SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan J50 Nördlich der Allensteiner Straße, in Rodgau-Jügesheim

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1 SCHALLMMSSONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMK & BAUPHYSK TECHNSCHE AKUSTK Messstelle zur Ermittlung der Emission und mmission von Geräuschen und Erschütterungen nach 26 BmSchG Schallschutzprüfstelle DN 4109 Zertifikat: VMPA-SPG--00-HE SCHALLTECHNSCHE UNTERSUCHUNG Vorhaben: Bebauungsplan J Nördlich der Allensteiner Straße, in Rodgau-Jügesheim Umfang: Prüfung der schalltechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung Fehlheimer Str Einhausen Telefon (062) Telefax (062) info@fritz-ingenieure.de Bericht Nr.: 175-VSS-1 Datum: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee Kassel Sachbearbeiter: Dipl.-ng. Klaus Dietrich Qualitätskontrolle: Dipl.-ng. (FH) Katrin Endres Umfang des Dokumentes Textteil: Anhang 1: Anhang 2: Anhang : Anhang 4: 17 Seiten 1 Seite 2 Seiten 4 Seiten 2 Seiten Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.

2 - 2 - nhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 4 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5 Bearbeitungsgrundlagen 6.1 Rechtsgrundlagen und Regelwerke 6.2 Daten- und Planunterlagen 7 4 Beschreibung des Planvorhabens 7 5 Anforderungen an den Schallschutz Schallschutz im Städtebau Schallschutz im Hochbau 9 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 10 7 Untersuchungsergebnisse Emissionsermittlung mmissionsermittlung Schallschutzkonzept 1 8 Abschließende Bemerkungen 17 Anhänge Anhang 1 Anhang 2 Anhang Anhang 4 Übersichtsplan Emissionsermittlung Ergebnisse Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

3 - - Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Orientierungswerte gemäß DN , Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 9 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DN Abkürzungsverzeichnis Nr. Nummer 16. BmSchV Verkehrslärmschutzverordnung BauNVO Baunutzungsverordnung BmSchG Bundes-mmissionsschutzgesetz DN Schallschutz im Städtebau erf. R w,res erforderliches Schalldämmmaß gemäß DN 4109 L r Beurteilungspegel [db(a)] L r,tag Beurteilungspegel tags L r,nacht Beurteilungspegel nachts L a maßgebliche Außenlärmpegel ΔL r Überschreitung Orientierungswert oder mmissionsrichtwert L me,tag Emissionspegel tags L me,nacht Emissionspegel nachts [db(a)] Dezibel (mit A-Bewertung) [m] Meter OW Tag Orientierungswerte tags OW Nacht Orientierungswerte nachts RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 WA Allgemeines Wohngebiet 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

4 - 4-1 Zusammenfassung Die Stadt Rodgau stellt derzeit den Bebauungsplan J Nördlich der Allensteiner Straße, auf, um Planungsrecht für ein neues Wohngebiet zu schaffen. m Plangebiet sind im Wesentlichen Wohnnutzungen vorgesehen. Die schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan J Nördlich der Allensteiner Straße haben zu folgenden Ergebnissen geführt: m Plangebiet sind bei freier Schallausbreitung, d.h. ohne Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung von im Plangebiet vorgesehenen Gebäuden, am Tag, in 6, m Höhe über dem Gelände, Beurteilungspegel auf Grund des Verkehrslärms von L r,tag = db(a) zu erwarten. m Plangebiet wird der Orientierungswert der DN OW WA,Tag = 55 db(a) bei freier Schallausbreitung um bis zu L r,tag = + 6 db(a) überschritten. n der Nacht sind bei freier Schallausbreitung Beurteilungspegel auf Grund des Verkehrslärms von L r,nacht = 52 db(a) zu erwarten. m Plangebiet wird der Orientierungswert der DN OW WA,Nacht = 45 db(a) bei freier Schallausbreitung um bis zu überschritten. L r,nacht = + 7 db(a) 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

