Informatikprogramm veva-online.admin.ch. Anleitung zum Ausfüllen des Notifizierungsund Begleitformulars

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Juli 2017 Informatikprogramm veva-online.admin.ch Anleitung zum Ausfüllen des Notifizierungsund Begleitformulars

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise 2 2. Login Benutzername Eigenes Profil ändern Passwort vergessen 5 3. Notifikationen und Begleitformulare für den grenzüberschreitenden Verkehr von Abfällen Allgemeine Bemerkung Ausfüllen des Notifikationsbogens Notifizierungsformular für den Import Suchen und bearbeiten von Notifikationen Erfassen und Ausdrucken von Begleitformularen Verpflichtung der schweizer Entsorgungsunternehmen (Einfuhr) Auswertung der exportierten Abfälle Exportierte Sonderabfälle Exportierte andere kontrollpflichtige oder übrige Abfälle 32 Bezug und weitere Informationen : A

3 1. Allgemeine Hinweise Bei der Wahl der Adresse öffnet sich die Startseite in der Sprache Ihres Browsers (deutsch, französisch oder italienisch). Hinweis Zertifikatfehler: Es ist möglich, dass bei der Wahl der Startseite ein Sicherheitshinweis erscheint: Das Sicherheitszertifikat ist fehlerhaft. Die Informatikplattform veva-online.admin.ch wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben. Die vom BIT verwendeten Zertifikate sind nicht bei offiziellen Zertifizierungsstellen gemeldet. Das Zertifikat kann folglich vom Browser beim ersten Aufruf nicht verifiziert werden und deshalb erscheint die Sicherheitsmeldung beim Öffnen der Seite. Damit die Warnung nicht mehr erscheint, kann das Zertifikat installiert werden. Zum Wechseln der angezeigten Sprache können Sie jederzeit oben rechts im Fenster auf die entsprechende Sprachauswahl DE, FR oder IT klicken. Wählen Sie die Sprache oben rechts im Browserfenster. Die Knöpfe <vorwärts> und <zurück> des Browsers sollen während der Benutzung von veva-online.admin.ch nicht benutzt werden, da es in bestimmten Situationen zu Fehlfunktionen oder sogar Datenverlusten führen kann. Finden auf der geöffneten Applikation während 60 Minuten keine Aktivitäten statt, muss bei einer erneuten Betätigung eines Links oder einer Schaltfläche neu eingeloggt werden. Häufig benutzte Einträge werden in einem Cache-Speicher abgelegt. Der Cache ist in Form von Cookies lokal (auf dem PC) gespeichert. Wenn Sie auf einem anderen Rechner mit veva-online.admin.ch arbeiten, stehen deshalb die Cache-Inhalte nicht zur Verfügung. Wird ein Rechner ausgewechselt, gehen die Cache-Inhalte verloren. Während dem Erfassen von Daten (z.b. Begleitscheine) sind die Menüs oben und auf der linken Seite des Browserfensters aktiv. Durch klicken auf einen Link im Menu kann 2

4 das Eingabefenster verlassen werden. Alle nicht gespeicherten Daten der Eingabe gehen dadurch jedoch verloren. Achtung Bereits erfasste, aber noch nicht gespeicherte Daten gehen beim Navigieren in der Menüleiste links verloren. 3

5 2. Login 2.1 Benutzername Als Abgeberbetrieb oder Entsorgungsunternehmen können Sie den Zutritt zum System bei der zuständigen kantonalen Fachstelle beantragen (siehe Kontaktadressen der Kantone unter und-massnahmen/vollzugshilfe-ueber-den-verkehr-mit-sonderabfaellen-und-anderen- /pflichten-der-inhaberinnen-und-inhaber-bei-der-uebergabe-von-abf/pflichten-derabgeberbetriebe/erteilung-einer-betriebsnummer-durch-den-kanton.html). Der Benutzername ist die Betriebsnummer und das initiale Passwort teilt der Kanton mit. Dieses muss beim ersten Login geändert werden. Wenn Sie lediglich als notifizierende Person im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen tätig sind, können Sie den Zutritt beim BAFU beantragen Den Login-Vorgang können Sie auf der Internetseite vornehmen. Hinweise Betriebe suchen: Wenn Sie nur Betriebsnummern und Adressen nachschlagen, dann können Sie dies auch ohne Login. Login Fehlgeschlagen: Nach mehreren Fehlversuchen wird der Zugang für einige Minuten gesperrt. Es erscheint keine spezifische Fehlermeldung. 4

