Landwirtschaftsamt Ravensburg. Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag

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1 Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2018 im Landkreis Ravensburg

2 Antragsverfahren Unterlagen Die Antragsteller erhalten beim Hauptversand wie im Jahr 2017 u.a.: GA Erläuterungen CC-Broschüre FIONA-Wegweiser Wichtige Informationen Codeliste Infoblatt Natura Infoblatt Erosionskataster 1 Postkarte zur Beratung + evtl. Flyer Infoblatt zur länderübergreifenden Antragstellung Hinweisblatt auf ein Forschungsprojekt (Online-Befragung) / freiwillige Teilnahme für Landfrauen / weibl. betriebliche Mitarbeiterinnen auf landw. Betrieben. Folie 2

3 Antragsverfahren Unterlagen Folie 3

4 FIONA 2018 Stammdaten Stammdaten prüfen, ggf. ändern Weitere Bearbeitung erst nach Bestätigung der Stammdaten möglich Folie 4

5 Antragsverfahren 2018 Flurstücksverzeichnis (FSV) Urladung Auch für die Antragstellung 2018 werden die im Vorjahr gezeichneten Geometrien zur Verfügung gestellt. Neu: im Antragsjahr 2018 sind auch folgende Flächen grafisch zu erfassen Flächen außerhalb Baden-Württembergs (sog. Länderübergreifende grafische Antragstellung) Waldflächen (NC 995): Bei Beantragung der Maßnahme Umweltzulage Wald (UZW) Folie 5

6 FIONA 2018 Erstmalige Anmeldung im FSV PIN- Eingabe Nach Rücksetzen: Im GIS: Geometrien aus LINA B Im FSV: Schlagzeilen mit Attributen aus GR; Verschnitt mit aktuellen Flurstücken Folie 6

7 Antragsverfahren 2018 Überlappungen FIONA-GIS 2018: Überlappungen mit Schlägen anderer Antragsteller Gis-1 Hinweis Folie 7

8 Bruttoflächenüberlauf GIS-2 als Fehler Bei einem Bruttoflächenüberlauf wird in FIONA GIS-2 als Fehler ausgegeben. Dieser Fehler kann bereinigt werden durch Abschneiden an Bruttofläche (BF) Setzen eines Referenzpflegeauftrags (RPA) BF-Marker (mit Begründung, warum Bruttofläche vorliegt, z. B. Holzlager an westlicher Schlaggrenze entfernt) Nach setzen eines BF-Markers: Hinweis GIS-2 Folie 8

9 Antragsverfahren 2018 FIONA Referenzpflege Nähere Angaben zum Bruttoflächenhinweis im Bemerkungsfeld eintragen Folie 9

10 Bruttoflächenüberlauf GIS-2 als Fehler Vorteil: Notwendigkeit, bei Antragsabschluss ausgewiesene GIS-2 Fehler abzuarbeiten. Sonst kein Abschluss möglich. GIS-2-Fehler GIS-2-Hinweis nach Setzen BF-Marker Folie 10

11 Antragsverfahren Beispiel zu GIS-2 Rot: Beantragter Schlag: Über Bruttofläche hinaus beantragt Führt zu GIS-2 Fehler: Zusätzlich beantragte Fläche: Wald Abschneiden Folie 11

12 Antragsverfahren 2018 Aktiver Betriebsinhaber 2015 bis einschließlich 2017 noch ausführliche Prüfung erforderlich: Angaben des AST (FIONA: AA-Teil) waren nötig. o Verbundene Unternehmen o Negativtätigkeit (Flugplatzbetreiber, Equidenhalter mit Sportstätten ) o Geringfügigkeitsschwelle (< DZ) o Nachweis 1 3 (bei Negativler) o Nachweise A C, ggf. Erklärung (bei Positivler) ab 2018: Mit Veröffentlichung der nationalen ÄnderungsVO wird rechtskräftig, dass Zugehörigkeit zur Negativliste kein Ausschlusskriterium mehr ist. Folie 12

