Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. der Friedensgemeinde Moosdorf, am 22. Juni 2012

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1 Seite: Lfd. Nr. 3/2012 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Friedensgemeinde Moosdorf, am 22. Juni 2012 Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes Moosdorf. Anwesende: 1. Vorsitzender Manfred EMERSBERGER SPÖ 2. Vizebürgermeister Christian LANZ SPÖ 3. Gemeindevorstand Christian SPANIK SPÖ 4. Gemeindevorstand Franz VOGL ÖVP 5. Gemeinderat Gerhard SCHMITZBERGER SPÖ 6. Gemeinderat Dagmar DABERNIG SPÖ 7. Gemeinderat Thomas Buchmayr SPÖ 8. Gemeinderat Gerhard WEBER SPÖ 9. Gemeinderat Andreas FEICHTENSCHLAGER SPÖ 10: Gemeinderat Josef KATZDOBLER ÖVP 11. Gemeinderat Josef PLASSER ÖVP 12. Gemeinderat Thomas STROBL ÖVP 13. Gemeinderat Josef STOCKINGER ÖVP 14. Gemeinderat Wolfgang REINDL FPÖ 15. Gemeinderat Manfred HOFER FPÖ 16. Ersatzmitglied Thomas PAI SPÖ 17. Ersatzmitglied Franz WEBER SPÖ 18. Ersatzmitglied Eva KATZDOBLER ÖVP 19. Ersatzmitglied Wilhelm WEBERSBERGER ÖVP Abwesende: 1. Gemeindevorstand Friedrich KALTENEGGER ÖVP entschuldigt 2. Gemeinderat Elisabeth HIRSCHMANN SPÖ entschuldigt 3. Gemeinderat Manuel MARKLER SPÖ entschuldigt 4. Gemeinderat Johann KOHLBACHER ÖVP entschuldigt 5. Ersatzmitglied Michael HAGEN SPÖ entschuldigt 6. Ersatzmitglied Alexander KARL SPÖ entschuldigt

2 Seite: Sowie die restlichen Ersatzmitglieder laut Wahlergebnis (alle entschuldigt): SPÖ: Corinna FUCHS, Günther Hirschmann; ÖVP: Eduard SÖLLHAMMER, Jürgen SCHUMACHER, Sonja FELBER; FPÖ: Sylvia HOFER, Markus HIRSCHMANN; Schriftführerin: Ilse Stadler Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung a) außerhalb des Sitzungsplanes 2012, ordnungsgemäß laut 45 (3) oö. GemO 1990 vom Bürgermeister einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu gemäß der vorliegenden Zustellnachweise an alle Mitglieder zeitgerecht, schriftlich am 15. Juni 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, und d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04. Juni 2012 während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt, und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Folgende Mitglieder des Gemeinderates werden zu Protokollfertigern bestellt: SPÖ ÖVP FPÖ GR Gerhard SCHMITZBERGER GV Franz VOGL GR Wolfgang REINDL Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse: Dringlichkeitsantrag Vor Eingang in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Manfred EMERSBERGER bekannt, dass folgende Dringlichkeitsanträge vorliegen und beantragt, diese im Anschluss an die Tagesordnung zu behandeln: 1. ABA Moosdorf Vergabe Hausanschlüsse Stegmühle; Beratung und Beschluss 2. Beitritt Klimabündnis; Beratung und Beschluss Begründung: Die Notwendigkeit ist erst nach Erstellung der Tagesordnung und Einladung aufgetreten. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig.

3 Seite: Bianca Wolfersberger; Nachmittagsbetreuung (2110) Vorstellung und Präsentation des Konzeptes Frau Bianca Wolfersberger, Verantwortliche der Nachmittagsbetreuung, stellt sich und das Konzept der Nachmittagsbetreuung der Volksschulkinder vor. Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Wolfersberger für die Ausführungen. 2. Prüfungsberichte (903 u. 014/1) Kenntnisnahme a) Prüfungsausschuss v Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn Josef KATZDOBLER den Prüfungsbericht über die Sitzung vom vorzutragen. Herr KATZDOBLER gibt bekannt, dass der Prüfungsausschuss eine Kassenprüfung durchgeführt hat und keine Mängel festgestellt wurden. Beschluss: Der Prüfungsbericht wird auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig zur Kenntnis genommen. b) BH Braunau am Inn v : Überprüfung VA 2012 Bürgermeister Manfred EMERSBERGER gibt bekannt, dass der Voranschlag 2012 von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn geprüft wurde und verliest den betreffenden Prüfungsbericht vollinhaltlich. Da diesbezüglich keine Anfragen gestellt werden, beantragt der Bürgermeister, den Prüfungsbericht durch Erheben der Hände zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Der Prüfungsbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. c) BH Braunau am Inn v : Gebarungseinschau der Gemeinde Moosdorf, (Gem Dei/Fo v ) Der Bürgermeister verliest die Kurzfassung des vorliegenden Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Moosdorf, welche in der Zeit vom bis durchgeführt wurde. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen. Der Gemeinde Moosdorf wird seit vielen Jahren eine sparsame und wirtschaftliche Gebarungsführung bescheinigt. Bezogen auf das Prüfungsintervall von mehr als sechs Jahren seit der letzten Gebarungseinschau und die Gemeindegröße ist die Anzahl der Prüfungsfeststellungen als

