Senatsverwaltung für Finanzen

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2 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, Berlin An die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Berlin Frau Finanzstadträtin Clara Herrmann - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Geschäftszeichen II D - HB / Bearbeiter Herr Nitzsche Dienstgebäude Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Zimmer 2080 Telefon (030) Telefax (030) fabian.nitzsche@ senfin.berlin.de Internet Verkehrsverbindungen U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke 1. Fortschreibung der Globalsummen 2018/ Mein Schreiben - II D - HB / vom 19. April 2017 Datum 10. Juli 2017 Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Finanzstadträtin Herrmann, mit meinem o.g. Schreiben habe ich Ihnen das Ergebnis der Globalsummenberechnung für den Haushalt 2018/ mitgeteilt. Zwischenzeitlich haben sich Sachverhalte ergeben, die eine Anpassung der Beträge erfordern. Die Umsetzung der entsprechenden Veränderungen erfolgt mit der vorliegenden Fortschreibung. Die Höhe der fortgeschriebenen Globalsummen entnehmen Sie dabei bitte der Anlage 1. Nachfolgend werden die Sachverhalte dargestellt, die entweder ohne gesonderten Antrag im Verfahren berücksichtigt wurden oder deren Auswirkungen gleichermaßen alle Bezirke betreffen. Dabei wird zwischen plafondverändernden und plafondneutralen Fortschreibungen unterschieden. 1 Plafondverändernde Fortschreibungssachverhalte 1.1 Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung Im meinem Schreiben zum Bezirksplafond 2018/ vom hatte ich auf die noch ausstehende Klärung zum Umgang mit den Mehrmitteln hingewiesen, die den Bezirken im Zuge der Richtlinien der Regierungspolitik zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Klärung ist nunmehr in der Sitzung der AG Ressourcensteuerung am erfolgt. Hieraus ergeben sich folgende Feststellungen: Um den Herausforderungen der Wachsenden Stadt gerecht zu werden und Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen zu eröffnen, werden den Bezir- Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert...

3 - 2 - ken 60 Mio. im Jahr 2018 zusätzlich bereitgestellt. Dies entspricht rd VZÄ. Im Jahr treten weitere 10 Mio. hinzu, so dass sich der Betrag auf 70 Mio. erhöht. In 2018 können die Bezirke dabei rd. 41 Mio. des o.g. Betrages - entspricht rd. 818 VZÄ - in eigener Verantwortung unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik belegen. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen der Bezirke (Melderegister, Stand ) und wird in Form einer Sonderkalkulation außerhalb der Normierung umgesetzt. Über die Mittelverwendung müssen die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 05. September 2017 berichten und die Belegung begründen. Zudem wird auf dieser Basis zwischen der Senatsverwaltung und jedem Einzelbezirk eine Zielvereinbarung über die Personalmittelverwendung und die Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Über die Verteilung des Aufstockungsbetrages für (weitere 10 Mio. ) ist in der AG Ressourcensteuerung noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Aus diesem Grund ist im Haushalt eine zentrale Vorsorge über diesen Betrag getroffen worden. Die Verteilung der weiteren 10 Mio. für wird ebenfalls in der AG Ressourcensteuerung abgestimmt. Darüber hinaus hat sich die AG verständigt, bei allen Sachverhalten, die in die dargestellte Klärung einbezogen wurden, einheitlich mit einem Personalkosten- Durchschnittssatz von 45 T je VZÄ zzgl. 5 T für personalbezogene Sachkosten (Mieten, Arbeitsplatz etc.) zu kalkulieren. 1 Diese Setzung hat (zumeist geringfügige) Anpassungen bei der Berechnung betroffener Produktbudgets zur Folge. Auch die ursprüngliche Personalmehrbedarfs-Berechnung Wachsende Stadt 2018/ wurde an die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung angepasst (siehe Anlage 2). 1.2 Masterplan Integration Für die Umsetzung von bezirklichen Nachbarschaftsprogrammen im Rahmen des Masterplans Integration können für 2018 und weitere Mittel in Höhe von jeweils 1,5 Mio. bereitgestellt werden. Die somit nunmehr im Plafond des T-Teils insgesamt vorhandenen Mittel von jährlich 9,2 Mio. werden wie bisher mittels einer Sonderkalkulation verteilt. Dabei kommt der bereits mit der Globalsummenzuweisung vom verwendete Verteilschlüssel anhand bezirklicher Belegungskapazitäten zur Anwendung. 1.3 Flüchtlingspakete II bis V Gemäß den Ergebnissen der AG Ressourcensteuerung erfolgt mit der Fortschreibung auch eine Verstetigung der Mittel für die rd. 207 VZÄ aus den Maßnahmepaketen II bis V zur Bewältigung der Flüchtlingssituation (sog. Flüchtlingspakete II bis V ). Diese VZÄ werden auch (2017 voll, danach in abnehmenden Raten) weiterfinanziert, wenn die Zahl der Flüchtlinge im Laufe der Legislatur kontinuierlich sinkt. Die Finanzierung der freiwerdenden VZÄ erfolgt dabei mit entsprechend steigendem Anteil aus den Mehrmitteln, die den Bezirken im Zuge der Richtlinien der Regierungs- 1 vgl. hierzu Protokoll der 3. Sitzung AG Ressourcensteuerung vom : Dies gilt z.b. auch durchgängig für diejenigen Sachverhalte, die auf die 60 Mio. angerechnet werden. Das finanzielle Risiko daraus (falls also nur höherwertige Stellen geschaffen werden) tragen die Bezirke....

