Ute Rabussay VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

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1 Urheberrecht Rechteverwaltung in der Zukunft Ute Rabussay VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Inhalt aktuelle Rechtslage in Österreich - Privatkopie derzeitige Formen der Vergütung Problematik von Pauschalabgaben europarechtliche Grundlagen / Rechteverwaltung in der Zukunft Möglichkeiten der individuellen Vergütung - DRM / TPM Forderungen der Industrie VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA - 2 -

2 Werke i.s.d. UrhG Werke sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur der Tonkunst der bildenden Künste der Filmkunst Datenbanken und Computerprogramme gelten als Werke Rechtsfolge: urheberrechtlicher Schutz des Werkes VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Rechte des Urhebers Urheber ist, wer das Werk geschaffen hat ( 10 UrhG) Verwertungsrechte ( 14ff UrhG) ausschließliches Recht des Urhebers zur Verwertung seines Werkes auf die im Gesetz genannten Arten Arten der Verwertungsrechte Verbreitungsrecht Vervielfältigungrecht (...u.a. Privatkopie...) Senderecht Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht Zurverfügungsstellungsrecht (...Internet...) VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA - 4 -

3 Werknutzung Werknutzungsbewilligung / Werknutzungsrecht ( 24) Vereinbarung zwischen Urheber und (zukünftigem) Bewilligungsbzw. Rechteinhaber (z.b. Verlag) regelt die Berechtigung hinsichtlich der Verwertung des Werkes freie Werknutzungen im Interesse der Rechtspflege und Verwaltung im öffentlichen oder sozialen Interesse Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch ("Privatkopie" - 42ff UrhG) VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Privatkopie Definition der Privatkopie: einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, ohne diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen flüchtige und begleitende Vervielfältigungen sind erlaubt (z.b. Zwischenspeicherung) keine Privatkopie von Datenbanken oder Computerprogrammen! Sonderregelungen für Unterricht, Forschung usw. Arten der Privatkopie: im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse mittels analoger Nutzung ("Pressespiegel") auf anderen Trägern als Papier zum privaten Gebrauch durch natürliche Personen für weder mittelbar noch unmittelbar kommerzielle Zwecke ("echte" Privatkopie) VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA - 6 -

4 Abgeltung der Privatkopie Leerkassettenvergütung ( 42b Abs.1 UrhG) Reprographievergütung ( 42b Abs.2 UrhG) Verwertungsgesellschaften machen Vergütungsansprüche geltend zahlungsverpflichtet sind Unternehmen, die Reprographiegeräte bzw. der Leerkassettenvergütung unterliegende Bild- oder Schallträger im Inland als erste gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringen der Betreiber des Vervielfältigungsgerätes (Copyshop) Handelsunternehmen haften als Bürge und Zahler VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Einhebung der Vergütung Gesamtvertrag zwischen Verwertungsgesellschaft(en) und zuständiger Interessensvertretung über die der Leerkassettenoder Reprographievergütung unterliegenden Bildund Schallträger bzw. Geräte Einzelvertrag zwischen Verwertungsgesellschaft(en) und zahlungsverpflichtetem Unternehmen auf Basis des Gesamtvertrages oder separat autonome Tarifveröffentlichung durch die Verwertungsgesellschaften in der Wiener Zeitung VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA - 8 -

5 Leerkassettenvergütung Audio analog (MC) Kamerakassetten (VHS-C, 8mm Video) Audio digital (Audio CD-R/RW, Minidisc, Dat) Daten CD-R / RW für EDV-Anwendungen Video analog und digital (analoge und digitale Videokassetten, DVD) Festplatten in MP3 Jukeboxes Integrierte Speicherchips in sogenannten MP3-Playern Wechselbare Speicher (z.b. Speicherkarten, Memory Stick, Microdrive) für MP3-Player Festplatte in digitalen Videorecordern Gesamtvertragstarif * 0,18 / Stunde 0,18 / Stunde 0,27 / Stunde 0,255 / Stunde 0,27 / Stunde (DVD 4,7 GB = 2 Spielstunden) * ohne Einzelvertragsermäßigung Wr. Zeitungs-Tarif 12,00 bis 5 GB 15,00 für 5 bis 10 GB 18,00 für 10 bis 15 GB 22,50 für 15 bis 20 GB 30,00 für 20 bis 40 GB 1,88 bis 64 MB 3,23 für 128 MB 6,00 für 256 MB 6,75 für 512 MB 9,00 für 1GB bis 1,5 GB 1,64 / Stunde alle Tarife zuzüglich USt. VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Reprographievergütung Art des Gerätes SW-Kopiergerät 1-9 Vervielfältigungen/min SW-Kopiergerät Vervielfältigungen/min SW-Kopiergerät Vervielfältigungen/min SW-Kopiergerät Vervielfältigungen/min SW-Kopiergerät >70 Vervielfältigungen/min Farbkopiergerät 1-39 Vervielfältigungen/min Farbkopiergerät Vervielfältigungen/min Farbkopiergerät >70 Vervielfältigungen/min einfaches Faxgerät Faxgerät mit Scannerausgang Faxgerät, bei dem der Ausdruck auf Toner basiert Handscanner Scanner bis 12 Scannvorgänge/min Scanner Scannvorgänge/min Scanner Scannvorgänge/min Scanner >70 Scannvorgänge/min EUR / Gerät 10, , , , , , , , , , , , , , , ,46.-- basierend auf Gesamtvertrag Reprographiegeräte / alle Tarife zuzüglich USt. VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

