Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / Tel.:

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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den HB / - - Tel.: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am an die Bezirke versendet habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

2 Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, Berlin An die Bezirksämter von Berlin Abt. Finanzen - Finanzservice - nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Geschäftszeichen: HB / Bearbeiter: Herr Feldmann Telefon: Telefax: Frank.Feldmann@ senfin.berlin.de Internet: Verkehrsverbindungen: U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum: 18. März 2016 Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 1. Allgemeines zur Basiskorrektur Mit Schreiben vom hatte ich Ihnen die bis dahin für die Basiskorrektur gemeldeten Sachverhalte mitgeteilt und Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Ergänzungen/Korrekturen zur Aufnahme in die Basiskorrektur anzumelden. Ich habe Ihre Anträge geprüft. Eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnisse der Basiskorrektur kann der Anlage 01 entnommen werden. Mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen nunmehr die für Ihren Bezirk bei der Basiskorrektur berücksichtigten Sachverhalte. Die Anträge auf Aufnahme in die Basiskorrektur betrachte ich hiermit als erledigt. Hinweise zur Buchung der beschlossenen Beträge bitte ich der Tz. 3 dieses Schreibens zu entnehmen. 2. Basiskorrekturen Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt: 2.1 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2014/ Mit dem Haushaltsgesetz 2014/15 hat das Abgeordnetenhaus für die Bezirke zusätzliche Mittel i.h.v. jährlich 2,5 Mio. zur Erhöhung des bezirklichen Musikunterrichtsangebotes bereitgestellt. Über die Verteilung der Mittel habe ich mit Schreiben vom informiert. Für das Haushaltsjahr erfolgt die Umsetzung im Rahmen dieser Basiskorrektur. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert...

3 - 2 - Zur Vorgehensweise im Jahr 2016: Ich hatte angekündigt zu prüfen, ob es im Jahr zu weiteren Angebotsausweitungen gekommen ist, die noch nicht in den Bezirksplafond 2016 eingeflossen sind. Über das Ergebnis der Prüfung und die daraus ggf. folgenden Basiskorrekturbeträge 2016 werde ich Sie in Kürze mit einem gesonderten Schreiben informieren Produktsummenbudget Entscheidungen über Einzelanträge aus den Bezirken waren aus der Perspektive der Produktbudgetierung zu treffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit von solchen Anträgen verweise ich auf meine ausführlichen Hinweise im o. g. Anhörungsschreiben vom sowie in den Übersendungsschreiben zu Basiskorrekturen der Vorjahre. Die von Ihnen gemeldeten Einzelsachverhalte sind entsprechend geprüft und entschieden worden. Basiskorrekturen von allgemeiner Bedeutung sind darüber hinaus zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten durchgeführt worden. Sie gehen insbesondere auf gesetzliche Änderungen, politische Aufträge, vereinbarte Verfahren oder sonstige Zusagen/ Ankündigungen zurück Nachbudgetierung von Verwaltungsprodukten Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung mit Prognose- Planmengen hinterlegt worden sind, ist standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des KLR-Jahresabschlusses erfolgt. Diese Nachbudgetierung ist plafondverändernd umgesetzt worden. Die Berechnung der Beträge erfolgte auf Basis der vom Projektteam Budgetierung beschlossenen Nachbudgetierungsquoten und kann der Datei 01 entnommen werden. Die Planmengenprognose der SenStadt für das Produkt Wohngeld war unter der Annahme erfolgt, dass sich die Wohngeldnovelle bereits in auswirken und folglich ein Mengenzuwachs zu verzeichnen sein wird. Durch die Verschiebung des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle ist dies so jedoch nicht eingetreten. Im Ergebnis liegen die Istmengen so deutlich unterhalb der angesetzten Planmengen, dass die Anwendung des regulären Nachbudgetierungsverfahrens zu einer signifikant hohen negativen Basiskorrektur geführt hätte. Gemäß dem Ergebnis der Erörterung im Projektteam Budgetierung 1 erfolgt daher bei diesem Produkt für das Jahr eine einmalige Aussetzung des regulären Nachbudgetierungsverfahrens Kita/ Tagespflege Die Basiskorrektur im Kita-Bereich einschließlich Tagespflege habe ich analog dem Verfahren der letzten Jahre in vollem Umfang vorgenommen (vgl. Anlage 02). 1 vgl. Sitzung vom

4 Hilfen zur Erziehung Die Basiskorrektur für die Hilfen zur Erziehung wurde auf der Grundlage des Abgeordnetenhaus-Beschlusses vom vorgenommen. Die Berechnung orientierte sich dabei an dem aktuellen Berechnungsschema, das Ihnen bereits für die bezirkseinheitliche Berichterstattung nach Nr des HWR zur Verfügung gestellt wurde. Im Zuge der Basiskorrektur wurde auch eine Fortschreibung der Zuweisungspreise hinsichtlich bislang noch nicht berücksichtigter Entwicklungen bei den zentral verhandelten Entgelten berücksichtigt. Hinsichtlich des Umgangs mit Mehrmengen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) wird auf die entsprechenden Ausführungen unter Tz verwiesen. Die Ergebnisse der HzE-Basiskorrektur sind in der Anlage 03 zusammengefasst. Weitere Einzelheiten zu den Berechnungen können der Datei 02 entnommen werden HzE-Fallwanderungen Durch zwischenbezirkliche Fallwanderungen sind seit 2010 Bezirke mit positivem Wanderungssaldo (mehr Zugänge als Abgänge) finanziell belastet worden. Im Zuge der letztjährigen Basiskorrektur waren dabei die Belastungen der beiden besonders betroffenen Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Spandau im Zuweisungsjahr 2013 ausgeglichen worden. Mit der Basiskorrektur erfolgt nunmehr ein Ausgleich für alle betroffenen Bezirke, der sich auf die (ggf. noch nicht berücksichtigten) Zuweisungsjahre 2010 bis 2014 bezieht. 2 Bei der Berechnung wurde das gleiche Rechenschema wie bei der letztjährigen Basiskorrektur angewendet. Der Saldo der (in Mengen umgerechneten) Fallwanderungen ist dabei getrennt nach den vier erfassten Hilfearten zu 50% basiskorrigiert worden (vgl. Datei 02a). Der nicht herangezogene Anteil war bereits Gegenstand des allgemeinen Nachbudgetierungsverfahrens Steigende Zahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden Im Rahmen der Basiskorrektur wurde überprüft, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen durch den verstärkten Flüchtlingszugang in von den Bezirken zu tragen waren. Grundsätzlich waren die Bezirke bis zum Jahresende noch nicht in der Zuständigkeit für die persönliche Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die zahlreichen neuen Flüchtlinge (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge - umf). Diese lag fast ausschließlich noch beim LAGeSo. Ein entsprechender Zuständigkeitswechsel ist erst im Laufe des Jahres 2016 zu erwarten. Trotzdem war für die bezirkliche Basiskorrektur eine Vielzahl von Sachverhalten zu berücksichtigen, die insbesondere mit der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften zusammen hängen. Ein Teil der zusätzlichen Belastungen war bereits von den existierenden Basiskorrekturzusagen erfasst und konnte im Zuge der entsprechenden Berechnungen ausgeglichen werden. Dies betraf bspw. Ausgaben für die Inanspruchnahme von Kita-Plätzen oder Ausgaben im Z-Teil, die jeweils nach dem Ist ausgeglichen werden. 2 Für den Zeitraum vor 2010 ist eine Prüfung der finanziellen Auswirkungen von HzE-Fallwanderungen bereits im Zuge der Basiskorrektur 2010 erfolgt (siehe Tz des Basiskorrekturversendungsschreibens vom ).