4 Seite: verhältnismäßig gering zu bezeichnen. Es wird der Gemeinde Moosdorf ein insgesamt sehr positives Zeugnis ausgestellt. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beantragt der Bürgermeister die Kenntnisnahme durch Erheben der Hände. Beschluss: Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Moosdorf, Gem Die/Fo v wird einstimmig zur Kenntnis genommen. 3. Verordnungen, Vereinbarungen und Verträge (782) Beratung und Beschluss a) Betriebsförderungsvereinbarung Fa. Ergatis Personalvermittlung Der Bürgermeister teilt mit, dass nun die Betriebsfördervereinbarung der Fa. Ergatis Personalvermittlung vorliegt. Die Förderungswerberin, Fr. Silvia Lanthaler, hat die Fördervariante b) gewählt, wonach die Rückerstattung von je 30 % der zu entrichtenden Kommunalsteuer während der ersten fünf Betriebsjahre erfolgen soll. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beantragt der Bürgermeister die Abstimmung durch Erheben der Hände vorzunehmen. Beschluss: Die nachstehende Betriebsförderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Fa. Ergatis Personalvermittlung wird einstimmig beschlossen:

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8 Seite: b) Leasingvertrag E-Bike-Verleihsystem Fa. Buchner Gesellschaft mbh Der Bürgermeister teilt mit, dass mit der Fa. Buchner Gesellschaft mbh, Hallwang, nachstehender Leasingvertrag abgeschlossen werden soll und erläutert die Eckdaten: VERTRAG ÜBER EIN FAHRRADVERLEIHSYSTEM abgeschlossen zwischen der Buchner Gesellschaft mbh, FN 52073d, Mayrwies 25, 5300 Hallwang - im Nachfolgenden Buchner genannt, einerseits - und Gemeinde Moosdorf Friedensplatz Moosdorf - im Nachfolgenden Gemeinde genannt, andererseits - wie folgt: Präambel Errichtung und Betrieb eines überregionalen E-Bike Verleihsystems. I. VERTRAGSGEGENSTAND 1. Buchner errichtet ein E-Bike s Verleihsystem in der Region wofür an verschiedenen Standorten E-Bike`s Verleihsysteme aufgestellt werden. Hierzu wird eine Verleihstation in Moosdorf errichtet, bestehend jeweils aus einer Überdachung, 2Seitenwänden mit beleuchteten Citylight-Werbetafeln, 7 Ladestationen und fünf gleichen E-Bike`s mit Spezialschloss, sowie 3 Ladeständer extra (beim Gemeinde-Carport). Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgeltes gehen die Anlagen inkl. der E-Bikes in das Eigentum der Gemeinde über. 2. Weiters ist Gegenstand des Vertrages die Wartung, Reparaturen und das Service der E-Bike`s, die regelmäßige Reinigung der Standplätze, sowie der Betrieb einer Internet- und Telefonhotline durch das von Buchner beauftragte Subunternehmen Nextbike GmbH, Thomasiusstraße 16-18, Leipzig oder ein entsprechendes Unternehmen. Alle beschädigten E Bike -Teile werden kostenlos erneuert bzw. stark beschädigte oder funktionsuntaugliche E-Bike`s repariert.