6 2.2 Eigenes Profil ändern Nach dem erfolgreichen erstmaligen Login gelangen Sie direkt zur Seite Profil ändern. Sie werden aufgefordert, Ihr initiales Passwort, das Sie erhalten haben, durch ein neues zu ersetzen. Dazu müssen Sie das initiale Passwort, das neue Passwort sowie ein weiteres Mal das neue Passwort zur Bestätigung eingeben. Das Passwort muss aus folgenden Zeichen bestehen: - Mindestens 8 Zeichen - Mindestens 1 Klein- oder Grossbuchstaben - Mindestens 1 Sonderzeichen Sie haben auch die Möglichkeit die Sprache (deutsch, französisch, italienisch), die - Adresse sowie die Telefonnummer zu ändern. Nach dem Speichern werden die Daten nochmals angezeigt. Anschliessend muss nochmals eingeloggt werden, damit die dem Benutzer zugänglichen Funktionen angezeigt werden. Klicken Sie dazu auf Login. Hinweise Benutzernamen/Name: Der Name entspricht nicht dem Benutzernamen (User-ID). Der Benutzername (User-ID) ist die neunstellige Betriebsnummer und kann nicht geändert werden. Profiländerung: Die Funktion Profil ändern kann nach dem Login jederzeit wieder aufgerufen werden. Andere Änderungen der Kontaktdaten müssen durch die kantonalen Fachstellen vorgenommen werden. ( allpolitik-und-massnahmen/vollzugshilfe-ueber-den-verkehr-mitsonderabfaellen-und-anderen-/pflichten-der-inhaberinnen-und-inhaber-bei-deruebergabe-von-abf/pflichten-der-abgeberbetriebe/erteilung-einerbetriebsnummer-durch-den-kanton.html) 2.3 Passwort vergessen Wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Fachstelle. Sie wird Ihren Zutritt neu initialisieren und Ihnen ein neues Passwort mitteilen (siehe Kontaktadressen der Kantone unter und-massnahmen/vollzugshilfe-ueber-den-verkehr-mit-sonderabfaellen-und-anderen- /pflichten-der-inhaberinnen-und-inhaber-bei-der-uebergabe-von-abf/pflichten-derabgeberbetriebe/erteilung-einer-betriebsnummer-durch-den-kanton.html), notifizierende Personen wenden sich an das BAFU (waste@bafu.admin.ch). 5

7 3. Notifikationen und Begleitformulare für den grenzüberschreitenden Verkehr von Abfällen 3.1 Allgemeine Bemerkung Das Programm bietet die Möglichkeit, Notifikationsformulare und die dazugehörigen Begleitformulare (Versandformulare) online zu erfassen und zu verwalten. Für das Bewilligungsverfahren ist jedoch die ausgedruckte und unterschriebene Version massgebend. Die einzelnen Schritte präsentieren sich wie folgt: Eröffnung einer Notifikation; System generiert eine eindeutige Notifikationsnummer Erfassen der erforderlichen Daten der Notifikation im System Ausdrucken und Unterschreiben des Notifikationsformulars und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden Übertragung allfälliger Änderungen auf dem ausgedruckten und unterschriebenen Exemplar der Notifikation in die elektronische Form Zustellung der Exportbewilligung durch das BAFU wie bisher in Papierform Elektronische Bewilligung durch das BAFU; dazugehörige Begleitformulare können anschliessend durch den Betrieb erfasst und ausgedruckt werden. Hinweise Abfallausfuhr: Für die Ausfuhr von Abfällen aus der Schweiz wird das elektronisch zur Verfügung gestellte OECD-Formular verwendet. Abfalleinfuhr: Für Einfuhren in die Schweiz sind die Formulare des Herkunftslandes zu verwenden. Elektronische Schweizer Formulare dürfen dann verwendet werden, wenn die Notifikationsformulare des Herkunftslandes nicht erhältlich sind oder falls der Import einseitig gegenüber dem BAFU notifiziert werden muss. 3.2 Ausfüllen des Notifikationsbogens Zum Ausfüllen einer Notifikation klicken Sie auf die Rubrik Grenzüberschreitender Verkehr und dann auf den Link Notifizierung erfassen. In der nachfolgenden Maske ist die Sprache zu wählen. Auswahl treffen Die OECD-Formulare stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung, diejenigen für das Basler Übereinkommen nur in Englisch. Bestätigen Sie Ihre Wahl mit <Eröffnen>. 6

8 Hinweis Mit der Wahl der Sprache der Formulare wird auch die Benutzersprache temporär geändert. Wenn Sie nach der Bearbeitung der Notifikation zur Ihrer Benutzersprache zurückkehren wollen, klicken Sie auf DE, FR, IT oben rechts im Fenster. Die Sprache einer Notifikation kann auch nachträglich geändert werden. Die Notifikation wird systematisch in der Sprache angezeigt, die im Menu definiert wurde. Die Eingabe der Daten erfolgt über acht Bildschirmmasken, die von eins bis neun nummeriert sind: -1- Notifikation -2- Exporteur -3- Importeur -4- Vorgesehene(s) Transportunternehmen -5- Abfallerzeuger -6- Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtung -7- Identifizierung des Abfalls -8- Länder / Staaten / Zollstellen. -9- Erklärung des Exporteurs-Notifizierenden/Erzeugers Zwischen den Masken kann entweder durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen <1> bis <9> oder durch Betätigen der Schaltflächen <Nächste Seite> oder <Vorherige Seite> gewechselt werden. Die erfassten Angaben können zu jedem Zeitpunkt gespeichert werden. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche <Alle Daten speichern>. Für die Felder die mit * markiert sind, erwartet die Behörde eine Angabe. Die anderen Felder sind nach Bedarf auszufüllen. Es werden lediglich Plausibilisierungen zum Datenformat ausgeführt. Wird ein falsches Datenformat verwendet (z.b. Text, wenn eine Zahl erwartet wird) ist es nicht möglich zu einem neuen Fenster zu wechseln. 7