5 - 4 - Darüber hinaus habe ich mit dieser Basiskorrektur einen Ausgleich für folgende Mehrbelastungen vorgesehen (hinsichtlich der personalbedingten Mehrbelastungen wird auf die Tz 2.3 verwiesen): In den eingerichteten Willkommensklassen werden Schülerinnen und Schüler mit einer deutlich geringeren Klassenfrequenz als in Normalklassen unterrichtet. Wie im Vorjahr wurden den Bezirken die damit verbundenen Mehrkosten für die bereitzustellende Infrastruktur zusätzlich zur regulären Nachbudgetierung - auf Antrag ausgeglichen (vgl. Datei 03). Für diesen Schülerkreis wurden zudem auch wieder die Mehraufwendungen ausgeglichen, die durch die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel entstanden sind und nicht bereits über die allgemeine Basiskorrekturregelung für Schülerzahlveränderungen (Nachbudgetierung bei den entsprechenden Produkten, vgl. Tz ) vollständig finanziert waren. Die aufgelaufenen Mehraufwendungen wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft errechnet und im Rahmen der Basiskorrektur entsprechend umgesetzt. Um die besonderen Belastungen auf die Bezirkshaushalte abzufangen, die sich durch den Anstieg der Transferzahlungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter 18 Jahren (umf) ergeben haben, hatte ich mit Schreiben vom eine gesonderte Basiskorrektur zugesagt, mit der eine 100%ige Nachbudgetierung für diesen Empfängerkreis sichergestellt wird. 3 Diese Basiskorrekturzusage erstreckte sich ursprünglich auf die im Vorfeld mit den Bezirken abgestimmten Produkte, die ich mit Schreiben vom mitgeteilt hatte. Nunmehr habe ich auch die Produkte der Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII, der teilstationären HzE sowie der Jugendberufshilfe nach 13 (3) SGB VIII (sozialpädagogisch begleitete Wohnformen ergänzend zur schulischen und beruflichen Qualifizierung) in meine Basiskorrekturzusage aufgenommen. Sie umfasst damit alle Transferprodukte der Hilfen zur Erziehung sowie die Produkte Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern) und Jugendberufshilfe begleit. Wohnform. Die Berechnung der Basiskorrektur erfolgte vereinbarungsgemäß auf Grundlage der aus ProJug ausgewerteten Fallzahldaten für den o.g. Empfängerkreis, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wie angekündigt wurden alle umf-bedingten Mengenänderungen aus dem Zeitraum 01/ bis 12/ in die Berechnung einbezogen. (Bei den HzE- Produkten wurde dabei auch der Umfang der regulären Nachbudgetierung gemäß Tz berücksichtigt; vgl. Anlage 03). Gemäß meiner Zusage habe ich zudem geprüft, ob es aufgrund relevanter umfbedingter Mengenzuwächse auch zu Fallkostensteigerungen bei den HzE- Produkten gekommen ist. Für vier Produkte konnte dies rechnerisch nachvollzogen werden; zum Ausgleich wurden die Zuweisungspreise entsprechend erhöht. Der Senat hat zugesagt, für die im Rahmen des Prozesses Wachsende Stadt zusätzlich gewährten flüchtlingsbedingten Stellen und Personalmittel auch einen 15-prozentigen Sachkostenzuschlag zu gewähren. Dieser dient auch als Ausgleich für Vorbereitungs- und Nebenkosten für neu einzustellendes Personal (z.b. Büroeinrichtung, IT-Ausstattung, Personalservice etc.). Dieser Zuschlag wird bereits ab 3 Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde hierüber mit meiner Vorlage vom (RN 1900 CC) zu den Fragen der Fraktionen zum Einzelplan 27 des DH 2016/17 informiert.

6 - 5 - November über die Basiskorrektur gewährt, auch wenn die Einstellungen in den Bezirken noch nicht vorgenommen werden konnten. Weitere Leistungen der Bezirke, die im Zusammenhang mit der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften stehen, werden mit dieser Basiskorrektur zusätzlich ausgeglichen. Hierbei handelt es sich z.b. Sprachmittlerleistungen, Wiederbeschaffungen für verbrauchte Güter der in Reserve zu haltenden Güter für Katastrophenschutz, Transportkosten für Flüchtlingskinder (wenn unter bestimmten Bedingungen ein wohnortnaher Schulbesuch nicht möglich war) oder auch medizinische Aufwendungen. Für letztere erfolgte ein pauschalierter Ausgleich für alle Bezirke, der sich an den belegten Plätzen in den jeweiligen bezirklichen Flüchtlingsunterkünften orientiert (siehe auch Datei 04). Belastungen, die den Bezirken durch Bereitstellungen von Immobilien für Flüchtlingsunterkünfte erwachsen, werden durch Ausgleichszahlungen der verantwortenden Stelle (LAGeSo bzw. SenBildJugWiss, wenn die Unterkunft zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dient) finanziert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine entsprechenden Schreiben sowie die zugehörigen Budgetierungsfestlegungen 2017, die mit dem Projektteam Budgetierung abgestimmt wurden Zuzüge aus Südosteuropa Im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma wurde den fünf am stärksten betroffenen Bezirken (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf) im Rahmen der Basiskorrektur ein Betrag von bis zu 300 T pro Bezirk zur Verfügung gestellt (vgl. Bericht der SenArbIntFrau - III B - vom an den Unterausschuss Bezirke; Bez 17/0121). Im Übrigen erfolgten Basiskorrekturen analog der Vorgehensweise in Vorjahren. Dies gilt bspw. für die Bereitstellung von Schulplätzen (Nachbudgetierung bei den entsprechenden Produkten, vgl. Tz ), die Inanspruchnahme von Kita-Plätzen (vollständigen Ausgleich der Ist-Kosten, vgl. Tz ), die Durchführung von Hilfen zur Erziehung (Basiskorrektur gemäß Abgeordnetenhausbeschluss, vgl. Tz ) sowie dem Ausgleich der Mehrkosten bei Willkommensklassen und der Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel (vgl. Basiskorrekturverfahren Flüchtlinge; Tz ) Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL ohne Krankenhilfe) a) Allgemein Die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe Soz, Eingliederungshilfe Jug (nach SGB XII), Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten), die bei der Zuweisung 2014 mit Prognose-Planmengen hinterlegt wurden, sind verfahrensgemäß nachbudgetiert worden. Dabei wird die Differenz zwischen den (korrigierten) Ist-Mengen 2014 und den angesetzten Planmengen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachbudgetierungsquote ausgeglichen. Bislang noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei den zentral verhandelten Entgelten sowie rechtliche Änderungen, die sich auf die Stückkosten ausgewirkt haben, sind vereinbarungsgemäß bei der Fortschreibung der Zuweisungspreise berücksichtigt worden.