4 - 3 - politik zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anteil liegt im Jahr 2018 bei 25% und steigt in den Folgejahren jeweils um weitere 25%. Der Finanzierungsanteil für die jeweils verbleibenden VZÄ, die noch zur Bewältigung der Flüchtlingssituation eingesetzt werden, wird ebenfalls im Plafond zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Mittelverteilung auf die Bezirke ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Kosten der Maßnahmenpakete bereits im Jahr 2016 in die KLR eingeflossen und daher bereits in den Produktbudgets 2018 enthalten ist. Der Rest muss über eine Sonderkalkulation verteilt werden. Nach Maßgabe der Basiskorrektur 2016 sind beim Flüchtlingspaket IV (Jugendamt) noch 76,5% der Mittel nach Maßgabe der Vereinbarung der Jugendstadträte aufzuteilen. Bei den Flüchtlingspaketen II, III und V beläuft sich das zusammengefasste Volumen der Sonderkalkulation auf 59,7%; hier erfolgt die Verteilung über den Verteilschlüssel, der auch für die Mittel des Masterplans Integration angewandt wurde (vgl. Tz. 1.2). 1.4 Tariferhöhung Zuwendungsempfänger Mit Schreiben vom habe ich Sie darüber informiert, dass den Bezirken im Zuge des Nachtragshaushaltsgesetz 2017 insg T zur Schließung von Tariflücken bei Zuwendungsempfängern zusätzlich bereitgestellt werden. Mit der vorliegenden Fortschreibung wird dieser Betrag nunmehr auch in den Plafond 2018/ aufgenommen. Der Betrag wurde prozentual (nach der jeweiligen Plafondhöhe 2017) auf die T-Teil-Bereiche Freiwillige soziale Leistungen, Schuldner- und Insolvenzberatung sowie Psychiatrie-Entwicklungsprogramm (PEP) aufgeteilt. Darüber hinaus habe ich in Anlehnung an die Vorgehensweise in der Hauptverwaltung - im Plafond eine Tarifvorsorge entsprechend den Abschlüssen nach TV-L in Höhe von 2,35% für 2018 (jeweils wirksam auf 80% Personalkostenanteil der Zuwendung) in den drei genannten Bereichen vorgenommen. Mit dieser Berechnung sind die bisher bereits vorgesehenen Steigerungen teilweise ersetzt worden. Gegenüber dem bisherigen Plafond (April) ergibt sich so ein Aufwuchs um 357 T. Die Gesamtsteigerung gegenüber dem bisherigen Plafond beläuft sich damit auf T (vgl. im Intranet hinterlegte Berechnungsdatei). Der fortgeschriebene Teilplafond für den T-Teil kann der Anlage 3 entnommen werden. Angesichts der zweigeteilten Plafonderhöhung habe ich bei der Verteilung der zusätzlichen Mittel von einer allgemeinen Sonderkalkulation abgesehen. Stattdessen habe ich mich dafür entschieden, die Mittelerhöhung in den Bereichen PEP und Schuldner- und Insolvenzberatung durch eine Zuweisungspreiserhöhung bei den betroffenen Produkten umzusetzen. Lediglich bei den Freiwilligen sozialen Leistungen habe ich eine Sonderkalkulation mit gleichmäßigen Beträgen für alle Bezirke vorgesehen, da hier durch die Vielzahl der berührten Produkte eine produktbezogene Umsetzung nicht möglich ist. 1.5 Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik habe ich die zum vorgesehene Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in der Fortschreibung berücksichtigt. Dabei wurde der zuvor zwischen den Verwaltungen...

5 - 4 - vereinbarte Aufschichtungsbetrag i.h.v T (davon T Personalausgaben) umgesetzt. 1.6 Teilplafond Personal Im Teilplafond Personal sind mit der 1. Fortschreibung folgende neue Sachverhalte berücksichtigt worden: Der Bereich Besoldung wurde mit der Besoldungsanpassung 2018 gem. Senatsbeschluss vom mit 3,2% zum sowie die Nachwirkung der Besoldungsanpassung 2017 zum mit 2,6% fortgeschrieben. Des Weiteren wurde die Erhöhung der Sonderzuwendung für 2018 vollständig berücksichtigt. Personalmehrbedarfe Zur Umsetzung des Berliner Hundegesetzes wurden zwölf Stellen der Besoldungsgruppe A 9 berücksichtigt (Zeile 14 der Anlage 4a). Die Umsetzung erfolgte per Sonderkalkulation. Weitere zwölf auf zwei Jahre befristete Beschäftigungspositionen E 9 werden über die Basiskorrektur bis berücksichtigt. Es wird an dieser Stelle nochmals auf die Schreiben SenFin IV A HB / vom und vom hingewiesen. Die Verstetigung der zwei Stellen im Bezirk Pankow für die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde ebenfalls berücksichtigt. Auch hier erfolgte die Umsetzung per Sonderkalkulation. Wegen der Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zum Einzelplan 10 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) wurden die dazugehörigen Personalmittel im Personalplafond abgesetzt (Zeile 24 der Anlage 4a), vgl. auch Tz Mit der Erhöhung des Anteils des festangestellten Personals in den Musikschulen auf 20% ab 2018 entfällt die Sonderkalkulation für die Personalüberhangskräfte in den Musikschulen in Mitte und Pankow (siehe dazu auch Tz. 2.5). Der entsprechende Betrag aus dem Teilplafond Personal 2017 wurde daher in den regulären Anteil Tarif überführt (Zeile 20 der Anlage 4a). AG Ressourcensteuerung Das Ergebnis der AG Ressourcensteuerung vom (vgl. Tz. 1.1) wurde vollständig in den Teilplafond Personal 2018 aufgenommen. Grundsätzlich ergibt sich zunächst eine Reduzierung in der Position Zusätzliches Personal (Zeile 21 der Anlage 4a) von ursprünglich rd. 12,4 Mio. auf rd. 5,4 Mio., da vereinbarungsgemäß einige Sachverhalte auf die zusätzlichen 53,7 Mio. für 2018 (Personalanteil an den 60 Mio. ) angerechnet werden. Die zusätzlichen 53,7 Mio. finden sich in den Zeilen 29, 30 und 31 der Anlage 4a aufgeteilt nach Personal für die Wachsende Stadt, Personal für die Umsetzung der zusätzlichen Aufgaben entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik und zusätzliches Personal zur eigenverantwortlichen Schwerpunktsetzung der Bezirke zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik wieder. (Die Unterscheidung entspricht der Differenzierung gemäß Anlage zum Protokoll der AG Ressourcensteuerung vom )...

