Amtsblatt gegründet 1746

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1 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer September 2007, Seite 210 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Offenes Verfahren nach VOB/A Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Kurt-Schumacher-Str. Schwimmschulstr. 5 am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5916/2, ( Triebwerk Nr. 66 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5675/9, Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigungsverfahren Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen Bei der Stadt Augsburg werden zum 01. September 2008 eingestellt Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Herbstdult 2007 Bekanntmachung der Stadtsparkasse Schulweg: Nicht mit Kickboard Gefährliche Stürze wegen kleiner Räder Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Maximilianstraße 4, Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) Abonnementpreis: Telefax (0821) im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per

2 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer September 2007, Seite 211 Offenes Verfahren nach VOB/A Ausschreibende Stelle: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Vergabewesen und Vertragsrecht KM-V, Hoher Weg 1, Augsburg, Zi. 324 Telefon: 0821/ , Telefax: 0821/ Baumaßnahme: Straßenbahnlinie 6 Gegenstand des Auftrages: Erneuerung bzw. Neubau von 22 Lichtsignalanlagen im Zuge eines Straßenbahn-Neubaus (Linie 6) innerorts mit ca. 6 km Länge Anforderung der Verdingungsunterlagen: Die Verdingungsunterlagen können unter Beifügung des Überweisungsbeleges (Kopie) bei o.g. Adresse bis zum angefordert werden. Die Überweisung von EUR 65,-- muss mit dem Vermerk "Linie 6 - LSA" auf folgendes Konto erfolgen: Konto-Nr , BLZ Stadtsparkasse Augsburg. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Die näheren Einzelheiten sind dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union ( zu entnehmen. Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Vorbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BV Bauvorhaben: Errichtung von 2 Wohnanlagen mit Tiefgarage sowie von gewerblich genutzten Gebäuden Baugrundstück: Kurt-Schumacher-Str. Flur Nrn.: 1163/3, 1179, Gemarkung: Lechhausen 1. Das Bauvorhaben ist im Rahmen der Voranfrage nach Maßgabe dieses Bescheides baurechtlich genehmigt. 2. Dieser Vorbescheid gilt drei Jahre. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage gemäß Art. 61 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig. Der Vorbescheid konnte nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt werden (Art. 75 BayBO). Hinweis: Der Vorbescheid bezieht sich nur auf die im Antrag gestellten Fragen. Im übrigen bleibt eine Beurteilung des endgültigen Bauantrages vorbehalten. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung des Vorbescheides durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 71 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Der Vorbescheid einschließlich der Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, Augsburg in Zimmer 128 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schier, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Referat 6, Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Betrieb zweier Freiluftkinos Baugrundstück: Schwimmschulstr. 5 Flur Nr.: 4582, Gemarkung: Augsburg Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 61 Abs. 1 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig.

3 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer September 2007, Seite 212 Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 72 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 71 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, Augsburg in Zimmer 128 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schier, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Referat 6, Bauordnungsamt am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5916/2, Für das Vorhaben wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 5916/2, Gemarkung Augsburg hat die Stadt Augsburg nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.v. mit Anlage II zum BayWG, Ziffer deshalb keine Umweltverträglichkeitspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbstständig anfechtbar Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon (0821) Untere Wasserrechtsbehörde- am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 66 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5675/9, Für das Vorhaben wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 66 ) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 5675/9, Gemarkung Augsburg hat die Stadt Augsburg nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.v. mit Anlage II zum BayWG, Ziffer deshalb keine Umweltverträglichkeitspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbstständig anfechtbar Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon (0821) Untere Wasserrechtsbehörde- Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigungsverfahren Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen Für das Vorhaben Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen im Bereich östlich der Meraner und Kalterer Straße und nördlich der neu projektierten Kreisstraße A S 1 hat die Stadt Augsburg, nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Anlage II zu BayWG, Ziffer deshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbständig anfechtbar Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon Untere Wasserrechtsbehörde -

4 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer September 2007, Seite 213 Bei der Stadt Augsburg werden zum 01. September 2008 eingestellt: 13 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in - Systemintegration Amt für Organisation und Informationstechnik 3 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Forstwirt/in Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Mögliche Ausbildungsstellen sind verschiedene städtische Forstreviere außerhalb von Augsburg. Gärtner/in - Zierpflanzenbau Ausbildungsberuf Gärtner/in Garten- und Landschaftsbau Die Ausbildungen dauern 3 Jahre und werden im Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r Fachrichtung Krankenversicherung Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird bei der Betriebskrankenkasse der Stadt Augsburg Medizinische/r Fachangestellte/r Gesundheitsamt der Stadt Augsburg 4 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in städtischen Hallen- und Freibädern Kraftfahrzeugmechatroniker/in Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre und wird beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb 3 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik Abwasserbetrieb und bei den Stadtwerken Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Stadtvermessungsamt Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildungsberuf Straßenbauer/in Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird beim Tiefbauamt Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen. Für die genannten Berufe suchen wir tüchtige Damen und Herren, die bereit sind, sich einer gründlichen und vielseitigen Ausbildung zu unterziehen. Bei den Bewerbern und Bewerberinnen für die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/r, Sozialversicherungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in ist der Schulabschluss der Mittleren Reife oder ein besonders guter Qualifizierender Hauptschulabschluss Grundvoraussetzung für eine mögliche Einstellung. Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den üblichen Unterlagen bis spätestens an das: Personalamt der Stadt Augsburg An der Blauen Kappe 18, Augsburg 3. Stock, Zimmer 352. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie sich schon vor dieser Ausschreibung beworben haben, ist eine nochmalige Bewerbung nicht erforderlich. Es sind lediglich die ggf. noch fehlenden Unterlagen nachzureichen. Nähere Auskünfte werden unter der Rufnummer gerne erteilt. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Wir sichern jedoch zuverlässig zu, diese datengeschützt zu vernichten. Personalamt Die Ausbildungen dauern 3 Jahre und werden beim Theater Augsburg