7 - 6 - Hinsichtlich der Berechnungen für die einzelnen HbL-Teilbereiche ist dabei folgendes zu beachten: b) Eingliederungshilfe nach SGB XII (Soz und Jug) Den bisherigen Zuweisungspreis, der bereits Vorsorgen für Entgelterhöhungen beinhaltete, habe ich im Rahmen der Basiskorrektur noch einmal angehoben. Damit werden die Beschlüsse der Kommission 75 zur Entgelterhöhung um 1,5 % in 2014 und 3 % in vollständig bei der Bezirkszuweisung berücksichtigt. c) Hilfe zur Pflege (HzP) Für die Bereiche der ambulanten sowie der teilstationären Hilfe zur Pflege habe ich die Zuweisungspreise im Rahmen der Basiskorrektur fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung habe ich die vereinbarten pauschalen Entgeltsteigerungen sowie die Entlastungen aus der Pflegeversicherung, soweit sie noch nicht in die Zuweisungspreise eingeflossen waren, produktscharf berücksichtigt (siehe auch Datei 05). Für das Produkt ( Ambulante HzP Pflegestufe 0 ) wurde vereinbarungsgemäß eine Nachbudgetierungsquote von 75% angesetzt. Da hier die Mengen gegenüber den ursprünglich bei der Zuweisung angesetzten Planmengen erneut reduziert werden konnten, verbleibt den Bezirken somit ein Teil des zugewiesenen Budgets als Steuerungserfolg. Bereits unterjährig war den Bezirken mitgeteilt worden, dass im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege noch einmal die bereits in den Jahren 2013 und 2014 zum Tragen gekommene Basiskorrekturregelung angewendet wird. Neben der Nachbudgetierung der Mengen wird dabei die Differenz zwischen den individuellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen. 4 Insgesamt liegen die Zuweisungen (nach Basiskorrektur) im Saldo oberhalb der in diesem Bereich angefallenen Ist-Kosten, die gegenüber dem Vorjahr in allen Teilbereichen (stationär, teilstationär, ambulant) gesunken sind. Diese Entwicklung ist abermals auch Resultat der seit 2011 implementierten Steuerungsinstrumente (für den Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen existiert darüber hinaus seit eine Zielvereinbarung, u.a. mit dem Ziel einer Dämpfung von Ausgabesteigerungen) sowie der intensivierten Steuerungsbemühungen der bezirklichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4 Die den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf im Rahmen eines Sondertatbestandes gegebene Zuweisung (nach Normierung) für Altfälle in der stationären HzP wurde entsprechend angerechnet.

8 - 7 - d) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Die o.g. Entgelterhöhung für die Eingliederungshilfe erstreckt sich auch auf den Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Ich habe daher die Zuweisungspreise um die nicht berücksichtigte Entgeltsteigerung fortgeschrieben. Die Nachbudgetierungsquote für die beiden Transferprodukte dieses Transferbereichs liegt vereinbarungsgemäß bei 75%. Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Nachbudgetierungsergebnisse für die HbL (ohne Krankenhilfe) kann der Anlage 04 entnommen werden. Die Berechnungen der Nachbudgetierung sind in den Dateien 05a-e enthalten. Die Zuweisung für die Transfers der im Bezirksamt Lichtenberg regionalisiert wahrgenommenen HbL-Aufgaben ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden (vgl. Datei 5f) Abrechnung der Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe und der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Die in von allen Bezirken abgeschlossene Zielvereinbarung wurde erstmals durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgerechnet. Die Abrechnungsergebnisse sind mit der Basiskorrektur umgesetzt worden. Die Zielvereinbarung sieht für Steuerungserfolge ausschließlich Bonusbeträge vor. Insgesamt werden dafür 1,8 Mio. an diejenigen Bezirke ausgereicht, deren Ergebnis bei den abrechnungsrelevanten Kennzahlen prozentual besser ausfällt als das der Berliner Gesamtentwicklung. Zusätzlich erhalten alle Bezirke für ihre aktive Mitarbeit am Aufbau und an der Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements einen Bonus von 70 T (insgesamt berlinweit 840 T ) Krankenhilfe nach SGB XII Wie in den letzten Jahren wird bei den Transferprodukten der Krankenhilfe nach SGB XII neben der Nachbudgetierung der Mengen auch die Differenz zwischen den individuellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen (vgl. Datei 07). Die Zuweisung von Transferausgaben für die in den Bezirksämtern Lichtenberg und Pankow regionalisiert wahrgenommenen Aufgaben in der Krankenhilfe ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden Abrechnung der Zielvereinbarung Krankenhilfe nach SGB XII Die Ergebnisse der mit einigen Bezirken abgeschlossenen Zielvereinbarung über die passgenaue und rechtskonforme Gewährung von Leistungen sowie über die konsequente Umsetzung des Nachrangprinzips der Sozialhilfe für den Bereich der Krankenhilfe werden für den Abrechnungszeitraum bis mit dieser Basiskorrektur berücksichtigt (vgl. Datei 08). Die Prüfung der mir vorgelegten Abrechnungen lässt Optimierungsbedarf bei der Umsetzung der Zielvereinbarung erkennen. Ich werde mich hierzu noch in einem gesonderten Schreiben an Sie wenden.

