Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2011 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am an die Bezirke versendet habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

2 Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, Berlin An die Bezirksämter von Berlin Abt. Finanzen - Finanzservice - nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Geschäftszeichen II D HB /2011 Bearbeiter Hr. Feldmann II D 14 Dienstgebäude Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Zimmer 2121 Telefon (030) Telefax (030) frank.feldmann@ senfin.berlin.de Internet Verkehrsverbindungen U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke Allgemeines zur Basiskorrektur 2011 Mit Schreiben vom hatte ich Ihnen die bis dahin für die Basiskorrektur gemeldeten Sachverhalte mitgeteilt und Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Ergänzungen/Korrekturen zur Aufnahme in die Basiskorrektur anzumelden. Ich habe Ihre Anträge geprüft. Eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnisse der Basiskorrektur kann der Anlage 01 entnommen werden. Mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen nunmehr die für Ihren Bezirk bei der Basiskorrektur berücksichtigten Sachverhalte. Die Anträge auf Aufnahme in die Basiskorrektur betrachte ich hiermit als erledigt. Hinweise zur Buchung der beschlossenen Beträge bitte ich der Tz. 3 dieses Schreibens zu entnehmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert

3 Basiskorrekturen 2011 Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt: 2.1 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Globalsummenfortschreibung 2011 Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Rahmen der Beratung des Haushaltsplans 2010/2011 zusätzliche Mittel zugunsten der Bezirke für erweiterte Aufgaben im Rahmen des Netzwerk Kinderschutz sowie für Sprachförderkurse (sog. Mütterkurse ) bereitgestellt. Diese im Kapitel Zuweisungen an die Bezirke beim Titel Pauschale Mehrausgaben etatisierten Mittel sind bereits mit der Globalsummen-Fortschreibung 2011 verteilt worden. Alle Ergebnisse dieser Fortschreibung (Stand 2. Fortschreibung vom ) werden mit der Basiskorrektur haushaltsmäßig umgesetzt Bildung und Teilhabe (BuT) Die finanziellen Auswirkungen für die Bezirke im Zusammenhang mit den bundesgesetzlichen Regelungen für Bildung und Teilhabe konnten im Rahmen des Doppelhaushalts 2010/2011 noch nicht berücksichtigt werden. Mit meinen Schreiben II D HB /2009 vom und hatte ich Ihnen daher eine Berücksichtigung im Rahmen der Basiskorrektur 2011 angekündigt. Die Umsetzung der Basiskorrekturzusage ist wie folgt vorgenommen worden: Die zum T-Teil gehörenden Transferkosten sowie die Sachkosten des BuT- Produktes Mittagsverpflegung Schule habe ich entsprechend der vorgenommenen Buchungen auf den neu eingerichteten BuT-Produkten ausgeglichen, maximal allerdings in Höhe der kameralen Ausgaben 2011 des zugehörigen Haushaltstitels. Die zum Z-Teil gehörigen Transferkosten habe ich nach der kameralen Ausgabehöhe der Haushaltstitel basiskorrigiert. Die zusammengefassten Ergebnisse können der Anlage 02 entnommen werden. Die im Zusammenhang mit den BuT-Leistungen erstmals angefallenen Verwaltungsausgaben werden den Bezirken in Höhe der gebuchten Kosten (erweiterte Teilkosten) auf den unterjährig neu eingerichteten BuT-Verwaltungsprodukten vollständig erstattet (vgl. Anlage 02). Zukünftig erfolgt die Zuweisung gemäß den für diese Kosten üblichen Grundsätzen der Produktbudgetierung. Ein Teil der Verwaltungsleistungen wird für die Job-Center erbracht. Deren Refinanzierung für den Landeshaushalt erfolgt unmehr durch direkte Erstattung der Job-Center an meine Verwaltung. Eine Basiskorrektur der Einnahmevorgabe war daher anders als im o.g. Schreiben vom angekündigt für diesen Sachverhalt nicht mehr erforderlich. Der mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verbundene erhöhte kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den Gesamtausgaben der Job-Center wird für 2011 ebenfalls vollständig ausgeglichen. Dieser Ausgleich wird über das Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende sichergestellt, dessen Zuweisungswerte abermals an die bezirksindividuellen Mengen und Stückkosten angepasst wurden (vgl. Datei 04).

4 - 3 - Zur Finanzierung der BuT-Leistungen ist bundesgesetzlich eine Erhöhung der prozentualen Kostenerstattung für die Kosten der Unterkunft von SGB II Empfängern vereinbart worden. Diese Erhöhung wird über den Einnahmetitel abgewickelt und unterliegt bei der Basiskorrektur damit den Regularien der Einnahmevorgabe E 04, d. h., die Vorgabe wird an die tatsächlichen Ist-Einnahmen angepasst. Aus den BuT-Leistungen resultieren Einnahmeverluste im Kita-Bereich, da Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung nicht mehr in der bisherigen Höhe erzielt werden können. Daraus entstehende Einnahmeverluste werden den Bezirken ausgeglichen, da die entsprechende Einnahmevorgabe des Einnahmefeldes E 05 ebenfalls an die Ist-Ausgaben angepasst wird (vgl. auch Tz ) Produktsummenbudget Entscheidungen über Einzelanträge aus den Bezirken waren aus der Perspektive der Produktbudgetierung zu treffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit von solchen Anträgen verweise ich auf meine ausführlichen Hinweise im o. g. Anhörungsschreiben vom sowie in den Übersendungsschreiben zu Basiskorrekturen der Vorjahre. Die von Ihnen gemeldeten Einzelsachverhalte sind entsprechend geprüft und entschieden worden. Basiskorrekturen von allgemeiner Bedeutung sind darüber hinaus zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten durchgeführt worden. Sie gehen insbesondere auf gesetzliche Änderungen, politische Aufträge, vereinbarte Verfahren oder sonstige Zusagen/ Ankündigungen zurück Nachbudgetierung von Verwaltungsprodukten Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung 2011 mit Prognose- Planmengen hinterlegt worden sind, ist standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des KLR-Jahresabschlusses 2011 erfolgt. Diese Nachbudgetierung ist plafondverändernd umgesetzt worden. Die Berechnung der Beträge erfolgte auf Basis der vom Projektteam Budgetierung am beschlossenen Nachbudgetierungsquoten und kann der Datei 01 entnommen werden. Das Verfahren der mengen-/ fallzahlbezogenen Nachbudgetierung umfasst seit 2010 vereinbarungsgemäß auch Produkte der Produktgruppe 4258 Unterrichtsbegleitende Maßnahmen und Angebote. Das Produkt Subventionierung Beköstigung im gebundenen Ganztagsbetrieb konnte erstmals in das Regelverfahren mit einbezogen werden. Hinsichtlich des Produkts Grundsicherung für Arbeitssuchende wird auf die Ausführungen unter Tz. 2.2 verwiesen. Gemäß Beschluss des Projektteams Budgetierung vom wurde das Produkt Unterbringung von Mutter(Vater) und Kind(ern) erstmalig ab 2011 in die Nachbudgetierung einbezogen. Für das Produkt (Hilfe zum Lebensunterhalt) habe ich eine Neuberechung der Nachbudgetierung 2009 unter Zugrundelegung des normierten Produktbudgets