9 Um eine PDF-Datei zu generieren oder um das Formular zu überblicken oder auszudrucken, bevor das BAFU die Bewilligung erteilt hat, klicken Sie auf den Link Editieren und anschliessend auf Vorschau. Wenn das BAFU seine Bewilligung gegeben hat, wird der Link Notifikation drucken aktiviert. Werden bestimmte Felder ausgefüllt oder die maximal vorgesehenen Textlängen überschritten, werden die Texte automatisch in einen Anhang auf zusätzlichen Seiten der PDF-Datei übertragen. Um Änderungen zu aktivieren damit sie in der Vorschau sichtbar werden, muss jeweils das Fenster gewechselt werden oder die Schaltfläche des aktuellen Fensters angeklickt werden. Hinweis Die Notifikationsnummer wird erst beim ersten Speichern vom System generiert d.h. die PDF-Datei, welche mit dem Link Vorschau vor dem ersten Speichern generiert wird, enthält noch keine Notifikationsnummer. Die PDF-Datei mit dem Notifikationsformular, die mit dem Link Vorschau ausgedruckt werden kann, enthält auch eine Nullversion des Begleitformulars. Das Begleitformular enthält die Daten, die aus der Notifikation übernommen werden (z.b. Notifikationsnr., Exporteur, Abfallcodes, etc.), nicht jedoch die Laufnummer. Dieses Begleitformular können Sie benutzen wenn der zuständigen Behörde im Ausland neben dem Notifikationsformular auch das Begleitformular eingereicht werden muss. Als Alternative dazu kann das Begleitformular auch im System erstellt und ausgedruckt werden (siehe Abschnitt 3.5 Erfassen und Ausdrucken von Begleitformularen). Hinweise Felder zusätzliche Angaben : Die Felder Zusätzliche Angaben unterhalb Vorgesehene Gesamtmenge sowie unterhalb Vorgesehener Zeitraum für die Verbringung(en) werden nur verwendet wenn eine mehrmalige Verbringung gemäss des Basler Übereinkommens durchgeführt wird. Die Angaben in diesen Feldern werden automatisch in einen Anhang zum Notifikationsformular übertragen. Verpackungsart: Die Verpackungsart kann mittels des Suchknopfs < > aus einer Liste gewählt werden. Falls mehrere Verpackungsarten gewählt wurden, kann mit Schaltflächen und die Reihenfolge angepasst werden. Wenn der Text der gewählten Verpackungsarten eine maximale Länge überschreitet, werden diese automatisch in einen Anhang übertragen. Im ausgedruckten Notifikationsformular erscheint der Vermerk siehe Beilagen. Wenn keine Verpackungsart aus der Liste gewählt wird, muss im Feld Sonstige die Verpackungsart beschrieben werden. Es kann auch zusätzlich zu den ausgewählten Verpackungsarten noch eine weitere Verpackungsart erfasst werden. Behandlung: Ein Eintrag im Feld Besondere Hinweise für die Behandlung wird automatisch in einen Anhang übertragen. Im ausgedruckten Formular wird das Kästchen Besondere Anweisungen für die Behandlung mit Ja angekreuzt. Zahlenformat: Bei der Gesamtmenge muss eine Zahl ohne Komma, Hochkomma oder Leerschlag eingegeben werden (Richtig 20000, Falsch 20'000). 8

10 Hinweise zur Maske Exporteur Name und Adresse Ihrer Firma sind bereits eingetragen. Es handelt sich um die Verwaltungsadresse. Sie haben aber die Möglichkeit die Felder Kontaktperson, Telefon, Fax und zu editieren. Das Feld Grund für die Ausfuhr muss nur bei Exporten im Rahmen des Basler Übereinkommens ausgefüllt werden. Wenn der Text eine maximale Länge überschreitet, wird dieser automatisch in einen Anhang übertragen. Im ausgedruckten Notifikationsformular erscheint der Vermerk siehe Beilagen. 9