9 Bildung und Teilhabe (BuT) Bei den BuT-Transferprodukten habe ich entsprechend der gegebenen Zusage die Zuweisung an die gebuchten Ist-Kosten, maximal bis zur Höhe der korrekt kameral gebuchten Ist-Ausgaben, angepasst. Dies gilt jedoch nicht für das BuT-Produkt Mittagsverpflegung Schule, das analog zu den anderen Beköstigungsprodukten mit einer Quote von 100% nachbudgetiert wird (vgl. Datei 09) Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) Wie in meinem Schreiben II D - HB /2014 vom angekündigt, wird die Zuweisung für das Produkt Kommunale Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) durch die Bezirke erneut an die angefallenen Ist-Kosten angepasst. Diese Abweichung vom Regelverfahren wird aufgrund der aktuell bestehenden besonderen Belastungen im Zusammenhang mit dem starken Flüchtlingszugang sowie dem Aufbau der Jugendberufsagenturen vorgenommen (vgl. Datei 09). Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben II D 13 HB / vom Kältehilfe Wie zugesagt habe ich zusätzliche Belastungen, die durch die Bereitstellung von weiteren Notschlafplätzen im Rahmen der Kältehilfe für den Winter 2014/ entstanden sind, ausgeglichen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat mir die Höhe der zusätzlich bereit gestellten Kapazitäten, die von den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf realisiert wurden, sowie den damit verbundenen Mehrbedarf mitgeteilt (vgl. Schreiben SenGesSoz - II B 23 - vom ). Weitere bzw. darüber hinausgehende Anträge anderer Bezirke wurden nicht berücksichtigt Sonderzuweisung beschleunigter Wohnungsbau Wie angekündigt erfolgt eine Basiskorrektur für die Sonderzuweisung beschleunigter Wohnungsbau über insgesamt rd. 5 Mio.. Die Bezirksämter erhalten dabei vom Senat pro genehmigter bzw. genehmigungsfreigestellter Wohnung eine Sonderzuweisung von 500. Werden mehr als Wohnungen genehmigt, reduziert sich der ursprünglich pro Wohneinheit veranschlagte Betrag proportional. Die endgültige Festsetzung des Basiskorrekturbetrages erfolgte auf der Grundlage der tatsächlich vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gemeldeten Genehmigungszahlen. Im Übrigen verweise ich auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an die Bezirksstadträtin und Bezirksstadträte für Stadtentwicklung vom Jugendberufsagentur in Berlin Im Rahmen der Einrichtung von Jugendberufsagenturen habe ich für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf die Auftragsmittel für geeignete Träger für Coaching-Angebote/ Angebote zur aufsuchenden Beratung (sog. Coaching-Mittel) anteilig für die Monate erstattet, in denen die Jugendberufsagenturen in Betrieb genommen waren (Eröffnung jeweils zum

10 ). Hinsichtlich der Basiskorrektur von Personalmitteln wird auf die Tz verwiesen Einrichtung von Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) Gemäß dem Hauptausschuss-Bericht der SenBJW zu den finanziellen Auswirkungen und Kostenschätzungen der Inklusion vom (vgl. RN 1166 O) werden in jedem Bezirk Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) eingerichtet. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, Schnittstellenproblematiken zu reduzieren und die Verzahnung der Bereiche zu sichern, werden dabei die Beratungs- und Unterstützungszentren für Inklusionspädagogik mit den bestehenden Schulpsychologischen Beratungszentren bezirklich unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt. Die Raumnutzungskosten für das Fachgebiet Schulpsychologie tragen wie bisher die Bezirke gem. Landesschulamtseingliederungsgesetz. Die Raumnutzungskosten für das Fachgebiet Inklusionspädagogik werden gemäß der o.g. Vorlage durch die Sen- BJW aus dem Einzelplan 10 getragen. Eine Basiskorrektur der Bezirkszuweisung ist daher nicht erforderlich Budgetabtretung für das IT-Fachverfahren Musikschule Aufgrund weiterer Nachsteuerungen bei der Softwareerstellung, Projektsteuerung und Schulungen sowie durch die Verschiebung der Auszahlung von Dienstleistungsrechnungen (Rechnungseingang aus 2014 erst in ) wurde ein finanzieller Mehrbedarf für die Geschäftsstelle MS-IT für notwendig. Die Amtsleiter für Weiterbildung und Kultur haben in Ihrer Sitzung am beschlossen, den anfallenden finanziellen Mehrbedarf im Rahmen der Basiskorrektur zu gleichen Teilen je Bezirk auf den geschäftsführenden Bezirk, Neukölln, zu übertragen. Dies wurde entsprechend umgesetzt Budgetabtretung für das IT-Fachverfahren Volkshochschule Die Geschäftsstelle für das IT-Verfahren Volkshochschule hat beschlossen, dass die Budgetabtretung für das IT-Verfahren Volkshochschule anteilig (i.h.v. rd. 11,0 T ) an die Bezirke zurück geführt werden soll. Die Berechnung des geschäftsführenden Bezirks Neukölln, wurde bezirksweise umgesetzt Umsetzung der Prüfergebnisse von Erweiterten Mengenrevisionsverfahren (EMRV) Durch Basiskorrekturen erfolgt auch die budgetmäßige Umsetzung der Ergebnisse von anlassbezogenen Erweiterten Mengenrevisionsverfahren (EMRV). Im Zuge der Basiskorrektur waren dabei die vorgelegten EMRV-Ergebnisse für folgende Produkte (jeweils für das Prüfungsjahr 2012) durch SenFin zu prüfen: Erholungs- und Reisemaßnahmen, internationale Begegnungen auch freie Träger" in Tempelhof-Schöneberg Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger in Neukölln Im Ergebnis sind die budgetmäßigen Auswirkungen der fehlerhaft gebuchten Produktmengen ermittelt und korrigiert worden. Die damit verbundene Budgetminderung