5 - 4 - vorgenommen. Die Differenzbeträge zur ursprünglichen Berechnung werden bei der Basiskorrektur 2011 berücksichtigt (vgl. auch Datei 04a) Kita/ Tagespflege Die Basiskorrektur im Kita-Bereich einschließlich Tagespflege habe ich gemäß Senatsbeschluss Nr. S-3837/2011 vom analog dem Verfahren der letzten Jahre im vollen Umfang vorgenommen. (vgl. Anlage 03 und 04) Hilfen zur Erziehung Die Basiskorrektur für die Hilfen zur Erziehung erfolgt auf der Grundlage des Abgeordnetenhaus-Beschlusses vom , Drs. 16/2474. Danach ist - wie im Vorjahr - auch für das Jahr 2011 eine Nachbudgetierung der Mengenabweichungen in Höhe von 50 % durchgeführt worden. Ausgangspunkt waren die fortgeschriebene Transfer- Zuweisung für 2011 in Höhe von 396,1 Mio. sowie die darauf beruhenden Planmengen; reine Verwaltungskosten blieben wie in den vergangenen Jahren bei der Betragsermittlung unberücksichtigt. Bei der Berechnung der Basiskorrekturbeträge wurden die Veränderungen in der Produktstruktur gegenüber dem Basisjahr 2009 berücksichtigt. Die Berechnung orientiert sich dabei an dem Berechnungsschema, das von Ihnen bereits bei der unterjährigen bezirkseinheitlichen Berichterstattung nach Nr des HWR 2011 angewandt wurde. Bei den Hilfen zur Erziehung hat es nach 2009 bis 2011 keine Entgeltsteigerungen gegeben, so dass eine Fortschreibung der Zuweisungspreise für die Basiskorrektur 2011 nicht erforderlich war. Die Ergebnisse der HzE-Basiskorrektur sind in der Anlage 05 zusammengefasst. Weitere Einzelheiten zu den Berechnungen können der Datei 03 entnommen werden Projekt ISBJ-HzE Im Plafond für 2011 war ein Betrag von 2,4 Mio. als Projektfinanzierung enthalten, der von den Bezirken für die Entwicklung von ISBJ-HzE eingesetzt werden sollte. Durch die seit Anfang 2010 unsichere Weiterentwicklung des Projekts ISBJ-HzE waren im Jahr 2011 keine Zahlungen an das ITDZ zu leisten. Dies macht es erforderlich, den Gesamtbetrag ( je Bezirk) im Rahmen der Basiskorrektur wieder zurückzuführen. Für den laufenden Betrieb von ISBJ wurden Mittel in den Bezirksplafond abgeschichtet. Ein Ausgleich von darüber hinaus gehenden Mehrkosten im Rahmen der Basiskorrektur ist nicht vorgesehen, weil die jährliche Anpassung des Gesamtplafonds Ausgabensteigerungen pauschal berücksichtigt und in diesem Fall ein anders zu bewertender Sachverhalt nicht zu erkennen ist Zuzug von Bürgerinnen und -Bürgern aus den EU-Beitrittsländern Durch den verstärkten Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-Beitrittländern ist es zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in den Bezirken gekommen. Der überwiegende Teil dieser Belastungen wird dabei durch die bereits existierenden Basiskorrekturzusagen erfasst und ausgeglichen. Dies gilt bspw. für die Bereitstellung von

6 - 5 - Schulplätzen (Nachbudgetierung bei den entsprechenden Produkten, vgl. Tz ) und die Durchführung von Hilfen zur Erziehung (Basiskorrektur gemäß Abgeordnetenhausbeschluss, vgl. Tz ). Allerdings entsteht im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in bestimmten Bereichen ein besonderer Aufwand im Zusammenhang mit der Betreuung des betroffenen Personenkreises, der nicht unter die allgemeinen Basiskorrekturzusagen fällt. Mit Schreiben (II D HB /2011) vom hatte ich daher angekündigt, entsprechende Mehrbelastungen auszugleichen. Hierzu habe ich ergänzende Zulieferungen aus den betroffenen Bezirken erhalten, deren Plausibilität von der Produktmentorengruppe geprüft wurde. Zur Ermittlung der Basiskorrekturbeträge habe ich die geprüften Mehrbelastungen produktbezogen den Entlastungen durch mögliche Fallzahlenrückgänge bei anderen Personengruppen gegenübergestellt. Sofern es insgesamt zu Fallzahl-/ Mengenzuwächsen im Vergleich zu den Zuweisungsmengen gekommen ist, erfolgte ein vollständiger Ausgleich. Die Berechnungen können der Datei 02 entnommen werden: Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL ohne Krankenhilfe) a) Allgemein Die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe Soz, Eingliederungshilfe Jug (nach SGB XII), Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten), die bei der Zuweisung 2011 mit Prognose-Planmengen hinterlegt wurden, sind verfahrensgemäß nachbudgetiert worden. Hierbei wurde die Differenz zwischen den (korrigierten) Ist-Mengen 2011 und den angesetzten Planmengen ausgeglichen 1. Verfahrensgemäß zugesagte Anpassungen von Entgelt- bzw. Vergütungssätzen gegenüber der Zuweisung waren nur im Bereich Hilfe zur Pflege vorzunehmen. In den anderen Bereichen sind keine Veränderungen eingetreten. Zusätzlich zu diesem Regelverfahren waren noch folgende Aspekte bei der Basiskorrektur zu beachten: b) Eingliederungshilfe (Soz): Korrektur der Zuweisung bei einigen Produkten Vor dem Berechnungsschritt der Nachbudgetierung war eine Korrektur der Zuweisung bei einigen Produkten der Eingliederungshilfe Soziales vorzunehmen (Produkt-Nrn , 78751, 78754, 78758, und 78766). Diese Korrektur war erforderlich, da im Jahr 2009 fehlerhafte Eingaben in OpenProSoz durch die Bezirke gemacht wurden was im Zuge der automatischen Übernahme dieser Daten in das Haushaltssystem ProFiskal auch falsche Mengen- und Kostenbuchungen bei diesen Transferprodukten zur Folge hatte, die in die Produktbudgetierung 2011 eingeflossen sind. Die nunmehr vorgenommene plafondneutrale Korrektur wurde auf Basis eines Berechnungsvorschlages der für diesen Bereich zuständigen Produktmentorengruppe Materielle Hilfen Soziales vorgenommen. Sie führt bei den betroffenen Produkten zu veränderten Planmengen und veränderten Zuweisungspreisen. 1 Bei den Verwaltungstransferprodukten der Eingliederungshilfe Jugend (neu 80178) und (neu 80179) wurde nur der Anteil der Transferkosten in die Nachbudgetierung einbezogen.

7 - 6 - c) Eingliederungshilfe (Soz): Umstellungsbegutachtung Zusätzlich war zu beachten, dass aufgrund neuer Zuordnung von Hilfeleistungen in Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Soziales zur Umstellungsbegutachtung im Bereich der stationären Eingliederungshilfe mit der Produktkatalogversion 15.1 unterjährig für das Jahr 2011 neue Produkte eingerichtet werden mussten. Die Umstellung erfolgte zum 01. Mai Als Folge wurde die Bebuchung der bisherigen Produkte und ab diesem Zeitpunkt durch die Bebuchung der neuen Produkte 80429, 80430, und abgelöst. Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen der neuen Produkte zu den bisherigen Produkten nicht mehr möglich war, wurden die alten (78750 und 78751) und die neuen Produkte (80429 bis 80432) getrennt nachbudgetiert. Mangels anderer Daten wurde dabei für die neuen Produkte der Stückkosten-Median 2011 als Zuweisungspreis angesetzt. d) Eingliederungshilfe (Soz): sonstige Hinweise Das für 2011 zugewiesene Produkt (Psychosoziale Betreuung substituierter Drogenabhängiger) ist zwischenzeitlich in ambulant und stationär gesplittet worden. Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen zum bisherigen Produkt möglich ist, konnte die Nachbudgetierung entsprechend dem Regelverfahren also unter Heranziehung des Zuweisungspreises für durchgeführt werden. Die Nachbudgetierung des Produkts erfolgt einschließlich der Mengen des Produkts 78768, auf dem seit 2010 der Nachweis der Kosten und Mengen erfolgt. Die Bezugsgröße des Produkts hat sich seit 2011 maßgeblich geändert. Die Nachbudgetierung ist daher auf Basis des Stückkosten-Medians 2011 und der veränderten Mengenstruktur vorgenommen worden. e) Hilfe zur Pflege (HzP): Entgeltsteigerungen Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege wurden mit einem Teil der Einrichtungsträger Vergütungssteigerungen für 2010 und/oder 2011 vereinbart. Gleichzeitig waren Entlastungen des Sozialhilfeträgers durch höhere Pflegeversicherungsleistungen ab 2010 zu berücksichtigen. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen, die in den ursprünglichen Zuweisungspreisen noch nicht enthalten waren, habe ich für jede einzelne Pflegestufe berechnet und die Zuweisungspreise der einzelnen Pflegestufenprodukte entsprechend erhöht (vgl. Datei 04e). Auch in den Bereichen der teilstationären und der ambulanten Hilfe zur Pflege gab es in den Jahren 2010 und 2011 Vergütungssteigerungen. Diese werden jedoch durch höhere Pflegeversicherungsleistungen mindestens kompensiert (auch unter Einbeziehung der seit dem geltenden Entgelte für den Leistungskomplex 32), da sich hier Entlastungseffekte stärker auswirken als im Bereich der stationären Pflege. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen habe ich auf eine Anpassung der Zuweisungspreise der betreffenden Produkte verzichtet. f) Hilfe zur Pflege (HzP): sonstige Hinweise Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ist die Zuweisung getrennt nach Pflegestufen erfolgt. Zwischenzeitlich ist es zu Differenzierungen in der Produktstruktur gekommen (zusätzliche Produkte für Dementen-Wohngemeinschaften und Intensivpflege). Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen der neuen Produkte zu de-