5 - 5 - Auf Grund der Überschreitung der Orientierungswerte sind für schutzwürdige Nutzungen Maßnahmen zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des Verkehrs im westlichen Randbereich des Plangebiets erforderlich. Zur Lösung der schalltechnischen Konflikte im Plangebiet eignen sich passive Schallschutzmaßnahmen in Form verbesserter Außenbauteile an schutzbedürftigen Räumen. Zum Schutz der dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienenden Aufenthaltsräume gegen Außenlärm ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 der DN 4109 /6/ erfüllt werden. Gemäß DN 4109 wird bei der Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels der um db(a) erhöhte Beurteilungspegel Straßenverkehr für den Tag herangezogen. Die passiven Schutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan festzusetzen. 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Stadt Rodgau stellt derzeit den Bebauungsplan J Nördlich der Allensteiner Straße auf. Bei dem Plangebiet handelt es sich um Flächen, die bisher gewerblich genutzt wurden. m Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind die schalltechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung zu prüfen. m Geltungsbereich sind Wohnnutzungenvorgesehen. Die Umgrenzung des Geltungsbereichs /7/ sowie ein städtebaulicher Entwurf mit Stand /8/ liegen vor. Ziel der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist es, die mmissionssituation durch Verkehrslärm (vorhandene Straßen in der Umgebung des Plangebiets) zu ermitteln und mit den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DN // zu vergleichen. Sollten Lärmkonflikte ermittelt werden, so sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

6 - 6 - Gegenstand der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist, die fachtechnische Grundlage für geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan zu entwickeln, so dass der mmissionsschutz im Plangebiet sowie in seinem Umfeld dauerhaft gesichert ist. Die Untersuchung enthält darüber hinaus Vorschläge zu zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan. Bearbeitungsgrundlagen.1 Rechtsgrundlagen und Regelwerke Der schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelwerke zu Grunde: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-mmissionsschutzgesetz - BmSchG) in der aktuell gültigen Fassung /2/ DN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 02 // Beiblatt zu DN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /4/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-mmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BmSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 14 (BGBl. S. 69) /5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS 90) /6/ DN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Anforderungen und Nachweise, November 1989, 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

7 Daten- und Planunterlagen Der schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Daten- und Planunterlagen zu Grunde: /7/ Übersichtskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans, Hessische Landgesellschaft mbh, Stand /8/ Stadt Rodgau: Bebauungsplan J Nördlich der Allensteiner Straße, städtebaulicher Entwurf, Plan ES, Stand /9/ Magistrat der Stadt Rodgau: Verkehrsuntersuchung zur Verlängerung der Rodgau-Ringstraße, Prognose-Nullfall, Werktagsverkehr [Kfz/24h], Habermehl & Follmann ngenieurgesellschaft mbh, Stand Juni 12 /10/ Verkehrsmengenkarte Hessen, Ausgabe 10, Hessen mobil 4 Beschreibung des Planvorhabens Grundlage für die nachfolgend beschriebenen Untersuchungen ist der vorliegende städtebauliche Entwurf für das Plangebiet /8/. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt mit seiner nordwestlichen Ecke an die Rodgau-Ringstraße, nördlich an die Kasseler Straße und südlich an die Allensteiner Straße. m Osten schließen vorhandenen Wohngebiete an. n einer Entfernung von mindestens 400 m zur Südgrenze des Plangebiets liegt die Kreisstraße K 174. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Kasseler Straße und die Allensteiner Straße. Von den vorhandenen Verkehrsträgern wirken Geräusche des Verkehrslärms auf das Plangebiet ein. Weitere Geräuschquellen sind in der Umgebung des Plangebiets nicht vorhanden. Die Lage aller Geräuschquellen und des Plangebiets sind aus Anhang 1 ersichtlich. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