11 beim Produkt wurde anteilig auf die übrigen Bezirke umverteilt. Die Verteilung der mit den Prüfergebnissen verbundenen Sanktionsbeträge erfolgte gleichmäßig über alle Bezirke (vgl. Datei 10) Übertragung von Mitteln des Winterschädenprogramms aus dem Jahr 2013 / Straßensanierungsprogramm 2014/ Den Bezirken wurde die Möglichkeit eingeräumt, nicht verausgabte Mittel aus dem 2013-er Programm letztmalig zur Beseitigung von Winterschäden im Berliner Straßenland im Haushaltsjahr zu verwenden (siehe Schreiben II F HB /2014 der SenFin vom ). Die beim Unterkonto 155 des Titels beim Kapitel 3800 tatsächlich verausgabten Mittel wurden im Wege der Basiskorrektur erstattet (vgl. Datei 11). Eine nochmalige Übertragung kommt nicht in Betracht. Für den Doppelhaushalt 2014/ standen den Bezirken zudem die Mittel des Sonderprogramms Straßensanierung (jeweils 25 Mio. pro Haushaltsjahr) zur Verfügung, die an zentraler Stelle (Kapitel 1255, Titel 52130) etatisiert sind und von den Bezirken auftragsweise bewirtschaftet wurden. Eine Basiskorrektur ist folglich entbehrlich Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien baulicher Unterhalt Mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2014/ hatte das Abgeordnetenhaus auch Mindeststandards in Form von Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung vorgegeben. Ziel der Vorgabe ist es, eine an den aktuellen Gebäudewerten und am Bestand der Straßenflächen ausgerichtete Mindestunterhaltung sicherzustellen. Wie in den Vorjahren habe ich im Zuge der Berechnungen zur Basiskorrektur überprüft, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Die zusätzlich bereitgestellten Straßenunterhaltungsmittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen (Reste aus dem Programm 2013) wurden dabei bei der Prüfung neutral gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Bezirke die Leitlinien vollumfänglich eingehalten haben (vgl. Datei 12). Den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf ist es darüber hinaus gelungen, die Nachholbeträge aus dem Abrechnungsjahr 2014 zu erbringen. Ich werde dies, wie angekündigt, bei der Prüfung für 2016 berücksichtigen Umsetzung der Veranschlagungsleitlinie Lehr-/Lernmittel Gemäß 7 Schulgesetz waren für das Haushaltsjahr Mindeststandards/ Mindestbeträge für Lehr- und Lernmittel von rund 33,6 Mio. (einschließlich Nachholbeträge aus 2013) festgesetzt und mit der Zuweisung in Form von Veranschlagungsleitlinien vorgegeben. Im Rahmen der Berechnungen zur Basiskorrektur war wie im Vorjahr zu überprüfen, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Hierbei sind wiederum auch die buchungsmäßig nachgewiesenen Rücklage- Entnahmen und -Zuführungen berücksichtigt worden, die eindeutig den Lehr- und Lernmitteln zugeordnet werden können. Die Entnahme aus der Rücklage (Titel 35921) wirkt sich dabei erhöhend auf den insgesamt vom Bezirk zu verausgabenden Betrag aus. Diesem Betrag wurden die geleisteten Sachausgaben für Lehr- und Lernmittel einschließlich der Zuführung an die Rücklage (Titel 91921) gegenübergestellt. Aus der Datei 13 kann die Prüfung der Veranschlagungsleitlinien Lehr-/ Lernmittel entnommen werden.

12 Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Bezirke die vom Abgeordnetenhaus vorgegebene Leitlinie für Lehr- und Lernmittel weitgehend eingehalten haben. Drei Bezirke haben die Leitlinie dabei geringfügig unterschritten (jeweils unter 60 T ). Sie sind daher verpflichtet, die nicht verausgabten Beträge nachzuholen. Ich werde daher die Leitlinie 2016 für die genannten Bezirke um den entsprechenden Betrag erhöhen. 2.3 Personalausgabenbezogene Tatbestände Ausschließlich personalausgabenbezogene Basiskorrekturen sind für die nachfolgenden Sachverhalte durchgeführt worden Tarif- und Besoldungsanpassungen Die Mehrbelastung durch die Besoldungsanpassung für Beamte zum wurde berücksichtigt. Ebenso wurde berücksichtigt, dass die Tariferhöhung zum 1.3. geringer ausgefallen ist, als die im Teilplafond Personal enthaltene Vorsorge Streckung der Einsparungsvorgabe bis in das Jahr 2020 Der Betrag von 12,03 Mio. Euro für wurde wie angekündigt auf die Bezirke aufgeteilt und bei der Basiskorrektur berücksichtigt VBL-Sanierungsgelder ohne Kita Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahlten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i.h.v. 7,86% und dem in der Zuweisung enthaltenen Satz i.h.v. 10,98%) wurden nach dem bewährten Verfahren ermittelt und ausgeglichen. Darüber hinaus wurden die von der VBL an die Bezirke erstatteten Beträge für 2013 und 2014 berücksichtigt Personalüberhang (ehem. EZeP) Es erfolgte eine Spitzabrechnung der angefallenen Ist-Kosten gegenüber der Zuweisung im Rahmen einer Sonderkalkulation Ausgleich von Zusatzkosten bei der Übernahme von Personalüberhangkräften als Nachfolge für ATZ-Beschäftigte Zusatzkosten, die in Folge von Altersteilzeitvereinbarungen in Zusammenhang mit der Übernahme von Personalüberhangkräften entstanden sind, wurden ausgeglichen Anpassung der Ausbildungsmittel an den tatsächlichen Bedarf Über- oder Unterschreitungen der für die Ausbildungsmittel veranschlagten Leitlinie wurden bezugnehmend zum tatsächlichen Ist basiskorrigiert. Mehrbedarfe für Ausbildungsverbünde werden berücksichtigt. Die Kosten für Weiterbeschäftigungen von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung wurden basiskorrigiert, wenn die Voraussetzungen gem. 12 HG 2014/ sowie nach Ziffer 11.3 und 11.7 HWR vorlagen. Ebenso wurden die Kosten für zusätzliche Praxisanleiter/-innen gem. Schr. SenFin II C H /2012 vom 6. Juni 2012 erstattet.

13 Höhergruppierung der Mitarbeiter im allgemeinen Außendienst der Ordnungsämter aufgrund LAG Urteil vom Die aufgrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entstandenen Mehrkosten durch die Höhergruppierung der Außendienstmitarbeiter im allgemeinen Ordnungsdienst wurden ausgeglichen Zusätzliche Dienstkräfte für die steigende Zahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden Die Bereits angefallenen Personalkosten für die Flüchtlingssoforthilfe, die den Bezirken im Rahmen der AG Wachsende Stadt zugesagt wurde, wurden ausgeglichen Zusätzliche Dienstkräfte zur Koordinierung von Flüchtlingen Die angefallenen Personalkosten (jeweils pro Bezirk max. 1 x E9 und 1 x E8) zur Sicherung der Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufkommens im Zusammenhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Bezirk wurden basiskorrigiert Personalkosten für zum LAGeSo/LKF abgeordnetes Personal Um finanzielle Nachteile für die Bezirke abzuwenden, wurden den Bezirken die Personalkosten für das zur Unterstützung der Flüchtlingsaufnahmeverfahren an das LA- GeSo/LKF abgeordnete Personal erstattet Zusätzliche Dienstkräfte für die Einführung des Betreuungsgeldes Die angefallenen Personalkosten für die Einführung des Betreuungsgeldes wurden erstattet Zusätzliche Dienstkräfte i.z.m der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen beim Wohnungsbau sowie der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung Die Personalausgaben zum Zweck der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Wohnungsbau sowie für die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung wurden basiskorrigiert Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung (Prüfung von Anlagen auf Legionellenbefall und Prüfung von 2c-Brunnenanlagen) angefallenen Personalkosten wurden basiskorrigiert Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Stärkung der Betreuungsbehörden Die angefallenen Personalkosten im Rahmen der Stärkung der Betreuungsbehörden wurden basiskorrigiert.

