Hinweise zur Anwendung des Haushaltsplanes

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1 Hinweise zur Anwendung des Haushaltsplanes Mit dem vom niedersächsischen Gesetzgeber im Jahre 2005 verordneten Gang in die Doppik bis spätestens zum Jahr 2012 mussten sich die Kommunen von der klassischen kameralen Darstellungsweise ihrer Finanzwesendaten, dargestellt in den jeweiligen Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen, verabschieden. Mit vielen kleinen Schritten wurde vor mehreren Jahren angefangen, um dieses große Vorhaben mit Beginn des Jahres 2011 letztlich in die Tat umzusetzen. Am Ende dieses Entwicklungsprozesses steht nunmehr der 4. Haushalt der Gemeinde Wennigsen (Deister) in der doppischen Form. Der Haushaltsplan ist die Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinden. Er steht im Zentrum der kommunalen Planungen, bestimmt die laufende Buchhaltung und ist Basis für die Rechenschaftslegung. Das Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinden besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: 1. dem Ergebnishaushalt sowie der Ergebnisrechnung, 2. dem Finanzhaushalt sowie der Finanzrechnung und der 3. Bilanz Das neue Haushaltsrecht stellt das Ressourcenverbrauchskonzept in den Mittelpunkt der Planung und der Bewirtschaftung. Im Gegensatz zum Geldverbrauchskonzept, das der Kameralistik zu Grunde lag, legt das Ressourcenverbrauchskonzept Augenmerk auf den Verzehr des zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Vermögens und den Zuwachs an Vermögenswerten. Ergebnishaushalt Die Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs und des ergebniswirksamen Ressourcenaufkommens erfolgt im Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt stellt die Planung der Aufwands- und Ertragsgrößen dar. In der Privatwirtschaft würde dies als Plan-Gewinn und Verlustrechnung bezeichnet. Die neue Bezeichnung Ergebnishaushalt wurde gewählt, weil sowohl die Ausweisung von Gewinnen als auch von Verlusten im Bereich der Kommunalverwaltung nicht das Ziel der Planung sind, sondern ein dauerhaft ausgeglichenes Ergebnis. Der Ergebnishaushalt beinhaltet daher alle bisher im kameralen Haushalt angefallenen Ertrags- sowie Aufwandspositionen. Systembedingt hinzugekommen sind z. B. die Abschreibungen, Auflösungserträge aus Sonderposten etc. Finanzhaushalt Neben der Planung des Ergebnisses innerhalb des Haushaltsplans tritt der Finanzhaushalt als zweite Plangröße. Auch wenn künftig im Finanzhaushalt, wie im Ergebnishaushalt, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung integriert ist, so steht doch die Planung des kommenden Haushaltsjahres im Vordergrund. Der Finanzhaushalt ist kein verbleibendes kamerales Element im doppischen Haushalt, sondern stellt eine sinnvolle Ergänzung des Ergebnishaushaltes dar, die zunehmend auch für die Privatwirtschaft gefordert wird. Der Finanzhaushalt bezieht sich auf die betriebswirtschaftlichen Rechengrößen der Einzahlungen und Auszahlungen. Dort werden alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen verändern sollen. Mit der daraus abzuleitenden Finanzrechnung wird ein unmittelbarer Bezug zur Bilanz hergestellt. Ziel des Finanzhaushaltes ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt ist eine wesentliche Grundlage für die Planung des Kreditbedarfs. Unberücksichtigt bleiben unterjährige Finanzierungsspitzen zur Absicherung der Liquidität im laufenden Jahr, wofür außerhalb des Haushalts ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf entstehen kann, der nur in der Finanzrechnung abgewickelt wird. Der Finanzhaushalt (sh. auch Haushaltssatzung) beinhaltet die 1. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 2. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 3. Einzahlungen für Investitionstätigkeit, 4. Auszahlungen für Investitionstätigkeit, 5. Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 6. Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich dabei aus der Summe der verpflichtend auszuweisenden Einzahlungs-/Auszahlungsarten. Separat ausgewiesen wird die Investitionstätigkeit der Kommune mit vorgeschriebenen Einzahlungs- und Auszahlungsarten. Die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit ergeben den originären Finanzmittelüberschuss bzw. fehlbetrag. Finanzmittelüberschuss bzw. fehlbetrag und der Saldo Finanzierungstätigkeit ergeben zusammen den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln. Zusammen mit dem Anfangsbestand der Finanzmittel lässt sich hieraus der voraussichtliche Finanzmittelbestand (entspricht der Bilanzposition Liquide Mittel ) zum Ende der Planungsperiode ermitteln. -18-