6 - 5 - Hinsichtlich der Verstetigung der Mittel für die rd. 207 VZÄ aus den Flüchtlingspaketen II bis V sind zudem die Finanzierungsanteile für die VZÄ zu berücksichtigen, die weiterhin zur Bewältigung der Flüchtlingssituation eingesetzt werden (vgl. Tz. 1.3). Entsprechend dem vereinbarten Verfahren ist für 2018 in Zeile 28 (Anlage 4a) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 75% und für in Zeile 17 (Anlage 4b) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 50% berücksichtigt worden. Die AG Ressourcensteuerung hat sich zudem darauf verständigt, dass die Erhöhung der Honorarmittel um wegen der erwarteten Honorarerhöhungen auf Grund der Bandbreitenregelung auf die 53,7 Mio. angerechnet wird. Daher ist der Betrag nunmehr in Zeile 30 (Anlage 4a) enthalten, die Zeile 33 wurde entsprechend gemindert. In Summe über die dargestellten Sachverhalte erhöht sich der Teilplafond Personal in 2018 um 41 Mio. auf Mio. und in um 37 Mio. auf Mio Teilplafond sonstige Sachausgaben Die personalbezogenen Sachkosten für das zusätzliche Personal (Sachkostenzuschlag) gem. Tz. 1.1 (Ergebnisse AG Ressourcensteuerung) und Tz. 1.3 (Flüchtlingspakete II bis V) sind in den Teilplafond sonstige Sachausgaben 2018 und eingestellt. Dabei wurde entsprechend der Verständigung in der AG Ressourcensteuerung mit einheitlich 5 T je VZÄ gerechnet. Die Verabredung wurde auch auf den Personalmehrbedarf angewendet, der bereits mit Schreiben vom zum Bezirksplafond zusätzlich für Wachsende Stadt bereitgestellt wurde, wodurch sich der hierfür eingestellte Sachkostenzuschlag je VZÄ um 1,75 T verringerte. Hinsichtlich der Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (vgl. Tz. 1.5) wurde von den insgesamt aufzuschichtenden Mittel i.h.v T ein Anteil von T für Sachausgaben berücksichtigt. Damit erhöht sich der Teilplafond sonstige Sachausgaben in 2018 auf 945,9 Mio. und auf 953,5 Mio. in, vgl. auch Anlage 5a und b. 1.8 Überblick über die Plafondauswirkungen Durch die o.g. Sachverhalte der Fortschreibung erhöht sich der Bezirksplafond im Vergleich zur Globalsummenzuweisung vom um rd. 48,4 Mio. in 2018 und 44,9 Mio. in. Der so fortgeschriebene Bezirksplafond 2018/ setzt sich nach Hauptgruppen betrachtet wie nachfolgend dargestellt zusammen. Im Vergleich zur Fortschreibung der Globalsummen 2017 (Stand ) summieren sich dabei die vorgenommenen Plafondveränderungen zu einer Erhöhung um insgesamt rd. 478,3 Mio. in 2018 und um 567,7 Mio. in....

7 - 6 - Tabelle 1: Bezirksplafond nach Hauptgruppen in Mio Teilplafond Personal 1.084, , ,2 Teilplafond Transferausgaben 6.069, , ,6 Teilplafond sonst. Sachausgaben ohne kalk. Kosten 492,4 587,1 594,7 Plafondanteil für kalkulatorische Kosten 337,1 358,7 358,7 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990, , ,2 Einnahmevorgabe , , ,5 Bezirksplafond gesamt 6.362, , ,7 Berechnung enthält Rundungsdifferenzen 1) Stand Fortschreibung vom und Differenziert nach den unterschiedlichen Zuweisungsfeldern ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 2: Bezirksplafond nach Zuweisungsfeldern in Mio Produktsummenbudget (PSB) 5.518, , ,3 Sonstige Transfers 2.464, , ,9 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990, , ,2 Einnahmevorgabe , , ,5 Bezirksplafond gesamt 6.362, , ,7 Berechnung enthält Rundungsdifferenzen 1) Stand Fortschreibung vom und Die Entwicklung des fortgeschriebenen Bezirksplafonds gegenüber Vorjahren ist in Anlage 6 dargestellt. 2 Plafondneutrale Fortschreibungssachverhalte 2.1 Planmengen Zweckentfremdungsverbot Die Mengen, die das abgeordnete Personal 2016 beim Produkt Zweckentfremdungsverbot erbracht hat, wurden bei den Planmengen 2018 in Abzug gebracht. Damit wurde der Bitte der betreffenden Produktmentorengruppe, die Mengen in Ermangelung einer gesonderten Zählung rechnerisch (durchschnittliche Menge je VZÄ) zu ermitteln, gefolgt....