14 Zusätzliche Dienstkräfte für die Bürgerämter Die aufgrund des Ergebnisses der AG Personal der Bürgerämter angefallenen Personalkosten wurden in der Basiskorrektur berücksichtigt Zusätzliche Dienstkräfte für die Transferkostensteuerung im Sozialbereich Teil 1 und Teil 2 Unabhängig von den tatsächlich angefallenen Personalkosten, wurde ein Jahresbetrag für 59,64 Stellenanteile (Teil 1 mit 33,52 Stellenanteilen, Teil 2 mit 26,12 Stellenanteilen) unter Beachtung aktualisierter Durchschnittssätze in der Basiskorrektur berücksichtigt Zusätzliche Dienstkräfte für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege Es wurden die angefallenen Personalkosten für 24 zusätzliche VZÄ für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege basiskorrigiert Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Umwandlungsverordnung Zu diesem Sachverhalt lagen für noch keine Anmeldungen zur Basiskorrektur vor Jugendberufsagentur in Berlin Alle angefallenen Personalkosten im Rahmen der Einrichtung von Jugendberufsagenturen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf wurden maximal bis zur zugesagten Höhe basiskorrigiert Personalkosten für die Maßnahmen des Wissenstransfers Die bewilligten Personalkosten im Rahmen des Wissenstransfers (Stellendoppelbesetzungen, Seniorberater und Seniorberaterinnen, Wissensmanager und Wissensmanagerinnen) wurden basiskorrigiert Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen in bezirklichen Grundschulen Im Rahmen der Basiskorrektur wurde der Eigenanteil in Höhe von 25% der angefallenen Personalkosten für Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen (EGr.1) in den bezirklichen Grundschulen erstattet Einstellung von Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe und Trainees Die Senatsverwaltung für Finanzen hat sich im Rahmen der Basiskorrektur an der Finanzierung der von den Bezirken eingestellten Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe und Trainees beteiligt. Es ist beabsichtigt für die Zukunft eine für alle Seiten akzeptable Regelung der Kostenübernahme zu treffen.

15 Sonstiges Aufgrund der Globalsummensystematik werden Über- oder Unterschreitungen der OGr. 44 im Rahmen der Basiskorrektur nicht ausgeglichen. Weitere Sachverhalte wurden nach Einzelfallprüfung berücksichtigt. Eine zusammengefasste Übersicht der unter Tz. 2.3 aufgeführten Sachverhalte und der daraus folgenden Basiskorrekturbeträge ist als Anlage 05 beigefügt. 2.4 Transferausgaben des Z-Teils Bei den nachfolgend aufgeführten Tatbeständen ist wie in den Vorjahren eine Basiskorrektur in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen Ist- Ausgaben vorgenommen worden. Kosten der Unterkunft nach dem SGB II Beihilfen und Darlehen nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Darlehen nach SGB XII und AsylbLG Sozialhilfe in Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl Wohngeld BAföG Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Kita-Z (Titel 67146, und 67169) Bildung und Teilhabe (für Schulbedarf und Schülerbeförderung) Z-Rest Eine Zusammenfassung der vorgenommenen Basiskorrekturen des Z-Teils ergibt sich aus Anlage 06, die Berechnungen können der Datei 15 entnommen werden. 2.5 Einnahmen Transferbezogene Einnahmen (E 04) sowie Einnahmen für Kindertagesbetreuung inkl. Schulhort (E 05) In beiden Einnahmefeldern sind die Vorgaben - wie in den Vorjahren - an die jeweiligen Ist-Einnahmen angepasst worden.

16 Das Einnahmefeld E 04 enthält überwiegend Einnahmevorgaben für die prozentualen Beteiligungen des Bundes an bestimmten Transferausgaben. Die in erzielten Einnahmen liegen insgesamt um rd. 110 Mio. über der Einnahmevorgabe. Den größten Anteil davon machen die Bundesbeteiligungen an den bezirklichen Transferausgaben aus, die rd. 105 Mio. höher als zugewiesen ausfallen. Diese Mehreinnahmen resultieren überwiegend aus dem gestiegenen Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft in Folge der Bundesgesetzgebung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (rd. 70 Mio. ). Darüber hinaus konnten Rückzahlungen des Bundes wegen in 2014 rechtswidrig einbehaltener KdU-Beteiligungen verbucht werden, die saldiert mit der endgültigen Abrechnung für 2013 rd. 47 Mio. betragen. Wegen zurückgehender Wohngeldzahlungen reduzierte sich der diesbezügliche Bundesanteil gegenüber der Zuweisung um rd. 16 Mio.. Die basiskorrigierten Mehreinnahmen im Einnahmefeld E 05 belaufen sich auf rd. 4,7 Mio.. Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können den Anlagen 07 und 08 entnommen werden Übrige Einnahmen mit Vorgabe (E 03) a) Geldbußen und Verwarngelder aus der Parkraumbewirtschaftung Im Einnahmefeld E03 wurde die Einnahmevorgabe für die Einnahmen aus Geldbußen und Verwarngelder aus der Parkraumbewirtschaftung (Titel ) analog der Verfahrensweise im Vorjahr angepasst: Aufgrund der gemeinsamen Leistungserstellung durch die Bezirke und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (hier: PolPräs) wurde die Einnahmevorgabe für diesen Titel (entspricht dem Ist 2013) rückwirkend um 50% gemindert. Der entsprechende Gesamtbetrag wurde - analog der Berechnung der Vorgabe - über den ehemaligen Einnahmeschlüssel auf die Bezirke verteilt. Mit dem Doppelhaushalt 2016/17 ist das System der Einnahmevorgabe für den Titel so modifiziert worden, dass bereits bei der Zuweisung eine Absenkung der Vorgabe um 50% erfolgte. Eine erneute Anpassung der Vorgabe in der Basiskorrektur 2016 ist daher nicht mehr erforderlich. b) Sondernutzungsgebühren für Trinkwasserrohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze Nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen (SNGebV) haben die Bezirke auch in von den Berliner Wasserbetrieben Sondernutzungsgebühren für Trinkwasserrohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze eingezogen. Wie in den Vorjahren habe ich für diesen Sachverhalt eine Anpassung der Einnahmevorgabe bei E 03 an die Ist-Einnahmen vorgenommen (vgl. Anlage 09). Die in erzielten Einnahmen (44,7 Mio. ) liegen um rd. 33,2 Mio. über der Einnahmevorgabe, die im Rahmen der Basiskorrektur entsprechend erhöht wurde. Diese hohen Mehreinnahmen gegenüber den Vorjahren beruhen auf Nachzahlungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für die Jahre 2009 bis. Ursache dafür ist ein am zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben rückwirkend