8 - 7 - nen der Zuweisung möglich ist, konnte die Nachbudgetierung entsprechend dem Regelverfahren also auf Basis der bekannten Zuweisungspreise durchgeführt werden. Für die teilstationären Hilfen zur Pflege der Stufen 0 und 1 erfolgte für 2011 eine gemeinsame Zuweisung über das Budgetierungsobjekt B7839. Die Nachbudgetierung ist analog durchgeführt worden. Beim Produkt (Ambulante HzP Pflegestufe 0) wurde erstmals die mit der Zuweisung bereits angekündigte reduzierte Nachbudgetierungsquote von 75 % berücksichtigt. Die Zuweisung für die Transfers der im Bezirksamt Lichtenberg regionalisiert wahrgenommenen HbL-Aufgaben ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden (vgl. Datei 04f). Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Nachbudgetierungsergebnisse für die HbL (ohne Krankenhilfe) kann der Anlage 06 entnommen werden. Die Berechnungen der Nachbudgetierung sind in den Datei 04b 04e enthalten Abrechnung der Zielvereinbarung über das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach SGB XII Die mit allen Bezirken in 2011 neu abgeschlossene Zielvereinbarung über das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach SGB XII wird erstmals in 2012 auf Basis einer sog. Balanced Scorecard abgerechnet. Für das Einführungsjahr 2011 wurde auf eine diesbezügliche Abrechnung verzichtet, wobei sich die Bezirke jedoch verpflichtet haben, weiterhin eine personelle Aktenrate von 1:75 zu gewährleisten. Eine Überschreitung dieser Rate um mehr als 10 % hat gemäß Zielvereinbarung die Rücknahme des prospektiv gewährten Zuweisungspreises zur Folge. Im Ergebnis der Berechnungen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben die Bezirke Mitte, Pankow, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg diese Vorgabe verfehlt. Die Senatsverwaltung hat mir gegenüber darauf hingewiesen, dass die von den Bezirken hinsichtlich der Nichteinhaltung vorgetragenen Begründungen aufgrund der klaren Regelungen der Zielvereinbarung nicht weiter zu berücksichtigen sind. Daraus folgend habe ich die prospektive Zuweisungspreiserhöhung von 10,27 für die zugewiesenen Planmengen des Jahres 2011 (einschl. Nachbudgetierungsquote) für die genannten Bezirke zurückgenommen (vgl. Datei 05) Abrechnung Zielvereinbarung zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II Nach Auswertung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben alle Bezirke das mit der Zielvereinbarung über ein standardisiertes Finanzcontrolling vorgegebene Ziel für das Jahr 2010 erreicht. Alle Bezirke erhalten daher mit der Basiskorrektur 2011 den in der Zielvereinbarung für den Erfolgsfall vorgesehenen Betrag von 250 T Krankenhilfe Für die Krankenhilfe nach SGB XII (Soziales) verweise ich auf mein Schreiben II D - HB /2011 vom Wie zugesagt, habe ich bei den Transferprodukten neben der Nachbudgetierung der Mengen auch die Differenz zwischen den indivi-

9 - 8 - duellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen (vg. Datei 06a). Die Zuweisung für die in den Bezirksämtern Lichtenberg und Pankow regionalisiert wahrgenommenen Aufgaben in der Krankenhilfe ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden. Da die Mittelzuweisung für die Krankenhilfe nach SGB VIII (Jugend) in 2011 noch außerhalb des Teilbudgets der Hilfen zur Erziehung erfolgte, habe ich in analoger Anwendung zur Krankenhilfe nach SGB XII für diesen Bereich eine Basiskorrektur der vom normierten Produktbudget 2011 abweichenden Transferkosten des Produkts Krankenhilfe Jugend (SGB VIII) im Rahmen Stationärer Hilfen vorgenommen (vgl. Datei 06 b) Zusätzliche Mittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen Gemäß Beschluss des Hauptausschusses (Rote Nr. 2378) wurden den Bezirken im Jahr 2011 zusätzliche Mittel in H. v. insgesamt 25 Mio. für die Beseitigung von Winterschäden für die Bezirke bereitgestellt. Die bei den Unterkonten 155 und 156 des Titels tatsächlich verausgabten Mittel i.h.v. 24,8 Mio. wurden im Wege der Basiskorrektur erstattet Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes Der den Bezirken hauptsächlich durch die erweiterte Schneeräumungspflicht entstehende Mehrbedarf an Sachkosten wird für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt. Die Aufteilung des Betrages auf die einzelnen Bezirke erfolgte anhand der Ist-Kosten der Haushaltsjahre 2009 bis 2011 Kostenart Schneebeseitigung Ordnungsbehördliche Bestattungen Aufgrund eines Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses (Nr. II.B 96 zum Haushaltsplan 2010/2011) wird das Produktbudget für die Ordnungsbehördlichen Bestattungen weiterhin einer Basiskorrektur unterzogen, die entsprechend der Vorgehensweise aus den Vorjahren berechnet wurde Basiskorrekturen in den Produktbereichen 71 Standesamt, 104 Bürgerservice und 1157 Wahlen und Abstimmungen Die Aufgabenveränderungen in den Standes- und Bürgerämtern wurden wie folgt in der Basiskorrektur berücksichtigt: a) Personalminder-/ und -mehrbedarfe durch das neue Lohnsteuerkartenverfahren und die Umstellung auf den elektronischen Personalausweis Im Zuge der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist es zu einer Aufgabenverlagerung des Lohnsteuerkartenverfahrens an die Finanzämter gekommen, die in der Zuweisung noch nicht berücksichtigt war. Für das Produkt Lohnsteuerkarte wurde deshalb eine Neuberechnung des Budgets gemäß dem Verfahren der sog. Aufschichtungsrechnung durchgeführt, das für einen vergleichbaren Fall mit dem RdB vereinbart worden ist.

