Konzernrechnungslegung. Konzernrechnungslegung

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1 Prof. Dr. Matthias Institut für Unternehmensrechnung, Finanzierung und Besteuerung Professur für BWL, insbesondere Externe Unternehmensrechnung h und dwirtschaftsprüfung Vorlesung Sommersemester

2 Organisatorisches Studienmaterialien Veranstaltungsunterlagen und alte Klausuren: leipzig.de/iufb/studium/bachelor/internationale- einzel-und-konzernrechnungslegung.html html Zugangsdaten: Benutzername: student Passwort: fasboard Prof. Dr. Matthias 2

3 Organisatorisches Veranstaltungen Vorlesung: Di Uhr in SR 3 Prof. Dr. Matthias Übung: Di Uhr in SR 3 ab ; 14-tägig gg Dr. Esther Pittroff Prof. Dr. Matthias 3

4 Organisatorisches Kontaktdaten Kontaktperson Raum Sprechzeit Prof. Dr. Matthias I 347 mschmidt@wifa.uni- leipzig.de Dr. Esther I 346 pittroff@wifa.uni- Pittroff li leipzig.dei Sekretariat I 349 wirtprue@wifa.unileipzig.de Di Uhr (jeweils nach vorheriger Anmeldung über das Sekretariat) Mi Uhr Mo. - Do Uhr Prof. Dr. Matthias 4

5 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen der Internationalen Rechnungslegung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 3. Weitere Berichterstattung 5

6 Gliederung 1. Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 1.1 Motive zur Anwendung von IFRS 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards d Committee 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 6

7 1.1 Motive zur Anwendung der IFRS Ausgangspunkt: Finanzanalysten und institutionelle Kapitalgeber (auch Kreditgeber!) verlangten nach vergleichbaren (Einzel- und) Konzernjahresabschlüssen Durch international anerkannte Rechnungslegungsvorschriften g g werden die Kosten für die Analyse von ausländischen Geschäftsberichten gesenkt Für multinationale Konzerne ist es kostengünstiger, international nach einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren Problem: unterschiedliche Paradigmen in der Rechnungslegung Information von Aktionären vs. vorsichtige Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Betrag 7

8 1.1 Motive zur Anwendung der IFRS Nationale Regeln: Handelsgesetzbuch (HGB), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Ebenen: Einzelabschluss und Konzernabschluss Relevante internationale nationale Regeln: International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) [US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)] Zur Zeit relevante Ebenen: Verpflichtend nur Konzernabschluss 8

9 1.1 Motive zur Anwendung der IFRS Begriffe: International Accounting Standards (IAS) International Financial Reporting Standards (IFRS) Ursprüngliche Bezeichnung der Standards IAS seit 2002 heißen die Standards IFRS IAS 1 bis 41 bleiben aber unter der Bezeichnung bestehen IFRS als Oberbegriff 9

10 1.1 Motive zur Anwendung der IFRS HB I HGB-Einzelabschluss des Mutterunternehmens HGB-Einzelabschlüsse aller Tochterunternehmen Einheitliche Bilanzierung nach internationalen Regeln HB II = Internationaler Einzelabschluss des Mutterunternehmens Internationale Einzelabschlüsse aller Tochterunternehmen Zusammenfassung Summenabschluss Konsolidierung Internationaler Konzernabschluss des Mutterunternehmens 10

11 Gliederung 1. Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 1.1 Motive zur Anwendung von IFRS 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards d Committee 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 11

12 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen IFRS versus US-GAAP IFRS-Abschlüsse werden mittlerweile durch die SEC akzeptiert (mit Erläuterung von Differenzen/Überleitung) Höhere Regelungsdichte g der US-GAAP US-GAAP beziehen sich auf US-amerikanische Verhältnisse (Einfluss US-amerikanischer Lobbys etc. z. B. SFAS No. 141 und 142) US-GAAP haben Einfluss auf Auslegung von IFRS IFRS obligatorische Standards für börsennotierte Konzerne in Europa 12

13 Gliederung 1. Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 1.1 Motive zur Anwendung von IFRS 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards d Committee 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 13

14 Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee KonTraG Artikel 2 Nr. 4 Fortentwicklung deutscher sgrundsätze 342a HGB Rechnungslegungsbeirat zum BMJ oder 342 HGB Privates Rechnungslegungsgremium Seit Mai 1998 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DRSC 14