13 Antragsverfahren 2018 Aktiver Betriebsinhaber Zugehörigkeit zur Negativliste kein Ausschlusskriterium mehr: Keine entsprechenden Angaben in FIONA zum Teil AA nötig. AST werden über geplantes Vorgehen informiert (FIONA und Fachpresse): bis zur Veröffentlichung: Abfrage in FIONA 2018 weiterhin (wie im AJ 2017) ab Veröffentlichung: FIONA 2018 wird zeitnah angepasst Vermutlich in zwei Phasen: (1) Abschluss des GA möglich, auch wenn keine oder unstimmige Angaben in dem Teil AA gemacht werden. (2) Es werden nur noch die Abschnittsüberschriften im Teil AA angezeigt. Eigenschaft Aktiver Betriebsinhaber muss dennoch vorliegen für: Gewähr von Direktzahlungen, ZA-Zuweisung bei bestimmten FAKT-Maßnahmen, ZA-Übernahme Folie 13

14 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen FIONA DZ 01: Neu gestaltete Übersicht zu den verfügbaren Zahlungsansprüchen (ZA) Zu den ZA, für die im aktuellen Antragsjahr (AJ) ein Risiko zum Einzug besteht bzw. für den voraussichtlichen Einzug für das AJ 2017 Folie 14

15 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen Neu! Antrag auf Basis- und Greningprämie Öko-Betriebe: Automatisches Anrecht auf Greeningprämie, Nachweis durch Bescheinigung gem. Artikel 29 Abs. 1 VO (EG) Nr. 834/2007 Folie 15

16 Antragsverfahren 2018 Art. 29 Abs. 1 Besch. Gültigkeit muss für das ganze Kalenderjahr 2018 gegeben sein Begründende Unterlage: Einreichung bis spätestens 15. Mai! Liegt noch keine Bescheinigung nach Art. 29 vor: Ersatzweise Bescheinigung über die Erfüllung von Anforderungen der VO (EG) Nr.834/2007 (EG-Öko- Verordnung) Folie 16

17 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen Abgleich zur Verfügung stehende ZA mit aktivierten Flächen Ergebnisse zum Greening Folie 17 Aus dieser Übersicht abzuleiten: Sind alle zur Verfügung stehenden Flächen aktiviert? Sind alle neu hinzugekommenen Flächen im FSV aufgenommen bzw. abgegangene Flächen gelöscht? Sind ggf. ZA-Übertragungen vorgenommen worden? Sind ausreichend Fruchtfolgeglieder in genügendem Umfang für die Erfüllung der Anbaudiversifizierung vorhanden? Sind ausreichend ökologische Vorrangflächen vorhanden?

18 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen Radiobutton bei der Umverteilungsprämie Folie 18

19 Antragsverfahren 2018 Junglandwirt Anforderungen an die Person des Junglandwirts: Es muss eine erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb vorliegen Zwischen Erstniederlassung und erstmaliger Beantragung der Basisprämie dürfen maximal 5 Jahre liegen Im Jahr der Erstbeantragung der Basisprämie (BP) darf 41. Lebensjahr noch nicht vollendet sein Prämienhöhe: 44,27 / ha (2017); bis max. 90 ha Hinweis: Bei Personengesellschaften/juristischen Personen muss der Junglandwirt die Kontrollfunktion inne haben ( Vetorecht ) Folie 19

20 Folie 20 Antragsverfahren Junglandwirteprämie Dauer der Prämienzahlung: max. 5 Jahre NEU: Fünfjahreszeitraum für Prämiengewähr beginnt mit dem 1. Jahr der JuLa-Prämie. Alle AST, die zum ersten mal die Jula-Prämie 2015 erhalten haben können unabhängig ob diese nach der alten Rechtslage bereits 2016, 2017 oder 2018 keinen Prämienanspruch mehr gehabt hätten oder haben auch noch 2018 und 2019 einen Antrag auf JuLa-Prämie stellen

