Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 292

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1 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 292 Bebauungsplan (BP) Nr. 887 Südlich der Bergheimer Straße (Inninger Mühle) Aufstellungsverfahren Öffentliche Auslegung Der Stadtrat von Augsburg hat am den Entwurf des BP Nr. 887 für den Bereich zwischen der Bergheimer Straße (teilweise einschließlich) im Norden, der Tiberiusstraße (teilweise einschließlich) im Westen und der Singold im Osten, in der Fassung vom , gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 887 wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss um die Tiberiusstraße, Teilflächen der Bergheimer Straße, der Straße Zur Inninger Mühle, um die Bereiche der geplanten Ausgleichs- und öffentlichen Grünfläche im Süden (Fl.-Nr. 112 Gemarkung Inningen) sowie um die Grundstücksflächen Fl.Nr. 112/7, 112/6, 112/4, 112/8 jeweils Gemarkung Inningen erweitert. Der BP Nr. 887 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem rechtskräftigen BP Nr. 888 Östlich der Kohlstattstraße und hebt ihn insoweit auf. Ziele der Planung Neben der bedarfgerechten Bereitstellung neuer Wohnbauflächen und der optimalen Ausnutzung vorhandener Infrastruktur ist die Schließung der einzigen großen Baulücke an der Bergheimer Straße und damit die Abrundung der vorhandenen Bebauung ein Hauptziel der Planung. Zusammen mit dem direkt westlich geplanten Wohngebiet soll ein durchgehender, klar definierter und eingegrünter Ortsrand entstehen. Daneben soll durch diesen BP der Bereich der Inninger Mühle städtebaulich geordnet werden. Das Innere des Plangebietes wird von Bebauung freigehalten und als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet. Dieser Bereich wird gegenüber der angrenzenden Bebauung tiefer gelegt und erweitert die schon vorhandene Geländemulde. Die Mulde dient als Retentionsraum bei Eisstau der Singold. Die Planunterlagen liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom mit im Flur des Stadtplanungsamtes, Rathausplatz 1, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr öffentlich aus. Ferner können diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die Stellungnahme bereit. Umweltbezogene Informationen (Gutachten und umweltrelevante Stellungnahmen) sind zu verschiedenen Schutzgütern (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Kulturgüter und sonstige Sachgüter) verfügbar und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Eine detaillierte Auflistung enthält der Umweltbericht. Stellungnahmen zu der Planung können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, vorgebracht werden, wobei die schriftliche Mitteilung des Prüfergebnisses in der Regel erst nach dem Satzungsbeschluss mit der darin enthaltenen Abwägung erfolgen kann. Eine Zwischennachricht wird auch bei längeren Zeiträumen nicht erteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2 Satz 2, 4 a Abs. 6 BauGB).

2 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 293 Es wird darauf hingewiesen, daß ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Information: Uwe Rothenhäusler, Telefon 0821/ Stadt Augsburg Referat 6- Stadtplanungsamt Stadtumbaugebiet Textilviertel Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Textilviertel / Herrenbach - Öffentliche Beteiligung der von der Sanierung betroffenen Bürger gemäß 137 Baugesetzbuch (BauGB) mit Informationsveranstaltung - Der Stadtrat von Augsburg hat am für das Gebiet Augsburg - Textilviertel die Einleitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Entwicklung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur schrittweisen Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau beschlossen. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat von Augsburg die Erweiterung des Stadtumbaugebietes um die Bereiche Herrenbach und Wolframviertel beschlossen.

3 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 294 Mittlerweile liegen die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet Textilviertel / Herrenbach vor und es kann eine weitere Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß 137 BauGB durchgeführt werden. Ziele des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept wurde unter Mitwirkung und Zusammenarbeit von Bürgern, den örtlichen Interessenverbänden, den städtischen Dienststellen, den Trägern öffentlicher Belange und Fachplanern erstellt. Es soll unter anderem alle wichtigen Maßnahmen enthalten, um das Gebiet zu einem multifunktionalen Stadtteil mit eigener Identität zu entwickeln. Die Funktionen Produktion, Dienstleistung und Wohnen sollen gleichrangig mit hoher Qualität in urbaner Vielfalt erhalten bzw. neu entwickelt werden. Die Beteiligung der betroffenen Bürger gemäß 137 BauGB findet in der Zeit vom mit statt. Das Ergebnis des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes kann im Flur des Stadtplanungsamtes, Rathausplatz 1, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr eingesehen werden. Ferner können diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die Stellungnahme bereit. Nähere Informationen zum Stadtumbaugebiet Textilviertel / Herrenbach sind auch auf der Internetseite zu finden. Zur Erläuterung der Planung und Entgegennahme von Äußerungen steht Frau Steude, Zimmer Nr. 405, VG I, 4. Stock, Tel.: (0821) und Herr Sterz, Zimmer Nr. 409, VG I, 4. Stock, Tel.: (0821) , während der Servicezeiten: Dienstag von Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr Uhr und Freitag von Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus findet eine Informationsveranstaltung am: Montag, den , um 19:00 Uhr in der Rudolph-Steiner-Schule, Schäfflerbachstr. 26, Augsburg statt. Stadt Augsburg Referat 6- Stadtplanungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Bauliche Änderungen Baugrundstück: Frauentorstr. 51 Flur Nr.: 1657, Gemarkung: Augsburg Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 128 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herrn Schier, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt

4 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 295 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Abbruch von Balkonen und Neuerrichtung von Stahlbalkonen sowie energetische Gebäudesanierung Baugrundstück: Neuburger Str a Flur Nr.: 726, Gemarkung: Lechhausen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herrn Fäustlin, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Güterverkehrszentrum Raum Augsburg, Neubau einer Eisenbahnüberführung a) Stadt Augsburg - Baureferat - Vergabestelle, Rathausplatz 1-6, Zi.-Nr. 547, Augsburg, Telefon: 0821 / , Telefax: 0821/ , vergabe.baureferat@augsburg.de b) Offenes Verfahren c) Ausführung von Bauleistungen (Bauvertrag) d) D - Augsburg, Karlsruher Straße (ava-online.de, S 17 02) e) Güterverkehrszentrum Raum Augsburg: Neubau einer Eisenbahnüberführung. Monolithischer Einfeldrahmen, Einschubbrücke, zweigleisige Strecke, Spannweite= 18,30 m, lichte Höhe ca. 4,70 m, Überbau ohne Vouten ca. 1,30 m h) Beginn: ; Ende: Juni 2010 i) siehe Punkt a) j) Anforderungen gegen Nachweis der Einzahlung von 25,- EURO auf das Konto-Nr bei der Stadtsparkasse Augsburg, BLZ mit dem Vermerk GVZ-Neubau einer EÜ" k) siehe Punkt o) l) siehe Punkt a) m) Deutsch n) Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Ort, siehe Punkt a), Dienstag, :30 Uhr p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschließlich der Nachträge. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme einschließlich der Nachträge. q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen, Abschlags- und Schlusszahlungen nach 16 VOB/B r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeübt haben, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. t) u) Änderungsvorschläge und Nebenangebote werden nicht zugelassen. v) Nachprüfstelle i. S. v. 31 VOB/A: Die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, München Stadt Augsburg Referat 6-

5 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 296 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Schallschutzwand Maria-Alber-Straße, Mobilitätsdrehscheibe Augsburg, Linie 6 Ausschreibende Stelle: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH, vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Infrastruktur Einkauf KM-I, Hoher Weg 1, Augsburg, Zi. 324, Telefon: 0821/ , Telefax: 0821/ , einkauf.infrastruktur@stawa.de Baumaßnahme: Schallschutzwand Maria-Alber-Straße - Mobilitätsdrehscheibe Augsburg Linie 6 Umfang der Leistungen: Tief- und Stahlbetonarbeiten SLW-Elemente aus Stahlbeton mit vorgehängten Holz- bzw. Fensterelementen Schallschutzwand ca. 100 m lang Ort der Ausführung: Augsburg Ausführungsfristen: Die Verdingungsunterlagen können unter Beifügung des Überweisungsbeleges (Kopie) an o.g. Adresse bis zum angefordert werden. Die Überweisung von EUR 30,-- muss mit dem Vermerk "Schallschutzwand MDA-Linie 6 auf folgendes Konto erfolgen: Konto-Nr , BLZ Stadtsparkasse Augsburg. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Eröffnungstermin: :00 Uhr Bei der Eröffnung sind nur der Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, deren Umfang und Ausführung mit den ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft. Die Bieter sind bis jeweils zum Ablauf der Zuschlagsfrist, dem an ihre Angebote gebunden. Nachprüfstelle ist die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, Augsburg. Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (Steueridentifikationsnummer) Eintragung des Geburtsstaats im Melderegister Soweit im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern über die Steueridentifikationsnummer der Eintrag zum Geburtsstaat unzutreffend war, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüros) wenden, die den Eintag kostenfrei berichtigen wird. Stadt Augsburg Bürgeramt Augsburger Christkindlesmarkt Herr Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl eröffnet den Christkindlesmarkt 2009 Tag: Montag, Zeit: 19:00 Uhr Ort: Rathausplatz Augsburg Am Montag, den 23. November 2009 um 19:00 Uhr eröffnet der Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl den Augsburger Christkindlesmarkt auf dem Rathausplatz und bringt mit einem kleinen Weihnachtsengel das Weihnachtslicht zur Krippe. neu: Märchenstraße Zum zweiten Mal kann die sog. Augsburger Märchenstraße bewundert werden. Von der märchenhaften Neuheit sei an dieser Stelle verraten, dass im Bereich des Christkindlesmarktes (zwischen Rathausplatz, Phil.-Welser-Straße, Platz vor der Moritzkirche) rund neun Fenster die Motive aus der weihnachtlichen Geschichte Pettersson kriegt Weihnachtsbesuch. über 30 Jahre Engelesspiel Besondere Attraktion ist das Augsburger Engelesspiel. Die Weihnachtsengel - frei nach Holbeins berühmtem Gemälde Basilica Santa Maria Maggiore - musizieren jeweils freitags, samstags und sonntags um 18:00 Uhr in den Fenstern und auf dem Balkon des Rathauses. Das Engelesspiel auf dem Rathausbalkon findet jeweils um Uhr an folgenden Tagen statt: Freitag Samstag Sonntag Freitag Samstag Sonntag Freitag Samstag Sonntag