9 Seite: Buchner übernimmt weiters bei Bedarf die Relokalisierung der E-Bike`s auf allen Standorten, falls sich an einzelnen Standorten eine Häufung ergibt. Auch die Wintereinlagerung der E- Bike`s erfolgt durch Buchner, wobei die Dauer derselben in Absprache mit der Gemeinde erfolgt. 3. Sämtliche Vermarktungsrechte der an den Verleihstationen und an den E-Bike s befindlichen Werbeflächen werden an Buchner auf die Dauer von sechs Jahren abgetreten. 4. Die Vermarktungsrechte dienen zur Finanzierung der Werbeeinnahmen und sind ein wichtiger Bestandteil für die Finanzierung. II. ERRICHTUNG DER FAHRRADVERLEIHSTATIONEN Der Standort der Verleihstation wird gemeinsam zwischen Buchner und der Gemeinde abgesprochen und festgelegt. Für die benötigten Baugenehmigungen ist die Gemeinde zuständig. Sollten hierfür Buchner Kosten entstehen, werden diese bei der Endabrechnung berücksichtigt und sind von der Gemeinde zu bezahlen. Transport und Montage sowie dafür anfallende Kosten für das gesamte Verleihsystem samt E- Bike`s übernimmt Buchner. Dies beinhaltet nicht eine eventuelle Aufbereitung des Untergrundes, falls erforderlich, sowie benötigte Grabungsarbeiten (z.b. für Stromleitungen) zur Elektro-Verleihstation. Diese Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Vermarktungsrechte: III. VERTRAGSDAUER Der Vertrag hinsichtlich der Werberechte erlischt generell nach sechs Jahre. Die Vermarktung der Werbeflächen ist nicht gekoppelt mit der Verleihstation. Bei Änderungen werden die Standorte im beiderseitigen Einverständnis ausgewählt. Die Servicevereinbarung Die Servicevereinbarung geht über 3 Jahre und wird bei Bedarf jährlich verlängert. (siehe Punkt IV.) IV. ENTGELT Die Verrechnung erfolgt über unseren Leasingpartner Die Leasingsumme beträgt ,- ( ex. Mwst.) Davon werden der Leasingfirma 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, und 50% bei Übernahmebestätigung in Rechnung gestellt.

10 Seite: Die Leasingrate inkl. der Werbeeinnahmen beträgt monatlich 472,12 ex. Mwst. Die Zahlung der Werbeeinnahmen von 240,-ex. Mwst. an den Tourismusverband erfolgt jeweils zum 15. jedes Monats. Als letzte Rate wurde die Förderungszahlung (11.000,-) einkalkuliert. Für die Restwertzahlung übernimmt Buchner gegenüber der Leasingfirma die Haftung(Restwertgarantie). Die Kosten für die unter I. 2. genannten Dienstleistungen und Versicherungen, insbesondere auch die Kosten der kpl. Ersatzteile(Batterie) für die E_Bike`s sowie der Internet- und Telefonhotline für den Verleih sind in den ersten drei Jahren im Gesamtpreis enthalten. Sollte der Vertrag nach 3 Jahren verlängert werden, betragen danach die jährlichen Kosten je Elektro-Fahrrad ex.mwst. Dieser Betrag für die unter I. 2. genannten Dienstleistungen und Versicherungen ist ab dem vierten Jahr jeweils im Vorhinein bis längstens des jeweiligen Jahres fällig. Die für die Dienstleistung genannten Beträge sind nach dem VPI 2005 wertgesichert. Basisindexzahl ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl. Schwankungen von 5 % nach oben und unten bleiben unberücksichtigt, jedoch wird bei Überschreitung dieser Toleranzgrenze die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet die neue Basis für die Berechnung der weiteren Überschreitungen. Sollte der VPI 2005 nicht mehr verlautbart werden, tritt an dessen Stelle ein anderer, diesem möglichst nahe kommenden Index. Sämtliche hier angeführten Beträge sind Nettobeträge, so dass die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzuzurechnen ist. V. VERLEIH-EINNAHMEN Die Verleihgebühren sind vom Tourismusverband frei festsetzbar. Bis zu einer schriftlich anders lautenden Vereinbarung werden folgende Sätze festgelegt: Jede angefangene Stunde 2,00.- Ab fünf Stunden werden pro angefangenen Tag 10,00 verrechnet. Die Verleihentgelte werden von der Firma Nextbike GmbH vereinnahmt. Der Verein hat Anspruch auf 70 % der Verleiheinnahmen. Als Kontrolle und Abrechnungsgrundlage dienen die EDV-mäßig erfassten Aufzeichnungen der Nextbike GmbH. Die Auszahlung der Verleiheinnahmen erfolgt jeweils zum Jahresende.

