Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am an die Bezirke versendet und am gleichen Tag dem UA Bezirke wie gewünscht vorab übermittelt habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

2

3 Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, Berlin An die Bezirksämter von Berlin Abt. Finanzen - Finanzservice - nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Geschäftszeichen: II D HB / Bearbeiter: Herr Feldmann Telefon: Telefax: Frank.Feldmann@ senfin.berlin.de Internet: Verkehrsverbindungen: U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum: 20. März 2018 Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke Sehr geehrte Damen und Herren, der Senat hat auf seiner Sitzung am die Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung beschlossen. Durch die Basiskorrektur erhöhen sich die Globalsummen der Bezirke von 6.516,6 Mio. um +154,8 Mio. auf 6.671,4 Mio. Auf Grundlage der Basiskorrektur lassen sich auch die isolierten Jahresergebnisse der Bezirke ermitteln. In Summe weisen sie einen Überschuss von +53,9 Mio. auf. Die Bezirke verzeichnen damit das achte positive Jahresergebnis in Folge. Der bezirkliche Guthabenstand erhöht sich von +111,3 Mio. auf +165,2 Mio. (vgl. Tz. 4.1). Nachfolgend informiere ich Sie über die Einzelheiten der Basiskorrektur. 1. Allgemeines zur Basiskorrektur Mit Schreiben vom hatte ich Ihnen die bis dahin für die Basiskorrektur gemeldeten Sachverhalte mitgeteilt und Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Ergänzungen/ Korrekturen zur Aufnahme in die Basiskorrektur anzumelden. Ich habe Ihre Anträge geprüft. Eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnisse der Basiskorrektur, kann der Anlage 01 entnommen werden. Mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen nunmehr die für Ihren Bezirk bei der Basiskorrektur berücksichtigten Sachverhalte. Die Anträge auf Aufnahme in die Basiskorrektur betrachte ich hiermit als erledigt. Hinweise zur Buchung der beschlossenen Beträge bitte ich der Tz. 3 dieses Schreibens zu entnehmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert...

4 Basiskorrektur Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt: 2.1 Umsetzung Nachtragshaushalt Mehrmittel für Schulbauunterhaltung Mit dem Nachtragshaushalt sind im Kapitel 2729 Titel zusätzlich 42 Mio. zweckgebunden für die laufende Schulbauunterhaltung bereitgestellt worden. Die Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf die Bezirke (Maximalbetrag) sowie entsprechende Verfahrenshinweise hatte ich Ihnen mit Schreiben (II D 11) vom mitgeteilt. U.a. war dargestellt worden, dass bei jedem Bezirk die tatsächlich zusätzlich d.h. über die Leitlinie für den Hochbauunterhalt hinaus verausgabten Mittel basiskorrigiert werden. Entsprechend bin ich bei der Basiskorrektur vorgegangen. Insgesamt wurden dabei 25,5 Mio. aus dem o.g. Ansatz finanziert. Die noch nicht ausgereichten Restmittel stehen den betroffenen Bezirken in den Jahren 2018 und 2019 erneut für eine Basiskorrektur zur Verfügung, sofern die im Haushalt 2018/2019 für Schulbauunterhalt etatisierten Mittel (= Leitlinie Schulbauunterhalt) überschritten werden. Entsprechende Ansatzüberschreitungen werden bis zum jeweiligen Maximalbetrag ausgeglichen (vgl. Anlage 02) Mehrmittel für Wachsende Stadt, insbesondere für Personal Um den Herausforderungen der Wachsenden Stadt gerecht zu werden und den Bezirken Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen zu eröffnen, sehen die Richtlinien der Regierungspolitik eine Erhöhung des Bezirksplafonds bis Ende der Legislaturperiode um zusätzliche 360 Mio. vor. Mit dem Nachtragshaushalt wurden den Bezirken davon 50 Mio. für das Jahr im Kapitel 2729 bereitgestellt, die insbesondere für Personal zur Verfügung standen. Die Verteilung der Mittel erfolgte an Hand der Einwohnerzahlen mit Stand vom Mit der Basiskorrektur werden nunmehr die tatsächlich angefallenen Personal- und Sachausgaben aus den folgenden Personalkontingenten und Sachverhalten, die im Rahmen der AG Ressourcensteuerung verabredet wurden, umgesetzt: a) Schulbau, Schulsanierung, Schulbauunterhaltung und Radwege (bis zu 120 VZÄ) b) E-Governmentgesetz (bis zu 24 VZÄ) c) Unterhaltsstellen im Jugendbereich (bis zu 72 VZÄ gemäß Zusage über 36 VZÄ im Februar sowie über 36 VZÄ im September ) d) Integrationsmanagement (bis zu 20 VZÄ) e) Vorgezogene Stellenbesetzungen aus dem Kontingent für 2018 f) Mehrausgaben für Honorarkräfte auf Grund des Rundschreibens IV Nr. 15/ vom (Neuregelung der Bandbreiten). Die entsprechenden Basiskorrekturbeträge summieren sich dabei auf 4,7 Mio. (davon 4,2 Mio. Personalkosten). Die verbleibenden Beträge (insg. 45,3 Mio. ) werden den Bezirken - entsprechend der Verabredung in der AG Ressourcensteuerung vom zu gleichen Teilen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zur Verfügung

5 - 3 - gestellt. Damit wird ein kontinuierlicher Plafondanstieg sichergestellt. Eine bezirksscharfe Übersicht ist der Anlage 03 zu entnehmen Schließung von Tariflücken bei Zuwendungsempfängern In Umsetzung der Schwerpunkte der Regierungspolitik ist mit dem Nachtragshaushaltsgesetz zur Schließung von Tariflücken bei Zuwendungsempfängern eine pauschale Mittelerhöhung von 20 Mio. beschlossen und zentral im Einzelplan 29 etatisiert worden. Der davon für die Bezirke vorgesehene Anteil von 1,14 Mio wird mit dieser Basiskorrektur gleichmäßig mit einem Betrag von 95 T je Bezirk an die Bezirke ausgereicht (siehe auch mein Schreiben II D 13 vom 08. Mai ). 2.2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2016 / Mit dem Haushaltsgesetz 2016/ hat das Abgeordnetenhaus für die Bezirke zusätzliche Mittel bereitgestellt, die im Rahmen der Basiskorrektur umgesetzt werden: Kindertagesbetreuung Für die stufenweise Verbesserung des Personalschlüssels im Krippenbereich (U3) wurden in zusätzlich 40 Mio. zur Verfügung gestellt. Für die stufenweise Erweiterung der bestehenden Beitragsfreiheit über die 3 Jahre vor der Einschulung hinaus wurden für zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen zusätzlich 40,5 Mio. berücksichtigt. Um zusätzliche Bedarfe für die Betreuung und Integration von Flüchtlingen decken zu können, wurden für zusätzlich 14,1 Mio. - insbesondere für die Übernahme der Kita-Betriebskosten - bereitgestellt. Die Umsetzung der in Kapitel 2729 Titel etatisierten Mittel auf die einzelnen Bezirke erfolgt im Rahmen der vollständigen Basiskorrektur auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Ist-Ausgaben (vgl. Tz ) bzw. E05-Ist-Einnahmen (vgl. Tz ) Verbesserung der personellen Situation in den Bürgerämtern Zur personellen Unterstützung der bezirklichen Bürgerämter wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/ zentral im Stellenplan des Einzelplan 05 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Kapitel 0500, Titel Beschäftigungspositionen der Entgeltgruppe E 5 E 8 etatisiert. Sie wurden gem. dem Schreiben SenInnSport ZS A 1 Ro vom basiskorrigiert (vgl. auch Tz ) Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte Entsprechend der Ankündigung aus dem Schreiben der SenBJW (II B Vw 2) vom wurden die mit Beschluss des Hauptausschusses vom vereinbarten zusätzlichen Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschule, Jugendverkehrsschule und Gartenarbeitsschule in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal bis zum dort genannten Betrag, im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen (vgl. Datei 01).