11 Hinweise zur Maske Importeur Zum Erfassen eines Importeurs klicken Sie auf den Suchknopf < > (Adresse bearbeiten). Erfassen Sie die notwendigen Angaben in den Feldern für die Schnell-eingabe und drücken Sie <Speichern>. Jeder einmal erfasste Importeur wird in einer Cache-Liste gespeichert. Wird dieser wieder verwendet, so kann er unter Oft benutzte Einträge ausgewählt werden. Nicht mehr benötigte Cache-Einträge können durch <Entfernen> aus der Liste gelöscht werden. Wenn Sie einen Importeur aus der Cache-Liste übernommen haben, jedoch Korrekturen vornehmen wollen, klicken Sie nochmals auf den Suchknopf < > (Adresse bearbeiten). Die Adresse erscheint darauf in der Schnelleingabe, wo Sie diese editieren und speichern können. Eine Änderung generiert allerdings einen weiteren Eintrag in der Cache-Liste. Wenn nötig müssen Sie deshalb die alte Adresse durch Entfernen aus der Liste löschen. 10

12 Hinweise zur Maske Vorgesehene(s) Transportunternehmen Zum Erfassen eines Transporteurs klicken Sie auf den Link Transportunternehmen erfassen und im folgenden Fenster den Suchknopf < >. Erfassen Sie die notwendigen Angaben in den Feldern für die Schnell-eingabe und drücken Sie <Speichern>. Jeder einmal erfasste Transporteur wird in einer Cache-Liste gespeichert. Wird dieser wieder verwendet, so kann er unter Oft benutzte Einträge ausgewählt werden. Nicht mehr benötigte Cache-Einträge können durch <Entfernen> aus der Liste gelöscht werden. Zu jedem Transporteur können mit dem Suchknopf < > (1 n) eine oder mehrere Verkehrsmittel aus einer Liste ausgewählt werden. Um mehrere Transporteure zu erfassen muss dieser Vorgang wiederholt werden. Die Reihenfolge der erfassten Transporteure kann mit den Schaltflächen < > und < > verändert werden. Beim Erfassen von mehreren Transporteuren, werden alle im Anhang der Notifikation aufgeführt. Bereits erfasste Transporteure können über den Link Anzeigen wieder editiert oder aus dem Formular gelöscht werden. Es ist wichtig, bereits zu diesem Zeitpunkt alle möglichen Transporteure zu erfassen, die für die Verbringung der notifizierten Abfälle eingesetzt werden. Nach Erteilung der Bewilligung wird beim Erstellen des Begleitscheins ein Transporteur aus der Auswahlliste selektioniert. 11

13 Transportart muss erfasst werden Entweder die mit * bezeichneten obligaten Felder ausfüllen Oder bereits benutzter Transporteur auswählen 12

14 Hinweise zur Maske Abfallerzeuger Zum Erfassen eines Abfallerzeugers klicken Sie auf den Link Abfallerzeuger erfassen. Falls es sich um Ihre eigene Firma handelt, drücken Sie auf die Schaltfläche <Eigene Adresse>. Falls es sich um einen anderen Betrieb handelt, klicken Sie auf den Suchknopf < > (Adresse bearbeiten). Im folgenden Fenster müssen Sie einen Betrieb aus der Datenbank suchen und auswählen. Sie können keinen Abfallerzeuger erfassen, der nicht in der Datenbank aufgeführt ist. Jeder einmal verwendete Abfallerzeuger wird in einer Cache-Liste gespeichert. Wird dieser wieder verwendet, so kann er unter Oft benutzte Einträge ausgewählt werden. Nicht mehr benötigte Cache-Einträge können durch <Entfernen> aus der Liste gelöscht werden. Zu jedem Abfallerzeuger werden Angaben zu Standort und Verfahren der Abfallproduktion gemacht. Wenn der Text eine maximale Länge überschreitet, wird dieser automatisch in einen Anhang übertragen. Im ausgedruckten Notifikationsformular erscheint der Vermerk siehe Beilagen. Um mehrere Abfallerzeuger zu erfassen, muss dieser Vorgang wiederholt werden. Die Reihenfolge der erfassten Abfallerzeuger kann mit den Schaltflächen < > und < > verändert werden. Bereits erfasste Abfallerzeuger können über den Link Anzeigen editiert oder vom Formular entfernt werden. 13

15 Betrieb erfassen oder eigene Adresse übernehmen Betrieb in Datenbank suchen Oder die mit * bezeichneten obligaten Felder ausfüllen Oder bereits erfasster Abfallerzeuger aus der Cache Liste auswählen 14