21 Antrag Dauergrünlandentstehung Bisherige Angabe Erstansaatjahr bei Ackerfutter bzw. Brache Angabe des Kalenderjahres (KJ), in dem die Aussaat erfolgte Unabhängig ob im Frühling oder Herbst Auf Basis dieser Angabe festgelegt, wann aus o. a. Kulturen DGL entstanden ist Wurde von EU beanstandet Bisherige Angabe Erstansaatjahr ersetzt durch Erstjahr! Folie 21

22 Antrag Dauergrünlandentstehung Wie ist die neue Angabe Erstjahr auszufüllen? (siehe Erläuterungen S. 10 ff..) Feld im FSV ist im AJ 2018 leer (es wird kein Jahr als Vorschlag vorgedruckt) Grundsätzlich gilt: Das Jahr, in dem Brache oder Gras- / Grünfutter (Ackerfutter) zum ersten Mal die Hauptkultur war / ist und somit im FSV angegeben wurde/ist = erstes Zähljahr bei der DGL-Entstehung. Beispiel 2016: Anbau von Sommergerste Angabe GA 2016: Gerste (NC 132) Herbst 2016: Ansaat von Ackergras Angabe GA 2017: Ackergras (NC 424) Ergebnis: Angabe Erstjahr = 2017 Folie 22

23 Antrag Dauergrünlandentstehung Entstehung von Dauergrünland wird in folgenden Fällen unterbunden: DGL entsteht, wenn Brachen/Ackerfutter seit mindestens 5 Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge war und - NEU - seit mindestens 5 Jahren nicht umgepflügt worden ist 1 Alt: Bisher (in den AJ 2015 bis einschließlich AJ 2017): Bei aufeinanderfolgenden unterschiedlichen Grünfutter-NC hat dies (bzw. die Tatsache, dass gepflügt und neu eingesät wurde) die DGL- Entstehung nicht verhindert! 1 (Umsetzung in nationales Recht noch nicht erfolgt, vermutlich noch im März) Folie 23

24 Antrag Dauergrünlandentstehung Neu: FIONA-Antrag 2018: Wurde eine Fläche (2018 noch mit Ackerstatus!) in der Vergangenheit tatsächlich gepflügt, dann wird damit die DGL-Entstehung komplett unterbrochen. Konsequenz auf die Angabe Erstjahr (entspricht dem ersten Zähljahr bei der DGL-Entstehung) = das Jahr, in welchem auf den Pflug folgende Nutzung (Brache, Grasnutzung, Grünfutter) das erste mal Hauptkultur war / ist. Beispiele 2014: Anbau Sommergerste Angabe GA 2014: Gerste (NC 132) 2015: Anbau Ackergras Angabe GA 2015: Ackergras (NC 424) 2016: Anbau Ackergras Angabe GA 16: Ackergras (NC 424) Herbst: gepflügt 2017: Anbau von Kleegras Angabe GA 2017: Kleegras (NC 422) 2018: Nutzung als Kleegras Angabe GA 2018: Kleegras (NC 422) Ergebnis: Angabe Erstjahr = 2017 DGL-Entstehung: 2017 = erstes Zähljahr 2018 = zweites Zähljahr Folie 24

25 Antrag Dauergrünlandentstehung Zusammenfassung zur Angabe Erstjahr (1) Jahr, in dem Brache oder Gras-/Grünfutter (Ackerfutter) zum ersten Mal die Hauptkultur war/ist und somit im FSV angegeben wurde/ist. ( erstes Zähljahr bei der DGL-Entstehung.). (2) Sonderfall: ÖVF-Pausejahre (ÖVF Einfluss auf DGL-Entstehung; Angabe Erstjahr bleibt!) (3) Stichwort: Pflugregel In der Vergangenheit tatsächlich gepflügt: Änderung Angabe Erstjahr (aber Nachweis!) Erstjahr sollte sehr sorgfältig ausgefüllt werden! Erläuterungen zum GA Kap. II.5, S.18) Folie 25