6 Produktsummenbudget Entscheidungen über Einzelanträge aus den Bezirken waren aus der Perspektive der Produktbudgetierung zu treffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit von solchen Anträgen verweise ich auf meine ausführlichen Hinweise im o. g. Anhörungsschreiben vom sowie in den Übersendungsschreiben zu Basiskorrekturen der Vorjahre. Die von Ihnen gemeldeten Einzelsachverhalte sind entsprechend geprüft und entschieden worden. Basiskorrekturen von allgemeiner Bedeutung sind darüber hinaus zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten durchgeführt worden. Sie gehen insbesondere auf gesetzliche Änderungen, politische Aufträge, vereinbarte Verfahren oder sonstige Zusagen/ Ankündigungen zurück Nachbudgetierung von Verwaltungsprodukten Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung mit Prognose-Planmengen hinterlegt worden sind, ist standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des KLR-Jahresabschlusses erfolgt. Diese Nachbudgetierung ist plafondverändernd umgesetzt worden. Die Berechnung der Beträge erfolgte auf Basis der vom Projektteam Budgetierung beschlossenen Nachbudgetierungsquoten und kann der Datei 02 entnommen werden Kita/ Tagespflege Die Basiskorrektur im Kita-Bereich einschließlich Tagespflege habe ich, analog zu dem Verfahren der letzten Jahre, in vollem Umfang vorgenommen (vgl. Anlage 04). Zuvor waren - entsprechend den bezirklichen Meldungen auf mein Schreiben (II C 14-HB / ) vom fehlerhafte Buchungen bereinigt worden. Die Zusage, Ausgaben aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zur Leistung von Aufwendungsersatz im Rahmen der Basiskorrektur auszugleichen, ist um die zivilrechtlichen Schadensersatzklagen und um gerichtlich geschlossene Vergleiche erweitert worden. Darüberhinausgehende Zahlungen einzelner Bezirke an Eltern oder deren juristische Vertreter/innen wurden nicht berücksichtigt Übertragung der Finanzierungsverantwortung für den Dauerbetrieb der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) KITA Wie im Vorjahr sind die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Beträge i. H. v ,4 T, die gemäß 50 Abs. 1 LHO zur SenBJF umgesetzt wurden, im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt worden Hilfen zur Erziehung Die Basiskorrektur für die Transferkosten der Hilfen zur Erziehung (HzE) erfolgte wie im Vorjahr entsprechend der vereinbarten und vom Hauptausschuss bestätigten Vorgehensweise bei der HzE-Zuweisung (vgl. RN 17/1852 A). Sie beinhaltet u.a. eine anteilige Zuweisung von Modell-Mengen (22%), die auf Basis von gewichteten Einwohnern ermittelt wurden. Für die Einwohnergewichtung wurde dabei auf den HzE-Belastungsfaktor zurückgegriffen.

7 - 5 - Neben der klassischen Nachbudgetierung des Ist-bezogenen Planmengenanteils wurde auch eine Basiskorrektur der Modell-Mengen um die jeweiligen Einwohnerveränderungen seit der Zuweisungsberechnung vorgenommen. Hierbei wurde zugunsten der überdurchschnittlich belasteten Bezirke auch berücksichtigt, dass der HzE-Belastungsfaktor zwischenzeitlich anders ermittelt wird und daher größere Wirkung entfaltet (vgl. HauptA-Vorlage RN 18/0003 E). 1 Wie in der Vergangenheit sind zudem die Zuweisungspreise um noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei den durch das Land zentral verhandelten Entgelten fortgeschrieben worden. Analog zum Vorjahr erfolgte zudem auch eine Basiskorrektur von Fallkostensteigerungen bei den Produkten der stationären HzE außerhalb Berlins, bei denen das Land nicht an Entgeltverhandlungen beteiligt war. Die entsprechenden Zuweisungspreise wurden dabei analog der Entgeltsteigerungen bei den stationären Hilfen innerhalb Berlins, maximal jedoch bis zur Höhe der mittleren Stückkosten, erhöht. Hinsichtlich des Umgangs mit Mehrmengen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) sowie für Kinder/Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien wird auf die entsprechenden Ausführungen unter Tz verwiesen. Die Ergebnisse der Basiskorrektur für die HzE-Transferkosten sind in der Anlage 05 zusammengefasst. Weitere Einzelheiten zu den Berechnungen können der Datei 03 entnommen werden HzE-Fallwanderungen Durch zwischenbezirkliche Fallwanderungen sind Bezirke mit positivem Wanderungssaldo (mehr Zugänge als Abgänge) finanziell belastet worden. In Fortsetzung der Praxis aus den Vorjahren erfolgt mit der Basiskorrektur ein Ausgleich aller verbliebenen Belastungen, die sich auf das Jahr 2016 beziehen und noch nicht nachbudgetiert wurden (vgl. Datei 04). Ab dem Jahr 2018 wird die ergänzende Basiskorrektur auf Grundlage differenzierter SoPart-Daten nach einem einheitlichen Verfahren unter Einbeziehung aller Bezirke produktbezogen und monatsgenau abgerechnet Steigende Zahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden Mit dieser Basiskorrektur werden den Bezirken wieder zusätzliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem verstärkten Flüchtlingszugang entstanden sind, ausgeglichen. Ich verweise hierzu auf die verschiedenen, bereits übersandten Basiskorrekturzusagen. Ein Teil der zusätzlichen Belastungen wird bereits von den existierenden Basiskorrekturen erfasst und konnte im Zuge der entsprechenden Berechnungen ausgeglichen werden. Dies betrifft bspw. Ausgaben für die Inanspruchnahme von Kita-Plätzen oder Ausgaben im Z-Teil, die jeweils nach dem Ist ausgeglichen werden. Darüber hinaus habe ich mit dieser Basiskorrektur einen Ausgleich für folgende Mehrbelastungen vorgesehen (hinsichtlich der personalbedingten Mehrbelastungen wird auf die Tz 2.4 verwiesen): Die bezirklichen Mittel für Schulplätze in Willkommensklassen sind erstmals über das Produkt Schulplätze Lerngruppen N budgetiert worden. Aufgrund 1 Im Sinne der Planungssicherheit wurde bei den unterdurchschnittlich belasteten Bezirken weiterhin auf den ursprünglichen Faktor zurückgegriffen.

8 - 6 - der deutlichen Überschreitung der dabei angesetzten Planmengen erfolgte - wie im Vorfeld zugesagt - zwischenzeitlich eine Prüfung der Angemessenheit der standardisierten Nachbudgetierungsquote (10%) im Projektteam Budgetierung. Auf Basis der Prüfungsergebnisse und des erheblichen Prognosefehlers habe ich mich entschieden, für das Jahr die Nachbudgetierungsquote auf 100% anzuheben. Dadurch ist sichergestellt, dass auch alle etwaige Mehrausgaben für zusätzlich bereitzustellende Infrastruktur ausgeglichen sind. Um die besonderen Belastungen auf die Bezirkshaushalte abzufangen, die sich durch den Anstieg der Transferzahlungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter 18 Jahren (umf) sowie für Kinder/Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien (asylsuchende Familien) ergeben haben, habe ich für eine 100%ige Nachbudgetierung für diesen Empfängerkreis sichergestellt. Diese Basiskorrektur erstreckt sich wieder auf alle Transferprodukte der Hilfen zur Erziehung sowie das Produkt Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern). Die Berechnung erfolgte vereinbarungsgemäß auf Grundlage der ausgewerteten Fallzahldaten für die o.g. Empfängerkreise, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellt wurden (vgl. Datei 05). Zudem habe ich wieder geprüft, ob es aufgrund relevanter umf-bedingter Mengenzuwächse auch zu Fallkostensteigerungen bei einzelnen HzE-Produkten gekommen ist. Für fünf Produkte konnte dies rechnerisch nachvollzogen werden; zum Ausgleich wurden die Zuweisungspreise entsprechend erhöht. Der Senat hat zugesagt für die im Rahmen des Prozesses Wachsende Stadt gewährten flüchtlingsbedingten Personalverstärkungsmaßnahmen und Personalmittel (vgl. Tz ) zusätzlich einen Sachkostenzuschlag zu gewähren. Dieser dient auch als Ausgleich für Vorbereitungs- und Nebenkosten für neu einzustellendes Personal (z.b. Büroeinrichtung, IT-Ausstattung, Personalservice etc.). Mit dieser Basiskorrektur werden daher entsprechend der Vereinbarung in der AG Ressourcensteuerung Sachkosten in Höhe von je zusätzlichem VZÄ für die sog. Flüchtlingspakete II bis V ausgeglichen. Da der Sachkostenzuschlag ab dem Bewilligungszeitpunkt der VZÄ-Zugänge gewährt wird, wurde er in für alle betroffenen VZÄ in voller Höhe basiskorrigiert. Weitere Leistungen der Bezirke, die im Zusammenhang mit der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften stehen, habe ich erneut zusätzlich ausgeglichen. Hierbei handelt es sich z.b. um Dolmetscher-/Sprachmittlerleistungen, Wiederbeschaffungen für verbrauchte Güter der in Reserve zu haltenden Güter für Katastrophenschutz oder Transportkosten für Flüchtlingskinder (wenn unter bestimmten Bedingungen ein wohnortsnaher Schulbesuch nicht möglich war). Auch die gegenüber 2016 noch einmal angestiegenen Aufwendungen für die psychiatrische Versorgung geflüchteter Menschen wurden in voller Höhe bei der Basiskorrektur berücksichtigt (siehe auch Datei 06). Belastungen, die den Bezirken durch Bereitstellungen von Immobilien für Flüchtlingsunterkünfte erwachsen sind, werden durch Ausgleichszahlungen der verantwortlichen Stelle (LAGeSo / LAF bzw. SenBJF, wenn die Unterkunft zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dient) finanziert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine entsprechenden Schreiben sowie die zugehörigen Budgetierungsfestlegungen, die mit dem Projektteam Budgetierung abgestimmt wurden. Soweit Turnhallen noch nicht wieder zur Nutzung frei gegeben werden