2 Teilhaushalte Der Ergebnis und der Finanzplan stellen insgesamt und für sich gesehen Planwerke dar, die eine saldierte Aussage über die allgemeine Lage der Kommune liefern. Da im Bereich der Kommunalverwaltung die Gesamtbetrachtung einer Kommune weder für die Planung noch für die Rechenschaftslegung ausreicht, werden als Kern des Haushaltsplans und damit auch für die politische Beratung Teilhaushalte eingerichtet. Diese Teilhaushalte definieren sich anhand der innerhalb der Kommunalverwaltung eingerichteten Organisationsstruktur. Innerhalb der Teilhaushalte werden die ihnen zugeordneten Produktebereiche abgebildet. Die Verantwortung für einen Teilhaushalt soll dabei einer bestimmten Organisationseinheit zugeordnet werden. Für die Gemeinde Wennigsen (Deister) ergibt sich, bedingt durch die Einrichtung von 19 Teilhaushalten, folgende Zuordnung: Teilhaushalt Bezeichnung Verantwortlich 1.1 Innere Verwaltung (zentrale Dienste) Herr Fals 1.2 Sicherheit und Ordnung Herr Fals 1.3 Brandschutz Herr Fals 1.4 Schulträgeraufgaben Frau Zunker 1.5 Kultur und Tourismus Herr Fals 1.6 Sportförderung Herr Fals 1.7 Strom-, Gas- und Wasserversorgung Herr Fals/Herr Beermann 2.1 Innere Verwaltung (Finanzdienstleistungen) Herr Beermann 2.2 Wirtschaftsförderung Bürgermeister 2.3 Dorfgemeinschaftshäuser Herr Beermann 2.4 Allgemeine Finanzwirtschaft Herr Beermann 3.1 Räumliche Planung u. Bauen Herr Waßermann 3.2 Abwasserbeseitigung Herr Waßermann 3.3 Verkehrsanlagen u. ÖPNV Herr Waßermann/Herr Fals 3.4 Natur-, Landschaftspflege, Umweltschutz Herr Waßermann 3.5 Bauhof Herr Waßermann 4.1 Soziale Hilfen Frau Zunker 4.2 Jugend u. Familien Frau Zunker 4.3 Kindertagesstätten Frau Zunker Ein Teilhaushalt wird dabei unterteilt in einen Teilergebnishaushalt und einen Teilfinanzhaushalt. Beide werden hierbei nach den Buchstaben A. bis C. tabellarisch strukturiert dargestellt. Beim Teilergebnishaushalt werden unter A. die wesentlichen Produkte des Teilhaushaltes angeführt. Dazu zählt auch der Produktbereich. Weiterhin wird die zu dem Verantwortungsbereich zugeordnete Person angegeben. Etwaige Budgetierungsbestimmungen sowie Haushaltsvermerke sind ebenfalls Bestandteil. -19-

3 Unter B. werden die summierten Beträge der zum Teilergebnishaushalt gehörenden Produkte ausgewiesen. Die Summen der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen werden dabei getrennt nach dem Rechnungsergebnis des Vorvorjahres, den Planjahren sowie den Jahren der mittelfristigen Ergebnisplanung unter den lfd. Nrn ausgewiesen. Unter C. werden die summierten Beträge der zum Teilfinanzhaushalt gehörenden Finanzkonten ausgewiesen. Die Summen der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Einzahlungen für Investitionstätigkeit, Auszahlungen für Investitionstätigkeit, Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit, Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit werden dabei getrennt nach dem Rechnungsergebnis des Vorvorjahres, den Planjahren sowie den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung unter den lfd. Nrn ausgewiesen. In der darauf folgenden tabellarischen Gesamtdarstellung werden die dem Teilhaushalt zugeordneten Produkte detailliert dargestellt. Das Deckblatt beinhaltet die Produktbeschreibung, Ziele und Maßnahmen, die Zielgruppe, gfls. Kennzahlen und den Zielerreichungsgrad. Die Teilbereiche des Teilergebnis- und des Teilfinanzhaushaltes zu den einzelnen Produkten sind wie oben unter A. bis C. aufgebaut. Innerhalb dieser Listen sind jedoch die Produktkonten (XXXXX.XXXXXX) mit Bezeichnungen einzeln aufgeführt. Die Ansätze zu den Produktkonten stehen in der jeweiligen Jahresspalte. Die Summen der einzelnen Produktkonten sind in der Spalte der jeweiligen Ordnungsnummer darüber ausgewiesen. Produkte An die Stelle von Unterabschnitten im kameralen Bereich treten jetzt Produkte (sh. Tabelle). Sämtliche Produktkonten bestehen aus 11 Ziffern ( ). Sie setzen sich aus zwei Teilen zusammen und haben im Einzelnen folgende Bedeutung: Gliederungsziffer für ein bestimmtes Produkt. Ein Produkt ist nach allgemeiner Definition ein in sich abgeschlossenes Arbeitsergebnis oder eine Dienstleistung, die zur Erfüllung von Aufgaben aufgrund von Zielen der Kommune erzeugt bzw. erbracht wird. Nach 39 GemHKVO ist ein Produkt eine Zusammenfassung von Leistungen nach sachlichen Gesichtspunkten, die von einer Verwaltungseinheit für andere Stellen erbracht werden und Ressourcenverbrauch verursachen. Die Untergliederung der Produktebenen stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung Produktbereich Produktgruppe Produkt Format XX XXX XXXXX -20-