6 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 297 Freitag Samstag Sonntag Mittwoch Abschlussveranstaltung, Beginn: Uhr, Ende: Uhr Der Christkindlesmarkt ist geöffnet: Eröffnungstag von ca Uhr bis Uhr Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr Freitag und Samstag von Uhr bis Uhr Sonntag von Uhr bis Uhr Freitag, langer Weihnachtseinkaufszauber von Uhr bis Uhr Donnerstag, von Uhr bis Uhr Ein musikalisches Rahmenprogramm wird während des Christkindlesmarktes in den Abendstunden auf dem festlich erleuchteten Rathausplatz durchgeführt. Vom Perlachturm erklingt ein weihnachtliches Glockenspiel. Dieses Jahr wird wieder ein Adventskalender mit Motiven am Verwaltungsgebäude I am Rathausplatz präsentiert. Ab dem 1. Dezember öffnet sich jeden Tag um Uhr ein beleuchtetes Fenster, am um Uhr. Auf dem Platz vor der Moritzkirche findet wieder die Augsburger Kinderweihnachtsmarkt statt, der dieselben Öffnungszeiten wie der Christkindlesmarkt am Rathausplatz hat. Es wird wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm sowohl auf dem Rathausplatz als auch auf dem Moritzplatz geben. Park-and-Ride-Platz Der Parkplatz auf dem Plärrergelände wird vom bis von 4.30 Uhr bis Uhr bewacht. Die Helfer werden die Fahrzeuge an die dafür vorgesehenen Stellflächen einweisen. Parkgebühren fallen in folgender Höhe an: Mo. bis Fr. 2,50 Sa. und So. 3,50 Für Monatskarteninhaber AVV Mo. bis So. 1,50 In die Parkgebühren ist die kostenlose Fahrt mit der Straßenbahn - Haltestelle Plärrergelände an der Langenmantelstraße - für 2 Erwachsene und Kinder unter 14 Jahren in die Innenstadt, gültig für den ganzen Tag, enthalten (Tageskarte Zone 10). Stadt Augsburg Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen Verkehrsbeschränkung anlässlich des Christkindlesmarktes 2009 Der Augsburger Christkindlesmarkt findet heuer vom bis statt. Um einen möglichst gefahrlosen Ablauf der Eröffnungsveranstaltung am von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr und der übrigen im Rahmen des Christkindlesmarktes jeweils freitags, samstags und sonntags von 17:40 bis 18:30 Uhr stattfindenden Darbietungen, sowie der Abschlussveranstaltung am 23. Dezember von 18:40 bis 19:30 Uhr zu ermöglichen, wird der Straßenzug Rathausplatz - Maximilianstraße (zwischen Perlachberg und Moritzplatz) zu diesen Zeiten für den gesamten Fahrverkehr gesperrt. Erfahrungsgemäß muss in der Vorweihnachtszeit, insbesondere an den verkaufsoffenen Samstagen, mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen in der Innenstadt gerechnet werden. Hinzu kommt, dass im Innenstadtbereich lediglich Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen und mit erheblichen Parkproblemen zu rechnen ist. Das Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr der Stadt Augsburg empfiehlt daher allen Innenstadtbesuchern, ihre Kraftfahrzeuge zu Hause zu lassen oder diese auf den ausgewiesenen Park&Ride-Plätzen abzustellen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Neben den ständig nutzbaren Park&Ride-Plätzen Augsburg West Augsburg Nord beim Hallenbad an der Friedberger Straße Sportanlage Süd in der Ilsungstraße und in der Inninger Straße stehen an den Samstagen vor Weihnachten zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den Firmenparkplätzen der Firma Sigma Technopark Augsburg an der Haunstetter Strasse (Haltestelle Siemens der Straßenbahlinie 2) der Firma KUKA an der Zugspitzstraße (Endhaltestelle Neuer Ostfriedhof der Straßenbahnlinie 1) zur Verfügung.

7 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 298 Ansprechpartner: Sachbearbeiter: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Herr Sirch Tel.: Stadt Augsburg Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Bekanntmachung der Stadtsparkasse Augsburg Für das zu Verlust gegangene, nachbezeichnete Sparkassenbuch der Stadtsparkasse Augsburg ist das Aufgebot im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg veröffentlicht. Nr Stadtsparkasse Augsburg

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