9 - 7 - konnten und dadurch ein Budgetverlust eintritt (entgangene Mengen), können entsprechende Mengenzuschläge für die Budgetberechnung geltend gemacht werden. Die zugesagten Bonuszahlungen für bereitgestellte Sporthallen stelle ich mit dieser Basiskorrektur wieder in dem Umfang zur Verfügung, wie eine zweckentsprechende Mittelverwendung (Ausgaben für den Sport) in erfolgt ist. Die bisher noch nicht ausgeschöpften Bonuszahlungen können noch in 2018 mit einer entsprechenden Mittelverwendung geltend gemacht werden (siehe auch mein Schreiben II D 29 vom ). Hinsichtlich der Sanierung wieder freigezogener Sporthallen habe ich damit verbundene Verwaltungsleistungen der Bezirke bei entsprechendem Nachweis mit dieser Basiskorrektur ausgeglichen. Die eigentlichen Sanierungskosten für die flüchtlingsbedingten Abnutzungen und Schäden werden zentral aus dem Kapitel 1172, Titel finanziert. Die von Ihnen geleisteten Ausgaben für Nachbarschaftsprogramme im Zusammenhang mit dem Masterplan Integration und Sicherheit habe ich entsprechend meiner Finanzierungszusage erneut ausgeglichen (Buchungen auf dem Sonderkostenträger siehe auch Datei 07) Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL ohne Krankenhilfe) Die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe Soz und Jug (nach SGB XII), Hilfe zur Pflege und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten), die bei der Zuweisung mit Prognose-Planmengen hinterlegt wurden, sind nachbudgetiert worden. Dabei wird grundsätzlich die Differenz zwischen den (korrigierten) Ist-Mengen und den angesetzten Planmengen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachbudgetierungsquote ausgeglichen. Bislang noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei den verhandelten Entgelten führen vereinbarungsgemäß zu einer Fortschreibung der Zuweisungspreise. Dabei habe ich auch die Auswirkungen von Einzelvereinbarungen zwischen den Betreibern von Einrichtungen bzw. Diensten und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales berücksichtigt. 2 Hinsichtlich der Berechnungen für die einzelnen HbL-Teilbereiche ist noch auf folgendes hinzuweisen: Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze musste im Bereich der Hilfe zur Pflege (HzP) ab eine neue Produktstruktur implementiert werden (Unterteilung nach 5 Pflegegraden bei den ambulanten und stationären Produkten). Die Zuweisung war noch auf Basis der bis dahin bestehenden Produkte (Abbildung von 3 Pflegestufen im stationären und ambulanten Bereich sowie ambulante Intensivpflege) erfolgt. Da die Plan- und Istmengen (Fallzahlen) durch die Änderung nicht mehr produktbezogen vergleichbar sind, kann auch das reguläre Nachbudgetierungsverfahren im Übergangszeitraum der Jahre und 2018 nicht angewendet werden. Die Basiskorrektur unterliegt daher in (und analog 2018) folgender Verfahrensweise: 2 Die entsprechenden Ergebnisse sind mir von der unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und unter Beteiligung der Bezirke agierenden Arbeitsgruppe Transparenz zugeliefert worden.

10 - 8 - a) Ambulante und teilstationäre HzP Für die neuen Pflegegradprodukte habe ich eine Budgetberechnung auf Basis der gebuchten Ist-Kosten und -Mengen durchgeführt und bei der Basiskorrektur berücksichtigt. Im Gegenzug waren auf den alten Pflegestufenprodukten in nur noch Buchungen für nachgelagerte Zahlungen nach alter Rechtslage zugelassenen. Die Zuweisung dieser Produkte habe ich daher an die gebuchten Ist-Kosten angepasst. b) Stationäre HzP Die Zuweisung für die alten Pflegestufenprodukte wird an die verbliebenen Ist- Kosten angepasst und zusätzlich werden den Bezirken die Kosten auf den neuen Pflegegradprodukten ausgeglichen. Ein Ist-Kosten-Ausgleich wurde bereits in den vergangenen Jahren im Bereich der Transferkostenprodukte der stationären HzP angewandt. 3 Auf dem Produkt (Vollstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen Suchttherapie) wurde in - mangels Alternativen - ein neuer Leistungstyp verbucht (Psychosoziale Übergangseinrichtung für ausstiegsorientierte Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung). Da dieser eine völlig andere Kostenstruktur aufweist als die bisher auf diesem Produkt nachgewiesenen Leistungen, konnte eine standardgemäße Nachbudgetierung nicht mehr durchgeführt werden. Ich habe daher entschieden, für dieses Produkt eine Budgetneuberechnung unter Verwendung des Stückkostenmedians des Jahres vorzunehmen und diese Ergebnisse bei der Basiskorrektur zu berücksichtigen. Ab 2018 ist für die neu hinzugetretenen Leistungen ein eigenes Produkt geschaffen worden. Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Basiskorrekturergebnisse für die HbL (ohne Krankenhilfe) kann der Anlage 06 entnommen werden. Die Berechnungen der Nachbudgetierung (einschl. HbL Asyl) sind in der Datei 08 enthalten. Die Zuweisung für die Transfers der im Bezirksamt Lichtenberg regionalisiert wahrgenommenen HbL-Aufgaben ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden (vgl. Datei 09) Abrechnung der Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe und der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Die Abrechnungsergebnisse der seit 2015 mit allen Bezirken bestehenden Zielvereinbarung sind mit der Basiskorrektur umgesetzt worden (vgl. Datei 10). Die Zielvereinbarung sieht für Steuerungserfolge ausschließlich Bonusbeträge vor. Insgesamt werden dafür 1,8 Mio. an diejenigen Bezirke ausgereicht, deren Ergebnis bei den abrechnungsrelevanten Kennzahlen prozentual besser ausfällt als das der Berliner Gesamtentwicklung. Zusätzlich erhalten alle Bezirke für ihre aktive Mitarbeit am Aufbau und an der Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements einen Bonus von 70 T (insgesamt berlinweit 840 T ). 3 Die den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf im Rahmen des Sondertatbestandes Altfälle in der stationären HzP gewährten Beträge wurde entsprechend angerechnet.