8 Planmengen B-Planfabrik Auf Anregung der Geschäftsstelle Produktkatalog und im Einvernehmen mit dem Projektteam Budgetierung wurden die Mengen, die das abgeordnete Personal 2016 beim Produkt Städtebauliche Planungen erbracht hat, bei den Planmengen 2018 in Abzug gebracht. Auf Grund der unzureichenden Datenlieferung durch die Bezirke musste dabei auf eine rechnerische Ermittlung (durchschnittliche Menge je VZÄ) zurückgegriffen werden. Für die Produkte der Produktgruppe Verbindliche Planung - Stadtplanung erfolgt, ebenfalls im Einvernehmen mit dem Projektteam Budgetierung, keine Fortschreibung. Es bleibt bei der Absenkung des Zuweisungspreises in Höhe der angefallenen Personalkosten des abgeordneten Personals. 2.3 Planmengen der Transferprodukte Hilfen zur Erziehung (HzE) Im Globalsummenschreiben vom hatte ich unter Tz e) über das Ergebnis der Evaluierung des modifizierten HzE-Zuweisungsverfahrens berichtet. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Finanzen hat sich diese Verfahrensmodifikationen grundsätzlich bestätigt und zugleich wertvolle Hinweise zu Nachjustierungen gegeben, die bei der Budgetberechnung 2018 berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund hatte ich den Modell-Anteil an der Planmengenberechnung entsprechend der bestehenden Einführungsstrategie auf 33% angehoben. Im Zuge der zwischenzeitlich erfolgten Erörterung der Evaluationsergebnisse haben sich die Jugendstadträtinnen und räte für die Beibehaltung des bisherigen Modell- Anteils von 22% für das Haushaltsjahr 2018 ausgesprochen, um die angestrebten Wirkungen valider bewerten zu können. Mit Blick auf diesen Wunsch ist der Senat übereingekommen, die letzte Stufe der Erhöhung der Modell-Menge auf das Jahr zu verschieben und in 2018 noch einmal mit dem bisherigen Wert (22%) zu rechnen. Damit ist die Möglichkeit einer erneuten Bewertung im Zuge der geplanten zweiten Evaluation gegeben. Sofern diese Evaluation zu dem Ergebnis führen sollte, dass ein Modell-Anteil von 33% zu starke Wirkungen entfaltet, ist auch noch eine Anpassung der Budget-Ergebnisse möglich. 2.4 Zuweisungspreisanpassung für Qualitätsoffensive Ausbildung Die Plafonderhöhung zur Verbesserung der Betreuung von Auszubildenden wurde nunmehr zweckkonform durch Erhöhung des Zuweisungspreises beim Produkt Ausbildung und Betreuung von Praktikantinnen und Hospitantinnen im Rahmen der technischen Fortschreibung umgesetzt. 2.5 Zuweisungspreisanpassung im Bereich der Musikschulen Wie bereits unter Tz. 1.1 ausgeführt haben die Vereinbarungen der AG Ressourcensteuerung zum Personalkosten-Durchschnittssatz auch Auswirkungen auf die Berechnung von Produktbudgets. So musste beim Produkt Musikunterricht die Zuweisungspreiserhöhung, die infolge der Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverträge vorgenommen wurde, angepasst werden. Im Zuge dieser Anpassung konnte zudem die bisherige Sonderkalkulation für rückversetzte Musikschullehrer aus dem ZeP abgelöst werden. Mit dem Beschluss, zukünftig in allen Bezirken mindestens 20% der Angebote durch festangestellte Musikschulleh-...

9 - 8 - ren zu erbringen, ist der Grund für diese Sonderkalkulation (Strukturnachteil für Bezirke durch rückversetzte Lehrer) entfallen (vgl. Tz 1.6). Im Übrigen gelten meine Ausführungen im Übersendungsschreiben vom Sonderkalkulation Flüchtlingspaket I Von den flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfen waren bereits im April 2017 die 121 VZÄ, die den Bezirken als Sofortmaßnahme bereitgestellt wurden ( Flüchtlingspaket I ), vereinbarungsgemäß verstetigt und im Plafond 2018/ berücksichtigt worden. Auf Wunsch des Projektteams Budgetierung werden diese Mittel (rd T ) nunmehr im Wege einer Sonderkalkulation verteilt. Ich habe hierzu den Verteilschlüssel herangezogen, der auch für die Mittel des Masterplans Integration angewandt wurde (vgl. Tz. 1.2). Ein wesentlicher Teil der Mittel ist bereits in 2016 erstmals verausgabt worden und über die KLR in die Produktbudgets 2018 eingeflossen. Da eine nachträgliche, produktscharfe Herausrechnung dieser Kosten nicht möglich ist, Kommt es durch die Sonderkalkulation zu einer Doppelfinanzierung. Der Ausgleich erfolgt dabei über die Normierung, deren Volumen sich entsprechend erhöht. 3. Normierung Der fortgeschriebene Plafondanteil für das Produktsummenbudget (sog. Produkt- Plafond) entspricht dem insgesamt zur Verfügung stehenden produktbezogenen Zuweisungsvolumen für die Jahre 2018/. Um sicherzustellen, dass dieses Zuweisungsvolumen weder über- noch unterschritten wird, wurden die verbleibenden Abweichungen zwischen Produktsummenbudgets und Produkt-Plafond wie in den Vorjahren mittels der Normierung ausgeglichen. 2 Die Normierung dient also der Erhaltung der Gesamtzuweisung entsprechend der Höhe des Bezirksplafonds. Nach Fortschreibung beläuft sich das unnormierte Produktsummenbudget 2018 auf 6.120,5 Mio.. Bei einem Bezirksplafond i.h.v ,5 Mio. ergibt sich ein Normierungsvolumen von 64,0 Mio.. Es ist im Vergleich zur Globalsummenberechnung aus dem April leicht gestiegen (um rd. 6,7 Mio. ), liegt aber weiterhin deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2017 (um rd. 27,3 Mio. ). Prozentual beläuft sich das Normierungsvolumen auf 1,0% bezogen auf den Produkt-Plafond. Der leichte Anstieg gegenüber dem Wert aus dem April 2018 ist u.a. darauf zurückzuführen, dass - die Personalmehrmittel für Hochbau - insb. Schulen - (96 VZÄ, 4,8 Mio. ) bislang lediglich im Plafond enthalten waren und nunmehr im Wege einer Sonderkalkulation auf die Bezirke aufgeteilt werden konnten (Ergebnis der AG Ressourcensteuerung), - die Mittel für das Flüchtlingspaket I in voller Höhe als Sonderkalkulation zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie teilweise bereits in 2016 produktwirksam geworden sind (vgl. Tz. 2.6). Diese Doppelfinanzierung erhöht das Normierungsvolumen. Die Entstehungsgründe des Normierungsvolumens sind in hohem Maße technischer Natur und in den letzten Jahren intensiv untersucht worden. Details können den Vorlagen an den UA Bezirke des Hauptausschusses (Bez 17/0098 A und Bez 17/0098 D) 2 Produktbudgets, deren Höhe im Hinblick auf vorgegebene Teilplafonds kalkuliert wurde, hiervon ausgenommen worden sind....