10 - 9 - Eine Basiskorrektur des personellen Mehraufwandes im Zusammenhang mit der Umstellung auf den elektronischen Personalausweis erfolgte für 2011 in Anwendung des auf der gemeinsamen Gesprächsrunde der Stadträte/innen für Bürgerdienste und der SenInnSport mit SenFin abgestimmten Verfahrens. Die Berechnung wurde auf Grundlage des Jahresabschlusses, der Ist-Mengen, der Jahresarbeitsminuten und der Personaldurchschnittssätze des Basisjahres durchgeführt. Im Ergebnis beider Sachverhalte ergibt sich, dass der negative Aufschichtungsbetrag höher ausfällt, als der Ausgleich des nachgewiesenen personellen Mehraufwandes der Personalausweisangelegenheiten (vgl. Datei 07). Vor diesem Hintergrund habe ich zugunsten der Bezirke auf die Umsetzung dieser Basiskorrekturen verzichtet. Die Bezirke haben damit auch finanziell die Möglichkeit, den personellen Mehrbedarf, der sich aus der Ausstellung des elektronischen Personalausweis ergeben hat, mit dem Personal auszugleichen, das trotz Wegfall des Lohnsteuerkartenverfahrens in den Bezirken verblieben ist. b) Veränderung der Sachausgaben und Einnahmen im Zuge der Umstellung auf den elektronischen Personalausweis Wie bereits mehrfach dargestellt wurde auf eine gesonderte Basiskorrektur der zusätzlichen Sachkosten, die mit der Ausstellung des elektronischen Personalausweis verbunden sind, verzichtet, da die von den Bezirken zu vereinnahmenden Gebühren in vergleichbaren Umfang gestiegen sind. Im Gegenzug konnte auch eine entsprechende Korrektur der Einnahmevorgabe entfallen. c) Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide Basiskorrekturen für Bürgerentscheide sind nach Maßgabe des Senatsbeschlusses Nr. 3253/2006 vom und auf Grundlage der gebuchten Sachkosten durchgeführt worden. Zusätzliche Personalbedarfe für die Durchführung von Volks-/ Bürgerentscheiden und den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wurden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen Befristungszeiten berücksichtigt. (vgl. Tz ) Sprachförderkurse Die vom Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 zugunsten der Bezirke zusätzlich bereitgestellten Mittel für Mütterkurse werden im Rahmen der Basiskorrektur abgerechnet. Hier erfolgte eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung über die Einhaltung der Mindestmengen, die um den vom Abgeordnetenhaus zusätzlich bereitgestellten Betrag (vgl. Tz. 2.1) erhöht worden waren. Mit einer Ausnahme wurden alle Mindestmengen erreicht. Im Fall der eingetretenen Unterschreitung erfolgte der verfahrensmäßig vorgesehene finanzielle Abzug (Nachbudgetierung, vgl. Datei 08) Einführung eines IT Fachverfahrens für Musikschulen Das derzeit in den Musikschulen angewandte Programm MUSIKA wird gegen ein neues IT Fachverfahren ausgetauscht. Es wurde zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Bezirken Einvernehmen darüber erzielt, dass die Bezirke zu gleichen Teilen die im Rahmen des Einführungsprozesses

11 entstandenen Anlaufkosten zum Jahresabschluss über die Basiskorrektur ausgleichen Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien baulicher Unterhalt Mit der Zuweisung 2011 hatte ich auch Mindeststandards in Form von Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung definiert, deren Einhaltung bei der Veranschlagung im Haushaltsplan von mir im Rahmen der Nachschau überprüft wurde. Ziel der Vorgabe ist es, eine an den aktuellen Gebäudewerten und am Bestand der Straßenflächen ausgerichteten Mindestunterhaltung sicherzustellen. Im Zuge der Berechnungen zur Basiskorrektur habe ich daher - wie im Vorjahr - überprüft, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Die gemäß Abgeordnetenhausbeschluss vom eingeräumte Möglichkeit, den Mindeststandard für baulichen Unterhalt um bis zu 20 % zu unterschreiten, habe ich dabei berücksichtigt. Die zusätzlich bereitgestellten Straßenunterhaltungsmittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen wurden bei der Prüfung neutral gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass 6 Bezirke die Leitlinien vollumfänglich eingehalten haben und 5 weitere Bezirke innerhalb der Vorgabe des Abgeordnetenhauses (maximale Unterschreitung: 20 %) liegen. Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat diese Vorgabe geringfügig um 33 T verfehlt. Sollte der fehlende Unterhaltungsaufwand nicht im Jahr 2012 nachgeholt werden, werde ich die künftige Leitlinie für Friedrichshain-Kreuzberg um den Unterschreitungsbetrag erhöhen. Da der Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Jahr 2009 die damalige Leitlinie unterschritten hatte, war er von mir verpflichtet worden, den Unterschreitungsbetrag nachzuholen. Dies ist mit den Ausgaben des Jahres 2011 vollständig erfolgt. Gleiches gilt für den Bezirk Pankow, der in 2011 seine Leitlinien-Unterschreitung aus dem Jahr 2010 nachgeholt hat Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien Lehr-/Lernmittel Gemäß 7 Schulgesetz hatte ich in Abstimmung mit der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung Mindeststandards für Lehr- und Lernmittel festgesetzt und mit der Zuweisung in Form von Veranschlagungsleitlinien vorgegeben. Unter Berücksichtigung der Aufschichtung des Bachgymnasiums (Mitte) und der Poelchau-Oberschule (Charlottenburg-Wilmersdorf) beliefen sich diese auf rd. 35,4 Mio.. Im Rahmen der Berechnungen zur Basiskorrektur war zu überprüfen, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. 2 Hierbei waren auch die buchungsmäßig nachgewiesenen Rücklage-Entnahmen und -Zuführungen zu berücksichtigen, die durch Separierung der Titel erstmalig eindeutig den Lehr- und Lernmitteln zugeordnet werden können. Nicht alle Bezirke hatten ein Splitting der Rücklagen aus der Vergangenheit vorgenommen, so dass ich im Ergebnis für 2011 letztmalig auf eine titelscharfe Auswertung verzichte. Für 2012 kündige ich daher folgendes Verfahren an: Ausgehend von den übermittelten Leitlinien für Lehr- und Lernmittel wird sich die Entnahme aus der Rücklage (Titel 2 Beträge für Lehr- und Lernmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschulen (Kapitel 3712 und 3711) waren nicht Bestandteil der Leitlinienermittlung und sind daher auch nicht in die Prüfung einzubeziehen.

12 ) erhöhend auf den insgesamt vom Bezirk zu verausgabenden Betrag auswirken. Diesem Betrag werde ich die geleisteten Sachausgaben für Lehr- und Lernmittel einschließlich der Zuführung an die Rücklage (Titel 91921) gegenüberstellen. Sofern letztere den insgesamt zu verausgabenden Betrag erreichen oder überschreiten, gilt die Leitlinie als umgesetzt, da nur so die bezweckte Sicherstellung einer Mindestausstattung von Lehr- und Lernmitteln in den Schulen gewährleistet werden kann. 2.4 Personalausgabenbezogene Tatbestände Ausschließlich personalausgabenbezogene Basiskorrekturen sind für die nachfolgenden Sachverhalte durchgeführt worden. Ihre Umsetzung erfolgt im Zuweisungsbereich des Produktsummenbudgets Besoldungserhöhung für Beamte Mehrbelastungen durch die Besoldungserhöhung für Beamte zum und wurden entsprechend der Angaben der Bezirke berücksichtigt Tariferhöhung für Tarifbeschäftigte Mehrbelastungen durch die Tarifanpassung zum und zum sowie die Anpassung der Tarif-Jahressonderzahlung zum und die Tarif- Einmalzahlung zum wurden berücksichtigt Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahlten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i.h.v. 10,76 v. H. und dem in der Zuweisung enthaltenen Satz i.h.v. 12,02 v. H.) wurden nach dem bewährten Verfahren ermittelt und ausgeglichen Anpassung der Ausbildungsmittel an den tatsächlichen Bedarf Für die Ausbildungsmittel gab es auch im Jahr 2011 analog zu 2010 eine Veranschlagungsleitlinie (vgl. Schreiben II D HB /2008 vom 2. April 2009). Überoder Unterschreitungen im Ist wurden entsprechend der Angaben der Bezirke basiskorrigiert. Ebenfalls wurden Mehrbedarfe für Ausbildungsverbünde berücksichtigt. Hinsichtlich der Finanzierung der befristeten Weiterbeschäftigung von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung verweise ich auf 10 Abs. 1 HG 2010/2011 sowie auf die Ausführungen unter Ziffer 14.4 im HWR Abzug in Zusammenhang mit Prämienerstattung In allen (Ausnahme-)Fällen, in denen die von den Dienststellen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift über das prämienbegünstigte Ausscheiden gewährten Prämien ( 1 Nr. 3 VV Prämien) vom ZeP erstattet werden und keine Nachbesetzung aus dem Ü- berhang erfolgt, sind die für diese Dienstkräfte veranschlagten Personalmittel ab dem Ausscheidensdatum im Rahmen der Basiskorrektur abgesetzt worden Konjunkturprogramm II

