Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2014 des Kreises Borken in den Kreistag am

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1 Wilfried Kersting Borken, Kreiskämmerer Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2014 des Kreises Borken in den Kreistag am (Es gilt das gesprochene Wort) Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker, sehr geehrte Damen und Herren! I. Einleitung Eine gute Wirtschaftslage, ein hoher Beschäftigungsgrad, Schuldenfreiheit und Abundanz bei einigen unserer Kommunen. Das alles kann nicht über die weiterhin bestehende strukturelle Unterfinanzierung der Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände hinwegtäuschen. Stichworte sind hier: FiFo-Gutachten, Stärkungspakt, Solidaritätsumlage und Entwicklung der Soziallasten. Auch die aktuell höhere Steuerkraft unserer Kommunen löst nicht das grundlegende Problem der Unterfinanzierung. Hoffen lässt der Koalitionsvertrag beim Bund, wonach eine kommunale Entlastung im Zusammenhang mit einem Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen vorgesehen ist. Der Entwurf des Kreishaushalts 2014 zeigt gravierende Veränderungen auf. Positiv wirken die jetzt komplette Bundesbeteiligung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die erheblich geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Verschlechterungen ergeben sich bei den übrigen gesamten Soziallasten und der Landschaftsumlage einschließlich der geplanten Bedarfsumlage des LWL für die Abrechnung der Einheitslasten. Schließlich belasten uns die eigenen Aufwendungen für die Einheitslasten Nachdem wir den Kreishaushalt 2013 mit einem hohen Defizit von 10 Mio. Euro geplant haben, ist 2014 eine betragsmäßig höhere Kreisumlage unumgänglich. 1

2 Um trotzdem mit 28,2 Prozentpunkten einen noch niedrigeren Hebesatz als 2013 (28,3 Prozentpunkte) zu erreichen, wird 2014 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rund 3 Mio. Euro erforderlich. II. Benehmensverfahren zum Kreishaushalt 2014 Im neuen Benehmensverfahren haben wir mit unseren Städten und Gemeinden - wie die Ihnen jetzt vorliegenden Stellungnahmen auch zeigen - gute und zielorientierte Gespräche geführt. Mit Vorlage der Eckpunkte zum Entwurf des Kreishaushalts 2014 haben wir Ende Oktober das Benehmensverfahren eingeleitet. Das Eckpunktepapier wurde zeitgleich auch Ihnen zugesandt. Vorab haben Landrat Dr. Zwicker und ich in der gemeinsamen Haushaltskommission den Kommunen am schon erste Eckdaten vorgestellt. Das Eckpunktepapier war dann Beratungsgegenstand in der Bürgermeisterkonferenz am Den Mitgliedern der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung haben wir das Eckpunktepapier am erläutert. Mit den heutigen Unterlagen legen wir Ihnen eine Sitzungsvorlage mit den eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten sowie der Städte Bocholt und Gronau vor. Diese haben wir ergänzt um unsere Schlussfolgerungen. Sie müssen nun über die Einwendungen im Rahmen der Haushaltsverabschiedung beschließen. III. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Wie sind die diesjährigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen? Nach der zweiten Modellrechnung zum GFG 2014 erhalten die Kommunen in NRW die bisher höchste Verbundmasse von 9,4 Mrd. Euro, also über neun Prozent mehr als im Vorjahr. Aber: Weder die Städte und Gemeinden im Kreis Borken noch der Kreis selbst profitieren von dieser Rekordsumme. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass das GFG 2014 noch immer nicht die seit langem geforderten und aus unserer Sicht dringend notwendigen strukturellen Änderungen enthält. Nicht eine der Empfehlungen aus dem seit Langem vorliegenden, vom Land NRW selbst in Auftrag gegebenen FiFo-Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in NRW wurde umgesetzt. 2