11 Krankenhilfe nach SGB XII Wie in den letzten Jahren wird bei den Transferprodukten der Krankenhilfe nach SGB XII neben der Nachbudgetierung der Mengen auch die Differenz zwischen den individuellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen (vgl. Datei 11). Die Zuweisung von Transferausgaben für die in den Bezirksämtern Lichtenberg und Pankow regionalisiert wahrgenommenen Aufgaben in der Krankenhilfe ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden Abrechnung der Zielvereinbarung Krankenhilfe nach SGB XII Die Ergebnisse der mit einigen Bezirken abgeschlossenen Zielvereinbarung über die passgenaue und rechtskonforme Gewährung von Leistungen sowie über die konsequente Umsetzung des Nachrangprinzips der Sozialhilfe für den Bereich der Krankenhilfe werden für den Abrechnungszeitraum bis mit dieser Basiskorrektur berücksichtigt (vgl. Datei 12) Bildung und Teilhabe (BuT) Für die BuT-Transferprodukte wird das reguläre Nachbudgetierungsverfahren unter Berücksichtigung einer Nachbudgetierungsquote von 100 % angewendet. Hiervon weiterhin ausgenommen sind die BuT-Transferprodukte, die sich auf SGB II - Empfänger beziehen (Produkte 80418, und 80420). Die für die Anwendung des regulären Nachbudgetierungsverfahrens erforderlichen Daten konnten bisher von der Regionaldirektion Berlin noch nicht bereitgestellt werden. Bei diesen Produkten habe ich daher die Zuweisung an die gebuchten Ist-Kosten, max. bis zur Höhe der kameral gebuchten Ist-Ausgaben angepasst (vgl. Datei 13) Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) Wie in meinem Schreiben vom (II D 13 (V) HB / ) angekündigt, habe ich bei dieser Basiskorrektur letztmalig das Budget für das Produkt Kommunale Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) abweichend vom Regelverfahren ohne weitere Prüfung an die geleisteten Ist-Ausgaben angepasst. In mehreren Bezirken hatte dies eine Absenkung der Globalsummenzuweisung zur Folge (vgl. Datei 14) Kältehilfe Die über die Zuweisung hinaus zusätzlich bereitgestellten Notschlafplätze für die Kältehilfe für die Monate Januar bis März sowie November und Dezember habe ich im Wege der Nachbudgetierung des Produktes Berliner Kältehilfe basiskorrigiert. Zudem habe ich im Zuge der Basiskorrektur den Zuweisungspreis je vorgehaltenen Platz pro Tag um 2 auf 19,36 (davon 17 für Transferzahlungen an Träger) erhöht (vgl. Datei 15). Sondersachverhalte mit darüberhinausgehenden Kosten habe ich in begründeten Einzelfällen berücksichtigt.

12 Unfallkasse Gesonderte Basiskorrekturen für die Transferausgaben der Unfallkasse waren nicht erforderlich, da diese bereits im Regelverfahren der Nachbudgetierung von Schulprodukten berücksichtigt werden (vgl. Tz ). Dies entspricht auch der Vorgehensweise aus Vorjahren, in denen die entsprechenden Ausgaben teilweise stark rückläufig waren. Auch im Personalbereich ist auf eine gesonderte Basiskorrektur verzichtet worden, da der Teilplafond Personal unter Einbeziehung der Ausgaben für die Unfallkasse insgesamt auskömmlich bemessen worden ist. So stehen einzelnen Überschreitungen in bestimmten Ausgabegruppen deutliche Unterschreitungen in anderen Ausgabegruppen gegenüber Sonderzuweisung beschleunigter Wohnungsbau Die Bezirksämter erhalten vom Senat pro genehmigter bzw. genehmigungsfreigestellter Wohnung eine Sonderzuweisung; die Ausschüttungsobergrenze liegt dabei bei 5 Mio. pro Jahr. Die Sonderzuweisungen je Bezirk wurden auf der Grundlage der vereinbarten Genehmigungszahlen und der inzwischen vom Amt für Statistik veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für den Zeitraum bis ermittelt und mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Stadtentwicklung bekannt gegeben. Die entsprechenden Beträge wurden mit dieser Basiskorrektur umgesetzt Jugendberufsagentur in Berlin Entsprechend der Mitteilung zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Berlin (Drs. 17/2188) habe ich die Auftragsmittel für die Bereitstellung von Coaching-Angeboten/ Angeboten zur aufsuchenden Beratung mit je pro Bezirk bereitgestellt. Im Zuge der schrittweisen Implementierung von JBA kann es zusätzlich auch zu Transfer-Mehrleistungen bei der bezirklichen Jugendberufshilfe kommen. Für diesen Einführungszeitraum bis 2018 hatte ich mit Schreiben vom (II D HB / ) auch eine Nachbudgetierung von Mehrmengen bei den vier maßgeblichen Transferprodukten der Jugendberufshilfe ( ) zugesagt. Eine Basiskorrektur ist dabei erfolgt, sofern die Nachbudgetierungsbeträge insgesamt positiv ausgefallen sind. Voraussetzung für diese Basiskorrektur war zudem die Teilnahme an dem mit der Fachverwaltung abgestimmten Berichtswesen. Zudem ist auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 1/ der Vertragskommission Jugend vom eine Fortschreibung der Zuweisungspreise hinsichtlich bislang noch nicht berücksichtigter Entwicklungen bei den durch das Land zentral verhandelten Entgelten berücksichtigt worden (vgl. Datei 16). Hinsichtlich der Basiskorrektur von Personalmitteln wird auf die Tz verwiesen Beseitigung von Sturmschäden Aufgrund des außerordentlichen Charakters der Sofortmaßnahmen für die unmittelbare Folgenbeseitigung (insbes. Baumgutachten, Maßnahmen zur Verkehrssicherung) wurden die in zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,2 Mio. im Kapitel 2707 beim neuen Titel Beseitigung von Sturmschäden nachgewiesen; es wurde

13 damit von meiner Verwaltung bewusst entschieden hierfür nicht das Instrument der Basiskorrektur zu nutzen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK III C) koordiniert und prüft die Vergabe der zur Verfügung gestellten Mittel und ggf. weitergehende Bedarfe für Sofortmaßnahmen und hat in ihrem Schreiben vom daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über weitere Sofortmaßnahmen gesondert zu entscheiden sein wird. Diese Entscheidung steht noch aus. Aus meiner Sicht ist dafür eine Bewertung der erreichten Folgenbeseitigungen unerlässlich, die die regulären Mittel aus den Bezirkshaushalten und die zusätzlich bereitgestellten Mittel aus Kapitel 2707, Titel einbezieht. Hierbei ist dann auch zwischen Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung (insbes. Nachpflanzungen) zu differenzieren. Auf Basis einer solchen Bewertung wird die SenFin zusammen mit der SenUVK das weitere Vorgehen für das Haushaltsjahr 2018 abstimmen Seniorenvertretungswahlen Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Seniorenvertretungswahlen entstanden zusätzlichen und nachgewiesenen Mehrkosten (Sachkosten) auf dem Produkt Organisation der ehrenamtlichen Arbeit habe ich im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen (vgl. Datei 17) Umsetzung der Prüfergebnisse von Erweiterten Mengenrevisionsverfahren (EMRV) Im Zuge dieser Basiskorrektur erfolgt auch die Prüfung und budgetmäßige Umsetzung des Erweiterten Mengenrevisionsverfahrens (EMRV) für das Produkt Psychosoziale Betreuung und Hilfevermittlung (Bezirk Neukölln, Prüfungsjahr 2015). Im Ergebnis sind die budgetmäßigen Auswirkungen der fehlerhaft gebuchten Produktmengen ermittelt und korrigiert worden. Die damit verbundene Budgetminderung beim Produkt wurde anteilig auf die übrigen Bezirke umverteilt (vgl. Datei 18) Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien baulicher Unterhalt Mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2016/ hatte das Abgeordnetenhaus auch Mindeststandards in Form von Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung vorgegeben. Ziel der Vorgabe ist es, eine an den aktuellen Gebäudewerten und am Bestand der Straßenflächen ausgerichtete Mindestunterhaltung sicherzustellen. Im Zuge der Berechnungen zur Basiskorrektur habe ich - wie im Vorjahr - überprüft, inwieweit diese Leitlinien in den Bezirkshaushaltsplänen ausgabewirksam umgesetzt wurden. Die zusätzlich mit dem Nachtragshaushalt für Schulbauunterhaltung zentral im Kapitel 2729 bereitgestellten Mittel (vgl. Tz ) wurden bei der Prüfung neutral gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass 11 Bezirke die Leitlinien vollumfänglich eingehalten haben (vgl. Datei 19). Der Bezirk Mitte hat diese Vorgabe um 364 T verfehlt. Er wird verpflichtet, den nicht verausgabten Betrag nachzuholen. Ich werde daher die Leitlinie 2020 für den Bezirk um die Unterschreitungsbeträge erhöhen. Sollte der fehlende Unterhaltungsaufwand in den Jahren 2018 und 2019 nachgeholt werden, werde ich dies bei der Prüfung für 2020 berücksichtigen.