8 - 8-5 Anforderungen an den Schallschutz 5.1 Schallschutz im Städtebau Gemäß BmSchG sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der städtebaulichen Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zur DN Teil 1 enthält Orientierungswerte für die Beurteilungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oder deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellung der Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten und unterschiedliche Gebietsnutzungen findet sich in Tabelle 1. Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung und nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Bereits die Bezeichnung "Orientierungswert" deutet an, dass es sich hierbei nicht um verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

9 - 9 - Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DN , Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 Orientierungswerte in db(a) Zeile Gebietsnutzung Tag Nacht 1 Reine Wohngebiete (WR) Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete 2 Allgemeine Wohngebiete (WA) Kleinsiedlungsgebiete (WS) Campingplatzgebiete Friedhöfe Kleingartenanlagen Parkanlagen 4 Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (M) 5 Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) 6 Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Verkehrslärm ndustrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm ndustriegebiete (G) Für ndustriegebiete kann - soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt - kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission der ndustriegebiete ist nach DN zu bestimmen. Das Plangebiet wird gemäß Tabelle 1 Zeile 2 entsprechend einem Allgemeinen Wohngebiet eingestuft. 5.2 Schallschutz im Hochbau Ergänzend oder auf Grund besonderer städtebaulicher Rahmenbedingungen können passive Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude kann sichergestellt werden, dass zumindest der Aufenthalt innerhalb von Gebäuden frei von erheblichen Belästigungen durch Lärm von außen ist, sofern durch aktive Maßnahmen, d.h. durch die Errichtung von Wänden und Wällen keine günstige Umfeldsituation geschaffen werden kann. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

10 Tabelle 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DN 4109 Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten u. Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä. erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1) 1 bis bis bis V 66 bis V 71 bis V 76 bis 80 2) 45 7 V > 80 2) 2) 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum nnenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. u.ä. Die DN 4109 ( Schallschutz im Hochbau ) gehört zu den eingeführten technischen Baubestimmungen in Hessen. Demgemäß sind Gebäude so herzustellen, dass die Fassadenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß Tabelle 8 der DN 4109 erfüllen. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden die in Tabelle 2 angegebenen Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Entsprechend der Zuordnung zu einem Lärmpegelbereich ergibt sich eine Anforderung an das erforderliche resultierende Luftschalldämm-Maß des Außenbauteiles. 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise Die Behandlung schalltechnischer Problemstellungen im Rahmen der städtebaulichen Planung erfolgt auf der Grundlage von Schallausbreitungsberechnungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Verkehrs- 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

11 lärmimmissionen auf ein Plangebiet einwirken. Die mmissionsberechnung wird für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /5/ durchgeführt. Zur Bewertung der Verkehrslärmimmissionen werden die getrennt für den Tag- und der Nachtzeitraum ermittelten Beurteilungspegel mit den gültigen gebietsspezifischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DN // verglichen. Auf das hier angewendete Verfahren RLS-90 zur Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wird in der DN // normativ verwiesen. Das Regelwerk ist Bestandteil der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BmSchV) /4/ die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwenden ist. Da das Verfahren dem gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich der Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen an Verkehrswegen entspricht, wird es auch im Rahmen der städtebaulichen Planungen herangezogen. Ausgangspunkt der schalltechnischen Berechnungen ist die Erstellung eines Schallquellen- und Ausbreitungsmodells. Wesentlicher Bestandteil ist ein digitales Geländemodell, in das die Geländetopographie höhenrichtig aufgenommen wird. Die abschirmende oder reflektierende Wirkung der vorhandenen Bebauung in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets wird berücksichtigt. Östlich des Plangebiets standen keine Daten zur vorhandenen Bebauung zur Verfügung. Ersatzweise wurde diese als so genanntes Dämpfungsgebiet berücksichtigt. Als maßgebliche Emittenten werden alle Straßenabschnitte in das Modell aufgenommen, für die prognostizierte Verkehrsbelastungen aus der Verkehrsuntersuchung /9/ vorliegen. 7 Untersuchungsergebnisse 7.1 Emissionsermittlung Der Emissionspegel eines Verkehrsweges kennzeichnet den Mittelungspegel in einem Abstand von 25 m zur Achse des Verkehrsweges. Die Berechnung der Emissionspegel auf einem Teilstück erfolgt getrennt für Tagzeitraum (06:00 Uhr bis :00 Uhr) und Nachtzeitraum (:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nach den Richtlinien RLS-90 /5/. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