13 Mehraufwendungen für befristete Beschäftigungen zu Controlling- und ggf. zu Planungszwecken im Baubereich im Rahmen des Konjunkturprogramms II sind bei entsprechendem Nachweis berücksichtigt worden, sofern diese 2011 noch angefallen sind Volksentscheid Wasser und Wahl zum Abgeordnetenhaus Für befristet eingestellte Dienstkräfte zur Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheides Wasser sowie der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen erfolgt eine Basiskorrektur gem. meinen Schreiben II C HB /2010 vom 23. Dezember 2010 und II C HB /2011 vom 21. Juni Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Kosten unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen Befristungszeiten (Volksentscheid Wasser maximal zwei Monate, AH-Wahl maximal drei Monate) Projekt Organisationsentwicklung ambulante Hilfe zur Pflege Für das Projekt Organisationsentwicklungsprozess in der ambulanten Hilfe zur Pflege wurden die Personalausgaben für die zeitlich befristete externe Besetzung von Beschäftigungspositionen im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt Sonstiges Weitere Sachverhalte wurden nach Einzelfallprüfung berücksichtigt. Beträge unter 50 T fanden keine Berücksichtigung, soweit nicht anders lautende Beschlüsse von Senat oder Abgeordnetenhaus bzw. konkrete Basiskorrekturzusagen meines Hauses vorliegen. Eine Basiskorrektur im Hinblick auf die Anpassung der Entschädigungen für Mitglieder der BVV wurde gem. Schreiben SenInnSport I A /5121 vom 22. März 2011 ausgeschlossen. Eine zusammengefasste Übersicht der unter Tz. 2.4 aufgeführten Sachverhalte und der daraus folgenden Basiskorrekturbeträge ist als Anlage 07 beigefügt. 2.5 Transferausgaben des Z-Teils Bei den nachfolgend aufgeführten Tatbeständen ist wie in den Vorjahren eine Basiskorrektur in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen Ist- Ausgaben vorgenommen worden. (Bei der zugrunde gelegten Zuweisung wurde dabei auch die Umgruppierung des Titels zum Transferbereich Z-Rest berücksichtigt.) Kosten der Unterkunft und Beihilfen nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Darlehen nach SGB II und SGB XII Wohngeld

14 Asylbewerberleistungsgesetz Pflegeleistungsgesetz Sozialhilfe in Einrichtungen BAföG Ersatz von VBL-Sanierungsgeldern an die Kita-Eigenbetriebe (Titel 67207) Ausgleichzahlungen an Kita-Eigenbetriebe ohne Alterteilzeit und VBL (Titel 67209) Z-Rest In den o.g. basiskorrigierten Ausgleichszahlungen des Titels ist auch die vom Senat beschlossene zusätzliche Unterstützung der Kita-Eigenbetriebe i.h.v. insgesamt rd. 4,6 Mio. enthalten. Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen an die Kita-Eigenbetriebe für die Altersteilzeit (Titel 67208) wurden die Ist-Ausgaben wie in den Vorjahren zu 80% für die Basiskorrektur herangezogen. Eine Zusammenfassung der vorgenommenen Basiskorrekturen ergibt sich aus Anlage 08, die Berechnungen können der Datei 09 entnommen werden. Hinsichtlich der ausgewiesenen Basiskorrekturbeträge ist festzustellen, dass die nennenswerten zwischenbezirklichen Unterschiede insb. auf die ursprünglichen Zuweisungswerte zurückzuführen sind. Letztere basierte auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2008; alle nachfolgenden Veränderungen waren bisher nicht berücksichtigt. 2.6 Einnahmen Transferbezogene Einnahmen (E 04) sowie Einnahmen für Kindertagesbetreuung inkl. Schulhort (E 05) In beiden Einnahmefeldern sind die Vorgaben - wie in den Vorjahren - an die jeweiligen Ist-Einnahmen angepasst worden. Im Einnahmefeld E 04 waren gegenüber der Einnahmevorgabe Mehreinnahmen von rd. 157 Mio zu verzeichnen. Diese hohen Mehreinahmen entstanden überwiegend aus der erhöhten prozentualen Beteiligung des Bundes an den KdU-Ausgaben, die den Ländern als Kompensation der zusätzlichen Belastungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt wird (vgl. Tz. 2.2). Diese Aufstockung war noch nicht in der Einnahmevorgabe berücksichtigt und führte zu höheren Einnahmen von rd. 134 Mio. Da der Bund seine Beteiligung an die BuT-Ausgabenhöhe der Länder anpassen wird, ist in den Folgejahren mit deutlich geringeren Einnahmen zu rechnen. Da der inzwischen zum Einnahmefeld E 03 umgegliederte Titel Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern - für 2011 noch eine Einnahmevorgabe im Einnahmefeld E 04 erhalten hat, habe ich ihn letztmalig in die E 04-Basiskorrektur einbezogen. Nach Nr des Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2011 war der Einnahmetitel Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in schulischen Betreuungsange-

15 boten (E 05) in den bezirklichen Schulkapiteln aufzunehmen. Bei der Zuweisung war er in der Einnahmevorgabe noch nicht berücksichtigt. Da die zugehörigen Ausgaben aus dem Einzelplan 10 der Hauptverwaltung geleistet worden sind, habe ich dies mit der Basiskorrektur des Einnahmefelds E 05 nachgeholt. Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können den Anlagen 10 und 11 entnommen werden Übrige Einnahmen mit Vorgabe (E 03) Nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen (SNGebV) und des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Nr. 3/2010 vom ) an die Tiefbauämter haben die Bezirke auch in 2011 von den Berliner Wasserbetrieben Sondernutzungsgebühren für Trinkwasserrohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze eingezogen. Dieses Verfahren gilt solange, bis zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben ein diesbezüglicher Konzessionsvertrag abgeschlossen wurde. Da die einzuziehenden Sondernutzungsgebühren in der Einnahmevorgabe 2011 noch nicht enthalten waren, habe ich sie - wie im Vorjahr - bei der Basiskorrektur durch Erhöhung der Vorgabe in Abzug gebracht. Die Basiskorrektur der Einnahmevorgabe E03 ist aus der Anlage 09 ersichtlich. 2.7 Investitionen Neben der Berücksichtigung einzelfallbezogener Tatbestände wurden die gemeldeten Beträge für Einsparungen bei den Investitionen (Hauptgruppe 7) zur Verstärkung der Bauunterhaltung aufgrund der damit verbundenen Umwandlung von Mitteln der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung von der Zuweisung für Investitionen abgesetzt. Die Zuweisung für das Produktsummenbudget wurde in gleicher Höhe erhöht. Für andere Sachverhalte über die Verstärkung der baulichen Unterhaltung hinaus kommt diese Regelung nicht in Betracht. Auch wenn bereits bei der Veranschlagung Mittel der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung umgewandelt worden sind, ist die Erhöhung der Zuweisung für das Produktsummenbudget und die gleichzeitige Absetzung von der Zuweisung für Investitionen im Rahmen der Basiskorrektur zu beantragen. Des Weiteren wurden - wie in den Vorjahren - bei den Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung die nicht verausgabten Mittel abgesetzt. Diese nicht verausgabten Mittel werden im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahme in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist bei überplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Baufortschritten gezielt zugewiesener Maßnahmen die Investitionszuweisung um die entsprechenden Beträge erhöht worden. Ich weise darauf hin, dass das mit meinem Schreiben II D HB /2011 vom 27. September 2011 angekündigte und mit meinem Schreiben II A H /2011 vom 24. November 2011 näher erläuterte neue Verfahren zur Basiskorrektur von Investitionen (sogenannte Bonus-Malus-Regelung) aus Gründen der Chancengleichheit