17 ab Anfang 2009 geschlossener Vertrag zur Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe ( Leitungsvertrag BWB ). Dieser Vertrag umfasst neben den Sondernutzungszahlungen der BWB für das aktive Leitungsnetz jetzt auch entsprechende Leistungen für stillgelegte Rohrleitungen. 2.6 Investitionen Neben der Berücksichtigung einzelfallbezogener Tatbestände wurden die gemeldeten Beträge für Einsparungen bei den Investitionen (Hauptgruppe 7) zur Verstärkung der Bauunterhaltung aufgrund der damit verbundenen Umwandlung von Mitteln der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung von der Zuweisung für Investitionen abgesetzt. Die Zuweisung für das Produktsummenbudget wurde in gleichem Umfang erhöht. Für andere Sachverhalte über die Verstärkung der baulichen Unterhaltung hinaus kommt diese Regelung nicht in Betracht. Auch wenn bereits bei der Veranschlagung Mittel der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung umgewandelt worden sind, ist die Erhöhung der Zuweisung für das Produktsummenbudget und die gleichzeitige Absetzung von der Zuweisung für Investitionen im Rahmen der Basiskorrektur zu beantragen. Des Weiteren wurden - wie in den Vorjahren - bei den Maßnahmen der gezielten Zuweisung die nicht verausgabten Mittel abgesetzt. Diese nicht verausgabten Mittel werden im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahme in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist bei überplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Baufortschritten oder außerplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Abrechnungsraten gezielt zugewiesener Maßnahmen die Investitionszuweisung um die entsprechenden Beträge erhöht worden. Aufgrund der Vielzahl und des Volumens der vorgesehenen Schulbaumaßnahmen hatte ich mich - abweichend von den Vorjahren - bereit erklärt, Verstärkungen bei den Bauvorbereitungsmitteln (Titel 54040) bei Bedarf zuzulassen und im Rahmen der Basiskorrektur das PSB um die entsprechenden Ist-Ausgaben zu erhöhen. In dem Jahr, in dem eine Baumaßnahme ihren ersten Haushaltsansatz hat, wird dann die Investitionszuweisung um die diesbezüglichen Mehrausgaben beim PSB der Vorjahre gekürzt. Eine Zuführung an den Titel Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln aus dem Titel der Baumaßnahme ist nicht erforderlich. 3. Buchung Sofort nach Bekanntgabe der Basiskorrektur werden die Buchungen der Zuweisungen über die LHK nach bekannter Methode gebucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirkskassen nach kurzfristiger Bekanntgabe an die SE Finanzen die bereitgestellten Mittel sofort vereinnahmen, damit die endgültigen Abschlussarbeiten am Haushalt vorgenommen werden können. Hierzu erfolgt noch eine kurzfristige Mitteilung, wann die Buchungen durchgeführt werden können.

18 Vorläufiger Jahresabschluss der Bezirke 4.1 Isolierte Jahresergebnisse und Guthaben-/Schuldenstand In Summe über alle Sachverhalte ergibt sich in eine Basiskorrektur von -46,1 Mio.. Hierzu haben insb. die Fallzahlrückgänge im Bereich der der Hilfen in besonderen Lebenslagen (vgl. Tz ) sowie die erhöhte Bundesbeteiligung an bestimmten Transferausgaben (vgl. Tz ) beigetragen. Mit den Ergebnissen der Basiskorrektur steht auch fest, wie die einzelnen Bezirke das Haushaltsjahr abgeschlossen haben. Die vorläufigen isolierten Jahresergebnisse sind dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 2: Vorläufige isolierte Jahresergebnisse der Bezirke nach Basiskorrekturen Bezirke vorl. Jahresergebnis vor Basiskorrektur (inkl. Vortrag aus 2013) T darin enthalten: Ergebnisvortrag 2013* vorl. isoliertes Jahresergebnis (vor Basiskorrektur) Basiskorrektur (insg.) vorl. isoliertes Jahresergebnis (nach Basiskorrektur) T T T T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe * Sonderregelung für Spandau zur zahlenmäßigen Anpassung der Vorträge in geraden und ungeraden Jahren (der Ergebnisvortrag 2013 wurde bereits 2014 aufgelöst). Die dargestellten Jahresergebnisse wirken sich auf die Höhe der aufgelaufenen Guthaben bzw. Schuldenstände der Bezirke aus. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

19 Tabelle 3: Guthaben-/Schuldenstand der Bezirke per Bezirke Guthaben-/ Schuldenstand 2014 T vorl. isoliertes Jahresergebnis (nach Basiskorrektur) T Guthaben-/ Schuldenstand T Mitte Fr hain-kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmdf Spandau Steglitz-Zehlendf Tempelhof-Sch Neukölln Treptow-Köp Marzahn-H dorf Lichtenberg Reinickendorf Summe In Summe weisen die Bezirke einen Überschuss von 18,2 Mio. auf. Damit erzielten sie zum sechsten Mal in Folge einen positiven Jahresabschluss. Der Guthabenstand beläuft sich nunmehr auf 88,5 Mio.. Betrachtet man die bezirklichen Einzelergebnisse, so reichen diese von +8,7 Mio. in Lichtenberg bis -3,9 Mio. in Reinickendorf. Sechs Bezirke haben das Jahr mit positiven isolierten Jahresergebnisses abgeschlossen, die sich auf insgesamt 32,1 Mio. summieren. Dem steht ein Defizit bei den übrigen Bezirken i.h.v. -13,9 Mio. gegenüber. Zum negativen Spandauer Ergebnis hat dabei insb. ein buchungstechnischer Sachverhalt geführt 5, ohne den Spandau ebenfalls mit einem leichten Überschuss abgeschlossen hätte. Auffällig ist, dass insbesondere zwei der drei Konsolidierungsbezirke hohe Jahresüberschüsse erzielt haben (vgl. auch Tz. 4.2). Der Bezirk Mitte ist aufgrund dieses Überschusses nach sechs Jahren der Konsolidierung nunmehr vollständig schuldenfrei. Auch Pankow konnte den Schuldenstand mehr als halbieren, so dass sich dem Bezirk die realistische Chance einer abschließenden Schuldentilgung im Haushalt 2016/17 eröffnet. Hinsichtlich der negativen Jahresergebnisse in Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz- Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Reinickendorf ist festzustellen, dass diese Bezirke mit (teilw. erheblichen) Überschüssen aus Vorjahren in das Jahr gestartet sind, die bei der Haushaltsaufstellung und ausführung gezielt eingesetzt wurden. Diese Vorgehensweise entspricht der eigentlichen Regelungsabsicht, nach der vorübergehenden Guthaben auch wieder im Bezirk zu verwenden sind. Rechnerisch ergeben sich daraus zwar negative Werte beim isolierten Jahresabschluss, die aber nicht mit (möglichen) defizitären Abschlüssen von vorbelasteten Bezirken vergleichbar sind. 5 Auseinanderfallen von zweckgebundenen Einnahmen (in 2014) und zugehörigen zweckgebundenen Ausgaben (in ) im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen in der Zitadelle Spandau.