11 Seite: VI. VERSICHERUNG Buchner hat für den Betrieb des E-Bike`s Verleihsystems spezielle Versicherungen, wie Produkthaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Diebstahlversicherung, Sturm-, Eis-, Hagel- und eine Vandalismusversicherung abgeschlossen. Es sind daher sämtliche, den angeführten Risiken, unterliegenden Schäden durch Versicherungen gedeckt. Buchner haftet für alle bei der Montage, dem Betrieb und der Demontage des gesamten Elektro- Fahrradverleihsystems (inklusive Elektro-Fahrrädern) versursachten Personen- und Sachschäden gegenüber allen Kunden bzw. Benutzern und hat die Gemeinde vollkommen schad- und klaglos zu halten. VII. KOSTEN Die Kosten für die gegenständliche Vertragserrichtung trägt Buchner. Allfällige mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Steuern und Gebühren, Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Stempel- und Rechtsgebühren aller Art, trägt Buchner. VIII. DIVERSES 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Festgehalten wird, dass keine Nebenabreden bestehen und dass dieser Vertrag alle bisher getroffenen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien hinsichtlich des Fahrradverleihsystems ersetzt. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, ungültig oder nichtig sein, berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die ungültige oder nichtige Vertragsbestimmung wird durch eine solche, die dem wirtschaftlichen Inhalt der ungültigen oder nichtigen Vertragsbestimmung möglichst nahe kommt, ersetzt. 3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit des für 5020 Salzburg zuständigen Gerichtes vereinbart. 4. Dieser Vertrag wird in 2-facher Ausfertigung errichtet, wovon einer Buchner und einer der Gemeinde zusteht. 5. Die vorliegende Vereinbarung kann fristlos gekündigt werde, wenn sich ein Partner länger als 60 Tagen in Zahlungsverzug befindet, wenn ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren gegen die Fa. Buchner eingeleitet wird. Hallwang, am Moosdorf, am Der Bürgermeister: (Fa. Buchner GmbH) (Manfred Emersberger)

12 Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Seite: Beschluss: Der Leasingvertrag über ein Fahrradverleihsystem, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Fa. Buchner Gesellschaft mbh, Hallwang, wird einstimmig beschlossen. c) Klimaschutz-Zielvereinbarung Errichtung von E-Bike Verleihstationen Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde Moosdorf mit der Errichtung von E- Bike Verleihstationen einen Beitrag zum Klimaschutz mit dem Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen leisten wird. Für die Inanspruchnahme der klima:aktiv mobil Förderung des Lebensministeriums ist es erforderlich, eine Klimaschutz- Zielvereinbarung zu beschließen. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Die nachstehende Klimaschutz-Zielvereinbarung Errichtung von E-Bike Verleihstationen wird einstimmig beschlossen.

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14 Seite: d) Klimaschutz-Zielvereinbarung Ankauf von zwei Schnuppertickets Bürgermeister Manfred EMERSBERGER teilt mit, dass als weitere Maßnahme für den Klimaschutz und dem Ziel einer Reduktion von CO2-Emissionen zwei Schnuppertickets angekauft werden sollen und die Klimaschutz-Zielvereinbarung beschlossen werden soll. Beschreibung der Maßnahme (Mobilitätskonzept): Die Gemeinde Moosdorf kauft zwei Verbund-Jahresstreckenkarten für die Strecke Moosdorf Salzburg (inkl. Kernzone), die dann gratis tageweise an GemeindebürgerInnen verliehen werden. Die Aktion startet mit und ist auf 3 Jahre angelegt. Die gesamten förderbaren Kosten (laufende Betriebskosten) für ein Schnupperticket für ein Jahr betragen 1.075,10 brutto (895,92 netto). Kosten für 2 Schnuppertickets pro Jahr Kosten für 2 Schnuppertickets für drei Jahre 2.150,20 brutto bei Abbuchung 6.450,60 brutto bei Abbuchung Das Ziel: Durch diese Maßnahme soll das Ausprobieren des öffentlichen Verkehrs zur Fahrt in der Region und nach Salzburg angeregt werden und vermehrt Werbung und Öffentlichkeit für den regionalen öffentlichen Verkehr geschaffen werden. Zusammen mit den Schnuppertickets erfolgt auch eine verstärkte Bewerbung des öffentlichen Verkehrs durch die Gemeinde. Mittels Plakate, über Gemeinde- Homepage und Gemeindezeitung werden die neuen Angebote beworben. Die Wirkungen: Durch die ÖV-Schnuppertickets kommt es einerseits zu CO2-Einsparungen durch Entfall von Autofahrten durch Umstieg von Pkw auf öffentlichen Verkehr bei Schnupperticket-Fahrten. Neue positive Erfahrungen mit Bus und Bahn können zu zusätzlichen Verlagerungen Richtung öffentlicher Verkehr führen. Durch die vermehrte Präsenz und Bewerbung des öffentlichen Verkehrs in Gemeindemedien und Plakataushängen in der Gemeinde wird zusätzliche ÖV- Nutzung angeregt. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Die nachstehende Klimaschutz-Zielvereinbarung Ankauf von zwei Schnuppertickets wird einstimmig beschlossen:

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16 Seite: e) Geh- und Radweg Habersdorf; Finanzierung der Grundeinlösekosten Der Bürgermeister teilt mit, dass im Jahr 2012 im Kreuzungsbereich der B156 Lamprechtshausener Straße von km 35, bis km 36, re.i.s.d.km, mit der 1030 Habersdorfer Straße bei km 2,000 ein Linksabbiegestreifen errichtet werden soll. Weiters soll ein begleitender Geh- und Radweg entlang der B156 Lamprechtshausener Straße miterrichtet werden. Die Grundeinlöse sowie die Bauarbeiten dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorliegt. Da die Finanzierung des Gehund Radweges noch nicht sichergestellt ist, ist vorläufig nur die Finanzierung der anteiligen Grundeinlösekosten für den Geh- und Radweg zu bestätigen und zu beschließen. Diese Grundeinlösekosten werden laut Schätzung der Oö. Landesstraßenverwaltung ,-- betragen, wobei die Gemeinde dem Land gem. 22 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 die Hälfte der Grunderwerbskosten, ,--, zu ersetzen hat. Diese Kosten werden aus Eigenmitteln der Gemeinde Moosdorf bestritten. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beantragt der Bürgermeister die Abstimmung durch Erheben der Hände vorzunehmen. Beschluss: Die Bestätigung der Gemeinde Moosdorf betreffend die Finanzierung der anteiligen Grundeinlösekosten für den Geh- und Radweg an der B156 Lamprechtshausener Straße von km 35, bis km 36, re.i.s.d.km., wird einstimmig beschlossen. 4. Änderung Flächenwidmungsplan Nr. 6.3 und ÖEK 2.1 (031/2) Beratung und Beschluss a) Änderungsverfahren gem. 33 Abs. 2 ROG 1994 (BBG Zaltech) Bürgermeister Manfred EMERSBERGER teilt mit, dass nun die Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung zum Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 3 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2, Änderung Nr. 1 vorliegt. Demnach kann der gegenständlichen Änderung aus raumordnungsfachlicher Sicht - vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz, der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft sowie der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlichem Verkehr - zugestimmt werden. Der Bürgermeister erklärt an Hand der nachfolgenden Pläne die Änderungen und den Verfahrensablauf:

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19 Seite: Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beantragt der Bürgermeister die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Der Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 3 und das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2, Änderung Nr. 1 werden einstimmig beschlossen.

20 Seite: b) Grundankauf (BBG Zaltech) Der Bürgermeister erklärt, dass für die Betriebsansiedlung der Firma Zaltech verschiedene Kauf- und Tauschverträge mit den jeweiligen Grundstückseigentümern, Grundabtretungsverträge für den notwendigen Straßenbau sowie ein Verkaufsvertrag für den Sportplatz der Gemeinde Moosdorf erforderlich waren und erklärt dies an Hand des vorliegenden Planes: Zu den erforderlichen Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen war Bürgermeister Manfred EMERSBERGER laut Beschluss des GR v , TOP 7 e), ermächtigt. Die entsprechenden Verträge sollen nun wie folgt beschlossen werden: Kaufvertrag Gemeinde Moosdorf Johann Brandstätter Tauschvertrag Josef und Maria Berschl Gemeinde Moosdorf Kaufvertrag Josef und Silvia Nobis Helmut Gstöhl (Beitritt der Gemeinde Moosdorf) Kaufvertrag Josef und Maria Berschl Helmut Gstöhl (Beitritt der Gemeinde Moosdorf) Tauschvertrag Gerhard Leitold und Franz Sigl Josef und Silvia Nobis (Beitritt der Gemeinde Moosdorf) Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig.