12 Für die Ermittlung der Emissionspegel wird auf die Verkehrsuntersuchung /9/ zurückgegriffen. Für die Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet ist der Planfall heranzuziehen. Die maßgebenden stündlichen Verkehrsmengen M Tag und M Nacht sind den Angaben der Verkehrsuntersuchung /9/ entnommen. Die Lkw-Anteile p Tag und p Nacht wurden in Anlehnung an die Angaben aus der Verkehrsmengenkarte /10/ sowie nach Tabelle der RLS-90 /5/ ermittelt. Diese Angaben und weitere, der Emissionsermittlung zu Grunde gelegte Parameter (zulässige Geschwindigkeiten auf den Straßenabschnitten, Korrekturwerte für die Straßenoberfläche) sowie die gemäß RLS-90 berechneten Emissionspegel sind in Anhang 2 zusammengestellt. 7.2 mmissionsermittlung Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet wurden flächendeckende Schallausbreitungsberechnungen am Tag (06:00 bis :00 Uhr) und in der Nacht (:00 bis 06:00 Uhr) in 6,0 m Höhe über dem Gelände durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten bei freier Schallausbreitung, d. h. ohne Berücksichtigung einer nach den späteren Vorgaben des Bebauungsplans möglichen, aber nicht zwingend umzusetzenden Gebäudestruktur im Plangebiet. Die Ergebnisse geben die maximal mögliche Geräuschbelastung im Plangebiet im Sinne einer worst case- Betrachtung wieder. n Anhang.1.1 und.1.2 werden die Beurteilungspegel am Tag bzw. in der Nacht im Hinblick auf die Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau dokumentiert. Wie in Anhang.1.1 zu erkennen ist, betragen die Beurteilungspegel im Plangebiet auf Grund des Verkehrslärms am Tag L r,tag = db(a). m Plangebiet wird der Orientierungswert der DN OW WA,Tag = 55 db(a) bei freier Schallausbreitung um bis zu L r,tag = + 6 db(a) 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

13 - 1 - überschritten. Wie in Anhang.1.2 zu erkennen ist, sind in der Nacht bei freier Schallausbreitung, d.h. ohne Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung von im Plangebiet vorgesehenen Gebäuden, in 6, m Höhe über dem Gelände Beurteilungspegel auf Grund des Verkehrslärms von L r,nacht = 52 db(a) zu erwarten. m Plangebiet wird der Orientierungswert der DN OW WA,Nacht = 45 db(a) bei freier Schallausbreitung um bis zu überschritten. L r,nacht = + 7 db(a) Wie die Ergebnisse zeigen, sind auf Grund der Überschreitungen der Orientierungswerte für im Plangebiet vorgesehene schutzwürdige Nutzungen geeignete Maßnahmen zur Konfliktminimierung bei der weiteren städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind in Anhang.2.1 und Anhang.2.2 die Geräuscheinwirkungen an einer nach den Vorgaben des Bebauungsplans erstellten Gebäudestruktur am Tag ( Uhr) bzw. in der Nacht ( Uhr) für die maximal belastete Geschossebene wiedergegeben. Wie die Darstellungen zeigen, sind aufgrund des Abstands insbesondere zur Rodgau-Ringstraße sowie der Eigenabschirmung der Gebäude zum Teil deutlich niedrigere Geräuscheinwirkungen gegenüber dem Zustand bei freier Schallausbreitung zu erwarten. Die Orientierungswerte werden nur um L r,tag/nacht + 5 db(a) überschritten. 7. Schallschutzkonzept Auch wenn das Beiblatt 1 zur DN Orientierungswerte nennt, d. h. Werte, die im Rahmen der städtebaulichen Planung der Abwägung sämtli- 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