15 Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Wirkweise von DRS lt. DRSC: Veröffentlichung eines DRS durch BMJ Mit der Veröffentlichung...wird vermutet, dass bei seiner Anwendung die...[gok] eingehalten worden sind. Eine davon abweichende Handhabung ist daher nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die empfohlene Handhabung nicht geeignet ist, die gesetzlichen Ziele zu verwirklichen und deshalb die abweichende Verfahrensweise gewählt wurde, um den...[gok] zu entsprechen. * Die Abschlussprüfer haben zu prüfen, ob die Rechnungslegungsstandards beachtet werden. Bei Abweichungen ist zu prüfen, ob dennoch eine ordnungsmäßige vorliegt. Wenn nicht, ergeben sich daraus Konsequenzen für das Testat des Abschlussprüfers. * *Zitate aus den homepages des DRSC unter 15

16 Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Wichtige verabschiedete und durch BMJ bekannt gemachte DRS Zum Konzernanhang/-lagebericht und sonstiger Publizität: Kapitalflussrechnung, DRS2, 2-10, 2-20; 20 Segmentberichterstattung, DRS 3, 3-10, 3-20; Risikobericht-ierstattung, DRS 5, 5-10, 5-20; Zwischenberichterstattung, DRS 6, Konzerneigenkapital und Konzernge- i samtergebnis, DRS 7; Angaben zu nahe stehenden Personen, DRS 11. Zu befreienden internationalen KA: befreiender KA nach 292a HGB, DRS 1, DRS 1a (stark umstritten, mit Bezug auf Regelung der Goodwillbilanzierung i gemäß US-GAAP ). Zu konkreten GoK: Unternehmenserwerbe im KA, DRS 4; Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen, DRS 8 bzw. 9; latente Steuern, DRS

17 Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Neuer Weg des DRSC seit /2007 führt zu Änderungen in der Funktion des DRSC DRSC will vor allem seine Vertretungsfunktion im IASB verstärkt auszufüllen (Bündelung der bisher von Verbänden und Interessenvertretern im beim IASB vorgetragenen Meinungen und Stellungnahmen) Stärkere Grundlagenarbeit, um als Sprachrohr der deutschen Interessen Gehör zu finden 17

18 Gliederung 1. Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 1.1 Motive zur Anwendung von IFRS 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards d Committee 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 18

19 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS IFRS ein kurzer historischer Abriss 1973: Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) in London Privatrechtlich organisiert; seinerzeit von Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer aus Australien, Deutschland, GB, Frankreich, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande, USA 2001 bereits 153 Mitglieder aus 153 Ländern Von Anfang an Zusammenarbeit mit einer Reihe internationaler Bündnisse und Organisationen (IOSCO, EU-Kommission, FASB) Von Anfang an starke angelsächsische Prägung Bis 1987/88: 28 von zahlreichen Wahlrechten und Inkonsistenzen geprägte IAS (z.b. kein einheitliches Rahmenkonzept) 19

20 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS IFRS ein kurzer historischer Abriss (2) 1987: Comparability and Improvement Project auf Anregung der IOSCO: Beseitigung von Wahlrechten und Inkonsistenzen in den Standards d Ziel des IASC: Anerkennung durch IOSCO; Empfehlung der IOSCO, IAS als Grundlage der Börsenzulassung zu machen Seit 1989: Core Standards, Framework, erhebliche Wahlrechteeinschränkung insbesondere in Core Standards 2000: Empfehlung der IOSCO, IAS für Börsenzulassung anzuerkennen (was viele Mitglieder außer SEC taten) 2002: Weitgehende Umorganisation des IASC zum IASB 20

21 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Wesentliche internationale Entwicklung Verordnung d der EU Commission i (CommReg 1606/2002) Verabschiedet durch EU-Ministerrat am 6. Juni 2002 Unmittelbare Bindungswirkung - keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich - Seit 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen - Für alle anderen Abschlüsse (Konzern- und deinzel-) l)besteht ein Mitgliedstaatenwahlrecht - Übergangsfrist für bestimmte Unternehmen (Listing in USA, lediglich Schuldtitelnotierung): bis

22 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Wesentliche internationale Entwicklung (II) EU-Kommission beschließt über die Anwendbarkeit der IFRS Der Kommission steht ein Regelungsausschuss (Accounting Regulation Committee, ARC) sowie eine Expertengruppe (European Financial i Reporting Advisory Group, EFRAG) zur Seite Übernahme eines IFRS (Endorsement = Anerkennung) nur, wenn: Vermittlung eines True and Fair View Erfüllung der Kriterien Verständlichkeit, Verlässlichkeit, Erheblichkeit und Vergleichbarkeit 22