3 Erfreulich ist, dass im Referenzzeitraum die normierte Steuerkraft der Kommunen im Kreis von 351,4 Mio. Euro in 2013 auf 390,6 Mio. Euro in 2014 deutlich gestiegen ist (+11,2 Prozent!). Im Landesdurchschnitt stieg die Steuerkraft dagegen nur um 4,7 Prozent. Die Kehrseite der Medaille: Die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen im Kreis Borken sind erneut - wie in den Vorjahren - eingebrochen. In 2014 werden nur 15,9 Mio. Euro für unsere Kommunen vorgesehen, im laufenden Jahr 2013 waren es noch 22,8 Mio. Euro, 2012 sogar noch 28,7 Mio. Euro. Sieben Kommunen müssen dabei 2014 ganz ohne Landesschlüsselzuweisungen auskommen. Mit Gronau und Heek haben sogar zwei dieser Kommunen die von der Landesregierung eingeführte Solidaritätsumlage zu leisten. 59 Städte und Gemeinden, deren Haushalte größtenteils selbst nicht einmal ausgeglichen sind, sollen verpflichtet werden, insgesamt 90 Mio. Euro an die finanziell schlecht dastehenden Kommunen aus der zweiten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen zu zahlen. Der Landrat hat dies bereits deutlich kritisiert! Auch die Kreisverwaltung Borken profitiert nicht von der erhöhten Verbundmasse und erhält mit 50,7 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen. IV. Ergebnisplanung Für das Haushaltsjahr 2014 sehen wir ordentliche Aufwendungen von insgesamt 434,4 Mio. Euro und ordentliche Erträge von 430 Mio. Euro vor. Darin enthalten ist die geplante Kreisumlage von 114,63 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung des Finanzüberschusses von 1,4 Mio. Euro verbleibt ein Defizit von rund 3 Mio. Euro. Die überführte neue Ausgleichsrücklage zum von 17,23 Mio. Euro wird aller Voraussicht nach im laufenden Haushaltsjahr schon in Höhe des geplanten Defizits von 10 Mio. Euro in Anspruch genommen. Für das kommende Haushaltsjahr 2014 kommt die Inanspruchnahme von rund 3 Mio. Euro hinzu. Die dann verbleibende Ausgleichsrücklage, das möchte ich klar herausstellen, ist der angemessene, aber auch notwendige Mindestbestand, um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen während der Haushaltsausführung auffangen zu können. Das wird von unseren Kommunen - außer Bocholt mitgetragen. Gegenüber dem Vorjahr wird sich damit die tatsächliche Zahllast der Kreisumlage um über 8,7 Mio. Euro erhöhen. Aber: Mit 28,2 Prozentpunkten werden wir Ihnen nach 2012 und 2013 wieder den niedrigsten Hebesatz der Kreisumlage in ganz NRW vorschlagen. Zum Vergleich belief sich der durchschnittliche Hebesatz aller 3

4 Münsterlandkreise in 2013 auf rund 33,5 Prozentpunkte, in NRW sogar auf rund 40,4 Prozentpunkte. Lassen Sie mich auf die gravierenden Veränderungen im Haushalt zurückkommen: Die 100-Prozent-Bundesbeteiligung für die Grundsicherung im Alter entlastet uns insgesamt um 17,5 Mio. Euro. Dennoch bleiben mit den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit große Kostenfaktoren im Sozialbudget. Im SGB II-Bereich planen wir auch für 2014 mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent. Das ist sehr mutig! Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung kalkulieren wir mit einer Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Auch das ist risikofreudig! Miet- und Nebenkostensteigerungen führen schon zu einem höheren Aufwand von 2,5 Mio. Euro auf dann 35,7 Mio. Euro. Bei den Hilfen bei Pflegebedürftigkeit ist die Tendenz insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung steigend. Hier ergibt sich ein Mehrbedarf von 940 T-Euro auf über 22 Mio. Euro. Völlig unbefriedigend ist die Situation bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Rahmen einer Revision wurde die Zuweisungsquote für die Leistungen für Bildung und Teilhabe für 2013 und vorläufig für 2014 von 5,4 Prozent der Nettounterkunftskosten auf 3,4 Prozent gesenkt. Der Kreis Borken erreicht bei der aktuellen Regelung in 2013 aber voraussichtlich eine Ausschöpfungsquote der zugewiesenen Mittel von 183 Prozent. Wir müssen also unter Umständen 900 T-Euro zuschießen würde unser Anteil wegen höherer Aufwendungen sogar auf 960 T-Euro steigen. Mit Nachdruck fordern wir seit längerem eine landesinterne Umverteilung der BuT-Mittel nach tatsächlichem Aufwand. Das Ergebnis ist noch offen. Ich appelliere daher an alle im Kreistag vertretenen Parteien, sich mit Nachdruck in Düsseldorf für eine Änderung einzusetzen! Sollte der Hebesatz der Landschaftsumlage in Höhe von 16,4 Prozentpunkten beschlossen werden, bedeutet das für uns eine Zahllast von rund 75 Mio. Euro, also fast 5,3 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Außerdem plant der LWL eine Bedarfsumlage nach dem ELAG von für uns 650 T-Euro. Der Landrat hat hier unsere ablehnende Haltung bereits deutlich gemacht. Wir schlagen Ihnen vor, im Kreishaushalt 2014 und in die Berechnung der Kreisumlage dann eine niedrigere Landschaftsumlage einzustellen, wenn sich die Landschaftsversammlung am 4