20 Sowohl die Unterschiede bei den Jahresergebnissen als auch die differenzierte Entwicklung des Guthaben-/ Schuldenstandes belegen letztlich, dass der jeweilige Jahresabschluss eines Bezirks in erster Linie Resultat der eigenen Haushaltsführung ist. 4.2 Konsolidierungsergebnisse Eine gesonderte Betrachtung erfolgt für die Bezirke mit Konsolidierungskonzept. In diesen Konzepten sind die jährlichen Schuldentilgungsbeträge festgelegt. Hinzu treten ggf. noch Konsolidierungsfehlbeträge aus Vorjahren, die gemäß 25 LHO auszugleichen waren. Ein ausgeglichener Haushalt erfordert demnach isolierte Jahresüberschüsse mindestens in Höhe der jeweils gültigen summierten Tilgungsbeträge Mitte Das am vom Hauptausschuss beschlossene fortgeschriebene Konsolidierungskonzept für den Bezirk Mitte (RN 17/0082 L) sah für das Jahr einen vergleichsweise geringfügigen Schuldenabbau i.h.v. 500 T vor. Mit einem (isolierten) Jahresergebnis von T hat Mitte die Konsolidierungsvorgabe aus dem o.g. Konzept deutlich übererfüllt. Hierfür waren insbesondere Mehreinnahmen bei der Parkraumbewirtschaftung verantwortlich. Aufgrund des guten Jahresergebnis hatte der Bezirk seine Schulden vorfristig zum vollständig abgebaut Pankow Für das Jahr sah das am vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommene beschlossene Konsolidierungskonzept (RN 17/0670) einen Schuldenabbau i.h.v T vor. Das gesamte Schuldentilgungserfordernis betrug aufgrund eines aus dem Jahr 2013 nachzuholendem Konsolidierungsfehlbetrag T. Pankow hat das Jahr mit einem (isolierten) Überschuss von T abgeschlossen und dabei einen Konsolidierungsüberschuss von T erwirtschaftet. Der Schuldenstand hat sich damit auf T reduziert. Gemäß dem fortgeschriebenen Konsolidierungskonzept (RN 17/0670 A), das am vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, beläuft sich der Schuldentilgungsbetrag in 2016 auf T und in 2017 auf T. Eine vollständige Schuldentilgung ist konzeptmäßig bis zum Jahr 2019 vorgesehen. In Anbetracht des Jahresergebnisses eröffnet sich dem Bezirk nunmehr jedoch die realistische Chance noch im laufenden Haushalt 2016/17 zu einer abschließenden Entschuldung zu gelangen Marzahn-Hellersdorf Das am vom Hauptausschuss beschlossene Konsolidierungskonzept (RN 17/0012 F) sah für das Jahr einen Schuldenabbau von T vor. Marzahn-Hellersdorf hat das Jahr mit einem (isolierten) Jahresergebnis von 296 T abgeschlossen. Nach Abzug dieses tatsächlichen Konsolidierungsbetrages (isoliertes Jahresergebnis) i.h.v. 296 T verbleibt ein Schuldenstand zum

21 (nach Konsolidierung) i.h.v T. Für das Jahr ergibt sich damit ein Konsolidierungsfehlbetrag i.h.v T. Das deutliche Unterschreiten der geplanten Tilgungsrate ist insbesondere auf Mehrausgaben im Bereich der HzE zurückzuführen. Das laufende Konsolidierungskonzept gilt bis zum Jahr Aufgrund des Beschlusses B34 zur Nachschau des Doppelhaushaltes 2016/2017 hat der Bezirk dem Hauptausschuss ein mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmtes Konsolidierungskonzept für den Zeitraum beginnend ab dem Jahr 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Konsolidierungsergebnisse des Jahres sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 4: Konsolidierungs-Überschüsse bzw. -Fehlbeträge (in T ) Konsolidierungsbezirke Tilgungsbeträge gemäß Konzept in vorl. isoliertes Jahresergebnis Konsolidierungs- Überschuss (+)/ Fehlbetrag (-) Sp 1 Sp 2 Sp 3 = Sp 2 Sp 1 Mitte Pankow * Marzahn-Hellersdorf Summe * 1 inkl. nachzuholender Konsolidierungsfehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres über 11 T. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es den Bezirken Mitte und Pankow überaus erfolgreich gelungen ist die Tilgungsvorgaben umzusetzen und darüber hinaus weitere Schulden abzubauen. Auch mit Blick auf das Ergebnis dieser beiden Bezirke sind in Marzahn-Hellersdorf die Konsolidierungsanstrengungen konsequent weiterzuverfolgen und deren Umsetzung regelmäßig zu evaluieren bzw. nachzusteuern. 4.3 Ausblick Das hier insgesamt dargestellte ausgewogene Jahresergebnis ist nicht nur auf eine auskömmliche Globalsummenzuweisung, sondern auch auf eine insgesamt verantwortliche Haushaltsführung der Bezirke zurückzuführen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den o.g. Zahlen noch nicht um die endgültigen Jahresergebnisse der Bezirke handelt. Das endgültige Abschlussergebnis geht Ihnen nach Durchführung des Jahresabschlusses für den Gesamthaushalt durch die Abteilung II Referat II B zu. In Vertretung Klaus Feiler

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