16 Hinweise zur Maske Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtung Zur Erfassung einer Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtung klicken Sie auf den Suchknopf < > (Adresse bearbeiten). Erfassen Sie die notwendigen Angaben in den Feldern für die Schnell-eingabe und drücken Sie <Speichern>. Es wird zwischen der Registriernummer des Betriebes im Standortland und der vom BAFU zugeteilten Betriebsnummer (VeVA-Betriebsnr.) von ausländischen Betrieben unterschieden. Die VeVA-Betriebsnr. ist im Notifizierungsformular nicht sichtbar. Jede einmal erfasste Einrichtung wird in einer Cache-Liste gespeichert. Wird diese wieder verwendet, so kann sie unter Oft benutzte Einträge ausgewählt werden. Nicht mehr benötigte Cache-Einträge können durch <Entfernen> aus der Liste gelöscht werden. Wenn Sie eine Einrichtung aus der Cache-Liste übernommen haben, jedoch Korrekturen vornehmen wollen, klicken Sie nochmals auf den Suchknopf < > (Adresse bearbeiten). Die Adresse erscheint darauf in der Schnelleingabe, wo Sie diese editieren und speichern können. Eine Änderung generiert allerdings einen weiteren Eintrag in der Cache-Liste. Falls nötig, müssen Sie deshalb die alte Adresse durch Entfernen aus der Liste löschen. Wählen Sie eine oder mehrere Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtungen aus einer Liste mittels Klicken auf den Suchknopf < > unter D-Code / R-Code. Die Reihenfolge der erfassten Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtungen kann mit den Schaltflächen < > und < > verändert werden. Überschreiten die Einträge in den Feldern Ort der tatsächlichen Beseitigung/ Verwertung sowie Angewandtes Verfahren eine maximale Länge, so wird der Text automatisch in einen Anhang übertragen. Im ausgedruckten Notifikationsformular erscheint der Vermerk siehe Beilagen. 15

17 Entweder die mit * bezeichneten obligaten Felder ausfüllen Oder bereits benutzte Einrichtungen aus der Cache Liste auswählen Hinweise zur Maske Identifizierung des Abfalls In den Feldern Im Ausfuhrland und EU-Abfallkatalog werden die jeweiligen Abfallcodes eingetragen. Mit dem Suchknopf < > gelangen Sie auf die entsprechenden Abfalllisten. Sie haben die Möglichkeit den Code direkt ins Feld Abfallcode Schnelleingabe zu tippen oder aus der Abfallliste aus-zuwählen. Es ist auch möglich, mehrere Codes auszuwählen (z.b. wenn es sich um den gleichen Abfall mit verschiedener Herkunft handelt). Mit den Schaltflächen < > und < > soll die Reihenfolge so gewählt werden, dass der häufigste oder der am besten zutreffende Code an erster Stelle steht. Nach der Wahl des Abfallcodes aus dem EU-Abfallkatalog erscheint im Feld Bezeichnung und chemische Zusammensetzung des Abfalls die Abfallbeschreibung des ersten Codes. Dieser Text kann bei Bedarf editiert werden. Achtung: Bei Überschreitung der maximalen Textlänge wird kein Anhang generiert; die überzähligen Zeichen werden abgeschnitten. Die Wahl des Abfallcodes gemäss den Listen des Basler Übereinkommens bzw. der OECD gelangen Sie ebenfalls mit dem entsprechenden Suchknopf < >. In den meisten Fällen genügt die Erfassung eines Codes entweder aus den Listen A oder B des Basler Übereinkommens oder der gelben oder grünen Liste der OECD. In den Fällen wo die Codierung gemäss Basler Übereinkommens und der OECD unterschiedlich ist, wird nach der Wahl des ersten Codes ein zweiter Suchknopf < > sichtbar. Mit diesem muss aus einer beschränkten Auswahl ein zweiter Code gewählt werden (siehe auch untenstehendes Schema). 16

18 Anklicken und Abfallcode auswählen Anklicken und Abfallcode auswählen Anklicken und Abfallliste auswählen Abfallcode Code selektionieren 17

19 Liste aussuchen und Code selektionieren Abfallcode Code selektionieren Wie finde ich den OECD-Code? Zusammenhang Basler Listen und OECD-Liste C(2001)107/FINAL Basler Listen OECD-Listen Liste A Gelbe Liste A z.b. A3160 identisch A z.b. A3160 Teil I entspricht mit wenigen Ausnahmen der Basler Liste A 23 Einträge zusätzlich AC z.b. AC160 Teil II Noch nicht mit Basler Liste harmonisiert Liste B Grüne Liste B z B. B3035 identisch B z.b. B3035 Teil I entspricht mit wenigen Ausnahmen der Basler Liste B 24 Einträge zusätzlich z.b. GF010 Teil II Noch nicht mit Basler Liste harmonisiert 18