26 Erhalt von Dauergrünland - Greening Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin Umwandlung von Grünland in Ackerland (mit entsprechender Tauschfläche) Umwandlung von Grünland in nicht landwirtschaftliche Fläche Umwandlungen von Dauergrünland ohne vorherige Genehmigung (betrifft altes/neues DG): Greeningverstoß! Greeningverstoß bleibt solange bestehen, bis die gleiche Fläche wieder zu DG umgewandelt wird: Rückumwandlung einer Ersatzfläche ist nicht möglich. Greeningverstoß haftet an der Fläche. D. h. Verstoß bleibt auch bei Wechsel des Bewirtschafters bestehen. Verstoß wird dem aktuellen Bewirtschafter angerechnet, sofern dieser greeningpflichtig ist. Folie 26

27 Erhalt von Dauergrünland - Greening Umwandlung in eine nicht-landwirtschaftliche Nutzung Für altes Dauergrünland, das in eine nicht-landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wird, wird keine DG-Ersatzfläche benötigt. nichtlandwirtschaftliche Nutzung = alle Nutzungen, bei denen es sich nicht um Acker, Dauerkultur oder (Dauer)Grünland handelt. Beispiele: überbaute Fläche, z. B. Fahrsilo, Stall, gepflasterte Fläche aufgeforstete Fläche, Fläche für den Hausgarten, Antrag auf Umwandlung in nicht-landwirtschaftliche Fläche ist vor der eigentlichen Umwandlung beim Landwirtschaftsamt zu stellen Folie 27

28 Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung Es sind zusätzliche Angaben im Rahmen der DG- Umwandlungsgenehmigung nötig. Flächenkategorie in die umgewandelt wird: Acker Dauerkultur nichtlandwirtschaftliche Nutzung Angabe von Lage und Größe Angabe ob für die zukünftige Nutzung eine weitere Genehmigung erforderlich ist und diese auch vorliegt (z.b. Baugenehmigung) Umweltsensibles DG (im FFH-Gebiet) kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Bestimmung umweltsensibel enthoben werden Folie 28

29 Grünland Problematik Gewässerrandstreifen Folie 29

30 Anbaudiversifizierung ( = Fruchtfolgepflicht) Ackerland (AL) zwischen 10 und 30 ha: mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur < 75 % des AL AL größer 30 ha: mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur < 75 % des AL beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL Befreiung Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland u. Ackerfutter und Rest-AL < 30 ha Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter und Brache sowie Rest-AL < 30 ha 30 ha Grenze ist entfallen Folie 30

31 Ökologische Vorrangfläche ÖVF Betroffen sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche 5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche erforderlich Unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen, als ökologische Vorrangflächen in Frage kommenden Kulturen Befreiung von Greening-Verpflichtung ÖVF Grünlandbetriebe und Futterbaubetriebe (Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland und Ackerfutter, Rest- Ackerfläche max. 30 ha oder Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter, Brache und/oder Leguminosen und Rest-AL < 30 ha) 30 ha Grenze ist entfallen Folie 31

32 Antragsverfahren 2018 Greening Änderungen bei den ökologischen Vorrangflächen: o Verbot von Pflanzenschutzmittelanwendung auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF): von der Aussaat bis nach der Ernte o Aussaat = inkl. Beizen, Vorsaatbehandlung, Saatbettvorbereitung o nach der Ernte Folie 32 Das Abspritzen der Erntereste/ der Begrünung/ der Zwischenfrüchte*/ der Untersaat** ist also im Kontext der Vorbereitung der Folgekultur unabhängig von einer mechanischen Einarbeitung erlaubt!