5 für eine niedrigere Landschaftsumlage und gegen eine ELAG- Bedarfsumlage entscheiden sollte. Auch bei uns erfolgt künftig die Abrechnung der Einheitslasten innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres. Im nächsten Jahr erhalten unsere Kommunen für das ELAG-Abrechnungsjahr 2012 im Haushaltsjahr 2014 eine Rückerstattung vom Land von insgesamt 6,3 Mio. Euro. Der Kreis muss hingegen für dieses Abrechnungsjahr einen nicht durch Rückstellung gedeckten ELAG- Rückforderungsbetrag von rund 939 T-Euro als Aufwand im Haushaltsjahr 2014 einkalkulieren. Dieser Modus läuft bis zum Abrechnungsjahr Zur Bedarfsumlage liegt Ihnen heute unser Vorschlag vor. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen können wir um über 6 Mio. Euro verringern, weil wir einen erhöhten Zuführungsbedarf für die Besoldungsanpassungen der Jahre 2013 und 2014 in Absprache mit den Kommunen schon 2013 berücksichtigt haben. Entsprechend fällt der Zuführungsbedarf 2014 geringer aus. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die Besoldungserhöhung 2013/2014 eingehen. Bei den Personalaufwendungen haben wir die Dienstaufwendungen für die Beamten so geplant, dass alle Bediensteten unabhängig von der Besoldungsgruppe auch in 2014 mit einer Besoldungssteigerung gemäß den tariflichen Steigerungen nach dem Tarifabschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TV-L) vom März 2013 von dann 2,95 Prozent rechnen können. Bekanntermaßen hat der Landtag am nicht die - sonst übliche - vollständige Übertragung des Tarifabschlusses, sondern eine Differenzierung zwischen den Besoldungsgruppen vorgenommen. Inzwischen haben die Mitglieder der Landtagsfraktionen von CDU und FDP am ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW eingeleitet. Wir teilen die auch von Verfassungs- und Besoldungsrechtsexperten vorgetragenen Bedenken und gehen davon aus, dass die bestehende Regelung verfassungswidrig ist. Das hat zur Folge, dass für berechtigte Ansprüche Betroffener haushälterisch und bilanziell Vorsorge getroffen werden muss. Wir sind deshalb verpflichtet, entsprechende Gehaltsansprüche im Haushalt 2014 mit einzuplanen und gem. 36 Abs. 4 GemHVO NRW soweit im nächsten Jahr noch keine höchstrichterliche 5

6 Entscheidung in der Sache getroffen werden sollte, für das Jahr 2014 sowie für das Jahr 2013 Rückstellungen in den jeweiligen Jahresabschlüssen zu bilden. V. Budget 02 Jugend und Familie Mit Sorge sehen wir die Entwicklungen in der Jugendhilfe. Unverändert prägen der Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder und die Hilfen zur Erziehung das Budget 02. Zusammengenommen bestimmen allein diese beiden Bereiche 85 Prozent des Budgets. Aktuell rechnen wir mit einem Finanzierungsbedarf im Budget 02 insgesamt von über 39 Mio. Euro. Dieser muss über die Jugendamtsumlage von unseren 13 Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben werden müssen diese Kommunen eine um 4,04 Mio. Euro höhere Jugendamtsumlage einkalkulieren. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage kann wegen der höheren Umlagegrundlagen aber um 0,2 auf 22,6 Prozentpunkte gesenkt werden. Der Anstieg der Jugendhilfeaufwendungen wird sich entsprechend den Trends auf Bundes- und Landesebene auch vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung wohl kurz- und mittelfristig weiter fortsetzen. Aber: Freuen wir uns lieber, dass wir hier mehr Kinder als andere haben! VI. Finanzplan 2014 Zum Finanzplan: Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen im Gesamtfinanzplan ,8 Mio. Euro (Ansatz 2013: 24 Mio. Euro). Zieht man die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9,6 Mio. Euro (Ansatz 2013: 8,5 Mio. Euro) ab, verbleibt ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -7,1 Mio. Euro (Ansatz 2013: -15,5 Mio. Euro). Größere Investitionen 2014 sind das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland - vorbehaltlich des heutigen Kreistagsbeschlusses -, die jährliche Zuführung zum kvw-versorgungsfonds, der Neubau der Entlastungsstraße K55n in Ramsdorf, der kommunale Radwegebau sowie die Deckenverstärkung der Kreisstraßen. Für 2014 haben wir Darlehenstilgungen von rd. 974 T-Euro (Ansatz 2013: 1,2 Mio. Euro) vorgesehen. Darüber hinaus schulden wir ein fälliges Darlehen von 3,4 Mio. Euro um. Da wir 2014 trotz vieler Investitionen keine Investitionskredite aufnehmen wollen, sinken unsere Schulden 2014 auf 11,7 Mio. Euro. 6