6 Problematik mehrfache Vergütung für die Vervielfältigung desselben Werkes ("Doppelbesteuerung") keine Berücksichtigung von Geräte- bzw. Trägermedienketten keine Berücksichtigung von individueller Vergütung via DRM ("Digital Rights Management") keine Berücksichtigung des Nutzungsverhaltens Vervielfältigung eigener Werke wird nicht berücksichtigt keine Berücksichtigung von TPM ("Technical Protection Measures") "Treffsicherheit" der Abgabe ist geringer als bei DRM/TPM Verteuerung der Produktpreise keine transparenten Berechnungsgrundlagen für Pauschalabgaben / autonome Tariffestsetzung VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA EU-Rechtsgrundlagen Europarechtliche Vorgaben für die Festlegung von nationalen Regeln für die Vergütung der Privatkopie (RL 2001/29/EG - Informationsrichtlinie) es ist zwischen analoger und digitaler Vervielfältigung zu unterscheiden (Erwägungsgrund 38) DRM (Digitales Rechtemanagement) und die technischen Möglichkeiten des Kopierschutzes (TPM) sind zu berücksichtigen (Erwägungsgrund 39) Das Prinzip des "gerechten Ausgleichs" ist bei der digitalen Vervielfältigung zwischen Nutzer und Urheber anzuwenden (Art. 5 Abs. 2b) VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

7 "gerechter Ausgleich" Berücksichtigung der besonderen Umstände eines jeden Falls Berücksichtigung des sich für den Urheber ergebenden potentiellen Schadens Berücksichtigung, ob der Urheber bereits Zahlungen in anderer Form erhalten hat Berücksichtigung des Grades technischer Schutzmaßnahmen in Situationen, in denen dem Urheber nur ein geringfügiger Nachteil entstünde, kann sich gegebenenfalls keine Zahlungsverpflichtung ergeben VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Individuelle Vergütung - DRM DRM-Systeme ("digital rights management") regeln Handel, Zugriff und Verwendung für digitale Werke mittels DRM tritt der Urheber bzw. der Rechteinhaber direkt mit dem Konsumenten in Kontakt neuer Vertriebsweg für den Urheber Umweg über die Verwertungsgesellschaften erübrigt sich die Abgeltung für die Privatkopie wird unmittelbar in den Preis einberechnet der Urheber bestimmt den Preis für den "gerechten Ausgleich" das Entgelt wird direkt an den Urheber geleistet VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

8 Technischer Schutz - TPM TPM = Technical Protection Measure = technische Schutzmaßnahme i.s.d. 90c UrhG der Inhalt wird vor unauthorisierter Nutzung geschützt z.b. Sperre von Druck, Sperre der Kopie, Sperre der Anzeige usw. Sperre kann sich jeweils auf das gleiche oder ein anderes Gerät beziehen Sperre kann "pro Event" oder nach Zeitablauf erfolgen Umgehung von TPM ist verboten hat zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA Wirkung von DRM und TPM unmittelbarer Vertrag zwischen Urheber bzw. Rechteinhaber und Konsument über die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes individuelle Steuerung durch den Urheber bzw. Rechteinhaber hinsichtlich der Art der Verwertung des geschützten Werkes (z.b. Transfer des Werkes auf anderes Gerät ja/nein) der Höhe der Vergütung für die Nutzung (z.b. höhere Vergütung für mehrfache Kopie) das Entgelt für die Privatkopie wird direkt an den Urheber entrichtet der über DRM und TPM bezogene Inhalt ist legal Pauschalabgaben sind nicht mehr erforderlich VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

9 Forderungen der Industrie Reform der rechtlichen Grundlagen für Privatkopien im digitalen Bereich Transparenz bei der Berechnung Berücksichtigung des tatsächlichen Nutzungsverhaltens Berücksichtigung von DRM / TPM Berücksichtigung von "Doppelbesteuerung" Berücksichtigung der Marktgegebenheiten Verwirklichung des Prinzips des "gerechten Ausgleichs" Rechtssicherheit / Vorhersehbarkeit VAT >>>> FMK >>>> UFH >>>> UFS >>>> TECHNIKUM >>>> EV >>>> RTCA

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