33 Antragsverfahren 2018 Greening Verbot Anwendung Pflanzenschutzmittel - Alternativen für ÖVF: Ausstieg aus der Maßnahme A1: innerhalb der 5-jährigen Verpflichtungslaufzeit gemäß Revisionsklausel nach Artikel 48 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ohne Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausgleichszahlung. Alternativen für Erbringung ÖVF: VU FAKT- Begrünungen darf ohne Rückzahlungsforderung jährlich nach unten schwanken: Für laufende Verpflichtungen zulässige Unterschreitungsspanne 30%, bei Neuverpflichtungen ab 2018 (Neueinstieg oder entsprechende VU- Erweiterung) 20%. Vom Durchschnittsbetrieb müssten für 5,3 ha ÖVF 17,6 ha Zwischenfrüchte angebaut werden (17,6 ha x Greeningfaktor 0,3). Folie 33

34 Antragsverfahren 2018 Greening Änderungen bei den ökologischen Vorrangflächen: Mischung von ÖVF-Leguminosen mit anderen Kulturpflanzen (Änderung der VO (EU) Nr. 639/2014 durch die neue VO (EU) 2017/1155): Zulässig, sofern Leguminosen vorherrschen Beispielsweise wären auch Kleegras-Mischungen möglich Mischungsverhältnis von stickstoffhaltigen Pflanzen mit anderen Kulturpflanzen: Leguminosen müssen optisch vorherrschend sein Saatgutetiketten und Rückstellproben aufbewahren Folie 34

35 Antragsverfahren 2018 Greening Änderungen bei den ökologischen Vorrangflächen: ÖVF Zwischenfrüchte: keine Vorgabe mehr bezüglich dem Aussaattermin (bisher: Aussaat ab 16.7.) -> müssen ab des AJ auf der Fläche sein Mindesttätigkeit: muss bis zum erfolgt sein (statt bis Jahresende) -> betrifft Brache und ÖVF-Streifenelemente (Pufferstreifen, Feldrand, Ackerstreifen an Waldrändern) Vereinheitlichung bei den ÖVF-Streifenelementen: Einheitliche Breite von mind. 1m, max. 20m (inkl. Ufervegetationsstreifen bei Pufferstreifen), auch bei Streifen am Waldrand (bisher: max. 10m) Beweidung und Schnittnutzung auf allen Streifen zulässig (sofern Grenzen deutlich sichtbar), auch beim Feldrand (bisher: nur Beweidung mit Schafen/Ziegen ab 1.8.) Folie 35

36 Antragsverfahren 2018 Greening Änderungen bei den ökologischen Vorrangflächen: Neue ÖVFs: durchwachsene Silphie (Gewichtung: 0,7) Miscanthus (0,7) Brache mit bienenfreundlichen Mischungen (1,5) Veränderte Gewichtung von ÖVF Leguminosen (1,0 statt 0,7) und ÖVF-KUP (0,5 statt 0,3) Folie 36

37 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen Neue ÖVF-NCs und ÖVF Codes (Anpassung an die Bundesliste) LEs erhalten nun auch jeweils eigene ÖVF-NCs (z.b. Feldrain: NC 078) Bestehende zweistellige ÖVF Codes werden in einstellige ÖVF Codes umgewandelt (z.b. LEs: alle Ö1; Zwischenfrucht Ö2) Folie 37

38 Antragsverfahren 2018 Direktzahlungen Die ÖVF Nutzcodes werden in 2018 an die Bundesliste angeglichen. Daher wird es zusätzlich weitere ÖVF Nutzcodes geben. Folie 38