10 - 9 - entnommen werden. Der UA Bezirke hat die Vorlagen zur Kenntnis genommen und darin enthaltenen Vorschläge der Senatsverwaltung für Finanzen begrüßt. 4. Ergebnis der Zuweisung/ Übersendung Die fortgeschriebenen Ergebnisse für die Zuweisung 2018/ sind, getrennt nach Zuweisungsbereichen, in der Anlage 1 dargestellt. Wie in den Vorjahren habe ich auf die Übersendung in Papierform verzichtet. Die bezirksindividuellen Daten erhalten Sie per als Datei-Anhang 18F_PSB_(Bezirk). Die übrigen Unterlagen für die Finanzzuweisung 2018/ sind über das Intranet abrufbar. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wurde, handelt es sich in allen Tabellen um -Beträge. 5. Veranschlagung 5.1 Veranschlagungshinweis für die Transferzuweisung beim Produkt Berliner Kältehilfe Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik habe ich mit meinem Schreiben vom die Kapazität der Kältehilfeplätze auf Plätze erhöht. Da die Berliner Kältehilfe als ein neues Transferfeld festgelegt wurde, ist für diese Ausgaben der Titel Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe ab dem Jahr 2018 neu eingerichtet worden. 3 Ich bitte bei der Veranschlagung sicherzustellen, dass ausschließlich dieser Titel in den Bezirksplänen genutzt wird. Die Kostenerfassung erfolgt auf dem Verwaltungstransferprodukt VT- Bereitstellung von Notschlafplätzen in der Kältehilfeperiode durch freie Träger, das zu 100% nachbudgetiert wird. Die Hinweise zur Vermeidung von Unterveranschlagungen aus der Tz meines o.a. Schreibens vom gelten sinngemäß. Den Transferanteil am Produktbudget habe ich durch Multiplikation der Planmengen mit dem Tagessatz von 17 für eine Notübernachtung ermittelt (vgl. im Intranet hinterlegte Berechnungsdatei). 5.2 Coaching-Mittel für Jugendberufsagenturen Für die im Rahmen der Einrichtung der Jugendberufsagenturen bis einschließlich zugesagten Mittel für Coaching-Angebote (bis zu je Bezirk) ist im Landeshaushalt eine finanzielle Vorsorge getroffen worden. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch in 2018/ per Basiskorrektur. 4 Hinsichtlich des Nachweises der Coaching-Mittel wird auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom verwiesen. Demnach sind diese ausschließlich über den Titel Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, Ukt. 210 auf dem Produkt Berufsorientierende und berufsvorbereitende Leistungen für junge Menschen zu buchen. 3 Er erhält den Kennbuchstaben T, ist der Kostenart (Transfergruppe 2 innerhalb der erweiterten Teilkosten) zugeordnet und im Stammdatenverzeichnis des ProFiskal-Moduls DAV mit der FKZ 236 erfasst. 4 Um eine Doppelfinanzierung von Coaching-Mitteln zu verhindern (Produktbudget und vorgesehener Basiskorrektur), sind die in 2016 mit der Basiskorrektur ausgereichten Coaching-Mittel per Sonderkalkulation aus dem Produktsummenbudget 2018 herausgerechnet worden....

11 Neuberechnung der Leitlinie Ausbildungsmittel Aufgrund der prozentualen Ausrichtung der Leitlinie Ausbildungsmittel an der Verteilung des Produktsummenbudgets (ohne Produktbudgets außerhalb der Normierung) war mit dieser Globalsummenfortschreibung eine Neuberechnung der Leitlinie erforderlich. Eine Übersicht der Leitlinien nach Fortschreibung ist der Anlage 7 zu entnehmen. 5.4 Veranschlagung von Überschüssen und Fehlbeträgen Die nunmehr feststehenden Jahresergebnisse 2016 (vgl. Anlage 8) sind bei den entsprechenden Titeln (36020 bzw ) im Bezirkshaushaltsplan für das Jahr 2018 zu veranschlagen. Für gelten die gemäß AR 18/19 (Tz. 3.11) gemachten Ausführungen unverändert fort. 6. Sonstiges Die Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Berlin (Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG ) befindet sich auf Senatsebene in Vorbereitung. Aufgrund noch fehlender Festlegungen kann ich in den Bezirken für diese Aufgabenstellung noch keine Mittel bei der Globalsummenzuweisung berücksichtigen. Ich werde stattdessen im Haushalt 2018/ an zentraler Stelle eine adäquate Vorsorge treffen. In Vertretung Klaus Feiler

12 II D - HB /2017 Anlage 1: Ergebnis der Fortschreibung der Globalsummen 2018/ 2018 Bezirke (Werte in T ) Vertikaler Wertausgleich Produktsummenbudget 2018 Sonstige Transferausgaben Einnahmevorgabe Globalsummen 2018 neu Stand Diff. neu Stand Diff. 31 Mi FK Pk CW Sp SZ TS Nk TK MH Lb Rd Gesamt Bezirke (Werte in T ) Vertikaler Wertausgleich Produktsummenbudget Sonstige Transferausgaben Einnahmevorgabe Globalsummen neu Stand Diff. neu Stand Diff. 31 Mi FK Pk CW Sp SZ TS Nk TK MH Lb Rd Gesamt Juli 2017