14 Umsetzung der Veranschlagungsleitlinie Lehr-/Lernmittel Gemäß 7 Schulgesetz waren für das Haushaltsjahr Mindeststandards/ Mindestbeträge für Lehr- und Lernmittel von rund 34,5 Mio. (einschließlich der Nachholbeträge aus 2015) festgesetzt und mit der Zuweisung in Form von Veranschlagungsleitlinien vorgegeben. Im Rahmen der Berechnungen zur Basiskorrektur war wie im Vorjahr zu überprüfen, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Hierbei sind wiederum auch die buchungsmäßig nachgewiesenen Rücklage-Entnahmen und - Zuführungen berücksichtigt worden, die eindeutig den Lehr- und Lernmitteln zugeordnet werden können. Im Ergebnis (vgl. Datei 20) kann festgestellt werden, dass die Bezirke die vom Abgeordnetenhaus vorgegebene Leitlinie für Lehr- und Lernmittel weit überwiegend eingehalten haben. Aus den in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen konnten im Umfang von rd. 800 T in acht Bezirken zusätzliche Lehr- und Lernmittel verausgabt werden; die Rücklagen wurden um diesen Betrag entsprechend abgebaut. Zwei Bezirke haben die Leitlinie geringfügig unterschritten (insgesamt rd. 40 T ). Diese Bezirke werden daher verpflichtet, den nicht verausgabten Betrag nachzuholen. Ich werde die Leitlinie 2019 um den entsprechenden Betrag erhöhen. 2.4 Personalausgabenbezogene Tatbestände Ausschließlich personalausgabenbezogene Basiskorrekturen sind für die nachfolgenden Sachverhalte durchgeführt worden: Besoldungs- und Tarifanpassung Besoldung: Es wurde die Differenz der Besoldungserhöhung zum 1.8. in Höhe von 2,6 % und der im Personalplafond enthaltenden Vorsorge von 2 % (ab 1.8.) sowie die Korrektur der sonstigen Fortschreibung des Personalplafonds von 2016 nach basiskorrigiert. Insgesamt blieb es bei dem angekündigten Basiskorrekturfaktor von 0,151 Prozentpunkten. Darüber hinaus wurden die Mehrkosten aufgrund der Erhöhung der Sonderzahlung und der Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen ausgeglichen. Tarif: Es wurde die Differenz der Tariferhöhung zum 1.1. in Höhe von 2,31% und der im Personalplafond enthaltenden Vorsorge von 1,5% (ab 1.3.) basiskorrigiert. Auch im Tarifbereich blieb es daher bei dem angekündigten Basiskorrekturfaktor von 1,051 Prozentpunkten. Darüber hinaus wurden im Tarifbereich die Mehrkosten aufgrund der Einführung einer Entgeltgruppenzulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ab ausgeglichen TV Musikschullehrkräfte Land Berlin Die Mehrkosten, die durch Höhergruppierungen aufgrund des Abschlusses des TV Musikschullehrkräfte bei festangestellten Musikschullehrern entstanden sind, wurden basiskorrigiert.

15 Honorarerhöhung (Neuregelung der Bandbreiten) In der Basiskorrektur wurden die Mehrausgaben für Honorarkräfte auf Grund des Rundschreibens IV Nr. 15/ vom berücksichtigt (vgl. Tz ) VBL-Sanierungsgelder ohne Kita Die Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahlten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i. H. v. 0,59% und dem in der Zuweisung enthaltenen Satz i. H. v. 10,98%) wurden negativ basiskorrigiert. Des Weiteren wurden die Guthaben basiskorrigiert, die sich aus der Differenz zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Sanierungsgeldsatz 2016 ergeben haben Ausbildungsmittel, Ausbildungsverbünde sowie Praxisanleiter/-innen Über- oder Unterschreitungen der für die Ausbildungsmittel veranschlagten Leitlinie wurden bezugnehmend zum tatsächlichen Ist basiskorrigiert. Mehrbedarfe für Ausbildungsverbünde wurden berücksichtigt. Ebenso wurden die Kosten für zusätzliche Praxisanleiter/-innen gem. Schreiben SenFin II C H /2012 vom 6. Juni 2012 erstattet Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen Die Basiskorrekturzusage zu diesem Sachverhalt lautete: Soweit die Personalmittelansätze dadurch (durch die Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen) überschritten werden, erfolgt ein Ausgleich im Rahmen der Basiskorrektur. (HWR Ziffer ). Einige Bezirke haben hier ihre Kosten für die Übernahme der Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen zur Basiskorrektur angemeldet, obwohl erkennbar keine Überschreitung der Personalmittelansätze vorlag. Begründet wurde die Anmeldung mit einer Ungleichbehandlung der Bezirke bei dieser Regelung. Bezirke, die ihre Personalausgaben vorsichtiger und damit tendenziell höher veranschlagen, werden gegenüber Bezirken benachteiligt, die eher knapp kalkulieren. Um hier eine Gleichbehandlung zu gewährleisten wurden bei der Basiskorrektur daher die Ist-Ausgaben mit dem von der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Nachschau zum Haushaltsplan 2016/ verwendeten Richtwert für (bereinigt um den Sachverhalt VBL-Sanierungsgeld) verglichen. Eine Basiskorrektur wurde daher anerkannt, wenn die Ist-Ausgaben den Richtwert und damit auch die Ausgabeerwartung der Senatsverwaltung für Finanzen für den Bezirk überschritten haben Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe und Trainees Gem. des Schreibens SenFin IV A HB /2016 vom erfolgte die Basiskorrektur auf der Basis der Ist-Kosten bis max Euro pro Einstellungsjahrgang pro Bezirk Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter/dezentraler der bisher vom EZeP erstattet wurde) Es erfolgte eine Spitzabrechnung der angefallenen Ist-Kosten gegenüber der Zuweisung im Rahmen einer Sonderkalkulation.

16 Ausgleich von Zusatzkosten bei der Übernahme von Personalüberhangkräften als Nachfolge für ATZ-Beschäftigte Zusatzkosten, die in Folge von Altersteilzeitvereinbarungen in Zusammenhang mit der Übernahme von Personalüberhangkräften entstanden sind, wurden ausgeglichen Personalverstärkungsmaßnahmen im Rahmen der AG Ressourcensteuerung Die tatsächlich angefallenen Personalausgaben aus den Personalkontingenten, die im Rahmen der AG Ressourcensteuerung bereitgestellt wurden, wurden in der Basiskorrektur berücksichtigt (vgl. Tz ) Personalverstärkungsmaßnahmen der AG Wachsende Stadt im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation Die AG Wachsende Stadt hatte weitere Personalzugänge (Flüchtlinge II bis V) bewilligt: a) 67 VZÄ, siehe Schr. SenFin IV A HB /2015 vom b) 64 VZÄ, siehe Schr. SenFin IV A HB / vom c) 24 VZÄ, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, siehe Schr. SenFin IV A 13 HB / vom d) 52,56 VZÄ, siehe Schr. SenFin II D HB / vom Die entsprechende Basiskorrektur der Personalkosten erfolgte anteilig ab Einstellungsdatum auf der Grundlage von einer Jahressumme von Euro pro VZÄ. (Hinsichtlich der Basiskorrektur der Sachkosten wird auf die Tz verwiesen.) Zusätzliche Dienstkräfte für die Bürgerämter Die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagten 36 Beschäftigungspositionen wurden gem. dem Schreiben SenInnSport ZS A 1 Ro vom basiskorrigiert Zusätzliche Dienstkräfte für den Mengenaufwuchs und die Transferkostensteuerung im Sozialbereich Teil 4 Der Personalmehrbedarf von 20,88 VZÄ für wurde basiskorrigiert Zusätzliche Dienstkräfte für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege Gemäß dem gemeinsamen Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenGesSoz II D 3) vom wurden die angefallenen Personalkosten für 24 zusätzliche VZÄ für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Bereich ambulante Hilfe zur Pflege basiskorrigiert Berliner Energiewendegesetz Mit dem Berliner Energiewendegesetz hat der Senat für jeden Bezirk eine zusätzliche Stelle der EGr. 10 TV-L anerkannt. Mit der Basiskorrektur wurden die tatsächlich angefallenen Kosten ausgeglichen.