39 Antragsverfahren 2018 FAKT Neueinstieg in 2018 möglich, ebenso Erweiterung des Verpflichtungsumfangs Verpflichtungsumfang (VU) wird im ersten Antragsjahr begründet VU muss i. d. R. 5 Jahre beibehalten werden Bei Abgabe der Gesamtheit oder eines Teils der Fläche, auf die sich die Verpflichtung bezieht, an eine andere Person, kann die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der der übertragenen Fläche entspricht Für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person übernommen werden oder unter bestimmten Voraussetzungen auslaufen ohne Rückforderung für tatsächlichen Verpflichtungsumfang (Flächenabgabe vorausgesetzt!); dabei zu beachten: - grünland- oder ackerspezifische Maßnahme Folie 39

40 Antragsverfahren 2018 FAKT Auf dem Bescheid 2017 wird der Stand der Verpflichtung mitgeteilt Laufzeit und Höhe der Verpflichtung für die FAKT-Teilmaßnahmen mit mehrjähriger Laufzeit wird für den Antragsteller ersichtlich Beispiel: Tipp bei Beantragung Streuobstbäume (C 1): Darauf achten, dass alle im Schlag vorhandenen Bäume angegeben sind. Folie 40

41 Antragsverfahren 2018 FAKT Für A2 und B1.1 wird die Angabe zur Summe HFF aufgenommen. Änderung GV-Umrechnungsschlüssel: Rinder unter 6 Monaten künftig mit 0,4 GV/RGV berechnet Folie 41

42 Antragsverfahren 2018 FAKT Sommerweideprämie Ab 2018 Vereinfachungen, insbes. bei Tierliste im Weidetagebuch. Entfällt bei reinen Milchkuhbeständen. D.h. nur noch zu führen, wenn im Betrieb auch Mutterkühe oder bei Pensionsviehbetrieben auch Rinder > 1 Jahr aus Mutterkuhbeständen gehalten werden. Folie 42

43 Antragsverfahren 2018 FAKT Sommerweideprämie Bitte besonders beachten: Ausdruck des Weidetagebuches spätestens am 1. Juni Zeitnahe Führung des Monatsjournales Auf vollständige Eintragungen achten, Begründungen für Fehltage aufführen Futteraufnahme muss während der Weidezeit auf der Weide erfolgen, reine Siestaweide nicht erlaubt Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV erforderlich Folie 43

44 Antragsverfahren 2018 FAKT E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen (ohne ÖVF): Maximal mögliche Fläche steigt von bislang 5 ha auf 7 ha Spezielle Anforderungen an Saatgut Nutzungscode 590; jährliche Neueinsaat erforderlich Hinweismeldung FAKT -> Beantragt ein AST eine FAKT Brachegrünung mit Blühmischung auf einem Schlag auf dem im Vorjahr eine FAKT Herbst-bzw. Winterbegrünung beantragt war so wird eine Hinweismeldung ausgegeben (Abgleich Spalte FAKT mit Spalte FAKT Vorjahr im FSV): Die Beantragung der Brachebegrünung mit Blühmischung (FC 42 und FC 43) ist nach einer Herbst- bzw. Winterbegrünung (FC 40 oder 41 oder FC 50 ) auf derselben Fläche nicht möglich." Folie 44

45 Antragsverfahren 2018 FAKT Tolerierbare Abweichung bei fruchtfolgeabhängigen Teilmaßnahmen: Für Antragsteller mit Neuverpflichtungen ab 2018 nur noch bei 20 % Beispiel E 1.1 Herbstbegrünung: Neue Verpflichtung ab 2018 mit 10 ha: Max. tolerierbare Abweichung 2 ha, Mindestumfang 8 ha Bestehende Verpflichtungen haben Bestandsschutz, d. h. hier Abweichung max. bis 30 % möglich Bei Tieren für Neuantragsteller ab 2018 tolerierbare Abweichung immer nur 10 %; bestehende Verpflichtungen haben ebenfalls Bestandsschutz Maßnahme F 5 Freiwillige Hoftorbilanz nur noch für Betriebe ohne Verpflichtung zur Stoffstrombilanz Folie 45