5 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer September 2007, Seite 214 Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Herbstdult 2007 Die Herbstdult findet vom bis auf dem Straßenzug Obere Jakobermauer/ Vogelmauer statt. Um einen möglichst sicheren und geordneten Veranstaltungs- und Verkehrsablauf zu gewährleisten, werden der Veranstaltungsbereich und die darauf zuführenden Straßen (Rosengasse, Kappeneck, Lochgäßchen und Auf dem Plätzchen) vom (Aufbaubeginn) bis zum (Abbauende) für Fahrzeuge aller Art - ausgenommen Anlieger - gesperrt. Darüber hinaus darf in den genannten Straßen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Entsprechend den Fortschritten des Dultaufbaues entfallen auch die im Bereich Obere Jakobermauer/ Vogelmauer befindlichen Parkmöglichkeiten für Bewohner mit Parkausweis E. Als Ersatz hierfür werden Stellplätze auf der Ost- und Westseite des Oberen Graben Bewohnern mit Parkausweis E zur Verfügung gestellt. Das Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr der Stadt Augsburg bittet die von denverkehrsbeschränkungen betroffenen Bewohner und sonstige Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zur Durchführung der Dult notwendigen Maßnahmen. Ansprechpartner: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Sachbearbeiter: Frau Talio Tel.: Salto über den Lenker Der Nachteil bei Kickboards und Cityrollern sind die kleinen, schmalen Räder, warnt Elmar Lederer, Geschäftsführer von Bayer. GUVV/Bayer. LUK. Das Vorderrad passt in schmale Vertiefungen auf dem Gehweg, zum Beispiel zwischen zwei Gehwegplatten. Es wird eingeklemmt und der Roller bremst abrupt. Die Trägheitskräfte bewirken, dass das Hinterrad vom Boden abhebt. Entweder dreht sich der Roller dann um die Achse des Vorderrads und das Kind stürzt über den Lenker nach vorn, oder der Roller dreht sich seitlich um den Lenker und das Kind fällt zur Seite auf den Boden. Auch in der Schule sind die Roller eine Gefahr, wenn sie als Stolperfallen vor dem Klassenraum oder in der Garderobe herumliegen. Kopf, Schultern und Becken bei Stürzen gefährdet Da Kinder mit dem Kickboard fast so schnell sind wie ihre Altersgenossen auf dem Fahrrad, können sie bei einem Sturz schwere Verletzungen davontragen. Kopf, Schulter, Unterarme, Hände und Beckenbereich werden bei Stürzen besonders in Mitleidenschaft gezogen. Eine Schutzausrüstung wie beim Inline-Skaten (Helm, Protektoren für Ellbogen, Knie und Handgelenke) schützt nicht vollständig vor den Sturzfolgen, da Schultern und Becken nicht gesichert sind. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband München Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Bekanntmachung der Stadtsparkasse Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Das Aufgebot des zu Verlust gegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse Augsburg wurde aufgrund Art. 36 des Bayer. Ausführungsgesetzes zum BGB erlassen. Die Veröffentlichung dieses Aufgebotes erfogte im Amtsblatt der Stadt Augsburg und durch Aushang im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg auf die Dauer von drei Monaten. Die Sparkasse erklärt, das nachbezeichnete Sparkassenbuch nach Ablauf der vorgeschriebenen Bekanntgabefrist für kraftlos: Nr Kraftloserklärung erlassen am Schulweg: Nicht mit Kickboard Gefährliche Stürze wegen kleiner Räder München, im September 2007 Kickboards und Cityroller sind wegen ihrer Schnelligkeit und Schnittigkeit bei Kindern beliebt. Schon Erstklässler fahren mit den kleinen, silbernen Tretrollern zur Schule. Immer wieder verunglücken jedoch Kinder bei Stürzen mit Kickboards (zwei Räder) und Cityrollern (drei Räder). Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) warnen Eltern deshalb davor, Grundschüler mit diesen Fahrgeräten zur Schule fahren zu lassen.

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