23 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Wesentliche internationale ti Entwicklung (III) 2003: EU verabschiedet Modernisierungsrichtlinie zur Anpassung der 4. und 7. EU-Richtlinien IFRS-Anwender sollen richtlinienkonform bleiben (bisher Probleme bei Fair Value Bilanzierung) Erweiterung der Informationspflichten im Lagebericht (finanzielle und nicht-finanzielle Risiken) Erweiterung des Konsolidierungskreises (sog. Special Purpose Entities) Wichtige Entwicklung außerhalb der EU: Convergence- Projekt FASB und IASB (Gemeinsame Standards / Eliminierung von Unterschieden zwischen US-GAAP u. IFRS) 23

24 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Wesentliche nationale Entwicklung Oktober 2004: Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) Bilanzkontrollgesetz (BilKoG): Zweistufiges Enforcement- Verfahren für kapitalmarktorientierte Unternehmen Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG): - Sicherung der Unabhängigkeit it der Abschlussprüfer - Anpassung des HGB-Bilanzrechts an EU-Verordnung 2009: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Internationalisierung des HGB 24

25 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Enforcement nach hdem Bilanzkontrollgesetz ll t Erste Stufe: - Privatrechtlich organisierte Institution als Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) - 3 Möglichkeiten zur Einleitung einer Prüfung: Anlassprüfung, Stichprobenprüfung und Prüfung auf Verlangen der BaFin - Finanzierung durch Umlage Zweite Stufe: - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - sofern das Unternehmen mit der Prüfstelle nicht kooperiert oder keine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann - Durchsetzung der Prüfung mit öffentlich-rechtlichen Mitteln >> Festgestellte Fehler sind vom Unternehmen zu veröffentlichen - Kosten trägt das Unternehmen 25

26 Aus dem Tätigkeitsbericht der DPR: 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Internationale 26

27 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 27

28 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Elektronischer Bundesanzeiger 2008: 28

29 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 29

30 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Änderung des HGB durch BilReG Kapitalmarktorientierte Konzerne Nicht kapitalmarktorientierte Konz. Einzelunternehmen Konzernabschluss IFRS-Pflicht ( 315a Abs. 1 2 HGB) IFRS-Wahlrecht ( 315a Abs. 3 HGB) _ Einzelabschluss (Publikationszweck) IFRS-Wahlrecht ( 325 Abs. 2a HGB) IFRS-Wahlrecht ( 325 Abs. 2a HGB) IFRS-Wahlrecht ( 325 Abs. 2a HGB) Einzelabschluss (Ausschüttungszweck) IFRS-Verbot, Abschluss gemäß HGB IFRS-Verbot, Abschluss gemäß HGB IFRS-Verbot, Abschluss gemäß HGB Steuerrechtlicher Abschluss MGP/Steuerliche Vorschriften MGP/Steuerliche Vorschriften MGP/Steuerliche Vorschriften 30

31 Organigramm*: 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS *Siehe unter 31

32 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS IFRS: Maßgebliche Organisationen IFRS Foundation (früher: IASCF) Trägerorganisation des IASB wird von 19 Treuhändern (Trustees)geführt wählt die Mitglieder von IASB, IFRS Interpretations Committee, IFRS Advisory Council (s.u.) IASB (International Accounting Standards Board) Geschäftsführung füh und dverabschiedung der Standards d 16 Mitglieder davon: 1 deutscher Vertreter, wichtigste Aufgabe: Kontaktpflege zum DRSC 32

33 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS IFRS: Maßgebliche Organisationen II IFRS Interpretations t ti Committee vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und ddavor Standard d Interpretations t ti Committee (SIC) gibt Standards zur Auslegung einzelner IFRS/IAS heraus (Bsp.: SIC 12 zu sog. Special Purpose Entities) IFRS Advisory Council ca. 50 Personen und Organisationen sowie offizielle Beobachter; u.a. DRSC Beratung des Board und der Trustees 33

34 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Normen des IASB Standards bestehende Standards sind die IAS (International Accounting Standards) neue Standards werden IFRS (International Financial Reporting Standards) genannt unüberarbeitete Standards: z.b. IAS 38 (1998) redaktionell überarbeitete und umgegliederte Standards: z.b. IAS 29 (reformatted 1994) vollständig überarbeitete Standards: z.b. IAS 39 (revised 2000), ),jetzt (2004), da praktisch neu Die Standards werden durch SIC- und eine IFRIC-Interpretation Interpretation ergänzt. SIC-Int. und (künftig nur noch) IFRIC-Int. sind verbindlich, schaffen aber keine neuen Sachverhalte 34