46 Ausblick 2019 FAKT Ab 2019 neue Maßnahme E7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) Für die weitere finanzielle Aussteuerung in der laufenden Förderperiode wird im Herbst 2018 für das Antragsjahr 2019 erstmals ein verbindliches Antragsvorverfahren eingeführt. Folie 46

47 Antragsverfahren 2018 FAKT Im komprimierten Antrag werden die vom Antragsteller beantragten FAKT Maßnahmen aufgelistet. Folie 47

48 Antragsverfahren 2018 FAKT Ausgleichsflächen/Ökopunktekonto: Eine FAKT-Ausgleichsleistung generell ausgeschlossen auf Flächen, auf denen eine Verpflichtung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Infrastrukturmaßnahmen liegt bzw. dafür eine Förderung gewährt wird, die über das Ökopunktekonto vergütet wird. Der AST muss künftig über eine Erklärung am Ende des FAKT-Teils im GA bestätigen, dass er die ULB informiert, falls er Flächen bewirtschaftet, die unter die o. g. Punkte fallen. Folie 48

49 Antragsverfahren 2018 FAKT Zusätzlich zur Bruttofläche Landwirtschaft wird bei FAKT für jede Referenzparzelle und jede FAKT-Maßnahme eine maximal beihilfefähige Fläche ausgewiesen und ist gem. VO (EU) Nr. 809/2014 Art. 11 Abs. 4 als Prüfgröße im Rahmen der Vorabprüfungen und der VwK zu verwenden. 1. Die Höchstfläche AUKM soll je FAKT-Maßnahme in FIONA grafisch angezeigt werden. 2. Bei Beantragung außerhalb der Höchstfläche soll es bei relevanten Maßnahmen zu GIS-Meldungen kommen. Folie 49

50 Landschaftspflegerichtlinie Beantragung Verträge Zum Abschließen des FIONA-Antrags müssen die LPR-Verträge angegeben werden. Wenn die Vertragsnummer(n) noch nicht bekannt sind, ist die Vertrags-Nummer anzugeben.

51 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Die LPR-Flächen möglichst nach Vorlage in den Antrag übernehmen. Die LPR-Geometrien werden wie die Bruttoflächen nächtlich aktualisiert.

52 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Verwendung der richtigen Nutzungscodes bei Pflege- und Extensivierungsverträgen: Pflege-/Extensivierungsverträge auf landwirtschaftlichen Bruttoflächen: NC 925 Pflegeverträge auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen: NC 927 Die LPR-Flächen möglichst nach Vorlage in den Antrag übernehmen Die LPR-Geometrien werden wie die Bruttoflächen nächtlich aktualisiert

53 LPR Auswertung zu den LPR-Flächen Auswertung erweitert

54 LPR Pflegeanschreiben (Nichtdurchführung) Pflegeanschreiben: 2018 erstmals in FIONA eingestellt, wird nicht mehr per Post verschickt. Datenblatt zur Mitteilung zur Nichtdurchführung aufgrund von Witterungsumständen (LPR-Vertrag 2) und von Fällen höherer Gewalt (LPR-Vertrag 4).

55 Antrag 2018 Steillagen Dauergrünland Folie 55 Beantragung SLG: Beantragte und erhaltene De-minimis-Beihilfen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 sind nachzuweisen Prüfung der in FIONA voreingespielten Werte, ggf. Korrektur der Angaben. In der Tabelle noch nicht aufgeführte beantragte/bewilligte De-minimis-Beihilfen hinzufügen