20 Zuerst in den Basler Listen nachschlagen. Abfälle, die nach dem grünen Kontrollverfahren exportiert werden dürfen, sind in der Liste B zu suchen. Achtung: Ein Abfall der im Schweizer Abfallverzeichnis LVA mit S oder ak gekennzeichnet ist, muss notifiziert werden, auch wenn er auf der grünen Liste aufgeführt ist (z.b. Altspeiseöl, Elektronikschrott) Wenn der Abfall in der Basler Liste gefunden wird, diesen Code verwenden. Falls der Abfall in der Basler Liste nicht gefunden wird, in der OECD-Liste Teil II nachschlagen. Es ist zu beachten, dass nur noch die nicht harmonisierten OECD-Codes mit zwei Buchstaben beginnen. In Ausnahmefällen, in denen der Abfallcode in Teil I der gelben und grünen OECD-Liste nicht mit Liste A bzw. Liste B des Basler Übereinkommens identisch ist, sind beide Codes anzugeben. Weitere Hinweise zur Maske Identifizierung des Abfalls In Ausnahmefällen, bei denen der Abfallcode weder in den Basler Listen noch in der OECD-Liste aufgeführt ist, muss unter 14 i/ii kein Code eingegeben werden. Mit weiteren Suchknöpfen < > werden aus bestehenden Listen jeweils ein oder mehrere Y-Codes bzw. H-Codes bzw. UN-Klassen gewählt. Die Reihenfolge der erfassten Einträge kann mit den Schaltflächen < > und < > verändert werden. Die physikalischen Eigenschaften werden entweder mit dem Suchknopf < > aus einer Liste ausgewählt und / oder mit einem Eintrag ins Feld Sonstige erfasst. 19

21 Hinweise zur Maske Länder / Staaten / Zollstellen Die Aus- und Einfuhrstaaten können aus einer Liste ausgewählt werden. Wenn mehrere Eingangs- oder Ausgangsorte zu erwarten sind, oder der Text in den Feldern zu lang ist, wird automatisch eine Beilage generiert und in den entsprechenden Feldern erscheint der Text siehe Beilage. Die Angabe des Einfuhrortes wird beim Wechseln der Seite automatisch auch in das Feld "Zollstellen des Eingangs und/oder Ausgangsstaates (EU)" übertragen. Der Eintrag kann aber geändert werden. Zum Erfassen von Durchfuhrstaaten klicken Sie auf <Bearbeiten> und auf der folgenden Seite auf den Link Durchfuhrstaat erfassen. Geben Sie die Daten für den Durchfuhrstaat ein und bestätigen Sie mit <Speichern>. Wiederholen Sie den Vorgang, falls mehrere Durchfuhrstaaten involviert sind. 20

22 21

23 Hinweise zur Maske Erklärung des Exporteurs Notifizierenden/Erzeugers Die Maske n 9 ermöglicht, das Feld 17 der Notifizierung via das Programm auszufüllen 3.3 Notifizierungsformular für den Import Für Importe, die nur für die Schweizer Behörden Bewilligungspflichtig sind, verwenden Importeure die CH-Notifizierungsformulare auf veva-online.admin.ch. Auf Seite 1 ist unter dem Punkt Import/Export die entsprechende Wahl zu treffen. Widerspricht die Auswahl den eingetragenen Ausfuhr- bzw. Einfuhrstaaten auf Seite 8, erscheint eine Fehlermeldung. Fehlermeldung, wenn die Auswahl Import nicht mit dem eingetragenen Ausfuhrstaat übereinstimmt 22

24 3.4 Suchen und bearbeiten von Notifikationen Für das Suchen von Notifikationen wird eine Maske für die Eingabe von Suchkriterien zur Verfügung gestellt: In den Feldern Notifikationsnummer, Exporteur-Name, Abfallerzeuger-Name und Beseitigungs- oder Verwertungseinrichtung-Name kann man auch nur Teile des Namens anstelle der ganzen Bezeichnung eingeben. Das System setzt die Zeichenfolge automatisch in wild cards (*) und sucht nach der vorgegebenen Zeichenfolge. In den Feldern Exporteur-Nr., Abfallerzeuger-Nr. sowie Importeur-Nr. werden wild cards (*) nicht automatisch gesetzt, sondern müssen bei Bedarf von Hand eingefügt werden. Wird eine Notifikation mit einem bestimmten Abfall gesucht so kann, der entsprechende Abfallcode aus dem schweizerischen Verzeichnis mit dem Suchknopf < > ausgewählt werden. Die Suche kann weiter eingeschränkt werden, indem Offene (noch nicht bewilligte), Bewilligte und/oder Gesperrte Notifikationen ins Suchresultat aufgenommen werden. Markieren Sie dazu die entsprechenden Kästchen. Eine weitere Einschränkungsmöglichkeit bietet die Suche nach Gültigkeitsdauer der Notifikation. Eine Notifikation wird dann ins Suchresultat aufgenommen, wenn sich der eingegebene Zeitraum mit dem Zeitraum der Gültigkeit der Notifikation überschneidet. Achtung: Diese Daten sind nicht mit den bei der Erfassung der Notifikation unter Vorgesehener Zeitraum der Verbringung(en) eingesetzten Daten Erste Verbringung und Letzte Verbringung gleichzusetzen. Es handelt sich hier um die vom BAFU in der schriftlich erteilten Berechtigung eingesetzten Daten für die Gültigkeit der Notifikation. 23