35 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Die Struktur der Standards seit 1992 Zielsetzung des Standards (Objective). Anwendungsbereich (Scope). Definitionen (Definitions). Wechsel von konkreter Bilanzierungsvorschrift (Black Lettering) und zusätzlichen Erläuterungen. Ausweisvorschriften (Disclosure). Z.T. Übergangsbestimmungen (Transitional Provisions). Zeitpunkt des Inkrafttretens (Effective Date). 35

36 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Normen des IASB II Conceptual Framework Konzeptionelle Grundlage der IFRS gilt als Orientierungs- und Auslegungshilfe (vgl. IAS 1.22) richtet sich an IASB (Ausarbeitung neuer Standards) Abschlussersteller und -prüfer (Auslegung/Interpretation) an Abschlussadressaten (Verständnis konkreter Standards) hat nicht Status eines Standard! (Bei Kollision geht Standard vor!) wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung, die im Framework genannt werden, sind deshalb in IAS 1 übernommen worden 36

37 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Vorschriften im Conceptual Framework Zielsetzung von Abschlüssen Wesentliche Annahmen des Abschlusses Qualitative Anforderungen an Abschlüsse Definition der Abschlussposten Grundsätze des Ansatzes von Abschlussposten Grundsätze der Bewertung von Abschlussposten 37

38 Preface 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Normen des IASB III Leitlinien des IASB Erläuterung des sog. Due Process der IFRS Erläuterung des Anwendungsbereichs und der Autorität der IFRS Verbindlichkeitscharakter unklar Da wenig konkret, ist Unklarheit für Auslegungspraxis unbedeutend Früher: sog. Implementation Guidances Wurden vom IASB bei schwierigen Standards herausgegeben g (erstmals bei IAS 39) Hatten nicht den Rang von Standards (Ebene 1) und Interpretations (Ebene 2) Deuteten regelmäßig darauf hin, dass zu Grunde liegende Standards überarbeitet werden 38

39 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Normen des IASB IV Wenn ein IFRS und eine e Interpretation e (SIC/IFRIC) C) für einen e zu bilanzierenden Sachverhalt fehlen, sind nach IAS 8.11 zur Bilanzierung folgende Regeln heranzuziehen: Bestimmungen anderer IAS/IFRS, die ähnliche Sachverhalte behandeln, Regelungen im Conceptual Framework über Definition, Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen, Regelungen anderer standard setting bodies und Industriepraktiken, die in den großen Kapitalmärkten der Welt akzeptiert werden und soweit sie mit den übrigen IAS/IFRS vereinbar sind (IAS 8.12). 39

40 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Due Process für IFRS: Interessenvertreter, nationale Standardsetzer oder IFRS Advisory Council eruieren offene Rechnungslegungsfrage Project group erarbeitet tdiscussion i Paper, veröffentlicht durch IASB Öffentliche Stellungnahmen werden im Exposure Draft berücksichtigt; ED publiziert vom IASB, wenn 8/14 Board Mehrheit, inkl. Basis for Conclusion und Dissenting Opinions von Boardmitgliedern Öffentliche Stellungnahmen (3-Monatsfrist werden im endgültigen IFRS berücksichtigt; IFRS publiziert vom IASB, wenn 8/14 Board Mehrheit, inkl. Basis for Conclusion und Dissenting Opinions von Boardmitgliedern 40

41 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS Überblick über den Geltungsbereich des Conceptual Frameworks und der Standards Branchenunabhängig Wenige Ausnahmen, etwa IAS 41 Agriculture, IFRS 6 Exploration for and Evaluation of Mineral Ressources, IFRS 4 Insurance Contracts Größenunabhängig, allerdings Extra Standard IFRS-SME (Small and Medium Sized Entities) Rechtsformunabhängig, allerdings Segmentberichterstattung und Zwischenberichterstattung regelmäßig nur für börsennotierte Unternehmen Standards beziehen sich i. d. R. sowohl auf den Einzelabschluss als auch auf den Konzernabschluss. Im HGB dagegen z.b. ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Größenkriterien,... 41

42 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IAS/IFRS und US-GAAP Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS Abschlussadressaten mit Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage versehen, die für eine große Bandbreite an Abschlussadressaten nützlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen (F OB2) Dokumentation ti Rechenschaft Nicht wie im HGB: Kapitalerhaltung l 42

