Gemeinde Kirchheim a.n.
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- Josef Kramer
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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Mai 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Gemeinderat Uli Bröllos, Monika Schweizer Andreas Bezner, Holger Schön, zu TOP 17.4 Frau Müller Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:45 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 17. Baugesuche Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und überdachten Kfz.-Stellplatz, Flst. Nr. 476/2, Sandweg Voranfrage für den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Flst. Nr. 154, Starengasse Errichtung einer Unterkellerung unter die genehmigten Stellplätze, Flst. Nr. 2079, Taubenweg Umbau und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes, Bahnhofstraße Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 19. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1
2 TOP 17 Baugesuche TOP 17.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und überdachten Kfz.-Stellplatz, Flst. Nr. 476/2, Sandweg 1 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, deshalb ist es nach 34 BauGB zu beurteilen. Entlang der Lissenstraße und des Sandwegs verläuft eine genehmigte Baulinie vom Ursprünglich sollte hier die Christofstraße von der Uhlandstraße bis zur Walheimer Straße verbreitert ausgebaut werden. Geplant ist ein Zweifamilienhaus. Das Gebäude soll auf die Baulinie Richtung Lissenstraße gebaut werden. Es handelt sie hier um ein Eckgrundstück. Die Gebäudehöhe orientiert sich an der Umgebungsbebauung. Hier wurde das Haus Lissenstraße 19 zugrunde gelegt. Die Baulinie an der Westseite wird mit Besucher-Stellplatz und Terrasse um ca. 1 Meter, mit dem Dachvorsprung um ca. 0,5 Meter überschritten. Bei dem an der südlichen Grundstücksgrenze geplanten Grenzbau liegt ein Abstandsverstoß vor (der Zugang zum Grenzbau über das Wohnhaus/Terrasse unterschreitet den Mindestabstand). Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Bebauung einfügt. Die Anforderungen an gesund Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Einfügen bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, dass das Bauvorhaben den durch die vorhandene Bebauung gebildeten Rahmen nicht überschreiten darf. Auch dass im Rahmen des Einfügens zu beachtende Gebot der Rücksichtnahme muss berücksichtigt werden. Zur baulichen Nutzung des Grundstücks: Das Gebiet ist nach 6 Abs. 1 BauNVO als Mischgebiet einzustufen. Die Baunutzungsverordnung schreibt hier in 17 Abs. 1 eine Obergrenze der GRZ von 0,6 vor. Diese dürfte bei den Nachbargrundstücken auch eingehalten sein, außer bei dem Gebäude Lissenstraße 19. Ob die GRZ beim Baugrundstück eingehalten wurde ist von der Baurechtsbehörde noch zu prüfen. Es liegen Einwendungen von Grundstücksnachbarn vor. Erschließung: Die Erschließung des Grundstücks bezüglich Anschlüsse wird geprüft. Ggf sind neue Hausanschlüsse erforderlich aufgrund der Tatsache, dass die Oberfläche des Sandwegs relativ neu ist, sollte vom Verbandsbauamt Bönnigheim geprüft werden ob der Anschluss nicht über die Lissenstraße erfolgen kann. Da der Sandweg relativ schmal ist, da. 4 Meter müssen die Zufahrtsradien zu den vorhandenen Garagen erhalten bleiben. 2
3 Aufgrund der nachbarlichen grenznahen Bebauung (Lissenstraße 19, 19/1 ist eine Anbaubaulast erforderlich. Aus der Mitte des Gemeinderates wird das Maß der baulichen Nutzung in Frage gestellt. Das Grundstück soll mit rund 90 % bis 95 % bebaut werden. Das Bauvorhaben ist eindeutig zu groß und zu wuchtig. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. 3
4 TOP 17.2 Voranfrage für den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Flst. Nr. 154, Starengasse 30 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern III. Geplant ist der Abbruch und der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kommt hier 34 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben liegt auf der Hochwasser-Gefahrenkarte im Gebiet HQ 50. Hier wäre auch das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Die Pläne wurden geändert. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der Höhe in die Umgebung ein. Eine Stellungnahme des Stadtplaners, Herr Neulinger liegt vor. Er empfiehlt aus städtebaulich gestalterischer Sicht folgende Anpassungen vornehmen zu lassen: - Der Zwerchgiebel zur Starengasse soll fassadenbündig sein und nicht 40 cm Richtung Starengasse auskragen. - Der Dachüberstand soll minimiert werden auf max. 30 cm, der Überstand am Ortgang soll max. 20 cm betragen. Die Denkmalschutzbehörde wurde beteiligt. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am 22. Mai Herr Bezner geht auf die Stellungnahme (Anlage 1) der Wasserbehörde ein. Bürgermeister Seibold ist der Ansicht, der vorliegende Plan passt sehr gut an diese sensible Ecke. Das Maß der baulichen Nutzung ist hier insgesamt höher durch die vorliegende Längsbebauung. Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob durch die Dachneigung der obere Teil des Gebäudes ebenfalls genutzt wird. Herr Bezner bestätigt dies, der Giebel und der Spitzboden werden ausgebaut. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der Bauvoranfrage für den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4