14 cher städtebaulicher Belange unterliegen, so können die hier zu erwartenden großräumigen und erheblichen Orientierungswertüberschreitungen nicht gegenüber anderen städtebaulichen Belangen zurückgestellt werden. Es besteht daher das Erfordernis, geeignete Schutzvorkehrungen für die geplante Bebauung vorzusehen. Grundsätzlich ist anzustreben, schutzwürdige Nutzungen durch aktive Schallschutzmaßnahmen, d.h. durch Abschirmmaßnahmen, an der relevanten Schallquelle zu schützen. Hierfür ist die Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen erforderlich. m vorliegenden Fall ist jedoch die Errichtung einer aktiven Schallschutzmaßnahme auf Grund der geringen Überschreitung der Orientierungswerte nicht zielführend. m vorliegenden Fall ist es naheliegend, einen ausreichenden Schallschutz durch passive Maßnahmen in Form von baulichen Vorkehrungen am Gebäude zu gewährleisten. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Anforderungen an die Umfassungsbauteile schutzbedürftiger Räume, insbesondere an Fenster, Türen, Wände und Dächer. Die Dimensionierung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm erfolgt hierbei in Abhängigkeit von der Raumart oder Raumnutzung und von der Raumgröße. Die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen erfolgt basierend auf den Anforderungen der DN Hierdurch kann sichergestellt werden, dass in schutzbedürftigen Räumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, ein angemessener Schallschutz gegeben ist. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DN 4109 verschiedene Lärmpegelbereiche zu Grunde gelegt, deren Einstufung nach dem jeweils zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel erfolgt. Nach den Vorgaben der DN 4109 bestimmt sich der maßgebliche Außenlärmpegel für den Straßenverkehrslärm aus dem Beurteilungspegel für den Tagzeitraum (06:00 bis :00 Uhr), wobei nach DN 4109, Abschnitt zu den errechneten Werten db(a) zu addieren sind. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

15 Für die Dimensionierung des passiven Schallschutzes für am Tag genutzte Aufenthaltsräume werden die in Anhang.1.1 dargestellten Geräuscheinwirkungen bei freier Schallausbreitung herangezogen. Durch die Festsetzungen zum Schallschutz muss sichergestellt sein, dass zu jedem Stadium der Besiedlung alle Baukörper einen ausreichenden Schallschutz aufweisen, auch dann, wenn abschirmende Baukörper in der Umgebung noch nicht errichtet sind oder zu einem späteren Zeitpunkt verändert oder beseitigt werden. Anhang 4.1 zeigt die erforderlichen Lärmpegelbereiche, gültig für Aufenthaltsräume im Plangebiet. Gemäß Tabelle 8 der DN 4109 ergeben sich die Lärmpegelbereiche bis. Für die Lärmpegelbereiche ergibt sich für Wohnräume, Unterrichtsräume und ähnliches ein erforderliches Schalldämm-Maß von erf. R w,res = 0 5 db. Da sich auf Grund tatsächlicher, jedoch derzeit noch nicht bekannter Baustrukturen möglicherweise geringere Geräuscheinwirkungen an den Fassaden (wie in Anhang.2.1 und Anhang.2.2 wiedergegeben) einstellen, können die Festsetzungen Abweichungen von den im Bebauungsplan vorgegebenen Lärmpegelbereichen erlauben. Nach Abschnitt der DN 4109 kann der maßgebliche Außenlärmpegel für die ruhigeren Rückseiten von Gebäuden ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a) bzw. bei geschlossener Bebauung um 10 db(a) vermindert werden. Bezogen auf die in Anhang 4.1 wiedergegebenen Lärmpegelbereiche bedeutet dies, dass lärmabgewandte Fassaden, die z. B. im flächig dargestellten Lärmpegelbereich liegen, ohne Nachweis mit Außenbauteilen gemäß Lärmpegelbereich ausgestattet werden können. Anhang 4.2 zeigt die erforderlichen fassadenbezogenen Lärmpegelbereiche im Plangebiet, unter Berücksichtigung der eigenen Abschirmung durch eine nach den Vorgaben des Bebauungsplans errichtete Gebäudestruktur. Gemäß Tabelle 8 der DN 4109 ergeben sich die Lärmpegelbereiche bis. Für die Lärmpegelbereiche ergibt sich für Wohnräume, Unterrichtsräume und ähnliches ein erforderliches Schalldämm-Maß von erf. R w,res = 0 db. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