25 Diese werden vom BAFU ins System eingegeben und werden nach erfolgter Bewilligung in der Detailanzeige sichtbar. Für die Darstellung des Suchresultats können drei von vier Sortierkriterien bestimmt werden (Notifikations-Nr., Abgeberbetriebs-Name, Entsorgungsunternehmen-Name und Abfallcode). Das Suchergebnis wird in einer Tabelle gemäss den gewählten Sortierkriterien dargestellt. Zum Bearbeiten wählen Sie die gewünschte Notifikation mit der Schaltfläche <Anzeigen>. Darauf gelangen Sie zur Detailanzeige der Notifikation, wo sämtliche bisher erfassten Daten sichtbar sind. Es stehen folgende Möglichkeiten zur weiteren Bearbeitung der Notifikation zur Verfügung: Editieren: Mit dem Betätigen dieses Links gelangen Sie zu den Erfassungsmasken (siehe Abschnitt 3.2 Ausfüllen des Notifikationsbogens), wo Sie die gewünschten Anpassungen vornehmen können. Notifikation drucken: Es wird eine PDF-Datei generiert, die die doppelseitige Notifikation, die Beilagen sowie die Nullversion des Begleitformulars (Versandformular) enthält. Diese Datei kann ausgedruckt werden. Klonen: Als Alternative zur vollständigen Neuerfassung einer Notifikation bietet sich die Funktion klonen an. Notifikationen mit ähnlichem Inhalt können so dupliziert werden. Sie gelangen direkt zu den Erfassungsmasken, welche bereits die Daten der geklonten Notifikation enthalten. Beim Speichern vergibt das System eine neue Notifikationsnummer. Sperren: Soll eine Notifikation von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen werden, kann sie gesperrt werden. Gesperrte Notifikationen erscheinen nur im Suchergebnis, wenn das entsprechende Kästchen in der Suchmaske markiert wurde. Sie werden in kursiver Schrift angezeigt. Soll die Notifikation wieder bearbeitet werden, muss zuerst der Link Freigabe betätigt werden. Wurde die Notifikation vom BAFU gesperrt, kann sie der Betrieb nicht freigeben. 24

26 Jede Änderung an der Notifikation wird mit Datum und Benutzername festgehalten. Die Notifikation erhält dabei eine neue Versionsnummer. Beim Ausdrucken des Begleitformulars bleibt die Versionsnummer jedoch bestehen. Ältere Versionen sind jedoch nicht einsehbar. 3.5 Erfassen und Ausdrucken von Begleitformularen Sobald das BAFU die schriftliche Exportberechtigung erteilt hat, wird auch die elektronische Bewilligung durchgeführt. Das BAFU trägt dann die entsprechenden Daten für die Gültigkeit der Bewilligung im System ein. Diese Daten werden in der Detailanzeige sichtbar. Achtung Nachdem das BAFU die Notifikation elektronisch bewilligt hat, kann der Betrieb diese nicht mehr editieren. Der Betrieb muss somit die erforderlichen Verbringungsdaten mindestens drei Arbeitstage vor Transportbeginn eingeben und die zur Notifikation gehörenden Begleitformulare ausdrucken. Benutzen Sie dazu die Funktion Notifikation suchen und betätigen Sie auf der Detailanzeige der Notifikation den Link Verbringung. Dieser Link ist nur ersichtlich, solange die Notifizierung bewilligt ist. Bei einer abgelaufenen Notifizierung sind nur noch die Funktionen Notifikation drucken und Klonen verfügbar. 25

27 Für das Begleitformular werden die bereits verfügbaren Daten aus der Notifikation übernommen. Die zusätzlich erforderlichen Angaben müssen erfasst werden. Bei der Eingabe einer Verbringung müssen die mit einem * versehenen Felder ausgefüllt werden. Transportunternehmen und Abfallerzeuger werden automatisch eingeblendet, wenn sie im Notifizierungsformular als einzige erfasst wurden. Im Feld Anzahl zu erstellender Verbringungen können mehrere Begleitformulare mit denselben Charakteristiken erstellt werden. Daneben ist die Zahl der bereits erstellten Verbringungen unabhängig von ihrem Status angegeben. Bei mehreren Transporteuren muss über den Suchknopf < > eine Auswahl getroffen werden. Auf der folgenden Seite werden aus den Transporteuren, die in der Notifikation aufgeführt sind, diejenigen ausgewählt, die diesen Transport durchführen. Die Reihenfolge der ausgewählten Transporteure kann mit den Schaltflächen < > und < > verändert werden. Werden mehr als drei Transportunternehmen ausgewählt, so wird im Begleitformular das Kästchen Mehr als 3 Transportunternehmen markiert und die zusätzlichen Adressen werden automatisch in einen Anhang übertragen. Es wird ebenfalls ein Anhang generiert, wenn der Text der Transportmittel eines Transportunternehmens die maximale mögliche Länge überschreitet. 26