21 Seite: Siedlung Matzinger, Moosdorf (031/2) Information, Beratung und Beschluss a) Baulandsicherungsvertrag Der Bürgermeister teilt mit, dass der Baulandsicherungsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Erich Franz Matzinger (GR-Beschluss vom , TOP 6), von Herrn Matzinger unterschrieben wurde. b) Bebauungsplan Nr. 10 Verfahrenseinleitung Der Bürgermeister erklärt den Bebauungsplan Nr. 10 laut des vorliegenden Entwurfes:

22 Seite: Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen, das Einleitungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10 (Matzinger) durchzuführen. 6. Dorferneuerung Mühlbach Planung Dorfgestaltung und Verkehrslösung (363) Beratung und Beschluss Bürgermeister Manfred EMERSBERGER teilt mit, dass in Mühlbach eine Dorfgestaltung durchgeführt und eine bessere Verkehrslösung gefunden werden soll. Für die Planungsarbeiten liegt ein Angebot von Herrn Dipl.Ing. Stephan Kettl, Oberndorf/Sbg., vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf netto pauschal ,--. Es sollen jedoch lediglich die Positionen 1 4: Vermessung, Grundplanerstellung, Ausarbeitung des Entwurfes und Abstimmung mit Gemeinde und Bürgerinfo mit einer Angebotssumme von netto 7.200,-- vergeben werden. Es folgt eine eingehende Beratung. Demnach soll der Bürgermeister dazu ermächtigt werden, die Verhandlungen bezüglich der Planung von Dorfgestaltung und Verkehrslösung zu führen und den Auftrag zu erteilen. Die finanziellen Mittel sollen im FJ 2013 budgetiert und auch dann erst mit den Planungsarbeiten begonnen werden. Die Baumaßnahmen sind entsprechend der finanziellen Möglichkeit der Gemeinde, frühestens 2014 vorgesehen.

23 Seite: Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeister durch Erheben der Hände einstimmig. 7. Verein zur Förderung der Mobilität der Gemeinde Moosdorf (419) ( Moosdorf Macht Mobil ) Beratung und Beschluss Die designierte Obfrau des Vereins, Frau Barbara ZIMMERMANN, berichtet ausführlich über den Stand des Projektes Moosdorf Macht Mobil und Bürgermeister Manfred EMERSBERGER präsentiert den Entwurf des Businessplans für den Ankauf eines Dorfmobils (Variante Kreditfinanzierung und Variante Leasingfinanzierung). Wesentlicher Vereinszweck ist der Ankauf eines Elektroautos und die Anmietung einer zum Betrieb notwendigen Batterie. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Der angeschlossenen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und dem Verein zur Förderung der Mobilität der Gemeinde Moosdorf ( Moosdorf Macht Mobil ) wird einstimmig zugestimmt, d.h. a) der Grundsatzbeschluss wird gefasst, den Verein zur Förderung der Mobilität der Gemeinde Moosdorf in dessen Vereinsstatuten definierten Vereinszweck zu unterstützen; b) die Haftungsübernahme wird beschlossen und c) die finanzielle Unterstützung (Kostenübernahme) wird gewährleistet.

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27 Seite: Fernheizwerk Hackenbuch (871) Beratung und Beschluss a) Vorstellung Machbarkeitsstudie b) Grundsatzbeschluss und weitere Vorgangsweise Dieser Tagesordnungspunkt wird vom Bürgermeister abgesetzt. 9. Dorfgestaltung Hackenbuch (363) Beratung und Beschluss a) Vergabe Baumeisterarbeiten Der Bürgermeister erläutert den Finanzierungsplan und informiert, dass die Abteilung Straßenerhaltung und betrieb der Oö. Landesregierung mitgeteilt hat, dass für das Projekt eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist und verweist auf ein Schreiben von Herrn Dipl.Ing. Stephan Kettl, Oberndorf bei Salzburg. Diesbezüglich werden noch Gespräche zu führen sein. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass drei Angebote für die Ortsplatzgestaltung vorliegen. Der Bestbieter ist die Fa. Erdbau GmbH mit einer Angebotssumme von ,21 netto. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung durchgeführt, was eine Vergabesumme unter ,-- netto erfordert. Da davon ausgegangen wird, dass diese Summe noch erzielbar ist, wird vorgeschlagen, Bürgermeister Manfred EMERSBERGER die Ermächtigung zur Führung der Vergabeverhandlungen zu erteilen. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig. b) Bemusterung Straßenbeleuchtung Es wird vereinbart, bei verschiedenen Firmen Straßen- und Wegebeleuchtungen zu besichtigen (z.b. Fa. Siemens, Traunreut u. E-Werk, Wels). c) Weitere Vorgangsweise Wie in Punkt a) und b) beschrieben.