13 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 2: Ergebnis der Personalmehrbedarfs-Berechnung Wachsende Stadt 2018/ (1. Fortschreibung) VZÄ Produkte allgemein VZÄ Produkte regional VZÄ Hilfen zur Erziehung Verwaltungsprodukte VZÄ VZÄ Hoch- und Tiefbau 1) Radwege VZÄ Pauschale VZÄ Gesamt Bezirke durch Fortschreibung durch Fortschreibung durch Fortschreibung durch Fortschreibung durch Fortschreibung durch Fortschreibung durch Fortschreibung Mitte 12,3 1,8 1,7 0,5 0,2 0,1 3,4 5,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 18,3 17,4 1,9 Friedrichshain-Kr. 6,2 2,6 1,2 5,1 1,5 1,3 2,0 3,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 15,4 17,8 2,5 Pankow 10,2 2,2 2,9 0,0 0,0 0,0 2,9 4,3 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 15,1 16,5 2,9 Charlottenburg-W. 6,7 1,4 0,5 0,7 0,2 0,2 1,6 2,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 11,0 14,2 0,7 Spandau 8,4 1,9 0,7 0,0 0,0 0,0 2,3 3,5 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,7 15,4 0,7 Steglitz-Zehlendorf 2,7 0,7 0,6 0,2 0,0 0,0 1,2 2,5 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 6,0 13,2 0,6 Tempelhof-Sch. 5,0 0,4 0,0 0,2 0,0 0,0 2,8 4,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 10,0 14,8 0,0 Neukölln 4,0 1,2 0,8 0,2 0,1 0,1 2,9 4,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 9,1 16,0 0,8 Treptow-Köpenick 8,6 2,5 1,5 0,5 0,2 0,1 1,6 2,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,7 15,3 1,6 Marzahn-Hell. 7,1 2,9 1,1 0,5 0,1 0,1 3,4 5,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 13,0 18,4 1,2 Lichtenberg 12,9 2,6 2,0 0,9 0,2 0,2 2,4 4,0 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 18,2 16,8 2,2 Reinickendorf 7,1 1,6 1,1 0,4 0,2 0,1 2,7 3,1 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,2 14,9 1,2 Summe Bezirke 91,4 21,6 14,1 9,2 2,6 2,2 29,2 46,4 0,0 0,0 96,0 0,0 0,0 24,0 0,0 24,0 0,0 0,0 153,8 190,6 16,3 1) auch für planende Bereiche Veränderung 2018 gegenüber Haushalt 2016/17 344,4 Veränderung gegenüber Haushalt 2016/17 360,7 Personal kosten Sach kosten Gesamt Plafondaufwuchs Fortschreibung 2017: Plafondaufwuchs 2018: Plafondaufwuchs : Summe Plafondaufwüchse

14 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 3: Plafond T-Teil für 2018 und (1. Fortschreibung) T - Teil (Angaben in T ) Ist- Ausgabe 2016 Plafond 2017 (gem. Fortschreibung) Plafond 2018 (alter Stand ) Plafond 2018 (1. Fortschrei-bung) Plafond (alter Stand ) Plafond (1. Fortschrei-bung) Hinweise zur Kalkulation und Plafondfortschreibung für 2018 und SGB II - Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) Freiwillige soziale Leistungen Freiwillige soziale Leistungen -Teilbereich Masterplan Integration (neu ab 2018) Gemäß Mittelvereilung zw. HV und BV. Plafondfestlegung auf Basis Ist 2016, zuzügl. Tarifvorsorgen und flüchtlingsbedingten VZÄ- Aufwüchsen; in Steigerung um 2 % Abzug Kältehilfe (1.169 T ), Steigerung um rd. 705 T für Tarifanpass. NH 17 + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Kältehilfe (bis 2017 Teil der Freiw. soz. Leist.) HbL - Eingliederungshilfe (einschl. Inklusion) HbL - Hilfe zur Pflege Kalkulation: Herauslösung aus Freiwilligen soz. Leistungen und Erhöhung auf Plätze mal 151 Tage mal 17. Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. HbL - Hilfen zur Überwindung besond. sozialer Schwierigkeiten Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. Hilfe zur Erziehung (inkl. Krankenhilfe SGB VIII) Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen Hilfe zur Erziehung (fallunspezifische Leistungen) Fix-Betrag in Höhe von pro Jahr und Bezirk. Erziehungs- und Familienberatung (bis 2015 T-Rest) Ist 2016 zuzügl. Entgeltfortschreibung für 2017 i.h. v. 2,15%. Beschluss VK Jugend Nr. 1/2017 vom Krankenhilfe nach SGB XII, AsylbLG In 2017 ähnliches Niveau erwartet wie 2016, ab 2018 wieder zurückgehender Bedarf durch zu erwartenden Wechsel in das SGB II. Unfallkasse Steigerung entsprechend Schülerzahlen: 17=+2,2%, 18=+2,1%, 19=+2,7%, 20=+2,8%,21=+2,9% Psychiatrie-Entw.-Progr. (PEP) Insolvenzordnung Kita Anpassung an steigenden Platzzahlbedarf. Plafond rd. 303 T Tarifanpass. NH T sonstige Plafonderhöhung + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Plafond rd. 132 T Tarifanpass. NH 17 + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Tagespflege in Familien Anpassung an steigenden Platzzahlbedarf. Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten Fortführung des Ist 2016 Sonst. betreute Wohnformen (außerh.hze) Beförderung behinderter Kinder Ist 2016 zuzügl. Entgeltfortschreibung für 2017 i.h. v. 2,15%. Beschluss VK Jugend Nr. 1/2017 vom Anstieg Inklusionsklassen Schulj. 16/17 um 99 auf 420; Anstieg behind. Schüler um auf ; weiterer Anstieg erwartet Bildung und Teilhabe (T-Teil) - ohne Beköstigung %ige - Mengensteigerung erwartet. Bildung und Teilhabe (T-Teil) - Beköstigung - (neu ab 2017) Bis 2016 Bestandteil BuT Gesamt, Anpassung an steigende Schülerzahlen. Rest T-Teil Fortschreibung des Ist 2015 um 1,5 % jährlich. Ist 2016 nicht für Basis geeignet, da u.a. Mittel für Masterplan Integration enthalten sind. HbL-Asyl (ehem. T-Rest) Pauschal 3% Mengensteigerung und 3 % Entgeltsteigerung berücksichtigt. Gesamt