16 Zur Aufnahme in den Bebauungsplan können daher folgende Formulierungen gewählt werden: Lärmschutz ( 9 (1) Nr. 24 BauGB) m Geltungsbereich sind auf den in der Planzeichnung gekennzeichneten Flächen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten auf Grund der Lärmimmissionen, hervorgerufen durch den Straßenverkehr, gemäß 9 BauGB für Räume, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, bauliche Vorkehrungen zum Lärmschutz zu treffen. Zum Schutz der Aufenthaltsräume gegen Außenlärm ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 der DN 4109 ( Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989) erfüllt werden. Gemäß DN 4109 wird bei der Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels der Beurteilungspegel für den Tag herangezogen. Die erforderlichen Lärmpegelbereiche sind der Planzeichnung zu entnehmen. Hiervon kann abgewichen werden, wenn im Zuge der Baugenehmigung nachgewiesen wird, dass sich aufgrund tatsächlicher Baustrukturen vor den Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen geringere Lärmpegelbereiche als in der Planzeichnung angegeben ergeben. Dazu wird vorgeschlagen, die flächig dargestellten Lärmpegelbereiche aus Anhang 4.1 in die Planzeichnung zu übernehmen. Nach Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) n der Nacht ein ungestörter Schlaf bei geöffneten Fenstern nicht mehr möglich. Deswegen wird neben Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen das Erfordernis von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen definiert. Hierdurch wird erreicht, dass an Fassaden, die mit einem Beurteilungspegel von mehr als 45 db(a) beaufschlagt sind, Schlafräume angeordnet werden können. Durch den Einsatz schallgedämmter Lüftungselemente wird gewährleistet, dass in den Räumen ein weitgehend ungestörter Nachtschlaf bei einwandfreien lufthygienischen Bedingungen möglich ist. Der Einbau solcher Lüftungselemente ist ab dem Lärmpegelbereich empfehlenswert, ab dem Lärmpegelbereich V zwingend erforderlich. 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

17 Da Geräuscheinwirkungen in einer solchen Größenordnung im Plangebiet nicht vorliegen, wird die Festsetzung von Lüftungseinrichtungen als nicht erforderlich erachtet. 8 Abschließende Bemerkungen Die schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass im Plangebiet im Hinblick auf die angestrebten Nutzungen ein geringes Konfliktpotential hinsichtlich des Verkehrslärms besteht. Durch die vorgeschlagenen Festsetzungen im Bebauungsplan zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen wird ein angemessener Schallschutz gewährleistet. Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.-ng. Klaus Dietrich 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

18 ANHANG 175-VSS-1 Fassung vom Bebauungsplan J Hessische Landgesellschaft mbh 4121 Kassel

19 Kartengrundlage: Google Earth, Feb. 16 Ro-1-> Legende Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, beurteilt nach DN Geltungsbereich des Bebauungsplans Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 bis.00 Uhr) Emission Straße mmissionshöhe: über Gelände Ro-1-> Ro-2-> Ks-1- Bezeichnung und Verlauf des Straßenabschnitts (vgl. Anhang 2) = 45 db(a) = db(a): OW Reine Wohngebiete = 55 db(a): OW Allgemeine Wohngebiete = 60 db(a): OW Mischgebiete = 65 db(a): OW Gewerbegebiete = 70 db(a) = 75 db(a) db(a) > Flur 7 Giern üb01 Maßstab 1: m Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Al-1-> Ro- -> Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." - ÜBERSCHTSPLAN Lage des Plangebiets Einteilung der Straßenabschnitte K174-2-> K174-1-> ANHANG 1