16 abweichend vom letztgenannten Schreiben - erst für gezielte Maßnahmen mit Baubeginn ab 2012 zur Anwendung kommen wird. Der Bezirksanteil von 10 %, der beim Titel Bezirkszuschuss zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung verbucht wird, findet im Rahmen der Basiskorrekturen wie in den Vorjahren keine Berücksichtigung. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, so dass der Eigenanteil des Trägers - im Rahmen der Tagespflege ersatzweise durch den Bezirk - aus der zugewiesenen Investitionspauschale finanziert werden muss. 3. Buchung Sofort nach Bekanntgabe der Basiskorrektur 2011 werden die Buchungen der Zuweisungen über die LHK nach bekannter Methode gebucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirkskassen nach kurzfristiger Bekanntgabe an die SE Finanzen die bereitgestellten Mittel sofort vereinnahmen, damit die endgültigen Abschlussarbeiten am Haushalt 2011 angeschoben werden können. Hierzu erfolgt noch eine kurzfristige Mitteilung, wann die Buchungen durchgeführt werden können. 4. Vorläufiger Jahresabschluss 2011 der Bezirke 4.1 Isolierte Jahresergebnisse und Guthaben-/Schuldenstand Mit den Ergebnissen der Basiskorrektur steht auch fest, wie die einzelnen Bezirke das Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen haben. Die vorläufigen isolierten Jahresergebnisse sind dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirke Tabelle 2: Vorläufige isolierte Jahresergebnisse der Bezirke 2011 nach Basiskorrekturen vorl. Jahresergebnis 2011 vor Basiskorrektur (inkl. Vortrag aus 2009) T darin enthalten: Ergebnisvortrag 2009 vorl. isoliertes Jahresergebnis 2011 (vor Basiskorrektur) Basiskorrektur 2011 (insg.) vorl. isoliertes Jahresergebnis 2011 (nach Basiskorrektur) T T T T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe

17 Die dargestellten Jahresergebnisse wirken sich auf die Höhe der aufgelaufenen Guthaben bzw. Schuldenstände der Bezirke aus. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 3: Guthaben-/Schuldenstand der Bezirke per Bezirke Guthaben-/ Schuldenstand 2010 vorl. isoliertes Jahresergebnis 2011 (nach Basiskorrektur) T Guthaben-/ Schuldenstand 2011 T T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe In Summe weisen die Bezirke einen Überschuss von 19,3 Mio. auf. Neun Bezirke haben dabei mit positiven isolierten Jahresergebnisses abgeschlossen, die sich auf insgesamt 27,5 Mio. summieren. Dem stehen Defizite bei den übrigen drei Bezirken i.h.v. -8,2 Mio. gegenüber. Das Gesamtergebnis hat sich damit gegenüber dem Vorjahr noch einmal verbessert; damals lag der Überschuss bei 5,6 Mio.. Zudem weisen die Bezirke erstmals seit 2001 in der Summe wieder ein Guthaben auf. Es beläuft sich auf 4,4 Mio.. Betrachtet man die bezirklichen Einzelergebnisse, so reichen diese von +4,6 Mio. in Neukölln und Lichtenberg bis -5,9 Mio. in Treptow-Köpenick. Hinsichtlich der drei Bezirke mit negativem Jahresergebnis ist dabei festzustellen, dass diese mit teilweise deutlich höheren Ergebnisvorträgen in das Jahr 2011 gestartet sind. Insofern ist nicht auszuschließen, dass hier eine gezielte Verwendung von Guthaben stattgefunden hat. In Treptow-Köpenick sind diese nunmehr allerdings fast aufgebraucht. Zusammengefasst ist also ein stabil positives Jahresergebnis zu verzeichnen, dass sowohl auf die auskömmliche Globalsummenzuweisung, als auch auf die insgesamt verantwortliche Haushaltsführung in den Bezirken zurückzuführen ist. 4.2 Konsolidierungsergebnisse Einer besonderen Betrachtung bedürfen weiterhin die Bezirke mit Konsolidierungskonzept. In diesen Konzepten sind die jährlichen Schuldentilgungsbeträge festgelegt, wobei sich bei den Bezirken Pankow und Marzahn-Hellersdorf der Abgeordnetenhaus- Beschluss zum Altschulden-Tilgungsmoratorium entsprechend auswirkt. Hinzu treten ggf. noch Konsolidierungsfehlbeträge aus Vorjahren, die gemäß 25 LHO auszuglei-

18 chen waren. Ein ausgeglichener Haushalt erfordert demnach isolierte Jahresüberschüsse in Höhe der jeweils gültigen Tilgungs- und Ausgleichsbeträge. Für den Bezirk Mitte weist das Konsolidierungskonzept im Jahr 2011 eine geplante Schuldentilgung von T aus, die durch einmalige Einnahmen aus Erschließungsbeitragen finanziert werden sollte. Ein wesentlicher Teil dieser Einnahmen konnte bereits im Vorjahr realisiert werden und hat zum Konsolidierungsüberschuss 2010 beigetragen. Die verbleibenden Beträge konnten aufgrund zeitlicher Verzögerungen weitgehend noch nicht vereinnahmt werden, so dass es in 2011 zu Mindereinnahmen gegenüber der Planung i.h.v T gekommen ist. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf das isolierte Jahresergebnis, das nunmehr nur noch leicht positiv (921 T ) ausfällt. Unter Gegenrechung des o.g. Überschusses aus 2010 ergibt sich damit für den Bezirk ein laufender Konsolidierungsfehlbetrag i.h.v T, der bis Ende 2013 auszugleichen ist. Hierbei kann dann auf die zeitlich nur verschobenen Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen zurückgegriffen werden. Spandau hat das Jahr 2011 mit einem isolierten Überschuss von T abgeschlossen, was einer erheblichen Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr ( T ) entspricht. Allerdings hatte der Bezirk mit dem am vom HauptA beschlossenen Konsolidierungskonzept noch eine Schuldentilgung i.h.v. von T angekündigt. Da der Schuldenstand 2010 geringer ausgefallen war, als ursprünglich im Konzept prognostiziert, ergibt sich eine Minderung der jährlichen Tilgungsbeträge um 470 T. Im Ergebnis hat Spandau damit einen Konsolidierungsfehlbetrag von T erwirtschaftet, der bis Ende 2013 auszugleichen ist. Zu diesem Fehlbetrag haben insbesondere die finanziellen Defizite im Bereich der Hilfe zur Erziehung und bei den Bewirtschaftungsausgaben beigetragen, die bereits in den vergangenen Jahren das Bezirksergebnis erheblich belastet haben. Pankow weist im Jahr 2011 ein positives Jahresergebnis i.h.v T auf und hat sich auch im Vergleich zum Vorjahr ( T ) wesentlich verbessern können. Der Bezirk hatte für 2011 das Schuldentilgungsmoratorium in Anspruch genommen, jedoch den Konsolidierungsfehlbetrag des Jahres 2009 in Höhe von T nachzuholen. Das Konsolidierungsziel wurde insofern leicht übertroffen. Die Schuldentilgung wurde insb. aus Mehreinnahmen i.h.v T finanziert, die im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung zum erzielt werden konnten und noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren. 3 Diese Mehreinnahmen werden in vergleichbarer Höhe auch im Doppelhaushalt 2012/13 zusätzlich bereitstehen und für die Schuldentilgung einsetzbar sein. Marzahn-Hellersdorf hat das Jahr 2011 mit einem (isolierten) Jahresüberschuss von T abgeschlossen. Der Bezirk hatte für 2011 ebenfalls das Schuldentilgungsmoratorium in Anspruch genommen und lediglich den in 2009 nicht erbrachten Konsolidierungsfehlbetrag von T zu erbringen. Hiernach verbleibt ein Konsolidierungsüberschuss von T. Der Überschuss ist insbesondere auf nicht verausgabte Personalmittel sowie auf Kostenentlastungen im Immobilienbereich zurückzuführen. Für das Jahr 2012 hat der Bezirk dem Hauptausschuss ein auf ein Jahr befristetes, vereinfachtes Konsolidierungskonzept vorgelegt, das eine Schuldentilgung i.h.v T vorsieht. Für die Jahre wird der Bezirk nach Abschluss der Haus- 3 Titel Geldbußen und Verwarnungsgelder aus der Parkraumbewirtschaftung