56 Antrag Blühstreifenprojekt Art der Begrünung Aussaat- Termin Integration in GA (NC) Kostenersatz/ Förderung Sonstiges 1-jähriger Ackerrandstreifen April Als ÖVF: 054, 056, 058; ohne ÖVF LEV RV (50 % Zuschuss zum Saatgut) Als ÖVF: Breite mind. 1m max. 20 m Biogas- Wildpflanzen- Mischung Mitte April Ende Mai 801 Bei Anbau ab 0,5 ha Saatgut kostenlos AG Wildpflanzen Biogas Kißlegg FAKT Brachebegrünung E2.1 oder E2.2 Bis Bis ² E 2.1: 590³ E 2.2: 054, 056, 058, 590 E2.1: 710 /ha E2.2: 330 /ha Bei streifenförmiger Ansaat: Mind. 5 m LPR Ackerrandstreifen Im April LPR-Vertrag 563, 915 Bis zu 1030 /ha Lage in Gebietskulisse! 1-jährige Ackerwildpflanzen in Getreide Spätestens April Regulärer Getreide-NC LEV RV (50 % Zuschuss zum Saatgut) 1 1-jährig ²überjährig ³max. 7 ha Folie 56

57 Antrag Blühstreifenprojekt Folie 57

58 FIONA 2018 Anlagen zum komprimierten Antrag Dynamische Steuerung, d.h. Anlagen erscheinen nur dann in der Liste, wenn entsprechende Maßnahme beantragt. Folie 58

59 FIONA 2018 komprimierter Antrag FAKT Max Muster Antrag nach Abschluss erneut geöffnet: Nochmals abschließen und komprimierten Antrag einreichen Folie 59

60 Antragsverfahren Nachmeldungen GA als Sammelantrag oder nachträglich einzeln eingereichte Anträge - Termine 15. Mai Ausschlussfrist 16. Mai 11. Juni Kürzung der Beihilfen der mit dem GA beantragten Ausgleichszahlungen Entsprechendes gilt auch für alle einzelnen nachträglich eingereichten Anträge! (Beachte abweichende Regelungen z.b. bei PHW und UuU). Beachte: auch einzeln nachträglich eingereichte Anträge gelten erst mit Einreichung des komprimierten Antrags als gültig gestellt. Ab 12. Juni Gemeinsamer Antrag wird als verfristet abgelehnt. Nachmeldungen / Herbständerungsmeldungen: Jede Änderung/Nachmeldung von Flächen muss zwingend grafisch erfolgen, soweit die Nachmeldung mit einer grafischen Änderung der bereits gemeldeten Schläge bzw. Teilschläge einhergeht. Eine Nachreichung lediglich auf Papier ist ausgeschlossen Folie 60

61 Informationen zum GA Homepage Lkr. Ravensburg Folie 61

62 Informationen zum GA Homepage Lkr. Ravensburg Folie 62

63 Zusammenfassung zur Antragsstellung 2018 Fehler- und Hinweisprotokoll: Auch Hinweise bearbeiten bzw. beachten! Sind allen neu hinzugekommenen Flurstücke erfasst bzw. abgegebene Flurstücke gelöscht/schläge angepasst? Sind alle beantragten Schläge aktiviert (Vergleich Anzahl ZA mit beantragter Fläche)? Sind Greening-Verpflichtungen erfüllt? Sind notwendige FAKT-Code gesetzt (siehe FAKT-Auswertung)? Kennzeichen LP bei Pflegeflächen gesetzt bzw. stimmen die Flächen mit LP mit gesamter Vertragsfläche überein? Losnummern müssen exakt zugeordnet sein! Begründende Unterlagen (Anlagen zum komprimierten Antrag) müssen bis eingereicht sein! Folie 63

64 Zusammenfassung zur Antragsstellung 2018 Unterstützung durch das Landwirtschaftsamt: FAKT Schulungen mit eigenen Betriebsdaten Telefonische Hotline: 0751/ Dienststelle RV 07561/ Dienststelle Leutkirch Gegebenenfalls Stellung von PC-Arbeitsplatz, falls kein PC zur Verfügung bzw. keine ausreichende Breitbandkapazität Auf Wunsch persönlicher Abgabetermin für den fertigen Antrag mit sämtlichen Anlagen Folie 64

65 Weitere Fragen? FAKT Eine erfolgreiche Antragstellung 2018! Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie im Internet unter Folie 65

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