43 Gliederung 1. Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 1.1 Motive zur Anwendung von IFRS und US-GAAP 1.2 Internationale Rechnungslegung und deutsche Unternehmen Exkurs: Deutsches Rechnungslegungs Standards d Committee 1.3 Institutionelle Grundlagen und Zwecke der IFRS 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 43

44 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Bestandteile des Jahresabschlusses Nach IAS 1.8 Bilanz, Lagebericht: 315a HGB Gesamtergebnisrechnung*, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, p g Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und erläuternde Anhangangaben. Nach hias 14 bzw. 33 Segmentberichterstattung Earnings per Share * GuV + erfolgsneutral erfasste Vermögens-/Schuldenänderungen) 44

45 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Geschäftsbericht h Metro AG, 2007: Kapitalflussrechnung 45

46 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 46

47 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Bosch-Gruppe, 2006: Segmentberichterstattung: 47

48 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 48

49 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Periodengerechte Gewinnermittlung Grundannahmen IFRS Going Concern Ergebnis: True and Fair View Qualitative Anforderungen Einschränkung Mindestanforderungen: Relevance (incl. Materiality) Faithful representation Ergänzende Anforderungen: Comparability Verifiability Timeliness Understandability Abwägung Kosten vs. Nutzen Wichtig auch folgende implizite Annahmen substance over form principal based approach 49

50 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Periodengerechte Gewinnermittlung (IAS 1.25) Accrual Basis Matching Principle Realization Principle Nicht konsistent t durchgehalten h Anders definiert als im HGB z.b. Restrukturierungsrückstellung z.b. Auftragsfertigung, bestimmte Wertpapiere Im Gegensatz zum HGB durchgehalten z.b. Wertpapiere des Handelsbestands Deferral Principle Zeitliche Abgrenzung wie HGB 50

51 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Verhältnis Accrual Principle Vorsichtsprinzip Prudence/Caution als abgeleitete Prinzipien zur Einschränkung der Schätzspielräume, nicht explizit genannte Eigenschaft, folglich: Nicht mit herausragender Bedeutung des HGB-Vorsichtsgrundsatzes Insbesondere: Keine direkte Wirkung auf Aufwandsperiodisierung/ Ertragsrealisierung (wie im HGB) Dennoch objektivierungsbedingte Beschränkungen der Möglichkeiten der Aktivierung durch die jeweilige Definition von Vermögenswerten Beispiel zum Zusammenwirken zwischen Accrual Principle, Vorsicht und der Abwägung von Relevanz und Verlässlichkeit 51

52 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Management entwickelt Software für Nutzung im Unternehmen, hierfür fiel Auszahlung von 100 an; Investitionskalkül des Management führt zu einem Barwert erwarteter Einzahlungen aus der Nutzung von Vermögen Gewinn Prinzipien I Relevanz II Verlässlichkeit III Relevanz Vorsicht Periodengerechtigkeit Cash-Komponente (C t ) des Periodengewinns G t Accrual-Komponente (A t ) des Periodengewinns G t G A t II t I,II,III III = Ct + A t, mit Ct = - 100, und III I = 0< A = 100 < A = 1000 t t 52

53 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS A t hängt ab von der Gewichtung der Verlässlichkeit Gewichtung zeigt sich in der Schärfe nachgeordneter Prinzipien Hier insbesondere des Vorsichtsprinzips HGB alte Fassung (Vorsicht ) Beispiel Software-Entwicklung: HGB nach BilMoG (Vorsicht ) IFRS (Vorsicht ) Generell keine Aktivierung i Aktivierungswahlrecht ki i h für Aktivierungsgebot ki i für selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 248 Abs. 2 HGB (Vor BilMoG) Entwicklungskosten, jedoch Ausschüttungssperre Entwicklungskosten IAS 38 Kein Vermögen! (A t =0) Vermögen (At 100) Vermögen(0<A A t =100) 53

54 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Lufthansa AG 2006: Wesentlichkeit Bayer AG 2007: Wesentlichkeit 54