5 TOP 17.3 Errichtung einer Unterkellerung unter die genehmigten Stellplätze, Flst. Nr. 2079, Taubenweg 8 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Bachmühlweg/Talstraße. Die Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Pkw-Stellplätzen wurde bereits erteilt. Der Bauherr möchte jetzt eine Unterkellerung unter den genehmigten Stellplätzen errichten. Diese würde unterirdisch die Baulinie überschreiten. Das Verbandsbauamt Bönnigheim hat die technische Machbarkeit des Vorhabens bestätigt, unberührt hiervon bleibt die Genehmigung vom Kanalanschluss im Taubenweg. Die Stellplätze werden als Schrägparker angelegt, da der Taubenweg eine eher schmale Straße ist. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am 03.Juni Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 5
6 TOP 17.4 Umbau und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes, Bahnhofstraße 1 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern III. Für die Sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Geplant ist: - der Einbau eines Kiosk mit öffentlichen Toiletten im Erdgeschoss - der Einbau einer Pedelec-Station im Erdgeschoss - Errichtung einer Werbeanlage an der Fassade der Pedelec-Station - Abbruch eines außenliegenden Schornsteins - Anbau einer Überdachung als offene Wartehalle auf der Nordseite - Nutzungsänderung des 1. OG und 2. OG`s von Wohnraum zum Lager Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB, Umgebungsbebauung zu beurteilen und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Nutzung für die vorgesehene Lagerfläche muss noch näher definiert werden. Bürgermeister Seibold ergänzt, äußerlich wird an dem Gebäude nicht allzu viel verändert. Es ist vorgesehen im 1. Obergeschoss das Archiv unterzubringen und im 2. Obergeschoss fehlt bis jetzt noch die Nutzung. Egal was im 2. Obergeschoss errichtet wird, es muss auf jeden Fall ein Kosten-/Nutzenfaktor vorliegen. Damit hier die Kosten nicht so hoch werden, wird vorgeschlagen im 2. OG Lagerräume einzurichten. Die Heizung in dem Gebäude ist marode. Es muss noch die Form der Heizung überprüft werden, sowie generell eine energetische Prüfung stattfinden. Architektin Müller teilt mit, im 2. OG können später ein Büro bzw. eine Notunterkunft errichtet werden. Dies ist nicht ausgeschlossen. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 6
7 TOP 17.5 Anfrage für das Flst im Baugebiet Bachrain Der Bauinteressent fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, die Firstrichtung Nord- /Südausrichtung zu drehen. Im Bebauungsplan ist eine West-/Ostausrichtung zur Heuchelbergstraße vorgesehen. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Gegenstimmen (Gemeinderätin Riecker und Gemeinderätin Schemminger) der Dem Interessenten kann der Vorschlag unterbreitet werden die Firstrichtung zu drehen. 7
8 TOP 18 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom bis folgende Spenden: a) Bei einer Veranstaltung in der Bücherei ging folgende Spende ein: 846,40 - Bücherflohmarkt Die Spende wird für Neuerwerbungen von Kinder- und Jugendbücher verwendet. b) 4.850,56 - Schulförderverein Die Spende wird für den Kauf eines Spielgerätes (Mikadowippe) verwendet. c) Spendenankündigung ca ,00 - Ingenieurbüro Bolkart Die Spende soll für den Außenbereich des Kinderhauses Arche verwendet werden. Nach kurzer Aussprach ergeht der einstimmige Der Annahme der Spenden a) b) und der Spendenankündigung c) werden zugestimmt. 8
9 TOP 19 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Bürgerversammlung zur BONUS Nachfolge Bürgermeister Seibold weist darauf hin, am kommenden Dienstag, um Uhr findet eine Bürgerversammlung für die BONUS Nachfolge statt. a) Umfrage Bahnlärm Bereits über 400 Rückmeldungen sind zurückgekommen. Im Nachrichtenblatt wird noch ein Hinweis erscheinen und die Auszählung erfolgt am 27. Mai 2015 um Uhr. b) Erwerb eines Bauhoffahrzeugs Für den Caddy liegt ein Angebot vor. Der Preis liegt bei inkl. einem 30% Großkundenrabatt. Das Fahrzeug wird weiß sein und mit einer Warnbeklebung versehen werden. Der bisherige Kangoo wird in die Haustechnik abgegeben. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Enthaltungen (Gemeinderätin Riecker und Gemeinderätin Schemminger) der Dem Auftrag des Caddys zum oben genannten Preis kann zugestimmt werden. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 9
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