19 haltsberatungen 2012/2013 ein neues, umfassenderes Konsolidierungskonzept erarbeiten. Tabelle 4: Konsolidierungs-Überschüsse bzw. Fehlbeträge (in T ) Konsolidierungs- Bezirke Tilgungsbeträge gemäß Konzept in 2011* Nachzuholendes Konsolidierungsdefizit aus 2009 Konsolidierungsüberschuss 2010 Abzulösende Altschulden insgesamt 2011 vorl. isoliertes Jahresergebnis 2011 Konsolidie- rungs- Überschuss (+)/ Fehlbetrag (-) Sp 1 Sp 2 Sp 3 Sp4 = Sp1 bis 3 Sp 5 Sp 6 = Sp 5 Sp 4 Mitte Pankow Spandau Marzahn-Hellersdorf Summe *Spandau: Lt. Konsolidierungskonzept vereinbarter Tilgungsbetrag von T abzgl. des verminderten Schuldenstandes aus 2010 (470 T pro Jahr) Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es den betroffenen Bezirken sehr unterschiedlich gelungen ist, die Tilgungsvorgaben umzusetzen und ausgeglichene Jahresergebnisse zu erwirtschaften. Insbesondere in den beiden Bezirken mit Konsolidierungsfehlbeträgen ist daher - auch mit Blick auf die Haushaltsplanaufstellung 2012/13 - darauf zu achten, dass die Inhalte der beschlossenen Konzepte in allen Bereichen konsequent weiterverfolgt und deren Umsetzung regelmäßig evaluiert werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich noch nicht um die endgültigen Jahresergebnisse der Bezirke 2011 handelt. Das endgültige Abschlussergebnis geht Ihnen nach Durchführung des Jahresabschlusses für den Gesamthaushalt durch die Abteilung II Referat II B zu. In Vertretung Klaus Feiler

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

Diff. Ist / Soll 2) Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige

Diff. Ist / Soll 2) Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige Jahresbericht Bezirksamt Lichtenberg Finanzservice Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben per 1.12.201 ) (+ = Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen; - = Minderausgaben bzw. Mindereinnahmen ) 1 2

Mehr

Jahresabschluss der Bezirke 2008

Jahresabschluss der Bezirke 2008 Jahresabschluss der Bezirke 2008 Das Haushaltsjahr 2008 ist für die Bezirke insgesamt positiv verlaufen. Betrachtet man das ausschließlich auf das Jahr 2008 entfallende Ergebnis, haben die Bezirke zusammen

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft

Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Fortschreibung der

Mehr

Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand

Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand Jahresabschluss 2012 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/Schuldenstand Presseinfos Jahresabschluss 2012 Bezirke Folie 1 Jahresabschluss der Bezirke 2012 (I) Die Bezirke weisen bezogen auf das Jahr 2012

Mehr

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015 Senatsverwaltung für Finanzen IV A HB 5100 /016 Berlin, den 0. Juni 016 Tel.: 00-15 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de 00 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige

Basiskorrektur durch Globalsummenfortschreibung 3) sonstige Jahresbericht Bezirksamt Lichtenberg Fin 110, Fin 200, Fin PW Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben per 1.12.201 (nach ) ) / Soll 2) (+ = Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen; - = Minderausgaben

Mehr

Jahresabschluss 2017 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand

Jahresabschluss 2017 der Bezirke Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand Jahresergebnis, Guthaben-/ Schuldenstand Jahresabschluss 2017 der Bezirke März 2018 Jahresabschluss der Bezirke 2017 (I) Alle Bezirke weisen positive isolierte Jahresergebnisse auf, wobei sich die Überschüsse

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 04.04.2016 - HB 5300 1/ - - Tel.: 920 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G

Mehr

Beschluss-Nr.: VIII-0231/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-Nr.: VIII-0231/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Kultur, Finanzen und Personal B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Ergänzungen zur Bezirksamtsvorlage

Mehr

Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke

Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2007 der Bezirke Dr. Thilo Sarrazin Senator für Finanzen Pressekonferenz Bezirksergebnisse 2007 15. Mai 2008 Folie 1 Jahresabschluss 2007 der Bezirke: Entwicklung der

Mehr

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB /2014 Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB /2014 Tel.: Berlin, den 23. Januar 2015 IV A HB 5200 12/2014 Tel.: 9020-2915 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de An die Vorsitzende des Unterausschusses Bezirke über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F Berlin, den 12. September II G-HB 1920-2/2012 Tel.: 90 20 (920) App. 30 52 E-Mail: Britta.Rademacher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen 0921 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Damen und Herren Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin Nachrichtlich An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses

Mehr

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin Drucksache 17 / 12 995 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Kosten

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Lehr- und Lernmittel auch für frei Lernmaterialien, Lizenzen und Software (OER)?

Lehr- und Lernmittel auch für frei Lernmaterialien, Lizenzen und Software (OER)? Drucksache 17 / 14 177 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 07. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014) Antwort Lehr-

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2754 01.03.2016 Mitteilung zur Kenntnisnahme Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) Drucksache 17/2600 (II.B.54) Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode

Mehr

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung)

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung) Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18. Dezember 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / / Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Musikschulen - mindestens 20 % Festanstellung für MusikschullehrerInnen

Musikschulen - mindestens 20 % Festanstellung für MusikschullehrerInnen Drucksache 18 / 11 986 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 26. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017) zum Thema: Musikschulen

Mehr

In der Fortschreibung 2013 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche dem Hauptausschuss zur Beratung vorliegt, heißt es hierzu:

In der Fortschreibung 2013 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche dem Hauptausschuss zur Beratung vorliegt, heißt es hierzu: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Finanzen, Personal und Stadtentwicklung - Bezirksbürgermeister - beiifrjiiii Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 10216 Berlin, Postfach

Mehr

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 Drucksache 17 / 12 078 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Kinderarmut in Berlin

Mehr

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 33 (Synopse, lfd. Nr.