15 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 4a) Ermittlung Teilplafond Personal Fortschreibung - Zeile Sachverhalt Betrag in Euro 1 Teilplafond Personal davon Ausbildungsmittel davon Ogr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) davon Ogr. 44 (nur Beihilfen) davon Ogr. 44 (nur Unfallkasse) davon Ogr. 45 (Sonstige) davon rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) aus dem ZeP rückversetzte Musikschullehrer in Mitte und Pankow Summe Z2 bis Z Z1-Z9: Basissumme Global Freie Mitarbeiter Z10-Z11: Basissumme Tarif und Besoldung Anteil Besoldung aus Vorjahr Zusätzliches Personal (Hundegesetz) Aussetzung der Einsparvorgaben Zwischensumme Besoldung Faktorisierte Fortschreibung 2018 Besoldung Anteil Tarif aus Vorjahr Aussetzung der Einsparvorgaben aus dem ZeP rückversetzte Musikschullehrer in Mitte und Pankow Zusätzliches Personal (darunter Qualitätskontrolle Schulmittagessen, Jugendberufsagentur, Wissensmanager, R-Produkt umf, Bürgerämter, Energiewendegesetz, Transferkostensteuerung im Sozialbereich) Qualitätsoffensive Ausbildung (hier: Stärkung der Anzahl an Praxisanleiter) Ergebnis der AG Wachsende Stadt aus 2015 und 2016 für das Jahr Zuständigkeitswechsel beim Berliner Notdienst Kinderschutz VBL-Sanierungsgeld Zwischensumme Tarif Faktorisierte Fortschreibung 2018 Tarif Zusätzliches Personal für die Bewältigung der Flüchtlingssituation (Maßnahmepaket II - V) mit Finanzierungsanteil 75% Zusätzliches Personal aus der AG Wachsende Stadt / AG Ressourcensteuerung Zusätzliches Personal für die Umsetzung bzw. für zusätzliche Aufgaben entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik Zusätzliches Personal mit eigenverantwortlicher Schwerpunktsetzung durch die Bezirke und unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik Z17+Z27+Z28+Z29+Z30+Z31: Basissumme Tarif und Besoldung Freie Mitarbeiter Z32+Z33: Basissumme Global Ausbildungsmittel OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) OGr. 44 (Beihilfen) OGr. 44 (Unfallkasse) OGr. 45 (Sonstige) rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) VBL-Sanierungsgeld Summe Z35 bis Z Z34+Z42: Teilplafond Personal nachrichtlich fremdfinanziert nachrichtlich Summe HGR

16 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 4b) Ermittlung Teilplafond Personal - 1. Fortschreibung - Zeile Sachverhalt Betrag in Euro 1 Teilplafond Personal davon Ausbildungsmittel davon OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) davon OGr. 44 (Beihilfen) davon OGr. 44 (Unfallkasse) davon OGr. 45 (Sonstige) davon rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) VBL-Sanierungsgeld Summe Z2 bis Z Z1-Z9: Basissumme Global Freie Mitarbeiter Z10-Z11: Basissumme Tarif und Besoldung Anteil Besoldung aus Vorjahr Faktorisierte Fortschreibung Besoldung Anteil Tarif aus Vorjahr Faktorisierte Fortschreibung Tarif Zusätzliches Personal für die Bewältigung der Flüchtlingssituation (Maßnahmepaket II - V) mit Finanzierungsanteil 50% Zusätzliches Personal aus der AG Wachsende Stadt / AG Ressourcensteuerung Zusätzliches Personal für die Umsetzung bzw. für zusätzliche Aufgaben entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik Zusätzliches Personal mit eigenverantwortlicher Schwerpunktsetzung durch die Bezirke und unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik Z14+Z16+Z17+Z18+Z19+Z20: Basissumme Tarif und Besoldung Freie Mitarbeiter Z21+Z22: Basissumme Global Ausbildungsmittel OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) OGr.44 (Beihilfe) OGr. 44 (Unfallkasse) OGr. 45 (Sonstige) rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) VBL-Sanierungsgeld Summe Z24 bis Z Z23+Z31: Teilplafond Personal nachrichtlich fremdfinanziert nachrichtlich Summe HGR

17 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 5a: Ermittlung Teilplafond sonst. Sachausgaben sowie vertikaler Wertausgleich (1. Fortschr.) Zeile Sachverhalt Betrag in T neu a) Sonstige Sachausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) 1 Ausgangsbasis Plafond ) Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal aus der AG WaSta / AG Ressourcensteuerung (Personalmehrbedarf Hochbau, übrige Bereiche, Flüchtlingspakete II bis V) 5 T je VZÄ für 242,49 VZÄ + Sachkostenzuschlag für Personal zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik bzw. zusätzlicher Aufgaben i.h.v. 5 T je VZÄ f. 193 VZÄ Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal in Bezirksverantwortung = 818,5 VZÄ + Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für Personal Flüchtlingspakete II bis V mit Finanzierungsanteil 75% = 155,67 VZÄ + Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für ZV Transfersteuerung = 15,67 VZÄ 4.092,0 778,0 78,0 7 - abzgl. Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Bereich Schule (inkl. Hort) zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Beköstigung (ohne BuT) zusätzliche Mittel für Schulbauunterhaltung zusätzliche Mittel für Willkomensklassen 7.038, zusätzliche Mittel für Außerschulische Lernorte zusätzliche Mittel für Qualitätskontrolle Schulmittagessen Mittel für zusätzliche Grünflächen zusätzliche Mittel für Mietzahlungen an die BIM zusätzliche Mittel für zentrale Stelle Leichenschauscheine abzgl. Umsetzung E-Government-Gesetz (Aufschichtung) abzgl. AH-Beschluss - Bibliothek Tempelhof-Schöneberg für abzgl. Mittel für Wahlen Ausgleichsbetrag für allgemeine Preissteigerungen (1,0 %) = Ergebnis sonstige budgetwirksame Sachausgaben b) Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 23 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien = Ergebnis Verrechnungen für kalkulatorische Kosten Summe Teilplafond sonstige Sachausgaben c) Vertikaler Wertausgleich 27 Ergebnis des vertikalen Wertausgleichs ) Stand Fortschreibung vom