20 B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90 Legende Straßenname Abschn. DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M*DTV Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M*DTV Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im Zeitbereich Vzul km/h Geschwindigkeit Pkw im Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche im Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel im Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel im Zeitbereich Projekt Nr. 175-VSS FRTZ GmbH Beratende ngenieure VB - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (062) ANHANG 2 Seite 1 von 2 Rechenlauf 2 SoundPLAN 7.4

21 B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90 Straßenname Abschn. DTV Kfz/24h M*DTV Tag M*DTV Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) Vzul km/h Dv Tag db Dv Nacht db DStrO db LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Rodgau-Ringstraße, Kreisverkehr ,06 0, ,5,5 65,5 58,2-5, -5, 0 60, 52,9 Allensteiner Straße Al ,06 0, ,0 1,0 57,5 49,5-5,4-6, ,2 4,4 K 174 K ,06 0, ,0 5,0 69,8 59, ,06-0, ,7 57,8 K 174 K ,06 0, ,0 5,0 68,1 58, 100-0,06-0, ,1 56,2 Kasseler Straße Ks ,06 0, ,0 1,0 56,5 48,5 0-7,75-8,4 0 48,7 40,1 Rodgau-Ringstraße Ro ,06 0, ,5,5 65,5 58,2-5, -5, 0 60, 52,9 Rodgau-Ringstraße Ro ,06 0, ,5,5 65,5 58,1-5, -5, 0 60, 52,9 Rodgau-Ringstraße Ro ,06 0, ,5,5 66,1 58,8-5, -5, 0 60,9 5,6 Projekt Nr. 175-VSS FRTZ GmbH Beratende ngenieure VB - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (062) ANHANG 2 Seite 2 von 2 Rechenlauf 2 SoundPLAN 7.4

22 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, beurteilt nach DN Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 bis.00 Uhr) 0 mmissionshöhe: 6, m über Gelände 108 Ks-1 Ro-2 Rodgau-Ringstraße Kasseler Straße = 45 db(a) 45 = db(a): OW Reine Wohngebiete = 55 db(a): OW Allgemeine Wohngebiete 55 = 60 db(a): OW Mischgebiete 60 = 65 db(a): OW Gewerbegebiete 65 = 70 db(a) 70 = 75 db(a) 75 db(a) Legende Geltungsbereich des Bebauungsplans Prager Straße Emission Straße 1 14 Gebäude 55 übrige Bebauung in der Umgebung Flur sip01 2 Maßstab 1: m Giern Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg HsNr Gisà le-freund-weg HsNr. 5 HsNr. 6 - SCHALLMMSSONSPLAN - Allensteiner Straße 9 Straßenverkehrslärm im Plangebiet bei freier Schallausbreitung ANHANG.1.1

23 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, beurteilt nach DN Beurteilungszeitraum: Nacht (.00 bis Uhr) 0 mmissionshöhe: 6, m über Gelände 108 Ks-1 Ro-2 Rodgau-Ringstraße Kasseler Straße = 5 db(a) 5 = 40 db(a): OW Reine Wohngebiete 40 = 45 db(a): OW Allgemeine Wohngebiete 45 = db(a): OW Mischgebiete = 55 db(a): OW Gewerbegebiete 55 = 60 db(a) 60 = 65 db(a) 65 db(a) Legende Geltungsbereich des Bebauungsplans Prager Straße Emission Straße 1 14 Gebäude 45 übrige Bebauung in der Umgebung Flur sip02 2 Maßstab 1: m Giern Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de 45 Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg HsNr Gisà le-freund-weg HsNr. 5 HsNr. 6 - SCHALLMMSSONSPLAN - Allensteiner Straße 9 Straßenverkehrslärm im Plangebiet bei freier Schallausbreitung ANHANG.1.2