7 VII. Ausblick auf die nächsten Jahre Für die Jahre 2015 bis 2017 planen wir ausgeglichene Haushalte. Für 2015 erwarten wir wieder höhere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Ebenso rechnen wir mit weiter steigenden Transferaufwendungen im Sozialbereich. Zwar entlastet die 100-Prozent-Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter den Sozialetat erheblich, allerdings erwarten wir bei den Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, den Hilfen bei Behinderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Mehraufwendungen. Die Erträge im Bußgeldbereich bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten (Stichwort: Baustelle A 31) werden spürbar zurückgehen. Schließlich ist nach jetziger Lage noch mit weiter steigenden Aufwendungen für die Landschaftsumlage zu rechnen. Kurz zu den Abfallgebühren. Schon Ende 2012 haben Sie eine Gebührensatzung für die beiden Jahre 2013 und 2014 beschlossen. Damit hatten unsere Kommunen frühzeitig eine Kalkulationsgrundlage für die eigenen Gebührenberechnungen. Bekanntermaßen werden seit 2011 wieder Zuführungen zu Rückstellungen für die Nachsorge der Alt-Deponien des Kreises Borken bei der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt (Stichwort: Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge). Schon in den letzten Jahren zeigte aber die tatsächliche Entwicklung, dass nicht alle Prognosen des ingenieurtechnischen Gutachtens aus dem Jahr 2010 zur Kostenabschätzung für den Betriebsabschluss und die umfangreichen Nachsorgemaßnahmen von Alt-Deponien Bestand haben. In den einzelnen Gebührenbedarfsberechnungen haben wir schon erste Kostenanpassungen entsprechend dem Bau- und Sanierungsfortschritt vorgenommen und erläutert. Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2017 hat die EGW in einer Vorkalkulation die Kostenansätze des seinerzeitigen Gutachtens für die Bau- und Betriebskosten neu bewertet. In der Konsequenz daraus haben wir die Zuführungsbeträge für die Deponierückstellungen vorsorglich ab 2015 angehoben. Daher muss auch mit entsprechend höheren Gebühren für den Restabfall ab 2015 gerechnet werden. Der Kreistag hatte schon 2010 festgelegt, dass die Berechnung der Deponienachsorgekosten spätestens in fünf Jahren, also in 2015 überprüft wird. Wegen der Erfahrungen aus der tatsächlichen Entwicklung wird diese gutachterliche Überprüfung bereits in 2014 angestoßen, so dass das Gutachten möglichst zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 vorliegt. 7

8 Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum Schluss komme, bedanke ich mich ganz herzlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachdienst Finanzen für ihr großes Engagement. Abschließend möchte ich in Erinnerung rufen, was der Kreis Borken und die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten den Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD im Vorfeld des Koalitionsvertrages mit auf den Weg gegeben haben: Die jüngsten Steuerschätzungen im November verheißen Bund, Länder und Gemeinden auch in den kommenden Jahren höhere Steuereinnahmen. Diese positiven Tendenzen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kommunen auch im Kreis Borken selbst bei prognostiziertem spürbaren Wachstum, einem hohen Beschäftigungsniveau und im Übrigen gerade im Westmünsterland im Landes- und Bundesvergleich extrem günstigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen teils keine oder nur knapp ausgeglichene Haushalte in 2014 planen können. Es beunruhigt uns sehr, wenn trotz der beschriebenen erheblichen Entlastungswirkung des Bundes bei der Grundsicherung - 17,5 Mio. Euro in 2014 im Kreis Borken - und trotz Rückgriffs in die Ausgleichsrücklage gleichwohl die Nettozahllast der Kommunen bei der Kreisumlage wiederholt angehoben werden muss, um die Ausgaben des Kreises zu decken. Daher bauen wir jetzt auf eine deutliche kommunale Entlastung. Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD steht als verabredete Maßnahme eine kommunale Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch ein Bundesleistungsgesetz. Schon vor der Verabschiedung dieses Gesetzes soll eine jährliche Entlastung der Kommunen von 1 Mrd. Euro pro Jahr erfolgen. Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Vom Land NRW fordern die kommunalen Spitzenverbände schon seit Jahren eine Anhebung des Verbundsatzes - also des kommunalen Anteils am Landesaufkommen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie von vier Siebteln der Grunderwerbsteuer - von 23 Prozent auf den ursprünglichen Wert von 8

9 28,5 Prozent. Denn: Die Absenkung des Verbundsatzes seit 1982 ist eine zentrale Ursache der kommunalen Unterfinanzierung in NRW. Diese gilt es dauerhaft zu beseitigen. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung des Kreishaushalts 2014 mit Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Etatberatung. 9

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