18 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 5b: Ermittlung Teilplafond sonst. Sachausgaben sowie vertikaler Wertausgleich (1. Fortschr.) Zeile Sachverhalt Betrag in T neu a) Sonstige budgetwirksame Sachausgaben 1 Ausgangsbasis Plafond , Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal aus der AG WaSta / AG Ressourcensteuerung (Flüchtlingspakete II bis V und übrige Bereiche,) 5 T je VZÄ für 68,2 VZÄ - abzgl. Ergebnis der AG Ressourcensteuerung Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für zus. Personal in Bezirksverantwortung (Verringerung um 68,2 auf 750,3 VZÄ korrespondierend zu Zeilen 2) 341,0-341,0 4 - abzgl. Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für Personalbedarf Flüchtlingspakete II bis V mit 50% Finanzierungsanteil (Verringerung um 51,89 auf 103,78 VZÄ) -259,0 5 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Bereich Schule (inkl. Hort) 1.310,0 6 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Beköstigung 1.346,0 7 + zusätzliche Mittel für Wahlen zum Europaparlament 856,0 8 + Ausgleichsbetrag für allgemeine Preissteigerungen (1,0 %) 4.357,0 9 = Ergebnis sonstige budgetwirksame Sachausgaben ,0 b) Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 10 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten ,0 11 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen ,0 12 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 1.573,0 13 = Ergebnis Verrechnungen für kalkulatorische Kosten ,0 Summe Teilplafond sonstige Sachausgaben ,0 c) Vertikaler Wertausgleich 14 Ergebnis des vertikalen Wertausgleichs 6.900,0

19 II D - HB /2017 Juli 2017 Anlage 6: Entwicklung des fortgeschriebenen Bezirksplafonds 2018/ gegenüber Vorjahren in Mio. Plafond ) Plafond Plafond ) 2018 Stand SB Plafond Stand SB Differenz 2018 zu 2016 Differenz zu 2016 Bereinigte Differenz 2018 zu ) Bereinigte Differenz zu ) in Mio. in % in Mio. in % in Mio. in % in Mio. in % Teilplafond Personal (HGr. 4) 1.041, , , ,2 116,5 11,2% 132,7 12,7% 149,6 14,4% 165,8 15,9% Teilplafond Transferausgaben (HGr. 6 und Darlehen HGr. 8) 5.883, , , ,6 681,1 11,6% 813,9 13,8% 681,1 11,6% 813,9 13,8% Teilplafond sonst. Sachausgaben (HGr. 5, 9), ohne kalk. Kosten 476,9 492,4 587,1 594,7 110,2 23,1% 117,8 24,7% 125,4 26,3% 133,0 27,9% Kalkulatorische Kosten 348,6 337,1 358,7 358,7 10,1 2,9% 10,1 2,9% 0,0 0,0% 0,0 0,0% Vertikaler Wertausgleich 6,9 6,9 6,9 6,9 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% ZS Ausgaben 7.757, , , ,2 918,0 11,8% 1.074,7 13,9% 956,3 12,3% 1.113,0 14,3% Einnahmevorgabe E ,0-251,7-260,8-260,8-19,8 8,2% -19,8 8,2% -19,8 8,2% -19,8 8,2% Einnahmevorgabe E 04 / E , , , ,7-247,6 18,7% -314,9 23,7% -55,6 4,2% -106,3 8,0% ZS Einnahmen , , , ,5-267,4 17,1% -334,7 21,3% -75,4 4,8% -126,1 8,0% Bezirksplafond gesamt 6.189, , , ,7 650,6 10,5% 740,0 12,0% 880,9 14,2% 986,9 15,9% 1) Stand Haushaltsgesetz 2016/2017 Std ) Stand Fortschreibung ) Bereinigt um Ausgaben: VBL-Sanierungsgeld, Aufschichtungen, BIM-Mieten, Kalkulatorische Kosten (Neutralstellung über Anpassung der Verrechnungsbeträge), Einnahmen: Kita-Gesetz (Beitragsbefreiung), Bundesbeteiligung KdU (Entlastung der Länder/Kommunen um insgesamt 5 Mrd. i.z.m. dem Bundesteilhabegesetz), Bundesbeteiligung KdU (Gesonderte Entlastung der Länder an zusätzlichen Ausgaben für Flüchtlinge), Gesonderte Erstattung des Bundes von zusätzlichen Leistungen i.z.m. dem Bundesteilhabegesetz

20 II D - HB /2017 Anlage 7: Übersicht über die Veranschlagungsleitlinien (1. Fortschr.) Veranschlagungsleitlinien 2018 Bezirk (werte in ) Leitlinie Lehr- und Lernmittel Leitlinie bauliche Unterhaltung Lern- und Nachholbetrag Lehrmittel 1) 2016 Leitlinie insg. Tiefbau Hochbau Fachvermögen Schule Hochbau Fachvermögen nichtschulisch Leitlinie insg. Ausbildungsmittel Ausbildungsmittel Summe 31 Mitte Friedrichsh.-Kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmersd Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendf Summe ) Quelle: Schreiben SenBJF I D 1.2 vom Veranschlagungsleitlinien Bezirk (werte in ) Leitlinie Lehrund Lernmittel 1) Leitlinie bauliche Unterhaltung Tiefbau Hochbau Fachvermögen Schule Hochbau Fachvermögen nichtschulisch Leitlinie insg. Summe 31 Mitte Friedrichsh.-Kreuzbg Pankow Charlbg.-Wilmersd Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendf Summe ) Quelle: Schreiben SenBJF I D 1.2 vom Juli 2017

21 II D - HB /2017 Anlage 8: Jahresergebnisse 2016 in 2018 anzusetzende Beträge 1) Bezirke Jahresergebnis 2016 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres Titel Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres Titel in in T in T in T 31 Mi FK Pk CW Sp SZ TS Nk TK MH Lb Rd Gesamt ) auf aufgerundet (gemäß Nr 15.1 (1) HtR) Juli 2017

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