24 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, beurteilt nach DN Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 bis.00 Uhr) Darstellung der maximal belasteten Geschossebene = = = = = = = 2 er St Kassel raße o-2 Ks-1 Rodgau -Ringstr aße R db(a) db(a): OW 55 db(a): OW 60 db(a): OW 65 db(a): OW 70 db(a) 75 db(a) db(a) Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete Gewerbegebiete Legende 8 7 Geltungsbereich des Bebauungsplans Emission Straße übrige Bebauung in der Umgebung Beispielhafte Baustruktur 1 Fassadenpunkt Gebäude 12 ra ße er St Prag 52 Konflikt-Fassadenpunkt Flur glk Maßstab 1: Giern m Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg 212 HsNr HsNr HsNr. 6 Gisà le-freund-weg - GEBÄUDELÄRMKARTE - ße ra St er in te s n le Al 9 Straßenverkehrslärm im Plangebiet an den Gebäuden des städtebaulichen Entwurfs ANHANG.2.1

25 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, beurteilt nach DN Beurteilungszeitraum: Nacht (.00 bis Uhr) 0 Darstellung der maximal belasteten Geschossebene 108 Rodgau-Ringstraße Ks-1 Ro Kasseler Straße Prager Straße = 5 db(a) 5 = 40 db(a): OW Reine Wohngebiete 40 = 45 db(a): OW Allgemeine Wohngebiete 45 = db(a): OW Mischgebiete = 55 db(a): OW Gewerbegebiete 55 = 60 db(a) 60 = 65 db(a) 65 db(a) Legende Geltungsbereich des Bebauungsplans Emission Straße Gebäude übrige Bebauung in der Umgebung Giern Flur Beispielhafte Baustruktur Fassadenpunkt Konflikt-Fassadenpunkt Maßstab 1: m Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." glk02 HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg Gisà le-freund-weg HsNr. 4 HsNr. 5 HsNr GEBÄUDELÄRMKARTE - Allensteiner Straße 9 Straßenverkehrslärm im Plangebiet an den Gebäuden des städtebaulichen Entwurfs ANHANG.2.2

26 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DN 4109, Tabelle 8 Lärmpegelbereiche in röm. Ziffern 0 Ks-1 Ro-2 Rodgau-Ringstraße Kasseler Straße = 55 db(a) 55 = 60 db(a) 60 = 65 db(a) 65 V = 70 db(a) 70 V = 75 db(a) 75 V = 80 db(a) 80 V db(a) Legende Geltungsbereich des Bebauungsplans Prager Straße Emission Straße 1 14 Gebäude übrige Bebauung in der Umgebung Flur lpb01 2 Maßstab 1: m Giern Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg HsNr Gisà le-freund-weg HsNr. 5 HsNr. 6 - LÄRMPEGELBERECHE - Allensteiner Straße 9 bei freier Schallausbreitung ANHANG 4.1

27 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DN 4109, Tabelle 8 Lärmpegelbereiche in röm. Ziffern er St Kassel raße o-2 Ks-1 Rodgau -Ringstr aße R 6 V V V V = = = = = = 55 db(a) 60 db(a) 65 db(a) 70 db(a) 75 db(a) 80 db(a) db(a) Legende Emission Straße 1 Gebäude 14 Geltungsbereich des Bebauungsplans 12 ra ße er St Prag 12 übrige Bebauung in der Umgebung 15 Flur lpb Maßstab 1: Giern m Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (062) Fax (062) nfo@fritz-ngenieure.de Projekt 175: Schalltechnische Untersuchung Hessische Landgesellschaft mbh B-Plan J "Nördlich Allensteiner Str." HsNr. Karl-Hermann-Flach-Weg 212 HsNr. 4 5 HsNr. 5 0 HsNr. 6 Gisà le-freund-weg - LÄRMPEGELBERECHE - ße ra St er in te s n le Al 9 fassadenbezogen an den Gebäuden des städtebaulichen Entwurfs ANHANG 4.2

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