55 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Stetigkeit: Änderungen der Bilanzierung Arten (IAS 8) Änderungen der Bilanzierungsmethoden (Change in Accounting Policy): NUR unter den Voraussetzungen des IAS 8.14 Rückwirkende Anwendung der neuen Methode ( so als ob die neue Methode schon immer angewendet worden wäre) erfolgsneutrale l Erfassung des Anpassungsbetrages zu Beginn der frühesten dargestellten Periode (Gewinnrücklagen 1.1.t-1) Anpassung der Vergleichszahlen Beispiel: Aktivierung von Bauzeitzinsen statt bisher erfolgswirksame Erfassung Änderungen der Schätzungen (Change in Accounting Estimate): Änderung wirkt sich nur in der Zukunft aus Beispiel: Änderung Nutzungsdauer, nach IFRS: Änderung der Abschreibungsmethode Bilanzierungsfehler i (Error): Restatement, d.h. rückwirkende Anpassung analog Änderungen der Bilanzierungsmethoden 55

56 Geschäftsbericht MobilCom AG 2000: 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Stetigkeit Methodenänderung Aufgrund der erheblichen Bedeutung der im Zusammenhang mit der Finanzierung der UMTS-Lizenz entstehenden Aufwendungen hat der Konzern die Bilanzierungsgrundsätze hinsichtlich Fremdkapitalkosten geändert. Bisher wurden Fremdkapitalkosten nicht aktiviert, sondern als laufender Aufwand erfasst. Der Konzern wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2002 das UMTS-Netz in Betrieb nehmen und Umsatzerlöse damit erzielen. Die durch den Erwerb der Lizenz und den Aufbau des UMTS-Netzes angefallenen Finanzierungs- und Nebenkosten sind so erheblich, dass die Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungsgrundsätze zu einem wesentlichen Missverhältnis zwischen Kosten und dnutzen aus der UMTS-Lizenz UMTSLi und somit zu einer nicht zutreffenden Darstellung kommen würde. Entsprechend hat der Konzern in diesem Jahr von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, zu aktivieren. 56

57 Geschäftsbericht MobilCom AG 2000: 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Stetigkeit Methodenänderung 57

58 Geschäftsbericht Porsche AG 2006: 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Stetigkeit Schätzungsänderung 58

59 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Stetigkeit: Fehler 59

60 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Vermögenswerte nach IFRS Definition von Vermögenswert: Verfügbare Ressource des Unternehmens, die aus vergangenen Ereignissen entstanden ist und von der das Unternehmen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erwartet (F 4.4(a)). Unter künftigem wirtschaftlichem Nutzen ist dabei die Fähigkeit zu verstehen, direkt oder indirekt den Cash Flow des Unternehmens zu erhöhen (F 4.8). Die Ressource steht unter der Kontrolle des Bilanzierenden 3 Definitionskriterien! 60

61 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Vermögenswerte nach IFRS : Der konsequente EZÜNI -Gedanke i n VW EZÜ 1 EZÜ 2 EZÜ 3.. EZÜn VW = EZÜ 1 1 (1 + i) + EZÜ 2 1 (1 + i) EZÜ n 1 (1 + i) n EZÜ = Einzahlungsüberschüsse Vermögenswert (VW) = Barwert der EZÜ bei Kalkulationszins i über Laufzeit n 61

62 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Schulden nach IFRS Definition von Schuld: Gegenwärtige g Verpflichtung, die auf Grund eines vergangenen g Ereignisses entstanden ist und deren Erfüllung voraussichtlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen h Nutzen enthalten (F 4.4(b)). 4(b)) Die Verpflichtung muss unwiderruflich bestehen. Auch hier: 3 Definitionskriterien! 62

63 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Schulden nach IFRS : Der konsequente AZÜNI-Gedanke i n S AZÜ 1 AZÜ 2 AZÜ 3.. AZÜn 1 1 S= AZÜ1 + AZÜ AZÜ 2 (1 + i) (1 + i) n 1 (1 + i) n AZÜ = Auszahlungsüberschüsse Schuld (S) = Barwert der AZÜ bei Kalkulationszins i über Laufzeit n 63

64 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Schulden nach IFRS (II) Der Begriff Schulden umfasst Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Nur Verpflichtungen gegenüber Dritten können Schulden begründen. Innenverpflichtungen (bspw. Verpflichtungen wegen unterlassener Instandhaltung) sind nach IFRS nicht passivierungsfähig. Rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen (z. B. auch Kulanzleistungen) können zu Schulden führen (F 4.15). 64

65 1.4 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS Ansatzkriterien nach IAS/IFRS Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist in der Bilanz anzusetzen, wenn: es wahrscheinlich ist, dass mit dem Posten verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zu- oder vom Unternehmen fließen wird und die Kosten oder der beizulegende Zeitwert (Fair Value) verlässlich ermittelt werden kann. Je 2 Ansatzkriterien! Schulung? Werbung? Prozess, unklarer Ausgang? 65

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