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 33 (Synopse, lfd. Nr. Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 22.9.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 6121 - I D 3 (V) - Fax: 90227 (9227) - 6444 E-Mail: nikolai.neufert@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB / ( )

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB / ( ) Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. September 2017 II G 11 - HB 1510-1/2017-8-8 (+49 30 9020 2142) Marlies.Kayser@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Planmengenmodell und Budgetberechnung. der Jugendförderung. I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger

Planmengenmodell und Budgetberechnung. der Jugendförderung. I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger BA Pankow Juni 2015 Jug IS 2 Planmengenmodell und Budgetberechnung der Jugendförderung I. Berechnung des Mindestkostensatzes für die Jugendförderung durch Freie Träger II. Anwendung des Mindestkostensatzes

Mehr

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) Drucksache 18 / 12 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) Sozialpolitische Entwicklungen im Bezirk Lichtenberg

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) Sozialpolitische Entwicklungen im Bezirk Lichtenberg Drucksache 17 / 15 571 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den II D HB / Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 26.03.2018 II D HB 5220-1/2016-3-1 - Tel.: 920 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin nachrichtlich An den Vorsitzenden

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: 9139 4780 steffi.naumann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14.11.2017 IV D 12(V) 0480-0422/014 (920) 2051 IVD1@senfin.berlin.de An den Vorsitzende/n des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 20. September 2016 II B GR / (920) 3531

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 20. September 2016 II B GR / (920) 3531 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 20. September 2016 II B GR 2002-1/2016-4 9020 (920) 3531 karsten.kuschke@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses Über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 11.08.2015 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 17.09.2015 1. Gegenstand der Vorlage: 1. Fortschreibung der Globalsummen

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Aktualisierter Schulentwicklungsplan Berlin

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Aktualisierter Schulentwicklungsplan Berlin Drucksache 17 / 18 759 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 16. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016) und Antwort

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) Kindertagespflege und Förderbedarfe. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) Kindertagespflege und Förderbedarfe. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 11 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) zum Thema: Kindertagespflege

Mehr

vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)

vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) Drucksache 18 / 17 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus

Mehr

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Drucksache 16 / 15 461 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Kinderarmut

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) I B 1-

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) I B 1- Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20. Juni 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5606 - I B 1- E-Mail: heike.koernig@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 15.12.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5706 - VI Gst - Fax: 90227 (9227) - 5468 E-Mail: angelika.brehmer@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) Lehr- und Lernmittel in Berlin

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) Lehr- und Lernmittel in Berlin Drucksache 17 / 11 685 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort

Mehr

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1454 Landtag 19. Wahlperiode 19.12.17 Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) III D 12 - Fax.: (9227)

Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) III D 12 - Fax.: (9227) Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 28.06.2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5775 - III D 12 - Fax.: 90227 (9227) - 5037 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Ansatz 2016:./. Ansatz 2017: ./. Entwurf Ansatz 2018:

11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Ansatz 2016:./. Ansatz 2017: ./. Entwurf Ansatz 2018: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. September 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei) Bezirksämter von Berlin - Personalwirtschaftsstelle - Ehemaliges

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) Drucksache 18 / 11 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am

Mehr

Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales

Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales Abrechnungsrelevantes VZÄ-Controlling - Kennzahlen und Prüfschritte 1. Ausgangslage

Mehr

Bezirk Mitte 1. Entwurf zum Ergänzungsplan 2015

Bezirk Mitte 1. Entwurf zum Ergänzungsplan 2015 Kapitel Titel KB Titelbezeichnung Ansatz 2015 bisher hinzutreten Ansatz 2015 neu 3100 41202 A 3300 42701 A 3302 42811 A 3304 44379 A Aufwendungen für Bezirksverordnete Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den 12. Oktober 2004 GesSozV I A 24 (V) - Tel (928) 2817

Der Senat von Berlin Berlin, den 12. Oktober 2004 GesSozV I A 24 (V) - Tel (928) 2817 Der Senat von Berlin Berlin, den 12. Oktober 2004 GesSozV I A 24 (V) - Tel. 9028 (928) 2817 2545 B An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon):

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon): Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 12.11.2013 und Soziales (Telefon): 9028 2936 II A 24 frank.bielicke@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über

Mehr

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO 16. Mai 2001 Allgemeines Haushaltsrecht H 05 01 VV- 70-72 Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 70 - Zahlungen Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden.

Mehr

vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016

vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016 Drucksache 18 / 12 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Drucksache 17 / 18 836 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 04. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort

Mehr

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den

Mehr

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230

Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230 Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den.3. 2008 Abt. Finanzen, Personal und Umwelt (9295) 2300 BzBm (9295) 2230 koehne@ba-pankow.verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Sozialhilfe im Land Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Impressum Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin

Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin B 2689 1 Präsident des Rechnungshofs, An der Urania 4-10, 10787 Berlin An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Herrn Ralf Wieland

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 28. Februar 2017 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht A. Mittelausschöpfung 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Bauliche Unterhaltung 4. Entwässerungsanlagen 5. Auftragsverwaltung des Bundesministers

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 07.01.2019 Bearbeitet von: Frau Borrmann Tel.: 361 8383 Lfd. Nr. 276/19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für

Mehr

vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018)

vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) Drucksache 18 / 17 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Unbegleitete

Mehr

vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2017) Ausstattung der Umwelt- und Naturschutzämter in den Berliner Bezirken

vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2017) Ausstattung der Umwelt- und Naturschutzämter in den Berliner Bezirken Drucksache 18 / 12 937 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Georg Kössler (GRÜNE) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13.

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 31. August 2013 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum:

Mehr

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 18.09.2015 und Soziales 9028 2464 II A 12 Birgit.Wesner@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden

Mehr

Erster Nachtragshaushaltsplan

Erster Nachtragshaushaltsplan Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen

Mehr

* Kinder in Kindertagespflege

* Kinder in Kindertagespflege Drucksache 18 / 10 644 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Bezirksämter von Berlin - SE Finanzen - die Senatsverwaltungen nachrichtlich den Vorsitzenden des Hauptausschusses

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G

Mehr

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen Ministerium für Inneres und Sport Postfach 10 24 41 66024 Saarbrücken Landrätinnen/Landräte der Landkreise des Saarlandes Regionalverbandsdirektor des Regionalverbandes Saarbrücken Nachrichtlich: Landkreistag

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 15 Sozialhilfe im Land Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j / 15

Mehr

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c)

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) V o r bem e rk u n g: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht Leistungen an Schüler und Studierende vor. Schüler werden stets in Form des Zuschusses gefördert; Studierende erhalten ihre Leistungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht A. Mittelausschöpfung 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Bauliche Unterhaltung 4. Entwässerungsanlagen

Mehr

Vermischte Einnahmen , , , , , ,57

Vermischte Einnahmen , , , , , ,57 30 02 020 Allgemeine Bewilligungen E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 011 Vermischte Einnahmen.......................... 9 241,57 9 241,57 5 000,00 5 000,00 4 241,57 4 241,57 119 04 011 Einnahmen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10.August II F HB /2004- Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10.August II F HB /2004- Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10.August 2005 -II F HB 2378-1/2004- Tel.: 9020-2270 920-2270 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über

Mehr

Angebots- und Ausgabenentwicklung 2016 und 2017 im Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Angebots- und Ausgabenentwicklung 2016 und 2017 im Bereich Kinder- und Jugendarbeit Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 04.10.2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5335 - III C 1 - E-Mail: beate.isringhausen @senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,

Mehr

Ergänzungsplan zum Bezirkshaushaltsplan Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2015

Ergänzungsplan zum Bezirkshaushaltsplan Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 von Berlin Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Steuerungsdienst mit Personal- und Finanzservice Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift) An den Vorsitzenden des

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zukunft Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 31. Juli 2015 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung. Ausgleichsverfahren nach PflBG und PflAFinV

Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung. Ausgleichsverfahren nach PflBG und PflAFinV Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung Ausgleichsverfahren nach PflBG und PflAFinV Für welche Ausbildungen gilt das neue Finanzierungsverfahren? Alle Auszubildenden zur/zum Pflegefachfrau/-mann,

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den Z FB 12 9(0)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den Z FB 12 9(0) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28.02.2017 Z FB 12 9(0)139 4651 anne.struck@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

DER LANDRAT Paderborn, den

DER LANDRAT Paderborn, den DER LANDRAT Paderborn, den 29.06.2011 Drucksachennummer (DS-Nr.): 15.0381 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Sozial- und Gesundheitsausschuss 13.07.2011 Finanzbericht 2011 des

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012 Drucksache 17 / 11 510 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2013) und Antwort Versorgungsgrad

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zukunft Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 30. April 2015 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)139 4644 georg.schmidtgen@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Performa Nord - Fass ohne Boden

Performa Nord - Fass ohne Boden BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/446 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Performa Nord - Fass ohne Boden Antwort des Senats auf die Kleine

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit

Mehr