Julia Hassler bei den Kleinstaatenspielen in Liechtenstein vom 30. Mai bis 4. Juni 2011 insgesamt 2 Gold- und 3 Silbermedaillen "erschwommen" hat, stellt sich die Frage, ob seitens der Gemeinde eine ausserordentliche Ehrung dieser Leistung erfolgen soll. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass diese tolle Leistung der 18-jährigen Schwimmerin Julia Hassler honoriert werden soll. Vorsteher Norman Wohlwend wird die Ehrung vornehmen. Jahresbericht Frauengruppe Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht der Frauengruppe zur Kenntnis. Wie üblich wird dieser von der Gemeindeverwaltung verdankt. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher - 9 -

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