28 Transporteur(e) im Kästchen anklicken und auf Übernehmen klicken. Bei mehreren Abfallerzeugern muss über den Suchknopf < > eine Auswahl getroffen werden. Auf der folgenden Seite werden aus den Abfallerzeugern, die in der Notifikation aufgeführt sind, derjenige ausgewählt, von dem die Abfälle dieser Lieferung stammen. Einen Abfallerzeuger im Kästchen anklicken und auf Übernehmen klicken. Wenn alle Erfassungsfelder korrekt ausgefüllt wurden, erscheint auf der Seite Drucken der Link mit dem Namen der PDF-Datei, die Sie mit dem Betätigen dieses Links generieren können. Eine PDF-Datei wird automatisch generiert und kann ausgedruckt oder gespeichert werden, um die Behörden des Einfuhrstaats in Kenntnis zu setzen. Der Transporteur muss beim Grenzübertritt in Besitz des ausgedruckten und unterzeichneten Begleitformulars sein. Bei der Eingabe der Verbringung ist der Status standardmässig offen. Um alle erfassten Verbringungen anzuzeigen, ist unter Staat im Dropdown-Menü (leer) auszuwählen. Von dort aus stehen mehrere Vorgänge zur Auswahl: Verbringungen bearbeiten: ermöglicht es, die Parameter der Verbringung zu ändern. Wird die Verbringung annulliert, ist dies nicht mehr möglich. Anmelden: Wurde die Entscheidung gefällt, die Verbringung durchzuführen, meldet sie der Transporteur unter Angabe des Transportdatums und der Transportmenge an. Annullieren: Kann der Transporteur die angemeldete Verbringung nicht durchführen, annulliert er sie. In diesem Fall verliert er die Verbringungsnummer. Drucken: In jedem Fall kann das Begleitformular ausgedruckt werden. 27

29 Es können auch mehrere Verbringungen bearbeitet und die oben erwähnten Vorgänge gewählt werden. Bei Ausfuhren schickt das Entsorgungsunternehmen im Ausland die Empfangs- und Entsorgungsbestätigung der Abfälle ans BAFU, das die Daten speichert. Bei Einfuhren CH Ausland CH erfasst das schweizerische Entsorgungsunternehmen das Empfangsund das Entsorgungsdatum der Abfälle in veva-online. In beiden Fällen kann der Exporteur die Verbringung nicht mehr bearbeiten, nachdem die Daten erfasst wurden. 28

30 4. Verpflichtung der Schweizer Entsorgungsunternehmen (Einfuhr) Das Entsorgungsunternehmen in der Schweiz überträgt die Angaben zum Empfang und zur Entsorgung der eingeführten Abfälle wie folgt in veva-online: Bei einer Standard-Einfuhr erhält das Entsorgungsunternehmen das Begleitformular in Papierform. In veva-online wird die Laufnummer dieses Formulars noch nicht angezeigt. Das Entsorgungsunternehmen bestätigt den Eingang und die Entsorgung der angekündigten Abfälle, indem es auf Eingang erfassen klickt und die entsprechende Laufnummer eingibt. Bei Einfuhren CH-Ausland-CH und unilateralen Einfuhren wird die Laufnummer in den Verbringungen angezeigt: Das Entsorgungsunternehmen klickt auf Eingang/Ensorgung bearbeiten in der Zeile der entsprechenden Laufnummer. 29

31 In allen drei Fällen muss das Entsorgungsunternehmen die Laufnummer der Verbringung, die empfangene Menge und das Eingangsdatum der Abfälle eingeben. Werden die Abfälle zurückgewiesen, muss das Entsorgungsunternehmen das BAFU benachrichtigen. Nach Abschluss der Entsorgung verfährt das Entsorgungsunternehmen gleich und gibt das Datum der Entsorgung ein. 30

32 5. Auswertung der exportierten Abfälle Hinweis Die Eingabe von neuen Daten oder Änderungen werden nicht direkt sondern erst über Nacht für Auswertungen verfügbar. 5.1 Exportierte Sonderabfälle Über die Funktion <Auswertungen> können die Daten der exportierten Sonderabfälle abgefragt werden. Die Datenbasis bilden die vom BAFU erfassten Begleitformulare für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Zeitraum definieren. Dieser kann auch mehrere Quartale überschneiden. Betriebsnummer eingeben Exportierte Sonderabfälle selektionieren Die ausgewählten Daten können als CSV exportiert werden. 31

33 Hinweis: Die Spalten Titel werden nicht exportiert. Diese können durch Kopieren + Einfügen übertragen werden. Funktion <Eingeben> wählen. Die Liste oder eine bestimmte Auswahl innerhalb der Liste kann anschliessend als CSV Datei exportiert werden. 5.2 Exportierte andere kontrollpflichtige oder übrige Abfälle Über die Funktion <Auswertungen> können die Daten der exportierten anderen kontrollpflichtigen oder übrigen Abfälle abgefragt werden. Die Datenbasis bilden die vom BAFU erfassten Begleitformulare für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Zeitraum definieren. Dieser kann auch mehrere Quartale überschneiden. Betriebsnummer eingeben Funktion <Eingeben> wählen. Die Liste oder eine bestimmte Auswahl innerhalb der Liste kann anschliessend als CSV Datei exportiert werden. 32

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