17 Berliner Hundegesetz Da die entsprechende Rechtsverordnung zum Hundegesetz entgegen der Ankündigung der zuständigen Fachverwaltung noch nicht in Kraft getreten ist, waren die Personalkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Da einige Bezirke im Vertrauen darauf, dass die Rechtsverordnung nun Anfang 2018 Inkrafttreten soll, Einstellungen vorgenommen haben, wurden die angefallenen Personalkosten ab Oktober basiskorrigiert Jugendberufsagentur Die zusätzlichen Personalkosten für die Errichtung der Jugendberufsagenturen in den Bezirken wurden gem. der Schreiben SenFin II G Dr HB /2015 vom und basiskorrigiert. (Hinsichtlich der übrigen Basiskorrekturen wird auf die Tz verwiesen.) Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Umwandlungsverordnung Erstattet wurden die Personalkosten für zusätzliche Dienstkräfte die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umwandlungsverordnung stehen, gem. dem Schreiben SenFin IV A HB /2015 vom 19. März Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Wohngeldnovelle Gemäß dem Schreiben SenFin IV A - HB / vom 22. Juli 2015 wurden die Personalkosten von insgesamt 24 VZÄ der Entgeltgruppe 9 TV-L basiskorrigiert. Die Personalkosten der weiteren 12 VZÄ (von den insgesamt 36 VZÄ für diesen Sachverhalt) waren bereits im Personalplafond enthalten Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen in bezirklichen Grundschulen Im Rahmen der Basiskorrektur wurde die volle Differenz zu den von der Bundesagentur für Arbeit (Jobcenter) übernommenen Personalkosten für Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen in den bezirklichen Grundschulen erstattet. Diese Differenz liegt zum Teil über dem ursprünglich vereinbarten Eigenanteil des Landes Berlin von 25% Zusätzliche Dienstkräfte zur Koordinierung von Flüchtlingen Alle angefallenen Personalkosten im Sinne des Schreibens SenFin IV A HB /2015 vom für die Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufkommens im Zusammenhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Bezirk wurden basiskorrigiert Personalkosten für abgeordnetes Personal an das LAGeSo/LKF/LAF Gemäß dem Schreiben SenFin IV A /2015 vom wurden die Personalkosten der Dienstkräfte basiskorrigiert, welche zwecks Unterstützung des Flüchtlingsaufnahmeverfahrens an das LAGeSo/ LKF abgeordnet wurden. Ebenso wurden gem. dem Schreiben SenFin IV A /2015 vom die Abordnungen von

18 Dienstkräften in den Geschäftsbereich des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) berücksichtigt Wahl des Deutschen Bundestags und Volksentscheid Tegel Die angefallenen Ist-Kosten für den Personalmehrbedarf aufgrund der Wahl bzw. des Volksentscheids wurden gem. dem Schreiben IV A 20 Mi - HB / vom basiskorrigiert Sonstiges Weitere Sachverhalte wurden nach Einzelfallprüfung berücksichtigt. Aufgrund der Globalsummensystematik werden Über- oder Unterschreitungen der OGr. 44 im Rahmen der Basiskorrektur nicht ausgeglichen. Die von den Bezirken im Rahmen der Anmeldung zur Basiskorrektur geltend gemachte Überschreitung der Ist- Ausgaben an die Unfallkasse für eigene Dienstkräfte gegenüber der Zuweisung im Personalplafond wurde durch eine deutliche Unterschreitung der der Ist-Ausgaben gegenüber der Zuweisung bei der Beihilfe ausgeglichen. Eine Basiskorrektur wäre für die Bezirke insgesamt negativ gewesen Eine zusammengefasste Übersicht der unter Tz. 2.4 aufgeführten Sachverhalte und der daraus folgenden Basiskorrekturbeträge ist als Anlage 07 beigefügt. 2.5 Transferausgaben des Z-Teils Bei den nachfolgend aufgeführten Tatbeständen ist wie in den Vorjahren eine Basiskorrektur in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen Ist- Ausgaben vorgenommen worden. Kosten der Unterkunft nach dem SGB II Beihilfen und Darlehen nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Darlehen nach SGB XII und AsylbLG Sozialhilfe in Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl Wohngeld BAföG Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Kita-Z (Titel 67146, 67148, und 67169) Bildung und Teilhabe (BuT Z-Teil für Schulbedarf und Schülerbeförderung) Z-Rest Eine Zusammenfassung der vorgenommenen Basiskorrekturen des Z-Teils ergibt sich aus Anlage 08, die Berechnungen können der Datei 21 entnommen werden.

19 Einnahmen Transferbezogene Einnahmen (E04) sowie Einnahmen für Kindertagesbetreuung inkl. Schulhort (E05) In beiden Einnahmefeldern sind die Vorgaben - wie in den Vorjahren - an die jeweiligen Ist-Einnahmen angepasst worden. Das Einnahmefeld E04 enthält überwiegend Einnahmevorgaben für die prozentualen Beteiligungen des Bundes an bestimmten Transferausgaben. Die in erzielten Einnahmen liegen insgesamt um rd. 86 Mio. über der Einnahmevorgabe, was insbesondere auf Sondereffekte bei der KdU-Bundesbeteiligung zurückzuführen ist (Ausgleich flüchtlingsbedingter Belastungen). Aufgrund der Ausweitung der Freistellung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung liegen die erzielten Einnahmen im Einnahmefeld E05 (Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Hort) rd. 25 Mio. unter der Einnahmevorgabe. Durch den Ausgleich an das Ist stellen die entsprechenden Mindereinnahmen für die Bezirke jedoch keine Belastungen dar. Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können den Anlagen 09 und 10 entnommen werden Übrige Einnahmen mit Vorgabe (E 03) Nach dem Vertrag zur Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe ( Leitungsvertrag BWB ) haben die Bezirke in von den Berliner Wasserbetrieben Sondernutzungsgebühren für Trinkwasserrohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze eingezogen. Wie in den Vorjahren habe ich für diesen Sachverhalt eine Anpassung der Einnahmevorgabe an die Ist-Einnahmen vorgenommen. Gemäß den Festlegungen der Kleinen Kommission zum Einnahmemodell E03 sind 80% des Vorjahres-Ist des Titels Erschließungsbeiträge außerhalb der E03-Schlüsselberechnung in die Einnahmevorgabe für eingeflossen. Vereinbarungsgemäß habe ich für diesen Anteil eine Anpassung der Einnahmevorgabe an die (anteiligen) Ist-Einnahmen vorgenommen. Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können der Datei 22 entnommen werden. 2.7 Investitionen Die pauschale Zuweisung für Investitionen wurde um die gemeldeten Beträge für Einsparungen bei den Investitionen (Hauptgruppe 7) reduziert, sofern diese Mittel zur Verstärkung der baulichen Unterhaltung verwendet worden sind. Die Zuweisung für das Produktsummenbudget (PSB) wurde in gleichem Umfang erhöht. Für andere Sachverhalte, über die Verstärkung der baulichen Unterhaltung hinaus, kommt diese Regelung nicht in Betracht. Auch wenn bereits bei der Veranschlagung Mittel der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung umgewandelt worden sind, ist die Erhöhung der Zuweisung für das Produktsummenbudget und die gleichzeitige Absetzung von der Zuweisung für Investitionen im Rahmen der Basiskorrektur zu beantragen.

