Tipps und Kniffe rund um Provisionen und Ausgleich
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- Adolph Hochberg
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1 Tipps und Kniffe rund um Provisionen und Ausgleich Informationsveranstaltung Handelsvertreter bei der IHK Bielefeld am 5. November 2018 Rechtsanwalt Frank Dallmann CDH Rhein-Ruhr/OWL-Wirtschaftsverband für Vertrieb e.v. Steinstraße 16 18, Düsseldorf Tel.: / Fax: /
2 Tipps und Kniff rund um Provisionen und Ausgleichsanspruch Teil 1: Tipps und Kniffe rund um die Provisionen Teil 2: Tipps und Kniffe rund um den Ausgleichsanspruch CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 2
3 Gliederung des Vortrages Arten von Provisionen Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 1 Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 2 Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 3 Kontrollrechte, insbesondere Buchauszug Vertragsbeendigung Ausschluss des Ausgleichsanspruchs Berechnung des Ausgleichsanspruchs Verjährung der Ansprüche CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 3
4 Arten von Provisionen Vermittlungsprovision Neukundengeschäfte Bezirksprovision Exkurs: Alleinvertretungsrecht CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 4
5 Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 1 Fälligkeit der Provision Überhangprovision Nachvertragliche Provision Lieferort außerhalb des Bezirks Vertragliche Abdingbarkeit CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 5
6 Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 2 Nichtzahlung des Kunden Nicht- oder Teilauslieferung Fehlende Auftragsbestätigungen Kundengutschriften, Stornos und Retouren CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 6
7 Provisionsrechtliche Sonderfälle Teil 3 Einseitige Provisionskürzung Erklärung zu Direktionskunden Kauf der Musterkollektion Skonto und Nebenkosten CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 7
8 Kontrollrechte: Buchauszug Bedeutung in der Praxis Wie muss ein Buchauszug aussehen? Anspruchsvoraussetzungen Wer trägt die Kosten? Taktisch geschickter Zeitpunkt Gerichtliche Durchsetzung Vertraglicher/gesetzlicher Ausschluss CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 8
9 Weitere Kontrollrechte Bucheinsicht Eidesstattliche Versicherung Auskunftsanspruch CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 9
10 Vertragsbeendigung Vertragsbeendigung : Zeitablauf Aufhebungsvertrag Kündigung des Unternehmers Kündigung des Handelsvertreters CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 10
11 Ausschluss des Ausgleichsanspruchs Außerordentliche/fristlose Kündigung des Unternehmers wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters Grundsätzlich Eigenkündigung des Handelsvertreters CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 11
12 Außerordentliche/fristlose Kündigung des Unternehmers Voraussetzungen an eine fristlose Kündigung Beispielsfälle: Konkurrenz Berichtspflichten Beleidigung Berufsunfähigkeit (Ausgleichsanspruch bleibt erhalten) Abmahnung erforderlich? Verwirkung des Kündigungsrechts CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 12
13 Rechtsfolgen berechtigte fristlose Kündigung Sofortige Vertragsbeendigung Verlust des Ausgleichsanspruchs Ggf. Schadenersatzanspruch des Unternehmers (vor allem bei Konkurrenz) CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 13
14 Eigenkündigung des Handelsvertreters Kündigung grds. jederzeit möglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist bzw. fixen Vertragslaufzeit Aber: kein Ausgleich bei Eigenkündigung Ausnahmen: Aufhebungsvertrag Kündigung aus Altersgründen (gesetzliches Rentenalter) Kündigung aus Krankheitsgründen Kündigung aus berechtigtem Anlass Berechtigte fristlose Kündigung CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 14
15 Der begründete Anlass Weniger als ein fristloser Kündigungsgrund, aber restriktive Handhabung der Gerichte Beispiele: Unberechtige Provisionsabzüge Verspätete Provisionszahlungen Eintritt einer wettbewerbsrechtlichen Konfliktsituation auf Seiten des Handelsvertreters durch Sortimentserweiterung Abmahnung durch Handelsvertreter erforderlich CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 15
16 Berechnung des Ausgleichs Aus dem Reich der Märchen Der Ausgleichsanspruch beträgt immer eine Jahresdurchschnittsprovision der letzten 5 Jahre Ich habe keinen Ausgleichsanspruch, da ich die Vertretung noch kein(e) 5 Jahre/1 Jahr habe Der Ausgleich entspricht nur den Provisionen mit Neukunden Ich habe keinen Ausgleichsanspruch, da ich die Vertretung nicht gekauft habe CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 16
17 Berechnung des Ausgleichs Berechnung in 2 Schritten: 1. Höchstbetrag = Jahresdurchschnittsvergütung der letzten 5 Jahre 2. Rohausgleichsberechnung CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 17
18 Berechnung des Ausgleichs Rohausgleichsberechnung: Neukundenprovision der letzten 12 Monate x 2 (ÜDP) CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 18
19 Berechnung des Ausgleichs Rohausgleichsberechnung: Neukunden-Provisionen der letzten 12 Monate z. B. Gesamtprovision der letzten 12 Monate = , davon Neukundenprovisionen = Prognoseberechnung: Prognosezeitraum = 4 Jahre, 20 % Kundenabwanderung, 10 % Abzinsung 1. Prognosejahr: ,00 ( ,00./. 20 %) 2. Prognosejahr: ,00 ( ,00./. 20 %) 3. Prognosejahr: ,00 ( ,00./. 20 %) 4. Prognosejahr: ,00 ( ,00./. 20 %) Summe: ,00./. 10 % Abzinsung = ,80 Summe: ,20 Ausgleich: ,20, nicht !!! CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 19
20 Ausgleichsanspruch Fristen: Anmeldefrist = 1 Jahr CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 20
21 Verjährung der Ansprüche Gesetzliche Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis bzw. 10 Jahre Abweichende Klauseln Beginn der Verjährung Hemmung der Verjährung CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 21
22 Fazit Holen Sie sich fachkundigen Rat! Anderenfalls drohen erhebliche finanzielle Folgen! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit CDH Rhein-Ruhr/OWL, Seite 23
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