28 Seite: Straßensicherung Franz Achatz, Am Einsperg 3 Kostenbeteiligung (6120) Bericht Der Bürgermeister berichtet, dass der erforderliche Beschluss bereits in der Sitzung, am , TOP 12, gefasst wurde. Demnach wurde die Entscheidung über die Errichtung der Stützmauer im Bereich der Liegenschaft Am Einsperg 3 dem Bauausschuss übertragen (Beschluss des BA v , TOP 2 b), wobei die Kosten mit 1/3 - höchstens jedoch 6.000,-- zuzüglich MWSt. festgelegt wurden. Vor Durchführung der Maßnahme hat Herr Achatz schriftlich einer kostenlosen Grundabtretung und Übertragung ins öffentliche Gut der Gemeinde Moosdorf zuzustimmen. Die Maßnahme ist von einem befugten Bauunternehmen durchzuführen, wobei Herr Franz Achatz als Bauherr aufzutreten hat. 11. Straßenbaumaßnahmen Moosdorf Nordring Vergabe der Asphaltierungsarbeiten (6120) Beratung und Beschluss Bürgermeister Manfred EMERSBERGER erläutert das Projekt an Hand des nachstehenden Lageplanes: Der Bürgermeister teilt mit, dass zwei Angebote vorliegen: 1. Fa. Erdbau Ges.m.b.H., Kirchberg bei Mattighofen ,98 brutto 2. Fa. Strabag, Braunau am Inn ,60 brutto Es wird vorgeschlagen, dass die Auftragsvergabe an die Fa. Erdbau erst nach Durchführung einer Nachverhandlung erfolgen soll.

29 Seite: Bürgermeister Manfred EMERSBERGER wird mit der Moosdorfer Bau- und Einrichtungs GmbH noch klären, inwieweit die Bezahlung der Aufschließungskosten gesichert ist und davon die Bauausführung abhängig machen. Eine Vergabe soll dessen ungeachtet durchgeführt werden, da die Maßnahmen jedenfalls erforderlich sind. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen, die Asphaltierungsarbeiten nach erfolgter Nachverhandlung durch den Bürgermeister, an die Fa. Erdbau Ges.m.b.H., Kirchberg bei Mattighofen, zu vergeben. 12. Ehrungen und Auszeichnungen Josef Bachleitner; Ernennung zum Ehrenbürger der Gemeinde Moosdorf gem. 16 Oö.GemO 1990 (062/1) Beratung und Beschluss Bürgermeister Manfred EMERSBERGER gibt bekannt, dass der pensionierte Amtsleiter, Herr Josef Bachleitner, auf Grund seiner Verdienste um die Gemeinde Moosdorf zum Ehrenbürger der Gemeinde Moosdorf ernannt werden soll. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeister durch Erheben der Hände einstimmig. 13. Bestellung eines Kassenführers gem. 89 Oö.GemO 1990 (903) Beratung und Beschluss Der Bürgermeister teilt mit, dass auf Grund der Kündigung von Fr. Mag. Sonja Amerhauser gem. 89 Oö.GemO 1990 Frau Ilse Stadler bis zur Einstellung eines neuen Amtsleiters/einer neuen Amtsleiterin per 01. Juni 2012 zur Kassenführerin bestellt werden soll. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig. 14. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Moosdorf & Co KG; Änderung des Obmannes (1630) Kenntnisnahme Der Bürgermeister teilt mit, dass der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Moosdorf & Co KG auf Grund der Kündigung von Fr. Mag. Sonja Amerhauser einen neuen Obmann/eine neue Obfrau zu wählen hat. Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung findet daher eine Sitzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Moosdorf und Co KG statt. Als Obmann soll bis zur Einstellung eines neuen Amtsleiters/einer neuen Amtsleiterin per 01. Juni 2012 Herr Christian Lanz bestellt werden.