20 Des Weiteren wurden - wie in den Vorjahren - bei den Maßnahmen der gezielten Zuweisung die nicht verausgabten Mittel abgesetzt. Diese nicht verausgabten Mittel werden im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahme in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist bei überplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Baufortschritten oder außerplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Abrechnungsraten gezielt zugewiesener Maßnahmen die Investitionszuweisung um die entsprechenden Beträge erhöht worden. Im Einzelfall habe ich mich weiterhin bereit erklärt, Verstärkungen bei den Bauvorbereitungsmitteln (Titel 54040) zuzulassen und im Rahmen der Basiskorrektur das PSB um die entsprechenden Ist-Ausgaben zu erhöhen. In dem Jahr, in dem eine Baumaßnahme ihren ersten Haushaltsansatz hat, wird der Basiskorrekturbetrag wieder in Abzug gebracht. In diesem Kontext ist eine Zuführung an den Titel Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln aus dem Titel der entsprechenden Baumaßnahme erforderlich. Bei einigen bezirklichen Maßnahmen der pauschalen Investitionen wurde eine Umgliederung in das Kapitel 2712 vorgenommen. Für diese Sondersachverhalte wurde eine Basiskorrektur vorgenommen Mittelverwendung der Investitionspauschale ab 2018/19 Vorsorglich weise ich nochmals darauf hin, dass gemäß Beschluss des Unterausschusses Bezirke vom (Bez 17/0098 D-1) ab dem Haushaltsjahr 2018 die zugewiesenen Mittel für pauschale Investitionen zusätzlich zu den Veranschlagungsvorgaben, auch einer Mindestverwendungsquote unterliegen. Diese liegt (zunächst) bei 75%. Ich behalte mir vor, die Einhaltung der Mindestverwendungsquote anlässlich der Basiskorrektur 2018 nachzuhalten. Informationen über den Stand und die Entwicklung der Mittelverwendung der Investitionspauschale in den Jahren 2013 bis können der Anlage 11 entnommen werden. 3. Buchung Sofort nach Bekanntgabe der Basiskorrektur werden die Buchungen der Zuweisungen über die LHK nach bekannter Methode gebucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirkskassen nach kurzfristiger Bekanntgabe an die SE Finanzen die bereitgestellten Mittel sofort vereinnahmen, damit die endgültigen Abschlussarbeiten am Haushalt vorgenommen werden können. Hierzu erfolgt noch eine kurzfristige Mitteilung, wann die Buchungen durchgeführt werden können. 4. Vorläufiger Jahresabschluss der Bezirke 4.1 Isolierte Jahresergebnisse und Guthaben-/Schuldenstand In Summe über alle Sachverhalte beläuft die Basiskorrektur auf +154,8 Mio.. Hierzu haben insb. Basiskorrekturen in den Bereichen Kita und Tagespflege (vgl. Tz ) sowie bei den Hilfen zur Erziehung (vgl. Tz ) beigetragen. Mit den Ergebnissen der Basiskorrektur steht auch fest, wie die einzelnen Bezirke das Haushaltsjahr abgeschlossen haben. Die vorläufigen isolierten Jahresergebnisse sind dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

21 Tabelle 1: Vorläufige isolierte Jahresergebnisse der Bezirke nach Basiskorrekturen Bezirke vorl. Jahresergebnis vor Basiskorrektur (inkl. Vortrag aus 2015) T darin enthalten: Ergebnisvortrag 2015 vorl. isoliertes Jahresergebnis (vor Basiskorrektur) Basiskorrektur (insg.) vorl. isoliertes Jahresergebnis (nach Basiskorrektur) T T T T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Die dargestellten Jahresergebnisse wirken sich auf die Höhe der aufgelaufenen Guthaben bzw. Schuldenstände der Bezirke aus. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 2: Guthaben-/Schuldenstand der Bezirke per Bezirke Guthaben-/ Schuldenstand 2016 T vorl. isoliertes Jahresergebnis (nach Basiskorrektur) T Guthaben-/ Schuldenstand T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Im Ergebnis weisen alle Bezirke ein positives isoliertes Jahresergebnis auf, das sich insgesamt auf 53,9 Mio. summiert. Es handelt sich um den höchsten Überschuss seit dem Jahr Der kumulierte Guthabenstand hat sich entsprechend auf 165,2 Mio. erhöht.

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015 Senatsverwaltung für Finanzen IV A HB 5100 /016 Berlin, den 0. Juni 016 Tel.: 00-15 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de 00 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft

Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Fortschreibung der

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 04.04.2016 - HB 5300 1/ - - Tel.: 920 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G

Mehr

Beschluss-Nr.: VIII-0231/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-Nr.: VIII-0231/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Kultur, Finanzen und Personal B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Ergänzungen zur Bezirksamtsvorlage

Mehr

Diff. Ist / Soll 2) Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige

Diff. Ist / Soll 2) Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige Jahresbericht Bezirksamt Lichtenberg Finanzservice Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben per 1.12.201 ) (+ = Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen; - = Minderausgaben bzw. Mindereinnahmen ) 1 2

Mehr

Jahresabschluss der Bezirke 2008

Jahresabschluss der Bezirke 2008 Jahresabschluss der Bezirke 2008 Das Haushaltsjahr 2008 ist für die Bezirke insgesamt positiv verlaufen. Betrachtet man das ausschließlich auf das Jahr 2008 entfallende Ergebnis, haben die Bezirke zusammen

Mehr

Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige

Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige Jahresbericht Bezirksamt Lichtenberg Fin 110, Fin 200, Fin PW Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben per 1.12.201 (nach ) ) / Soll 2) (+ = Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen; - = Minderausgaben

Mehr

Jahresabschluss 2017 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand

Jahresabschluss 2017 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand Jahresabschluss 2017 der Bezirke März 2018 Jahresabschluss der Bezirke 2017 (I) Alle Bezirke weisen positive isolierte Jahresergebnisse auf, wobei sich die Überschüsse

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB /2014 Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB /2014 Tel.: Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB 5200 12/2014 Tel.: 9020-2915 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de An die Vorsitzende des Unterausschusses Bezirke über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Musikschulen - mindestens 20 % Festanstellung für MusikschullehrerInnen

Musikschulen - mindestens 20 % Festanstellung für MusikschullehrerInnen Drucksache 18 / 11 986 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 26. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017) zum Thema: Musikschulen

Mehr

Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand

Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand Presseinfos Jahresabschluss 2012 Bezirke Folie 1 Jahresabschluss der Bezirke 2012 (I) Die Bezirke weisen bezogen auf das Jahr 2012

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin nachrichtlich An den Vorsitzenden

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19.03.2012 - II D HB 5300-2/2011- - Tel.: 920 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F Berlin, den 12. September II G-HB 1920-2/2012 Tel.: 90 20 (920) App. 30 52 E-Mail: Britta.Rademacher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin Drucksache 17 / 12 995 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Kosten

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / / Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke

Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke Dr. Thilo Sarrazin Senator für Finanzen Pressekonferenz Bezirksergebnisse 2007 15. Mai 2008 Folie 1 Jahresabschluss 2007 der Bezirke: Entwicklung der

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2754 01.03.2016 Mitteilung zur Kenntnisnahme Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) Drucksache 17/2600 (II.B.54) Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode

Mehr

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 Drucksache 17 / 12 078 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Kinderarmut in Berlin

Mehr

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung)

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung) Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18. Dezember 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales

Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales Abrechnungsrelevantes VZÄ-Controlling - Kennzahlen und Prüfschritte 1. Ausgangslage

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB / ( )

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB / ( ) Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB 1510-1/2017-8-8 (+49 30 9020 2142) Marlies.Kayser@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 11.08.2015 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 17.09.2015 1. Gegenstand der Vorlage: 1. Fortschreibung der Globalsummen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Berlin Frau Finanzstadträtin Clara Herrmann - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14.11.2017 IV D 12(V) 0480-0422/014 (920) 2051 IVD1@senfin.berlin.de An den Vorsitzende/n des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Planmengenmodell und Budgetberechnung. der Jugendförderung. I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger

Planmengenmodell und Budgetberechnung. der Jugendförderung. I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger BA Pankow Juni 2015 Jug IS 2 Planmengenmodell und Budgetberechnung der Jugendförderung I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger II. Anwendung des Mindestkostensatzes

Mehr

Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen

Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen Flüchtlinge bundesweit Flüchtlingszustrom im Jahr 2015: über 1. Mio. Personen Asylanträge: - 2014: 202.000-2015: 476.000-01-04/2016:

Mehr

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 33 (Synopse, lfd. Nr.