4 Gruppierungsziffern nach dem für Niedersachsen allgemein verbindlichen Kontenrahmen (Einzelzweck bzw. Entstehungsgrund) Der Kontenrahmen ist ein Plan, der das Rechnungswesen in den Kontenklassen nach Kontengruppen, diese in Kontenarten, und diese wiederum in Konten (gfls. in Unterkonten), unterteilt. Er bietet einen Rahmen, auf dessen Basis die Kommunen ihren individuellen Kontenplan erstellen können. Die Untergliederung der Kontenebenen stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung Kontenklasse Kontengruppe Kontenart Format X XX XXX (beliebig erweiterbar) Auf der folgenden Seite werden innerhalb der Grafik die Teilhaushalte mit den zugeordneten Produkten dargestellt: -21-

5 Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Teilhaushalt 1.1 Teilhaushalt 2.1 Teilhaushalt 3.1 Teilhaushalt Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 51 Räumliche Planung u. Entwicklung Soziale Hilfen Gemeindeorgane u. politische Gremien Finanzdienstleistungen Ortsplanung, Umlegung Grundstücke Sozialhilfe Dienstleistungen f. a. Organisationseinheiten Grundstücks- u. Gebäudemanagement Hilfe zur Pflege Gleichstellung von Mann u. Frau 52 Bauen u. Wohnen Eingliederungshilfe f. Behinderte Teilhaushalt Bau- und Grundstücksordnung Hilfe zur Gesundheit Teilhaushalt Wirtschaft u. Tourismus Allgemeine Bauverwaltung u. -technik Hilfe besonderer sozialer Schwierigk. 12 Sicherheit u. Ordnung Wirtschaftsförderung Grundsicherung Alter u. Erwerbsminderung Statistik u. Wahlen Kreditinstitute, Beteiligung Teilhaushalt Verwaltung soziale Dienste Ordnungsangelegenheiten Teilhaushalt Ver- u. Entsorgung Grundsicherung Arbeitssuchende Standesamt 57 Dorfgemeinschaftshäuser Abwasserbeseitigung Verwaltung Grundsicherung Arbeitssuchende Katastrophenschutz DGH Evestorf Leistungen Asylbewerbergesetz 57 Wirtschaft u. Tourismus DGH Wennigser Mark Wohngeld Märkte, Bestattungswesen DGH Argestorf Teilhaushalt Bauen u. Wohnen DGH Sorsum 54 Verkehrsflächen u. -anlagen, ÖPNV Wohnbauförderung Teilhaushalt DGH Degersen Gemeindestr., Brücken, Feld-, Wirtschaftsw. 12 Sicherheit u. Ordnung Landesstr. Teilhaushalt Brandschutz Teilhaushalt Straßenreinigung 36 Jugend- u. Familienhilfe 61 Allgemeine Finanzwirtschaft Straßenbeleuchtung Förderung Kinder Tageseinrichtungen Teilhaushalt Steuern, Zuweisungen, allg. Umlagen Förderung der Tagespflege 21 Schulträgeraufgaben Sonstige allg. Finanzwirtschaft Teilhaushalt Jugendarbeit Grundschule Wennigsen 55 Natur- u. Landschaftspflege Verwaltung Elterngeld Grundschule Bredenbeck Öffentliches Grün Jugendräume KGS, Schulgebäude Öffentliche Gewässer, wasserbaul. Anl Familien-, Gesundh.- und Bildungszentrum KGS, Sportfreianlage u. Sporthalle Naturschutz u. Landschaftspflege Vogelnest Fördermaßnahmen für Schüler Teilhaushalt 1.5 Teilhaushalt Kultur u. Wissenschaft 56 Umweltschutz 36 Jugend- u. Familienhilfe Kulturaustausch, Museen Umweltschutzmaßnahmen Kindergarten Wennigsen Volkshochschule, Im Lindenfelde Kinderspielkreis Wennigser Mark Bücherei Bredenbeck Teilhaushalt Kindergarten Holtensen Bücherei Wennigsen 57 Wirtschaft u. Tourismus Kinderhort Wennigsen Heimat- u. Kulturpflege Bauhof Kindergärten freie Träger Kinderhort Bredenbeck 57 Wirtschaft u. Tourismus Tourismus Teilhaushalt Sportförderung Förderung des Sports Eigene Sportstätten und Naturbad Teilhaushalt Ver- u. Entsorgung Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Teilhaushalte -22-

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