30 Seite: Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hände einstimmig. 15. ABA Moosdorf Vergabe Hausanschlüsse Stegmühle (851) Beratung und Beschluss Der Bürgermeister teilt mit, dass zwei Angebote vorliegen: 1. Fa. Hager-Tiefbau GmbH, Tarsdorf ,05 netto 2. Fa. Niederndorfer BauGmbH, Attnang-Puchheim ,00 netto Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen, die Fa. Hager-Tiefbau GmbH, Tarsdorf (Angebotssumme ,06 netto) mit der Herstellung der Kanalanschlüsse Stegmühle zu beauftragen. 16. Beitritt Klimabündnis (782) Beratung und Beschluss Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde Moosdorf als Begleitmaßnahme zu den Energiesparprojekten dem Klimabündnis beitreten soll. Klimabündnis-Ziele sind: die Verringerung klimaschädlicher Emissionen und der Schutz des Regenwaldes. Das Klimabündnis betreut, berät und begleitet Gemeinden, Bildungseinrichtungen und Betriebe in ihrer lokalen Klimaschutzarbeit. Des Weiteren können vom Land OÖ Förderungen beantragt werden, wenn die Gemeinde Klimabündnisgemeinde ist. Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl und beträgt für das FJ 2012 (Statistik Austria) 465,57. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen, dem Klimabündnis beizutreten. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass ein Klimaschutzbeauftragter bestellt werden soll. Als Klimaschutzbeauftragter wird Bürgermeister Manfred EMERSBERGER vorgeschlagen. Der Bürgermeister erklärt sich gem. 64 OöGemO 1990 als befangen, verbleibt jedoch im Sitzungssaal und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Christian LANZ. Auf seinen Antrag wird durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen, die Beschlussfassung in einer offenen Abstimmung durchzuführen. Beschluss: Auf Antrag des Vizebürgermeisters wird durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen, den Bürgermeister Manfred EMERSBERGER zum Klimaschutzbeauftragten zu bestellen.

31 Seite: Der Vizebürgermeister übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Manfred EMERSBERGER. 17. Allfälliges a) Der Bürgermeister informiert über den Stand der Stellenausschreibungen eines Amtsleiters/einer Amtsleiterin und eines qualifizierten Sachbearbeiters/einer qualifizierten Sachbearbeiterin und teilt mit, dass die Bewerbungsfrist für die Vertragsbedienstetenstelle bis Montag, 02. Juli 2012, 10:00 Uhr, verlängert werden soll. Die entsprechende Sitzung des Gemeindevorstandes findet im Anschluss an die Gemeinderatssitzung statt. b) Der Bürgermeister teilt mit, dass nach dem Austritt von AL Josef BACHLEITNER eine offiziell beauftragte Ansprechperson für den Pilgerweg VIA NOVA namhaft gemacht werden soll. GR Wolfgang REINDL stellt sich als Ansprechperson zur Verfügung. Der Bürgermeister bedankt sich für seine Bereitschaft. c) Bürgermeister Manfred EMERSBERGER bedankt sich beim Team des Moosdorfer Boten für den Einsatz und die geleistete Arbeit. d) Der Bürgermeister teilt mit, dass GR Thomas STROBL den gesamten Gemeinderat zu seiner Hochzeit (Samstag, ) einlädt. Er ersucht um zahlreiche Teilnahme und bedankt sich für die Einladung. e) Der Bürgermeister infort den GR darüber, dass nun das Wertermittlungsgutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft Hauptstraße 10 (Besitzer: Johann Raml, Hauptstraße 8), erstellt vom Bezirksbauamt Ried im Innkreis, vorliegt. Demnach wird der Verkehrswert der Liegenschaft mit ,-- bewertet. f) EM Wilhelm Webersberger erkundigt sich über den Stand betreffend der von der Fam. Baischer entlang ihres Grundstückes an der Weichsee Straße gesetzten Begrenzungspflöcke. Dazu gibt der Bürgermeister bekannt, dass Herr Baischer von der Gemeinde aufgefordert wurde, die Pflöcke zu entfernen. Da dies bisher nicht erfolgt ist, wäre der nächste Schritt eine Ersatzvornahme. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04. Juni 2012 wurden keine Einwendungen eingebracht. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 22:30 Uhr die Sitzung.

32 Seite: Unterschriften: Vorsitzender (Bgm. Manfred Emersberger) Schriftführerin (Ilse Stadler) Protokollfertiger/Fraktionsobmänner: Gerhard Schmitzberger (SPÖ) Franz Vogl (ÖVP) Wolfgang Reindl (FPÖ) Der Entwurf des Protokolls wurde am an die politischen Fraktionen g t. Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am keine Einwendungen erhoben wurden. Moosdorf, am Der Bürgermeister: Manfred Emersberger Original VHS am an die politischen Fraktionen g t. Moosdorf, am Die Schriftführerin: (Ilse Stadler) Eingetragen im ABC-Register Datum: Handz.: PP GR-VHS Übergeben/versandt an alle Part. Datum: Handz. Durch: Mail-si

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Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates

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