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 33 (Synopse, lfd. Nr. Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 22.9.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 6121 - I D 3 (V) - Fax: 90227 (9227) - 6444 E-Mail: nikolai.neufert@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin per E-Mail An die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin nachrichtlich: An den Vorsitzenden

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) III D 12 - Fax.: (9227)

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) III D 12 - Fax.: (9227) Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 28.06.2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5775 - III D 12 - Fax.: 90227 (9227) - 5037 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei) Bezirksämter von Berlin - Personalwirtschaftsstelle - Ehemaliges

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) Sozialpolitische Entwicklungen im Bezirk Lichtenberg

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) Sozialpolitische Entwicklungen im Bezirk Lichtenberg Drucksache 17 / 15 571 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen 0921 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Damen und Herren Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin Nachrichtlich An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses

Mehr

vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016

vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016 Drucksache 18 / 12 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum

Mehr

Lehr- und Lernmittel auch für frei Lernmaterialien, Lizenzen und Software (OER)?

Lehr- und Lernmittel auch für frei Lernmaterialien, Lizenzen und Software (OER)? Drucksache 17 / 14 177 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 07. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014) Antwort Lehr-

Mehr

0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr.

0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr. 1 Berichtsanträge der Fraktion der zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke 0500 H 1. 220 27 Zuweisung an und Programme für Bezirke; Gruppenübersicht 1. Wie gliedern sich die Schuldendiensthilfen

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon):

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon): Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 12.11.2013 und Soziales (Telefon): 9028 2936 II A 24 frank.bielicke@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: 9139 4780 steffi.naumann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin nachrichtlich An den Vorsitzenden

Mehr

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1454 Landtag 19. Wahlperiode 19.12.17 Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Mehr

vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018)

vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) Drucksache 18 / 17 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Unbegleitete

Mehr

11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Ansatz 2016:./. Ansatz 2017: ./. Entwurf Ansatz 2018:

11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Ansatz 2016:./. Ansatz 2017: ./. Entwurf Ansatz 2018: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. September 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus

Mehr

vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)

vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) Drucksache 18 / 17 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012 Drucksache 17 / 11 510 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2013) und Antwort Versorgungsgrad

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten

Mehr

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) Perspektiven für MUF-Standorte. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) Perspektiven für MUF-Standorte. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 13 664 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Perspektiven

Mehr

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht A. Mittelausschöpfung 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Bauliche Unterhaltung 4. Entwässerungsanlagen 5. Auftragsverwaltung des Bundesministers

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) I B 1-

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) I B 1- Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5606 - I B 1- E-Mail: heike.koernig@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 4/2015 den 28. Jan. 2015 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss

Mehr

vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2017) Ausstattung der Umwelt- und Naturschutzämter in den Berliner Bezirken

vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2017) Ausstattung der Umwelt- und Naturschutzämter in den Berliner Bezirken Drucksache 18 / 12 937 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Georg Kössler (GRÜNE) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13.

Mehr

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Drucksache 16 / 15 461 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Kinderarmut

Mehr

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht A. Mittelausschöpfung 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Bauliche Unterhaltung 4. Entwässerungsanlagen

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Aktualisierter Schulentwicklungsplan Berlin

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Aktualisierter Schulentwicklungsplan Berlin Drucksache 17 / 18 759 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 16. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016) und Antwort

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 28. Februar 2017 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über

Mehr

Inhaltsverzeichnis Anhang

Inhaltsverzeichnis Anhang Seite 102 Inhaltsverzeichnis Anhang ANHANG 1. REGELUNG FÜR DIE FÄLLE NACH ALT 103 BSHG ALTFÄLLE... 103 1.0 DEFINITION... 103 1.1 VERFAHREN...104 1.2 ABSCHLAGSZAHLUNGEN... 105 ANHANG 2. DATENÜBERSICHT ZUM

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zukunft Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 31. Juli 2015 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II

Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 1. April 2012 - Aktenplan Nr. 20-01/1-0/2 Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II B - H /2013 Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II B - H /2013 Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 21.10.2013 II B - H 1120-7/2013 Tel.: 9020-4116 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 07.01.2019 Bearbeitet von: Frau Borrmann Tel.: 361 8383 Lfd. Nr. 276/19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 25. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2014 Nummer 19 Kindertagesstättenanpassungsgesetz Vom 28. April 2014 Der Landtag hat das folgende

Mehr

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 DOsseidorf Präsidentin des landtags Nordrhein-Westfalen F rau Carina Gödecke Platz des landtags

Mehr

Angebots- und Ausgabenentwicklung 2016 und 2017 im Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Angebots- und Ausgabenentwicklung 2016 und 2017 im Bereich Kinder- und Jugendarbeit Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 04.10.2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5335 - III C 1 - E-Mail: beate.isringhausen @senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,

Mehr

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4000 13.09.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tel.: (9139) App

Tel.: (9139) App Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Bezirksämter von Berlin - SE Finanzen - die Senatsverwaltungen nachrichtlich den Vorsitzenden des Hauptausschusses

Mehr

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) Drucksache 18 / 12 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230

Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230 Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den.3. 2008 Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230 koehne@ba-pankow.verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 18. November 2011 II C O /2010) Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 18. November 2011 II C O /2010) Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 18. November 2011 II C O 1354 1/2010) Telefon: 920-2350 Fax:920-28 2350 katja.kunze@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 30. August 2013 und Soziales 9(0) SE B 21

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 30. August 2013 und Soziales 9(0) SE B 21 Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 30. August 2013 und Soziales 9(0)28-1251 SE B 21 Yvonne.Tschersich@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden

Mehr

DER LANDRAT Paderborn, den

DER LANDRAT Paderborn, den DER LANDRAT Paderborn, den 29.06.2011 Drucksachennummer (DS-Nr.): 15.0381 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Sozial- und Gesundheitsausschuss 13.07.2011 Finanzbericht 2011 des

Mehr

Beschluss Nr. 2/2018

Beschluss Nr. 2/2018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle der Vertragskommission: III D 2 90227 5364, quer: 9227 Beschluss Nr. 2/2018 der Vertragskommission Jugend vom 01.02.2018 Fortschreibung

Mehr

Geplante neue Kitas in Kaulsdorf und Mahlsdorf (Teil II)

Geplante neue Kitas in Kaulsdorf und Mahlsdorf (Teil II) Drucksache 18 / 12 423 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Geplante

Mehr

In der Fortschreibung 2013 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche dem Hauptausschuss zur Beratung vorliegt, heißt es hierzu:

In der Fortschreibung 2013 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche dem Hauptausschuss zur Beratung vorliegt, heißt es hierzu: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Finanzen, Personal und Stadtentwicklung - Bezirksbürgermeister - beiifrjiiii Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 10216 Berlin, Postfach

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 18.09.2015 und Soziales 9028 2464 II A 12 Birgit.Wesner@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden

Mehr

Haushaltsplan und Haushaltsvollzug

Haushaltsplan und Haushaltsvollzug Haushaltsplan und Haushaltsvollzug Der Haushalt 00 wurde nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen. 1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 00 Der Landeshaushaltsrechnung (LHR) für das Haushaltsjahr

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den Z FB 12 9(0)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den Z FB 12 9(0) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28.02.2017 Z FB 12 9(0)139 4651 anne.struck@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Bezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den Bezirksbürgermeister (9297)

Bezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den Bezirksbürgermeister (9297) Bezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den.03.2015 Bezirksbürgermeister (9297) - 2300 oliver.igel@ba-tk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

2. Aus dem bisherigen Vollzug ergibt sich, dass die Globale Minderausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 20 erhöht werden kann.

2. Aus dem bisherigen Vollzug ergibt sich, dass die Globale Minderausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 20 erhöht werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3400 05.09. Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) Lehr- und Lernmittel in Berlin

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) Lehr- und Lernmittel in Berlin Drucksache 17 / 11 685 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) nachrichtlich an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses

Mehr

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den

Mehr

vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017)

vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017) Drucksache 18 / 12 360 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald (LINKE) vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017)

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr